Kostenordnung zu 7 der Benutzungsordnung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main.
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- Etta Eberhardt
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1 Kostenordnung zu 7 der Benutzungsordnung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. 1 Bibliotheksausweis (1) Für die Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Bibliotheksausweises oder für die Abmeldung bei abhanden gekommenem Ausweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. (2) Für die Ausfertigung einer Zweitschrift, befristet auf einen Tag, beträgt die Gebühr 2,50 Euro. (3) Die Verlängerungsgebühr eines Bibliothekausweises für Benutzerinnen und Benutzer, die nicht im Bundesland Hessen bzw. im Einzugsbereich der Leihverkehrsregion Hessen/Rheinland Pfalz wohnen, arbeiten oder studieren, beträgt DM. 2 Vormerkungen (1) Für konventionelle Vormerkungen wird die Rückerstattung der Auslagen berechnet. Die Berechnung erfolgt pro Band. 3 Mahngebühren Die Mahngebühren betragen je Band für die 1. Mahnung für die 2. Mahnung für die 3. eingeschriebene Mahnung mit Rückschein 3,00 Euro 3,00 Euro 6,00 Euro 4 Verwaltungszwangsverfahren Für die Erhebung und Beitreibung der Gebühren und Auslagen für nicht zurückgegebene entliehene Bücher gelten die 5, 7-10 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungsgebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung). 5 Buchersatz Bei Beschädigung oder Verlust von Büchern oder sonstigen Materialien wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten für Reparatur, Neukauf oder Rekonstruktion eines Ersatzstückes eine Bearbeitungsgebühr von 1 erhoben. 6 Fernleihe (1) Für die Vermittlung bzw. Bereitstellung von Literatur im Deutschen Leihverkehr wird je Bestellung eine Gebühr von 1,50 Euro erhoben. Darüberhinaus sind ggf. anfallende Kosten für Wertversicherung u. dergl. zu tragen. (2) Die Gebühr für die Vermittlung von Literatur im Internationalen Leihverkehr beträgt je Bestellung 7,50 Euro. Die Auslagen für die Hin- und Rücksendung sowie alle weiteren ggf. anfallenden Kosten sind vom Besteller oder der Bestellerin zusätzlich zu tragen. (3) Die Gebühren erhöhen sich um den Betrag, der als Verlegertantieme an die VG Wort abzuführen ist. 7 Literaturrecherche (1) Für bibliographische Literaturzusammenstellungen aus Katalogen, Datenbanken oder Beständen der Bibliothek wird für jede angefangene Arbeitsstunde eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben.
2 -2- (2) Dienen Recherchen gewerblichen Zwecken, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,-- Euro berechnet. 8 Dokumentlieferdienst (1) Nutzergruppe 1 Schüler, Auszubildende, Studierende von Hochschulen und von überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer Mitglieder, Angehörigen und Mitarbeiter Normaldienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 3,60 Euro 0,10 Euro Fax 6,20 Euro Postversand 5,10 Euro 0,10 Euro Selbstabholung 3.60 Euro 0,10 Euro Eildienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 8,50 Euro 0,15 Euro Fax 8,50 Euro 0,15 Euro Postversand 8,50 Euro 0,15 Euro Selbstabholung 6,00 Euro 0,15 Euro (2) Nutzergruppe 2 Privatpersonen Normaldienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 5,60 Euro Fax 8,20 Euro Postversand 7,20 Euro Selbstabholung 5,60 Euro Eildienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 10,00 Euro Fax 10,00 Euro Postversand 10,00 Euro Selbstabholung 10,00 Euro (2) Nutzergruppe 3 Selbständige und kommerzielle Besteller Normaldienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 1 0,40 Euro Fax 13,00 Euro 0,40 Euro Postversand 13,00 Euro 0,40 Euro Selbstabholung 1 0,40 Euro Eildienst Seite 1-20* elektronische Lieferung 16,00 Euro 0,40 Euro Fax 17,00 Euro 0,40 Euro Postversand 17,00 Euro 0,40 Euro Selbstabholung 16,00 Euro 0,40 Euro Die Preise des Dokumentlieferdienstes richten sich nach den jeweils geltenden Festlegungen der Subito- Arbeitsgemeinschft Ges. d. bürgerl. Rechts. Hier veröffentlichte Fassung: Stand
