Agglomerationsprogramme Kanton Zürich

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1 Agglomerationsprogramme RWU Behördenanlass, W. Anreiter

2 / Folie /2 Agglomerationsprogramm Vorgaben Bund

3 Programm Agglomerationsverkehr Bundespolitik / Folie 3 Im Dezember 2001 Verabschiedung des Berichts Agglomerationspolitik des Bundes vom Bundesrat: Feststellung von Nachholbedarf im Infrastrukturbereich. Auf Basis des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006 können Verkehrsinfrastrukturvorhaben in Agglomerationen vom Bund mitfinanziert werden. Die Agglomerationen mit den dazugehörigen Gemeinden sind schweizweit vom Bundesamt für Statistik definiert worden.

4 Programm Agglomerationsverkehr Subventionsberechtigung / Folie 4 1. Nur Massnahmen für Verkehrsinfrastrukturen sind subventionsberchtigt 2. Die Sicherstellung der Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen durch die Agglomeration muss gegeben sein 3. Die Realisierung der Massnahmen muss zwischen 2015 und 2018 beginnen (für A-Massnahmen der 2. Generation) 4. Ergänzende Nicht-infrastrukturmassnahmen Verkehr sowie aus den Bereichen Siedlung und Landschaft sind wesentlich für Gesamtwirkung des AP sind wesentlich für Bemessung der Subventionen gelten als Eigenleistungen

5 Programm Agglomerationsverkehr Subventionsberechtigung / Folie 5 Inhaltliche Kriterien die Qualität des Verkehrssystems verbessern im Fuss- und Veloverkehr, im öffentlichen Verkehr, im Strassennetz bezüglich der Erreichbarkeit, bezüglich der Intermodalität durch Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens die Siedlungsentwicklung nach innen fördern durch Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Standorten und in Koordination mit dem Verkehrssystem durch Verringerung der Zersiedlung durch Verbesserung der Qualität der öffentlichen Räume die Verkehrssicherheit erhöhen durch Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch vermindern durch Reduktion der Luftschadstoff- und CO 2 -Emissionen, Lärmimissionen durch Verminderung der Flächenbeanspruchung und Aufwertung von Natur- und Landschafträumen

6 Programm Agglomerationsverkehr Massnahmentypen Kanton Kanton Zürich Zürich Amt Amt für für Verkehr Verkehr Gesamtverkehr Gesamtverkehr /6 Massnahmen Verkehr, Siedlung, Landschaft inner- & ausserhalb Aggloperimeter wirkend innerhalb Aggloperimeter wirkend ausserhalb Aggloperimeter wirkend Verkehrsmassnahmen Landschafts-/ Umweltmassnahmen Siedlungsmassnahmen Verkehrsinfrastrukturen keine Verkehrsinfrastrukturen Finanzierung durch Bund oder Dritte (Programme PEB, ZEB, Bahn 2030 etc.) Kofinanzierung Bund aus Infrastrukturfonds (A1, A-, B-, oder C- Massnahmen) ausschliesslich durch Agglo zu finanzieren ( Eigenleistung ), aber relevant für Bestimmung des Beitragssatzes nicht Gegenstand des Aggloprogramms Gegenstand des Aggloprogramms

7 Programm Agglomerationsverkehr Bundesbeiträge / Folie 7 Für die Massnahmen aus den eingereichten Agglomerationsprogrammen spricht der Bund Beitragssätze bis max. 50%. Entsprechende Mittel für Massnahmen aus der 2. Generation werden 2014 für die Periode zwischen 2015 und 2018 gesprochen. Mittel für Massnahmen 2. Generation

8 Programm Agglomerationsverkehr Weisung Bund / / Folie 8 Weisung des UVEK (Jan. 2010) legt fest: Verfahren und Fristen Leistungsvereinbarung Finanzierungsvereinbarung Ziele und Mindestinhalte AP Prüfungskriterien Bund Umsetzungs-Wirkungskontrolle Reduktion Beitragssatz Anforderung an Richtpläne

9 Agglomerationsprogramm 2. Generation Anforderungen des Bundes / / Folie 9 Für das Agglomerationsprogramm müssen 5 aufeinander abgestimmte Elemente erarbeitet und nachvollziehbar dargestellt werden

10 / Folie /10 Agglomerationsprogramm Kanton Zürich 1. Generation

11 Agglomerationsprogramm 1G Perimeter Kanton Kanton Zürich Zürich Amt Amt für für Verkehr Verkehr Gesamtverkehr Gesamtverkehr /11 Einreichung Agglomerationsprogramm Zürich im Dezember 2007 Gebiete mit dem grössten Handlungsbedarf : Limmattal Zürich Glattal Winterthur

