Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1"

Transkript

1 Hochschule und Umsatzsteuer Folie Nr. 1

2 Schema der USt-Ermittlung Fall: Elektrogroßhändler U2 kauft beim Hersteller U1 ein Radio zum Kaufpreis von 100 zzgl. USt. Einzelhändler U 3 kauft bei Elektrogroßhändler U2 dieses Radio für 200 zzgl. USt. Dieses Radio kauft nun Privatperson P bei U3 im Geschäft für 300 zzgl. USt. Jeder Unternehmer erhebt einen Gewinnaufschlag von 100 U1 1. Umsatz U2 2. Umsatz 3. Umsatz U3 P USt USt USt USt: 32 VSt: 16 Zahllast: + 16 USt: 48 VSt: 32 Zahllast: + 16 USt-End- Belastung +48 Folie Nr. 2

3 1 Abs. 1 UStG: Steuerbare Umsätze 1 Steuerbare Umsätze. 1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt; 2. und 3. (aufgehoben) 4. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Folie Nr. 3

4 Steuerliche Sphären von Hochschulen Betrieb gewerblicher Art nicht steuerbar steuerbar 0% / 7% Hoheitsbetrieb Vermögensverwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger BgA steuerbar 0% / 7% / 16% Folie Nr. 4

5 Hoheitliche Tätigkeiten & Umsatzsteuer Leistungsempfänger Nicht umsatzsteuerbare Leistung Entgelt Hochschule (jpdör) Leistung Entgelt + 16% USt Unternehmen Keine VSt-Erstattung 16% USt Finanzamt Folie Nr. 5

6 Betrieb gewerblicher Art & Umsatzsteuer Leistungsempfänger Umsatzsteuerpflichtige Leistung Entgelt + 16% USt Hochschule (jpdör) BgA Leistung Entgelt + 16% USt Unternehmen VSt-Erstattung + USt-Zahlung 16% USt Finanzamt Folie Nr. 6

7 Unternehmereigenschaft nach Art. 4 der 6. EG- Richtlinie Hochschule als juristische Person des öffentlichen Rechts Wirtschaftliche Tätigkeiten (Art. 4 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie) Behandlung als Steuerpflichtiger steuerbare Umsätze Ausnahme bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie) Behandlung als Nicht-Steuerpflichtiger nicht steuerbare Umsätze Sonstige Tätigkeiten Behandlung als Nicht-Steuerpflichtiger (Nicht-Unternehmer) nicht steuerbare Umsätze Ausnahme Wettbewerbsklausel (Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie) Behandlung als Steuerpflichtiger steuerbare Umsätze Folie Nr. 7

8 Unternehmereigenschaft öffentlicher Einrichtungen nach nationalem und EG-Recht 2 Abs. 3 S. 1 UStG i.v.m. 4 KStG - es wird abgestellt auf den abstrakten Gegenstand und die Zielsetzung der hoheitlichen Tätigkeit - USt-Pflicht erst bei Überschreiten der Jahresumsatz-Grenze von (Auffassung der Finanzverwaltung) Art. 4, 6. EG-Richtlinie - es wird abgestellt auf die konkrete rechtliche Definition der hoheitlichen Tätigkeit - werden Tätigkeiten unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausgeübt, wie sie für private Wirtschaftssubjekte gelten, besteht Unternehmereigenschaft - größere Wettbewerbsverzerrung ist schon bei potentiellem Wettbewerb anzunehmen Unternehmereigenschaft / Annahme steuerbarer Leistungen sind nach europarechtlichen Maßstäben weiter zu fassen als nach nationalem Recht Folie Nr. 8

9 Steuerbarkeit der Amtshilfe Wirtschaftliche Tätigkeit wird durch die Ausführung als Amtshilfe nicht automatisch zu nicht-unternehmerischer Ausübung öffentlicher Gewalt Untersuchung der Rechtsnatur der Tätigkeit Steuerbar Nicht steuerbar Beispiel: Ein Hochschulrechenzentrum erbringt Leistungen an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Fachhochschule, Hochschulklinik) Folie Nr. 9

10 Umsatzsteuerliche Organschaft Voraussetzungen - jeder Unternehmer kann Organträger sein (jpdör sofern sie wirtschaftlich tätig ist) - nur juristische Personen können Organgesellschaft sein - Vorliegen der Eingliederungsmerkmale - Finanziell - Wirtschaftlich - Organisatorisch Folie Nr. 10

