Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
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- Ingeborg Stein
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1 Klausur-Aufgaben Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke; in beiden Blöcken haben Sie eine Wahlmöglichkeit. Im Aufgabenblock A bearbeiten Sie bitte 2 der 3 Fälle, in Aufgabenblock B bearbeiten Sie bitte 5 der 6 Fragen. Falls Sie alle Fragen beantworten sollten, werden in Aufgabenblock A nur die ersten 2, in Aufgabenblock nur die ersten 5 Antworten bewertet. Zur Lösung stehen Ihnen 90 Minuten zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie leserlich. Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer auf Ihrem Klausur-Mantelbogen. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgabenblöcke: -2- Höchstpunktzahl: Arbeitsgesetze BGB BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6 Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Arbeitsrecht BW-ABR-P
2 Aufgabenblock A 50 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 2 der 3 Fälle! Falls Sie alle 3 Fälle bearbeiten, werden nur die ersten 2 bearbeiteten Fälle in die Bewertung eingehen. Fall 1 25 Punkte N ist Arbeitnehmer des L. N arbeitet an einer teuren und komplizierten Maschine des L. N ist von L mehrfach darauf hingewiesen worden, vor dem Start der Maschine alle Einstellungen genau zu überprüfen, da das Starten der Maschine sonst zu einer Fehlfunktion führt, welche eine schwere Beschädigung der Maschine verursacht. N beachtet diesen Hinweis des L gewissenhaft und die Arbeit an der Maschine verläuft reibungslos. Eines Morgens jedoch kommt N viel zu spät zur Arbeit und startet die Maschine, ohne die Einstellungen zu überprüfen. Daraufhin ist ein Krachen zu hören und die Maschine steht still. Es stellt sich später heraus, dass durch die Fehlbedingung des N ein Schaden an der Maschine von ,00 entstanden ist. Der Arbeitgeber L verlangt von N den vollen Schaden ersetzt. Muss N für den von ihm verursachten Schaden aufkommen? Ns Verhalten ist als grob fahrlässig zu bewerten. Erläutern Sie kurz die beiden in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und gehen Sie insbesondere darauf ein, wie es sich auf die Haftung des N auswirkt, dass der Schaden in Ausübung einer betrieblich veranlassten Tätigkeit erfolgte. BW-ABR-P Seite 2 von 6
3 Fall 2 25 Punkte Der Arbeitnehmer L arbeitet seit 4 Jahren im Baumarkt des Arbeitgebers Z. Bei diesem Baumarkt sind noch 30 weitere Arbeitnehmer beschäftigt. L, der im Verlauf der vorgegangenen Jahre immer pünktlich zur Arbeit erschien, kommt seit zwei Monaten häufiger zu spät zur Arbeit, da er morgens in längere Auseinandersetzungen mit seiner Lebensgefährtin verwickelt wird, die etwa vor drei Monaten bei ihm eingezogen ist. Die häufigere Verspätung von L wird auch von Arbeitgeber Z bemerkt, der den L daraufhin in einem Gespräch darauf hinweist, dass es mit diesen ständigen Verspätungen so nicht weitergehen könne. Eine Woche nach diesem Gespräch kommt L wieder an 2 Tagen zu spät zur Arbeit. Z, der über diese erneute Verspätung des L empört ist, teilt daraufhin dem Betriebsrat noch am selben Tag mit, dass er aufgrund dieser wiederholten Verspätung die Absicht hat, dem L ordentlich zu kündigen. Er schildert dem Betriebsrat auch, dass er den L zuvor bereits in einem ernsten Gespräch darauf hingewiesen hat, dass es mit diesen ständigen Verspätungen so nicht weitergehen könne. Als der Betriebsrat 2 Wochen nach der Mitteilung des Z nicht reagiert, erteilt der Z dem L fristgerecht eine ordentliche Kündigung. L, welcher die Kündigung nicht hinnehmen will, erhebt fristgerecht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Die Klage ist zulässig. Prüfen Sie die Begründetheit der Klage und gehen Sie dabei auf die Beteiligung des Betriebsrates ein. BW-ABR-P Seite 3 von 6
4 Fall 3 25 Punkte Die S arbeitet seit 5 Jahren in einem Drogeriemarkt. Neben ihr sind dort noch drei weitere Angestellte beschäftigt. Da die S sich in einem finanziellem Engpass befindet, entwendet sie seit mehreren Monaten Drogerieartikel für ihren Eigenverbrauch. Als S wieder einmal Artikel entwenden will, wird sie dabei von Arbeitgeber F beobachtet. Auch hatte F schon bemerkt, dass seit längerer Zeit einige Artikel abhanden gekommen waren. Auf Befragen der S durch F gibt S die von ihr über einen längeren Zeitraum hinweg begangenen Diebstähle zu. F ist empört, will jedoch noch erst darüber nachdenken, welche Konsequenzen er aufgrund dieser Vorfälle in Bezug auf das Arbeitsverhältnis der S zieht. Aus Kummer darüber erleidet die S einen Kreislaufzusammenbruch und muss sich ärztlich behandeln lassen. Bei der ärztlichen Untersuchung stellt sich heraus, dass die S schwanger ist, was sie dem F noch am selben Tag mitteilt. Nachdem der F die Nachricht von der Schwangerschaft der S erhalten hat, kommt er trotzdem zu dem Entschluss, dass die S für den Drogeriemarkt untragbar ist und erteilt ihr eine außerordentliche Kündigung. Seit F die S beim Diebstahl ertappt hat und dem Erteilen der Kündigung sind 10 Tage vergangen. S erhebt daraufhin fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht Kündigungsschutzklage. Ist die Kündigung wirksam? BW-ABR-P Seite 4 von 6
5 Aufgabenblock B 50 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 5 der 6 Aufgaben! Falls Sie alle 6 Aufgaben bearbeiten, werden nur die ersten 5 bearbeiteten Aufgaben in die Bewertung eingehen. Aufgabe 1 Nennen Sie die fünf Teilbereiche des Arbeitsrechts und erläutern Sie, was man jeweils darunter versteht. Aufgabe 2 Wesentliches Abgrenzungsmerkmal gegenüber anderen Formen der Dienstleistung ist die Fremdbestimmtheit des Arbeitnehmers. Erläutern Sie den Begriff der Fremdbestimmheit. Aufgabe 3 a.) Erläutern Sie was unter dem Begriff des Richterrechts in Bezug auf das Arbeitsrecht zu verstehen ist und b.) wie das Sozialstaatsprinzip Art. 20, 28 GG Einfluss auf das Arbeitsrecht nimmt? Aufgabe 4 Erläutern Sie die Begriffe a.) Treuepflicht und b.) Fürsorgepflicht in Bezug auf das Arbeitsverhältnis. BW-ABR-P Seite 5 von 6
6 Aufgabe 5 Ein Mittel des Arbeitskampfes ist der Streik. a.) Definieren Sie den Begriff Streik und b.) erläutern Sie welche Auswirkungen die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik auf das Arbeitsverhältnis des teilnehmenden Arbeitnehmer haben kann. Aufgabe 6 Erläutern Sie die Begriffe a.) Aussperrung und b.) Schlichtung.!!!!!Viel Erfolg!!!!! BW-ABR-P Seite 6 von 6
Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
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