Grundlagen der Konsolidierung (1)
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- Hansl Walter
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1 Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (1) Inhaltsübersicht Einleitung Grundlagen Wesen und Zweck der Konsolidierung Laufende Projekte IASB Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern, Verleihen oder sonstige Verarbeiten ist verboten. Alle Rechte, insbesondere der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.
2 Einleitung Bedeutung in der heutigen Zeit - einige Beispiele (1/3) Quelle: M&A Outlook 2011, Bloomberg, S. 5. 2
3 Einleitung Bedeutung in der heutigen Zeit - einige Beispiele (2/3) Die Beteiligungsgesellschaft Artemis bietet den restlichen Aktionären 350 Fr. pro Namenaktie, wie sie am Montag mitteilte. Dies entspreche einer Prämie von 11,1% gegenüber dem letzten Kurs der Feintool-Aktie. Mit der vollständigen Übernahme will Artemis bei der in der Feinschneide- und Umformtechnologie tätigen Firma klare Mehrheitsverhältnisse schaffen für eine effiziente Führung und strategische Ausrichtung. Die Angebotsfrist läuft voraussichtlich vom 15. Februar bis zum 14. März Das Angebot gilt unter anderem als erfolgreich, wenn die Artemis Beteiligungen III AG nach Ablauf der Frist mindestens 50,1% aller Feintool-Aktien besitzt, wie es weiter heisst. (NZZ, 17. Januar 2011) 3
4 Einleitung Bedeutung in der heutigen Zeit - einige Beispiele (3/3) Der französische Luxusgüterkonzern LVMH hat seine Beteiligung an dem kleineren Wettbewerber Hermes International weiter aufgestockt und hält nun 20,21% der Anteile und 12,73% der Stimmrechte an Hermes. Der Konzern besitze Hermes-Aktien und habe Zugriff auf weitere Anteilsscheine, erklärte die LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SA am Dienstag ohne weitere Erläuterungen. LVMH bekräftigte, dass sie nicht beabsichtige, die Kontrolle über Hermes zu übernehmen. Eine weitere Aufstockung sei jedoch nicht ausgeschlossen und hänge von den Marktbedingungen ab. Bei Hermes handele es sich um eine strategische und langfristige Investition. [ ] Um zu verhindern, dass LVMH die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen kann, wollen die Mitglieder der Hermes-Familie eine Holdinggesellschaft gründen. [ ] LVMH hatte die Hermes-Familie und die Märkte im Oktober überrascht als der Konzern bekannt gab, 17,1% an Hermes zu halten. LVMH hatte Optionen ausgeübt, die sie sich vor mehreren Jahren still und heimlich gesichert hatte. (Stocks, 21. Dezember 2010) 4
5 Grundlagen Formen von Unternehmensverbindungen (1/2) Form Merkmal Englischer Begriff Sachverhalt Ausprägungen Konsequenzen für das Rechnungswesen Fusion Merger Verschmelzung zu einem Unternehmen Absorption Kombination Ein einziger Abschluss Finanzielle Beteiligung Acquisition Kauf von Unternehmensanteilen (Spezialfall: Gründung von Unternehmen) Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Einzelabschlüsse und konsolidierter Gruppenabschluss 5
6 Grundlagen Formen von Unternehmensverbindungen (2/2) Fusion Konzernbildung Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen Grad der Kontrolle Beherrschung Gemeinschaftliche Führung (Joint Venture) Massgeblicher Einfluss Allgemeiner Einfluss Anteil der Stimmrechte Mehr als 50% (Rest: Anteile Dritter) z.b. 50% (50% bei Partnerunternehmen) 20% bis 50% Weniger als 20% 6
7 Grundlagen Stimmen- vs. Kapitalanteile: Beispiel Mutterunternehmen M Stimmen 100% Kapital 100% Stimmen 80% Kapital 80% Stimmen 60% Kapital 15% Tochterunternehmen A Tochterunternehmen B Tochterunternehmen C Die Unternehmen A und B haben Einheitsaktien (gleicher Nennwert pro Aktie) Unternehmen C wird über Stimmrechtsaktien gehalten In der Praxis müssen der Anteil der Stimmen und der Anteil am Kapital nicht übereinstimmen. 7
