31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)
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- Kai Sternberg
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1 1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach) und den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Katholischen Religionslehre als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als weiteres oder als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zu Prüfungen erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengänge n Das Studium als Unterrichtsfach und das vertiefte Fachstudium der Katholischen Religionslehre in Lehramtsstudiengängen haben untereinander und mit dem Diplomstudiengang Katholische Theologie inhaltliche Berührungspunkte. Gleichwertige Studienleistungen können angerechnet werden, vgl Studienbegin n Das Studium im Fach Katholische Religionslehre kann im Winter- und im Sommersemester begonnen werden. 3. Studienvoraussetzunge n (1) Für das vertiefte Studium des Faches Katholische Religionslehre (Lehramt an Gymnasien) wird das Latinum bzw. der Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse (gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. April 199, KWMBl I S. 44, in der jeweils geltenden Fassung, vgl. auch 84 Abs. 1 Nr. 1 LPO I) vorausgesetzt. Sofern diese Sprachkenntnisse vor Beginn des theologischen Studiums noch nicht nachgewiesen sind, muss dieser Nachweis spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung als Zulassungsvoraussetzung erbracht werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, diesen Nachweis im ersten Studienabschnitt zu erwerben. Die Universität bietet zu jedem Wintersemester einen auf das Latinum vorbereitenden Kurs an, vgl. 4. () Zusätzlich werden für das vertiefte Studium des Faches Katholische Religionslehre (Lehramt an Gymnasien) ausreichende Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen vorausgesetzt. Sofern diese Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen bei Beginn des theologischen Studiums noch nicht nachgewiesen sind, muss deren Nachweis spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung als Zulasssungsvoraussetzung erbracht werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, diesen Nachweis im ersten Studienabschnitt zu erwerben. Die Universität bietet zu jedem Wintersemester einen auf das Graecum vorbereitenden Kurs an. Außerdem wird zu jedem Wintersemester ein Kurs angeboten, der zu einer Prüfung vor dem für Sprachprüfungen zuständigen Prüfungsausschuss der Katholisch-Theologischen Fakultät führt, mit deren Bestehen der Nachweis ausreichender Kenntnisse aus dem Alt-Griechischen erbracht wird, vgl Zie le des Studium s Das Studium des Faches Katholische Religionslehre soll die Studierenden dazu befähigen, die Frage nach Gott, Mensch und Welt auf der Grundlage der kirchlich vermittelten Offenbarung wissenschaftlich zu reflektieren und die von Glaube und Vernunft gewonnenen Einsichten zu vermitteln. Dabei sollen die Studierenden in folgender Weise an den allgemeinen Zielen des wissenschaftlichen Studiums teilhaben: Die gewonnenen Kenntnisse in elementaren Gegenstandsbereichen der Theologie sollen die Fähigkeit vermitteln,
2 theologische Sachverhalte und Probleme nach Inhalt und Form angemessen darzustellen bzw. methodisch zu untersuchen. Das Studium soll jene Grundqualifikationen vermitteln, die zur Berufspraxis des Lehrers/der Lehrerin erforderlich sind und ihm/ihr eine selbständige Teilhabe an wissenschaftlichen Weiterentwicklungen im Fach Theologie in der späteren Berufspraxis ermöglichen. 