Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
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- Vincent Brinkerhoff
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1 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX TELEX DATUM Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße 108, Bonn +49 (0) (0) Februar 2005 BETREFF Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - "Anlage EÜR" - BEZUG BMF-Schreiben vom 24. Januar IV A 7 - S /05 - GZ IV A 7 - S /05 (bei Antwort bitte angeben) 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Nach 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV in der Fassung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom 29. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3884; BStBl I S..) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Anlage 1) wird hiermit bekannt gegeben. Er wird in der Anleitung (Anlage 2) erläutert. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, Berlin
2 Seite 2 Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die Ermittlung des Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des 4 Abs. 3 EStG entsprechen muss. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 17. Oktober 2003 (BStBl I S. 502). Es wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen ( zur Ansicht bzw. zum Download bereit. Alle in der Anleitung zitierten BMF-Schreiben können dort ebenfalls eingesehen werden. Im Auftrag Himsel
3 11 Steuernummer 77 Zeitraum Anlage 1 Nr. des Betriebes (lfd. Nr.) Zuordnung Anlage EÜR zu GSE/L Gewerbekennzahl 9915 Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) für das Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte Anlage EÜR einreichen! Steuernummer Name Art des Betriebs 100 Erläuterung zu den nachfolgenden Bereichen 1. Gewinnermittlung (Zeilen 1 57) 2. Ergänzende Angaben (Zeilen 58 67) Diese Gewinnermittlung ist von Gewerbetreibenden, selbstständig Tätigen, Land- und Forstwirten sowie Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen auszufüllen. Bitte nur ausfüllen, wenn - Rücklagen/Ansparabschreibungen gebildet oder aufgelöst werden. - Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. 1. Gewinnermittlung 1 Betriebseinnahmen Euro Ct 9920 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (weiter ab Zeile 8) 2 Davon aus Umsätzen, die in 19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 3 UStG bezeichnet sind Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach 24 UStG angewandt wird 4 Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen 5 Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach 13 b UStG schuldet 6 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer 8 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen 9 Private Kfz-Nutzung 10 Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (z.b. private Telefonnutzung) Auflösung von Rücklagen und/oder Ansparabschreibungen (Übertrag von Zeile 63) 12 Summe Betriebseinnahmen 159
4 Steuernummer: 13 Betriebsausgaben Euro Ct Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen bzw. Freibetrag nach 3 Nr. 26 EStG (weiter ab Zeile 53) Sachliche Bebauungskostenpauschale/Betriebsausgabenpauschale für Land- und Forstwirte 16 Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten 17 Bezogene Leistungen (z.b. Fremdleistungen) 18 Ausgaben für eigenes Personal (z.b. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge) 19 Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer) 20 AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z.b. erworbene Firmen- oder Praxiswerte) 21 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z.b. Maschinen, Kfz) 22 Sonderabschreibungen nach 7g Abs. 1 und 2 EStG 23 Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter 24 Restbuchwert der im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Anlagegüter Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten 26 Laufende und feste Kosten (ohne AfA und Zinsen) Enthaltene Kosten aus Zeilen 21, 26 und 37 für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Verbleibender Betrag 29 Abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen 31 Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen) 32 Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA) Übertrag (Summe Zeilen 14 33)
5 Steuernummer: Euro Ct 35 Übertrag aus Zeile 34: 36 Schuldzinsen ( 4 Abs. 4a EStG) nicht abziehbar abziehbar 37 Finanzierung von Anschaffungs- /Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 38 Übrige Schuldzinsen Euro Ct Euro Ct 39 Übrige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben ( 4 Abs. 5 EStG) 40 Geschenke 41 Bewirtung Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Sonstige (z.b. Geldbußen, Repräsentationskosten) Summe Zeilen (abziehbar) 45 Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben für 46 Porto, Telefon, Büromaterial 47 Fortbildung, Fachliteratur 48 Rechts- und Steuerberatung, Buchführung 49 Übrige Betriebsausgaben 50 Gezahlte Vorsteuerbeträge 51 An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer Bildung von Rücklagen und/oder Ansparabschreibungen (Übertrag von Zeile 63) 53 Summe Betriebsausgaben Ermittlung des Gewinns 55 Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 12) 56 abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 53) 57 Gewinn/Verlust 119
6 Steuernummer: 2. Ergänzende Angaben 58 Rücklagen und Ansparabschreibungen 59 Rücklagen nach 6c i.v.m. 6b EStG, R 35 EStR 60 Ansparabschreibungen nach 7g Abs. 3 6 EStG 61 Ansparabschreibungen nach 7g Abs. 7 und 8 EStG Bildung Auflösung Euro Ct Euro Ct xx 62 Gewinnzuschlag nach 6c i.v.m. 6b Abs. 7 und 10, 7g Abs. 5 und 6 EStG Summen Übertrag in Zeile 52 Übertrag in Zeile Entnahmen und Einlagen bei Schuldzinsenabzug Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen 67 Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
Einkommensteuer. Vordruck Elnnahmenuberschussrechnung Anlage EÜR" BMF-Schreiben vom 24. Januar 2005 IV A 7 S /05
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