Allgemeine Betriebsanweisung nach 14 der Gefahrstoffverordnung. Grundpraktikum Chemie

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1 Allgemeine Betriebsanweisung 1 - Allgemeine Betriebsanweisung nach 14 der Gefahrstoffverordnung Grundpraktikum Chemie für Studierende der Dentaltechnik, Verfahrenstechnik und Werkstofftechnik 1 Allgemeiner Teil Diese Betriebsanweisung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen für das Labor anorganische und analytische Chemie. Die auf dem Gebiet der Sicherheit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sind ebenso wichtig wie die komplexen wissenschaftlichen Zusammenhänge oder die neusten technischen Entwicklungen. Ein wichtiges Ziel ist es daher den sicheren und gefahrlosen Umgang mit Chemikalien zu beherrschen, sich selbst und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und verantwortlich gegenüber der Allgemeinheit und der Umwelt zu handeln. Untersuchungen von Arbeitsunfällen in Laboratorien haben ergeben, dass deren Ursachen nur zu einem kleinen Teil in technischen Mängeln, überwiegend aber in menschlichem Fehlverhalten zu suchen sind. Dabei spielen oft Unkenntnis über die Gefahreneigenschaften eine Rolle. Jeder, der in diesem chemischen Labor beschäftigt ist, hat die Bestimmungen dieser Allgemeinen Betriebsanweisung einzuhalten. Der Laborleiter hat dafür zusorgen, dass den Studierenden sowie Personen, die Gastaufenthalte absolvieren, diese Allgemeine Betriebsanweisung zur Kenntnis gebracht wird und dass diese Personen auf die Einhaltung dieser Anweisung verpflichtet werden. 2 Definitionen Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften haben oder aus denen bei der Verwendung entsprechende Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können. Gefahrstoffe werden durch Buchstaben (Klammerausdrücke) und Gefahrensymbole (s.tabelle1) gekennzeichnet. Der Umgang und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die so genannten R(Risiko)- und S(Sicherheit)- Sätze sind standardisierte Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsmaßnahmen (S-Sätze), die bei der gebräuchlichen Handhabung gefährlicher Stoffe zu beachten sind (s. Anhang 1). Die R- und S-Sätze sind bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzugeben (s. Anhang 1). Wichtige Informationen liefern die Angaben auf dem Flaschenetikett und das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers sowie die im Labor ausliegenden Kurzbetriebsanweisungen für den Umgang mit bestimmten Stoffen. 1

2 Allgemeine Betriebsanweisung 2 - Tab. 1: Kennzeichnung von Gefahrstoffen Gefahrenbezeichnung Warnsymbol Kennzeichnung Warnsymbol giftig (T) leichtentzündlich (F+) sehr giftig (T+) hochentzündlich (F+) ätzend (C) reizend (Xi) explosionsgefährlich (E) brandfördernd (O) umweltgefährlich (N) radioaktiv gesundheitsschädlich (Xn) biogefährdend Die angegebenen Gefahrenbezeichnungen haben die folgende Bedeutung (Erläuterungen zur Tab. 1): Giftig (T): Als giftig werden Stoffe bezeichnet, die in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen. Hierzu gehören auch krebserregende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Stoffe. Beispiel: Arsen Sehr giftig (T + ): Die so gekennzeichneten Stoffe führen bereits in sehr geringen Mengen zu den oben beschriebenen Wirkungen. Beispiel: Kaliumcyanid Ätzend (C): Siese Stoffe zerstören lebendes Gewebe. Beispiel: konzentrierte Schwefelsäure 2

3 Allgemeine Betriebsanweisung 3 - Explosionsgefährlich (E): Solche Stoffe können auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen explodieren. Beispiel: Ethylnitrat Umweltgefährdend (N) Gefahrstoffe, die Wasser, Boden, Luft, Klima Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, dass Gefahren für die Umwelt entstehen. Beispiel: Lindan Leichtenzündlich (F): Gefahrstoffe, die sich bei gewöhnlichen Temperaturen an der Luft erhitzen und entzünden können. Dies sind Stoffe, die einen niedrigen Flammpunkt haben (<21 C) oder unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase bilden. Beispiel: Ethanol Hochentzündlich (F+): Hierzu zählen flüssige Gefahrstoffe, die einen extrem niedrigen Flammpunkt (<0 C) und einen niedrigen Siedepunkt (bzw. Siedebeginn) haben sowie Gase, die unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Beispiel: Dieethylether Reizend (Xi): Reizend wirkende Gefahrstoffe können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen. Beispiel: Calciumchlorid Brandfördernd (O) Diese Gefahrstoffe sind in der Regel selbst nicht brennbar; können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr oder die Heftigkeit eines Brandes erhöhen. Beispiel: Kaliumchlorat Gesundheitsschädlich (Xn): Gefahrstoffe, die durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitzsschäden verursachen oder zum Tode führen. Beispiel: Glykol 3 Allgemeine Maßnahmen für das Arbeiten im chemischen Labor a) Das Betreten des Labors ist nur Studierenden der o.g. Praktika erlaubt, denen ein Laborplatz zugeteilt ist. b) Jeder Student ist für die Sauberkeit im Labor und insbesondere für seinen zugewiesenen Laborplatz verantwortlich. c) Im Labor muss ständig eine Schutzbrille getragen werden. Brillenträger müssen eine Überbrille über der eigenen Brille tragen. Träger von Kontaktlinsen müssen ständig eine Schutzbrille tragen. d) Im Labor ist ständig ein Kittel aus Baumwolle oder aus einem schwerentflammbaren Material zu tragen. Der Kittel soll Körper und Arme ausreichend bedecken. Die persönliche Kleidung soll so gewählt werden, dass im Gefahrfall keine erhöhte Gefährdung von ihr ausgeht. Es darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. Es ist insbesondere untersagt, das Labor mit kurzen Hosen, Röcken und Sandalen zu betreten. e) Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist strikt verboten. f) Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können (und umgekehrt). g) Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten. h) In Abzügen, in denen Experimente durchgeführt werden, dürfen sich nur die für den unmittelbaren Fortgang der Arbeiten notwendigen Geräte und Chemikalien befinden. i) Die Frontschieber der Abzüge sind geschlossen zu halten. 3

4 Allgemeine Betriebsanweisung 4 - j) Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren (z.b. durch einen Papierstreifen).Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden und müssen umgehend der Laborleitung angezeigt werden. Einen Ausfall der Be- und/oder Entlüftung (Alarmton) ist unverzüglich zu melden. k) Laufende Experimente dürfen auf keinen Fall unbeaufsichtigt sein. Das Verlassen des Arbeitsplatzes während eines Versuchs ist nur zulässig, wenn eine andere Person im Labor über das Experiment unterrichtet ist und die Aufsicht übernimmt. l) Gefäße, die für die Aufbewahrung von Chemikalien oder für die Durchführung von Versuchen eingesetzt werden, sind zu beschriften. Sofern von der Laborleitung keine anderen Anweisungen erteilt werden, dürfen Gefäße oder Apparaturen nach Laborschluss nicht am Arbeitsplatz frei zugänglich zurückgelassen werden. 4 Laborordnung (Betriebsanweisung für den Laborbetrieb) a) Jeder Student muss vor Praktikumsbeginn sicherheitsbelehrt werden (fester Termin zu Beginn des Semestes, Teilnahme ist Pflicht und durch Unterschrift zu bestätigen) und sich mit den im Labor befindlichen Sicherheitseinrichtungen vertraut machen. b) Werdende oder stillende Mütter dürfen sich nicht in Laborräumen aufhalten. Eine Schwangerschaft ist unverzüglich der Laborleitung zu melden. c) Jeder Studierende übernimmt am ersten Praktikumstag gegen Unterschrift einen Laborplatz samt Platzausrüstung. Fehlende oder defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung sofort zu melden. d) Taschen, Jacken und Mäntel gehören nicht ins Labor und können in Schränken vor dem Labor verwahrt werden. e) Nach Beendigung eines jeden Praktikumtages ist der Laborplatz in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. f) Waagen, Pipettierhilfen, Glasgeräte, bereitgestellte Apparaturen und Messgeräte sind pfleglich zu behandeln. Defekte Ausrüstungsteile sind der Laborleitung anzuzeigen. g) Glasbruch ist einem separaten Behälter zu entsorgen. h) Vor Beginn der praktischen Arbeiten muss sich jeder Studierende persönlich über alle Gefahrstoffe informieren, die an dem jeweiligen Praktikumstag zum Einsatz kommen. Dies geschieht entweder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen bzw. einer Sicherheitsdatenblatt-CDROM, über das Internet oder durch Nachschlagen in einem Ordner, der im Labor ausliegt und in dem die Gefahrstoff-Datenblätter abgelegt sind. Die ermittelten besonderen Gefahren (R- Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich. i) Jeder Praktikumstag ist vor Beginn der praktischen Arbeiten nach den Vorgaben des Skriptes zum Praktikum Grundlagen Chemie vorzubereiten. Die Ergebnisse der Vorbereitungen sind in einem Laborjournal festzuhalten. Erwartet wird, dass die Teilnehmer des Praktikums über die jeweiligen Versuche informiert sind. Zur Klärung von Fragen können vor Versuchsbeginn mit der Laborleitung Termine vereinbart werden. j) Der Verlauf des Praktikums ist in einem so genannten Laborjournal zu dokumentieren. Das Laborjournal soll ein fest gebundenes DIN A4 Heft (o.ä.) sein, das zu jedem Praktikumstag mitzubringen ist. Während des Praktikumbetriebes sind im Laborjournal Versuchsdurchführungen, Beobachtungen und Messergebnisse zu protokollieren. Umfangreichere Versuche können zu Hause ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Auswertung sind ebenfalls in das Journal einzutragen und müssen zu Beginn des nächsten Praktikumstages vorliegen. 4

5 Allgemeine Betriebsanweisung 5-5 Entsorgung von Laborabfällen Chemikalienreste, die als Sonderabfälle einzustufen sind, werden in den ausstehenden Gefäßen unter dem Abzug nach Vorgabe der Praktikumsvorschrift gesammelt, um sie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 6 Gefahrensituationen 6.1 Vorbeugende Maßnahmen Alle im Labor Tätigen haben sich über den Standort und ggf. auch über die Funktionsweise folgender, dem Arbeitsplatz nächstgelegener Einrichtungen zu informieren: Telefon Erste Hilfe Kasten Feuerlöscher Augendusche Löschdecke Notduschen Not Aus für Strom und Gas Notausgänge 6.2 Brennbare Flüssigkeiten Viele Flüssigkeiten, mit denen im Labor umgegangen wird, sind brennbar. Ihre Dämpfe bilden mit Luft in bestimmten Konzentrationsbereichen explosionsfähige Gemische. Die Brennbarkeit muss beachtet werden bei chemischen Umsetzungen, beim Destillieren, Extrahieren und beim Lagern, vor allem aber beim offenem Umgang mit Chemikalien. Dabei ist zu beachten, dass die Dichte der Gase und Dämpfe zum Teil größer ist als die der Luft. Dämpfe, die schwerer als Luft sind kriechen daher auf den Arbeitstischen oder am Boden und können sich an ganz unvermuteter Stelle entzünden. 6.3 Explosionsgefährliche Substanzen und Gemische Als explosionsgefährlich werden Stoffe oder Stoffgemische bezeichnet, die bei Einwirkung von Wärme oder Reibung (Schlag) spontan zu solch heftiger Reaktion kommen, dass eine hohe Energiefreisetzung und ein hoher Druckaufbau zu sehr schneller Ausbreitung von Druckwellen führen. Explosionsgefährlich sind z.b. die Salze der Knallsäure(Fulminate); weiterhin viele peroxidische Verbindungen (Persäuren, Peroxide). Weiterhin können Mischungen oxidierender Verbindungen wie z.b. Nitrate, rauchende Salpetersäure und Wasserstoffperoxid mit brennbaren Stoffen explosionsgefährlich sein. Beispielsweise reagiert auch konzentrierte Salpetersäure explosionsartig u.a. mit Alkohol. 5

6 Allgemeine Betriebsanweisung 6-7 Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind folgende Anweisungen einzuhalten: Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern. Gefährliche Versuche abstellen, Gas, Strom, und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen!). Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Ein Unfall ist unverzüglich der Praktikumsleitung zu melden. 8 Grundsätze für die Erste Hilfe Leistung Bei allen Hilfeleistungen ist auf die eigene Sicherheit zu achten! So schnell wie möglich ist die Laborleitung zu verständigen und/oder ein notwendiger NOTRUF zu tätigen und der Fluchtweg aufsuchen. Weiterhin gelten folgende Verhaltensmaßregeln: Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. - Bei auftretendem Schock Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern. - Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen; sonst Kopf überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort mit der Beatmung beginnen. Auf Vergiftungsmöglichkeit achten. (Bei Herzstillstand; Herz- Lungen-Wiederbelebung nur durch ausgebildete Personen). - Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. - Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. - Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für den Arzt aus Sicherheitsdatenblättern oder entsprechenden Büchern, Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen. Kleiderbrände löschen;.notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen. Bei Augenverätzungen mit der Augendusche beide Augen von außen her zur Nasenwurzel bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen. Anschließend Arzt aufsuchen! 9 Sofortmaßnahmen bei Unfällen - NOTRUF 9.1 Retten: Verletzte unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich Abschalten von Strom, Gas und ggf. Wasser ( Not-Aus betätigen) Ersthelfer im Arbeitsbereich sind (angegeben sind die Durchwahlnummern) - Frau K. May Tel.: Herr H.G. Kleinheider Tel.:

7 Allgemeine Betriebsanweisung Hilfe anfordern: Polizei Notruf: 110 Feuerwehr, Rettungs- und Notarztwagen: Notruf: 112 Ersthelfer im Arbeitsbereich sind (angegeben sind die Durchwahlnummern) Frau K. May: 2943 Herr H.G. Kleinheider: 2147 Ein Notruf sollte nach dem folgenden Schema erfolgen( 5 W`s ) Wo geschah der Unfall: FH Osnabrueck, Labor für anorganische und analytischchemie Albrechtstraße 30, Raum Nr.AC007 Was geschah: Feuer Verätzung Sturz, usw. Welche Art von Verletzungen: z. B. Angabe verletzter Körperteile Wie viele Verletzte: Warten auf Rückragen! Anzahl der Betroffenen Niemals auflegen, bevor die Rettungsstelle dasgespräch beendet hat 9.3 Informieren Sicherheitsfachkräfte der Fachhochschule benachrichtigen (angegeben sind die Durchwahlnummern) - Dipl. Ing. Jens Köhne Dipl. Ing. J. Krupp 5029 Verwaltung der FH benachrichtigen - Herr Voß 2108 privat.tel / Frau Hinz Frau Schickel 2107 Krankenhäuser - Städt. Kliniken Tel.: Notfallaufnahme - Paracelsus Klinik Tel.: Augenklinik Marienhospital Tel.: Notfallaufnahme Giftinformationszentrum Nord Tel.: oder

8 Allgemeine Betriebsanweisung 8 - Anhang1: R-Sätze: Hinweise auf besondere Gefahren R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 R 29 R 30 R 31 R 32 R 33 R 34 R 35 R 36 R 37 R 38 R 39 R 40 R 41 R 42 R 43 R 44 R 45 R 46 R 48 R 49 R 50 R 51 R 52 R 53 R 54 R 55 R 56 R 57 R 58 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen Beim Erwärmen explosionsfähig Mit und ohne Luft explosionsfähig Kann Brand verursachen Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Reagiert heftig mit Wasser Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen Selbstentzündlich an der Luft Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich Kann explosionsfähige Peroxide bilden Gesundheitsschädlich beim Einatmen Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Giftig beim Einatmen Giftig bei Berührung mit der Haut Giftig beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Sehr giftig beim Verschlucken Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Gefahr kumulativer Wirkung Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Verätzungen Reizt die Augen Reizt die Atmungsorgane Reizt die Haut Ernste Gefahr irreversiblen Schadens Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung durch Einatmen möglich Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition Kann Krebs erzeugen beim Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen Giftig für Wasserorganismen Giftig für Wasserorganismen Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Giftig für Pflanzen Giftig für Tiere Giftig für Bodenorganismen Giftig für Bienen Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben 8

9 Allgemeine Betriebsanweisung 9 - R 59 R 60 R 61 R 62 R 63 R 64 R 65 R 66 R 67 R 68 Gefährlich für die Ozonschicht Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit erzeugen Irreversibler Schaden möglich Kombination der R-Sätze R-Satz Hinweise auf die besonderen Gefahren R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 23/25 Giftig beim Einatmen und beim Verschlucken R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R 37/38 Reizt Atmungsorgane und die Haut R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen 9

10 Allgemeine Betriebsanweisung 10 - und bei Berührung mit der Haut R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 49/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer R 48/22 Exposition durch Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S-Satz Sicherheitsratschläge S 1 Unter Verschluss aufbewahren 10

11 Allgemeine Betriebsanweisung 11 - S 2 S 3 S 4 S 5 S 5.1 S 5.2 S 6 S 6.1 S 6.2 S 7 S 8 S 9 S 12 S 13 S 14 S 14.1 S 14.2 S 14.3 S 14.4 S 14.5 S 14.6 S 14.7 S 14.8 S 14.9 S S S 15 S 16 S 17 S 18 S 20 S 21 S 22 S 23 S 23.1 S 23.2 S 23.3 S 23.4 S 23.5 S 24 S 25 S 26 S 27 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kühl aufbewahren Von Wohnplätzen fernhalten Unter... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben): Unter Wasser aufbewahren Unter Petroleum aufbewahren Unter... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben): Unter Stickstoff aufbewahren Unter Argon aufbewahren Behälter dicht geschlossen halten Behälter trocken halten Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Behälter nicht gasdicht verschließen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten Von... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben): Von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen Von Eisen fernhalten Von Wasser und Laugen fernhalten Von Säuren fernhalten Von Laugen fernhalten Von Metallen fernhalten Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten Von brennbaren Stoffen fernhalten Vor Hitze schützen Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen Von brennbaren Stoffen fernhalten Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben Bei der Arbeit nicht essen und trinken Bei der Arbeit nicht rauchen Staub nicht einatmen Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben): Gas nicht einatmen Dampf nicht einatmen Aerosol nicht einatmen Rauch nicht einatmen Dampf/Aerosol nicht einatmen Berührung mit der Haut vermeiden Berührung mit den Augen vermeiden Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel...abwaschen (vom Hersteller anzugeben): S 28.1 Wasser S 28.2 Wasser und Seife S 28.3 Wasser und Seife möglichst auch mit Polyethylenglycol S 28.4 Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife S 28.5 Polyethylenglycol 400 S 28.6 Polyethylenglycol 400 und anschließend Reinigung mit viel Wasser S 28.7 viel Wasser und saure Seife 11

12 Allgemeine Betriebsanweisung 12 - S 29 S 30 S 33 S 35 S 36 S 37 S 38 S 39 S 40 S 41 S 42 S 43 S 43.1 S 43.2 S 43.3 S 43.4 S 43.5 S 43.6 S 43.7 S 43.8 S 45 S 46 S 47 S 48 S 49 S 50 S 50.1 S 50.2 S 50.3 S 51 S 52 S 53 S 56 S 57 S 59 S 60 S 61 S 62 S 63 S 64 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen Niemals Wasser hinzugießen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Geeignete Schutzhandschuhe tragen Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit... reinigen; Material vom Hersteller anzugeben: viel Wasser Explosions- und Brandgase nicht einatmen Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen und (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben Zum Löschen... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden ): Wasser Wasser oder Pulverlöschmittel Pulverlöschmittel, kein Wasser Kohlenstoffdioxid, kein Wasser Halone, kein Wasser Sand, kein Wasser Metallbrandpulver, kein Wasser Kohlenstoffdioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen; wenn möglich dieses Etikett vorzeigen Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren; vom Hersteller anzugeben Feucht halten mit...; geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben: Wasser. Nur im Originalbehälter aufbewahren Nicht mischen mit... (vom Hersteller anzugeben): Säuren Laugen starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen, Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist) Kombination der S-Sätze S-Satz Sicherheitsratschläge S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren 12

13 Allgemeine Betriebsanweisung 13 - S 3/7 S 3/9/14 S 3/9/14.1 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben): an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren S 3/14 An einem kühlen, von... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel...abwaschen (vom Hersteller anzugeben) S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über... C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren 13

14 Allgemeine Betriebsanweisung 14-14

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

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