Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag"

Transkript

1 DER LANDRAT Paderborn, den Öffentliche Nichtöffentliche Drucksachennummer (DS-Nr.): /2 Verwaltungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Betreff: Änderung der Fahrpreisordnung für die vom Kreis Paderborn genehmigten Taxen v Gemäß 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit 4 der Verordnung der Landesregierung des Landes NRW über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem PBefG ist der Kreis Paderborn als Kreisordnungsbehörde ermächtigt und verpflichtet, durch Rechtsverordnung die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in seinem Zuständigkeitsbereich festzulegen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise Zuschläge Vorauszahlungen die Abrechnung die Zahlungsweise und die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich (= gesamtes Gebiet des Kreises Paderborn) Letztmalig erfolgte dieses mit Rechtsverordnung des Kreistages vom mit Wirkung vom Im Kreis Paderborn gibt es derzeit 37 Taxi-Unternehmer von denen insgesamt 115 Taxen betrieben werden.

2 - Seite 2 - Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein- Westfalen e.v., dem aus dem Kreis Paderborn 27 Taxi-Unternehmer angehören, hat aufgrund einer verbandsinternen Umfrage, an der sich 18 Mitgliedsunternehmen aus dem Kreis Paderborn beteiligten und von denen sich 13 für und fünf gegen eine Tarifanhebung ausgesprochen haben, am im Namen der ihm aus dem Kreis Paderborn angehörenden Mitglieder eine Tarifanhebung für die Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen beantragt. Damit verbunden ist auch für den Kreis Paderborn die Einführung eines Tarifsplittings (Tag/Nacht Werktage/Sonn- und Feiertage). In der Zeit von Uhr bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen soll der Grundpreis zukünftig 3,00 XQG GHU.LORPHWHUSUHLV EHWUDJHQ ) U DOOH anderen Fahrten soll der bisherige Tarif (2,50 *UXQGSUHLV XQG Kilometerpreis) unverändert beibehalten werden. Begründet hat der Verband seinen Vorschlag damit, dass dieses Splitting des Tarifes in anderen Kreisen bzw. kreisfreien Städten schon vor vielen Jahren vorgenommen wurde. Aufgrund der geringen Nachfrage seien die Vorhaltekosten in den Abend- und Nachtstunden deutlich höher als am Tage. Eine Tarifanhebung zu diesen Zeiten rechtfertige sich auch dadurch, dass das Fahrpersonal für Nachtschichten sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen entsprechende Zuschläge verlange. Bisher seien diese höheren Kosten durch das sogenannte Tagesgeschäft subventioniert worden. Das Taxengewerbe hoffe, durch diese Tarifsplittung, die in den letzten Jahren eingetretenen Kostensteigerungen auffangen zu können. Dieser Antrag wurde neben den Städten und Gemeinden und allen im Kreis Paderborn ansässigen Taxiunternehmen auch den gem. 14 Abs. 2 PBefG zu hörenden Stellen (Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Industrie- und Handelskammer, Fachgewerkschaft ver.di) mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Am Anhörverfahren haben sich überwiegend die Einzelunternehmer und einige wenige Taxiunternehmen beteiligt, die über bis zu sechs konzessionierte Taxen verfügen. Diese 12 Taxi-Unternehmen, die insgesamt 22 Taxen betreiben, haben sich übereinstimmend gegen eine Tarifänderung ausgesprochen, weil diese ihrer Auffassung nach aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und der besonderen Umstände im Taxigewerbe am Markt nicht durchsetzbar sei. Nicht geäußert haben sich die größeren Unternehmen mit bis zu 17 Taxen (25 Unternehmen mit insgesamt 93 Taxen). Aufgrund der Abschlussformulierung in der Anhörung wird damit angenommen, dass gegen eine Änderung der Fahrpreisordnung keine Einwendungen bestehen. Auch seitens der Städte und Gemeinden wurden keine Einwendungen geltend gemacht. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bezeichnet unter Berücksichtigung aller ihr vorliegenden Fakten, der wirtschaftlichen Situation im Taxigewerbe - die u.a. auch durch steigende Kosten gekennzeichnet ist - und angesichts der bereits in anderen Kreisen in OWL geltenden Tarife eine moderate Tariferhöhung als begründbar und im Interesse des Taxengewerbes. Angesichts der begrenzten finanziellen Belastbarkeit der Fahrgäste und der in den letzten Jahren gestiegenen Selbstkosten der Taxiunternehmer hat sie sich grundsätzlich für eine

