Master of Education Inklusive Pädagogik / Lehramt Sonderpädagogik

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1 Beschreibung des Faches Der Master of Education Inklusive Pädagogik (M. Ed. IP) ist für Studienbewerber/innen konzipiert, die nach einem erfolgreichen Bachelor-Studium für das Lehramt für Grund- und Sekundarschulen, geeigneter Fächerkombination und geeigneten inhaltlichen Schwerpunkten ihre Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für Sonderpädagogik in Kombination mit der Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer an Grund- und Sekundarschulen fortsetzen möchten. Ziel des Master-Studiums ist, die Voraussetzung für die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen zu erlangen. Absolvent/innen des M.Ed. IP können in das Referendariat überwechseln, um mit dem zweiten Staatsexamen entweder die Befähigung als Lehrer/in für Sonderpädagogik oder für Grund- und Sekundarschulen zu erwerben. Darüber hinaus können Sie sich bei besonderer Eignung für eine wissenschaftliche Weiterqualifikation entscheiden. Entscheiden Sie sich im Referendariat für das Lehramt Sonderpädagogik, können Sie in dieser Funktion an Grund- und Sekundarschulen mit Integrationsklassen, in Kooperationsklassen oder in Förderschulen bzw. Förderzentren tätig sein. Entscheiden Sie sich im Referendariat für das Lehramt an Grundschulen bzw. Sekundarschulen, können Sie an diesen Schulformen tätig werden und sind dabei besonders qualifiziert für den Unterricht in Integrationsklassen bzw. heterogenen Lerngruppen. Studienvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung ist, neben grundlegenden Kenntnissen in Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik, die erfolgte Auseinandersetzung mit Fragen der Heterogenität in der Schule bzw. des Lernens und der Entwicklung unter erschwerten Bedingungen innerhalb des Bachelorstudiums sowie ein fundiert begründetes Interesse an der weiteren Qualifikation in Inklusiver Pädagogik, das in einem Motivationsschreiben dargelegt wird. Konkret müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden: a) Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.b. Abitur, Einstufungsprüfung) b) Ein erster Hochschulabschluss in dem Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften oder ein gleichwertiger Studienabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS). c) zusammen mindestens 100 CP in den beiden Unterrichtsfächern, für die die Zulassung beantragt wird, einschließlich fachdidaktischer Grundlagen oder als gleichwertig anerkannte Leistungen. In jedem Fach müssen mindestens 50 CP erworben sein. Es müssen fachdidaktische Module absolviert worden sein. Die fachwissenschaftlichen Anteile müssen in einem Studiengang mit Berufsziel Lehramt an Grundschulen oder Sekundarschulen erbracht worden sein. Ein Abschluss, der auf ein Lehramt einer anderen Schulart vorbereitet, kann bei Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen anerkannt werden d) Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 15 CP oder gleichwertige Leistungen. e ) Grundlagen zum Themenbereich Umgang mit Heterogenität und/oder erschwerte Lern- und Entwicklungsbedingungen im Umfang von mindestens 8 CP oder gleichwertige Leistungen. f) zwei Schulpraktika mit erziehungswissenschaftlichem und/ oder fachdidaktischem Schwerpunkt einschließlich Vorbereitung und schriftlicher Auswertung. g) Ein Praktikum im inklusions-/sonderpädagogischen Bereich über mind. vier Wochen. Es kann auch eines der im Rahmen des Bachelor-Studiengangs absolvierten Praktika anerkannt werden, wenn dieses die Bedingungen erfüllt. h) Deutschsprachkenntnisse, die dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Für das Studienfach Englisch, Französisch und Spanisch muss ein Auslandssemester oder ein sprachrelevanter Auslandsaufenthalt nachgewiesen werden. Der Mindest- Umfang beträgt für Englisch 5 Wochen, für Französisch und Spanisch 4 Monate. 2