5. Studieninhalte A STUDIUM KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE ALS UNTERRICHTSFACH ( 59 LPO I) Studieninhalte sind bei diesem Ausbildungsgang für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen nach einer erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft : 1. Biblische Theologie (AT oder NT) a) Bibelkundlicher und geschichtlicher Überblick b) Grundzüge der Botschaft des AT oder NT c) Kenntnis verschiedener Methoden der Schriftauslegung. Historische Theologie 1 Teilgebiet aus den folgenden 3 Teilgebieten: a) Kirchengeschichte des Altertums b) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit c) Bayerische Kirchengeschichte 3. Systematische Theologie a) Grundkenntnisse der Fundamentaltheologie, insbesondere aa) die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen bb) Kirche, Kirchen, Weltreligionen b) Grundkenntnisse der Dogmatik, insbesondere aa) Gotteslehre und Christologie bb) Sakramentenlehre cc) Theologische Anthropologie c) Grundkenntnisse der Moraltheologie und der Christlichen Soziallehre, insbesondere aa) die Begründung moralischen Handelns (biblische, philosophische und theologische Ethikbegründung), Gewissen, Schuld und Versöhnung bb) die Zehn Gebote in ihrer aktuellen Bedeutung cc) Grundkenntnisse der Texte der kirchlichen Sozialverkündigung dd) Verantwortete Gestaltung gesellschaftlicher Handlungssysteme (Wirtschaft, Politik, Medien) 4. Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts ( 37 LPO I) a) Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung b) Bedingungen, Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens c) Kriterien zur Planung und Analyse von Unterricht d) Reflexion fachwissenschaftlicher Inhalte im Hinblick auf den Unterricht in den einzelnen Schularten e) Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns (Liturgiewissenschaft/Pastoraltheologie) B VERTIEFTES STUDIUM ( 83/84 LPO I) Studieninhalte für die beiden Abschnitte des vertieften Studiums sind nach einer erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft :
3 3 I. Erster Studienabschnitt ( 83) (Abschluss: Zwischenprüfung) 1. Fachgruppe Biblische Theologie Biblische Einleitungswissenschaft (AT und NT). Fachgruppe Systematische Theologie a) Grundkenntnisse der Fundamentaltheologie, insbesondere aa) die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen bb) Kirche, Kirchen, Weltreligionen cc) Gottes Offenbarung in Jesus Christus b) Grundkenntnisse der Dogmatik, insbesondere aa) Gotteslehre und Christologie bb) Sakramentenlehre cc) Theologische Anthropologie II. Zweiter Studienabschnitt ( 84) (Abschluss: Erste Staatsprüfung) 1. Fachgruppe Biblische Theologie a) Biblisches Gottesverständnis im Zusammenhang mit dem Welt- und Menschenverständnis anhand ausgewählter alttestamentlicher Texte b) Kenntnisse der Propheten-, Weisheits- oder Geschichtsliteratur des Alten Testaments c) Wirken und Sendung Jesu; das apostolische Kerygma und seine Entfaltung in den neutestamentlichen Schriften anhand von synoptischen, johanneischen und paulinischen Texten d) Die Theologie der johanneischen oder paulinischen Schriften. Fachgruppe Historische Theologie a) Kirchengeschichte des Altertums b) Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit c) Bayerische Kirchengeschichte 3. Fachgruppe Systematische Theologie a) Vertiefte Kenntnisse aus zwei Schwerpunkten der Dogmatik b) Grundkenntnisse der Moraltheologie und der christlichen Soziallehre, dazu vertiefte Kenntnisse aus zwei der folgenden Schwerpunkte: aa) Schutz menschlichen Lebens (Abtreibung, Suizid, Euthanasie) bb) Ehe und Familie cc) Fragen der politischen Ethik dd) Fragen der Wirtschaftsethik ee) Fragen der Medienethik ff) Fragen der Umweltethik 4. Fachgruppe Praktische Theologie a) Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung b) Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche c) Grundkenntnisse des Kirchenrechts 5. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß 37 LPO I 6. Studienverlauf 6 A Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Fachgruppen (1) Das Studium gliedert sich in einen dreisemestrigen Ersten und einen drei- bzw. fünfsemestrigen Zweiten Studienabschnitt. Der Erste Studienabschnitt wird im vertieft studierten Fach mit der staatlichen Zwischenprüfung, der Zweite Studienabschnitt wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