3 - Seite 3 - maßvolle Erhöhung der Tarife ausgesprochen, dabei aber gleichzeitig auch zu bedenken gegeben, dass sich etliche Taxiunternehmer gegen eine Tarifanhebung ausgesprochen hätten. Ein zunächst vorgenommener Vergleich der Taxitarife auf der Ebene der Kreise in Ostwestfalen Lippe wurde als nicht ausreichend für eine Entscheidungsfindung angesehen. Aufgrund dessen wurde in Absprache mit dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs e. V. Westfalen ein landesweiter Vergleich der Taxitarife aller Landkreise im Land Nordrhein-Westfalen erstellt. Den dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Aufstellungen und Diagrammen können die Ergebnisse dieses Vergleichs als Grundlage für eine Entscheidung über die beantragte Tariferhöhung entnommen werden. Aus ihnen ist u. a. ersichtlich, dass z. Zt. nur noch in wenigen Kreisen kein Tarifsplitting besteht. Insofern werden auch nur noch in wenigen Gebietskörperschaften bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen einheitliche Grund- bzw. Kilometerpreise erhoben. Festgestellt wurde, dass als Grundpreis am Tag Beträge zwischen 1,90 XQG XQG bei Nacht zwischen 1,90 XQG festgesetzt sind. Durchschnittlich sind das 2,26 EHL 7DJ XQG EHL 1DFKW 6RQQ XQG Feiertagen. Als Kilometerpreis sind es am Tag Beträge zwischen 1,12 XQG XQG bei Nacht zwischen 1,30 XQG Der Durchschnittspreis beläuft sich demnach auf 1,35 DP 7DJ XQG DXI LQ der Nacht / Sonn- und Feiertagen. Mit einheitlich 2,50 *UXQGJHE KU OLHJW GHU.UHLV 3DGHUERUQ WDJV EHU EHU und nachts 0,03 XQWHUGHP0LWWHOZHUWDOOHU/DQGNUHLVH'DPLWQLPPWHUXQWHUGHQ 31 Kreisen im Land im Tagtarif die 10. und im Nachttarif die 18. Position ein. Der festgelegte Kilometerpreis von derzeit 1,35 HQWVSULFKW DP 7DJ JHQDX GHP Landesdurchschnitt. In der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen wird der Landesdurchschnitt um 0,08 XQWHUVFKULWWHQ

