Kundeninfo Jahreswechsel 2015

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1 Wir stellen Ihnen hier einen Auszug aus unserer SAP Hinweis Kundeninformation vor. Diesen erhalten unsere Bestandskunden regulär monatlich. Bei weiterem Interesse Ihrerseits kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer: Copyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dokument ohne besondere Kennzeichnung aufgeführt sind, berechtigen nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedem benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln. Anke Schönwald abresa GmbH Alle Rechte, auch des Nachdruckes, der Wiedergabe in jeder Form und der Übersetzung in andere Sprachen, sind dem Urheber vorbehalten. Es ist ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt, das vorliegende Dokument oder Teile daraus auf fotomechanischem oder elektronischem Weg (Fotokopie, Mikrokopie, Scan u.ä.) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer bzw. mechanischer Systeme zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. abresa GmbH, Katharina-Paulus-Str. 8, Schwalbach am Taunus

2 Sehr geehrte Damen und Herren, hier unsere Kundeninfo SAP HR zum Jahreswechsel 2014/ 15, folgenden Patchnummern: Release 6.00 B6 Release Release Für eine Gesamtsicht der Hinweise in den oben genannten SP s möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Seiten auf dem SAP Support Market Place aufzusuchen. Bei Bedarf können wir Sie gerne beraten, um Ihnen einen performanten Zugang zu dem SAP Hinweissystem zu verschaffen. 1

3 Inhalt 0. Allgemeines ToDo 2 1. Sozialversicherung 2 2. DEÜV 7 3. EEL 8 4. AAG Steuer Stammdaten generell Allgemeines ToDo Sie erhalten einen Überblick über die Änderungen, die durch den Jahreswechsel im System eingepflegt worden sind. Sofern wir noch eine Rückmeldung Ihrerseits benötigen oder Sie noch selber Stammdaten zu prüfen haben, ist dies als Hilfestellung gelb hinterlegt. Jahresurlaub: sind die Sätze vorhanden? Sätze IT12: sind die Sätze vorhanden? Gibt es Festbeträge, die für die Bewertung von Lohnarten herangezogen werden und die sich ggf. jährlich ändern? (Sachbezugswerte, Durchschnitte, fixe Gratifikationen) [T510K, T510J] 1. Sozialversicherung Ab 2015 gelten folgende Rechengrößen (View V_T511K): Konstante Bezeichnung Wert AVBGJ AV-BBG jaehrlich ,00 AVBOJ AV-BBG jaehrlich Ost ,00 KURBJ KUG: RV-BBG jaehrlich ,00 KUROJ KUG: RV-BBG jaehrlich Ost ,00 KVBGJ KV-BBG jaehrlich ,00 KVBGR KV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse 141,75 KVBOJ KV-BBG jaehrlich Ost ,00 2

4 KVBOR KV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 141,75 KVJAE KV-Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 KVPR2 KV Beitragszuschlagssatz AN 0,00 KVZBD KV-Zusatzbeitragssatz durchsch 0,90 PVBGJ PV-BBG jaehrlich ,00 PVBOJ PV-BBG jaehrlich Ost ,00 PVPRZ PV-Prozentsatz 2,35 RKBGJ Knappschaft RV-BBG jaehrlich ,00 RKBOJ Knappschaft RV-BBG jaehrl. Ost ,00 RKPAG Knappschaft RV-Prozentsatz AG 15,45 RKPAN Knappschaft RV-Prozentsatz AN 9,35 RVBGJ RV-BBG jaehrlich ,00 RVBGM Monatliche Bezugsgröße West 2.835,00 RVBOJ RV-BBG jaehrlich Ost ,00 RVBOM Monatliche Bezugsgröße Ost 2.415,00 RVGOB BG 20% Bezugsgröße Ost 483,00 RVGVB BG 20% Bezugsgröße 567,00 RVGZF Faktor für Gleitzonenformel 7.585,00 RVMGB BG 80% Bezugsgröße 2.268,00 RVMOB BG 80% Bezugsgröße Ost 1.932,00 RVPRZ RV-Prozentsatz 9,35 3

