Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015
|
|
- Joachim Seidel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1
2 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien Neuerungen im Bereich Steuerbefreiung a) Werkzeuggeld 6 b) Reinigungskosten 7 c) Zuschuss für Kindergarten 8 d) Auslagenersatz 9 Januar 2015 Folie 2
3 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie 2. Sachbezüge a) Bewertung von Sachbezügen 10 b) Besonderheit für Waren und 11 Tankgutscheine 12 c) Besonderheit bei Zukunfts- 13 sicherungsleistungen d) PKW-Überlassung an Arbeitnehmer 14/15 Januar 2015 Folie 3
4 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie 3. Mehraufwendungen für doppelte 16 Haushaltsführung 4. Erholungsbeihilfen Nachträglich einbehaltene Lohnsteuer 18 Januar 2015 Folie 4
5 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie II. Jahressteuergesetz Arbeitgeberleistungen für Service- 19 leistungen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf 2. Besteuerung des geldwerten Vorteils 20 anlässlich Betriebsveranstaltungen Januar 2015 Folie 5
6 I. 1. Neuerung im Bereich Steuerbefreiung FINANZAMT TRIER a) Werkzeuggeld - R 3.30 LStR Steuerfreie Erstattung für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge entstehen Werkzeug: Mit Werkzeugen werden Sachen bearbeitet. Datenverarbeitungsgeräte sind keine Werkzeuge. Der Ersatz von Aufwendungen hierfür ist nicht steuerfrei Januar 2015 Folie 6
7 I. 1. Neuerung im Bereich Steuerbefreiung FINANZAMT TRIER b) Reinigungskosten - R 3.31 Absatz 2 Satz 4 LStR Aufwendungen für die Reinigung gehören regelmäßig nicht zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Keine steuerfreie Erstattung von Reinigungskosten (wurde neu in die LStR aufgenommen) Januar 2015 Folie 7
8 I. 1. Neuerung im Bereich Steuerbefreiung FINANZAMT TRIER c) Kindergartenzuschuss R 3.33 Absatz 3 Satz 4 LStR Bisher: schulpflichtige Kinder wurden behandelt wie nicht schulpflichtige Kinder, solange mangels Schulreife vom Schulbesuch zurückgestellt. Neu: Ergänzung oder noch nicht eingeschult sind Folgen: somit steuerfreie Auszahlung bis zur tatsächlichen Einschulung Januar 2015 Folie 8
9 I. 1. Neuerung im Bereich Steuerbefreiung FINANZAMT TRIER d) Auslagenersatz R 3.50 LStR Bisher: Möglichkeit der Umwandlung von steuerpflichtigem Arbeitslohn in steuerfreien Auslagenersatz Neu: R 3.50 Absatz 1 Satz 4 und 5 LStR Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, da sie ihrem Wesen nach keinen Arbeitslohn darstellen. Sie können daher auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen. Folge: Umwandlung grundsätzlich nicht mehr möglich Januar 2015 Folie 9
10 I. 2. Sachbezüge a) Bewertung von Sachbezügen Ein bei einem Dritten einzulösender Gutschein ist dann kein Sachbezug, wenn neben der Bezeichnung der abzugebenden Ware ein anzurechnender Betrag angegeben ist. bisher Barlohn Diese Regelung wurde bereits auf Grund der BFH- Rechtsprechung aus 2010 nicht mehr angewandt. Klarstellung durch Streichung R 8.1 Satz 7 LStR Januar 2015 Folie 10
11 I. 2. Sachbezüge b) Besonderheit für Waren - R 8.1 Abs.2 LStR Beispiel: Der Arbeitgeber erwirbt ein Buch für 46, das er seinem Arbeitnehmer schenkt. Zwei Möglichkeiten der Bewertung 1. Kaufpreis 46./. 4% Abschlag = 44,16 über 44,. Somit voll steuerpflichtig 2. Im Internet nachweislich angeboten für 44 - Kein Abschlag von 4% - Kein Arbeitslohn, da im Rahmen 44 Freigrenze Januar 2015 Folie 11
12 I. 2. Sachbezüge b) Besonderheit für Tankgutscheine - R 8.1 Abs.2 S.4 LStR Arbeitgeber wendet Arbeitnehmer Gutschein zu über 30 Liter Diesel im Wert von 45,50 - Gutschein über 30 Liter Diesel (keine Betragsangabe) 45,50 Wert 1,82 4 % Bewertungsabschlag R 8.1 Abs.2 Satz3 LStR 43,68 geldwerter Vorteil < 44 steuerfrei - Gutschein lautet über 45,50 (Betragsangabe) 45,50 0,00 Bewertungsabschlag R 8.1 Abs.2 Satz 4 LStR 45,50 steuerpflichtig, da über 44 Januar 2015 Folie 12
