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1 Inhaltsübersicht Pressemappe 1. Das G 2 Infoforum 2 2. Referenten 4 3. Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) 6 4. Batteriegesetz (BattG) 8 5. stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Kontakt 15 1

2 1. G 2 Infoforum Seit einigen Jahren sind BattG und ElektroG die Gesetze über Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren bzw. Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Doch noch immer stellen die damit einhergehenden Verpflichtungen Hersteller, Importeure und Vertreiber vor viele offene Fragen. Um diese Fragestellungen serviceorientiert und synergetisch zu beantworten, haben GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) und die stiftung ear (stiftung elektroaltgeräte register) gemeinsam mit Kammern und Verbänden die bundesweite Veranstaltungsreihe G 2 Infoforum initiiert. Auf der begleitenden Internet-Präsenz können sich alle nach BattG- oder ElektroG-Verpflichteten über die interaktive Workshop-Reihe mit je maximal 20 Teilnehmern informieren und sich für die Teilnahme an einem der sechs Veranstaltungsorte bewerben. Unterstützt wird das G 2 Infoforum von verschiedenen Organisationen, wie dem Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.v. (ZVEI), dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) sowie dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA). Zentraler Bestandteil des Workshop-Konzeptes ist der direkte Austausch zwischen GRS Batterien/ der stiftung ear sowie den Vertragspartnern. Das Teilnahmeverfahren wird ausschließlich online über die Internetpräsenz Infoforum.de gesteuert. Hier können sich potenzielle Teilnehmer über Veranstaltungstermine und -orte informieren um dann ihre Fragen zu BattG und ElektroG online zu übermitteln. Diese sind gleichzeitig auch Auswahlkriterium für die Workshops, in denen jeweils zehn bis fünfzehn Fragen zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten professionell aufbereitet und von Referenten sowie Juristen beantwortet werden. Im G 2 Infoforum sollen somit Informationen praxisgerecht vermittelt, aber auch auf individuelle Themen und Fragestellungen der Kunden unmittelbar und vertieft eingegangen werden, um bestehende Probleme interdisziplinär zu lösen. Alle Workshop-Ergebnisse werden am Ende zusammengefasst und sind danach auf der G 2 Website zum Download verfügbar. Damit ist gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Lösungswege über die Teilnehmer der Workshops hinaus allen Interessierten zur Verfügung stehen. 2

3 Das G 2 Infoforum wird ab November 2011 an folgenden IHK-Standorten durchgeführt: Berlin (1. November, gemeinsam mit IHK zu Berlin), Dortmund (8. November, gemeinsam mit IHK Dortmund, IHK Mittleres Ruhrgebiet und IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen), Kassel (10. November, gemeinsam mit IHK Kassel und IHK Erfurt), Trier (22. November, gemeinsam mit IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz), München (30. November, gemeinsam mit IHK für München und Oberbayern) und Leipzig (1. Dezember, gemeinsam mit IHK zu Leipzig für das Einzugsgebiet Sachsen und Sachsen-Anhalt). 3

4 2. Referenten Hans-Jochen Lückefett ist Vorsitzender der Geschäftsführung der K&L GmbH sowie der 1WEEE-Services GmbH, Rechtsanwalt und Ministerialrat a. D. Elf Jahre war er als Beamter in verschiedenen Positionen im Innen- und Staatsministerium für die Landesverwaltung Baden- Württemberg tätig. Anschließend arbeitete er fünfzehn Jahre für Hewlett- Packard in Deutschland und Brüssel, u. a. als Geschäftsführer für Finanzen und Verwaltung und als Government Affairs Director Europe. Dr. Holger Jacobj ist Partner der Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte in Hannover und für Unternehmen, wie auch für den öffentlichen Sektor im Umweltrecht (Schwerpunkte: Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht) tätig. In Angelegenheiten des ElektroG und BattG berät er eine Vielzahl von Herstellern und Vertreibern. Die Vertretung in Bußgeldverfahren gehört ebenfalls zu seiner Praxis. Er ist Autor mehrerer Veröffentlichungen zum ElektroG, zur Abfallrahmenrichtlinie und zur Verpackungsverordnung. Außerdem doziert er an der Universität Lüneburg und bei Seminaren der Rechtsanwaltskammer Celle sowie des Deutschen Anwaltsinstituts. Matthias Schleifenbaum arbeitet als Rechtsanwalt im Kölner Büro der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und gehört der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht/Environment, Planning & Regulatory (EPR) an. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen deutsches und europäisches Umwelt- und Abfallrecht sowie Außenwirtschaftsrecht. Matthias Schleifenbaum studierte an den Universitäten Bonn und Sevilla, sein Referendariat absolvierte er beim OLG Koblenz. Seit 2007 gehört er der Sozietät an. 4

