Berufsorientierung bei inklusiver Beschulung

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1 Berufsorientierung bei inklusiver Beschulung Ausrichtung der Bundesagentur für Arbeit in der Berufsorientierung bei inklusiver Beschulung Seite 1

2 Behinderung im Sinne der Bundesagentur für Arbeit (BA) Grundsatz: BA ist ein Leistungsträger für berufliche Reha. Reha- Maßnahmen der BA können erst dann einsetzen, wenn die Schulpflicht erfüllt wurde. Bei der Feststellung einer Behinderung sind für die BA handlungsleitend die Vorschriften des Sozialgesetzbuches III (SGB III) i.v.m. denen des SGB IX. Die Definition von Behinderung im Sinne des SGB III nimmt keinen Bezug auf einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf! Das bedeutet: Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des SGB III sein muss aber nicht. Umgekehrt können auch Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf behindert im Sinne des SGB III sein. Seite 2

3 Behinderung im Sinne der Bundesagentur für Arbeit (BA) 19 SGB III Behinderte Menschen (1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. (2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht. Seite 3

4 Gesetzlicher Auftrag der Bundesagentur für Arbeit am Übergang Schule/Beruf 29,30 SGB III Berufsberatung 33 SGB III Berufsorientierung 48 SGB III Berufsorientierungsmaßnahmen* 49 SGB III Berufseinstiegsbegleitung* *in Kooperation mit Dritten Seite 4

5 Berufsberatung 29,30 SGB III Ziele Individuelle Unterstützung für Jugendliche in beruflichen Entscheidungssituationen Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung Hilfe bei der Realisierung der Entscheidung Verbesserung des Informationsstandes und des Umgangs im der Informationsvielfalt Standards Beratungspflicht der BA Freiwilligkeit der Inanspruchnahme Adressatengerechtes niedrigschwelliges Angebot Methodische Gestaltung durch verbindliche Beratungskonzeption Art, Umfang und Ziele richten sich nach dem Bedarf des/der Ratsuchenden Baut auf sorgfältiger Situationsanalyse auf Beratung orientiert sich an den Stärken der Kunden und berücksichtigt den Arbeitsmarkt Ergebnisorientiert Seite 5

6 Berufsberatung 29 SGB III Auskunft und Rat zu zu Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Berufswechsel zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche zu Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung Einzelgespräche in der Agentur für Arbeit oder Schule Sprechstundenangebot in Räumlichkeiten der Schule meist Kurzanliegen Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Inhalte: Auskünfte, Informationen, Klärung von Beratungsanlässen, Folgekontakt Jugendliche können in der Regel ohne Terminvereinbarung Anliegen klären Auch terminierte Beratungen möglich Beratung zu den Jugendlichen bringen! Seite 6

7 Berufsorientierung 33 SGB III Ziele Grundlegende Information für Jugendliche in beruflichen Entscheidungssituationen Begleitung junger Menschen im Berufswahlprozess Vermittlung der Grundkompetenzen zur Berufswahl Vermeidung von Fehlentscheidungen Realistisches Bild der Arbeitswelt und der Berufe Vorstellen der Dienstleistungsangebote der BA Standards Mindestangebot bestehend aus: Jährliches Abstimmungsgespräch mit der Schule zur Planung der Berufsorientierung Schulbesprechungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden eine Schulbesprechung im Berufsinformationszentrum (BiZ) Elternveranstaltung Gruppenveranstaltungen mit medialen Angeboten sowie durch Selbstinformationseinrichtungen Seite 7

8 Berufsorientierung 33 SGB III Berufsorientierung gibt umfassend Auskunft und Rat zu Fragen der Berufswahl über Berufe, Anforderungen und Aussichten über die Wege und die Förderung beruflicher Bildung über berufliche bedeutsame Entwicklungen in Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt Eigenangebot der AA (wird nicht an Dritte vergeben!) Qualitätssicherung durch Mindeststandards und abgestimmtes Konzept mit Schule und weiteren Netzwerkpartnern (Berufsorientierungsmaßnahmen, Berufseinstiegsbegleiter.) zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl - flächendeckend und unabhängig geschäftspolitische Zielsetzung: erfolgreicher Berufseinstieg aller Kunden durch frühzeitige, vorausschauende Orientierung bedarfsorientierte Information zu Förderung Seite 8

