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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Holstein zum Offenlegung nach 26a KWG Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 32

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 14 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 14 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 15 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge 22 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 23 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 25 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Institutsvergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 31 Seite 2 von 32

3 Abkürzungsverzeichnis BaFin BelWertV CPV GuV HGB InstitutsVergV KRMT KSA KWG MaRisk OR RORAC SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beleihungswertverordnung Credit Portfolio View Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Institutsvergütungsverordnung Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Operationelle Risiken Return on risk-adjusted capital Solvabilitätsverordnung Seite 3 von 32

4 1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems zu gewährleisten. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II wurden mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditminderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Sie entfalten damit Wirkung für den Offenlegungsbericht Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV) sowie Verbriefungen ( 334 SolvV). In Kapitel 14 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Seite 4 von 32

5 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Einbettung des Risikomanagements in die Unternehmenssteuerung Der professionelle und verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor der Sparkasse. Daher nimmt ein aktives Risikomanagement in der Geschäftspolitik der Sparkasse einen hohen Stellenwert ein. Es ist Teil der Unternehmenssteuerungsprozesse, welche in diesem Zusammenhang vor allem sicherstellen sollen, dass eingegangene Risiken eine angemessene Rendite-Risiko- Relation vorweisen und die Gesamtsumme der Risiken stets tragbar ist. Auf verschiedenen Ebenen von der Gesamtbank bis teilweise zu einzelnen Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern wird der komplette Steuerungsprozess regelmäßig durchlaufen. Dazu gehören die strategische und operative Zielplanung ebenso wie ein umfassendes Reporting und die ständige Abweichungsanalyse mit Festlegung entsprechender Maßnahmen. Die Risikoparameter sind dabei selbstverständlicher Bestandteil aller Betrachtungen. Sowohl auf Gesamtbankebene als auch auf Ebene der Geschäftsbereiche liegen für die wesentlichen Rahmenbedingungen und Ergebnisparameter Strategiepapiere vor, welche jährlich rollierend überprüft werden. Die strategische Planung wird im Rahmen eines umfassenden jährlichen Planungsprozesses in operative Jahresziele überführt. Diese sind heruntergebrochen auf jeden einzelnen Mitarbeiter der Sparkasse unter anderem Basis für die variable Vergütung. Hierbei werden ausdrücklich nicht nur Finanzziele berücksichtigt, sondern auch weiche Faktoren wie zum Beispiel Kundenzufriedenheit, Projektergebnisse, die Zufriedenheit mit den Leistungen interner Organisationseinheiten oder der jeweiligen Führungskräfte. Auf Grundlage entsprechender Berichte wird die Ergebnisentwicklung regelmäßig mit den Verantwortlichen besprochen, um ggf. notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Besonderes Augenmerk legen wir darauf, in den Betrachtungsebenen unterhalb der Gesamtbank die Ertrags-, Aufwands- und Risikokomponenten verursachergerecht einzelnen Geschäftsbereichen zuzuweisen, um für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Mit dieser ganzheitlichen Unternehmenssteuerung stellen wir sicher, dass sowohl die aufsichtsrechtlich definierten Risiken als auch weitere mögliche wirtschaftliche Gefährdungen rechtzeitig erkannt und notwendige Schritte eingeleitet werden können. Grundlagen des Risikomanagements Grundlage des Risikomanagementsystems ist die vom Vorstand formulierte Gesamthausstrategie sowie diverse, hierzu konsistente Teilrisikostrategien. Seite 5 von 32