5 Familienpflegezeit Die Pflegezeit wird einem AN gewährt, wenn die Kasse diese bestätigt hat. D.h. es sollen demnach Zahlungen nach dem EEL (EntgeltErsatzLeistungen) fließen. Die Berechnung soll auf Basis des ausgefallenen Arbeitentgeltes erfolgen. Dies ist aber noch nicht sicher. Der entsprechende Hinweis Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld verweist nur auf eine mögliche Stammdatenpflege (ohne Gewährleistung, dass diese nicht nochmal überarbeitet werden). a.) Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage Die unbezahlte Abwesenheit "Pflegeauszeit, unbezahlt" (0361), die bisher für bis zu 10 Tage Kurzzeitpflege herangezogen wurde, wird vermutlich in der Praxis zukünftig durch die neue Abwesenheit Pflegezeit (Unterstütz.)" (0363) ersetzt. Die neue Abwesenheit Pflegezeit (Unterstütz.)" (0363) beginnt mit dem und ist die maximale Dauer auf 10 Arbeitstage eingeschränkt. b.) Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten Dafür kann man die Abwesenheit 0360 "Pflegezeit" verwenden und im Infotyp 0597 "Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit" aufgeben. Die Reduktion der Sollarbeitszeit (Infotyp 0007) oder des Beschäftigungsgrades (Infotyp 0008) muss dann separat erfolgen. Die Berechnung, gerade die der Nettoberechnung des entgangenen Gehaltes, ist noch nicht abgeschlossen. Daher unsere Bitte: Da die Ermittlung der Werte noch im Werden ist, denn es gibt noch keine Maßgabe/ Gesetz auf derer SAP Funktionalitäten ausliefert, empfehlen wir Ihnen auf die Nutzung der Abwesenheit 0363 bis auf weiteres zu verzichten. Die Einrichtung würde dann direkt nach entsprechender Umsetzung der SAP Funktionalitäten (hoffentlich im Frühjahr) erfolgen. Beitragsnachweis neue Version, neue Beitragssatzdatei In den Beitragsnachweisen für die Arbeitgeber und Zahlstellen werden die Felder für den Sozialausgleich herausgenommen und Felder für den Zusatzbeitrag aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass diese neue Datensatzversion - wie angekündigt - nur im neuen Beitragsnachweis (RPCBNVD0_OUT) umgesetzt wird und nicht mehr in den alten. Die ITSG stellt die Bereitstellung der Beitragssatzdateien in den Versionen 4.1 und 4.2 und die Bereitstellung der Betriebsnummerdatei ein. Die Version 5.0 enthält Informationen zu dem durchschnittlichen und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssätzen und Informationen zu den Annahmestellen der Krankenkassen. 4

6 Sie erhalten von uns eine Anleitung zum Einspielen der Beitragssatzdatei. Zusatzbeitrag Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden abgeschafft und damit einhergehend das Verfahren zum Sozialausgleich. Es kommt zur Festschreibung des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes in der Krankenversicherung auf 14,6 % bzw. 14,0 %, welcher paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Der bisher vom Arbeitnehmer finanzierte Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % wird abgeschafft. Stattdessen wird ein vom Arbeitnehmer finanzierter kassenindividueller Zusatzbeitragssatz eingeführt. Die Krankenkassen können diese Zusatzbeitragssätze selbst festlegen. Für Bezieher von Versorgungsbezügen gilt eine um zwei Monate versetzte Berücksichtigung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze. Für die Monate Januar und Februar 2015 ist als Übergangsregelung einheitlich ein Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 % festgelegt. Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, ist statt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden. Allgemeiner Beitragssatz (Feld AGBTR): 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Ermäßigter Beitragssatz (Feld EMBTR): 14,0 % + kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Beitragssatz für Rentner (Feld RTBTR): Inhalt des Feldes AGBTR, jedoch mit einer um zwei Monate verzögerten Gültigkeit. Für die Monate Januar und Februar 2015 ist als Übergangsregelung der Wert 15,5 % festgelegt. Bitte prüfen Sie die Buchung der Lohnarten bzw. lassen Sie diese prüfen (Tabelle V_T52EL: 1, positive Beträge im Haben, negative Beträge im Soll, normale Verarbeitung, 2210 abzuführende Sozialversicherung, F): LA Text Bspw. symbolisches Konto /3MB ZusBei AG lfd.entgelt 2210 abzuführende /3MD ZusBei AG Einmalzahlung 2210 abzuführende /3MF ZusBei AG EZ Vorjahr 2210 abzuführende /3MI Zusatzbeitrag Firmenz. KV 2210 abzuführende /3MJ ZusBei KuG Feiertag 2210 abzuführende /3MK ZusBei SKuG Feiertag 2210 abzuführende /3ML ZusBei KuG fiktiv 2210 abzuführende /3MM ZusBei SKuG fiktiv 2210 abzuführende Sachkonto 5