4 - Seite 4 - Die durchschnittliche Wartezeit wird in NRW mit 24,99 DEJHUHFKQHW VR GDVV GHU Kreis Paderborn mit 23,50 DXFKKLHUXQWHUGHP/DQGHVGXUFKVFKQLWWOLHJW Der für eine 3- bzw. 5-km-Tour durchschnittlich in den Landkreisen von einem Kunden zu zahlende Preis beläuft sich ohne Berücksichtigung von Wartezeiten auf 6,30 E]ZEHL7DJXQGDXI E]Z EHL1DFKW Im Kreis Paderborn sind es einheitlich bei Tag, Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen 6,55 E]Z Auch hier wird bei Tag der Landesdurchschnitt über- und bei Nacht sowie an Sonnund Feiertagen unterschritten. Festzustellen ist, dass die Taxipreise im Kreis Paderborn am Tag über und in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen unter dem Landesdurchschnitt liegen. Insgesamt jedoch bewegen sie sich auf einem Niveau, das als angemessen angesehen werden kann. Innerhalb von Ostwestfalen-Lippe sind die festgesetzten Preise deutlich höher als in anderen Regionen des Landes. Wie den Diagrammen entnommen werden kann, rangieren die Nachbarkreise stets und zum Teil deutlich über dem Landesdurchschnitt und noch vor dem Kreis Paderborn. Festzustellen ist außerdem ein erheblicher Unterschied der Tarife in den Regionen Westfalen und Nordrhein. Der angestellte Vergleich ergab ein deutliches Ost- / Westgefälle bei den Tarifen. Die vom VSPV e.v. Westfalen beantragte Tarifanpassung hätte, würde ihr stattgegeben, zur Folge, dass mit 2,50 E]Z LQ DOOHQ.UHLVHQ YRQ 2:/ einheitliche Grundpreise festgesetzt wären, die deutlich über dem Landesdurchschnitt lägen. Gleiches würde zumindest auch für die einheitlichen Kilometerpreise von 1,50 EHL1DFKWVRZLHDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQJHOWHQ Angesichts der sehr ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen, der wirtschaftlichen Lage insgesamt, auch speziell im Taxigewerbe, der kontroversen Ergebnisse der Umfragen des Verbandes, der IHK und meiner Anhörung halte ich eine jetzige Tariferhöhung für unangemessen. Bei dem Vergleich der Kosten für eine 3-km Tour Tag / Nacht liegt der zu zahlende Preis im Kreis Paderborn um 28 Cent unter (Nacht) und um 25 Cent (Tag) über dem Landesdurchschnitt. Bei einer 5-km-Tour wird der im Land NRW durchschnittlich zu zahlende Preis um 44 Cent (Nacht) unter- bzw. um 26 Cent (Tag) überschritten. Da die Umstellung der Tarife auch für die Taxi-Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden ist (neue Eichung der Geräte) und nur eine geringfügige Anhebung sich rechtfertigen ließe, schlägt die Verwaltung vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Erhöhung vorzunehmen, sondern die Preis- und Kostenentwicklung

5 - Seite 5 - in diesem Jahr zu beobachten, um dann im Januar 2006 eine erneute Überprüfung der Angemessenheit der Taxi-Preise vorzunehmen. Beschlussvorschlag: Die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.v. am 20. August 2004 beantragte Anhebung des Taxitarifs für die Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen wird jetzt nicht vorgenommen. Eine erneute Überprüfung über eine notwendige Anpassung erfolgt zu Beginn des Jahres gez. Manfred Müller Landrat

6 - Seite 6 -

Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag

Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr Kreisausschuss Kreistag DER LANDRAT Paderborn, den 13. Mai 2008 Drucksachennummer (DS-Nr.): 14.882/1 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage

Mehr

34 13 (82 16) Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen. Beratungsfolge Sitzungstermin akt.

34 13 (82 16) Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen. Beratungsfolge Sitzungstermin akt. - Vorblatt - Seite 1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die

Mehr

DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07

DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07 DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07 Drucksachennummer (DS-Nr.): 14. 827 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Finanzielle

Mehr

Rechtsverordnung. Kreistag: Kreistag: Kreistag: Kreistag:

Rechtsverordnung. Kreistag: Kreistag: Kreistag: Kreistag: Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Steinfurt vom 18.12.1975, zuletzt geändert am 01.12.2012, vom 16.12.2014

Mehr

Tarif für die im Märkischen Kreis zugelassenen Taxen vom Pflichtfahrgebiet

Tarif für die im Märkischen Kreis zugelassenen Taxen vom Pflichtfahrgebiet 4.2.3.2. Tarif für die im Märkischen Kreis zugelassenen Taxen vom 05.11.2014 Aufgrund des 51 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241), in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif. vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif. vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 05.07.2005

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.07.2005 (ABL. StK.2005, 417 ff.) geändert durch Verordnung vom 16.11.2007