6 Die Kreditrisikostrategie, die Marktpreisrisikostrategie, die Liquiditätsrisikostrategie, die Strategie zum Umgang mit operationellen Risiken und die Beteiligungsstrategie unterstützen die nachhaltige Optimierung des Erfolgs vor dem Hintergrund des eingegangenen Risikos sowie die Wirksamkeit des Risikomanagements. Voraussetzung für das Eingehen von Risiken ist deren Quantifizierbarkeit in Verbindung mit einer stets hinreichenden Risikotragfähigkeit sowie einer daraus abgeleiteten effektiven Limitierung. Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind eindeutig geregelt. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vorstand der Sparkasse. Das Risikomanagementsystem unterstützt die Umsetzung der Teilrisikostrategien und umfasst Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Es ist somit der wesentliche Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Sparkasse. Es gewährleistet einen angemessenen Umgang mit allen für die Sparkasse wesentlichen Risiken und wird kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst, aktualisiert und verbessert. Ein zentraler Ausgangspunkt der operativen Umsetzung ist die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geforderte Trennung von risikoeingehenden und risikoüberwachenden Organisationseinheiten. Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften - nicht nur im risikorelevanten Geschäft - gelten zudem eindeutige Kompetenzregelungen. Eine prozessunabhängige Überwachung der Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse (einschließlich des Risikomanagements) findet durch die Innenrevision statt. Entsprechend den MaRisk werden sämtliche Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse in angemessenen Abständen geprüft. Sämtliche nach der Risikoklassifizierung der Innenrevision relevanten Prüfungsergebnisse werden unmittelbar an den Vorstand berichtet. Alle risikopolitischen Vorgaben werden in einem umfassenden IT-gestützten Managementinformations- und -steuerungssystem stets aktuell dokumentiert. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit ist der zentrale Baustein des Risikomanagementsystems der Sparkasse. Sie bildet die Grundlage für die Risikostrategie(n) und ist Anknüpfungspunkt für Rahmenanweisungen und Organisationsrichtlinien im Bereich des Risikomanagements. In der Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse werden die sich aus dem Risikomonitoring des Haftungsverbunds der Sparkassen-Finanzgruppe ergebenden Anforderungen sowie die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement berücksichtigt. Mit Hilfe der Risikotragfähigkeitsbetrachtung wird sichergestellt, dass eventuell auftretende Verluste der Sparkasse zu jedem Zeitpunkt getragen werden können; deshalb Seite 6 von 32

7 müssen sämtliche aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das jeweils zur Verfügung stehende Risikokapital. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse in der Lage sein muss, nicht nur wahrscheinliche Risikoszenarien notfalls mehrfach abzufangen, sondern auch Stress-Situationen, wie die Finanzmarktkrise, zu überstehen. Daher werden nur Teile des insgesamt verfügbaren Risikodeckungspotenzials zur Risikoabsorption bereitgestellt. Die Sparkasse betrachtet die Risikotragfähigkeit in der periodischen und regulatorischen Sichtweise. Neben der Überwachung des laufenden Jahres erfolgt mittels einer rollierenden 12-Monatsbetrachtung eine angemessene Risikowürdigung über den Bilanzstichtag hinaus. Aktuell werden die nachfolgenden Risikoarten im Rahmen der Risikotragfähigkeit aufgrund des bestehenden Risikogehalts limitiert: die Adressenausfallrisiken die Marktpreisrisiken des Anlagebuches das Zinsspannenrisiko (periodische Zinsänderungsrisiken) das Beteiligungsrisiko die operationellen Risiken. Die Limitierung der einzelnen Risikoarten ermöglicht eine differenzierte Risiko-Rendite- Steuerung und ist somit grundlegender Bestandteil eines effektiven Risikomanagements. Die Allokation erfolgt hierbei in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risikokapitalallokation aufbauenden Gesamtbanksteuerung eine einheitliche Basis für alle Risikoarten zu schaffen. Das insgesamt zur Risikodeckung bereitgestellte Kapital wird ohne Berücksichtigung von risikomindernd wirkenden Korrelationseffekten auf die o. a. wesentlichen Risikoarten allokiert. Zur Abdeckung der ebenfalls als wesentlich eingestuften Liquiditätsrisiken und weiterer Risikoarten steht zudem ein Risikopuffer zur Verfügung. Dem Gesamtvorstand sowie dem Verwaltungsrat und seinem Risikoausschuss als für das Risikomanagement verantwortliches Aufsichtsgremium wird regelmäßig über das Gesamtrisikoprofil sowie die Einhaltung der Limitsysteme der Sparkasse berichtet. Ad-hoc-Berichterstattungen erfolgen anlassbezogen bei signifikanten Veränderungen des Risikodeckungspotenzials respektive signifikanten Risikoerhöhungen. Seite 7 von 32