5 Dr. Juliane Hilf ist Partnerin im Kölner Büro der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, gehört der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht/Environment, Planning & Regulatory (EPR) an und ist Co-Head der New Technologies/New Infrastructure Gruppe der Low Carbon Energy Group. Sie berät besonders an der Schnittstelle zwischen europäischem und nationalem Recht mit dem Schwerpunkt auf Abfallrecht. Frau Dr. Hilf begleitet die stiftung ear seit deren Gründung in allen regulatorischen Fragestellungen und veröffentlichte bereits zahlreiche Artikel im Bereich Umweltrecht. Sabina Gärtner-Nitsche studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und erhielt 1993 ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Von 1995 bis 2003 war sie Referentin bzw. Gruppenleiterin im Vertragsmanagement bei der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH in den Niederlassungen Halle und Gera. Seit 2008 ist Frau Gärtner-Nitsche bei der stiftung ear in der Fachabteilung Recht für Fragen zu herstellerindividuellen Garantien zuständig. Dr. Imke Schneider studierte nach ihrer Lehre zur Bankkauffrau an der Universität Rostock Landeskultur und Umweltschutz. Als Diplomingenieurin im Bereich Landeskultur und Umweltschutz promovierte sie im Jahr Bevor sie bei der Stiftung GRS Batterien die Stelle als Leiterin Vertrieb und Marketing übernahm, war sie u. a. als Abteilungsleiterin Abfallwirtschaft, Planung und Entsorgung bei der Stadtreinigung Hamburg tätig 5

6 3. Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) Die Stiftung GRS Batterien wurde 1998 von führenden Batterieherstellern und dem Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. gegründet und ist das gemäß 6 (1) Batteriegesetz vom Bundesministerium für Umwelt festgestellte Gemeinsame Rücknahmesystem für Altbatterien. Die Stiftung ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und übernimmt seit über zwölf Jahren die Rücknahmeverantwortung für zur Zeit über Batteriehersteller und -importeure. Hierzu beauftragt, koordiniert und steuert die Stiftung GRS Batterien alle administrativen, logistischen und entsorgungstechnischen Prozesse. GRS Batterien hat den Auftrag, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren deutschlandweit zu sammeln, zu sortieren und wiederzuverwerten. Auf diese Weise können wertvolle Rohstoffe eingespart und Ressourcen geschont werden. Dafür stattet die Stiftung Handel, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Elektronikschrottverwertungsanlagen und gewerbliche Endverbraucher flächendeckend und unentgeltlich mit Sammel- und Transportbehältern aus. Seit 1998 besteht für alle Inverkehrbringer von Batterien die rechtliche Verpflichtung gebrauchte Altbatterien wieder zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Mit Einführung des Batteriegesetzes (BattG) am 1. Dezember 2009 wurden zudem gesetzliche Sammel- und Verwertungsquoten sowie gesonderte Anzeigepflichten für Hersteller und Importeure von Batterien vorgeschrieben. Für Hersteller im Sinne des Gesetzes besteht die Möglichkeit, eigenständig eine umfassende Rücknahme ihrer Produkte zu gewährleisten oder sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem anzuschließen. Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren hat sich die Anzahl der Vertragspartner, die die Serviceleistungen von GRS Batterien nutzen, im Jahr 2010 fast verdoppelt. GRS Batterien sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit bei der Entsorgung und Wiederverwertung der Energieträger. Die mittlerweile als Synonym für Batterierecycling bekannten grünen Sammelboxen von GRS Batterien sind aktuell an Stellen platziert, davon befinden sich im Handel. 6