2 i) Vorlage eines Papiers zur Begründung des Interesses am Studiengang (Motivationsschreiben) nach vorgegebenem Muster des FB 12 Die Zugangsvoraussetzungen a - d, sowie f und h entsprechen den Zugangsvoraussetzungen für den M. Ed. Lehramt an Grund- und Sekundarschulen. Wenn Sie das Bachelorstudium Fachbezogene Bildungswissenschaften an der Universität Bremen absolviert haben, erfüllen Sie folglich automatisch diesen Teil der Zugangsvoraussetzungen (a - d, f und h). Die Zugangsvoraussetzungen e, g und i sind spezifisch für den Master Inklusive Pädagogik zu erbringen und müssen daher von allen Studierenden gesondert nachgewiesen werden. Nachweis studiengangspezifischer Zugangsvoraussetzungen Für den Nachweis im Themenbereich Heterogenität (Punkt e) reichen die Bewerber/innen zusätzlich zum Leistungsnachweis vom Zentralen Prüfungsamt einen sogenannten Laufzettel ein (veröffentlicht im Internet unter: welcher die besuchten Veranstaltungen mit VAK-Nr., Namen der Veranstalter/innen und deren Unterschriften ausweist. Diese Leistungen können auch im Rahmen der erziehungswissenschaftlichen Anteile des Erststudiums erbracht werden. Im BA FaBiWi angebotene Veranstaltungen, die hierfür anerkannt werden, sind im Vorlesungsverzeichnis der Universität Bremen ausgewiesen. Eine Liste der anerkannten Veranstaltungen aus den letzten Semestern finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Studienganges. Über die Anerkennung weiterer Veranstaltungen bzw. der Leistungen auswärtiger Bewerber/innen entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall. Auf diesem Laufzettel kann ebenfalls das inklusionspädagogische Praktikum (Punkt g) eingetragen und durch die/den Praktikumsbeauftragte/n der Lehreinheit Inklusive Pädagogik als einschlägig bestätigt werden. Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden sind einschließlich der spezifischen Zugangsvoraussetzungen nach Punkt e und g (8 CP Heterogenität und IP-Praktikum). Die Vorlage für das Motivationsschreiben (Punkt i) finden Sie auf der Homepage der Lehreinheit Inklusive Pädagogik unter: Weitere Hinweise: Wenn Sie den Bachelor mit dem Schwerpunkt Grundschule oder Sekundarschule studiert haben, müssen Sie i.d.r. diesen Schwerpunkt im Master of Education fortsetzen. Die fachwissenschaftlichen Anteile des Bachelorstudiums müssen entweder mit Berufsziel Lehramt an Grundschulen oder mit dem Berufsziel Lehramt an Sekundarschulen erbracht worden sein. Ein Abschluss, der auf ein Lehramt einer anderen Schulart vorbereitet, kann nur bei Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen anerkannt werden. Wenn Sie den Bachelor Fachbezogene Bildungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Elementarbereich studiert haben, können Sie sich nur dann für einen M. Ed. mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik bewerben, wenn Sie im Bachelor auch die Qualifikation für die Grundschule (Doppelqualifikation) erworben haben. Für die Zulassung zum M.Ed Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grund- und Sekundarschulen müssen Sie das Fach Deutsch oder Elementarmathematik studiert haben (auch beim Schwerpunkt Sekundarschule). Den Förderbereich Sprache können Sie in der Regel nur dann wählen, wenn Sie das Unterrichtsfach Deutsch studiert haben. Weitere Hinweise zu den möglichen Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte der Übersicht zu Pflicht- und Wahlfächern auf Seite 6. 3