11 Umsatzsteuerliche Organschaft an öffentlichen Hochschulen Hochschule als jpdör BgA (Organträger) 100 % Beteiligung X-GmbH (Organgesellschaft) Folie Nr. 11

12 Umsatzarten der Hochschule Eingangsumsätze Ausgangsumsätze Lieferungen und Sonstige Leistungen Einfuhr Drittland Innergem. Erwerb (Abzugsverfahren) 13b Hochschule als jur. Person d. öffentl. Rechts Unternehmerischer Bereich i.s. des 2 Abs. 3 UStG Nichtunternehmerischer Bereich Lieferungen und Sonstige Leistungen Ausfuhrlieferung Innergem. Lieferung (Abzugsverfahren) 13b unentgeltliche Wertabgaben (nichtsteuerbare) hoheitliche Leistungen Folie Nr. 12

13 Begriff der Lieferung im Umsatzsteuerrecht Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand Ein Dritter wird befähigt über den Gegenstand zu verfügen ( volle körperliche und wirtschaftliche Sachherrschaft ) Liefergegenstand können sein: Sachen i.s.d. BGB Tiere Nichtkörperliche Gegenstände, die wie Sachen behandelt werden (Elektrizität, Wärme) Folie Nr. 13

14 Begriff der sonstigen Leistung im Umsatzsteuerrecht Leistung, die keine Lieferung darstellt Tun, Dulden oder Unterlassen Bsp. Transport- oder Beförderungsleistungen von Sachen oder Menschen, Dienstleistungen, Bauleistungen, Vermietungen, etc. Folie Nr. 14

15 Klassifizierung als Lieferung oder sonstige Leistung Ein Unternehmer übernimmt die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes und liefert mindestens den Hauptstoff Lieferung Ein Unternehmer übernimmt die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes und liefert lediglich Zutaten oder Nebensachen (z.b. Arbeiten an beweglichen, körperlichen Gegenständen) Sonstige Leistung Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand Werklieferung Werkleistung (Waren)- Lieferung Lieferung Leistung, die keine Lieferung darstellt (Tun, Dulden, Unterlassen) Sonstige Leistung Sonstige Leistung Folie Nr. 15

16 Ort der Lieferung Grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen ist der Ort dort, wo diese beginnt Beförderungs- oder Versendungslieferung: Lieferer oder in dessen Auftrag ein Dritter transportiert den Gegenstand an den Abnehmer oder der Gegenstand wird abgeholt Folie Nr. 16

17 Ort der Leistung Grundsätzlich: Dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte betreibt Ausnahmen: Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück => dort, wo sich das Grundstück befindet Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen => dort, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird (Bsp. Gastprof.) Werkleistungen/Begutachtung von beweglichen Gegenständen => dort, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird Werkleistungen/Begutachtung von unbeweglichen Gegenständen => dort, wo der Belegenheitsort ist Vermittlungsleistungen => am Ort des vermittelten Umsatzes Folie Nr. 17

18 Ort der sonstigen Leistung nach 3a Abs. 3 UStG Ansässigkeit des leistenden Unternehmers im Inland oder übrigen Gemeinschaftsgebiet im Drittland Leistung an den Hoheitsbereich den unternehmerischen Bereich Sitzort des leistenden Unternehmers Ort im entsprechenden Bereich der die Leistung empfangenden jpdör Ort im entsprechenden Bereich der die Leistung empfangenden jpdör Ort im entsprechenden Bereich der die Leistung empfangenden jpdör Folie Nr. 18

19 Lieferungsbeziehungen im Inland Hoheitsbereich Eingangsseite Ausgangsseite Umsatzsteuerlich bedeutungslos, kein Vorsteuerabzug Umsatzsteuerlich bedeutungslos, kein Umsatzsteuerausweis Betrieb gewerblicher Art Eingangsseite Ausgangsseite Regulärer Vorsteuerabzug Steuerbare und steuerfreie oder steuerpflichtige Leistung Folie Nr. 19

20 Lieferungsbeziehungen mit Unternehmen in Drittländern Hoheitsbereich Eingangsseite Ausgangsseite EinfuhrUSt wird vom Zollamt erhoben und kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden Umsatzsteuerlich bedeutungslos, kein Umsatzsteuerausweis Betrieb gewerblicher Art Eingangsseite Ausgangsseite EinfuhrUSt wird vom Zollamt erhoben und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden Steuerfreie Lieferung, kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs Folie Nr. 20

21 Lieferungsbeziehungen innerhalb der EU Hoheitsbereich Eingangsseite Ausgangsseite Ausweis und Abführen von Erwerbsteuer, die nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist Umsatzsteuerlich bedeutungslos, kein Umsatzsteuerausweis Betrieb gewerblicher Art Eingangsseite Ausgangsseite Ausweis von Erwerbsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist Steuerfreie Lieferung, Angabe der USt-ID-Nr. Folie Nr. 21

22 Werklieferungen und sonstige Leistungen nach 13b UStG Hoheitsbereich Eingangsseite Ausgangsseite Steuerbetrag ist an das Finanzamt abzuführen, Rechnungsersteller erhält nur den Nettobetrag - Betrieb gewerblicher Art Eingangsseite Ausgangsseite Steuerbetrag ist an das Finanzamt abzuführen Ort im Inland: steuerbare Leistung Ort im Ausland: steuerliche Bestimmungen des betreffenden Landes sind ausschlaggebend Folie Nr. 22

23 Typische USt-Befreiungen im Bereich der Hochschule Befreiung von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung ( 4 Nr.12 a UStG) Befreiung der unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen ( 4 Nr. 21 a) UStG) Befreiung von Umsätzen aus Forschungstätigkeit ( 4 Nr. 21 a S.1 UStG) Befreiung von Umsätzen aus Vorträgen, Kursen, etc. ( 4 Nr. 22 a) UStG) Befreiung von Umsätzen aus kulturellen und sportlichen Veranstaltungen ( 4 Nr. 22 b) UStG) Folie Nr. 23

24 Überlassung von Sportanlagen Liegt ein BgA vor, so unterliegen die hierdurch erzielten Einnahmen gem. 2 Abs. 3 S. 1 UStG der Umsatzsteuer Kann eine Befreiung nach 4 Nr. 12 a) UStG in Anspruch genommen werden? Früher Aufteilung in steuerpflichtige Umsätze aus der Vermietung von Betriebseinrichtungen und steuerfreie aus der Vermietung von Grundstücken Jetzt: BFH-Urteil v => Vermietung von Sportanlagen nicht steuerbefreit! Folgen: Volle Umsatzsteuerpflicht, aber auch voller VSt-Abzug! Rückwirkende Inanspruchnahme allerdings nur, wenn die vor der Änderung ergangenen Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind Berichtigung des VSt-Abzug nach 15 a UStG, soweit die Eingangsumsätze nach der alten Rechtsprechung vom VSt-Abzug ausgeschlossen waren Folie Nr. 24

25 Umsatzsteuer-Ermäßigung nach 12 Abs. 1 Nr. 8 a) UStG Voraussetzungen Gemeinnützigkeit Satzung ( AO) steuerbegünstigte Zwecke ( AO) Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit ( AO) Zweckbetrieb ( 65 AO) Geschäftsbetrieb, der in seiner Gesamtrichtung der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke dient Zwecke können nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb verwirklicht werden tritt nicht in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben als unvermeidbar => Steuerermäßigung auf 7 % nach 12 Abs. 1 Nr. 8 a) UStG Folie Nr. 25

26 Leistungsentgelte und echte Zuschüsse Zuschüsse als Leistungsentgelt - Leistungsaustauschverhältnis - Unmittelbarer Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und Zuschuss (Finalität) - Zahlender kann als Empfänger einer Lieferung oder Leistung angesehen werden - Es liegt ein Verbrauch i.s.d. Mehrwert-steuerrechts vor Zuschüsse als zusätzliches Entgelt eines Dritten - Zahlungen, die von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Lieferung oder sonst. Leistung gewährt werden - Der Empfänger hat einen Rechtsanspruch auf die Zahlung oder sie wird in Erfüllung einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung gewährt - Zahlung ergänzt die Zahlung des Leistungs-empfängers Echte Zuschüsse - Keine innere Verknüpfung zwischen Leistung und Zahlung - Keine Aktivität des Leistenden aufgrund des Entgelts - bloße Unterstützung des Zahlungsempfängers - Förderung des Allgemeininteresses - Keine vertragliche Bindung des Zahlungsempfängers Folie Nr. 26

27 Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen (Gebrauchsgütern) Zuordnung des Gegenstands ahlöglicheiten insgesamt zum nichtunternehmerischen Bereich insgesamt zum unternehmerischen Bereich (Nutzung mind. 10%) von vornherein Aufteilung auf beide Bereiche olgen Kein VSt-Abzug, auch nach-träglicher VSt-Abzug ist nicht möglich Voller Vorsteuer-abzug, Korrektur über unentgeltliche Wertabgabe VSt-Abzug nur für die auf den unternehmerischen Teil entfallende Vorsteuer, keine Korrektur notwendig Folie Nr. 27

28 Materialbeschaffungsstellen (Abschn. 212 UStR) Problem: bei Bezug des Materials ist oft noch nicht bekannt, ob es im unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich verwendet wird Zuordnung zum unternehmerischen Bereich (mind. 10% untern. Nutzung) voller Vorsteuerabzug für das Material spätere Korrektur über unentgeltliche Wertabgabe nichtunternehmerischen Bereich kein Vorsteuerabzug Keine Korrektur bei späterer Verwendung im unternehmerischen Bereich möglich Folie Nr. 28

29 Ausstellung von Rechnungen ( 14 Abs. 1, 1a UStG) Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers (in diesem Fall die Universität) Name und die Anschrift des Leistungsempfängers die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer Folie Nr. 29

30 Besteuerungsverfahren ( 18 UStG) Voranmeldung ist bis zum 10.Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig Voranmeldungszeiträume je nach Steuer des Vorjahres Dauerfristverlängerung ( 46, 47 UStDV) Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat Sondervorauszahlung i.h.v. 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr Folie Nr. 30

31 Auslagerung von Tätigkeiten auf Dritte Übertragung der Durchführung beim Hoheitsbetrieb X - GmbH Leistung Entgelt + 16% USt Hochschule(jPdöR) Leistung Entgelt Leistungsempfänger 16% USt VSt-Erstattung Finanzamt Folie Nr. 31

32 Auslagerung von Tätigkeiten auf Dritte Übertragung der Durchführung beim BgA X - GmbH Leistung Hochschule(jPdöR) BgA Leistung Entgelt + 16% USt Entgelt + 16% USt Leistungsempfänger 16% USt VSt-Erstattung VSt- Erstattung 16% USt Finanzamt Folie Nr. 32

33 Auslagerung von Tätigkeiten auf Dritte Übertragung der Aufgabe selbst Hochschule (jpdör) Zuschüsse X - GmbH Entgelt + 16% USt Leistungsempfänger VSt- Erstattung 16% USt Finanzamt Folie Nr. 33

34 Organkreis bei Ausgliederung Organkreis => Innenumsätze sind nicht steuerbar Auslagerung der Tätigkeit Hochschule (jpdör) BgA 100 % Beteiligung Leistung X - GmbH Entgelt + 16% USt Leistungsempfänger VSt- Erstattung 16% USt Finanzamt Folie Nr. 34

35 Wichtige Neuregelungen bei der Umsatzsteuer Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 2002 StÄndG 2001 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers StVBG USt-Voranmeldungen Bußgeld- und Strafvorschriften Haftungsregelung Umsatzsteuer-Nachschau Folie Nr. 35

36 USt-Tatbestandsmerkmale Steuerpflichtiger: Steuerbefreiung: Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren BgA Soweit im Katalog des 4 UStG enthalten 2 Abs. 3 UStG i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 KStG 4 UStG Bemessungsgrundlage: Entgeltliche und unentgeltliche Leistungen, sowie Einfuhren aus einem Drittland 10, 11 UStG Steuersatz: Regelsteuersatz: 16 % Zweckbetrieb: 7 % 12 Abs. 1 UStG 12 Abs. 2 Nr. 8a) UStG Folie Nr. 36

37 Literaturauswahl Kessler/Gastl: Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Hochschulen im Spannungsfeld zwischen nationalem und EG-Recht, UR 2002, S Lange: Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht, UR 2000, S Gröpl: Öffentliche Zuschüsse, Privatisierung und Umsatzsteuer Umsatzsteuerrechtliche Folgen öffentlicher Zahlungen im hoheitlichen und nichthoheitlichen Bereich vor dem Hintergrund aktueller Privatisierungsbestrebungen -, DStZ 1998, S Folie Nr. 37

Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1

Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1 Hochschule und Umsatzsteuer Folie Nr. 1 Schema der USt-Ermittlung Fall: Elektrogroßhändler U2 kauft beim Hersteller U1 ein Radio zum Kaufpreis von 100 zzgl. USt. Einzelhändler U 3 kauft bei Elektrogroßhändler

Mehr

Hochschule und. Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen

Hochschule und. Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Hochschule und Umsatzsteuer 1 Schema der USt-Ermittlung Fall: Elektrogroßhändler U2 kauft beim Hersteller U1 ein Radio zum Kaufpreis von 100 zzgl. USt. Einzelhändler U 3 kauft bei Elektrogroßhändler U2

Mehr

Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1

Hochschule und Umsatzsteuer. Folie Nr. 1 Hochschule und Umsatzsteuer Folie Nr. 1 Schema der USt-Ermittlung Fall: Elektrogroßhändler U2 kauft beim Hersteller U1 ein Radio zum Kaufpreis von 100 zzgl. USt. Einzelhändler U 3 kauft bei Elektrogroßhändler

Mehr

Hochschule und Umsatzsteuer

Hochschule und Umsatzsteuer Hochschule und Umsatzsteuer 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Gliederung Steuerbarkeit der Umsätze Unternehmerbegriff Begriff der Lieferung und der sonstigen Leistung Ort der Lieferung Ort der sonstigen Leistung

Mehr

Ort der sonstigen Leistung

Ort der sonstigen Leistung Ort der sonstigen Leistung VZ 2009 (1) Grundsatz: Sitzort des leistenden Unternehmers nach 3a Absatz 1 UStG, der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt ( Ort der Geschäftsleitung oder

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

Steuerbarkeit von Umsätzen

Steuerbarkeit von Umsätzen Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

OFD Niedersachsen, Verfügung vom

OFD Niedersachsen, Verfügung vom Merkblatt zur Bestmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die seit dem 1.1.2010 durch ansässige an inländische juristische Personen öffentlichen Rechts ausgeführt werden OFD Niedersachsen, Verfügung vom

Mehr

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./ Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./13.10.2018 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich den Endabnehmer (private Haushalte und öffentliche Hand) belastet Besteuert werden

Mehr

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch

Mehr

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit

Mehr

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen

Mehr

7. Freiburger Arbeitstagung

7. Freiburger Arbeitstagung 7. Freiburger Arbeitstagung 15.-16. 16. November 2006 Besteuerung von Hochschulen Leistungsbeziehungen bei Hochschulen --- Steuerliche Behandlung Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium Baden-Württemberg

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,

Mehr

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:

Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema: Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das

Mehr

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Umsatzsteuer von A - Z

Umsatzsteuer von A - Z Umsatzsteuer von A - Z Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein 2b UStG Gesetzliche Neuregelung im Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 Ersatz des

Mehr

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage?

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage? Sommersemester 1 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur,

Mehr

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz Steuerliche Sphären einer Hochschule Dr. Thomas Fritz Hoheitsbetrieb Hoheitsbetriebe Tatbestandsmerkmale Ausübung öffentlicher Gewalt Überwiegenheitsregel eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit Tätigkeitsmotivation

Mehr

Umsatzsteuer und richtige Rechnung

Umsatzsteuer und richtige Rechnung Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und richtige Rechnung Steuerforum II am 8. Mai 2019 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die

Mehr

Umsatzsteuer von A bis Z 13./

Umsatzsteuer von A bis Z 13./ Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Steuerbare entgeltliche Leistungen

Steuerbare entgeltliche Leistungen Steuerbare entgeltliche Leistungen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

Mehr

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr

Steuerbarkeit von Umsätzen

Steuerbarkeit von Umsätzen Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt Geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an. Begründen Sie Ihre Angaben kurz. Aufgabe 1 Der Unternehmer U, Bochum, lässt mit eigenem LKW Waren für netto 2.500,00 durch seinen Fahrer an den schweizerischen

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen - Eine ökonomische Notwendigkeit - 1. Die Problemlage Überblick 2. Steuertatbestände 3. Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff 4. Wettbewerb als Entscheidungskriterium

Mehr

Umsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung)

Umsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) Überblick Grundsätze Umsatzsteuer 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) 2. Steuerobjekt ist Umsatzsteuer als Steuer

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES

Mehr

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht 78 in der Schweiz ausgeführt ist, kann sich nur nach dem Umsatzsteuergesetz der Schweiz bestimmen. Im Regelfall wird eine Umsatzsteuer aber bei drittlandsgrenzüberschreitenden Lieferungen im Bestimmungsland

Mehr

Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG

Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG Kreisverband Würzburg 27. September 2016 Georg Große Verspohl Verwaltungsdirektor Bayerischer Gemeindetag Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt

Mehr

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht

Problembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht 86 Themenbereich Umsatzsteuer fördern oder versenden würde. Selbstverständlich muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand tatsächlich physisch in die Schweiz gelangt ist. Tipp! Lassen Sie sich auch

