Newsletter 42 a. Errichtung eines Regional Operating Headquarters in Thailand
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- Harald Frank
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1 Errichtung eines Regional Operating Headquarters in Thailand Lorenz & Partners 2005
2 A. Einleitung Newsletter 42 a Das Instrument der Regional Operating Headquarters (ROH) wurde durch die thailändische Regierung am 16. August 2002 eingeführt. Ziel der mit der Eröffnung eines ROH verbundenen Vergünstigungen ist es, Anreize für ausländische Unternehmen zu schaffen, ihre Verwaltungszentralen in Thailand zu eröffnen. Insbesondere Unternehmen, die bereits im südostasiatischen Raum tätig sind und bislang von Hongkong oder Singapur aus agierten, können angesichts der Vorteile, die eine Verlegung ihres Regional Operating Headquarters nach Thailand mit sich bringt, Überlegungen dahingehend anstellen, ob dieser Schritt nicht auch für ihr Unternehmen sinnvoll ist. Dasselbe gilt für Firmen, die eine Ausweitung ihrer Tätigkeiten bzw. Investments im asiatischen Raum planen. Bei der Einrichtung eines neuen Regional Operating Headquarters bietet Thailand steuerliche Vorteile, welche die in anderen südostasiatischen Ländern gewährten Vergünstigungen teilweise übertreffen. B. Definition eines Regional Operating Headquarters (ROH) Ein Regional Operating Headquarter (ROH) kann sowohl eine nach thailändischem Recht gegründete selbstständige Gesellschaft, als auch ein buchhaltungstechnisch ausgegliederter Teil einer solchen Gesellschaft sein. Das geschäftliche Tätigkeitsfeld eines ROH muss sich auf das Zurverfügungstellen von Dienstleistungen für die jeweiligen Tochterunternehmen oder Zweigstellen des ROH im Ausland oder Thailand beschränken. Dienstleistungen in diesem Sinne sind vor allem administrative und technische Aufgaben der Unternehmensführung, produktbezogene Forschung und Entwicklung, sowie Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern. Lorenz & Partners 2005 Page: 2 of 8
3 C. Anforderungen an eine Registrierung als ROH Eine Registrierung als ROH kommt sowohl für bereits existierende und tätige thailändische Gesellschaften, als auch für nur zu diesem Zweck neu gegründete thailändische Gesellschaften in Betracht. Eine bereits existierende thailändische Gesellschaft, die den ROH Status und die damit verbundenen steuerlichen Vergünstigungen erlangen möchte, kann einen Antrag auf Anerkennung als ROH beim Large Taxpayer Office (LTO), der zuständigen Steuerbehörde, stellen. Diese gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuervorteile dann ab dem nächsten Veranlagungszeitraum. Soweit eine neu zu gründende thailändische Gesellschaft bereits ab Gründung als ROH gelten möchte, muss sie nach ihrer Gründung zusammen mit dem Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer (Tax Identifikation Number = TIN) und der Mehrwertsteuerregistrierung (Registration for Value Added Tax = VAT) beim Revenue Department als der zuständigen Steuerbehörde die Anerkennung als ROH beantragen. Zu Besonderheiten bei der Gründung von thailändischen Gesellschaften durch Ausländer siehe auch unsere Kanzlei-Information Nr. 1a. D. Voraussetzungen für die Anerkennung des ROH - Status Eine Anerkennung als ROH wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt: Das eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft muss am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres mindestens 10 Millionen Baht betragen; Die Gesellschaft muss ihre Dienstleistungen und ihren technischen Service mindestens drei Tochterunternehmen bzw. Zweigstellen gewähren, die alle außerhalb Thailands ansässig sind; Lorenz & Partners 2005 Page: 3 of 8