3 Tätigkeitsfelder Mit dem Abschluss des M. Ed. IP erlangen die Studierenden folgende Doppelqualifikation: A) Lehramt für Sonderpädagogik an Förderzentren / Förderschulen bzw. allgemeinbildenden Schulen mit Integrations- oder Kooperationsklassen ( Klasse) und B) Lehramt an Grundschulen (1.-4. Klasse) oder Lehramt an Sekundar- bzw. Gesamtschulen ( Klasse) Absolvent/innen des Master-Studiengangs müssen sich bei dem Einstieg in das Referendariat für eines der beiden Berufsbilder (Sonderpädagogik oder Grund-/Sekundarschulen) entscheiden. Der erfolgreiche Abschluss eines Master-of-Education-Programms an der Universität Bremen berechtigt zum Übergang in das Referendariat für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Der Abschluss ist vom bremischen Senator für Bildung als Erstes Staatsexamen für das jeweilige Lehramt anerkannt, sodass in Bremen keine eigenständige Erste Staatsprüfung mehr stattfindet. Die Anerkennung in anderen Bundesländern ist innerhalb des Doppelabschlusses des M.Ed IP für den Abschluss Lehramt an Grund- und Sekundarschulen ebenfalls gesichert. Der M.Ed.-Abschluss an der Universität Bremen erfüllt die Vorgaben der Kultusministerien und wird damit in der Regel in anderen Bundesländern anerkannt. Das anschließende Referendariat in Sonderpädagogik schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab, das die Arbeit als Lehrer/in für Sonderpädagogik in allen Bundesländern ermöglicht. Studieninhalte Der Studiengang Inklusive Pädagogik ist inhaltlich und strukturell integriert in die Bachelor- Master-Studiengänge mit dem Ziel des Lehramts an Grund- und Sekundarschulen und stellt innerhalb dieser Struktur eine Erweiterung der Master-Studienphase um ein Studienjahr dar. Inhaltlich setzt sich dieses Master-Studium zusammen aus inklusions-, bzw. sonderpädagogischen Anteilen, den Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer, Erziehungswissenschaft, einem (inklusions-/sonderpädagogisch orientierten) schulbezogenen Forschungspraktikum und einer (inkl.-/sonderpäd. orientierten) Masterarbeit. Im inkl.-/sonderpäd. Teil des Studiums wählen die Studierenden zwei von vier angebotenen Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung, Sprache, Geistige Entwicklung). Studienverlauf Im ersten Studienjahr entsprechen die meisten Module dem Master of Education Lehramt an Grund- und Sekundarschulen. Diese Module werden gemeinsam mit Studierenden dieses Studiengangs belegt. Es handelt sich konkret um die Module: Fachdidaktik aus BA Fach 1 mit 6 CP für Gs, 13CP für Sek. Fachdidaktik aus BA Fach 2 mit 6 CP für Gs, 13 CP für Sek. Nur für Schwerpunkt Grundschule: Fachdidaktik des im Bachelorstudium nicht gewählten Faches, Deutsch oder Elementarmathematik mit 14 CP erziehungswissenschaftliche Anteile im Umfang von 13 CP In den erziehungswissenschaftlichen Modulen EW L5 und EW L6 werden Wahlpflichtseminare im Bereich inklusive Pädagogik angeboten. Für den M.Ed. IP müssen damit alle Module des Masters für Grund- und Sekundarschulen belegt werden, mit Ausnahme des Forschungspraktikums und der Masterarbeit. 4

4 Im ersten Studienjahr belegen die Studierenden außerdem einführende inklusionspädagogische Module (IP1, Einführungsveranstaltung in IP2, IP3, IP4 und IP5). Im zweiten Studienjahr werden ausschließlich spezielle IP-Module studiert. Insgesamt belegen Studierende des M.Ed. IP folgende spezielle Module IP 1: Theorie Inklusiver Pädagogik (9 CP) IP 2: Spezielle Fragen einzelner Förderbereiche, 1. Schwerpunkt (9 CP) IP 3: Spezielle Fragen einzelner Förderbereiche, 2. Schwerpunkt (9 CP) IP 4: Diagnostik in pädagogischen Handlungsfeldern (9 CP) IP 5: Inklusive Didaktik und Forschungspraktikum (9 CP) IP 6: Wahlvertiefung Diversität (6 CP) IP 7: Kooperation, Beratung, Teamentwicklung (9 CP) IP 8: Abschlussmodul (21 CP) Das Forschungspraktikum im Modul IP 5 erfolgt schulstufenbezogen. Eine inhaltliche Beschreibung finden Sie im Kapitel "Praktikum". Das Studium wird mit dem ebenfalls schulstufenbezogenen Abschlussmodul IP 8 beendet, das sich zusammensetzt aus einer wissenschaftlichen Untersuchung (5 CP), einem Begleitseminar (1 CP) und aus einer Masterarbeit und ihrer Verteidigung (15 CP). Studienschwerpunkte/Vertiefungsrichtungen Die Studierenden des M Ed IP wählen zu Beginn des zweiten Semesters zwei von vier angebotenen Förderschwerpunkten aus. Zur Auswahl stehen: der Förderschwerpunkt Sprache, der Förderschwerpunkt Lernen, der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und der Förderschwerpunkt Soziale-emotionale Entwicklung. Die förderschwerpunktsbezogene Qualifikation wird in Vertiefungsmodulen erworben, die quer zu der inklusionspädagogischen Grundqualifikation angelegt sind. Dies betrifft insbesondere IP 2 Spezielle Fragen einzelner Förderbereiche, Schwerpunkt 1, IP 3 Spezielle Fragen einzelner Förderbereiche, Schwerpunkt 2 sowie die Seminare im Modul IP 4 Diagnostik in pädagogischen Handlungsfeldern. Außerdem können das Modul IP 6 Wahlvertiefung, das schulbezogene Forschungspraktikum und die Masterarbeit auf einen Förderschwerpunkt ausgerichtet werden. 5