7 /3MN ZusBei SKuG Umlage 2210 abzuführende /3MO ZusBei AG-Z KuG Feiertag 2210 abzuführende /3MP ZusBei AG-Z SKuG fiktiv 2210 abzuführende /3MQ ZusBei AG-Z SKuG Umlage 2210 abzuführende /3MR ZusBei AG-Z KuG fiktiv 2210 abzuführende Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze In den Rundschreiben der Spitzenverbände vom (Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone) und vom (Geringfügigkeits-richtlinien) wird die Übergangsregelung behandelt, welche ab dem anzuwenden war, wenn ein zum versicherungspflichtig Beschäftigter mit einem regelmäßigen Entgelt über 400 Euro und unter 450 Euro aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro seinen Versicherungsschutz nach dem dann geltenden Recht verloren hätte. Insbesondere sind in dem Rundschreiben vom in Kapitel B 8.4 die Auswirkungen ab dem beschrieben. Denn mit diesem Datum endet die Übergangsregelung und von diesem Zeitpunkt an liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Arbeitnehmer können von der Befreiung von der RV-Pflicht Gebrauch machen. Die Mitarbeiter, welche von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben, erkennt man im Infotyp Sozialversicherung (0013) an dem Sekundärattribut 30 (Gleitzone) und der Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) im Rahmen der Krankenversicherung. Für diese Mitarbeiter ist der Infotyp 0013 zum abzugrenzen und ab diesem Datum eine geringfügig versicherte Beschäftigung zu schlüsseln. Die Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) und die - Attribute 01 (Aktiver) und 30 (Gleitzone) sind zu löschen, stattdessen ist das -Attribut 05 (geringf. Besch) zu verwenden. Im Normalfall sind die -Kennzeichen KV 8 Pauschaler Beitrag; RV 9 Pau.AG Rest AN bzw. bei Befreiung RV 7 Pausch Beitrag; AV 0 keine Vers.Pflicht; PV 0 keine Vers.Pflicht einzutragen und als Krankenkasse die Knappschaft (Minijob-Zentrale). Es darf keine zusätzliche Krankenkasse eingetragen sein. Im Infotyp DEÜV (0020) ist ab dem die Personengruppe 109 (Geringf. Entlohnt) einzutragen. Die Umschlüsselung muss vom jeweiligen Sachbearbeiter vorgenommen werden. Bitte prüfen Sie dies ggf. über eine Query und passen Sie die Stammdaten an. 6

8 2. DEÜV Änderungen am qualifizierten Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung Bisher wurde der Arbeitgeber sofort von der Krankenkasse mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBMM zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, wenn für einen Arbeitnehmer eine Mehrfachbeschäftigung erkannt wurde. Der Arbeitgeber übermittelte dann monatlich mit der GKV-Monatsmeldung die Entgelte und weitere Daten an die Krankenkasse. Wenn alle Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers geantwortet hatten, prüfte die Krankenkasse und übermittelte den Arbeitgebern mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBGZ das Gesamtentgelt, wenn es in der Gleitzone lag und mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBBG die Gesamtentgelte je Sparte, wenn eine Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde. Ab dem Jahr 2015 wird das Verfahren geändert. Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone fällt weg. Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze wird geändert. Künftig werden nicht bei dem ersten Auftreten einer Mehrfachbeschäftigung die Arbeitgeber zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, sondern erst, wenn alle beteiligten Arbeitgeber ihre Entgeltmeldungen abgegeben haben. Dies wird meistens zu Beginn des Folgejahres sein, wenn die Jahresmeldungen eingegangen sind. Dann prüft die Krankenkasse anhand der Entgeltmeldungen (aller DEÜV Meldungen aller Arbeitgeber), ob die KV-Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Ist dies der Fall, werden die Arbeitgeber zur Abgabe der GKV-Monatsmeldungen für das betroffene Jahr aufgefordert. Anhand dieser Daten melden die Krankenkassen die ermittelten Gesamtentgelte und entsprechenden Kennzeichen, ob und welche Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung zurück. Diese Meldungen müssen dann in das SAP-System eingespielt werden und lösen Rückrechnungen für den betroffenen Zeitraum im Vorjahr aus. Meldungen der Krankenkassen aus den Jahren vor 2015, welche als offene Meldungen (Beginnmeldungen ohne Endedatum) übermittelt wurden, werden nicht mehr von den Krankenkassen geschlossen. Die Software muss so angepasst werden, dass die Stammdaten, welche aufgrund dieser Meldungen erstellt wurden, im Jahr 2015 nicht mehr verarbeitet werden. GKV-Monatsmeldungen für Zeiträume vor dem dürfen nicht mehr abgegeben werden. Falls sich durch Rückrechnungen das Brutto des Mehrfachbeschäftigten in diesem Zeitraum ändert, muß der Arbeitgeber diesen Sachverhalt "bilateral" mit den anderen betroffenen Arbeitgebern abklären. 7