Mehr

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Tarifordnung) vom 06.11.2014 Auf der Grundlage des 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.f.d. Bekanntmachung

Mehr

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich 64/1450.3 Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.ilm über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Kreisverwaltungsreferat

Kreisverwaltungsreferat Telefon: 0 233-27540 Telefax: 0 233-27507 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Gewerbeangelegenheiten gewerblicher Kraftverkehr KVR-I/43 Änderung der Verordnung

Mehr

Taxitarifordnung. 1 Geltungsbereich

Taxitarifordnung. 1 Geltungsbereich Taxitarifordnung Das Landratsamt Fürth erlässt aufgrund 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch

Mehr

Verordnung: Geltungsbereich

Verordnung: Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26.

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26. Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26. März 2015 Aufgrund 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme- Spreewald

Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme- Spreewald Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme- Spreewald Aufgrund 51 und 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl.

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE)

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Aufgrund des 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5

(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5 Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld vom 19.12.2007 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 1

Mehr

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom vor Verordnung der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 22.12.1989 1. geändert durch Verordnung vom 14.12.1990 2. geändert

Mehr

Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf. V e r o r d n u n g :

Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf. V e r o r d n u n g : Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr im Landkreis Schwandorf vom 07. November 2006 (zuletzt geändert am 06. Februar

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge. - Taxitarifordnung -

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge. - Taxitarifordnung - Nr. I/5 Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge - Taxitarifordnung - Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19.

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. 31.2 Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. Juli 1976 Verzeichnis der Änderungen Verordnung vom in Kraft

Mehr

Landkreis Ostprignitz Ruppin

Landkreis Ostprignitz Ruppin Landkreis Ostprignitz Ruppin Sitzungsvorlage 2008-0284 Amt/Aktenzeichen: Datum: Straßenverkehrs- und Ordnungsamt / 17.04.2008 öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Dezernentenberatung 09.06.2008 Wirtschaftsförderungs-

Mehr

Die Stadt informiert. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Flörsheim am Main

Die Stadt informiert. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Flörsheim am Main Die Stadt informiert - 21 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Flörsheim am Main (in der Fassung des Nachtrages vom 5. Mai 2015) V e r o r d

Mehr

Verordnung: Geltungsbereich

Verordnung: Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 4. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 3. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmen im Landkreis Ammerland

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmen im Landkreis Ammerland Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmen im Landkreis Ammerland Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990

Mehr

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen Taxitarif 3/36/2 Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen zugelassenen Taxen - Leverkusener Taxitarif vom 24. November

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) Vom 11. Dezember 2014

Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) Vom 11. Dezember 2014 Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) Vom 11. Dezember 2014 gültig ab 2. Februar 2015 2 Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung)

Mehr

Geltungsbereich. (2) Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Augsburg und das Gebiet der Stadt Augsburg.

Geltungsbereich. (2) Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Augsburg und das Gebiet der Stadt Augsburg. Verordnung des Landratsamtes Augsburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Augsburg vom 01.04.2015 1 Geltungsbereich (1) Die in dieser Verordnung

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im (Taxitarifverordnung) Auf Grund des 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Verordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen

Verordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom

Mehr

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Deggendorf über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Deggendorf vom 20.10.2014 -Taxitarifordnung- Das Landratsamt Deggendorf

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01.

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Februar 2016 - T A X I T A R I F O R D N U N G - Das Landratsamt Weilheim-Schongau

Mehr

Taxitarifverordnung

Taxitarifverordnung Verordnung der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 2. November 2012 (Rathaus Journal Amtsblatt

Mehr

Verordnung. des Landkreises Miesbach über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Miesbach

Verordnung. des Landkreises Miesbach über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Miesbach Landkreis Miesbach Verordnung des Landkreises Miesbach über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Miesbach - Taxitarifordnung - vom 21.07.2010 Der Landkreis

Mehr

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in Oberursel (Taunus) - Taxentarif -