4 Die Hälfte des Einkommens der Gesellschaft muss aus der Bereitstellung von Dienstleistungen für die jeweiligen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen ( Associated Enterprise ) des Unternehmens im Ausland erlangt werden. Ausnahmen hiervon sind möglich; Antrag an das Revenue Department auf Anerkennung als ROH. So erkennt das Revenue Department Thailand nicht jede Zweigniederlassung oder jedes Tochterunternehmen als Associated Enterprise an. Hierfür müssen die Zweigstellen, denen das ROH Dienstleistungen zur Verfügung stellt, sowohl unter gesellschaftsrechtlichen als auch unter buchhalterischen Aspekten bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass das ROH 25% der Anteile der als Associated Enterprise anzuerkennenden Zweigstelle hält bzw. umgekehrt die Zweigstelle 25% am Gesellschaftskapitals des ROH innehat. Von diesem Grundsatz gibt es verschiedene Modifikationen und Ausnahmen (insbesondere in der Anlaufphase der ersten 3 Jahre des ROH). Darüber hinaus ist ein beherrschender Einfluss auf die Associated Enterprise bzw. das ROH erforderlich. Der den thailändischen Accounting Standards entlehnte Begriff umfasst dabei sowohl die rechtliche als auch die faktische Kontrolle über die Unternehmenseinheiten. Außerdem qualifizieren sich nur bestimmte Dienstleistungen, die durch das ROH gewährt werden, für die Gewährung von Steuervorteilen. Diese umfassen insbesondere: (a) Management und Verwaltungsleistungen (b) Technische Leistungen (c) Andere unterstützende Tätigkeiten wie: Allgemeine Verwaltungsleistungen, Strategische Planung und Koordination des Gesamtunternehmens; Lorenz & Partners 2005 Page: 4 of 8
5 Beschaffung von Rohstoffen und Komponenten; Forschung und Entwicklung; Technische Unterstützung (bspw. IT Leistungen) und Lizenzvergaben; Ausarbeitung von Marketing Strategien und Verkaufsförderung; Personalwesen und Personaltraining; Beratungsleistungen betreffend die Unternehmensfinanzierung; Kontrolle der Kreditvergabe und verwaltung; sowie andere in Absprache mit dem Revenue Department durchgeführte Aufgaben. Die Beantragung eines ROH sollte daher sorgfältig geplant werden, um das Risiko einer Ablehnung oder Beschränkung des Antrages auf Steuerbefreiung durch die Finanzbehörden möglichst gering zu halten. E. Steuervergünstigungen für die ROH Sobald eine Anerkennung als ROH erfolgt ist, gewährt die thailändische Steuerbehörde sowohl diesen Gesellschaften, als auch den bei ihnen beschäftigten Ausländern (sog. Expatriates) im wesentlichen die folgenden steuerlichen Vorteile und Vergünstigungen: (a) Körperschaftsteuer: Steuerbefreiung und reduzierter Steuersatz Unternehmensgewinne des ROH unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von lediglich 10%. Bei einer Nichtanerkennung würden diese grundsätzlich einem Steuersatz in Höhe von 30% unterliegen. Für Einkünfte aus der Lizenzgewährung aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an die ausländischen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen gilt ebenfalls der ermäßigte Steuersatz von 10%. Lorenz & Partners 2005 Page: 5 of 8
6 Dieser kann auch für nichtverbundene Dritte Unternehmen gewährt werden. Körperschaftssteuersatz von 10% auf Zinserträge für Darlehen, die Tochterunternehmen oder Zweigstellen des ROH geleistet wurden. Diese Gewinne aus Zinszahlungen würden ansonsten ebenfalls mit grundsätzlich 30 % besteuert werden. Dividendeneinkünfte von in- und ausländischen verbundenen Unternehmen sind vollständig steuerbefreit. Dividendenzahlungen des ROH an die ausländischen Gesellschaften des ROH, welche keine Geschäftstätigkeit in Thailand ausüben, unterliegen keiner Quellensteuer. (b) Sofortabschreibung für Betriebsgebäude Eine Sonderabschreibung in Höhe von 25% der Anschaffungs- und Herstellungskosten gilt im Anschaffungsjahr für den Erwerb und die Errichtung von Gebäuden, die das ROH für seine eigene geschäftliche Tätigkeit erwirbt. Der Restwert kann innerhalb von 20 Jahren (ansonsten betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) abgeschrieben werden. (c) Besteuerung von Expatriates Weitere Steuervergünstigungen werden sog. Expatriates, also ausländischen Mitarbeitern, gewährt, die für das ROH arbeiten. Unter anderem können deren Einkünfte aus ihrer Tätigkeit beim ROH auf Antrag des Steuerpflichtigen in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung beim ROH mit einem pauschalen Quellensteuersatz von 15 % besteuert werden. Lorenz & Partners 2005 Page: 6 of 8