9 Vorgehensweise ab 2015 zur manuellen Vorgabe von Fremdentgelt: o Mehrfachbeschäftigungen in der Gleitzone Aufgrund der geringen Zahl der Fälle haben die Krankenkassen den Meldedialog hierzu eingestellt. Damit entfällt auch die Vorgabe des regelmäßigen Jahresentgelts (Kopie aus LA MU83 Regelm. Jahresentgt GZ ), die bisher über den Infotyp 'Wiederkehrende Be-/Abzüge' (0014) oder 'Ergänzende Zahlung' (0015) aufgegeben werden musste. Sie können jedoch weiterhin durch Vorgabe von Fremdentgelt eine Zusammenrechnung erreichen. Geben Sie im Infotyp 0014 das laufende Fremdentgelt (Kopie aus LA MU50 1% monatl. Bezugsgröße ) auf. Bei untermonatigen Eintritten bzw. Austritten müssen Sie, wenn die andere Beschäftigung weiterbesteht, die maximalen -Tage (die Lohnart ist noch nicht vorhanden; bitte geben Sie im Bedarfsfall Rückmeldung für die Musterlohnart MU84) aufgeben. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Hinweis im Abschnitt "Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone bei Beginn oder Ende der Mehrfachbeschäftigung im Laufe eines Kalendermonats". o Mehrfachbeschäftigungen mit Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen Durch die Umstellung des Meldedialogs auf eine nachträgliche Betrachtungsweise sollten die Fremdentgelte von Beginn an durch die Sachbearbeiter vorgegeben werden, um eine zu hohe Beitragslast zu vermeiden. Hierzu sollten die Fremdentgelte pro Sparten getrennt im Infotyp 0014 (die Lohnart ist noch nicht vorhanden; bitte geben Sie im Bedarfsfall Rückmeldung für die Musterlohnarten MU51 - MU55) aufgegeben werden. Bei untermonatigen Eintritten bzw. Austritten müssen Sie, wenn die andere Beschäftigung weiterbesteht, die maximalen -Tage (die Lohnart ist noch nicht vorhanden; bitte geben Sie im Bedarfsfall Rückmeldung für die Musterlohnart MU84) aufgeben. Bei Rückmeldung der Krankenkassen durch den Meldedialog werden diese Fremdentgelte durch die Angaben der Krankenkasse ersetzt. Besonders für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte oder Privatversicherte mit Mehrfachbeschäftigung wird das Jahr nach Abgabe der zugehörigen Jahresmeldung aufgerollt werden, auch wenn Sie die Fremdentgelte bereits vorgegeben haben, da die gemeldeten DEÜV-Entgelte (RV-Brutti) die KV-BBG überschreiten. 3. EEL Neue Datensatzversion 07 Es wird eine neue Datensatzversion 07 zum eingeführt. Mit Version 07 wurden einige Felder aus dem Datensatz entfernt und neue Felder wurden eingeführt. Teilweise wurde die Struktur der Datenbausteine geändert. Einige der neu eingeführten Felder können maschinell nicht ermittelt werden, sodass zusätzliche Angaben in Infotyp 0651 erforderlich sind. Der Erstellreport RPCEEVD0_OUT (Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen) wird so angepasst, dass er noch die alte Version 06 erstellt, wenn er zu einem Zeitpunkt vor dem gestartet wird. Deshalb ist es notwendig, alle EEL-Meldungen, die vor dem erstellt wurden, auch 8