4 () Die Studieninhalte werden in den folgenden Veranstaltungsarten vermittelt: - Vorlesungen - Seminare - Übungen Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden. 4 (3) Wenn die für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. 4) im Fach Katholische Religionslehre geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen. Die schriftliche Hausarbeit kann auch in einem fachübergreifenden Bereich gefertigt werden ( 30 LPO I). (5) Im Studium als Unterrichtsfach verteilt sich die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden auf die einzelnen Fachgruppen wie folgt: Biblische Theologie (1 Seminar eingeschlossen) Historische Theologie (1 Seminar eingeschlossen) Systematische Theologie (davon Fundamentaltheologie 3 SWS, Dogmatik 5 SWS, Moraltheologie und Sozialethik 5 SWS) (1 Seminar eingeschlossen) Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts (davon gem. 37 Abs. 1 Nr. a LPO I Fachdidaktik 8 SWS) ( Seminare eingeschlossen) Lehrveranstaltung aus dem Bereich Liturgiewissenschaft/Pastoraltheologie Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft Insgesamt 10 SWS 6 SWS 13 SWS 10 SWS SWS 3 SWS 44 SWS Studienbegleitende Nachweise Aus den beiden Teilgebieten der Systematischen Theologie, die nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt sind, ist je ein studienbegleitender Leistungsnachweis (mündlich) als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringen. (6) Im vertieften Studium verteilt sich die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden auf die einzelnen Fachgruppen wie folgt: Biblische Theologie (1 Seminar eingeschlossen) 18 SWS Historische Theologie (1 Seminar eingeschlossen) 10 SWS Systematische Theologie (davon Fundamentaltheologie 6 SWS, Dogmatik 10 SWS, 4 SWS Moraltheologie und Christliche Sozialethik 8 SWS) ( Seminare eingeschlossen) Praktische Theologie (davon Religionspädagogik 4 SWS) (1 Seminar eingeschlossen), 10 SWS Liturgiewissenschaft 1,5 SWS, Pastoraltheologie 1,5 SWS, Kirchenrecht 3 SWS Fachdidaktik (gemäß 37 Abs. 1 Nr. b LPO I) (1 Seminar eingeschlossen) 6 SWS Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft 3 SWS Insgesamt 71 SWS 6 B Tabellarische Übersichten Die folgenden Übersichten stellen ein Beispiel für einen möglichen Studienaufbau dar. In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen und den Wahlentscheidungen der Studierenden sowie vom Lehrangebot sind Abweichungen möglich.
5 5 6 B 1. Studium Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach Veranstaltung Fachsem. Lehrveranstaltungsart SWS Grundstudium 1. Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den S 1) 3 Herausforderungen der modernen Gesellschaft Biblische Theologie: Altes Testament V/Ü 4 Biblische Theologie: Neues Testament V/Ü 4 Seminar Biblische Theologie S ) bis Lehrveranstaltungen zu einem der drei in der LPO I genannten V/Ü 4 Teilgebiete der Kirchengeschichte Seminar aus einem Teilgebiet der Kirchengeschichte S 3) Lehrveranstaltungen zur Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts Seminar aus Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts S 4) 4 Einführung in die Systematische Theologie V/Ü 3. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Systematische Theologie 4 Hauptstudium 4. Lehrveranstaltung zur Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts Seminar aus Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts Lehrveranstaltung aus Liturgiewissenschaft und Pastoraltheologie S 4) bis Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Systematische Theologie 5 6. Seminar zu einem Teilgebiet der Systematischen Theologie S 5) Anmerkungen: 1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7. ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar aus dem Bereich Biblische Theologie ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7. Es muss aus dem Teilgebiet (AT oder NT) stammen, das nicht durch eine Prüfung abgedeckt wird. 3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar aus dem Bereich Kirchengeschichte ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7. Es muss aus einem Teilgebiet stammen, das nicht durch die Prüfung abgedeckt ist. 4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7.