7 Als leistungsfähigstes Rücknahmesystem in Europa erreicht GRS Batterien 2010 eine Sammelquote von 44 Prozent, das entspricht Tonnen gesammelter Alt-Gerätebatterien. Die gesetzlichen Vorgaben für 2012 betragen 35 Prozent und bis 2016 muss die Sammelquote 45 Prozent erreichen ein Wert, dem GRS Batterien schon jetzt annährend gerecht wird. Weitere Informationen unter: 7

8 4. Batteriegesetz (BattG) 1 Am 30. Juni 2009 wurde das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (kurz: Batteriegesetz/BattG) verkündet. Das Gesetz löst die geltende Batterieverordnung ab und setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG um. Darin sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt. Zusätzlich zu bereits bestehenden Beschränkungen wird auch der Einsatz von Cadmium bei der Batterie- und Akkumulatoren-Produktion eingeschränkt. Bewährte Rücknahmestrukturen bleiben weitgehend bestehen. Kennzeichnungspflichten werden geändert, Anzeige- und Mitteilungspflichten eingeführt und Sammelziele für Geräte- Altbatterien verbindlich festgelegt. Ziele des neuen Batteriegesetzes Das neue Batteriegesetz richtet sich an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ziel dieses Gesetzes ist, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Weitere Ziele sind die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Dadurch sollen die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Sammelziele des Batteriegesetzes In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung rund 1,5 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Für die Rücknahme der Alt-Gerätebatterien setzt das neue Batteriegesetz verbindliche Sammelziele fest. Das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte- Altbatterien (GRS Batterien) und die herstellereigenen Rücknahmesysteme Geräte-Altbatterien müssen bis 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent sicherstellen. Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue BattG in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG- 1 Quelle: Umweltbundesamt; 8

9 Melderegister ist ebenfalls seit dem 1. Dezember 2009 über die UBA- Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet, bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme im BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Seit dem 1. März 2010 sind die Bußgeldvorschriften in Kraft. Seither stellt u.a. das Inverkehrbringen von Batterien ohne vorherige Anzeige der Marktteilnahme im Batteriegesetz- Melderegister eine Ordnungswidrigkeit dar. 1 Quelle: Umweltbundesamt; 9

10 5. stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG), das am 24. März 2005 in Kraft trat und mit dem die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde, verpflichtet alle Unternehmen, die Elektround Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Diese Verpflichtung ist Ausdruck der individuellen Produktverantwortung jedes Herstellers. Die stiftung ear in Fürth ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des 6 Abs. 1 ElektroG. Mit Beleihungsbescheid vom 6. Juli 2005 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben übertragen: Registrierung der Hersteller einschließlich Widerruf der Registrierung, Erlass von Anordnungen zur Bereitstellung von Behältnissen und zur Abholung von bereitgestellten Behältnissen mit Altgeräten an den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre). Die stiftung ear unterliegt dabei der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. Sie ist nicht gewinnorientiert und wirtschaftlich und personell unabhängig. Die Finanzierung ihrer Tätigkeiten erfolgt durch Gebühren und Auslagen, die durch Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) festgesetzt werden. Organisationsstruktur der stiftung ear Die stiftung ear ist mit derzeit insgesamt 25 Mitarbeitern in drei Fachbereiche gegliedert und wird durch den Vorstand vertreten. Weitere Organe sind das aus zehn geschäftsführenden Vertretern registrierter Hersteller bestehende Kuratorium sowie der Beirat mit 22 Vertretern der Hersteller und Vertreiber, der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, des Bundes und der Länder, der Entsorgungswirtschaft sowie von Umwelt- und Verbraucherschutz-verbänden. Im Rahmen der Funktion als Gemeinsame Stelle haben die registrierten Hersteller eine Mitwirkungsmöglichkeit durch die Teilnahme an der sog. Regelsetzung. In Arbeitsgruppen für die zehn im ElektroG aufgeführten unterschiedlichen Produktkategorien erarbeiten Hersteller Regelungsvorschläge, die sie nach Abstimmung in der jeweiligen Herstellervollversammlung der stiftung ear zur Anwendung empfehlen. Die stiftung ear prüft diese Vorschläge im 10