13 I. 2. Sachbezüge c) Zukunftssicherungsleistungen - R 8.1 Abs.3 S.4 LStR Monatliche Beiträge des AG für seine AN zur Krankenhaustagegeldversicherung 35 Bis Ab Sachbezug unter 44 steuerfrei (BFH , BStBl.II S. 767) auf Grund Verwaltungsanweisung Barzuwendungen steuerpflichtig Ab Klarstellung durch Übernahme in die LStR Barzuwendungen steuerpflichtig Januar 2015 Folie 13
14 I. 2. Sachbezüge d) PKW-Überlassung - R 8.1 Abs.9 Nr.1 S. 6 LStR Versteuerung im Rahmen der 1%-Regelung; Ermittlung Listenpreis (alles inkl. USt) Bisher: Grundpreis Sonderausstattung nachträglich Sonderaustattung Listenpreis Neu: Grundpreis Sonderausstattung werkseitig Listenpreis Januar 2015 Folie 14
15 I. 2. Sachbezüge d) PKW-Überlassung mit Fahrergestellung - R 8.1 Abs. 10 LStR Fahrergestellung gleich zusätzlicher Arbeitslohn - Individuelle Bewertung: 8 Abs. 2 S.1 EStG üblicher Endpreis am Abgabeort - Prozentuale Methode: (Zuschlag z. Listenpreis 1%) 1. 50% Fahrer überwiegend in Anspruch genommen 2. 40% Arbeitnehmer steuert Fahrzeug häufig selbst 3. 25% Arbeitnehmer steuert Fahrzeug überwiegend selbst Januar 2015 Folie 15
16 I.3. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung FINANZAMT TRIER R 9.11 Abs. 3 S.1 LStR Voraussetzung: eigener Hausstand entsprechend den Lebensbedürfnissen eingerichtete Wohnung des AN sowie finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung Nachweis: StKl. III, IV, V kann unterstellt werden StKl. I, II, u. VI schriftliche Bestätigung des AN über unabdingbare Beteiligung an der Haushaltsführung Januar 2015 Folie 16
17 I. 4. Erholungsbeihilfen R 40.2 Abs. 3 LStR Pauschalierung mit 25% Lohnsteuer möglich Arbeitnehmer: 156,00 / Jahr Ehegatte: 104,00 / Jahr jedes Kind: 52,00 / Jahr wenn sichergestellt ist, dass die Beihilfen zu Erholungszwecken genutzt werden. Neu: R 40.2 Absatz 3 Satz 5 LStR davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn die Erholungsbeihilfe im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub des Arbeitnehmers gewährt wird. Januar 2015 Folie 17
18 I. 5. Nachträglich einbehaltene LSt R 41c.1 Abs.6 LStR Beispiel: Anmeldungszeitraum Februar 2015 einbehaltene LSt 02/ Korrektur LSt AN Meier 12/ zusätzliche Lohnsteuer 12/ Klarstellung:Meldung der gesamten Lohnsteuer in Höhe von mit LSt-Anmeldung 02/ c EStG in Verb. Mit R 41c Abs.6 S. 5LStR Januar 2015 Folie 18
19 II. 1. Serviceleistungen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf FINANZAMT TRIER 30 Nr. 34a EStG Steuerfrei: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers a) an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder hierfür Betreuungspersonal vermittelt b) kurzfristige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen, die aus zwingend beruflich veranlassten Gründen entstehen, bis zu einem Betrag von 600 / Kalenderjahr Januar 2015 Folie 19
20 II. 2. Betriebsveranstaltungen FINANZAMT TRIER 19 Abs.1 Satz 1 Nr. 1a EStG a) Umwandlung Freigrenze in einen Freibetrag von 110,-- b) Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich c) Zuwendungen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers auch Kosten für den äußeren Rahmen d) Zuwendungen für Begleitpersonen sind dem Arbeitnehmer zuzurechnen e) Betriebsveranstaltung liegt auch vor, wenn diese nur einem Betriebsteil offensteht Januar 2015 Folie 20
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrAktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013
Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Roland Theis Finanzamt Trier Änderungen Lohnsteuerrecht 15.01.2013 Folie 1 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht Inhalt Seite I. Jahressteuergesetz 2013 3 II.
MehrAuswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrMehr Netto vom Brutto
Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag
MehrInhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13
Vorwort zur 15. Auflage 5 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 15 2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte 15 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte
MehrMehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2. ABC der steuerlich begünstigten Zuwendungen 3. Erstattung von Werbungskosten
MehrNettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nettolohnoptimierung Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 13.02.2017 www.gwb-partner.de 1 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber 13.02.2017 www.gwb-partner.de 3 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber Wo
MehrMöglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer Eine Übersicht Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher, Genussmittel, Warengutscheine) zu besonderen
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
MehrSachbezüge. Arbeitgeberdarlehen
Sachbezüge Arbeitgeberdarlehen Gewährt der Arbeitgeber bzw. in seinem Auftrag ein Dritter dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, erhält der Arbeitnehmer Zinsvorteile. Wie diese Zinsvorteile als
MehrMEHR NETTO VOM BRUTTO
MEHR NETTO VOM BRUTTO Wie Sie die Arbeitnehmerzufriedenheit steigern und was Sie beachten sollten STEUERFREIE ZUWENDUNGEN = ZUFRIEDENE ARBEITNEHMER Einmal im Jahr erinnert der Steuerzahlerbund am Steuerzahlergedenktag
MehrZusätzliche Steuerfreie Leistungen
Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015
MehrSACHBEZÜGE A B C ARBEITGEBERDARLEHEN A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten
SACHBEZÜGE A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten Benzingutscheine Betreuungsleistungen des Arbeitgebers Betriebsfeiern/Betriebsausflug
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016
- 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
MehrBetriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt?
Betriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt? Diplom-Betriebswirt Uwe Albert - ALBERTAKADEMIE Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2015 das Einkommensteuergesetz betreffend die
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
MehrSteuerfreie Zugaben. Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007)
Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen (Rechtsstand 01.01.2007) Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Zuwendungen lohnsteuerfrei zu zahlen, sind durch den Gesetzgeber in den vergangen
MehrSteuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber
Stand August 2017 aktualisiert SteuerNews 7-2017 Steuerfreie und pauschal zu versteuernde Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer Gültig auch für Minijobber Steuerfreie Leistungen: REGEL: steuerfrei = sozialversicherungsfrei
MehrInhalt. Vorwort zur 19. Auflage. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen
Vorwort zur 19. Auflage 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 2.1 Berufliche Veranlassung 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit 2.3 Tätigkeit außerhalb der
MehrSteuerliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Steuerliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung Folie 1 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB (klaus.rauch@hs-kempten.de) Fakultät BW: Buchführung Externes Rechnungswesen; Erbschaft-
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
MehrLESEPROBE. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Ein ABC der typischen Sachzuwendungen und deren steuerliche Behandlung
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Ein ABC der typischen Sachzuwendungen und deren steuerliche Behandlung Daniela Karbe-Geßler PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage 2017 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Ein ABC
MehrArzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrWas sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern
Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben
MehrLohnkosten senken Zuwendungen optimieren Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer/Geschäftspartner Dipl.-Kfm.
