WOLFGANG EDELSTEIN, LOTHAR KRAPPMANN, SONJA STUDENT (HRSG.) RECHTE IN DIE GLEICHHEIT, SCHUTZ, FÖRDERUNG, PARTIZIPATION
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- Maike Hauer
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1 WOLFGANG EDELSTEIN, LOTHAR KRAPPMANN, SONJA STUDENT (HRSG.) KINDER RECHTE IN DIE SCHULE GLEICHHEIT, SCHUTZ, FÖRDERUNG, PARTIZIPATION 2. AUFLAGE REIHE KINDERRECHTE UND BILDUNG
2 Kinderrechte und Demokratie pädagogik in der Schule 19 stehen: das Recht, sich zu informieren und informiert zu werden; das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen und das Recht auf eine Privatsphäre. Kinder haben zudem das Recht, frei von Gewalt, Übervorteilung und Beschämung aufzuwachsen. Es ist wichtig, dass die Schule nicht nur das Beteiligungsrecht der Kinder verwirklicht, sondern dafür sorgt, dass die Schülerinnen und Schüler alle diese Rechte genießen. All diese Rechte stärken die Handlungsmöglichkeiten der Kinder und ihre Beteiligung an den Prozessen gemeinsamer Gestaltung des Schullebens und des Unterrichts. Würden gegenseitige Achtung, Zuhören und Antworten das Kinder-Leben und das Kinder-Erleben in der Schule bestimmen, dann gäbe es keinen Bruch zwischen Kindheit und Jugend und Erwachsenenleben, denn Kinder sähen sich einbezogen von Anfang an, auch wenn ihnen noch manche Kenntnis und Erfahrung fehlen mag. Demokratie benötigt dieses Leben und Erleben, weil sie ermutigt, sich mit anderen um guter Entscheidungen und Regelungen willen auseinanderzusetzen. Die Schule kann zu dieser Erfahrung intensiv beitragen, wenn sie sich als ganze und nicht nur in einzelnen Unterrichtseinheiten als Stätte der Demokratiepädagogik begreift. Die Schule kann beitragen? Die Schule sollte mit all ihrer Kompetenz beitragen, Heranwachsende auf ihre Rolle als Mitmenschen und Bürger in Gesellschaft und Staat vorzubereiten, und zwar nicht als eine ihr zugeschobene Nebenaufgabe, sondern indem sie die Einübung in Beteiligung und Mit-Bürger-Sein als einen wesentlichen Teil ihrer Bildungsaufgabe begreift. Unser Staat ist an Verbrechen, die durch mangelnde demokratische Bildung vieler seiner Bürger begünstigt wurden, in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts an den Rand des Untergangs geraten. Es gibt keine andere Einrichtung als die Schule, die in entsprechender Weise in der Lage ist, diese Aufgabe demokratischer Bildung zu übernehmen. Schule vermittelt geprüftes Wissen und kann zugleich in ihren Formen der Kommunikation und Kooperation tagtäglich erfahrbar machen, wie gemeinsames Leben gesichert wird, wenn Menschen einander achten, zuhören und aufeinander achtend nach guten Lösungen suchen. Für Schule gibt es keinen demokratiepädagogischen Ersatz.
