Technische Anschlussbedingungen (TAB) Gas für den Hausanschluss Gas an das Verteilnetz der BeSte Stadtwerke GmbH, nachfolgend BeSte genannt.

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1 Technische Anschlussbedingungen (TAB) Gas für den Hausanschluss Gas an das Verteilnetz der BeSte Stadtwerke GmbH, nachfolgend BeSte genannt. Nachfolgend werden die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der BeSte Stadtwerke GmbH beschrieben. Geltungsbereich Diese TAB gelten für den Hausanschluss Gas an das Verteilnetz der BeSte. Hausanschlussänderungen wie Umbau, Erhöhung des Anschlussdruckes, Erweiterungen sowie Demontage und Rückbau fallen ebenfalls unter dem Geltungsbereich der TAB. Die TAB Gas gelten in Verbindung und Ergänzung zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das Regelwerk des DVGW sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Hausanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) und Ergänzend die Kostentragungsregelungen der BeSte zu den Ergänzenden Bedingungen der BeSte zur NDAV in den jeweils gültigen Fassungen. Inhaltsverzeichnis Seite Versorgungsgebiet. 2 Gasbeschaffenheit. 2 Hausanschluss Gas.. 3 Eigentumsgrenze... 4 Hausanschlussraum Mehrspartenhauseinführung Sicherheitseinrichtung Gasströmungswächter.. 5 Gasdruckregelung. 6 Messeinrichtungen... 6 Plombieren von Messeinrichtungen... 8 Inbetriebsetzung der Gasanlage. 8 Instandhaltung und Betrieb.. 9 Gasbeschaffenheit (Detailauflistung)... 9 Normative Verweisung... 9 Gültigkeit. 9 Seite: 1 von 9

2 Versorgungsgebiet Die nachfolgend gestaltete TAB Gas bezieht sich auf das Versorgungsgebiet der BeSte Stadtwerke GmbH - Betriebsstätte Steinheim mit den Ortschaften: Steinheim Bergheim Ottenhausen Sandebeck Vinsebeck Abbildung 1: Versorgungsnetz BeSte - Betriebsstätte Steinheim Gasbeschaffenheit Im Versorgungsgebiet der BeSte wird ausschließlich Erdgas der Gruppe H nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 verteilt. Für die Einstellung der Gasgeräte sowie für Bemessungsfragen gelten folgende Kennwerte: Brennwert (Lieferantenabhängig): Hs, n 11,132 kwh/m³ (als Richtwert zu verstehen) Heizwert (Lieferantenabhängig): Hi, n 10,039 kwh/m³ (als Richtwert zu verstehen) Dichteverhältnis: d 0,5756 Oberer Wobbeindex: Ws, n 14,673 kwh/m³ Unterer Wobbeindex: Wi, n 13,232 kwh/m³ Hinweis: Eine detaillierte Auflistung der Gasbeschaffenheit befindet sich in der Tabelle der Abbildung 7. Seite: 2 von 9