3 -3-9 Kopien in Selbstbedienung (1) Kopier-Chipkarte Chipkarten für die Benutzung der Kopiergeräte kosten. Sie können in Selbstbedienung aufgeladen werden. Der Mindestbetrag beträgt. (2) Direktkopien im Format DIN A 4 s/w im Format DIN A 3 s/w im Format DIN A 4 farbig im Format DIN A 3 farbig 0,05 Euro 0,10 Euro (2) Rückvergrößerungen über Readerprinter im Format DIN A 4 im Format DIN A 3 10 Foto- und Reproarbeiten (1) Direktkopien im Format DIN A 4 s/w im Format DIN A 3 s/w im Format DIN A 4 farbig Mindespreis bis 3 Kopien im Format DIN A 3 farbig Mindespreis bis 4 Kopien (2) Mikrofilm /24x36 mm, s/w) Aufnahmen auf geliefertem Farb- oder Diafilm ohne Entwicklung je (3) Rückvergrößerungen 9 x 13 cm 13 x 18 cm 1,50 Euro 18 x 24 cm 24 x 30 cm 7,50 Euro 30 x 40 cm 10,00 Euro
4 -4- (4) Rückvergrößerungen über Readerprinter im Format DIN A 4 Mindespreis bis 5 Kopien im Format DIN A 3 Mindespreis bis 3 Kopien (5) Mikrofiche-Duplikat (6) Lieferung auf elektronischen Datenträgern Bei Lieferung auf elektronischen Datenträgern erhöht sich der Preis pro Diskette um pro CD-ROM um 11 Sonstige Gebühren und Dienstleistungen (1) Ausdrucke aus Datenbanken bis zu 20 Kopien s/w bzw. Ausdrucke europ. Ausland 7,50 Euro sonstige Länder 10,00 Euro Kopie (2) Buchausleihe ausländischer Literatur im Internationalen Leihverkehr europ. Ausland pro Band sonstige Länder pro Band 7,50 Euro 10,00 Euro (3) Lieferung auf elektronischen Datenträgern Bei Lieferung auf elektronischen Datenträgern erhöht sich der Preis pro Diskette um pro CD-ROM um (4) Bei Kopien ganzer Werke, sowie Kopien aus Sonderbeständen oder sonstigen wertvollen Materialien wird eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 10,00 Euro erhoben. Desgleichen bei Eilbestellungen und besonders zeitintensiven Aufrägen. Anfallende Portokosten gehen zu Lasten des Bestellers oder der Bestellerin. (5) Die Gebühr für das Abdruckrecht von Abbildungen aus dem Altbestand der Bibliothek beträgt 10,00 Euro; sie wird bei kommerzieller Verwendung des Bildmaterials im Einzelfall festgelegt. Bei Verwendung für wissenschaftliche oder private Zwecke entstehen keine Gebühren.
5 -5-12 Sonstige Ausleihen (1) Bei Entleihungen für Ausstellungen oder zum Zweck der Herstellung von Reprints oder sonstigen Reproduktionen zur gewerblichen Nutzung wird zusätzlich zu den Kosten für Transport und Versicherung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. (2) Für jeden entliehenen Band oder sonstige Materialie wird eine Leihgebühr von erhoben. Bei besonders seltenen und wertvollen Stücken, insbesondere bei Unikaten, wird eine abweichende Leihgebühr vertraglich vereinbart. (3) Belegstücke und sonstige Entgelte werden durch besondere Vereinbarungen geregelt. 13 Pfand- und Nutzungsgebühren (1) Schlüssel für Garderobenschränke werden gegen eine Pfandgebühr von für einen Tag zur Verfügung gestellt; für Schließfächer beträgt die Gebühr 2,00 Euro. Die Pfandgebühr verfällt, wenn der Schlüssel über die gestattete Nutzungsdauer hinaus nicht zurückgegeben wird. (2) Für die Nutzung der Carrel-Schlüssel wird keine Kaution erhoben. (3) Wird ein Schlüssel als Verlust gemeldet, so werden die vollen Kosten für Schlüsselersatz und Austausch des Schlosses in Rechnung gestellt. 14 Auslagenersatz Auslagen, die der Bibliothek durch ein vom Benutzer gewünschtes Handeln entstehen, sind zu ersetzen. 15 Quittungen Für alle entrichteten Gebühren werden Quittungen erstellt.
2 Mahngebühren Die Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfrist betragen je Band bzw. Stück
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