5 Pflicht- und Wahlpflichtfächer Studierenden können nur die Unterrichtsfächer ihres Bachelorstudiums fortsetzen. Ein Änderung der Fächer ist zum Beginn des M. Ed. IP nicht möglich. Folgende Fächerkombinationsmöglichkeiten stehen zur Auswahl: M.Ed. IP Schwerpunkt Grundschule Pflichtfächer Deutsch, Elementarmathematik Deutsch und Elementarmathematik dürfen nicht kombiniert werden. M.Ed. IP Schwerpunkt Sekundarschule Pflichtfächer Deutsch*, Elementarmathematik* Deutsch und Elementarmathematik dürfen kombiniert werden. Wahlfächer Englisch, Kunst, Musik, Religion, Sachunterricht Wahlfächer ein Pflichtfach oder Arbeitsorientierte Bildung/WAT, Biologie, Chemie, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Kunst, Musik, Physik, Politik, Religion, Spanisch Studierende, die den Förderschwerpunkt Sprache im MEd IP wählen möchten, sollten das Fach Deutsch belegen. Studierende, die nicht das Fach Deutsch studieren und dennoch den Schwerpunkt Sprache wählen möchten, müssen zusätzliche CP im Bereich Sprachwissenschaft erbringen, um zu den entsprechenden Schwerpunktmodulen für den Förderschwerpunkt Sprache zugelassen zu werden. * Aufgrund des hohen Bedarfs an sonderpädagogischen Lehrkräften für Sekundarschulen sind voraussichtlich auch andere Fächerkombinationen möglich. Erkundigen Sie sich bitte in der Studienfachberatung. 6

6 Praktikum Das schulbezogene Forschungspraktikum der Masterphase stellt eine spezifische Form des forschenden Lernens im Lehramtsstudium dar. Ziel ist eine systematische und methodengeleitete Untersuchung, Entwicklung und Erprobung von konkreten Aspekten und Elementen der Schulund Unterrichtspraxis, einschließlich der Gestaltung von Lehr-Lern-Arrangements und ihrer theorie- bzw. empiriegeleiteten Reflektion. Studierende des M.Ed. IP absolvieren dieses Praktikum nicht zeitgleich mit den Studierenden des M.Ed. G/S, sondern eingebunden in das Modul IP 5: Inklusive Didaktik. Das Praktikum bzw. die schulbezogene Forschung stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Master-Thesis. Es besteht für Studierende die Möglichkeit, ihr Forschungspraktikum und die Fallarbeit im Rahmen des Diagnostikmoduls sowie möglicherweise sich ergebende empirische Erhebungen in den Modulen IP 2 und 3 im gleichen Feld durchzuführen, so dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Feld, d.h. der Klasse/Schule auf verschiedenen Ebenen möglich wird. Formen der Lehre/Lehrprofil Im Studiengang M.Ed. IP werden drei Veranstaltungsformen systematisch genutzt. Erstens wird in Vorlesungen Basiswissen gelehrt. Diese Form der Lehre wird gezielt an inhaltlichen Gelenkstellen im Qualifizierungsprozess der Studierenden eingesetzt: zur Einführung in das Fachgebiet insgesamt (Modul IP 1) und in Grundlagen einer inklusiven Didaktik (Modul IP5) sowie zur Einführung in den Kompetenzerwerb zum diagnostischen Lehrer/innenhandeln (Modul IP 4). Zweitens finden Seminare statt, in denen die Studierenden vertiefende Frage- und Problemstellungen so weit als möglich selbstverantwortlich bearbeiten. Diese Veranstaltungen sollen, soweit dies sinnvoll erscheint, konzeptionell einen Spiegel dessen darstellen, was Studierenden für ihre eigene (spätere) Praxis vermittelt wird. Sie folgen dabei einem Verständnis von Lernen als selbstorganisiertem, ko-konstruktivem und damit sozial situiertem Prozess ( situated learning ) und sind in dieser Weise hochschuldidaktisch konzipiert. Drittens arbeiten Studierende projektorientiert an speziellen Fragestellungen. Diese fokussieren auf der Zielebene zum einen Kernkompetenzen von Lehrer/innen für Sonderpädagogik: Diagnostisches Handeln (Einzelfallstudie; Modul IP 4) und pädagogisch-didaktisches Handeln im Unterricht mit heterogenen Lerngruppen bzw. unter Bezug auf spezifische Förderschwerpunkte (Forschungspraktikum; Modul IP 5). Zum anderen folgen sie einem Ansatz forschenden Lernens in der Lehrer/innenbildung (Forschungspraktikum; Modul IP 5 sowie Master-Thesis; Modul IP 8). Die forschungsorientierten Studienanteile und die Master Thesis sind an aktuellen, fachwissenschaftlich relevanten Themen ausgerichtet. Durch diese Struktur können Forschungsprojekte der Hochschullehrenden an die Studienstruktur angeknüpft werden. So wird insgesamt eine dichte Verzahnung von universitärer Forschung und Lehre gewährleistet. 7

