Erster Basketball-Club Rostock e. V.

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1 Beitragsordnung des Vereins Erster Basketball-Club Rostock EBC Rostock Geschäftsstelle Altkarlshof Rostock Tel.: Fax: office@ebcrostock.de 1 Beiträge 1. Unter den Begriff Beiträge fallen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Teilnahmegebühren, Spenden und Dienstleistungen. 2. Der EBC erhebt Mitgliedsbeiträge sowie eine einmalige Aufnahmegebühr. 3. Die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr fest. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Schaffung eines ausgeglichenen Haushaltes im Sinne der Finanzordnung und basiert auf der Mitgliederbestandserhebung zum Beginn des Haushaltsjahres. 4. Die aktuell gültige Beitragstabelle findet sich in Anlage A zur Beitragsordnung. 5. Wechselt ein Mitglied die Beitragsgruppe, wird die neue Beitragshöhe bei der nächsten auf den Wechsel folgenden Beitragszahlung berücksichtigt. 2 Beitragsbemessungszeitraum 1. Der Beitragsbemessungszeitraum (Beitragsjahr) ist das Kalenderjahr. 2. Der Mitgliedsbeitrag ist in Form einer Jahresrate oder einer monatlichen Rate zu zahlen. Nur bei wichtigen Gründen kann die Zahlung in zwei gleichen Halbjahresraten erfolgen (siehe Anlage A). Die Beitragsteilung und deren Gründe sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. 3. Davon abweichende Zahlungsmodalitäten sowie Beitragsbefreiungen können auf schriftlichen Antrag an den Vorstand durch diesen gesondert geregelt werden.

2 4. Neu eintretende Mitglieder werden erstmals mit dem Monat des Eintrittsdatums beitragspflichtig und zahlen den Jahresbeitrag anteilig für den Rest des Kalenderjahres. Die Berechnung des anteiligen Mitgliedsbeitrags erfolgt nach folgender Formel: Mitgliedsbeitrag 1. Jahr = Jahresbeitrag/12 x Zahl des Eintrittsmonats, zzgl. einer Aufnahmegebühr. 3 Kurs-/Projektgebühren Für die Teilnahme an Kursen und Projekten können neben dem Mitgliedsbeitrag zusätzliche Gebühren erhoben werden. 4 Zahlungsbedingungen 1. Die jährlichen sowie in Ausnahmefällen die halbjährlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils bis zum bzw. bis zum des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. 2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar auf das Konto des EBC. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den EBC im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung einer widerruflichen Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in den EBC. 3. Liegt der Geschäftsstelle des EBC im Einzelfall keine Ermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren vor, so wird eine Beitragsrechnung erstellt. Für die Erstellung der Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 erhoben. 4. Die Kosten für die Rücklastschriften und die Beitragsrechnung trägt das Mitglied.

3 5 Beitragsrückstand 1. Kann der Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit nicht von dem Konto eingezogen werden, für das der EBC eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug besitzt, wird der Einzug bis spätestens 14 Tage nach der Rückbuchung wiederholt. Kann der Mitgliedsbeitrag auch beim 2. Versuch nicht eingezogen werden, erhält das Mitglied eine entsprechende Beitragsrechnung. 2. Ist der fällige Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Beitragsrechnung auf dem Konto des EBC eingegangen, wird das betreffende Vereinsmitglied schriftlich gemahnt. Die Geschäftsstelle des EBC verschickt zwei weitere Mahnungen, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der vorangegangenen Mahnung kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto erfolgt. 3. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 zuzüglich Porto erhoben. 4. Wird der Beitrag bis spätestens 14 Tage nach Zustellung der 3. Mahnung nicht beglichen, leitet der EBC ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Das Mitglied wird ohne Einhaltung von Fristen aus dem Verein ausgeschlossen. Die Beitragsschuld einschließlich angefallener Gebühren und Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Schuldner. 5. Ist das Mitglied mehr als 30 Tage nach Zustellung der Beitragsrechnung mit der Zahlung ganz oder teilweise im Rückstand, ist der EBC berechtigt, das Mitglied vom Spiel- und Trainingsbetrieb sowie von anderen Leistungen des Vereins auszuschließen. Die Entscheidung über einen befristeten Ausschluss obliegt dem Vorstand.

4 6 Mitgliedsausweis 1. Jedes Vereinsmitglied, das den geforderten Beitrag in voller Höhe entrichtet hat, erhält von der Geschäftsstelle einen Mitgliedsausweis, der gleichzusetzen ist mit dem Deutschen Sportausweis. 2. Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig und berechtigt den Inhaber, die Leistungen des Vereins bei Partner, im Trainings- und Spielbetrieb in Anspruch zu nehmen. 7 Versicherungsschutz Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern inbegriffen. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich der Geschäftsstelle des EBC zu melden. Mitglieder sind versichert. 8 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Laut 3, Abs. 3 der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Verein zum Ende eines Kalendervierteljahres zulässig. 2. Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle des EBC erfolgen. 3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an die Geschäftsstelle des EBC zurück zu geben. 9 Beitragserstattung 1. Beendet ein Vereinsmitglied seine Mitgliedschaft im EBC zum Ende des ersten bis dritten Quartals, wird ihm der zuviel entrichtete Beitrag zurück erstattet. 2. Beitragserstattungen erfolgen bis spätestens 30 Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung in der Geschäftsstelle des EBC.

5 3. Beitragserstattungen werden unbar per Überweisung auf das Konto vorgenommen, für welches das Mitglied dem EBC eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Soll die Betragserstattung zugunsten eines anderen Kontos erfolgen, ist diese dem EBC in der schriftlichen Kündigung mitzuteilen. 4. Um seine Zwecke zu erreichen, kann der Verein Kapitalgesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen. (Zuletzt geändert 2007, 2011)

6 Anlage A: Beitragsgruppen EBC Rostock Stand 2011 * Die Beitragsermäßigung ist dem Vorstand glaubhaft, durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Schüler-, Lehrlings-, Studentenausweis) nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Abgabe des Mitgliedsantrages schriftlich zu erbringen. 1) Als Jahresbeitrag gilt nur eine Zahlung der Gesamtrate mit einem Zahlungseingang bis zum des Beitragsjahres 2) Das Fördermitglied hat alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, jedoch Trainings- und Spielbetrieb ist nicht möglich. 3) Eine passive Mitgliedschaft (z. B. bei längerem Wohnortwechsel zwecks Studium) ist nur bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft möglich. Die passive Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und wird von diesem im Einzelfall geprüft und bewilligt. Ein Wegfall des Bewilligungsgrundes bewirkt die Wiedereingliederung als aktives Mitglied. Das passive Mitglied behält alle satzungsmäßigen Rechte und Pflichten, nimmt aber nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Vereins teil. 4) Ehrenmitglieder sind ab dem Tag der Ernennung durch den Vorstand beitragsfrei. Bankverbindung: OstseeSparkasse Rostock, BLZ , Konto-Nr

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