3 Hausanschluss Gas Der Hausanschluss verbindet das Verteilnetz Gas der BeSte mit der Kundenanlage und endet in der Regel mit der Hauptabsperreinrichtung im Gebäude. Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung, ggf. einer Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück (Mauerdurchführung), Hauptabsperreinrichtung, dem Gasdruckregelgerät und dem Gaszähler. Jedes Grundstück, dass eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet bzw. alle Grundstücke die aufgrund von Grundstücksüberbauungen und der damit einhergehenden vermaschten (zusammenhängenden) Gebäudeinstallation eine selbständige wirtschaftliche Einheit bilden und jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wurde, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Gas Versorgungsnetz der BeSte anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers entgegenstehen. Abweichungen dieser Festlegung sind nur in Sonderfällen möglich. Die Hausanschlussleitung bis zur Haupt-Absperreinrichtung wird von der BeSte gemäß dem DVGW- Arbeitsblatt G 459 und NDAV festgelegt und hergestellt. Die Festlegung der Trasse für die Verlegung der Hausanschlussleitung und dem Hauseinführungsbereich obliegt dem Netzbetreiber (BeSte). Der Kunde ist verpflichtet, bei der Antragstellung entsprechende Pläne, aus denen der geplante Hauseinführungsbereich für die Erdgasversorgung ersichtlich ist, einzureichen. Die Verlegung der Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zum Gebäude hat geradlinig und bei Richtungsänderungen rechtwinklig zum Hauptrohr auf kürzestem Wege unter Einhaltung der technischen Regeln zu erfolgen. Der Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer tiefbauseitig zugänglich bleiben. Eine nachträgliche Überbauung der Hausanschlussleitung durch z.b. Garagen/Carports, Treppen oder gar Gebäude ist nicht zulässig. Stromleitung Wasserleitung Überbauung nicht zulässig! Gasleitung Abbildung 2: Schematische Darstellung zur Sachverhaltsdarstellung Überbauung von Versorgungsleitungen durch Gebäude (Garagen, Wintergärten, Carports, etc.) Das Lagern von Schüttgütern, Baustoffen, usw. sowie das Pflanzen von tiefwurzelnden Sträuchern und Bäumen über Anschlussleitungen sind ebenso unzulässig. Seite: 3 von 9

4 Eigentumsgrenze Der Eigentumsübergang mit Zuständigkeitswechsel zwischen den Betriebseinrichtungen der BeSte und der Kundenanlage erfolgt nach der Hauptabsperreinrichtung, die unmittelbar nach der Mauerdurchführung anzubringen ist. Die Gas-Kundenanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung befindet sich im Eigentum und Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Davon ausgenommen sind lediglich die beiden Bauteile Gasdruckregelgerät und Gaszähler (einschließlich ggf. erforderliche Zusatzgeräte wie z. B. Mengenumwerter und Modem), die im Eigentum und Verantwortungsbereich der BeSte bzw. des Messstellenbetreibers stehen. Die nachfolgenden Darstellung dient zur verdeutlicht der Eigentumsgrenzen: Hausanschluss Gas Standartversion BeSte Stadtwerke GmbH Anschlussnehmer Abbildung 3: Schematische Darstellung eines Hausanschlusses Gas (Quelle: DVGW) Seite: 4 von 9

