Sanierung krisenhafter Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Fortführungsgesellschaften Hütter Arno 176,
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- Irmgard Friedrich
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1 Johannes Kepler Universität Linz Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Fachgebiet Controlling Sanierung krisenhafter Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Fortführungsgesellschaften Hütter Arno 176,
2 Allgemeines 1 1. Allgemeines Unter einer Unternehmenskrise versteht man eine existenzielle Bedrohung, die mit normalen Arbeits- und Führungsmethoden nicht mehr bewältigt werden kann. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit als Insolvenztatbestände stellen zweifellos die beiden ausgeprägtesten Symptome für die wirtschaftliche Notlage eines Betriebes dar, von einer Krise ist aber bereits dann auszugehen, wenn die wichtigsten Voraussetzungen für den Fortbestand einer Unternehmung gefährdet sind, sodaß deren Lebensfähigkeit wesentlich als unsicher erscheint. Weiter erschwert wird diese Situation noch durch ein zunehmendes Maß an Unsicherheit und Zeitdruck 1 ; gleichzeitig bietet sich aber auch oft die Möglichkeit zu einer grundlegenden Erneuerung. Gefahr Chance Abb.1: Chin. Krise 2 Der Begriff der Sanierung wird in der Literatur recht unterschiedlich verwendet. Die Auslegungen reichen von sehr engen, rein finanzwirtschaftlichen Ansätzen (wie derjenige Schmalenbachs, der die Sanierung als Neuordnung der finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens betrachtet), bis zu einer viel weiter gefaßten Definition, die alle Vorkehrungen zum Inhalt hat, welche darauf abzielen, eine akute Krisenlage zu überwinden und mit der Wiedereingliederung in den Markt als leistungs- und konkurrenzfähiges Unternehmen, das über genügend Ressourcen und betriebswirtschaftliche Instrumentarien verfügt, die es ihm ermöglichen, künftige Krisen besser zu meistern, enden. 3 Nachdem sich Unternehmenskrisen zwar nicht selten in Insolvenztatbeständen äußern, ihre Ursachen aber zumeist auf technisch-organisatorischer Ebene zu suchen sind, kann sich eine 1 Vgl. Weber, P.: Krisenmanagement, S Stiegler, H.: Überblick zum Krisenmanagement, in: Feldbauer-Durstmüller, Stiegler: Krisenmanagement, S. 9
3 Allgemeines 2 ausschließlich finanzwirtschaftliche Betrachtung unter Umständen als unzulänglich erweisen. Vielmehr ergibt sich oft auch Handlungsbedarf in unternehmenspolitischen, führungstechnischen, organisatorischen und leistungswirtschaftlichen Bereichen. Die Zahl der denkbaren Sanierungsstrategien und -maßnahmen ist genauso groß wie jene der möglichen Krisenursachen, sodaß an dieser Stelle eine beispielhafte Aufzählung genügen soll. 4 Beispiele für Sanierungsstrategien sind: Kooperationen Erschließung neuer Geschäftsfelder Personalabbau Umstellungen im Fertigungsbereich Erschließung neuer Absatzwege Zu Maßnahmen finanzwirtschaftlicher Art zählen unter anderem: Auflösung stiller Reserven, gesetzlicher und freier Rücklagen Gesellschafterzuschüsse Kreditaufnahme Inanspruchnahme der Gläubiger Gründung einer Fortführungsgesellschaft Unter leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen fallen: Reduzierung der Lagerbestände Kostensenkung innerhalb der Leistungserstellung Sonderverkaufsaktionen Kurzarbeit 3 Vgl. Hofmeister, R.: Sanierung in Klein- und Mittelbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Situation in Österreich, S Vgl. Geyerhofer, C.: Sanierung insolventer Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung des Sanierungsgewinnes, S.57ff
4 Allgemeines 3 Verbesserung des Rechnungswesens