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in Oberursel (Taunus) - Taxentarif - Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in Oberursel (Taunus) - Taxentarif - Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis in der Hansestadt Rostock (Taxitarifordnung)

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis in der Hansestadt Rostock (Taxitarifordnung) Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis in der Hansestadt Rostock (Taxitarifordnung) in der Fassung vom 3. Mai 2017 Die Neufassung berücksichtigt die

Mehr

Taxi-Gutachten Landkreis Göppingen

Taxi-Gutachten Landkreis Göppingen Der Landrat Beratungsunterlage 2016/030 Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Wienecke, Jörg-Michael 07161 202-301 j.wienecke@landkreis-goeppingen.de Beratungsfolge Sitzung am Status Zuständigkeit

Mehr

VERORDNUNG zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Verden (Taxenordnung)

VERORDNUNG zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Verden (Taxenordnung) VERORDNUNG zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Verden (Taxenordnung) Aufgrund der 47 Abs. 3 und 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 (BGBl. I, Seite 241) in der

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 5 Dingolfing, 18.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 5 Dingolfing, 18. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 15 - Verordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen

Mehr

33-6 Taxitarifordnung der Stadt Fürth. Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen

33-6 Taxitarifordnung der Stadt Fürth. Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth - Taxitarifordnung vom 11. Mai 2005 (Stadtzeitung Nr. 11 vom 8. Juni 2005)

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrgebiet Chemnitz (Taxitarifverordnung)

Verordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrgebiet Chemnitz (Taxitarifverordnung) Stadt 72.400 Chemnitz Verordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrgebiet Chemnitz (Taxitarifverordnung) Redaktioneller Stand: Januar 2015 Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g der Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die vom Landkreis Goslar zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) Aufgrund des Artikels

Mehr

Taxitarifordnung für den Landkreis Starnberg

Taxitarifordnung für den Landkreis Starnberg Taxitarifordnung für den Landkreis Starnberg Verordnung des Landratsamtes Starnberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Starnberg (Taxitarifordnung

Mehr

I Beförderungsentgelte

I Beförderungsentgelte Verordnung der Stadt Gelsenkirchen über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis (Taxitarifordnung) vom 26.01.2018 Aufgrund des 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND - BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN (TAXITARIFORDNUNG) IM LANDKREIS UNTERALLGÄU vom 30. November 2015 (KABl 2015 S. 384) Das Landratsamt Unterallgäu

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Region Hannover (mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover) vom 16.12.2003 (Amtsblatt

Mehr

Artikel I. 2 erhält folgenden Wortlaut

Artikel I. 2 erhält folgenden Wortlaut 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung) vom 01.11.2011 Aufgrund

Mehr

R E C H T S V E R O R D N U N G

R E C H T S V E R O R D N U N G R E C H T S V E R O R D N U N G über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bernkastel-Wittlich vom 01. Dezember 2008 (Taxenordnung)

Mehr

Bericht. über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012

Bericht. über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012 Bericht über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG / ZUSAMMENFASSUNG... 3 2 ANALYSE DER SONDERERHEBUNG VOM 31. DEZEMBER 2012... 6 2.1

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /16b

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /16b Antrag der Fraktion DIE LINKE v. 13.04.2016 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 2642 /16b öffentlich Datum 09.05.2016 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 7 Neustadt a.d. Waldnaab, den 7. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 7 Neustadt a.d. Waldnaab, den 7. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 7 Neustadt a.d. Waldnaab, den 7. Juli 2015 45. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Mehr

zu Punkt... der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007

zu Punkt... der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007 Bundesrat Drucksache 368/1/07 25.06.07 Empfehlungen der Ausschüsse FS - Fz zu Punkt der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007 Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2013 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 36

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2013 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 36 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2013 Heilbad Heiligenstadt, den 05.11.2013 Nr. 36 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Verordnung über die Beförderungsentgelte

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 7251 7251 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Memmingen (Taxitarifordnung) In der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Tarifanalyse. Entgelte im Taxigewerbe des Landkreises Nordsachsen