8 Grundlagen Aufgabe: Mehrstufiger Konzern (1/2) Ausgangslage: Gegeben ist die Konzernstruktur des M-Konzerns (mehrstufiger Konzern) mit dem Mutterunternehmen M an der Spitze. Die Unternehmen A, B, D, E und F haben Einheitsaktien (d.h. Stimmenanteil entspricht Kapitalanteil). Mutterunternehmen M Partnerunternehmen XY 50% 100% 80% Stimmen 60% Kapital 15% 50% Unternehmung A Unternehmung B Unternehmung C Unternehmung D 20% 50% 40% Unternehmung F Unternehmung E 8
9 Grundlagen Aufgabe: Mehrstufiger Konzern (2/2) Aufgabenstellung: 1. Welche Anteile an den Stimmrechten und am Kapital besitzt das Unternehmen M am Unternehmen E? 2. Welche Arten von finanziellen Beteiligungen liegen bei den einzelnen Unternehmen vor? 9
10 Grundlagen Beherrschung (1/2) Eine Beherrschung wird angenommen, wenn das Mutterunternehmen direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an einem Tochterunternehmen hält (IAS 27.13; FER 30.46). Es ist unerheblich, ob die Beherrschung, gemeinsame Führung oder der massgebliche Einfluss auch effektiv ausgeübt werden (sog. «Control- Prinzip»). Die Kontrolle eines Unternehmens kann auch gegeben sein, ohne dass überhaupt eine finanzielle Beteiligung des Mutterunternehmens vorliegt (sog. «De Facto-Kontrolle»). 10
11 Grundlagen Beherrschung (2/2) Eine Beherrschung kann auch, ohne eine Mehrheit an Stimmrechten, über andere Wege erreicht werden (IAS 27.13; FER 30.47), z.b.: vertragliche Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern (z.b. Aktionärbindungsvertrag) Möglichkeit, Mehrheit der Leitungsorgane des Unternehmens zu bestimmen statutarische oder vertragliche Regelungen. 11
12 Wesen und Zweck der Konsolidierung Idee der Konsolidierung Mutterunternehmen M Tochterunternehmen A Tochterunternehmen B Konzernbereich 12
13 Wesen und Zweck der Konsolidierung Definition Konzern Unter einem Konzern wird der Zusammenschluss rechtlich selbstständig bleibender Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken verstanden, bei denen ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht und allenfalls an gemeinsam geführten oder assoziierten Unternehmen beteiligt ist. Rechtliche Selbstständigkeit: Eigene Rechtspersönlichkeit Auftritt unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens und ihrer Tochterunternehmen, inkl. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen (IAS 27.12; FER 30.1). 13
14 Wesen und Zweck der Konsolidierung Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst die in einem Konzernabschluss integrierten Unternehmen. Dazu gehören alle Unternehmen, die beherrscht werden. Unbedeutende Tochterunternehmen können von der Vollkonsolidierung ausgeschlossen werden, sofern sie auch in ihrer Summe unbedeutend sind (FER 30.48). Zum Konsolidierungskreis zählen auch Unternehmen mit abweichender Geschäftstätigkeit sowie Zweckunternehmen (sog. «Special Purpose Entities») (IAS , SIC-12; FER 30.44). 14
15 Laufende Projekte IASB Consolidation and Disclosure Inkonsistenzen zwischen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse und SIC 12 Konsolidierung: Zweckgesellschaften. Gemeinschaftsprojekt mit FASB. Der endgültige Standard IFRS 10 wird im ersten Quartal 2011 erwartet. IAS 27 bleibt für bestimmte Sachverhalte, die in IFRS 10 nicht geregelt werden, bestehen (z.b. Joint Ventures). Ziele des neuen Standards sind die: Bereitstellung von klaren und expliziten Kontrollprinzipien und zusätzlichen Anwendungsrichtlinien Bereitstellung von Informationen hinsichtlich strukturierter Gesellschaften, die nicht konsolidiert werden, allerdings ein Risiko für das berichterstattende Unternehmen darstellen Verbesserung und Erweiterung der Angaben zu konsolidierten und nicht konsolidierten Unternehmen. 15
Grundlagen der Konsolidierung (1)
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