5 Hausanschlussraum Die Gebäudeeinführung des Hausanschlusses wird im Keller- oder Erdgeschoss an einer Außenwand angeordnet. Der Hausanschluss wird in ausreichend trockenen und belüfteten Räumen (i. d. R. 15 C) installiert, die nicht als Lagerräume für explosive oder leicht entzündliche Stoffe dienen. Der Anschlussnehmer stellt hierzu einen geeigneten Raum (vorzugsweise nach DIN 18012) zur Verfügung. Der Raum muss bei der Erstellung des Hausanschlusses abschließbar sein und sollte verputzt sein. Der Raum und die im Raum befindlichen Teile des Hausanschlusses müssen für autorisiertes Personal der BeSte und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich sein. Eine allgemeine Zugänglichkeit ist jedoch auszuschließen, um den Hausanschluss und die Kundenanlage vor Eingriffen Unbefugter zu schützen. In Mehrfamilienhäusern (Gebäude ab 3 Wohneinheiten) ist der Raum absperrbar auszuführen. Die Leitungsteile sind gegebenenfalls vor äußeren Einwirkungen gegen Schlag, Stoß und Korrosion zu schützen. Bei überlangen (ca. 50m Rohrleitungslänge, ab Kundengrundstück) oder gesonderten Hausanschlüssen ist bauseits vom Kunden ein geeigneter und zugelassener Zählerschrank zu installieren. Mehrspartenhauseinführung Die Hauseinführung ist bauseits durch den Anschlussnehmer vor Beginn der Rohrverlegearbeiten (BeSte) herzustellen. Erfolgt die Errichtung des Hausanschlusses Gas gemeinsam mit anderen Versorgungsspaten wie die Trinkwasser-, Elektrizitäts- und ggf. dem Telekommunikationsanschluss, so erfolgt die Gebäudeeinführung in der Regel mittels einer DVGW-zertifizierten Mehrspartenhauseinführung. Diese kann durch die BeSte bereitgestellt werden. Die Einbauanleitungen für Mehrspartenhauseinführungen für unterkellerte bzw. nicht unterkellerte Gebäude sind zu beachten. Die Mehrspartenhauseinführung steht im Eigentum des Hauseigentümers und ist mit dem Einbau Bestandteil des Gebäudes und obliegt damit der Unterhaltspflicht des Hauseigentümers. Sicherheitseinrichtung Gasströmungswächter Der Gasströmungswächter (GS) wird im Hausanschluss vor dem Gaszähler und zu Beginn eines jeden Leitungsabschnittes eingebaut. Sind mehrere Gaszähler vorhanden, ist jeweils ein GS vor jedem Zähler einzubauen. Er muss für jeden Gasdurchsatz gesondert ausgelegt werden, damit der Ansprechvolumenstrom V S über dem Auslegungsdurchsatz (Maximaldurchsatz) V N des Geräteanschlusses liegt. Vor dem Haus ist er notwendig, wenn der Versorgungsdruck mehr als p > 100 mbar beträgt. Er ist für Neuanlagen sowie bei Änderungen an Altanlagen Pflicht und somit grundsätzlich in die Hausanschlussleitung sowie in die Kundenanlage einzubauen. Der Einbau erfolgt unmittelbar am Abgang der Hauptleitung außerhalb des Gebäudes sowie am Ausgang des Gasdruckreglers innerhalb des Gebäudes. Weiter Sicherheitseinrichtungen ergeben sich aus den Anforderungen an den Anschlussplatz sowie den Bauteilbestimmungen des Regelwerkes. Seite: 5 von 9

6 Abbildung 4: Schematische Darstellung eines Hausanschlussstranges Einbauorte des Gasströmungswächters (vor dem Haus nur, wenn der Versorgungsleitungsdruck p > 100mbar ist) Gasdruckregelung Der Gasdruckregler hat die Aufgabe den Gasdruck, welcher im Versorgungsnetz vorherrscht, auf den Betriebsdruck runter zu regeln und konstant zu halten. Steht kein Verbrauch an schließt das Regelgerät dicht ab. Der geforderte Gasdruckregler wird durch die BeSte gestellt und verbleibt in deren Eigentum. Der Gasdruckregler wird mit einer 4 Loch-Flanschverbindung DN 25 ausgeliefert und ist stets direkt auf den Hauptabsperrhahn der Gashauseinführung zu montieren. Der Reglerausgangsdruck für Standard Hausanschlüsse beträgt 23 mbar. Bei gesonderten Netzanschlüssen werden die Größe des Gasdruckreglers sowie der Ausgangsdruck durch die BeSte bestimmt. Messeinrichtungen Eine Messeinrichtung dient zur Ermittlung der gelieferten Gasmenge. Die verwendeten Messeinrichtungen müssen geeicht und eichamtlich verplombt sein. Die Grundlage der eichrechtlichen Prüfungen bildet das Eichgesetz mit der zugehörigen Eichordnung in den jeweils gültigen Fassungen. In den Anhängen der Eichordnung sind Art und Umfang sowie die Eichgültigkeitsdauern der Prüfungen aufgelistet. Die Vorgaben der 47, 48 GasNZV zur Nachprüfung von Messeinrichtungen und zum Vorgehen bei Messfehlern gelten entsprechend. Die Messung der vom Anschlussnehmer entnommenen Gasmenge erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Dabei erfolgt die Messung durch eine kontinuierliche Erfassung der entnommenen Gasmenge Seite: 6 von 9