Tarifanalyse. Entgelte im Taxigewerbe des Landkreises Nordsachsen Tarifanalyse Entgelte im Taxigewerbe des Landkreises Nordsachsen Gutachterliche Stellungnahme zur Tarifsituation erstellt für den Landkreis Nordsachsen Hamburg, November 2017 1 Zielsetzung Im Juni 2016

Mehr

Ab 1. Januar höhe re Fahrpreise

Ab 1. Januar höhe re Fahrpreise Ab 1. Januar 2 007 höhe re Fahrpreise für Bus und Bahn (Bremen, 26.09.2006) In der Gesellschafterversammlung des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) am 12.09.2006 haben alle 34 Verkehrsunternehmen

Mehr

Verordnung: 1 Geltungsbereich

Verordnung: 1 Geltungsbereich Verordnung der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg (Taxentarifordnung) vom

Mehr

2 Beförderungsentgelte (1) Der festgesetzte Fahrpreis gilt für alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes, soweit nicht 4 Abs. 1 anzuwenden ist.

2 Beförderungsentgelte (1) Der festgesetzte Fahrpreis gilt für alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes, soweit nicht 4 Abs. 1 anzuwenden ist. Hier lesen Sie die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Region Hannover (mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover)

Mehr

Rechtsverordnung. 1 Geltungsbereich

Rechtsverordnung. 1 Geltungsbereich Rechtsverordnung Aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2019 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Wuppertal als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2476 18. Wahlperiode 14-11-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Freising über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr (Taxitarifordnung Freising - FSTTO)

Verordnung des Landratsamtes Freising über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr (Taxitarifordnung Freising - FSTTO) Verordnung des Landratsamtes Freising über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr (Taxitarifordnung Freising - FSTTO) vom 28.10.2013 Das Landratsamt Freising erlässt aufgrund

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT Verordnung über die Beförderungsentgelte und Bedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kaufbeuren (Taxitarifordnung) Vom 29.04.2015 Bekanntgemacht: 07.Mai 2015 (ABl. Nr.

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die im Landkreis Emsland zugelassenen Taxen (zuletzt geändert durch die 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 13.10.2014) Aufgrund

Mehr

VO Taxientgelte 2014 Seite 1

VO Taxientgelte 2014 Seite 1 Seite 1 Verordnung über Beförderungsentgelte und bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Stadt Göttingen und im Landkreis Göttingen Aufgrund der 51 Abs.

Mehr

Beschlussvorlage. Taxi Düsseldorf eg (TD) und Rhein-Taxi (RT) haben eine Änderung des aktuellen Tarifs wie folgt beantragt:

Beschlussvorlage. Taxi Düsseldorf eg (TD) und Rhein-Taxi (RT) haben eine Änderung des aktuellen Tarifs wie folgt beantragt: X öffentlich nicht öffentlich Betrifft: Änderung der Taxentarifordnung (Neufassung der Vorlage 66/110/2013) Beschlussdarstellung: Beschlussvorlage Der Rat beschließt den Erlass der Achten Verordnung zur

Mehr

Nr März 2014

Nr März 2014 - 44 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt Telefax: 09171/81-328

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Cham. ( Taxi - Tarifordnung )

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Cham. ( Taxi - Tarifordnung ) Verkehr-1450.02 Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Taxitarifordnung des Landkreises Cham (Stand: 01.11.2018) Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit

Mehr

Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle

Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle Anlage 2 Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle I. Kosten des Rettungsdienstes (ansatzfähige Kosten) 1. Die berücksichtigungsfähigen

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Kreisstadt Limburg a.d.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Kreisstadt Limburg a.d. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn Aktuelle Textfassung nach der letzten Änderung vom 18. Dezember

Mehr

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1. Ausfertigung Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verordnung über die Erhebung der Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge () Auf der

