Die Mini-GmbH Ein Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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1 Rechtsanwalt Frederik Vogt Niedersachsenstraße 14 (PwC-Gebäude) Osnabrück Tel.: Fax: Die Mini-GmbH Ein Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) IHK Osnabrück-Emsland 18. März 2009

2 Übersicht A. Einleitung B. Die UG (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung I. Gründung II. Firma III. Kapitalaufbringung D. Gesetzliche Rücklage E. Insolvenz und Liquidation I. Insolvenz II. Liquidation F. Die UG (haftungsbeschränkt) im Steuerrecht G. Der Weg in die normale GmbH H. Fazit und Ausblick 2

3 A. Einleitung Limited-Boom und Konkurrenz für die GmbH durch vergleichbare ausländische (EU-)Rechtsformen EuGH-Rechtsprechung: rechtmäßig gegründete Gesellschaft kann ihren Verwaltungssitz identitätswahrend innerhalb der EU verlegen ( Gründungstheorie ) Haftungsbeschränkung gegen geringen Eintrittspreis Reaktion des deutschen Gesetzgebers: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH Zielgruppe: junge Existenzgründer Aktuell: ca. 60 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) in Osnabrück, ca. 450 in Niedersachsen, durchschnittliches Stammkapital bei Gründung ca. 720,00 3

4 B. Die UG (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH (1) UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern Unterform der GmbH Idee: Einstieg in die GmbH, Übergang in die normale GmbH, aber: im Gesetz nicht konsequent umgesetzt Grundsätzlich gelten für UG (haftungsbeschränkt) alle Vorschriften des deutschen Rechts, die die GmbH betreffen, d. h. auch und gerade Pflicht zur Bilanzierung und (elektronischen) Publizität des Jahresabschlusses im Internet öffentlich einsehbar Keine freie Entnahmemöglichkeit für Gesellschafter Insolvenzantragspflichten für Geschäftsführer und ggf. Gesellschafter auch bei Überschuldung Tatsächliche Reaktion der Gläubiger auf Haftungsbeschränkung Sicherheiten/Mithaftung durch Gesellschafter 4

5 B. Die UG (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH (2) Sonderregelungen in 5a GmbHG: Geringeres Mindeststammkapital Abweichende Firmierung Volleinzahlungsgebot Keine Sacheinlagen Gesetzliche Rücklage Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit Folgen einer Kapitalerhöhung auf ,00 oder mehr 5

6 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (1) I. Gründung Gründungsvorgang wie bei GmbH, d.h. Notarielle Gründungsurkunde (einschließlich Feststellung des Gesellschaftsvertrages) Geschäftsführerbestellung Gesellschafterliste Kapitaleinzahlung Notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung Beschränkte Haftung erst mit Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister! 6

7 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (2) Verwendung des Musterprotokolls Anlage a) zu 2 Abs. 1a GmbHG: Einpersonengesellschaft Anlage b) zu 2 Abs. 1a GmbHG: Mehrpersonengesellschaft (bis zu drei Gesellschafter) 3 in 1 : Gesellschaftsvertrag, GF-Bestellung, Gesellschafterliste Mitwirkung des Notars erforderlich Kostenvorteile - Gesamtkosten ca. 161,00 im Vergleich zu ca. 286,00 bei normaler GmbH - Aber: keine Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben möglich! 7

8 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (3) Schwächen des Musterprotokolls - Keine Regelungen insbesondere zu Anteilsübertragungen, Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassung und Mehrheiten, Todesfall, Einziehung, Kündigung - Nur ein Geschäftsführer, der zu Insichgeschäften befugt ist (Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB) Fazit: Eignung nur für Einpersonengesellschaft mit Gesellschafter-Geschäftsführer 8

9 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (4) II. Firma 5a Abs. 1 GmbHG: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Keine Abweichung möglich, insbesondere keine Abkürzung des Klammerzusatzes haftungsbeschränkt! Bei falscher Firmierung droht persönliche Haftung des Handelnden! 9

10 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (5) III. Kapitalaufbringung Mindeststammkapital: 1,00 mindestens ein Geschäftsanteil im Nennbetrag von 1,00 Höchstens ,00 5a Abs. 2 GmbHG: Volleinzahlungsgebot - Handelsregisteranmeldung erst, wenn Stammkapital vollständig eingezahlt - Anders bei normaler GmbH: dort hälftige Mindesteinzahlung bereits mit eingezahlten ,00 kann Handelsregisteranmeldung erfolgen 10