3 20 Sonja Student, Jasmine Gebhard Sonja Student, Jasmine Gebhard Das Modellschul-Netzwerk für Kinderrechte in Hessen Wie können die Kinderrechte endlich bei allen Kindern ankommen? Welche Rolle können Schulen dabei spielen? Und wie können Pionierschulen dabei unterstützt werden, dass Kinderrechtsbildung in das Zentrum der Schulentwicklung gelangt? Was muss sich ändern, damit die Bildung für Kinderrechte und Demokratie so selbstverständlich wird wie der Fachunterricht in Deutsch, Sprachen und Naturwissenschaften, statt nur beiläufig als einzelnes Thema im Unterricht oder in Projekten vorzukommen? Von diesen Fragen geleitet, initiierten der Verein Makista Bildung für Kinderrechte und Demokratie die Ann-Kathrin-Linsenhoff-UNICEF-Stiftung und UNICEF Deutschland gemeinsam das Pilotprojekt Modellschul- Netzwerk für Kinderrechte Rhein-Main 1. Zehn Schulen aus dem Rhein- Main-Gebiet konnten erproben, wie Schulentwicklung zu den Kinderrechten gelingen kann und übertragbare Standards sowie Praxisbeispiele schaffen. Gleichzeitig wird in dem Programm deutlich gemacht, wie Schulen bei dieser neuen Aufgabe dauerhaft unterstützt werden können durch die Zivilgesellschaft und staatliche Institutionen. Schulentwicklung zu den Kinderrechten und die Einbindung in das Regelsystem der Bundesländer brauchen Zeit, Tatkraft, Geduld und Kümmerer. Daher wurden neben den Projektverantwortlichen von Beginn an wichtige Transferpartner in die Arbeit des Programms einbezogen: In einem Fachbeirat waren Experten vertreten, die wichtige Impulse und aktive Beiträge für die Durchführung des Projekts sowie den Transfer in Hessen und bundesweit gaben. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurde das Pilotprojekt im Zeitraum von April 2010 bis April 2012 von Prof. Franziska Perels (Universität des Saarlands und Institut für Qualitätsentwicklung Hessen). Die Ergebnisse sind 1 Gefördert von 2010 bis 2012 durch die Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region und die Ann-Kathrin-Linsenhoff-UNICEF-Stiftung.
4 Das Modellschul-Netzwerk für Kinderrechte in Hessen 21 in einem Bericht von Prof. Perels und Manuela Leidinger auf de/schulnetzwerk abrufbar. Da Einstellungen und Haltungen von Kindern in frühen Jahren geprägt werden, wurden vorrangig Grundschulen für die Teilnahme am Modellprojekt ausgewählt. Je eher Kinder die Kinderrechte kennenlernen und in ihrem eigenen Alltag erleben können, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie die kinderund menschenrechtliche Prägung auch in späteren Jahren beibehalten und praktizieren. Auf diesen früh erworbenen Fähigkeiten und Haltungen können die weiterführenden Schulen aufbauen. Die Beteiligung von 5. und 6. Klassen in der Sekundarstufe bietet einen Einstieg in die Kinder- und Menschenrechtserziehung für Jugendliche. Die beteiligten weiterführenden Schulen haben ihre Aktivitäten bereits auf die Klassenstufen 7 und 8 ausgedehnt. Darauf aufbauend soll ein Programm für Jugendliche entwickelt werden, das die Thematik zielgruppenspezifisch aufgreift. Das Modellprojekt berücksichtigte eine große Vielfalt von Schulen in Bezug auf die Zusammensetzung der Schülerschaft, die unterschiedlichen schulischen Schwerpunkte und den Entwicklungsstand. Gesucht waren nicht sogenannte Leuchtturm-Schulen, sondern eine gute Mischung aus Schulen, die sich schon seit vielen Jahren für Kinderrechte und Demokratie engagieren und Schulen, die die Kinderrechte als Schulentwicklungsthema neu einführen wollten. Wichtigste Bedingungen für die Teilnahme waren der Wille und die Selbstverpflichtung, sich im Bereich Kinderrechte zu entwickeln. Der Begriff Modellschule für Kinderrechte bedeutete nicht, dass die Schulen bereits zu Beginn ein Modell für andere Schulen waren, sondern dass sie es im Laufe ihrer Entwicklung werden wollen und bereit sind, ihre Erfahrungen (sei es in einem bestimmten Kinderrechte-Schwerpunkt oder als Schulentwicklungsprozess insgesamt) an andere Schulen weiterzugeben. Es ging darum, sich als selbstständige Schule im Bereich Kinderrechte zu entwickeln, dabei Unterstützung zu erhalten, aber auch sich gegenseitig in diesem Prozess zu unterstützen erst innerhalb der Gemeinschaft der Netzwerkschulen und später in schuleigenen Fortbildungen für andere hessische Schulen. 2 2 Mehr dazu in Jasmine Gebhards Artikel Kinderrechte-Fortbildungen: Von Schulen für Schulen.
