SOLYDARISCH. Sonderbeitrag
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- Brit Bayer
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1 SOLYDARISCH Sonderbeitrag
2 DIE SZKB ANERKENNT UND FÖRDERT FREIWILLIGENARBEIT 2015 feiert die SZKB ihr 125-jähriges Bestehen. Mit verschiedenen Jubiläumsaktivitäten dankt sie ihren Kundinnen und Kunden und der Bevölkerung des Kantons Schwyz für 125 Jahre Vertrauen. Unter anderem mit dem Projekt «Sonderbeitrag». DAMIT DIE GUTE TRADITION ZUKUNFT HAT Die Schweiz ist eines der lebenswertesten Länder der Welt. Dazu tragen die Tausenden von Frauen und Männern bei, die ihre Fähigkeiten und ihre Zeit in Form von Freiwilligenarbeit, sei es im Privaten oder in Institutionen, gratis oder zu einem symbolischen Entgelt, zur Verfügung stellen. Müssten alle diese Dienstleistungen bezahlt werden, würden viele Angebote im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich sehr teuer werden oder müssten gar eingeschränkt werden. Darunter würden in erster Linie Menschen mit bescheidenem Einkommen und Bewohner der peripheren, ländlichen Gebiete leiden. Freiwilligenarbeit ist auch ein Ausdruck des Bürgersinns. Gerade im Kanton Schwyz, wo Mitglieder von Korporationen und Genossenschaften, die zum Teil älter als die Eidgenossenschaft sind, immer wieder unbezahlte und gemeinschaftliche Arbeit im Dienste aller leisteten. Dieser Bürgersinn besteht noch, wie die vielen Vereine und Institutionen und ihre Freiwilligen tagtäglich bekunden. Dieser Bürgersinn aber ist angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen da und dort am erodieren. Darum setzt die SZKB in ihrem Jubiläumsjahr ein Zeichen für die unentgeltliche Freiwilligenarbeit in Institutionen und Organisationen. Sie will insbesondere Vereine und Institutionen in ihrem Bestreben, durch Projekte und Neuerungen auch die jüngere Generation für die Mitwirkung zu motivieren und zu gewinnen, unterstützen, damit die gute Tradition Zukunft hat. FREIWILLIGENARBEIT GROSSZÜGIG BELOHNEN Die SZKB will die Freiwilligenarbeit grosszügig belohnen. Die breite Bevölkerung soll von den Sonderbeiträgen profitieren. Das Jubiläumsprojekt «Sonderbeitrag» der SZKB sieht vor, Beiträge an Organisationen zu vergeben, in denen jahrein jahraus besonders viel Freiwilligenarbeit geleistet wird. Das sind Dorfvereine, Interessenverbände und Stiftungen sowie sozial-karitative Institutionen.
3 GUTSCHEIN FÜR SOZIAL-KARITATIVE ORGANISATIONEN Unter sozial-karitativen Organisationen verstehen wir gemeinnützige, wohltätige Organisationen, Stiftungen und Vereine, welche sich stark im sozialen und karitativen Bereich im Kanton Schwyz einsetzen. Im Januar 2015 erhalten alle SZKB-Kunden per Post einen Gutschein von CHF Auf dem Gutschein sind zwölf ausgewählte sozial-karitative Institutionen aufgelistet. Der Kunde kann eine Institution auswählen und den Talon zurücksenden. Die SZKB lässt die Summe Ende März 2015 der jeweiligen Organisation zukommen als Anerkennung der wertvollen Freiwilligenarbeit für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Die ausgewählten sozial-karitativen Institutionen BSZ Stiftung Insieme Ausser- und Innerschwyz Stiftung Phönix Kanton Schwyz; Begleitetes Wohnen Behindertenwohnheim Höfli, Wangen Pro Infirmins Kanton Schwyz Pro Juventute Kanton Schwyz Pro Senectute Kanton Schwyz Procap Organisationen Kanton Schwyz Schweizerisches Rotes Kreuz, Kanton Schwyz Spitex Kantonalverband Schwyz SKSZ Winterhilfe Kanton Schwyz Dargebotene Hand SONDERBEITRAG FÜR PROJEKTE VON VEREINEN UND INTERESSENVERBÄNDEN Im Rahmen des Projekts «Sonderbeitrag» leistet die SZKB einen substanziellen Beitrag an eine Aktivität oder ein besonderes Projekt, das den üblichen Rahmen eines Interessenvertreters oder eines Vereins sprengen würde. Vereine und Interessenverbände können der SZKB ein Projekt eingeben. Interessenvertreter Unter «Interessenvertreter» verstehen wir Verbände, Vereine und Stiftungen, welche sich im Kanton Schwyz für öffentliche und gemeinnützige Projekte mit regionaler Auswirkung einsetzen. Die Projekte schaffen für die Allgemeinheit einen Mehrwert. Die Organisationen haben ihren Sitz im Kanton Schwyz und zeichnen sich durch ihr Erbringen von Freiwilligenarbeit aus.