7 F. Weitere Förderungsmöglichkeiten durch das BOI (Board of Investment) Zusätzlich zur Anerkennung der Gesellschaft als ROH und der Gewährung der damit verbundenen Steuervorteilen, kann eine Förderung durch das BOI (Board of Investment) beantragt werden. Die durch das BOI gewährten nicht-steuerrechtlichen Vorteile sind insbesondere für ausländische Investoren interessant, denn sie ermöglichen zum Beispiel die Gründung einer thailändischen Gesellschaft, die zu 100% von Ausländern gehalten werden kann (was ansonsten nach dem thailändischen Gesellschaftsrecht nur sehr eingeschränkt möglich wäre). Außerdem können Vergünstigungen, wie die Genehmigung zum Landerwerb und erleichterte Ausstellung von Arbeitserlaubnissen für Mitarbeiter des ROH gewährt werden. Für die Erlangung der BOI-Förderung muss die Gesellschaft einen separaten Antrag beim BOI stellen. G. Zusammenfassung Die Einrichtung eines ROH bzw. die Anerkennung einer bereits bestehenden thailändischen Gesellschaft als ROH bietet einem Unternehmen interessante steuerliche Anreize, die bisher in diesem Umfang weder vom Revenue Department noch vom Board of Investment (BOI) in Thailand gewährt wurden. War Thailand als Investitionsstandort schon vor der verstärkten Förderung der ROH aufgrund der nach wie vor niedrigen Lohnkosten des Landes für ausländische Investoren interessant, hat sich dies durch die Möglichkeit einer Anerkennung als ROH noch intensiviert. Die steuerlichen Anreize heben sich im internationalen Vergleich zwar nicht erheblich ab, Bangkok bietet aber aufgrund der geringeren Lebenshaltungskosten und der hervorragenden Anbindung an das internationale Flugnetz eine Alternative zu Singapur oder Hongkong. Darüber hinaus besteht in Thailand ein großer, ständig wachsender Binnenmarkt, der den Standort insbesondere für produzierende Unternehmen interessant macht. Lorenz & Partners 2005 Page: 7 of 8
8 Die Standortentscheidung bezüglich eines Regional Headquarter hängt letztlich von vielen Faktoren ab. In der Region tätige Unternehmen sollten jedoch aus unserer Sicht seit der verstärkten Förderung Thailand zumindest mit in Ihre Überlegungen im Rahmen einer Standortermittlung aufnehmen. Sollten Sie weitere Informationen oder eine Beratung in Sachen Gründung eines Regional Operating Headquarter (ROH) bzw. Anerkennung einer Thailand Co. Ltd. als ROH wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Lorenz & Partners Co., Ltd. Legal, Tax and Business Consultants 22 nd Floor, Sathorn City Tower 175 South Sathorn Rd., Sathorn Bangkok 10120, Thailand Tel.: +66 (0) Fax: +66 (0) info@lorenz.co.th Obwohl Lorenz & Partners Co., Ltd. größtmögliche Sorgfalt darauf verwenden, die in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen stets auf aktuellem Stand für Sie zur Verfügung zu stellen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Lorenz & Partners Co., Ltd. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Lorenz & Partners Co., Ltd., welche sich auf Schäden materieller oder i- deeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Lorenz & Partners Co., Ltd. kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Lorenz & Partners 2005 Page: 8 of 8
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