Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag
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- Louisa Baumann
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1 DER LANDRAT Paderborn, den Öffentliche Nichtöffentliche Drucksachennummer (DS-Nr.): /2 Verwaltungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Betreff: Änderung der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxen v Gemäß 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit 4 der Verordnung der Landesregierung des Landes NRW über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem PBefG ist der Kreis Paderborn als Kreisordnungsbehörde ermächtigt und verpflichtet, durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in seinem Zuständigkeitsbereich festzulegen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise Zuschläge Vorauszahlungen die Abrechnung die Zahlungsweise und die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich (= gesamtes Gebiet des Kreises Paderborn) Letztmalig erfolgte dieses mit Rechtsverordnung des Kreistages vom mit Wirkung vom Im Kreis Paderborn gibt es derzeit 37 Taxi-Unternehmer von denen insgesamt 115 Taxen betrieben werden.
2 - Seite 2 - Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein- Westfalen e.v., dem aus dem Kreis Paderborn 27 Taxi-Unternehmer angehören, hat aufgrund einer verbandsinternen Umfrage, an der sich 18 Mitgliedsunternehmen aus dem Kreis Paderborn beteiligten und von denen sich 13 für und fünf gegen eine Tarifanhebung ausgesprochen haben, am im Namen der ihm aus dem Kreis Paderborn angehörenden Mitglieder eine Tarifanhebung für die Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen beantragt. Damit verbunden ist auch für den Kreis Paderborn die Einführung eines Tarifsplittings (Tag/Nacht Werktage/Sonn- und Feiertage). In der Zeit von Uhr bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen soll der Grundpreis zukünftig 3,00 XQG GHU.LORPHWHUSUHLV EHWUDJHQ ) U DOOH anderen Fahrten soll der bisherige Tarif (2,50 *UXQGSUHLV XQG Kilometerpreis) unverändert beibehalten werden. Begründet hat der Verband seinen Vorschlag damit, dass dieses Splitting des Tarifes in anderen Kreisen bzw. kreisfreien Städten schon vor vielen Jahren vorgenommen wurde. Aufgrund der geringen Nachfrage seien die Vorhaltekosten in den Abend- und Nachtstunden deutlich höher als am Tage. Eine Tarifanhebung zu diesen Zeiten rechtfertige sich auch dadurch, dass das Fahrpersonal für Nachtschichten sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen entsprechende Zuschläge verlange. Bisher seien diese höheren Kosten durch das sogenannte Tagesgeschäft subventioniert worden. Das Taxengewerbe hoffe, durch diese Tarifsplittung, die in den letzten Jahren eingetretenen Kostensteigerungen auffangen zu können. Dieser Antrag wurde neben den Städten und Gemeinden und allen im Kreis Paderborn ansässigen Taxiunternehmen auch den gem. 14 Abs. 2 PBefG zu hörenden Stellen (Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Industrie- und Handelskammer, Fachgewerkschaft ver.di) mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Am Anhörverfahren haben sich überwiegend die Einzelunternehmer und einige wenige Taxiunternehmen beteiligt, die über bis zu sechs konzessionierte Taxen verfügen. Diese 12 Taxi-Unternehmen, die insgesamt 22 Taxen betreiben, haben sich übereinstimmend gegen eine Tarifänderung ausgesprochen, weil diese ihrer Auffassung nach aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und der besonderen Umstände im Taxigewerbe am Markt nicht durchsetzbar sei. Nicht geäußert haben sich die größeren Unternehmen mit bis zu 17 Taxen (25 Unternehmen mit insgesamt 93 Taxen). Aufgrund der Abschlussformulierung in der Anhörung wird damit angenommen, dass gegen eine Änderung der Fahrpreisordnung keine Einwendungen bestehen. Auch seitens der Städte und Gemeinden wurden keine Einwendungen geltend gemacht. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bezeichnet unter Berücksichtigung aller ihr vorliegenden Fakten, der wirtschaftlichen Situation im Taxigewerbe - die u.a. auch durch steigende Kosten gekennzeichnet ist - und angesichts der bereits in anderen Kreisen in OWL geltenden Tarife eine moderate Tariferhöhung als begründbar und im Interesse des Taxengewerbes. Angesichts der begrenzten finanziellen Belastbarkeit der Fahrgäste und der in den letzten Jahren gestiegenen Selbstkosten der Taxiunternehmer hat sie sich grundsätzlich für eine