7 (Standartlastprofil) sowie ggf. durch eine registrierende Leistungsmessung (Registrierte Lastgangmessung bei RLM Kunden), sofern es sich nicht um Kunden handelt, für die Standardlastprofile gelten (SLP Kunden). Bzgl. der technischen Auslegung der Messeinrichtungen sind die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der BeSte einzuhalten. Der Messstellenbetreiber bestimmt nach den Vorgaben der BeSte Art, Zahl, Größe und Aufstellort der Mess- und Steuereinrichtungen. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet auf Verlangen des Netzanschlussnehmers/Netzendkunden die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist und der bisherige Einbauort der Messeinrichtung für den Hausanschlussnehmer/Netzendkunden nicht mehr zumutbar ist. Der Hausanschlussnehmer/Netzendkunde hat in diesem Fall die Kosten für die Verlegung der Messeinrichtung zu tragen. Bei der Installation von Gasanlagen ist ein zentraler Zählerplatz in unmittelbarer Nähe zum Hausanschluss Gas in leicht zu erreichenden Räumlichkeiten vorzusehen. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen an bestehende Anlage. Messeinrichtungen sind so anzubringen, dass sie ohne Zuhilfenahme von Tritten und Leitern montiert, demontiert, abzulesen und kontrolliert werden können. Für die Zählermontage dürfen ausschließlich zugelassene Dichtungen in HTB (Höhere Thermische Belastbarkeit) verwendet werden. Bis zur Zählergröße G 40 werden in Neuanlagen ausschließlich Balgengaszähler (BGZ) in Einstutzenausführung (siehe Abbildung 2) eingesetzt. Balgengaszähler entsprechen den Normen DIN 3374 und DIN EN Der geforderte Gaszähler wird durch die BeSte gestellt und verbleibt in deren Eigentum. Die Festlegung anderer Zählergrößen und Bauarten erfolgt durch den Messstellenbetreiber in Abstimmung mit der BeSte. Nachfolgend sind in der Tabelle der Abbildung 8 die Abmessungen der gängigsten Balgengaszähler (als Einstutzen) zu finden. Abbildung 5: Vorder- und Seitenansicht Balgengaszähler G4 Seite: 7 von 9

8 Zählergröße max. Wärmeleistung der nachgeschalteten Gasgeräte Maße in mm Anschluss Stück [kw] Höhe Breite Tiefe G Überwurfmutter 2" G Überwurfmutter 2" G Überwurfmutter 2 ¾ G Flansch 4 Loch DN 50 G auf Anfrage Flansch DN 65 o. DN 80 Abbildung 6: Gaszählergrößen und Abmessungen von Einstutzen-Balgengaszähler Hinweis: Abmessungen von Drehkolbenzähler (DKZ) werden nur auf Anfrage übermittelt. Plombieren von Messeinrichtungen Alle Messeinrichtungen werden mit einem Plombenverschluss versehen. Die Plombierung erfolgt ausschließlich durch den Eigentümer der Messeinrichtungen oder durch dessen Beauftragten. Eine Entfernung durch dritte ist ausdrücklich untersagt. Beschädigungen und Entfernungen der Plombierung am Gaszähler stellen eine Urkundenfälschung dar und sind der BeSte anzuzeigen. Inbetriebsetzung der Gasanlage Netzanschlüsse werden grundsätzlich durch die BeSte hergestellt bzw. ggf. durch von der BeSte beauftragte Fachfirmen. Die Kundenanlage ist im Vorfeld, vor der Inbetriebnahme des Gasanschlusses betriebsfertig herzustellen. Nach Beendigung der Netzanschluß- und Kundenanlagenarbeiten ist die Inbetriebsetzung der Gas-Kundeninstallationsanlage mit dem Inbetriebsetzungsantrag bei der BeSte schriftlich anzumelden. Auf dem Inbetriebsetzungsantrag ist durch den verantwortlichen Fachmann des Vertragsinstallationsunternhemen (VIU) mit Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen, dass die Anlage den geltenden Technischen Regeln der Gas-Installation (TRGI 2008) entspricht und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden. Der Inbetriebsetzungsantrag lässt sich auf der Internetseite der BeSte Stadtwerke GmbH ( herunterladen oder kann direkt bei der BeSte Betriebsstätte in Steinheim in Papierform abholt werden. Nach Eingang der Inbetriebsetzung wird der Gaszähler durch einen Mitarbeiter der BeSte in der Kundenanlage fachgerecht montiert und mit einem Plombenverschluss versehen. Kundenanlagen oder Teile davon, die auf Grund von Mängeln oder wesentlicher Änderungen vorrübergehend außer Betrieb genommen wurden, können nur nach Vorlage der Dokumentationsnachweises Inbetriebsetzung Gas in Betrieb gesetzt werden. Hierfür gelten die gleichen Regeln, wie für die erstmalige Inbetriebsetzung nach Fertigstellung der Gasanlage. Seite: 8 von 9