9 Herausforderungen für die BA beim Übergang Schule/Beruf Inklusive Schule erfordert inklusive Berufsorientierung Schlüssiges schulbezogenes Gesamtkonzept Berufsorientierung bei inklusiver Beschulung ist Aufgabe der allgemeinen Berufsberatung Übergabemanagement von der Berufs- zur Reha- Beratung Eltern als wichtige Partner im Berufswahlprozess einbeziehen Berücksichtigung von Berufsorientierungsmaßnahmen und Berufseinstiegsbegleitung bei der Berufsorientierung - Synergien nutzen! Seite 9

10 Inklusive Berufsorientierung der BA Ziele: Ein möglichst reibungsloser Übergang Schule/Beruf aller Schülerinnen und Schüler (SuS) Ein besonderer Unterstützungsbedarf für behinderte junge Menschen i.s. des 19 SGB III soll frühzeitig erkannt werden Grundlagen: Berufsorientierung in den Regelschulen liegen in der Federführung der allgemeinen Berufsberatung/des Hochschulteams. In vorbereitenden Gesprächen mit den Lehrkräften sind frühzeitig Informationen zu SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zu SuS ohne I-Status erheben. Beratungsfachkraft Berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen (Reha/SB) kann in die Berufsorientierung eingebunden werden, sofern zielführend und organisatorisch leistbar. Im Rahmen der Berufsorientierung gehen die Beratungsfachkräfte auf zusätzliche Unterstützungsangebote ein und leiten den Kontakt zum Bereich Reha/SB in die Wege. Seite 10

11 Inklusive Berufsorientierung der BA Rahmenbedingungen Agentur für Arbeit Intensität der Zusammenarbeit orientiert sich an regionalen Gegebenheiten und wird dezentral definiert. Zuständig ist die Berufs- /Hochschulberatung. Eine Separation einzelner Schülergruppen widerspricht dem Inklusionsgedanken. Themenspezifische Gruppenveranstaltungen können bedarfs- und ressourcenabhängig angeboten werden. Verzahnte Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsagentur. Gesamtbeurteilungsbogen bewährtes Hilfsmittel an Förderschulen in der Beratung junger Menschen mit Behinderung. Schule Gute Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Lehrkräften und Schulleitung als Basis Wichtige Rolle der Eltern: alle Eltern sollen erreicht werden. Die Kompetenzen aller Akteure beim Übergang Schule/Beruf sind zu nutzen Synergieeffekte. Netzwerkpartner Unternehmen im Rahmen von Praktika wird jungen Menschen mit und ohne Behinderung ein Bild von Beruf und Arbeitswelt vermittelt. Berufswegekonferenzen als wichtige Bausteine einer vernetzten Zusammenarbeit. Seite 11

12 Inklusive Berufsorientierung der BA Inhalte Unterrichtsform und Methoden müssen auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt werden. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen im Rahmen der BO über die Angebote informiert werden. Im Rahmen der BO geht es um eine erste Information zu den besonderen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Benennung des Ansprechpartners. Einzelfallbezogene Informationen sind Bestandteil eines individuellen Gespräches zwischen Beratungsfachkraft und den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. deren Eltern. Seite 12

13 Anhang Linkliste mit Angeboten für behinderte Jugendliche planet-beruf Schüler: abi Lehrer: htm?zg=schueler htm?zg=schueler berufe.tv Themenheft mit weiterführenden Links nderung/index.htm Seite 13

14 Anhang Mail-Adressen der Ansprechpartner in den Agenturen Arbeitsagentur (Standort) Berufsberatung Hochschulberatung Beratung Teilhabe am Arbeitsleben und schwerbehinderte Menschen Bad Kreuznach Kaiserslautern- Pirmasens (Kaiserslautern) Kaiserslautern-Pirmasens.161- Kaiserslautern- Pirmasen (Pirmasens) Koblenz- Mayen (Koblenz) Koblenz- Mayen (Mayen) Ludwigshafen Mainz Montabaur Neuwied Landau Saarland (RV Saarbrücken, LK Neunkirchen, Saarpfalzkreis) Saarland (LK Saarlouis, LK Merzig-Wadern, LK St. Wendel) Trier Seite 14

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