5 22 Sonja Student, Jasmine Gebhard Programmablauf und Fachbeirat Pilotphase im Schuljahr 2010/2011 bis 2011/2012 Initiierung und Vorbereitung (März bis September 2010): Klärung der Vorbedingungen für die Durchführung, Zusammensetzung des Fachbeirats, Auswahl der Schulen Durchführung des Projekts an den einzelnen Schulen (September 2010 bis Juni 2012): Konzeptentwicklung, Erprobung gesetzter Ziele im Schulalltag, Implementierung an den Schulen Auswertung der Pilotphase (August 2012): Zusammenfassende Bewertung der Projektergebnisse und Vorbereitung der Transferphase Transferphase seit dem Schuljahr 2012/2013 (landesweit) Aufnahme neuer Schulen Weitere Begleitung der Schulentwicklung an den Kinderrechte-Schulen Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen Schulen für Schulen im Fortbildungsprogramm Kinderrechte lernen und leben Mitglieder des Fachbeirats Leitung: Prof. Dr. Lothar Krappmann, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ; Ulrike Leonhardt, freie Prozessbegleiterin und Beraterin / wiss. Mitarbeiterin HS Darmstadt FB Soziale Arbeit; Ann Kathrin Linsenhoff, zweite Vorsitzende UNICEF Deutschland und Vorsitzende der Ann- Kathrin-Linsenhoff-UNICEF-Stiftung; Marianne Müller-Antoine, Bildungsreferentin UNICEF Deutschland; Prof. Dr. Franziska Perels, Universität des Saarlandes / Institut für Qualitätsentwicklung Hessen (IQ); Helmolt Rademacher, Leiter HKM-Projekt Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD); Bernd Schreier, bis 2013 Direktor Institut für Qualitätsentwicklung Hessen (IQ); Gerhard Sechtling, Hessisches Sozialministerium Referat Jugend; Sonja Student, Vorsitzende Makista e. V. In den ca. vier Jahren seit der Gründung ist aus dem Pilot-Projekt ein dauerhaft angelegtes Qualitätsnetzwerk von Kinderrechte-Schulen entstanden, das ein nachhaltig angelegter Bestandteil einer kinderrechtlichen Infrastruktur für die Schulen in Hessen ist und zwar in enger Kooperation mit staatlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Partnern.
6 Das Modellschul-Netzwerk für Kinderrechte in Hessen 23 In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf einige wesentliche Erkenntnisse und Gelingensbedingungen, die die Zusammenarbeit von Schulen in Netzwerken für Kinderrechte und die Kooperation mit Partnern aus Staat und Zivilgesellschaft betreffen. In einem gesonderten Artikel in diesem Buch können Sie mehr über die Projekte und Entwicklungen der einzelnen Kinderrechte-Schulen erfahren Ziele Das Projekt sollte nicht nur für die Entwicklung von zehn Kinderrechte-Schulen nützlich sein, sondern ausgehend von diesen einen wichtigen Beitrag zur Verankerung der Kinderrechte in Hessen und bundesweit leisten. Langfristige Ziele waren: zu gewährleisten, dass alle an Schule Beteiligten also Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrkräfte, die Eltern und pädagogischen Partner die Kinderrechte kennen, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention in Art. 42 fordert; sicherzustellen, dass diese dauerhaft im Alltag der Schule erfahren und gelebt werden im Unterricht, in Projekten, in der Schulkultur und geeigneten Strukturen; die Schulen auf diesem Weg bestmöglich zu unterstützen und eine Kooperation von Zivilgesellschaft und staatlichen Institutionen zu fördern; die Kinderrechte fest in das Bildungs-Regelsystem in Hessen und später auch bundesweit zu integrieren. Teilziele waren: die ersten zehn Schulen in der Modellregion in ihrer je individuellen Entwicklung zur Kinderrechte-Schule durch Einzelberatungen und passende Fortbildungsangebote zu unterstützen; ein Netzwerk zur Förderung des gemeinsamen Lernens und des Erfahrungsaustausches zwischen den Schulen in halbjährlichen Netzwerktreffen mit fachlichen Experteninputs sowie durch gemeinsame Fortbildungen mit Hospitationen aufzubauen; 3 Mehr dazu in Jasmine Gebhards Artikel Porträts von zehn Kinderrechte-Schulen.
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