9 Instandhaltung und Betrieb Im Rahmen der Gasrohrnetzüberprüfung werden regelmäßig die Hausanschlussleitungen von der Verteilnetzleitung bis zum Gebäude überprüft. Die BeSte oder eine von der BeSte beauftragte Vertragsfirma müssen hierzu das Grundstück betreten. Alle 8 Jahre werden die Gaszähler durch die BeSte oder auch durch eine beauftragte Vertragsfirma auf Vorgaben des Eichamtes gewechselt. Gleichzeitig erfolgt dabei eine Hausanschlussüberprüfung mit einer Funktionsprüfung am Gasdruckregelgerät. Hierzu ist den Mitarbeiter der BeSte und deren Beauftragten Zutritt zu gewähren. Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Gas-Kundenanlage sind vom Anschlussnehmer/-nutzer unverzüglich der BeSte über die Störungsannahme unter der Telefon-Nr / zu melden. Abbildung 7: Zusammensetzung der Gasbeschaffenheit Erdgas Symbol Einheit Wert Methan CH4 mol % 96,657 Ethan C2H6 mol % 1,412 Propan C3H8 mol % 0,381 2 Methylpropan i-c4h10 mol % 0,060 Butan n-c4h10 mol % 0,062 2,2 Dimethylpropan neo-c5h12 mol % 0,000 2 Methylbutan i-c5h12 mol % 0,014 Pentan n-c5h12 mol % 0,011 Hexan C6H14+ mol % 0,005 Kohlenstoffdioxid CO2 mol % 0,331 Stickstoff N2 mol % 1,066 Unnormalisierte Summe usum mol % 100,700 Brennwert (je nach Lieferant) Hs,n kwh/m³ 11,132 Heizwert (je nach Lieferant) Hi,n kwh/m³ 10,039 Normdichte Rho,n kg/m³ 0,7441 Dichteverhältnis d / 0,5756 Oberer Wobbeindex Ws,n kwh/m³ 14,673 Unterer Wobbeindex Wi,n kwh/m³ 13,232 Methanzahl Mz / 90,98 Pez. CO2 Emissionsfaktor bei Lambda = 1 EF t/gj 0,05534 Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und unter Haftungsausschluss Normative Verweisung DVGW Arbeitsblatt G 260 Gasbeschaffenheit DVGW Arbeitsblatt G 459/I - Gas-Hausanschlüsse DIN Hausanschlussräume Planungsgrundlagen DIN Gaszähler; Gaszähler mit verformbaren Trennwänden; Balgengaszähler DIN EN Gaszähler Balgengaszähler TRGI 2008 Gasinstallation Gültigkeit Sämtliche genannte technische Sachverhalte und Regelungen in den TAB gelten ausschließlich für den Gasanschluss innerhalb der Versorgungsgebiete der BeSte. Änderungen sind im Internet unter abrufbar. Steinheim, den BeSte Stadtwerke GmbH- Seite: 9 von 9

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