11 C. Gründung, Firma, Kapitalaufbringung (6) Keine Sacheinlagen - Gründung nur durch Bareinlagen möglich - Kapitalerhöhung nur durch Bareinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln möglich - Verbot von Umgehungen, insbesondere Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter! 11

12 D. Gesetzliche Rücklage (1) 5a Abs. 3 GmbHG: Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage in Höhe von einem Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses Idee: Ansparung des GmbH-Mindeststammkapitals in Höhe von ,00 Aber: keine höhen- oder zeitmäßige Beschränkung für Rücklagenbildung Ausschließliche Verwendungsmöglichkeiten: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Verlustausgleich Ausschüttungsverbot 12

13 D. Gesetzliche Rücklage (2) Rechtsfolgen bei Verstoß: Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses Nichtigkeit des entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses Rückzahlungsansprüche gegen die Gesellschafter Haftung des Geschäftsführers Gestaltungstrick des Gesetzgebers: Gewinnabzug durch Geschäftsführergehalt Aber: insbesondere steuerliche Risiken (verdeckte Gewinnausschüttung) 13

14 E. Insolvenz und Liquidation (1) I. Insolvenz Keine Erleichterungen für UG (haftungsbeschränkt) Antragspflichten der Geschäftsführer wie bei normaler GmbH, d. h. bei Überschuldung Zahlungsunfähigkeit 5a Abs. 4 GmbHG: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss unverzüglich Gesellschafterversammlung einberufen werden 14

15 E. Insolvenz und Liquidation (2) Übernahme der Gründungskosten durch UG (haftungsbeschränkt) Bei Verwendung des Musterprotokolls nur bis zu einem Gesamtbetrag von 300,00, höchstens jedoch bis zum Betrag des Stammkapitals Unbeschränkte Verlustdeckungshaftung (Innenhaftung) der Gesellschafter gegenüber Gesellschaft Überschuldungsgefahr in der Anfangsphase Keine Erleichterungen für UG (haftungsbeschränkt) 15

16 E. Insolvenz und Liquidation (3) II. Liquidation Keine Sonderregelungen für die UG (haftungsbeschränkt) Auflösungsbeschluss, Bestellung von Liquidatoren, Sperrjahr Alternative: Verschmelzung auf Alleingesellschafter Achtung: Verlust der Haftungsbeschränkung, Übergang der Risiken auf Gesellschafter! 16

17 F. Die UG (haftungsbeschränkt) im Steuerrecht Besteuerung der Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist wie die GmbH selbstständiges Subjekt im Ertragsteuerrecht insbesondere körperschaftund gewerbesteuerpflichtig Zwingende gesetzliche Rücklage ist aus dem Gewinn nach Körperschaft- und Gewerbesteuer zu bilden Besteuerung der Gesellschafter Gewinnausschüttungen sind Kapitalerträge Bei Beteiligung im Privatvermögen: Abgeltungsteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer); ggf. Antrag auf Erstattung Bei Beteiligung im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig) 17

18 G. Der Weg in die normale GmbH Keine zeitlichen Vorgaben durch das Gesetz Nur durch Kapitalerhöhung (gegen Bareinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln) 5a Abs. 5 GmbHG: Wenn durch Kapitalerhöhung Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) mindestens ,00 erreicht, gelten Beschränkungen aus 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG nicht mehr Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) kann zugunsten der Bezeichnung GmbH aufgegeben werden keine Pflicht! Auflösung der restlichen gesetzlichen Rücklage Umgekehrter Weg nicht möglich! 18

19 H. Fazit und Ausblick UG (haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH bewirkt nahezu gleiche Rechte und Pflichten für Gesellschaft, Gesellschafter und Geschäftsführer wie normale GmbH Kein sorgloser Einstieg in die Haftungsbeschränkung Rechtsverkehr wird ggf. Mithaftung der Gesellschafter verlangen Kein günstiger Einstieg in die Haftungsbeschränkung Musterprotokoll gerade für Mehrpersonengesellschaften ungeeignet Sorgfältige Planung und individuelle Beratung erforderlich UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG 19

20 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwalt Frederik Vogt Niedersachsenstraße 14 (PwC-Gebäude) Osnabrück Tel.: (05 41) Fax: (05 41)

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