3 - Seite 3 - maßvolle Erhöhung der Tarife ausgesprochen, dabei aber gleichzeitig auch zu bedenken gegeben, dass sich etliche Taxiunternehmer gegen eine Tarifanhebung ausgesprochen hätten. Ein zunächst vorgenommener Vergleich der Taxitarife auf der Ebene der Kreise in Ostwestfalen Lippe wurde als nicht ausreichend für eine Entscheidungsfindung angesehen. Aufgrund dessen wurde in Absprache mit dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. Westfalen ein landesweiter Vergleich der Taxitarife aller Landkreise im Land Nordrhein-Westfalen erstellt. Den dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Aufstellungen und Diagrammen können die Ergebnisse dieses Vergleichs als Grundlage für eine Entscheidung über die beantragte Tariferhöhung entnommen werden. Aus ihnen ist u. a. ersichtlich, dass z. Zt. nur noch in wenigen Kreisen kein Tarifsplitting besteht. Insofern werden auch nur noch in wenigen Gebietskörperschaften bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen einheitliche Grund- bzw. Kilometerpreise erhoben. Festgestellt wurde, dass als Grundpreis am Tag Beträge zwischen 1,90 XQG XQG bei Nacht zwischen 1,90 XQG festgesetzt sind. Durchschnittlich sind das 2,26 EHL 7DJ XQG EHL 1DFKW 6RQQ XQG Feiertagen. Als Kilometerpreis sind es am Tag Beträge zwischen 1,12 XQG XQG bei Nacht zwischen 1,30 XQG Der Durchschnittspreis beläuft sich demnach auf 1,35 DP 7DJ XQG DXI LQ der Nacht / Sonn- und Feiertagen. Mit einheitlich 2,50 *UXQGJHE KU OLHJW GHU.UHLV 3DGHUERUQ WDJV EHU EHU und nachts 0,03 XQWHUGHP0LWWHOZHUWDOOHU/DQGNUHLVH'DPLWQLPPWHUXQWHUGHQ 31 Kreisen im Land im Tagtarif die 10. und im Nachttarif die 18. Position ein. Der festgelegte Kilometerpreis von derzeit 1,35 HQWVSULFKW DP 7DJ JHQDX GHP Landesdurchschnitt. In der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen wird der Landesdurchschnitt um 0,08 XQWHUVFKULWWHQ
4 - Seite 4 - Die durchschnittliche Wartezeit wird in NRW mit 24,99 DEJHUHFKQHW VR GDVV GHU Kreis Paderborn mit 23,50 DXFKKLHUXQWHUGHP/DQGHVGXUFKVFKQLWWOLHJW Der für eine 3- bzw. 5-km-Tour durchschnittlich in den Landkreisen von einem Kunden zu zahlende Preis beläuft sich ohne Berücksichtigung von Wartezeiten auf 6,30 E]ZEHL7DJXQGDXI E]Z EHL1DFKW Im Kreis Paderborn sind es einheitlich bei Tag, Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 6,55 E]Z Auch hier wird bei Tag der Landesdurchschnitt über- und bei Nacht sowie an Sonnund Feiertagen unterschritten. Festzustellen ist, dass die Taxipreise im Kreis Paderborn am Tag über und in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen unter dem Landesdurchschnitt liegen. Insgesamt jedoch bewegen sie sich auf einem Niveau, das als angemessen angesehen werden kann. Innerhalb von Ostwestfalen-Lippe sind die festgesetzten Preise deutlich höher als in anderen Regionen des Landes. Wie den Diagrammen entnommen werden kann, rangieren die Nachbarkreise stets und zum Teil deutlich über dem Landesdurchschnitt und noch vor dem Kreis Paderborn. Festzustellen ist außerdem ein erheblicher Unterschied der Tarife in den Regionen Westfalen und Nordrhein. Der angestellte Vergleich ergab ein deutliches Ost- / Westgefälle bei den Tarifen. Die vom VSPV e.v. Westfalen beantragte Tarifanpassung hätte, würde ihr stattgegeben, zur Folge, dass mit 2,50 E]Z LQ DOOHQ.UHLVHQ YRQ 2:/ einheitliche Grundpreise festgesetzt wären, die deutlich über dem Landesdurchschnitt lägen. Gleiches würde zumindest auch für die einheitlichen Kilometerpreise von 1,50 EHL1DFKWVRZLHDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQJHOWHQ Angesichts der sehr ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen, der wirtschaftlichen Lage insgesamt, auch speziell im Taxigewerbe, der kontroversen Ergebnisse der Umfragen des Verbandes, der IHK und meiner Anhörung halte ich eine jetzige Tariferhöhung für unangemessen. Bei dem Vergleich der Kosten für eine 3-km Tour Tag / Nacht liegt der zu zahlende Preis im Kreis Paderborn um 28 Cent unter (Nacht) und um 25 Cent (Tag) über dem Landesdurchschnitt. Bei einer 5-km-Tour wird der im Land NRW durchschnittlich zu zahlende Preis um 44 Cent (Nacht) unter- bzw. um 26 Cent (Tag) überschritten. Da die Umstellung der Tarife auch für die Taxi-Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden ist (neue Eichung der Geräte) und nur eine geringfügige Anhebung sich rechtfertigen ließe, schlägt die Verwaltung vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhung vorzunehmen, sondern die Preis- und Kostenentwicklung
5 - Seite 5 - in diesem Jahr zu beobachten, um dann im Januar 2006 eine erneute Überprüfung der Angemessenheit der Taxi-Preise vorzunehmen. Beschlussvorschlag: Die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.v. am 20. August 2004 beantragte Anhebung des Taxitarifs für die Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen wird jetzt nicht vorgenommen. Eine erneute Überprüfung über eine notwendige Anpassung erfolgt zu Beginn des Jahres gez. Manfred Müller Landrat
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