Mehr

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am 08.09.2016 2b UStG Themenüberblick Warum die Änderung? 2 UStG Definition 4 KStG Definition 2b UStG 27 UStG Was ist

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand 6

Steuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand 6 A. Steuergegenstand 6 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 6 2. Lieferungen und Leistungen- Grundsätze 10 2.1 Begriff der Leistung 10 2.2 Besondere umsatzsteuerliche Vorgänge 11 2.3 Umfang

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02 Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00

Mehr

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV)

Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Der Umsatzsteuer unterliegen: Die Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer? Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft

Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft Skript zum Online-Training Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Einführung... 1 2 Bemessungsgrundlage... 2 2.1 Bemessungsgrundlage

Mehr

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern von Nicole Mychajluk Referentin für Umsatzsteuer im Ministerium der Finanzen des Saarlandes Gliederung Wann muss sich ein im Ausland

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u

Mehr

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater Umsatzsteuer Dr. Wolfgang Jakob o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater 2., vóllig überarbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1998 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

Mehrwertsteuer der EU

Mehrwertsteuer der EU Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete

Mehr

Umsatzsteuerrecht visualisiert

Umsatzsteuerrecht visualisiert Julia Bader / Gabi Meissner / Andreas Wahl / Marina Bobikov / Athanasia Lamari / Isabel Ludwig Umsatzsteuerrecht visualisiert Das deutsche Umsatzsteuerrecht in Übersichten 2015 Schäffer-Poeschel Verlag

Mehr

Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung

Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Spranger und Kollegen Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Birgit Hopf, StB 30.06.2007 1 Bedeutung der korrekten Rechnung i.s.d USt-Rechts: Eingangsrechnung Voraussetzung für den Vorsteuer-

Mehr

Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 4. Umsatzsteuer 4.1 System der Umsatzsteuer! Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen Die Umsatzsteuer -

Mehr

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Bunjes/Geist, UStG (Gelbe Reihe)

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Bunjes/Geist, UStG (Gelbe Reihe) Ort der sonstigen Leistung 75 3a [Fassung ab 1. 1. 2010]* 3 a Ort der sonstigen Leistung (1) 1 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 und der 3 b, 3 e und 3 f an dem Ort ausgeführt,

Mehr

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug

Mehr

Besteuerung der TU Berlin

Besteuerung der TU Berlin Steuerschulung 2010 Besteuerung der TU Berlin -Nur für den Dienstgebrauch- 1 Besteuerung der TU Berlin Übersicht I. Steuerliche Sphären... 3 II. Umsatzsteuer...14 IIa. Vorsteuerabzug...22 IIb. Ausgangsrechnung...30

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Vorab per   Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 12 UStG 1994 Vorsteuerabzug UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung:

Mehr

Wer muss Rechnungen ausstellen?

Wer muss Rechnungen ausstellen? Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,

Mehr

Studium und Praxis. Umsatzsteuer. von Prof. Dr. Wolfgang Jakob. 4., völlig überarbeitete Auflage

Studium und Praxis. Umsatzsteuer. von Prof. Dr. Wolfgang Jakob. 4., völlig überarbeitete Auflage Studium und Praxis Umsatzsteuer von Prof. Dr. Wolfgang Jakob 4., völlig überarbeitete Auflage Umsatzsteuer Jakob schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Vortrag 3: Der Ort der sonstigen Leistung

Vortrag 3: Der Ort der sonstigen Leistung 91 Vortrag 3: Der Ort der sonstigen Leistung I. Einführende Hinweise Durch das sog. Mehrwertsteuerpaket der Europäischen Gemeinschaft vom 12.02.2008 wurden die Art. 43 bis 59b MwStSystRL umfassend geändert.

Mehr

MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010

MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010 MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010 Das Jahressteuergesetz 2009 bringt umfangreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht mit sich. Insbesondere hat das Gesetz eine EU-Richtlinie (sog. Mehrwertsteuerpaket)

Mehr

Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis

Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung

Mehr

10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5

10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5 Inhaltsübersicht 1. Steuerbare Umsätze Fall 1 Die Arten steuerbarer Umsätze - Steuergegenstände... 13 UStG 1 Abs. IN r. 1,4 und 5 2 Steuerbare und nicht steuerbare U m sä tze... 18 UStG 1 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18 Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Januar 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und

Mehr

Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten

Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten Ronny Langer Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt

Mehr