5 Sanierung durch Fortführungsgesellschaften 4 2. Sanierung durch Fortführungsgesellschaften Der Zweck von Fortführungsgesellschaften ist der vollständige oder zumindest teilweise Erhalt der krisenbefallenen Unternehmung mit ihren bestehenden Sach- und Humanpotentialen, allerdings in anderer Rechtsstruktur. 5 Vielfach wird darin aber auch nur ein Instrument für eine bequeme und billige Entschuldung gesehen, besonders dann, wenn eine kapitalmäßige oder personelle Verbindung zum ursprünglichen Unternehmensträger existiert. Dennoch ist die Einrichtung einer Fortführungsgesellschaft - v.a. bei mittleren und größeren Unternehmungen - ein oftmals mit Erfolg praktizierter Lösungsansatz zur Weiterführung erhaltungswürdiger Standorte. 6 Eine Definition des Begriffes der Fortführungsgesellschaft wird von der Judikatur nicht vorgenommen, sodaß er im allgemeinen Sprachgebrauch vielfach unrichtig verwendet wird. Groß hat dazu eine Systematisierung vorgenommen, der auch in der Literatur vielfach gefolgt wird. 7 Fortführungsgesellschaften Auffanggesellschaft Sanierungs- Auffanggesellschaft Auffanggesellschaft mit Zweifachoption Übernahme- Auffanggesellschaft Sanierungsgesellschaft Betriebsübernahmegesellschaft Abb.2: Typen von Fortführungsgesellschaften 8 5 Vgl. Krystek, U.: Unternehmenskrisen, S Vgl. Chalupsky, E.: Sanierung durch Auffanggesellschaften, S Vgl. ebenda 8 Krystek, U.: a.a.o, S. 264
6 Sanierung durch Fortführungsgesellschaften 5 Wird die Sanierung eines Krisenunternehmens durch zusätzliche Kapitalbeteiligung - u.u. in Verbindung mit einer Umwandlung oder Umgründung - angestrebt, so spricht man von einer Sanierungsgesellschaft. Ein Teil des Kapitals und der Geschäftsführungsbefugnisse verbleibt jedenfalls bei den bisherigen Inhabern. 9 Entscheidend ist, daß die Sanierungsgesellschaft für die Regulierung der Altverbindlichkeiten des Krisenunternehmens zuständig und verantwortlich ist. 10 Bei einer Betriebsübernahmegesellschaft hingegen wird die Unternehmensfortführung mit einem neuen Rechtsträger ermöglicht, der die Verbindlichkeiten und Risiken nicht insgesamt übernehmen muß. Damit erhöhen sich natürlich die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung. 11 Auffanggesellschaften stellen einen Kompromiß zwischen Sanierungs- und Betriebsübernahmegesellschaften dar und finden insbesondere dann Anwendung, wenn das Risiko in unübersichtlichen und unsicheren Fortführungsfällen für die neuen Gesellschafter gemindert werden soll. Durch eine Sanierungs-Auffanggesellschaft wird das Krisenunternehmen in eigenem Namen pachtweise oder treuhänderisch fortgeführt, bevor es später vom alten Unternehmensträger wieder selbst übernommen wird. Auch Gläubiger und mitfinanzierende Banken können im Interesse der Realisierung ihrer Ansprüche oder einer Beteiligung in dieses Verhältnis miteingebunden werden. Eine Übernahme-Auffanggesellschaft übernimmt die wesentlichen Funktionsbereiche des angeschlagenen Betriebs und führt diesen in eigenem Namen und Interesse fort. Die Basis dafür bildet meist ein Pachtvertrag, der oft auch eine Option auf den späteren Erwerb des Krisenunternehmens vorsieht. Mit Hilfe einer Auffanggesellschaft mit Zweifach- Option kann Zeit für die Entscheidung über die eigentliche Gestaltung der Unternehmensfortführung (z.b. im Rahmen einer Sanierungs- oder Betriebsübernahmegesellschaft bzw. durch Kapitalbeteiligung oder Übernahme des Betriebsvermögens) gewonnen werden. Durch diese 9 Vgl. ebenda 10 Chalupsky, E.: a.a.o, S Vgl. Krystek, U.: a.a.o, S. 265
7 Sanierung durch Fortführungsgesellschaften 6 Option wird das Risiko der Fortführungsunternehmung auf Kosten des Krisenunternehmens und sonstiger Sanierungsinteressenten deutlich verringert Vgl. Chalupsky, E.: a.a.o, S. 278ff
8 Literaturverzeichnis 7 Literaturverzeichnis Chalupsky, E.: Sanierung durch Auffanggesellschaften, in: Feldbauer-Durstmüller, Stiegler: Krisenmanagement, Universitätsverlag Rudolf Trauner, Linz 1994 Geyerhofer, C.: Sanierung insolventer Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung des Sanierungsgewinnes, Diplomarbeit, eingereicht am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Fachgebiet Controlling, Linz 1992 Hofmeister, R.: Sanierung in Klein- und Mittelbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Situation in Österreich, in: Seicht, Stiegler: Jahrbuch für Controlling und Rechnungswesen 85, Wirtschaftsverlag Dr. Anton Orac, Wien 1988 Krystek, U.: Unternehmenskrisen, Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1987 Stiegler, H.: Überblick zu Krisenmanagement, in: Feldbauer-Durstmüller, Stiegler: Krisenmanagement, Universitätsverlag Rudolf Trauner, Linz 1994 Weber, P.: Krisenmanagement, Verlag Peter Lang, Bern 1980
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