4 Kriterien für Projekte von Interessenvertretern: Die Organisation ist nicht profitorientiert In der Institution hat die Freiwilligenarbeit eine grosse Bedeutung Das Projekt wird im Kanton Schwyz verwirklicht Das Projekt dient der Allgemeinheit Das Projekt steigert die Attraktivität der Institution, der Region, des Kantons Das Projekt schafft für die Interessenvertretung und einen Mehrwert Das Projekt ist nachhaltig, d.h. hat lange Bestand Das Projekt hat eine regionale Bedeutung Vereine Unter «Vereine» verstehen wir die typischen Dorfvereine oder Gesellschaften, deren Zweck es ist, der Dorfbevölkerung eine Möglichkeit zu bieten, sich in den Bereichen Sport, Kultur, Brauchtum oder Natur zu betätigen. Darunter sind aber auch Vereine zu verstehen, welche sich in der Jugendarbeit und Jugendförderung engagieren. In all diesen Vereinen ist die Freiwilligenarbeit existenziell. Kriterien für Projekte von Vereinen: Die Hauptaktivität des Vereins liegt im Kanton Schwyz Das Projekt macht den Verein attraktiver, sympathischer und steigert den Bekanntheitsgrad. Dadurch findet der Verein leichter Neumitglieder, Nachwuchs, Vorstandsmitglieder, Leiter oder Helfer Das Projekt steigert das Image des Vereins Das Projekt überrascht. Das heisst, es ist neu oder ist ein Projekt aus dem Jahresprogramm, welchem dank einer speziellen Note ein kräftiger Akzent gesetzt wird Das Projekt ist öffentlich und dient dem allgemeinen Interesse Das Projekt schafft dem Verein und der Öffentlichkeit einen Mehrwert Bei Anschaffungen wird der Beitrag für etwas verwendet, welches die finanziellen Mittel des Vereins übertreffen würde. Nicht unterstützt werden Uniformierungen oder Dress-Anschaffungen GENERELLE KRITERIEN Keinen Sonderbeitrag erhalten: Fun-Vereine und -Institutionen Profitorientierte Organisationen Schulen Privatpersonen, Betriebe und Firmen Weiter werden auch keine Sonderbeiträge entrichtet an: Betriebskosten Alle Projekte und Aktivitäten, welche nicht der hierzulande gängigen Moral und Ethik entsprechen Projekte, die ausserkantonal oder im Ausland wirksam sind
5 JURY BEURTEILT DIE PROJEKTE Eine Jury unter dem Vorsitz von Dr. Peter Hilfiker beurteilt die Projekte und beschliesst die Sonderbeiträge. Die Jury setzt sich aus zwei Vertretern der SZKB und aus drei weiteren Personen zusammen, welche die drei Regionen, Ausserschwyz, Mitte und Innerschwyz des Kantons Schwyz repräsentieren: Kuno Kennel aus Arth (Bankpräsident der SZKB), Dr. Peter Hilfiker aus Brunnen (Vorsitzender der Geschäftsleitung der SZKB), Christa Guhl aus Pfäffikon, Abt Urban Federer aus Einsiedeln und Prof. Dr. Iwan Rickenbacher aus Brunnen. EINGABE EINES PROJEKTS Mitte November 2014 publiziert die SZKB auf ihrer Homepage die Anmeldeformulare. Damit können alle interessierten Vereine und Interessenverbände ein Projekt eingeben. Die Anmeldefrist ist vom 1. Dezember 2014 bis 31. März Schwyzer Kantonalbank Schwyz,
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