12 Agglomerationsprogramm 1G Eingereichte Projekte /12 Gesamtverkehr Dringende und baureife Massnahmen (IF) Durchmesserlinie Zürich, 1. Teil S-Bahn Glattalbahn, Etappen 2 und 3 Tram Zürich West Übergeordnete Massnahmen (ZEB, PEB) Bahn: u.a. Leistungssteigerung Flughafen Winterthur Strasse: u.a. Ausbau Nordumfahrung, Kapazitätssteigerung Nationalstrasse Raum Winterthur, Glattal-Autobahn Massnahmen Agglomerationsverkehr (IF) Ausfinanzierung DML 4. Teilergänzung der S-Bahn RVS Winterthur, Glattal, Limmattal Diverse Massnahmen MIV, LV,ÖV in den Städten ZH und Winterthur, Glattal

13 Agglomerationsprogramm 1G Bewertung durch Bund /13 Gesamtverkehr Mittleres Nutzen-Kostenverhältnis ergibt Beitragssatz von 35%

14 Agglomerationsprogramm 1G Gesamtverkehr Bewertung durch Bund /14 A und B-Massnahmen um ca. 1.5 Mrd. Fr. anerkannt, - davon ca. 950 Mio. Fr. für Ausfinanzierung DML und S-Bahn 4. TE

15 Agglomerationsprogramm 1G Bewertung durch Bund /15 Gesamtverkehr Beitragssatz 35 % (DML 50%): Subventionsvolumen ca. 400 Mio. Fr., davon ca. 340 Mio. Fr. für DML und S-Bahn 4. TE

16 Agglomerationsprogramm 1G Leistungsvereinbarung Kanton Kanton Zürich Zürich Amt Amt für für Verkehr Verkehr Gesamtverkehr Gesamtverkehr /16 Leistungsvereinbarung Bund unterzeichnet am 2. März 2011

17 Gesamtverkehr /17 Agglomerationsprogramme Kanton Zürich 2. Generation

18 Agglomerationsprogramme 2G Perimeter / Folie 18

19 Agglomerationsprogramme 2G Perimeter / Folie 19

20 Agglomerationsprogramme 2G Grundlagen Gesamtverkehr /20 GVK, Mobilitätsstrategie Stadt Zürich, Leitbild RZU, Strategie ZVV etc. Weisung Bund Aggloprogramm Kantonaler Richtplan (ROK) Regionale Richtpläne (Regio-ROK) Regionale Gesamtverkehrskonzepte Planungen, Projektierung: Limmattalbahn, RVS, QUARZ, 4. TE S-Bahn, Erschliessung Neuhegi-Grüze etc. Studien, Konzepte: MIV Limmattal, etc. Agglomerationsprogramme

21 Agglomerationsprogramme 2G Methodik / Folie 21

22 Agglomerationsprogramme 2G Prozesse / Folie Abstimmung (AP Zukunftsbild RRP Regio- ROK etc.) AP Projekte KRP RRP AP Limmattal AP Zürich-Glattal AP Winterthur u. Umgebung AP Oberland AP Gesamt A-Massnahmen (LTB, 4. TE etc.) Gesamtüberprüfung Gesamtüberarbeitung Anhörung Erarbeitung Detailplanungen, Vorprojektierungen Öffentl. Auflage Regio-ROK ROK / Ziele Siedlungsentwicklung Öff. Mitwirkung, Finalisierung RRB Erarbeitung Überarbeitung Endtermin Kostenkorrekturen Beschlüsse Gem., Reg. RRB Einreichung an Bund Beratung Kantonsrat DV Beschlüsse Überarbeitung bestehende Kapitel Festsetzung Mitwirkung, Vorprüfung

23 Agglomerationsprogramme ZH 2G Prozesse: Mitwirkung / Folie 23

24 Agglomerationsprogramme 2G Organisation Stand Jan Gesamtverkehr

25 Agglomerationsprogramme 2G Gesamtprogramm: Inhalte / Folie Begründung Perimeter für die regionalen Aggloprogramme 2. Abstimmung mit Nachbarräumen (insb. Aggloprogramme SH, AG und Obersee) 3. Zukunftsbild Siedlung, Verkehr und Landschaft für den ganzen Kanton (ROK) 4. Herleitung und Darstellung der übergeordneten Massnahmen (z.b. 4. Teilergänzung S-Bahn, Glattalautobahn, Brüttenertunnel etc.) 5. Koordination (Abgleich) und Synthese der Inhalte der regionalen Aggloprogramme, «Dach» über die regionalen Aggloprogramme 6. Beschreibuntg der Organisation und Durchführung der Partizipation von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit 7. Nachweis der Erfüllung der Grundanforderung 6 (Umsetzung, Controlling) gemäss Weisung Bund

26 Agglomerationsprogramme 2G Gesamtprogramm: Massnahmen / Folie 26

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