Lohnkosten senken Zuwendungen optimieren Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer/Geschäftspartner Dipl.-Kfm. Walter Mock Steuerberater - Koblenz Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich
MehrZuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 22. Oktober 2014 (BStBl I S. 1344) (3)
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 - Bundesrecht Titel: Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 - Amtliche Abkürzung: LStR 2008 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.: [keine
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
MehrSteuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn
Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn Art des Arbeitslohns gesetzl. Fundstelle maximale Höhe Überlassung typischer Berufskleidung 3 Nr. 31 EStG - Beihilfen in Krankheits-, Not- oder Todesfällen.
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrBeihilfen. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Beihilfen Beihilfen HI520530 Zusammenfassung LI1924448 Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des
MehrSteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen 1. Allgemeines 2. Begriff der Betriebsveranstaltung 3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit) 4. Übliche Zuwendungen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrFachkräftekonferenz IHK Südthüringen 27. Oktober 2016
Fachkräftekonferenz IHK Südthüringen 27. Oktober 2016 Mitarbeiter finden, entwickeln, binden -Potentiale nutzen, Menschen qualifizieren Extras für Mitarbeiter Steueroptimale Gestaltung der Zuwendungen
MehrGunter Schmid Steuerberater
Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke
MehrA.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014
A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
MehrHandbuch Reisekostenrecht 2011
Handbuch Reisekostenrecht 2011 Arbeitsanleitungen für die Personal-, Abrechnungs- und Buchhaltungspraxis. Aktuelles Recht anhand praktischer Fallgestaltungen Bearbeitet von StB Prof. Dr. Michael Popp 16.,
MehrAktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht. Herzlich willkommen!
Lohnsteuer / Reisekosten Aktuelle Entwicklungen im Lohnsteuer- / Reisekostenrecht Schnittpunkt zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung Herzlich willkommen! 1 Grundfreibetrag & Co. Gesetzesänderung
MehrVorwort zur 21. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 21. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
Mehr1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrHandeln für die Region
Handeln für die Region Nettolohnoptimierung Übersicht I Nettolohnoptimierung o Vermietung von Werbeflächen Belegschaftsrabatt o Essensmarke für fremdbewirtschaftete Kantine o Belegschaftsrabatt o Warengutscheine
Mehr5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze
TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze
MehrA K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT Ihre Ansprechpartnerin: A K T U E L L E S Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
MehrAnwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrVorwort zur 22. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 22. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
MehrBetriebsveranstaltungen und Sachgeschenke
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106535 Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden,
MehrBetriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflug) fördern das Betriebsklima; sie sollen aber möglichst weder Arbeitgeber
MehrLGP Löhne und Gehälter professionell
1 von 6 08.07.2015 13:56 LGP Löhne und Gehälter professionell Aktuelle Informationen und Praxisempfehlungen zu Lohnsteuer und Sozialversicherung 23.01.2015 BETRIEBSVERANSTALTUNG Betriebsveranstaltungen
MehrSachbezüge A B C. Arbeitgeberdarlehen. Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten
Sachbezüge A B C Arbeitgeberdarlehen Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten Benzingutscheine Betreuungsleistungen des Arbeitgebers Betriebsfeiern/Betriebsaus ug Brillen, Bildschirmbrillen Arbeitgeberdarlehen Gewährt
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrZ C 3 - O 1959/07/ / Hinweise Bundesministerium der Finanzen Anlage zu Z C 3 - O 1959/07/ Referat Z C 3 -
Z C 3 - O 1959/07/0009 2008/0551891 Hinweise Bundesministerium der Finanzen Anlage zu Z C 3 - O 1959/07/0009 - Referat Z C 3 - Hinweise zur lohnsteuerlichen Behandlung von geldwerten Vorteilen bei Arbeitgeberdarlehen
MehrRundschreiben Nr. 4/2012
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Universitätsverwaltung Rundschreiben Nr. 4/2012 Neufassung der Nr. 7 Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Bewirtungskosten
Mehr400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen
Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt
MehrSteuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Reisekostenersatz Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Warengutscheine und Sachbezüge Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten
MehrSteuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Reisekostenersatz Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Warengutscheine und Sachbezüge Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten
MehrSTEUERFREIE LOHNBESTANDTEILE FÜR ARBEITNEHMER