10 noch vor dem zu versenden, da ansonsten eine Ablehnung durch das Kernprüfprogramm erfolgt. Nach unserem Kenntnisstand wird es keine Übergangsfrist geben, die Version 06 wird ab dem nicht mehr angenommen. Entgeltbescheinigung Erkrankung Kind ab 2015 Mit dem am beschlossenen "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" wird die Bemessungsgrundlage des Krankengelds bei Erkrankung des Kindes gemäß 45 SGB V ab neu geregelt. Deshalb wird für eine Übergangszeit die EEL-Meldung zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld (Abgabegrund 02 bzw. 23) für Zeiträume ab ausgesetzt, bis der EEL-Datensatz für diese Abgabegründe angepaßt wird. EEL-Meldungen mit Abgabegrund 02 oder 23, die im Datenbaustein DBFR im Feld TAG-nn ein Datum größer oder gleich dem enthalten, werden vom Kernprüfprogramm mit der Fehlernummer DSLW193 abgelehnt. Für Abwesenheiten wegen Erkrankung des Kinds, die in das Jahr 2015 hineinreichen, darf nur noch der Teil aus dem Jahr 2014 in den Feldern TAG-nn gemeldet werden. Der Anteil der Abwesenheit, der im Jahr 2015 liegt, muß dann separat mit einer (Papier)- Entgeltbescheinigung gemeldet werden. Die ab 2015 zu verwendende neue Papier-Bescheinigung müßte demnächst von den Krankenkassen veröffentlicht werden. Es ist geplant, das Bescheinigungswesen (Transaktion PM20) so anzupassen, daß die Bescheinigung für 2015 bei Erkrankung Kind als Papier-Bescheinigung erstellt werden kann. Ob die neuen Felder manuell zu füllen sind oder maschinell ermittelt werden können, steht zur Zeit noch nicht fest. Für Abwesenheiten "Erkrankung Kind" (Abgabegründe 02 oder 23), die vor dem beginnen und in das Jahr 2015 hineinreichen, werden im Datenbaustein DBFR alle Freistellungstage ab dem gelöscht. Damit kann der Zeitraum bis zum noch maschinell gemeldet werden. Der Teilzeitraum ab dem muß manuell gemeldet werden. Die Meldung wird im Status "neu" (bzw. "zu entscheiden") erstellt, erhält aber die Warnmeldung W047 Es wurden Freistellungstage im Baustein DBFR gelöscht. Diese Nachricht wird in der Übersichtsliste der Sachbearbeiterliste (Report RPCEELD0_OUT) angezeigt. Für Abwesenheiten "Erkrankung Kind", die am oder nach dem beginnen, erstellt der Report RPCEEVD0_OUT (Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen) die EEL-Meldung im Status "fehlerhaft" mit der Fehlermeldung E048 DSLW193 Manuelle Meldung erforderlich. 9

11 Diese Zeiträume müssen vollständig manuell gemeldet werden. 4. AAG Info zur Nutzung des Infotyp 0700 (manuelle Eingaben) Zum ergeben sich für die Nutzung und Pflege des Infotyps 0700 im Bereich AAG keine Änderungen. 5. Steuer Neuer Programmablaufplan und Lohnsteuerbescheinigung 2015: Im Programmablaufplan wird der kassenindividuelle Zusatzbeitragsatz in der Krankenversicherung berücksichtigt. Für die Lohnsteuerbescheinigung 2015 gibt es ein neues Formular und einen neuen Datensatz. Lohnsteuer Änderungsrichtlinien 2015: Untermonatiger Wechsel Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber: Künftig wird kein neuer Bescheinigungszeitraum mehr gebildet und die Versteuerung erfolgt anhand der Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten. Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von 40 EUR auf 60 EUR. ELStAM: Es sind keine Änderungen der AG-Schnittstelle geplant, die eine Änderung des Prozesses verursachen würden. Es werden lediglich Änderungen auf der technischen Ebene vorgenommen. Für diese technischen Anpassungen der Schnittstelle wird es eine Stichtagsumstellung geben. Falls Sie das HRSP zum Jahreswechsel erst im Laufe des Januars einspielen, können Sie ab dem bis zum Einspielzeitpunkt keine Meldungen an die Clearingstelle senden. Diese werden von der Clearingstelle abgelehnt. Sie müssen entweder organisatorisch sicherstellen, dass ab dem , bis zur Verfügbarkeit des Jahreswechsels in Ihrem System, keine Meldungen gesammelt und verschickt werden oder dass alternativ die Korrekturanleitung aus dem Hinweis eingespielt wird. Info zu Kennzeichnung 1 steuerliches Verhältnis bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen : Information: Von Seiten des BMF wurde mitgeteilt, dass die Nichtbeanstandungsregelung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei Mehrfachbeschäftigung um ein weiteres Jahr bis zum verlängert wird. Dies wurde mit dem BMF Schreiben "Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten" vom veröffentlicht. Aufgrund dieser Verlängerung wird von Seiten SAP keine Standardfunktionalität für eine Zusammenversteuerung bei Mehrfachbeschäftigung zu diesem Jahreswechsel ausgeliefert. 10

12 6. Stammdaten generell Stammdaten: IBAN Die Anzeige der IBAN Darstellung der IBAN im HCM wurde bei den internationalen Infotypen 9,11, 57 und der Tabelle T521B die Darstellung der IBAN zur einfacheren Pflege und Prüfung geändert. Sie erfolgt in 4er Blöcken mit Leerzeichen (DEnn nnnn nnnn...). Bei der Pflege der IBAN ist es möglich die IBAN mit oder ohne Leerzeichen einzugeben. 11

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