Republik Belarus. - Rechtliche Rahmenbedingungen im ITK-Sektor - Berlin, 22. Oktober Rechtsanwalt Alexander A. Ließem
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1 Republik Belarus - Rechtliche Rahmenbedingungen im ITK-Sektor - Berlin, 22. Oktober 2012 Rechtsanwalt Alexander A. Ließem Managing Partner, bnt Rechtsanwälte, Minsk Minsk Riga Tallinn Vilnius Budapest Bratislava Kiew Nürnberg Prag Warschau 1
2 Outsourcing nach BY Unter Einsatz fremder Strukturen» Freelancer» Dienstleistungsunternehmen Unter Einsatz eigener Strukturen» Repräsentationsbüro» juristische Person 2
3 Outsourcing mit fremden Strukturen Identifikation geeigneter Dienstleister Beschreibung des Dienstleistungsumfanges Sonderproblem: Freelancer. Es existieren spezielle Vorschriften für Verträge mit Privatpersonen; diese müssen Regelungen über Sicherheitsbestimmungen, Zahlungsbedingungen, Strafen bei Verzug, etc.pp. enthalten Vorsicht vor sog. grey schemes Rechtliche Herausforderungen bei Verträgen mit Unternehmen/ Individualunternehmern 3
4 Outsourcing mit fremden Strukturen Grundsätzlich erfordern Verträge Schriftform Ein Vertragsschluss über das Internet kann daher zu Problemen führen Beauftragung durch eine ausländische Firma ist Außenhandelsgeschäft, für das besondere Bestimmungen gelten Ggf. Registrierung von Verträgen erforderlich Erbrachte Leistungen sind grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen zu bezahlen; maßgeblich ist das Datum der Unterzeichnung des Annahmeprotokolls oder eines anderen Dokumentes 4
5 Outsourcing mit fremden Strukturen Bezahlung grundsätzlich durch Banküberweisung; unklar, ob die Nutzung von WebMoney oder anderer internet-basierter Zahlungsmittel den Anforderungen der Vorschriften über den Außenhandel genügt Üblicherweise wird der Vertrag vom Auftragnehmer vorgegeben Ein derart vorgegebener Vertrag dient wenig überraschend den Interessen des Auftragnehmers Es ist anzuraten, sich hier vorab rechtlichen Rat einzuholen, da ansonsten die Vertragsgestaltung sehr einseitig zu Ungunsten des Auftraggebers ausfallen kann 5
6 Outsourcing mit fremden Strukturen Vertragssprachen / Übersetzungen Modalitäten der Vertragsabwicklung Rechtswahl Geheimhaltungsvereinbarungen Gerichtsstand abhängig vom konkreten Projekt: Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Landes, aus dem outgesourct wird Stichworte: Auftragsdatenverarbeitung 11 BDSG, Verbot des Exports bestimmter Programme, etc.pp. 6
7 Outsourcing mit eigenen Strukturen Repräsentationsbüro ( Repräsentanz ) Zur Unterstützung der Muttergesellschaft im Ausland (Marktforschung, Vertragsanbahnung, Betreuung von Vertragspartnern, etc.pp.) Repräsentanz ist rechtstechnisch eine Abteilung der ausländischen Muttergesellschaft Repräsentanz hat eigene Bestimmungen in Bezug auf die tägliche Arbeit (Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Accounting) Registrierung erfolgt durch das Außenministerium Eine freie Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit ist nicht gestattet 7
8 Outsourcing mit eigenen Strukturen Juristische Person Neugründung vs. Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens Bei Übernahme regelmäßig Probleme in Bezug auf Bewertungsfragen und verborgene Risiken Unterlassen einer umfassenden Financial und Legal Due diligence ist daher grob fahrlässig Im Zweifel sollte einer Neugründung der Vorzug gegeben werden 8
9 Outsourcing mit eigenen Strukturen Identifikation der richtigen Unternehmensform (mit ausländischen Investitionen: Stammkapital U$) Engagement allein oder gemeinsam mit einem lokalen Partner In der Praxis kommt es bei Joint Ventures regelmäßig zu Problemen (strategische Ausrichtung, Kompetenzverteilung, Willensbildung, etc. pp.) Vorteilhaft, wenn der Partner etwas einbringt, was man selbst anderweitig nicht erlangen kann (z.b. Lizenzen, Zugänge zu Märkten) Standortfragen Ansiedlung im High-Tech-Park? 9
10 Herausforderungen Anspruchsvolles rechtliches Umfeld sowohl bei Investitionsvorhaben wie auch im Tagesgeschäft Die gesetzlichen Regelungen sind nicht konsistent sondern widersprechen sich oft Teilweise extrem hohe Regelungsdichte Beschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten (insbesondere Devisen- und Aussenhandelsbeschränkungen, Lizenzierungserfordernisse, Formalitäten) Manchmal unvorhergesehene Änderungen der Rahmenbedingungen Einzelfallmaßnahmen 10
11 Arbeitsrecht Belarussisches Arbeitsrecht unterscheidet sich von deutschem Arbeitsrecht teilweise erheblich Die gesetzlichen Vorschriften genügen den Anforderungen einer modernen Dienstleistungsgesellschaft nur partiell Unflexible, sehr arbeitnehmerorientierte Gesetzgebung Gerichtliche Spruchpraxis fast immer zu Gunsten der Arbeitnehmer Sehr formalistischer Ansatz Viele Einzelprobleme 11
12 Arbeitsrecht Problembereiche: Wettbewerbsrecht und Schutz geistigen Eigentums, Verlust von ganzen Projekten gemeinsam mit Mitarbeiter Besondere Sorgfalt sollte daher auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen verwandt werden Lohnniveau schon nicht mehr niedrig 12
13 Weitere Rechtsfragen stellen sich im normalen operativen Geschäft etwa beim Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern sowie inländischen und insbesondere ausländischen Vertragspartnern Bei der Beschaffung von Computertechnik oder bestimmten Programmen für das Unternehmen in Belarus sind die gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten (existieren etwa Exportverbote bzw. bestehen Beschränkungen und Genehmigungserfordernisse oder ist der Vertragspartner auf der Sanktionsliste genannt?) 13
14 Geschäftsräume/ Mieten Hohes Preisniveau im Vergleich zu anderen Städten; Preis hat trotz Krise nur wenig nachgegeben m²-preis für Büroräume im Stadtzentrum startet bei 15 EUR Wenige Bürogebäude, die gehobenen Standard aufweisen Der überwiegende Teil der Flächen wird von staatlichen Organisationseinheiten vermietet; Miethöhe orientiert sich daher idr nicht am Markt 14
15 Computerprogramme Software ist als intellektuelles Eigentum in jeder Sprache und jeder Form (Sourcecode und compilierter Code ab dem Moment der Compilation) geschützt Auch Datenbanken sind geschützt, wobei sich der Schutz jedoch nicht auf die in einer Datenbanken enthaltenen Informationen erstreckt Bei der Erstellung eines Computerprogrammes durch einen angestellten Programmierer erfolgt grundsätzlich aufgrund Gesetzes ein Übergang der Rechte an diesem Computerprogramm auf den Arbeitgeber Der Abschluss zusätzlicher Verträge neben dem Arbeitsvertrag zur Regelung dieser Fragen ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich 15
16 Computerprogramme Arbeitet man nicht mit eigenen Angestellten, so ist ein entsprechender Autorenvertrag abzuschließen, mit dem der Autor an den Besteller gegen Vergütung das Recht überträgt, das erstellte Programm auch in seinem eigenen Namen zu nutzen Der Arbeitgeber bzw. Besteller hat ebenfalls grundsätzlich das Recht, ein Programm für bestimmte Zwecke auch ohne Zustimmung des Autors zu verkürzen, zu ändern oder zu adaptieren soweit dies erforderlich ist Abweichungen sind durch Individualvereinbarung möglich 16
17 Computerprogramme Neben dem Schutz des Programms aufgrund der rechtlichen Vorschriften ab dem Zeitpunkt seiner Schöpfung ist eine Registrierung auf freiwilliger Basis möglich Registrierung erfolgt beim Nationalen Zentrum für geistiges Eigentum Die Registrierung weist die Tatsache der Existenz des Programms sowie ggf. auch seines Umfanges nach Eine inhaltliche Prüfung des Programms auf mögliche Verletzung von Rechten anderer Autoren erfolgt nicht Diese Registrierung ist bei staatlichen Stellen beliebt, bei privaten Firmen jedoch unüblich 17
18 Unsere Büros Bratislava Budapest Kiev Minsk Nürnberg Prag Riga Tallinn Vilnius Warschau Kooperation Bukarest Moskau Sofia 18
19 Kontakt: Rechtsanwalt Alexander A. Ließem Tel
20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!! 20
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