STEUERFREIE LOHNBESTANDTEILE FÜR ARBEITNEHMER 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Reisekostenersatz Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Warengutscheine und Sachbezüge Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten
MehrSteuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
Kanzlei Erfurt Kanzlei Wetzlar Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Reisekostenersatz Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Warengutscheine und Sachbezüge Zuschüsse
MehrAktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW
Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, 16.01.2014 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1 Inhalt Finanzamt Trier Folie
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Dok.-Nr.: 5234148 Bundesministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 14.02.2012 Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 2 Mehr Netto vom Brutto
MehrExtras für Mitarbeiter
Extras für Mitarbeiter A. Darauf ist zu achten 1. Lohn- und Gehaltsumwandlungen scheiden regelmäßig aus B. ABC der begünstigten Leistungen für Arbeitnehmer 1. Aufmerksamkeiten 2. Auslagenersatz 3. Beihilfen
MehrLohnsteuer. 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn. 2 Steuerfreier Kostenersatz nur in Ausnahmefällen HI HI
TK Lexikon Steuern Führerschein Lohnsteuer 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn HI1442485 HI1442486 Der Ersatz von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als steuerpflichtiger
MehrTrewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Entgeltoptimierung. Mitarbeiterbindung
Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Entgeltoptimierung Mitarbeiterbindung Welche Anreize kann ein Unternehmer setzten um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und bestehendes
MehrGeldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung
Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,
MehrBestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern
Oberfinanzdirektionen Münster 19.02.2010 S 2353 20 St 22 31 Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern Neuregelung durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008, die BFH-Urteile vom 10.07.2008
MehrMerkblatt Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Merkblatt Steuerfreie Arbeitgeberleistungen im Kalenderjahr 2014 Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergünstigungen gewähren wollen, müssen sie darauf achten, dass dafür keine Lohnsteuer oder
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch
MehrBetriebsveranstaltungen und Sachgeschenke
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106535 Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden,
MehrSteuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer
Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer Reisekostenersatz Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer Fahrtkosten in Höhe der nach 5 des Bundesreisekostengesetzes geltenden Wegstreckenentschädigungspauschalen
MehrLeitfaden zur. Lohnkosten-Optimierung* Betrieb. Standort. Betriebsform. Geschäftsführung. Datum der Ausarbeitung. *) Quelle: www.nettomaxx-etl.
Leitfaden zur Lohnkosten-Optimierung* Betrieb Standort Betriebsform Geschäftsführung Datum der Ausarbeitung *) Quelle: www.nettomaxx-etl.de 27.02.2013 Seite 1/6 Auf einen Blick Seite 1 - Aufmerksamkeiten
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Die nachfolgenden Leistungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei bzw. pauschal versteuert bezahlen. Hier ein stichpunktartiger, nicht abschließender Überblick.
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrZahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer
Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke
MehrSteuerfreie Leistungen für Ihre Arbeitnehmer
Steuerfreie Leistungen für Ihre Arbeitnehmer Auch eine kleine Lohnerhöhung ist mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet, so dass die Nettoauszahlung oft sehr gering ausfällt. Extras für Mitarbeiter, die
MehrELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller
Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Beantragung und Bereitstellung von Freibeträgen im ELStAM-Verfahren. Inhalt 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG...
MehrNettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn
MehrWichtige Beträge. Einkommensteuer EStG
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2015 bis 2017 in Euro. Einkommensteuer EStG, z, 3 Nr.
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
Mehr(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrM e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus
M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte
MehrBETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN!
BETRIEBSVERANSTALTUNGEN: VORSICHT STEUERN! STEUERLICHE FALLSTRICKE BEACHTEN! Sommerfest, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum: Als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter, zur Teilhabe
MehrBehörden und Dienststellen, deren Bezügezahlungen vom Bundesamt für Finanzen - Dienstleistungszentrum - vorgenommen werden - B - L - VA -
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Behörden und Dienststellen, deren Bezügezahlungen vom Bundesamt für Finanzen - Dienstleistungszentrum - vorgenommen werden - B -
Mehr