11 Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit und macht sie bei positivem Ergebnis zur Grundlage ihres Handelns. Damit steht der stiftung ear einerseits das technologische Know-how der Hersteller zur Verfügung, andererseits können evtl. wettbewerbliche Aspekte bereits im Zuge der Erarbeitung der Regeln berücksichtigt werden. Begrenztes Aufgabengebiet der stiftung ear Die Aufgaben der stiftung ear sind im ElektroG wie folgt geregelt: Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Erfassung der dazu notwendigen Daten Entgegennahme der Anmeldung der Übergabestellen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) Entgegennahme von Mengenmeldungen der Hersteller Berechnung der Menge der von jedem registrierten Hersteller bei den öre abzuholenden Altgeräte Anordnung, den öre die erforderliche Anzahl an Behältnissen zur Verfügung zu stellen Anordnung zur Abholung der bereitgestellten Behältnisse Veröffentlichung der Hersteller mit ihrer Registrierung und Registrierungsnummer im Internet Meldung der jährlichen Mengenströme und registrierten Hersteller an das Umweltbundesamt Gewährleistung, dass alle registrierten Hersteller zu gleichen Bedingungen an der internen Regelsetzung mitwirken können Identifizierung von Trittbrettfahrern und deren Meldung an das Umweltbundesamt Folgende Tätigkeiten fallen nicht in den Aufgabenbereich der stiftung ear: praktische Durchführung der Rücknahme und Entsorgung inklusive der Logistiksteuerung Vermittlung von Logistik- und Entsorgungsdienstleistungen bzw. Verträgen Vorgaben zu und Überwachung der Stoffverbote Vorgaben zu und Überwachung der Kennzeichnung Vorgaben zu und Überwachung der Behandlungs- und Verwertungsaktivitäten einschließlich Zertifizierungen 11

12 allgemeine rechtliche Beratung, da sie außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs keine Rechtberatung erteilen darf. Die Arbeit der stiftung ear Die Registrierung der Hersteller und die Koordinierung der Abholung der Altgeräte sind die zentralen Aufgaben der stiftung ear. Die Hersteller müssen sich bei der stiftung ear je Geräteart und Marke registrieren und die in Deutschland in Verkehr gebrachten Mengen je Geräteart angeben. Daraus errechnet die stiftung ear den Anteil der zu entsorgenden Altgeräte-Menge, die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) gesammelt werden. Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten werden an rund Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) in fünf verschiedenen Sammelgruppen zur Abholung bereitgestellt. Ist eine Abholmenge von 30 Kubikmetern pro Gruppe erreicht (bei der Sammelgruppe 4 Gasentladungslampen 3 Kubikmeter), ergeht von der Übergabestelle eine Meldung an die stiftung ear. Die Kommunikation zwischen der stiftung ear und den öre vollzieht sich dabei vollelektronisch, d.h. der öre bzw. dessen kommunale Übergabestelle meldet der stiftung ear per Handheld oder Internet, wenn volle Behälter zur Abholung bereit stehen und um welche der fünf verschiedenen Sammelgruppen es sich handelt. Die stiftung ear ermittelt mit Hilfe eines Algorithmus den Hersteller mit der höchsten Abholverpflichtung, der die Altgeräte nun selbst abholen oder ein Entsorgungsdienstleister beauftragen kann, die vollen Behälter abzuholen und leere bereitzustellen. Ziel und Zweck der Abholkoordination ist die zeitlich und örtlich gleichmäßige Verteilung der Abholpflicht auf alle registrierten Hersteller. 12

13 6. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 2 Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: Elektrogesetz/ElektroG) vom 16. März 2005 ist ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Produktverantwortung und dient den Zielen Gesundheit und Umwelt vor giftigen Substanzen zu schützen Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern den Schadstoffgehalt in neu konzipierten und produzierten Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller neben Produzenten auch Importeure und Exporteure sowie unter Umständen auch Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten für den gesamten Lebensweg der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte verantwortlich. Geräte, die für den Einsatz in Privathaushalten bestimmt sind, sind [als Altgeräte] von den Kommunen durch Sammelstellen [kostenlos] entgegenzunehmen und müssen dort von den Herstellern abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. Für Geräte, die ausschließlich im Gewerbe eingesetzt werden und nach dem Inkrafttreten des ElektroG in Verkehr gebracht wurden, haben die Hersteller vom Grundsatz her eigene Rücknahmesysteme zur Verfügung zu stellen und ebenfalls die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte zu gewährleisten. ( ) Aufgaben des Umweltbundesamtes im Zusammenhang mit dem ElektroG: ( ) Die Rechts- und Fachaufsicht Das Umweltbundesamt hat im Wege der Beleihung die mit dem ElektroG verbundenen Aufgaben auf die von Herstellern als Gemeinsame Stelle errichtete stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) übertragen. Die Beleihung hat den Vorteil, dass die besondere Fachkompetenz der Beliehenen genutzt und die Vollzugsbehörden entlastet werden. 2 Quelle: Umweltbundesamt Auszüge aus 13

14 Die staatliche Verantwortung wird jedoch nicht vollständig abgegeben. Das Umweltbundesamt übt als beleihende Behörde gemäß 18 Abs. 1 ElektroG die Rechts- und Fachaufsicht über die stiftung ear aus, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Dem Umweltbundesamt wurde mit Wirkung vom 14. Juli 2006 die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 23 Abs. 1 Nummern 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes übertragen. Für die übrigen Tatbestände des 23 ElektroG sind die Bundesländer zuständig. Die vom Umweltbundesamt zu verfolgenden Tatbestände nach dem ElektroG betreffen die mangelnde oder nicht rechtzeitige Registrierung als Hersteller, das Inverkehrbringen von Geräten, ohne als Hersteller registriert zu sein, die mangelnde oder nicht rechtzeitige Abholung eines durch die kommunale Sammelstelle bereitgestellten Behältnisses mit Altgeräten sowie die mangelhafte oder nicht rechtzeitige Mitteilung zu den in Verkehr gebrachten Gerätemengen. Vor allem die nicht ordnungsgemäße Registrierung eines Herstellers stellt einen rechtswidrigen und mitunter erheblichen Wettbewerbsvorteil dar. Obwohl ein solcher Hersteller gar nicht am Marktgeschehen teilnehmen darf, entzieht er sich nicht nur der Verantwortung für seine eigenen Produkte, sondern diese müssen am Ende auch noch von den registrierten Herstellern kostenwirksam mit entsorgt werden. Daher können Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit bis zu Euro Bußgeld geahndet und unter Umständen auch ein durch den Verstoß erzielter wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft werden. Dies kann auch Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, wenn sie schuldhaft Geräte vertreiben, für die der jeweilige Produzent oder Lieferant nicht registriert ist. Denn dann gelten die Vertreiber selbst als Hersteller und dürfen ohne eigene Registrierung diese Geräte nicht in Verkehr bringen. Zur Gewährleistung eines transparenten, sich selbst kontrollierenden Marktes wird das Verzeichnis der registrierten Hersteller von der stiftung elektroaltgeräte register (stiftung ear) jederzeit einsehbar im Internet veröffentlicht und laufend aktualisiert. 2 Quelle: Umweltbundesamt Auszüge aus 14

15 7. Kontakt Rebecca Reichenbach John Warning Corporate Communications GmbH Gurlittstraße Hamburg Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Internet: 15

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