Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS)

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1 Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS)

2 Jutta Neubauer Diplom Sozialpädagogin Notruf und Beratung für Frauen in Dithmarschen geschult für die Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung Fonds sexueller Missbrauch Der Text der Präsentation stammt inhaltlich aus der Broschüre Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, verfasst von Frau Bettina Zötsch, Referentin GStFSM Grafiken: Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch, Glinkastraße 24, Berlin

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4 Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) Wer kann einen Antrag stellen Betroffene von sexuellem Missbrauch in den Bereichen familiär, institutionell oder in einem anderen Bereich (z.b. Fremdtäter) sowie Mehrfachbetroffene im relevanten Zeitraum zum Zeitpunkt des Missbrauchs minderjährig Vorliegen einer noch andauernden Beeinträchtigung durch Folgen des sexuellen Missbrauchs

5 Bearbeitung des Antrages Familiärer Bereich: Bearbeitung in der GStFSM: PAN wird verschickt, Übergabe an CS Institutioneller Bereich: Bearbeitung, wenn mit der betreffenden Institution eine Vereinbarung getroffen wurde (aktuell: EKD, Diakonie, DBK, DOK). Ansonsten bislang keine Bearbeitung, nur Eingangsbestätigung Anderer Bereich (z.b. Fremdtäter) Bearbeitung erst nach Vereinbarung zur Finanzierung von Leistungen, nur Eingangsbestätigung

6 Anzeige? Familiärer Bereich Antragsformular sieht keine Nennung von Täternamen vor GStFSM erstattet grundsätzlich keine Strafanzeige, unabhängig von Verjährung Über Antragstellung wird keine weitere Stelle oder Person informiert Täter/in erfährt nicht von Antragstellung

7 Anzeige? Institutioneller Bereich: Neues Antragsformular sieht keine Nennung von Täternamen mehr vor Antrag wird im Falle der Vereinbarung mit der Institution an diese weitergeleitet, d.h. Institution erfährt Namen der/s Antragstellers/in Institution wird in der Regel den Täternamen bei der/m Betroffenen erfragen, um Plausibilität des Antrags prüfen zu können Bei Preisgabe des Täternamens kann es sowohl zu strafrechtlichen als auch zu disziplinarrechtlichen Schritten der Institution gegen den/die Täter/in kommen Täter/in kann von der Antragstellung erfahren und ggf. selbst rechtliche Schritte gegen den/die Antragsteller/in einleiten

8 Familiärer Bereich I Personen, die rechtlich zur Verwandtschaft zählen Lebens-, Ehepartner und Freunde/Freundinnen von Elternteilen Im Haushalt Beschäftigte (Hausmädchen, Babysitter, o.ä.) Personen, die den informellen Status eines Familienmitglieds haben (enge Freunde/Freundinnen von Elternteilen/Familienangehörigen)

9 Familiärer Bereich II Fremde, falls eine Beteiligung/Zuführung/Zur-Verfügung- Stellung des/der Betroffenen durch Familienangehörige vorliegt (z.b. ritueller Missbrauch) Minderjährige, falls diese dem persönlichen Lebensumfeld des/der Betroffenen zugehörig sind und die Tat im familiären Zusammenhang stattfindet

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11 Institutioneller Bereich Definition Institutionen I: Öffentliche oder freie Träger, Vereinigungen, Einrichtungen oder Gliederungen, denen Kinder und Jugendliche dauerhaft oder vorübergehend zum Zeitpunkt des sexuellen Missbrauchs anvertraut waren

12 Institutioneller Bereich Definition Institutionen II: Missbrauch durch Mitarbeiter/innen: auch wenn außerhalb des räumlichen Verantwortungsbereichs Missbrauch durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen: wenn I. keine angemessenen Maßnahmen getroffen hat, um die Tat zu verhindern bzw. der Tat Vorschub geleistet oder sie begünstigt hat Missbrauch durch andere Anvertraute wenn I. durch angemessene Maßnahmen die Tat hätte verhindern oder deren Auswirkungen hätte verringern können

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14 Folgebeeinträchtigung durch den sexuellen Missbrauch Wenn ein Zusammenhang zwischen sexuellem Missbrauch und bestehenden psychischen, physischen oder sonstigen Beeinträchtigungen des/der Antragstellers/in erkennbar ist und diese Folgebeeinträchtigung aktuell noch vorhanden ist.