8 Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Unter Adressenausfallrisiken versteht man die Gefahr der Bonitätsverschlechterung bzw. des Ausfalls eines Kreditnehmers, die bzw. der zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust führt. Der Vorstand der Sparkasse hat Grundsätze des Adressenrisikomanagements in einer Risikostrategie für das Kreditgeschäft niedergelegt, die jährlich überprüft wird. Für die Sparkasse ist das Kundenkreditgeschäft nicht nur Satzungsauftrag, sondern eine der wichtigsten Säulen in der geschäftspolitischen Zielsetzung, die ausgebaut werden soll. Dabei gilt der Grundsatz Rentabilität vor Wachstum. Ein Kreditgeschäft sollte danach nur abgeschlossen werden, wenn für das eingegangene Risiko ein angemessener Ertrag erzielt wird. Die Beurteilung des Kreditrisikos des einzelnen Geschäftes basiert dabei auf einer zukunftsgerichteten Kreditwürdigkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung einer dauerhaften Kapitaldienstfähigkeit. Die Hereinnahme von Sicherheiten ist ein wesentlicher Aspekt, der zur Begrenzung von Verlusten dient und unter Kosten-/Nutzen- Erwägungen zu betrachten ist. Mangelnde Kapitaldienstfähigkeit darf grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von Sicherheiten ersetzt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: Risikoklassifizierungsverfahren (vom DSGV entwickelte Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit risikoadjustierter Preisgestaltung. Rating- und scoringabhängige Kompetenzen und Bearbeitungsrichtlinien für eine am Kreditrisiko ausgerichtete Bewilligung und Bearbeitung. Begrenzung von Klumpenrisiken im Wege interner, bonitätsabhängiger Kreditobergrenzen für den Gesamt- und Blankokredit, die deutlich unter den Großkreditgrenzen des KWG liegen. Systematische Kreditüberwachung (Auslöser: u. a. auch Negativmerkmale wie Dauerüberziehungen oder Leistungsrückstände im Sinne eines Frühwarnsystems) inkl. Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit Einleitung von risikobegrenzenden Maßnahmen sowie Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung bei signifikanter Bonitätsverschlechterung. Die Steuerung und Überwachung des Gesamtkreditportfolios erfolgt auf der Grundlage von umfassenden Portfolioanalysen, die mittels des Portfoliomodells Credit Portfolio View (kurz: CPV) erfolgen. Seite 8 von 32

9 Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Zusätzlich wird zwischen einer barwertigen, wertorientierten Sicht und einer periodischen Sicht unterschieden. In der barwertigen, wertorientierten Sicht ist der erwartete Verlust ein statistischer Erwartungswert der im Rahmen der Kalkulation eines Kreditgeschäfts als Risikoprämie in Abhängigkeit von der ermittelten Ratingstufe berücksichtigt wird. Der unerwartete Verlust (Value at Risk) spiegelt dann die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines festgelegten Sicherheitsniveaus innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. In der periodischen Sicht ist der erwartete Verlust der Prognosewert für den voraussichtlichen Bedarf an Risikovorsorge auf Sicht eines Jahres. Der unerwartete Verlust zeigt unter Beachtung eines festgelegten Sicherheitsniveaus, welcher Risikovorsorgebedarf auf Sicht eines Jahres nicht überschritten wird. Risikovorsorgemaßnahmen bei allen Engagements, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Innenrevision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in angemessenen Stichproben. In Abhängigkeit von der Sicherheitenart und einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Grenze wird eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheiten vorgenommen. Zur regelmäßigen Überwachung anrechnungsprivilegierter/ in den Deckungsstock aufgenommener wohnwirtschaftlicher / gewerblicher Immobiliarsicherheiten wird das Marktschwankungskonzept eingesetzt. Eine Einzelobjektüberprüfung von Immobilien erfolgt zusätzlich bei Objekten, die nicht mit dem Marktschwankungskonzept überwacht werden können. Der Vorstand und der Risikoausschuss der Sparkasse werden mittels Kreditrisikoberichten vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limitsysteme und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Risiken im Beteiligungsgeschäft Der weit überwiegende Anteil des gesamten Beteiligungsportfolios entfällt auf strategische Beteiligungen an Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese setzen sich im Wesentlichen aus der Beteiligung am SGVSH, der wiederum für die Sparkassen diverse Beteiligungen an Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe hält, sowie der Unterbeteiligung über den DSGV ö.k. an der Landesbank Berlin Holding AG zusammen. Seite 9 von 32