7 Bewerbung / Zulassungsbeschränkung Studienbewerber/innen geben bei der Antragsstellung ihre im Bachelor studierten Fächer an. Es werden maximal 40 Bewerber/innen zugelassen. Die Erstellung der Rangfolge für die Plätze im M. Ed. IP erfolgt auf Basis der Note des ersten Studiums und der durch die Auswahlkommission bewerteten Qualität des Motivationsschreibens. In die Bewertung des Motivationsschreibens fließen sowohl die Qualität des Schreibens als auch Art und Umfang der dort dokumentierten bisher erworbenen Kenntnisse/Erfahrungen im Bereich Inklusions-/ Sonderpädagogik ein. Das Zulassungsverfahren selbst wird nur für die Fächer Deutsch oder Elementarmathematik durchgeführt. Die Zugelassenen werden automatisch in ihr zweites Fach und in Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik eingeschrieben. Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. Juli, Sommersemester: 15. Januar Zum Sommersemester werden nur fortgeschrittene Studienbewerber/innen zugelassen. Antragsunterlagen für die Einschreibung/Bewerbung Die Antragsunterlagen finden Sie in der Broschüre Studieren an der Universität Bremen. Sie ist ab Ende April im Verwaltungsgebäude der Universität Bremen, an Bremer Schulen und bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen erhältlich. Im Internet unter können Sie sich die Antragsunterlagen herunterladen. Sie können die Broschüre auch schriftlich anfordern. Schicken Sie dazu einen Aufkleber mit Ihrer Adresse und 1,45 in Briefmarken an folgende Adresse: Universität Bremen, Sekretariat für Studierende, Postfach , Bremen. 8

8 Studienbeginn Nur zum Wintersemester. Im Sommersemester werden nur fortgeschrittene Studierende zugelassen. Studiendauer / Förderungshöchstdauer nach BafÖG 4 Semester Studienabschluss / Titel nach dem Studium Master of Education M.Ed. Unterrichtssprache Deutsch Auslandssemester Ein Auslandssemester ist in der Regel im vierten Semester möglich. Neben dem Erwerb von mind. 9 cp durch Lehrveranstaltungen/Module (entsprechend dem Modul IP 7) bedeutet dies, dass die Arbeit an der Master-Thesis, bzw. an den dazugehörigen Forschungsaufgaben in Teilen im Ausland erfolgt. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige entsprechende Absprache mit den Lehrenden, die die Masterarbeit begleiten. Lehrende 3 Professorinnen (+ Mitarbeiter/innen) 1 Univeristätslektor/in Studierende Im Sommersemester 2010: 43 9

9 Kontakt Internetadresse des Studiengangs Hier finden Sie weitere Informationen, aktuelle Veränderungen, Kontaktdaten aller Lehrenden. Informationen erhalten Sie auch über: Geschäftstelle Heidrun Bozetti Gebäude GW 2, Raum A 2600, Telefon: 0421/ bozetti@uni-bremen.de Sekreteriat Rita Messerschmidt Gebäude GW2, Raum B1550, Telefon: 0421/ ritam@uni-bremen.de Studienfachberatung Anfragen gerne zunächst per an: info-ip@uni-bremen.de Prof. Dr. Simone Seitz, Gebäude SPT, Raum C 6250, Telefon: 0421/ Praktikumsbeauftragte: Anfragen gerne zunächst per an: info-ip@uni-bremen.de Anerkennung des Vorpraktikums: Katja Scheidt, Gebäude GW2, Raum B1590, Telefon: 0421/ Praktikum im Master: PD Dr. habil. Blanka Hartmann, Gebäude GW 2, Raum 1530, Telefon 0421/ Sekretariat für Studierende (Immatrikulationsamt) Besuchadresse: Bibliothekstraße, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss Postadresse: Universität Bremen, SfS, Postfach , Bremen Telefon: (0421) , Fax: (0421) sfs@uni-bremen.de, Internet: Sprechzeiten: Mo, Di, Do Uhr, Mi Uhr Studierendenvertretung im Fachbereich 12 Stuga FaBiWi: Gebäude GW 2 Raum A 1480 (Grundschulwerkstatt) oder A fabiwi@gmx.de Internet: Stuga Inklusive Pädagogik: Gebäude GW2, Raum A 2270 Internet: inklusive-paedagogik.blogspot.com Allgemeiner StudentInnenausschuss (AStA) AStA-Etage, Studentenhaus Stand: Juli

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