15 Was kann beantragt werden? Sachleistungen: max pro Antragsteller/in Keine Entschädigungsleistungen ( Schmerzensgeld ) Vorrangig psychotherapeutische Hilfen, Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (Härtefälle) gegenständliche Sachleistungen (z.b. Möbel)

16 Voraussetzungen zur Bewilligung einer Sachleistung Subsidiarität EHS für die gewünschte konkrete Sachleistung wurde das gesetzliche Hilfssystem vorrangig in Anspruch genommen Sachleistung ist nicht bereits beendet bei Antragstellung Zusammenhang zwischen Bedarf an gewünschter Sachleistung und Folgen/Folgebeeinträchtigungen des erlittenen sexuellen Missbrauchs Geeignete Sachleistung zur Linderung der Folgen/Folgebeeinträchtigungen des erlittenen sexuellen Missbrauchs

17 Psychotherapeutische Hilfen Psychotherapeutische Hilfen Fortführung Therapie nach Beendigung der Finanzierung durch Krankenkasse Psychotherapie, die nicht von Krankenkasse übernommen wird Vor- oder Überbrückungsfinanzierung von Psychotherapien Komplementär- oder Fachtherapien (z.b. Mal-, Kunst-, Tiertherapie) Wichtig! Nachweis Subsidiarität In der Regel muss Ablehnungsbescheid der Krankenkasse beigefügt werden Angaben zu Umfang und Kosten: Am besten Behandlungsplan beifügen Bei Psychotherapie : Approbation der Therapeutin/des Therapeuten

18 Übernahme von Kosten zur individuellen Aufarbeitung Fahrtkosten zum Ort des Geschehens oder zu therapeutischen Sitzungen Kosten der Aufarbeitung im Rahmen von Selbsthilfeorganisationen u.a. Wichtig! Konkrete Angaben (Beschreibung des Gewünschten, Kosteneinschätzung, bei Fahrtkosten auch Angabe von Verkehrsmittel, Strecken, Häufigkeit der Fahrten) ggf. Nachweis der Subsidiarität

19 Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln Medizinische Dienstleistungen (z.b. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie) Medizinische Leistungen (z.b. Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte) Vor- oder Überbrückungsleistungen Wichtig! Nachweis der Subsidiarität Ablehnungsbescheid der Krankenkasse, muss beigefügt werden Angaben zu Umfang und Kosten, am besten ärztlichen/ therapeutischen Behandlungsplan/ Kostenvoranschlag o.ä. beifügen

20 Unterstützung beim Umgang mit Behörden/Gerichten Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen oder Gerichtsterminen Unterstützung bei Antragstellung/ Anzeigeerstattung/Klageerhebung o.ä., sofern nicht durch andere Beratungsstellen abgedeckt Wichtig! Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht umfasst, auch nicht, wenn Beratungshilfe/PKH nicht bewilligt wurden Konkrete Angaben (Beschreibung der Hilfe, Kosteneinschätzung, Angaben zu Häufigkeit)

21 Unterstützung bei Bildungsmaßnahmen Ausbildungsmaßnahmen (z.b. Nachholen eines Schulabschlusses, Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums) Weiterbildungsmaßnahmen (z.b. Umschulung, Erwerb weiterer Qualifikationen) Wichtig! Nachweis der Subsidiarität: In der Regel muss Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit, des Job Centers, des Rentenversicherungsträgers o.ä. beigefügt werden Angaben zu Umfang und Kosten, Kostenvoranschlag/ Ausbildungsplan o.ä. der entsprechenden Bildungseinrichtung beifügen

22 Sonderfall: Subsidiarität im Rahmen des OEG Die Beschädigten-Versorgung nach dem OEG ist ebenfalls grundsätzlich vorrangig vor Leistungen des EHS. Die Leistungen nach dem OEG können u.a. sein: Maßnahmen der Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben, ärztliche/zahnärztliche/psychotherapeutische Behandlungen, monatliche Renten. Wichtig: Der OEG-Antrag nicht zwingend vorrangig im Rahmen des EHS (hohe Voraussetzungen z.b. Tatnachweis, Anzeigeerstattung)

23 Sonderfall: Subsidiarität im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche Zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Täter/in sind grundsätzlich vorrangig vor Leistungen des EHS. Jedoch: nur bei gerichtlicher Durchsetzbarkeit! Diese schwierige Frage ist im Einzelfall von der CS einzuschätzen. Im Zweifel sollen Antragsteller/innen nicht in unzumutbarer Weise mit Aufforderung zur Beschreitung des Rechtsweges belastet werden. Diese Unzumutbarkeit kann insbesondere aus Insolvenz des Schadensersatzpflichtigen oder aus dessen Stellung als nahe/r Angehörige/r resultieren.

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