10 Vor diesem Hintergrund erfolgt das Beteiligungscontrolling vornehmlich unter Federführung des SGVSH. Das Beteiligungscontrolling der Sparkasse beschränkt sich insoweit auf die Bereitstellung wesentlicher Informationen (ad-hoc-berichterstattung) sowie eine regelmäßige Berichterstattung an die zuständigen Gremien über die Entwicklung der Risiko- und Ertragslage in unseren Beteiligungen. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten infolge der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für Wertpapiere, Derivate und Devisen. Im Risikoprofil der Sparkasse nimmt das Marktpreisrisiko eine zentrale Bedeutung ein. Die Marktpreisrisikostrategie der Sparkasse definiert neben dem anzustrebenden Zielzustand hinsichtlich der Ausgestaltung des Portfolios der Eigenanlagen auch den Umgang mit dem im Kunden- und Eigengeschäft vorhandenen Zinsänderungsrisiko. Hierdurch unterstützt sie das Ziel, unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit weitere mögliche Quellen für eine nachhaltige Ertragserzielung zu identifizieren und auszuschöpfen. Alle Marktpreisrisiken außerhalb des Zinsänderungsrisikos werden im Prozess der Asset Allocation gesteuert. Aus dem gesamten Anlagespektrum werden regelmäßig solche Assetklassen ausgewählt, die aufgrund der Ertragserwartung und Ertragshistorie, Risikokennzahlen, Marktliquidität und Markteinschätzung vorteilhaft erscheinen. Das aktuelle Marktumfeld sowie die Einschätzung der zukünftigen Marktentwicklung der jeweiligen Assetklassen ist fester Bestandteil des jährlichen Allokationsprozesses. Das Marktpreisrisiko der Positionen des Handels- und Anlagebuchs 1 wird täglich gemessen. Das Verlustpotenzial wird mit Hilfe eines Value-at-Risk-Ansatzes bewertet. Für die Positionen des Handelsbuchs rechnen wir mit einer Haltedauer von einem Handelstag; im Anlagebuch beträgt die Haltedauer in der Regel 10 Handelstage, vereinzelt sogar bis zu 250 Handelstage. Als Konfidenzniveau verwenden wir in beiden Büchern 99 %. Die Risiken dieser Positionen werden über Einzel-, Portfolio- und Gesamtlimite begrenzt. Die Einhaltung der Limite wird im Rahmen des täglichen Reportings überwacht. Bei 1 Die Sparkasse führte im Jahr 2011 keinen Handelsbuchbestand. Seite 10 von 32

11 Überschreitung gewisser Warngrenzen hat der interne Bereich Financial Markets bzw. der externe Manager (Spezialfondsmandate) Maßnahmen einzuleiten, die ein Überschreiten des jeweiligen Risikolimits verhindern. Darüber hinaus werden im Rahmen der periodischen Risikotragfähigkeitsberechnung regelmäßig Stressszenarien simuliert. Neben der dargelegten grundsätzlich eher GuV-orientierten Marktpreisrisikosteuerung erfolgt monatlich eine barwertige Gesamtbetrachtung aller zinsrisikobehafteten Positionen. Auf Basis einer historischen Simulation der Marktzinsänderungen wird das Zinsänderungsrisiko in Form von Risikokennzahlen (Value-at-Risk) und Risiko-Ertrags- Kennzahlen (RORAC 2 ) ermittelt und beurteilt. Die Risikomessung basiert auf einer Haltedauer von 63 Handelstagen und einem Konfidenzniveau von 95 %. Als Maßstab hinsichtlich der Effizienz des eingegangenen Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer unserer Risikoneigung entsprechenden Benchmark. Mittels eines zweistufigen Limitsystems wird sichergestellt, dass vom Rendite-/Risikoprofil der Benchmark nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens abgewichen werden kann. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden neben bilanzwirksamen Instrumenten primär Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Parallel zur wertorientierten Berechnung wird vierteljährlich eine GuV-orientierte Analyse zur Ermittlung des periodischen Zinsrisikos durchgeführt. Neben der Betrachtung des laufenden Jahres steht die Entwicklung des Zinsüberschusses der kommenden Jahre im Mittelpunkt der Analysen. Dabei wird die Szenariotechnik angewendet, die auch Stressszenarien hinsichtlich der Zins- und der Bilanzstrukturentwicklung beinhaltet. Die Limitierung des periodischen Zinsspannenrisikos erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Alle Parameter bezüglich der Marktpreisrisikomessung unterliegen einem regelmäßigen Backtesting. Der Vorstand wird entsprechend der genannten Zyklen fortlaufend über die Ergebnis- und Risikoentwicklung der Marktpreisrisikopositionen informiert. 2 Der RORAC (Return on risk-adjusted capital) dient als Entscheidungsgrundlage der ökonomischen Risikokapitalallokation. Hierbei werden Performance und Risiko in Relation gebracht. Seite 11 von 32

12 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinn bezeichnet die Gefahr, dass die Sparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen aktuell oder zukünftig nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder ihr hierbei inakzeptable Verluste entstehen. Im weiteren Sinne ist das Marktliquiditätsrisiko ebenfalls dem Liquiditätsrisiko zuzurechnen. Hierunter sieht die Sparkasse Holstein insbesondere die Gefahr, Geschäfte aufgrund von unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen nicht oder nur mit Abschlägen auflösen oder glattstellen zu können. Im Rahmen der Finanzmarktkrise hat sich die Bedeutung dieses Marktliquiditätsrisikos aufgrund der zu beobachtenden Verwerfungen an den Geld- und Kapitalmärkten für die Sparkasse erhöht. Aufgrund der komfortablen Liquiditätsvorhaltung können Refinanzierungsengpässe jedoch kurz- bis mittelfristig ausgeschlossen werden. Dennoch stuft die Sparkasse Holstein das Liquiditätsrisiko (inkl. Marktliquiditätsrisiko) als wesentlich ein. Um den Risiken gerecht zu werden, hat die Sparkasse ein mehrstufiges Liquiditätsmanagement implementiert. Die Liquiditätsrisikostrategie bildet hierfür die Ausgangsbasis und umschreibt die geschäftspolitischen Ziele im Hinblick auf die aktuellen Liquiditätsanforderungen unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Für die materielle Risikosteuerung erfolgt eine fortlaufende Liquiditätsplanung auf Basis der vereinbarten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsverpflichtungen. Die Sicherung ausreichender Liquidität erfolgt über den Geldmarkt. Darüber hinaus dient der umfangreiche Bestand an Wertpapieren der Liquiditätssicherung. Diese können im Rahmen des Pfandpoolverfahrens der Deutschen Bundesbank jederzeit beliehen werden. Die Deckung des langfristigen Refinanzierungsbedarfes soll künftig überwiegend mittels der Emission von Pfandbriefen erfolgen. Die Sparkasse Holstein hat daher frühzeitig mit dem Aufbau des notwendigen Deckungsstocks begonnen. Die formelle Liquiditätssteuerung misst und überwacht die Zahlungsfähigkeit anhand der aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Operationelle Risiken Operationelle Risiken (OR) werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Seite 12 von 32

13 Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerung der operationellen Risiken ist die Datensammlung aus sämtlichen Unternehmensbereichen. Der OR-Ausschuss gewährleistet eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dieser Risikoart, die insbesondere die Statusbestimmung und Maßnahmen betrifft. Einen Schwerpunkt bei der Steuerung der operationellen Risiken bildet die IT-Sicherheit. Im Bereich der IT-Risiken sind ein IT-Notfallkonzept und Maßnahmen zur Sicherung der DV-Systeme erarbeitet worden. Durch einen ausreichenden Versicherungsschutz der Sparkasse, interne Kontrollsysteme, die permanente Fortbildung der Mitarbeiter und den Einsatz rechtlich geprüfter Verträge werden die operationellen Risiken begrenzt. Im Ergebnis sind im Jahre 2011 keine operationellen Risiken mit spürbaren Ertragsauswirkungen eingetreten. Wir sehen auch für die Zukunft keine wesentliche Gefährdung der Sparkasse durch operationelle Risiken. Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Sparkasse verfolgt eine grundsätzlich konservativ ausgerichtete Risikopolitik. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einem ausgewogenen Kreditportfolio, in dem Größen- und Klumpenrisiken bewusst vermieden werden. Im Bereich der Eigengeschäfte achten wir auf eine qualitativ hochwertige und eine im Umfang angemessen dimensionierte Asset Allocation. Das Gesamtbankrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertrags- und Vermögenslage ausreichend durch das vorhandene Risikodeckungskapital abgeschirmt. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse war auch in den Spitzen der Finanzmarktkrise zu jeder Zeit gegeben. Eine existenzielle Gefährdung der Sparkasse liegt selbst bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Stressszenarien nicht vor. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein könnten, sind derzeit nicht erkennbar. In der für die Sparkasse beschlossenen Gesamthausstrategie sind wesentliche Ziele zur Eigenkapital- und Risikopolitik definiert, die in Verbindung mit den Steuerungsinstrumenten der Sparkasse auch zukünftig eine hohe interne Risikotragfähigkeit gewährleisten. Seite 13 von 32

14 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Qualitative Angaben Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Tochtergesellschaft S- Immobiliengesellschaft Holstein (Erschließung und Bebauung von Grundstücksflächen, Vermietung von Wohnungen und bestimmten Gewerbeobjekten) der Sparkasse Holstein wird als unwesentliches nachgeordnetes Unternehmen eingestuft. Die S- Beteiligungsgesellschaft Holstein mbh wurde im Jahr 2011 aufgelöst. Die Geschäftsanteile an der 2003 gegründeten Tochtergesellschaft S-ConSiT GmbH wurden mit Vertrag vom und schuldrechtlicher Wirkung zum komplett veräußert. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Qualitative Angaben Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug per (nach Berücksichtigung des am festgestellten Jahresabschlusses) T Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von T Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von T zum Kernkapital. Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht unter anderem aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren; die Verzinsung beträgt zwischen 1,44 % und 5,00 %. Die Emittentin verfügt über ein (außerordentliches) Kündigungsrecht gem. 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ein weiterer Bestandteil des Ergänzungskapitals der Sparkasse sind Genussrechte, die die Anforderungen des 10 Abs. 5 KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit beträgt zwischen 10 und 21 Jahren; die Verzinsung beträgt zwischen 3,50 % und 6,15 %. Die Emittentin verfügt über ein (außerordentliches) Kündigungsrecht. Weiterhin sind Vorsorgereserven nach 340f HGB Teil des Ergänzungskapitals. Seite 14 von 32

15 Quantitative Angaben Eigenkapitalstruktur * in T Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG dar.: offene Rücklagen dar.: Bilanzgewinn dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB dar.: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG 0 dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i.v.m. 10 Abs. 4 KWG 0 dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. 64m Abs. 1 Satz 1 KWG 0 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 395 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel gemäß 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 22 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 44 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG Tabelle 1 zu 324 Absatz 2 SolvV * nach Berücksichtigung des am festgestellten Jahresabschlusses 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Qualitative Angaben Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisiko-Standardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Seite 15 von 32

16 Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Beteiligungs- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall-, der Marktpreis-, der Beteiligungsrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien, wobei die von der Sparkasse prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung die Basis der Szenarien bildet. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Seite 16 von 32

17 Quantitative Angaben Tabelle 2 zeigt die nach Solvabilitätsverordnung notwendige Eigenmittelunterlegung je Forderungsklasse. Die Sparkasse Holstein hat sich dabei für den Kreditrisiko- Standardansatz (KSA) entschieden. Kreditrisiko Standardansatz Eigenkapitalanforderung in T Zentralregierungen -- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 12 Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken -- Internationale Organisationen -- Institute Gedeckte Schuldverschreibungen Kreditinstitute 831 Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen im Standardansatz -- Risiken aus Beteiligungswerten im Standardansatz Marktrisiken des Handelsbuches im Standardansatz -- Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Gesamt Tabelle 2 zu 325 Absatz 2 Nummern 1 bis 4 SolvV Die Gesamtkennziffer ( 2 Abs. 6 Satz 2 SolvV) lag nach Berücksichtigung des am festgestellten Jahresabschlusses bei 15,22 %, die Kernkapitalquote bei 10,58 %. 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Seite 17 von 32

18 Quantitative Angaben 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Die Angaben zum Gesamtbetrag der Forderungen entsprechen der Bemessungsgrundlage vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken zzgl. Wertberichtigungen und Rückstellungen ( 49 Abs. 2 SolvV) per Die Tabelle 3a zeigt den Gesamtbetrag der Forderungen der Sparkasse Holstein, aufgeschlüsselt nach Krediten, Zusagen und nicht-derivativen außerbilanziellen und bilanziellen Aktiva sowie Wertpapieren und derivativen Instrumenten. Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerb ilanzielle und bilan zielle Aktiva Wertpapiere Derivative In strumente in T in T in T Gesamtbetrag der Fo rderungen Tabelle 3a zu 327 Absatz 2 Nummer 1 SolvV 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Tabelle 3b zeigt die Verteilung der Kredite, Zusagen und nicht-derivativen außerbilanziellen und bilanziellen Aktiva sowie Wertpapiere und derivativen Instrumente auf die geografischen Hauptgebiete der Sparkasse Holstein, die aufgrund ihrer Eigenschaft als regional tätiges Kreditinstitut im Wesentlichen in den Kreisen Ostholstein und Stormarn agiert. Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle und bilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in T in T in T Inland Europa Andere Gebiete Gesamt Tabelle 3b zu 327 Absatz 2 Nummer 2 SolvV Seite 18 von 32

19 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Tabelle 3c zeigt die Verteilung der Kredite, Zusagen und nicht-derivativen außerbilanziellen und bilanziellen Aktiva sowie Wertpapiere und derivativen Instrumente auf Hauptbranchen. Im Gegensatz zum Vorjahr werden die Unternehmen und wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen getrennt nach einzelnen Branchen ausgewiesen. Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle und bilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in T in T in T Banken Investmentfonds Öffentl. Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Tabelle 3c zu 327 Absatz 2 Nummer 3 SolvV Seite 19 von 32

20 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Tabelle 3d zeigt die Verteilung der Kredite, Zusagen und nicht-derivativen außerbilanziellen und bilanziellen Aktiva sowie Wertpapiere und derivativen Instrumente nach Restlaufzeiten. Nicht dargestellt sind die vertraglichen Ursprungslaufzeiten. Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle und bilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in T in T in T < 1 Jahr Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre bis unbefristet Gesamt Tabelle 3d zu 327 Absatz 2 Nummer 4 SolvV 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Ein Engagement gilt ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung von mehr als 100 bzw. mehr als 2,5 % des Gesamtkreditrahmens im aufsichtsrechtlichen Sinne als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung der Risikovorsorge. Dabei legt die Sparkasse das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip zugrunde. Eine bilanzielle Risikovorsorge ist zu bilden, wenn die Kapitaldienstfähigkeit nicht oder absehbar nicht mehr gegeben ist, weitere Anzeichen für Ausfallrisiken wie häufige Kontoüberziehungen, Kreditüberschreitungen und Leistungsrückstände sowie Scheck- und Lastschriftrückgaben etc. vorliegen und die zu erwartenden Erlöse aus der Verwertung der Sicherheiten nicht ausreichen. Seite 20 von 32

21 Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über notleidende und in Verzug geratene Kreditengagements sowie den Umfang der erforderlichen Risikovorsorge per 31. Dezember 2011, gegliedert nach Hauptbranchen und nach Hauptgebieten. Bruttokreditvolume n Ges amtinans pruc hn. aus notleidende n u. in Verz ug geratenen Krediten mit Wertbe r.- Be darf Bestand EWB/ Rücks tellu nge n Be stand PWB Nettoz ufüh rung/ Auflösung vo n EWB/PWB/ Rüc ks tellung e n D irektab - s chreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forde rungen Kredite in Ve rzug (o hne Wertbe r.- Be darf) in T in T in T in T in T in T in T Ban ken Inves tmentfo nds Öffentl. Haushalte Privatpersone n Unternehmen und wirtsch aftlich selbständ ige Privatpersone n davon Land- und Forstwirtschaft, Fisch erei und Aquakultur Energie- und Wass erversorgu ng, Entsorgun g, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitend es Ge we rbe Bauge we rbe Handel; Instand haltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdie nstle istungen Grund stüc ks - und Woh nungswes en Sons tiges Diens tleistungs - gewerb e Organisationen ohne Erwerbs zweck Sons tige Tabelle 4a zu 327 Absatz. 2 Nummer 5 SolvV Seite 21 von 32

22 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet B ruttokreditvolum en Deuts chland Euro pa (ohne Deuts chland) Sonstige in T in T in T Gesamtinanspru chnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB/ Rückstellungen Bestand PWB Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Tabelle 4b zu 327 Absatz 2 Nummer 5 SolvV 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Für akute Ausfallrisiken hat die Sparkasse bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem wurden nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit (Ausfälle der letzten 5 Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f und 340g HGB. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei einer nachhaltigen Seite 22 von 32

23 Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lässt oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System der Abteilung Spezialkredite. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge geregelt. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen und Pauschalwertberichtigungen im Periodenverlauf dargestellt. Wechselkurs - Entw icklung der Risikovors orge Anfangs bestand der Periode Zuführung in der Periode Auflös ung Verbrauch bedin gte und s onstige Veränderungen Endbestand der Perio de in T in T in T in T in T in T EWB Rückst ellungen PWB Tabelle 4c zu 327 Absatz 2 Nummer 6 SolvV 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Risikogew icht in % Gesamts umm e der aus st ehenden Forder ungs bet räge v or Kreditrisikom inderung Standar dans at z Ges am ts umm e der aus stehenden Ford erungsbet räge nach Kreditris ikom inderung St andardansatz in T in T > > > K apitalabzug Tabelle 5 zu 328 Nummer 2 SolvV Seite 23 von 32

24 Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. Forderungskategorie Staaten: - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2 SolvV) Ratingagentur(en) Standard & Poor s Moody s - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25 Abs. 3 SolvV) - Öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4 SolvV) - Institute ( 25 Abs. 7 SolvV) - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8 SolvV) Banken: - multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5 SolvV) Standard & Poor s Moody s Unternehmen: - Unternehmen ( 25 Abs. 9 SolvV) Standard & Poor s Moody s Investmentanteile: Keine Nominierung - Investmentanteile ( 25 Abs. 12 SolvV) Verbriefungen: - KSA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 3 SolvV) Standard & Poor s Moody s Tabelle 6 zu 328 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SolvV Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagentur / Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Seite 24 von 32

25 Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen werden in strategische, Kapital- und sonstige Beteiligungen eingeteilt. Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen ist der Tabelle 7 zu entnehmen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Ein weiteres strategisches Ziel im Beteiligungsgeschäft der Sparkasse ist der bewusste, selektive Eingang von Beteiligungen zur Ertragserzielung unter angemessener Würdigung des immanenten Risikos. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Nach Handelsrecht ( 340e Abs. 1 HGB) sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Die Sparkasse Holstein hat eine Beteiligungsstrategie erarbeitet, die die Grundlage für die Steuerung der Beteiligungsrisiken bildet. Seite 25 von 32

26 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert Gruppen von Beteiligungsinstrumenten in T Strategische Beteiligungen Kapitalbeteiligungen Sonstige Beteiligungen 546 Gesamt Tabellen 7 zu 332 Nummer 2 a und b SolvV Die Wertansätze der Beteiligungsinstrumente (Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und Eigenkapitalbestandteile Finanzunternehmen) in Tabelle 7 entsprechen den handelsrechtlichen Buchwerten inkl. aller Bewertungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Gruppenaufteilung entspricht der Klassifizierung in unserer Beteiligungsstrategie. Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Latente Neubewertungsgewinne/ -verluste aus Beteiligungsinstrumenten sind nicht vorhanden. Auf eine Darstellung des realisierten Gewinns bzw. Verlustes aus dem Verkauf bzw. der Abwicklung eines Beteiligungsinstrumentes verzichten wir aus Gründen der Wesentlichkeit. 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Holstein betreibt derzeit kein Verbriefungsgeschäft. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Qualitative Angaben Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken (KRMT) in Form von Sicherheiten reduziert werden. Von bilanzwirksamen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir in Einzelfällen in Form der Kompensation von Geschäftsgirokonten Gebrauch. Dabei werden Sichteinlagen und Verbindlichkeiten auf verschiedenen Girokonten verrechnet und ein Saldo des Kompensationsverbundes gebildet. Das Verfahren zum sog. Einheitlichen Kontokorrent ist in einer Arbeitsanweisung hinterlegt und wird regelmäßig überprüft. Seite 26 von 32

27 Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist Teil unserer Kreditrisikostrategie. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese sind angelehnt an die Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig- Holstein. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt im Bereich Kredite und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Neben der Verwendung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien als anrechnungsfähige Sicherheit werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente Gewährleistungen (Bürgschaften und Garantien) risikomindernd in Anrechnung gebracht. Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte an wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Tabelle 2) und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsrichtlinien sowie der BelWertV zu Grunde gelegt. Wertermittlungen, die vor dem erstellt wurden, erfüllen die seinerzeit gültigen Anforderungen. Im Rahmen der regelmäßig vorgesehenen bzw. der anlassbezogenen Überprüfungen werden Immobilien sukzessive nach dem neuen Verfahren bewertet, sofern sich Hinweise auf negative Wertveränderungen ergeben. Seite 27 von 32

28 Quantitative Angaben Für die als Kreditrisikominderungstechnik eingesetzte Forderungsklasse ergeben sich folgende Beträge an gesicherten Positionswerten: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures Garantien und Kreditderivate (ohne Verbriefungen) in T Zentral- und Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften Institute -- Unternehmen Mengengeschäft Beteiligungen -- Sonstige kreditunabhängige Aktiva -- überfällige Positionen Tabelle 8 zu 336 Nummer 2 SolvV 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Qualitative Angaben ( 330 Abs. 2 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Quantitative Angaben ( 330 Abs. 1 SolvV) Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen zurzeit für die Sparkasse Holstein keine Eigenmittelanforderungen. Daher wird an dieser Stelle auf eine tabellarische Darstellung verzichtet. 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Die Sparkasse Holstein verwendet zur Messung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken das Verfahren der barwertigen Zinsbuchsteuerung. Diese wertorientierte Betrachtungsweise erfolgt monatlich und berücksichtigt alle zinsrisikobehafteten Positionen. Dabei wird auf Basis einer historischen Simulation der Marktzinsänderungen das Zinsänderungsrisiko in Form von Risikokennzahlen (Value-at-Risk) und Risiko- Ertragskennzahlen (RORAC) ermittelt und beurteilt. Die Risikomessung basiert auf einer Haltedauer von 63 Handelstagen und einem Konfidenzniveau von 95%. Seite 28 von 32

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