Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade

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1 Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade Stand der Folien: Andreas Heiber, System & Praxis Bielefeld System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 1

2 Inhalt des Vortrags 1. Die Überleitung: Regeln und Beträge 2. Die neue Einstufung für alle Einstufungen ab Antrag/Auftrag in 2017: Funktion und Vergleich zur bisherigen Einstufung Referent: Andreas Heiber Bielefeld; Fachbuchautor und Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Umsetzung Pflegeversicherung für Pflegedienste System&Praxis SysPra

3 Vorbemerkung Der Grundcharakter der Pflegeversicherung wird nicht verändert! Teilkaskoversicherung 4: Abs. (2) SGB XI: Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. => Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auch weiterhin nicht reichen, um die durch die Einstufung definierte Versorgung sicherzustellen! System&Praxis SysPra

4 Die Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade Die Überleitung erfolgt automatisch Alle Leistungsbezieher die am Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder die am einen Antrag auf Einstufung gestellt haben werden automatisch von der Pflegestufe in den Pflegegrad übergeleitet Hinweis Alle Anträge aus 2016 werden nach Pflegestufen eingestuft und übergeleitet, auch wenn die Begutachtung erst 2017 stattfinden kann! System&Praxis SysPra

5 Überleitungsstruktur 1. Einfacher Stufensprung Pflegestufe 1 auf Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 auf Pflegegrad 3 Pflegestufe 3 auf Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 Härtefall auf Pflegegrad 5 2. Doppelter Stufensprung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45a Ohne Pflegestufe (0) auf Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 auf Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 auf Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 auf Pflegegrad 5 Pflegestufe 3 Härtefall auf Pflegegrad 5 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 5

6 Pflegestufen auf Pflegegrade: Pflegesachleistung Von bisher 9 Einstufungen und 7 Sachleistungsgruppen auf 4 Sachleistungsgrade + Grad 1 PSG 2: Überleitung ambulante Sachleistungen nach 36 (und Tagespflege 41) Pflegestufe "0" eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) 45b 104 /208 Sachleistung Überleitung ab Härtefall Pflegegrad 1 Sachleistung 45b Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege eak = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45a (Fassung bis 2016); Grafik A. Heiber, SysPra.de System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 6

7 Leistungsbeträge Ambulant Pflegesachleistungen ( 36) Überleitung und Leistungsbeträge dazu: Entlastungsbetrag von 125 ab Pflegegrad 2 ( 45b) Überleitung Leistungen Pflegesachleistung und Tagespflege Pflegeeinstufung alt Grad neu Differenz Steigerung Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Härtefall => % Pflegesachleistung und Tagespflege bei eak ( 45a) Pflegeeinstufung alt Grad neu Differenz Steigerung Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Härtefall => % System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 7

8 Pflegestufen auf Pflegegrade: Pflegegeld Von bisher 9 Einstufungen und 6 Pflegegeldgruppen auf 4 Pflegegeldgrade + Grad 1(nur Sachleistung ) PSG 2: Überleitung Pflegegeld nach 37 Pflegestufe "0" eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) eak ( 45a) 45b 104 /208 Pflegegeld Überleitung ab Härtefall Pflegegrad 1 Pflegegeld - 45b Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege eak = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45a (Fassung bis 2016); Grafik A. Heiber, SysPra.de System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 8

9 Leistungsbeträge Pflegegeld ( 37) Überleitung und Leistungsbeträge dazu: Entlastungsbetrag von 125 ab Pflegegrad 2 ( 45b) Überleitung der Pflegegeldansprüche Pflegegeld Pflegeeinstufung alt Grad neu Differenz Steigerung Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Härtefall 728 => % Pflegegeld Ambulant bei eak ( 45a) Pflegeeinstufung alt Grad neu Differenz Steigerung Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Pflegestufe => % Härtefall 728 => % System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 9

10 Überleitung/Bestandsschutz ( 140 ff) bei erhöhtem Betrag nach 45b Wer erhöhten Betrag hatte, bekommt dann die Differenz zum neuen Betrag (125 ) weiterhin, wenn seine neuen Ansprüche (Sachleistung und Entlastungsbetrag) niedriger sind als alte Ansprüche; ist aber nur bei Pflegestufe 3 Härtefall der Fall (max Fälle Härtefall, lt. PfSta. 2013) Ab 2017: für Angebote nach Landesrecht nur noch 125, ergänzbar um nutzbare Sachleistungen (bis 40 %) 141, Abs.2 Übergangsregelung Erhöhter Betrag nach 45b Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe Sachleistung Sachleistung bis 2016 Grad ab 2017 Differenz Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Härtefall Pflegegrad Pflegegeld bis 2016 Pflegegeld ab 2017 Grad Differenz Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe Pflegegrad Härtefall 728 Pflegegrad System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 10

11 Bestandsschutz für die Überleitung Übergeleitete Versicherte behalten ihren Pflegegrad auch dann, wenn nach einer Wiederholungsprüfung ein niedrigerer Pflegegrad begutachtet würde Ausnahme: Einstufung ergibt kein Pflegegrad (unter 12,5 Punkte) Höherstufungsantrag weiterhin möglich Tipp: Mögliche Anträge in 2016 stellen! Einstufung nach 45a (demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung, psychische Erkrankung) auch separat zu beantragen System&Praxis SysPra

12 Einstufung bisher nach Pflegestufen Beschränkung auf somatische (körperliche) Einschränkungen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität): 16 Verrichtungen Definition über die Menge an Zeit, die für die Hilfe benötigt wird 3 Pflegestufen + Härtefall Demenzbedingte Einschränkungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen werden (ambulant) durch einen Zuschlag zusätzlich berücksichtigt ( 45a) Eigene, zweite Begutachtung Zuschläge zu Pflegestufen sowie Pflegestufe 0 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 12

13 Einstufung nach Pflegegrade ( 14, 15) Voraussetzung Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere bedürfen Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können auf Dauer, voraussichtlich für 6 Monate Bewertung der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in vier Graden in den 6 Modulen Insgesamt 64 Kriterien System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 13

14 Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in 64 Kriterien, aufgeteilt in 6 Module (Bereiche) Modul 1: 5 Kriterien Modul 2: 11 Kriterien Modul 3: 13 Kriterien Modul 4: 13 Kriterien (nur 1 Kriterium für Kinder bis 18 Monate) Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Modul 5: 16 Kriterien Umgang mit krankheits- und therapiebedingten (+ 1 Kriterium für Kinder) Anforderungen Modul 6: 6 Kriterien Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Ohne Bewertung bei der Einstufung, aber für individuellen Versorgungsplan bei der Einstufung ebenfalls differenziert zu erfassen Modul 7: 7 Kriterien Außerhäusliche Aktivitäten Modul 8: 7 Kriterien Haushaltsführung System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 14

15 Graduierung der Selbständigkeit in vier Grade: allgemeine Definition Selbständig: Person kann die Aktivität selbständig durchführen, evtl. unter Nutzung von Hilfsmitteln Überwiegend selbständig: Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen, nur geringer/mäßiger Aufwand für Pflegeperson, insbesondere in Form von motivierender Aufforderung, Impulsgebung, Richten/Zurechtliegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität Überwiegend unselbständig: Person kann Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, sodass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwendige Motivation auch während der Aktivität voraus. Teilschritte müssen übernommen werden. Unselbständig: Person kann die Aktivität nicht selbständig durchführen bzw. steuern. Anleitung oder Beaufsichtigung reicht nicht aus. Hinweis Verbindliche Definition über die Begutachtungsanleitung, die zur Zeit noch abschließend erstellt wird und ab Sommer 2016 verfügbar ist (z.b. unter System&Praxis SysPra

16 Vergleich Pflegestufe und Pflegegrade Einstufung nach Pflegestufe bis 2016 Aufwand der Hilfe: Die Häufigkeit und der damit verbundene zeitliche Aufwand (z.b. 10 Minuten) für die Hilfe beim Treppensteigen wird berücksichtigt! Einstufung in Pflegegrade ab 2017 (vorläufige Textfassung) 1.5 Treppensteigen Die Überwindung von Treppen zwischen zwei Etagen. Treppensteigen ist unabhängig davon zu bewerten, ob in der Wohnumgebung Treppen vorhanden sind. Selbständig (0 Punkte): ohne Hilfe Überwiegend selbstständig (1 Punkt): Die Person kann die eine Treppe allein steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines Sturzrisikos. Überwiegend unselbstständig (2 Punkte): Treppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglich. Unselbstständig (3 Punkte): Person muss getragen oder mit Hilfsmitteln transportiert werden, keine Eigenbeteiligung. System&Praxis SysPra

17 NBA 1. Mobilität (5 Kriterien) Ziffer Kriterien selbständig überwiegend überwiegend selbständig unselbständig unselbständig 1.1 Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Summe der max. erreichbaren Einzelpunkte: 15 Hinweis: Begleitung außer Haus wird nicht mehr bewertet, lediglich im Einstufungsbericht aufgenommen System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 17

18 NBA 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (11 Kriterien) Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltag Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Summe der max. erreichbaren Einzelpunkte: 33 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 18

19 NBA 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (13 Kriterien) Ziffer Kriterien Summe der max. erreichbaren Einzelpunkte: 65 nie oder sehr selten selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen) häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen täglich System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 19

20 NBA 4. Selbstversorgung (13 / 1 (Kinder bis 18 Monate) Kriterien) Ziffer Kriterien selbständig überwiegend überwiegend selbständig unselbständig unselbständig 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren) Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Ziffer Kriterien entfällt teilweise vollständig 4.13 Ernährung parental oder über Sonde Bei Kindern bis 18 Monate werden die Kriterien durch Kriterium 4.K ersetzt Summe der max. erreichbaren Einzelpunkte: 54 Ziffer Kriterien Einzelpunkte System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de K Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnah me bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen 20

21 NBA 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: A Ziffer entfällt oder selbständig 5.1 Medikation Injektionen (subcutan oder intramuskulär) Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel 0 Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 Maßnahmen pro Tag Einzelpunkte Kriterien in Bezug auf Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7 Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0 0 keine oder seltener als einmal täglich Anzahl der Maßnahmen pro Tag mindestens einmal bis maximal dreimal täglich pro Woche pro Monat mehr als dreimal bis maximal achtmal täglich mehr als achtmal täglich System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 21

22 NBA 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: A Beispiel für die Umrechnung Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig pro Tag pro Woche (/7) pro Monat (/30) 5.1 Medikation Injektionen (subcutan oder intramuskulär) Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel 0 2 Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0 5,00 1,43 0,03 Summe: 6,46 Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 Maßnahmen pro Tag keine oder seltener als einmal täglich Anzahl der Maßnahmen mindestens einmal bis maximal dreimal täglich mehr als dreimal bis maximal achtmal täglich Einzelpunkte mehr als achtmal täglich System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 22

23 NBA 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: B Ziffer Kriterien in Bezug auf entfällt oder selbständig 5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 0 Summe der Maßnahmen aus 5.8 bis 5.11 Umrechnung in Maßnahmen pro Tag 0 0 Anzahl der Maßnahmen pro Tag pro Woche pro Monat Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 Maßnahmen pro Tag Einzelpunkte keine oder seltener als einmal wöchentlich ein bis mehrmals wöchentlich ein- bis zweimal täglich mindestens dreimal täglich System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 23

24 NBA 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: C Ziffer Kriterien 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung entfällt oder selbständig täglich wöchentliche Häufigkeit multipliziert mit monatliche Häufigkeit multipliziert mit ,6 2 Ziffer Kriterien entfällt oder selbständig wöchentliche Häufigkeit multipliziert mit monatliche Häufigkeit multipliziert mit 5.13 Arztbesuche 0 4, Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) 0 4, Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 0 8,6 2 5.K Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern 0 4,3 1 Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern K Summe 0 bis unter 4,3 4,3 bis unter 8,6 8,6 bis unter 12,9 12,9 bis unter und mehr Einzelpunkte System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 24

25 NBA 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: D Ziffer Kriterien 5.16 Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften entfällt oder selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 25

26 NBA 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (6 Kriterien) Ziffer Kriterien selbständig überwiegend überwiegend selbständig unselbständig unselbständig 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sichbeschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Summe der max. erreichbaren Einzelpunkte: 18 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 26

27 Bewertungsablauf des NBA 1. Pro Kriterium werden die jeweiligen Punkte pro Modul ermittelt. 2. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten (Kriterien) nach den in der Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Gliederung erfolgt auf der Basis der Gewichtung des Moduls. 3. Die Summen der Punkte pro Modul werden einem Punktbereich zugeordnet, der je nach Modul unterschiedlich gewichtet ist 3. Die Summe der Punkte entscheidet über den Pflegegrad System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 27

28 NBA Gewichtung der Module (Bereiche) Modul 1: 10 % Bereich Mobilität Module 2/3: 15 % Bereich kognitive und kommunikative Fähigkeiten, sowie (nur der höchste Punktebereich zählt) Modul 4: 40 % Bereich Selbstversorgung Bereich Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 5: 20 % Bereich Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Modul 6: 15 % Bereich Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Hinweis: Haushaltsführung Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche (Module 1-6) berücksichtigt. System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 28

29 15 Abs. 2: Pflegegrad ermitteln Zuordnung der erreichten Punktmenge zu einem Pflegegrad Pflegegrad Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Punktbereich Punktbereich (für Kinder bis 18 Monate) 1 geringe Beeinträchtigung ab 12,5 bis unter 27 2 erhebliche Beeinträchtigung ab 27 bis unter 47,5 ab 12,5 bis unter 27 3 schwere Beeinträchtigung ab 47,5 bis unter 70 ab 27 bis unter 47,5 4 schwerste Beeinträchtigung ab 70 bis unter 90 ab 47,5 bis unter 70 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ab 90 ab 70 bis 100 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 29

30 Gesamtbewertungsmatrix im Beispiel 2 PSG 2: Überleitung und Pflegegrade Module Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 Gewich tung 1 Mobilität 10% 15% Punktbereich: Grad der Beeinträchtigung keine geringe erhebliche schwere schwerste Beispiel einer Bewertung gezählte Punkte 0 2,5 5 7,5 10 Bewertung gezählte Punkte Grad Bewertung gezählte Punkte gezählte Punkte ,75 7,5 11,25 15 Bewertung Selbstversorgung 40% 4 gezählte Punkte Bewertung , Beispielbewertung 5 6 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Pflegegrade Punkte: ab gezählte Punkte 20% Bewertung gezählte Punkte 15% 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Bewertung Punkte Gesamtergebnis Beispiel System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de Pflegegrad Beispiel 30 kein bis 12 12, , ,75 56,25

31 Pflegegrad 5: Sonderfall Besondere Bedarfskonstellationen Neue Härtefallregelung Pflegegrad 5 beginnt bei 90 Punkten Abweichend von der Einstufung nach Punkten direkte Einstufung in Pflegegrad 5 bei besonderer Bedarfskonstellation Wird im Rahmen der Begutachtungsrichtlinie festgelegt (noch nicht abschließend fertig gestellt!) Lt. Vorstudien: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine Vollständige Bewegungsunfähigkeit, aber auch vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Bei Lähmungen, aber auch bei hochgradigen Kontrakturen rheumatischen Versteifungen, hochgradigem Tremor oder Rigor gegeben System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 31

32 Vergleich der Systeme Pflegestufen bis 2016 Somatische Beeinträchtigungen Zuschlag für 45a ( Demenz ) Minuten 45 Einstufung nach Pflegestufen bis 2016 Maßstab Grundpflege ohne Pflegestufe Pflegestufe 1 unter 12,5 % ab 12,5 % Leistungsbeträge Ambulant Stationär Leistung 45a Zuschlag Pflegestufe 2 ab 33 % Pflegestufe 3 ab 67 % Härtefall 100% System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 32

33 Vergleich der Systeme Pflegegrade ab Module, alle gleichberechtigt Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten und Behandlungspflege zählen mit Dadurch Abwertung der somatischen Kriterien Punkte Anteil 40% 10% 20% 15% 15% Einstufung nach Pflegegrade ab 2017 Module 4.Selbstversorgung 1.Mobilität 5.Umgang mit krankheitsund therapiebedingten Anforderungen 2.Kognitive/kommunikative Fähigkeiten; 3.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 6.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Pflegegradeinteilung Leistungen Punktmenge Grad ambulant stationär unter 12,5 ab 12,5 - unter 27 ab 27 bis unter 47,5 ab 47,5 bis unter 70 ab 70 bis unter 90 ab 90 kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 33

34 Pflegegrad 1: Ambulante Leistungen ( 28a) Beratungsleistungen Pflegeberatung nach 7a und 7b, Beratungsbesuche nach 37 Abs. 3, 1x im halben Jahr ( 37.3), Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß 45 Pflegehilfsmittel nach 40 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach 40 Abs. 1 bis 3 u. 5 (Hilfs- / Verbrauchsmittel), Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes gemäß 40 Abs. 4 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß 38a Entlastungsbetrag von 125 nach 45b Abs. 1 Satz 1 für die Erstattung von Leistungen der Tages- /Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, für Sachleistungen nach 36 (einschließlich körperbezogene Pflegemaßnahmen ( Grundpflege )), nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne 45a Abs. 1,2 System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 34

35 PSG 2: Ambulant Pflegeversicherung: Leistungen ab 2017 Zusammenstellung: SysPra.de 2016 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Leistungen ab 2107 in der Kurzübersicht Sachleistung 36 keine Pflegegeld 37 keine Beratungsbesuche 37.3 freiwillig 2 x 2 x pro Jahr 4 x pro Jahr Wohngruppenzuschlag 38a 214 Verhinderungspflege keine bis Zusätzlich bis 50 % der Kurzzeitpflege (806 ) nutzbar, max Pflegehilftsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 40 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegeverbrauchsmittel 40 Wohmumfeldverbessernde Maßnahmen Entlastungsbetrag 45b Tagespflege 41 keine keine Anrechnung bei ambulanten Leistungen Kurzzeitpflege 42 keine bis Zusätzlich freie Leistungen der Verhinderungspflege nutzbar Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Vollstationäre Pflege System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 35

36 Pflegegrad 1: Leistungen ( 28a) Ziel der Leistung: sie soll vor allem präventiv und edukativ wirken Deshalb ist die Einstiegsschwelle auch relativ niedrig (12,5 Punkte) Aber Spannbreite hoch: erst ab 27 Punkte Pflegegrad 2! Aber keine Leistungsansprüche auf Pflegesachleistung ( 36) Pflegegeld ( 37) Verhinderungspflege ( 39) Tages- und Nachtpflege ( 41) Kurzzeitpflege ( 42) Gesetzgeber schätzt diese Gruppe dauerhaft auf ca Personen Unklar, wie groß diese neue Gruppe sein wird; siehe NBA-Eingruppierung! Nicht identisch mit Pflegestufe 0!!! System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 36

37 Bewertung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und des NBA Komplexer und gerechter Statt 21 (täglich wiederkehrende Verrichtungen) und 13 Items (eingeschränkte Alltagskompetenz) nun 64 Einzelkriterien Kein einzelnes Kriterium ist dominant Intransparenter Gewichtungen und Rechenweg schwer nachvollziehbar Nicht für alle vorteilhafter Pflegebedürftige mit nur körperlichen Einschränkungen werden schwerer hohe Pflegegrade erreichen können! Pflegegrad 1 enthält kaum Leistungen! System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de 37

38 Zeitlicher Ablauf Fertigstellung der Begutachtungsanleitung im Sommer 2016 Schulung des MDK (teilweise schon probeweise Doppeleinstufungen) ab Sommer 2016 Ab für alle Neuanträge: Einstufung auf Basis Pflegegrade Altanträge (aus 2016 werden nach Pflegestufensystem eingestuft und übergeleitet) Alle Wiederholungsprüfungen (von Kassen beauftragt) werden vom bis ausgesetzt Besitzstandsschutz für alle Versicherten, die zum Leistungen bezogen oder Anträge gestellt haben; daher auch dauerhaft keine Wiederholungsprüfungen zu erwarten System&Praxis SysPra

39 Ihre Fragen Folien des Vortrags unter:? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! System&Praxis SysPra

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