6 6 5) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar aus dem Bereich der Systematischen Theologie ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7. Es muss aus einem Teilgebiet stammen, das nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt ist. Studienbegleitende Nachweise Aus den beiden Teilgebieten der Systematischen Theologie, die nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt sind, ist je ein studienbegleitender Leistungsnachweis (mündlich) als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringen. 6 B. Vertieftes Studium I. Grundstudium Veranstaltung Fachsem. Lehrveranstaltungsart SWS (ggf. Sprachkurs zum Erwerb der erforderlichen Lateinkenntnisse) Ü 1) ( x 6) 1. (ggf. dito Griechischkenntnisse) Ü 1) ( x 6) Orientierungskurs Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft S ) 3 Einleitung in das Alte Testament V/Ü 4 bis Einleitung in das Neue Testament V/Ü 4 Lehrveranstaltungen zu zweien der drei in der LPO I genannten Teilgebiete der Kirchengeschichte V/Ü 4 Lehrveranstaltungen zur Religionspädagogik Lehrveranstaltung zur Didaktik des Religionsunterrichts V V 3. Lehrveranstaltungen aus der Systematischen Theologie (davon Fundamentaltheologie 6 SWS, Dogmatik 6 SWS) V/Ü 1 Anmerkungen: 1) der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse braucht erst zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht zu werden, s.u. bei Ziffer 7; es wird aber dringend empfohlen, die Sprachkenntnisse so früh als möglich zu erwerben. ) der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs ist Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung, s. bei Ziffer 7. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab: eine schriftliche Prüfung aus der Systematischen Theologie, Teilgebiet Fundamentaltheologie, eine mündliche Prüfung in Systematischer Theologie, Teilgebiet Dogmatik, sowie mit einer weiteren mündlichen Prüfung in Biblischer Einleitungswissenschaft.
7 II. Hauptstudium 7 Veranstaltung Fachsem. Lehrveranstaltungsart SWS 4. Lehrveranstaltungen zur Biblischen Theologie: AT und NT, davon 1 Seminar Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Historische Theologie, davon 1 Seminar bis Lehrveranstaltungen zur Systematischen Theologie, davon Dogmatik 4 SWS Moraltheologie und Christliche Sozialethik 8 SWS darin Seminare eingeschlossen Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Praktischen Theologie, davon Religionspädagogik SWS: 1 Seminar Liturgiewissenschaft 1,5 SWS Pastoraltheologie 1,5 SWS Kirchenrecht 3 SWS 8. Lehrveranstaltungen zur Didaktik des Religionsunterrichts davon 1 Seminar Anmerkungen: S 1) S 1) S ) S 1) V S 1) ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer 7. ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einem Seminar aus zwei verschiedenen Teilgebieten der Systematischen Theologie (auch Fundamentaltheologie) ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung, s. Ziffer Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen In der LPO I sind im einzelnen folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Erste Staatsprüfung bestimmt: 7.1 Erste Staatsprüfung (Unterrichtsfach, 59 LPO I) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 1. dem Orientierungskurs: Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft. einem Seminar aus dem Bereich Biblische Theologie, und zwar aus jenem Teilgebiet (AT oder NT), das nicht durch die Prüfung abgedeckt ist, 3. einem Seminar aus dem Bereich Kirchengeschichte, und zwar aus einem Teilgebiet, das nicht durch die Prüfung abgedeckt ist, 4. einem Seminar aus der Systematischen Theologie, und zwar aus einem Teilgebiet, das nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt ist 5. zwei Seminaren aus Religionspädagogik/Didaktik des Religionsunterrichts. Studienbegleitende Leistungsnachweise Je ein studienbegleitender Leistungsnachweis (mündlich) aus den beiden Teilgebieten der Systematischen Theologie, die nicht durch die schriftliche Prüfung abgedeckt sind.
8 8 Bei einer Erweiterung mit Katholischer Religionslehre entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nrn. 1, 3, 4 und (Staatliche) Zwischenprüfung (vertieftes Studium, 83 LPO I) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Orientierungskurs: Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft Bei einer Erweiterung mit Katholischer Religionslehre entfallen die obigen Zulassungsvoraussetzungen. 7.3 Erste Staatsprüfung (vertieftes Studium, 84 LPO I) 1. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und aus dem Lateinischen.. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) einem Seminar aus dem Bereich Biblische Theologie (gemäß 84 Abs. Nr. 1 LPO I) b) einem Seminar aus dem Bereich Kirchengeschichte (gemäß 84 Abs. Nr. LPO I) c) je einem Seminar aus zwei verschiedenen Teilgebieten der Systematischen Theologie (gemäß 84 Abs. Nr. 3 LPO I) d) je einem Seminar aus dem Bereich Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts Diese Leistungsnachweise können in den oben genannten Seminaren erworben werden. Zum Erwerb der Sprachkenntnisse s.o. bei Ziffer 3. Bei einer Erweiterung mit Katholischer Religionslehre entfallen die obigen Zulassungsvoraussetzungen nach Nr..
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