Mehr

1 Geltungsbereich, Tarifzonen

1 Geltungsbereich, Tarifzonen Verordnung des Landratsamtes Erding über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr (Taxitarifordnung Erding - EDTTO) vom 19.01.2016 Auf Grund von 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Dez. I Wesel, Gesetzentwurf zur Änderung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen

Dez. I Wesel, Gesetzentwurf zur Änderung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen Dez. I Wesel, 15.12.2003 Gesetzentwurf zur Änderung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen Im Zuge der Haushaltsberatungen 2003/2004 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Mehr

62. Jahrgang Nr. 21 Datum Inhaltsverzeichnis:

62. Jahrgang Nr. 21 Datum Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de;

Mehr

Verordnung der Stadt Landshut über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr

Verordnung der Stadt Landshut über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr Verordnung der Stadt Landshut über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Landshut (Taxitarifordnung - TTO) vom 09.03.2015 Die Stadt Landshut erlässt aufgrund

Mehr

Taxitarifordnung. vom 28. November 2012

Taxitarifordnung. vom 28. November 2012 Verordnung des Landratsamtes Dillingen an der Donau über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxis im Landkreis Dillingen an der Donau Taxitarifordnung vom 28. November 2012 Auf

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kirchhain (Taxentarifverordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kirchhain (Taxentarifverordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kirchhain (Taxentarifverordnung) in der vom Magistrat am 05.06.1991 beschlossenen Fassung zuletzt

Mehr

7 C 10969/12.OVG RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 C 10969/12.

7 C 10969/12.OVG RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 C 10969/12. RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. 7 C 10969/12.OVG Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 C 10969/12.OVG Entscheidungsart Urteil Datum 17.01.2013 veröffentlicht

Mehr

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land - Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 2017

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land - Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 2017 Bek. Nr. 1 Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land - Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 2017 Landratsamt Berchtesgadener Land Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung) Auf Grund des 47 Abs. 3 und des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber Bundesrat Drucksache 839/08 05.11.08 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Wi Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld

Mehr

über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die in der Stadt Lingen (Ems) zugelassenen Taxen

über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die in der Stadt Lingen (Ems) zugelassenen Taxen über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die in der Stadt Lingen (Ems) zugelassenen Taxen in der Fassung vom 26.02.1981, zuletzt geändert am 22.10.2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Solms

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Solms Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Solms Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom 8. August 1990

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte

1 Geltungsbereich. 2 Beförderungsentgelte Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die im Landkreis Emsland zugelassenen Taxen (zuletzt geändert durch die 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 01.04.2019) Aufgrund

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Bamberg

Amtsblatt des Landkreises Bamberg Landratsamt Bamberg Amtsblatt des Landkreises Bamberg Herausgeber: Landratsamt Bamberg Nr. 6 / 2017 vom 30. Juni 2017 Ludwigstraße 23 Telefon: 0951 85-0 E-Mail: poststelle@lra-ba.bayern.de Postfach, 96045

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar (Bereitstellungstag 30. Januar 2016)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar (Bereitstellungstag 30. Januar 2016) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar (Bereitstellungstag 30. Januar 2016) Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover TaxiTarif vom 15.

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover TaxiTarif vom 15. Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover TaxiTarif vom 15. Februar 2007 Gem. Abl. 2007, S. 48 ( zuletzt geändert durch Verordnung

Mehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, Telefon: Frau Jepp

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, Telefon: Frau Jepp 1 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 19.12.2014-53 - Telefon: 361 96892 Frau Jepp Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie Vorlage Nr. 18/478 (S) Vorlage für die Sitzung

Mehr

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Kostenentwicklung Kfz 2014 zu 2015

Kostenentwicklung Kfz 2014 zu 2015 Kostenentwicklung Kfz 2014 zu 2015 Entnommen: Verkehr in Zahlen 2016/2017. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Relative Veränderungen gegenüber den entsprechenden Vorjahresergebnissen.

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Seite 1 von 3 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Nachrichtlich: K2 Engineering

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr