Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

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2 Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

3 Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 Veränderungen für Pflegebedürftige 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick 4 Veränderungen für Angehörige 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen 4.2 Beratung 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017

4 1 Das Pflegestärkungsgesetz II Das PSG II ist im November 2015 beschlossen worden. Im Zentrum steht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Es gibt ein neues Begutachtungsverfahren des MDK. Pflegegrade ersetzen die Pflegestufen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden verbessert und sind flexibler einsetzbar. Vorschau Am 1. Januar 2017 treten das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung auf Pflegegrade in Kraft. Pflegemarkt.com

5 Das Pflegestärkungsgesetz II Zugang zu Leistungen soll vor allem demenziell erkrankten Personen ermöglicht werden. Der Zugang zu Rehamaßnahmen wird verbessert. Insgesamt setzt die Hilfe der Pflegeversicherung früher, mit Beginn der Pflegebedürftigkeit, an. Zur Finanzierung steigt der Satz der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.

6 Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 Veränderungen für Pflegebedürftige 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick 4 Veränderungen für Angehörige 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen 4.2 Beratung 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017

7 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens* auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, Vorschau in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen. Pflegemarkt.com

8 * Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Im Fokus stehen hierbei folgende Bereiche: Körperpflege Mobilität Ernährung Vorschau hauswirtschaftliche Versorgung Pflegemarkt.com

9 Bewertet werden: nur gesetzlich definierte Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen die Zahl der Minuten der geleisteten oder notwendigen Pflegemaßnahmen (Laienpflege) Vorschau Pflegemarkt.com

10 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen* aufweisen und deshalb auf Hilfe Dritter angewiesen sind oder die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen. Vorschau Pflegemarkt.com

11 * Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen Vorschau Pflegemarkt.com

12 Bewertet wird: über welchen Grad der Selbstständigkeit und über welche Fähigkeiten die Pflegebedürftigen verfügen ob die Pflegebedürftigen bei der Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen beeinträchtigt sind inwiefern Abhängigkeit von personeller Hilfe besteht Der Faktor Zeit spielt keine Rolle mehr

13 Gewichtung der einzelnen Module für die Bewertung Vorschau Pflegemarkt.com

14 Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 Veränderungen für Pflegebedürftige 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick 4 Veränderungen für Angehörige 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen 4.2 Beratung 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017

15 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren Ablauf der Begutachtung 1. Datenerhebung Angaben zur Person und zur Begutachtungssituation Anamnese Wohn- und Lebenssituation Versorgungssituation 2. Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen 3. Neues Begutachtungs-Assessment 4. Ergebnisse und Empfehlungen

16 Das neue Begutachtungsverfahren (gelb: Fallbeispiel einer erwachsenen pflegebedürftigen Person) Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 %) Selbstständig Überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig Unselbstständig 1.1 Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Vorschau 1.5 Treppensteigen Summenwert Pflegemarkt.com Fallbeispiel 6

17 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung: 15 %) 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Vorhanden/ unbeeinträchtigt Größtenteils vorhanden In geringem Maß vorhanden Nicht vorhanden Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Vorschau 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 2.10 Verstehen von Aufforderungen Pflegemarkt.com Beteiligen an einem Gespräch Summenwert Fallbeispiel 9

18 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung 15%) 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nie oder sehr selten Selten (1- bis 3-mal innerhalb von zwei Wochen) Häufig (min.2-mal wöchentlich, aber nicht täglich) täglich Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Summenwert Fallbeispiel 22

19 Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %) Selbstständig Überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig Unselbstständig 4.1 Waschen des vorderen Körpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundegerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen 0 3* 6* 9* 4.9 Trinken 0 2* 4* 6* 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 0 2* 4* 6* * Stärkere Gewichtung wegen der besonderen Bedeutung für die pflegerische Versorgung

20 Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %) Selbstständig Überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig Unselbstständig Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %) Keine, nicht täglich oder nicht auf Dauer täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich 4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde Summenwert Fallbeispiel 14

21 Modul 5: Umgang mit Erkrankungen (Gewichtung: 20 %) Entfällt oder selbstständig Anzahl der Maßnahmen Pro Tag Pro Woche Pro Monat 5.1 Medikation Injektion x 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) X 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe X 5.5 Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen X 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen x 5.7 Körpernahe Hilfsmittel X Maßnahme pro Tag Keine Maßnahme 1- bis 3-mal tägl. 4- bis 8-mal tägl. 9-mal oder öfter tägl. 5.8 Verbandwechsel und Wundversorgung X 5.9 Versorgung mit Stoma X 5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden X 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung X

22 Zahl der Maßnahmen Modul 5: Umgang mit Erkrankungen (Gewichtung: 20 %) Entfällt oder selbstständig Pro Tag Pro Woche Pro Monat 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung x 5.13 Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) x Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder x therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Vorschau Einhaltung einer Diät und anderer 1 überwiegend selbstständig krankheits- oder therapiebedingter 2 überwiegend unselbstständig Verhaltensvorschriften, Pflegemarkt.com und zwar: 3 unselbstständig Summenwert Fallbeispiel 2

23 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15 %) Selbstständig Überwiegend Selbstständig Überwiegend unselbstständig Unselbstständig 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sichbeschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Summenwert Fallbeispiel 10

24 Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten Dieser Bereich fließt nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Er kann allerdings für die weitere Versorgungsplanung verwendet werden. Außerhäusliche Aktivitäten sind z. B.: Verlassen des Wohnbereichs oder der Einrichtung Fortbewegen außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr oder Mitfahren in einem Pkw Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten mit anderen Personen Besuch z. B. eines Arbeitsplatzes, einer Tagespflege, einer Werkstatt

25 Modul 8: Haushaltsführung Dieser Bereich fließt ebenfalls nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Er kann allerdings für die weitere Versorgungsplanung verwendet werden. Haushaltsführung, z. B.: Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereiten einfacher Mahlzeiten Aufräum- und Reinigungsarbeiten Nutzung von Dienstleistungen Umgang mit finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten

26 Die Module und ihre Gewichtung Modul 1 (10 %) Summe der Punkte in Modul (6) Gewichtete Punkte 0 2,5 5 7,5 10 Modul 2 Summe der Punkte in Modul (9) Modul 3 Summe der Punkte in Modul (22) Höchster Wert in Modul 2 oder Modul 3 (15 %) Gewichte Punkte in Modul 2 oder Modul 3 0 3,75 7,5 11,25 15

27 Die Module und ihre Gewichtung Modul 4 (40 %) Modul 5 (20 %) Summe der Punkte in Modul (14) Gewichtete Punkte Summe* der Punkte in Modul (2) Gewichtete Punkte Modul 6 (10 %) Summe der Punkte in (10) Modul 6 Vorschau Gewichtete Punkte 0 3,75 7,5 11,25 15 Pflegemarkt.com Summe gewertete Punkte 63,75 * In Modul 5 werden die Punkte nicht einfach addiert, sondern nach einer spezifischen Formel berechnet.

28 Bestimmung des Pflegegrads nach Punkten Gesamtpunkte Pflegegrad Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von 12,5 bis unter 27 1 geringe Beeinträchtigung von 27 bis unter 47,5 2 erhebliche Beeinträchtigung von 47,5 bis unter 70 (63,75) 3 schwere Beeinträchtigung von 70 bis unter 90 4 schwerste Beeinträchtigung von 90 bis schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

29 Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine Liegt ein vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion vor, kann die betroffene Person unabhängig von der Ursache direkt in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn die Gesamtpunktezahl unter 90 liegt und eine minimale Restbeweglichkeit vorhanden ist.

30 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade Alle bereits eingestuften Pflegebedürftigen werden automatisch in den jeweils nächsthöheren Pflegegrad eingestuft. Pflegebedürftige bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, werden in den übernächsten pflegegrad eingestuft. Eine wiederholte Begutachtung ist nicht erforderlich. Bis Pflegestufe 0 meak 1 1 meak 2 2 meak 3 3 meak 3 Härtefall Vorschau Pflegegrad In den Pflegegrad 1 wird die Personengruppe eingestuft, die bisher Pflegemarkt.com noch keine Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen durfte. Ab

31 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz Pflegebedürftige erhalten ab dem 1. Januar 2017 mindestens dieselben Leistungen wie vorher. Niemand wird schlechter gestellt. Die Umstellung der Pflegestufen auf die Pflegegrade gewährleistet den Bestandsschutz.. Vorschau Leistungen Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Geld-leistungen Pflegemarkt.com Sach-leistungen Beispiel: Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2

32 Ausnahmen Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder 208 (einfacher bzw. erhöhter Betrag) 125 (für jeden Pflegebedürftigen) Bezieher des erhöhten Betrages wären schlechter gestellt: Durch den Bestandsschutz erhalten sie zusätzlich die Differenz von 83. Stationäre Pflege Die Eigenanteile werden einrichtungseinheitlich erhoben. Unabhängig vom Pflegegrad zahlt jeder Bewohner das Gleiche. Der Bestandsschutz regelt, dass dadurch schlechter Gestellte (aus niedrigen Pflegestufen) nicht mehr zahlen müssen als zuvor.

33 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geldleistung/ Pflegegeld Sachleistungen kein Anspruch (jedoch Entlastungsbetrag von 125 einsetzbar) Bis zu maximal 40 % des Sachleistungsbetrags können für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden. Vorrangig sind die Rechnungen des Pflegedienstes zu begleichen. Bleibt ein Restbetrag, so kann dieser bis zum Höchstsatz auf die genannten Vorschau Leistungen umgewidmet werden. Vollstationäre Pflege Pflegemarkt.com Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen (auch teilstationär) haben individuellen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung ( 43 b SGB XI).

34 Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Betreuungs - und Entlastungsleistungen Diese Leistungen können eingesetzt werden für: Tages- oder Nachtpflege Kurzzeitpflege Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (nach 36) (nur bei Pflegegrad 1 einsetzbar für körperbezogene Pflegemaßnahmen) Tages- und Nachtpflege Kein Anspruch (jedoch Entlastungsbetrag von 125 einsetzbar) Diese Leistungen können neben Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Achtung: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten WG leben, haben nur Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

35 Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Kurzzeitpflege Kein Anspruch (jedoch Entlastungsbetrag von 125 einsetzbar) Zudem kann nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Dadurch kann die Kurzzeitpflege auf maximal acht Wochen und einen Leistungsanspruch von 3224 verdoppelt werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege hälftig weitergezahlt. Verhinderungspflege kein Anspruch Vorschau Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrags (also bis zu 806 ) für Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege verwendet werden. Sie verlängert sich dann maximal bis auf sechs Wochen. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege hälftig Pflegemarkt.com weitergezahlt.

36 Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Leistungen zur Wohnungsanpassung Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z. B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als eine neue Maßnahme. Leistungen für Pflegehilfsmittel Versicherten stehen 40 pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) zur Verfügung. Vorschau Pflegeberatung Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Dies ist eine individuelle Beratung durch einen anerkannten Pflegeberater. Die Pflegekassen müssen Pflegemarkt.com hierfür feste Ansprechpartner nennen.

37 Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Beratungseinsatz nach 37 Abs. 3 SGB XI Anspruch halbjährlich Pflicht halbjährlich Pflicht vierteljährlich Pflicht vierteljährlich Pflicht Die Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Achtung: Pflegebedürftige, die früher in Pflegestufe II+ waren, sind nun in Pflegegrad 4 eingestuft. Damit ist ein vierteljährlicher statt eines halbjährlichen Beratungseinsatzes verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann das Pflegegeld gestrichen werden. Beratung zu Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Palliativversorgung Vorschau Versicherte haben gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung sowie zu den Möglichkeiten der persönlichen Pflegemarkt.com Vorsorge für die letzte Lebensphase (z. B. Patientenverfügung und Vollmachten).

38 Hinweis: Änderungen bei den Pflegesachleistungen Neue Begrifflichkeiten für die Sachleistungen, die ein Pflegdienst erbringt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ( 36 SGB XI) häusliche Betreuung ( 124 SGB XI) körperbezogene Pflegemaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung pflegerische Betreuungsmaßnahmen Neue Anspruchsberechtigung Sicherstellung von Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung vorrangig gegenüber dem Anspruch auf Betreuungsleistungen freie Wahl aus den Leistungsangeboten der Pflegedienste

39 Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 Veränderungen für Pflegebedürftige 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick 4 Veränderungen für Angehörige 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen 4.2 Beratung 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017

40 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen Rentenversicherung Die Pflegeversicherung zahlt die Rentenbeiträge von Pflegepersonen. Die Rentenbeträge steigen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, Voraussetzung: Die Pflegeperson pflegt einen oder mehrere Pflegebedürftige, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind, für mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche.

41 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen Arbeitslosenversicherung Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen, die für die Pflegetätigkeit aus dem Beruf aussteigen. Daraus resultiert ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ende der Pflegetätigkeit. Die Leistung dient der Absicherung, falls der Wiedereinstieg Vorschau in den Beruf nicht gelingen sollte. Pflegemarkt.com

42 4.2 Beratung Anspruch auf kostenfreie individuelle Pflegeberatung sowie Pflegekurse/-schulungen Auf Wunsch Durchführung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Verpflichtung der Krankenkassen zur Vorhaltung dieser Angebote

43 Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 Veränderungen für Pflegebedürftige 3.1 Das neue Begutachtungsverfahren 3.2 Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade 3.3 Leistungs- und Bestandsschutz 3.4 Leistungen und Ansprüche im Überblick 4 Veränderungen für Angehörige 4.1 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen 4.2 Beratung 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017

44 5 Vorbereitung auf die Umstellung 2017 Für Pflegebedürftige und Pflegende: Es sind keine Vorbereitungen nötig. Pflegestufen werden automatisch in Pflegegrade übergeleitet. Eine erneute Begutachtung ist nicht erforderlich. Pflegebedürftige, die aktuell in eine Pflegestufe eingestuft sind, werden voraussichtlich im November 2016 von ihrer Pflegeversicherung Vorschau über ihren zukünftigen Pflegegrad informiert. Pflegemarkt.com

45 Vorbereitung auf die Umstellung 2017 Begutachtung durch den MDK zur Einstufung in einen Pflegegrad: die Pflegesituation dokumentieren feststellen, in welchen Bereichen (Modul 1-6) die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person eingeschränkt ist klären, wo die pflegebedürftige Person auf Hilfe angewiesen ist Ab Januar stellen wir Ihnen hierfür gerne unser Vorschau Pflegemarkt.com Selbstständigkeitsmeter zur Verfügung.

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

47 Quellen Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse e. V. (MDS), GKV-Spitzenverband (Hrsg.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Essen; Berlin, August 2016, unter: Ri_Pflege_ab_2017.pdf [Zugriff: ] Bundesministerium für Gesundheit: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsverfahren. Berlin, , kungsgesetz-ii.html [Zugriff: ]

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