HLBS Jahrestagung 2012 Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg

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1 Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung einer Entnahme oder eigenbetrieblichen Nutzung von Strom oder Wärme aus eigenen Energieanlagen unter besonderer Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage StB Sebastian Nehls Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel

2 Themenübersicht: 1. Einkommensteuer 1.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom 1.2 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme 2. Umsatzsteuer 2.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom 2.2 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme

3 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom Annahme: Stromerzeugung in EinzelU Annahme: Stromerzeugung in PersGes Verwendung Strom für private Zwecke Verwendung Strom für betriebl. Zwecke Verwendung Strom für private Zwecke Gesellschafter Verwendung Strom für betriebl. Zwecke Gesellschafter Entnahme Überführung Entnahme Übertragung Teilwertansatz 6 (1) Nr. 4 EStG Buchwertansatz 6 (5) S. 1 EStG Teilwertansatz 6 (1) Nr. 4 EStG Buchwertansatz 6 (5) S. 3 EStG

4 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen à Wiederbeschaffungskosten: Reproduktionswert = steuerliche HK für WG Strom (vgl. HHR, zu 6 EStG, Rz m. V. a. BStBl II 1989, S.962) beachte: aber: steuerliche HK ohne Kosten der Finanzierung (R 6.3 (4) EStR) evtl. Änderung steuerliche HK mit neuer ESt-Richtlinienfassung (vgl. BMF v , BStBl. I 2010, S.597, Rz.25)

5 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: a) für PV-Anlagen - OFD Niedersachsen v (BB 2011, S.177) à Grundsatz: à aber: Reproduktionswert Obergrenze = Marktpreis (m. V. a.: BFH v , BStBl. II 1986, S.17)

6 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: a) für PV-Anlagen - noch: OFD Niedersachsen v (a. a. O.) à daher: aus Vereinfachungsgründen Entnahmewert in Anlehnung an Strompreis des Energieversorgers zu schätzen (allg. Strom-Mix; kein Öko-Tarif)

7 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: a) für PV-Anlagen - OFD Rheinland v (S /0003-St142) = OFD Niedersachsen v (a. a. O)

8 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: b) für BHKW - OFD Niedersachsen v (DB 2011, S.20) à Grundsatz: à aber: Reproduktionswert Obergrenze = Marktpreis (m. V. a.: BFH v , BStBl. II 1986, S.17)

9 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: b) für BHKW - noch: OFD Niedersachsen v (a. a. O.) à daher: aus Vereinfachungsgründen Entnahmewert in Anlehnung an Strompreis des Energieversorgers zu schätzen (allg. Strom-Mix; kein Öko-Tarif)

10 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: b) für BHKW - OFD Rheinland v (a. a. O.) à keine Vereinfachungsregelung! à der Entnahmewert bestimmt sich nach den anteiligen HK (auch: AfA, Finanzierungskosten). Dies entspricht der umsatzsteuerlichen Behandlung des BHKW (so auch FG Nds. v , Az.: 16 K 41/09, Rev. BFH XI R 3/10).

11 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: b) für BHKW - noch: OFD Rheinland v (a. a. O.) à warum Unterschiede zw. PV-Anlage und BHKW? Frage: Kommt es nicht auf das Endprodukt an? à m. E. abzulehnende Auffassung, weil FG Nds. ausschließlich mit USt befasst war

12 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Fazit: à Obergrenze Entnahmewert = Marktpreis (lt. BFH) à Vereinfachungsregelung ungünstiger, wenn HK < Marktpreis à i. d. R. Einigung mit dem FA bezüglich ESt

13 1.1 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom Buchwertansatz bei Eigenerzeugnissen a) Überführung nach 6 (5) S. 1 EStG à Reproduktionswert (ohne Finanzierungskosten) b) Übertragung nach 6 (5) S. 3 EStG (von GHV in BV eines MitU) à Reproduktionswert (ohne Finanzierungskosten)

14 1.2 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme Annahme: Wärmeerzeugung in EinzelU Annahme: Wärmeerzeugung in PersGes Verwendung Wärme für private Zwecke Verwendung Wärme für betriebl. Zwecke Verwendung Wärme für private Zwecke Gesellschafter Verwendung Wärme für betriebl. Zwecke Gesellschafter Entnahme Überführung Entnahme Übertragung Teilwertansatz 6 (1) Nr. 4 EStG Buchwertansatz 6 (5) S. 1 EStG Teilwertansatz 6 (1) Nr. 4 EStG Buchwertansatz 6 (5) S. 3 EStG

15 1.2 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen à Wiederbeschaffungskosten: Reproduktionswert = steuerliche HK für WG Wärme (vgl. HHR, zu 6 EStG, Rz m. V. a. BStBl II 1989, S.962) beachte: aber: steuerliche HK ohne Kosten der Finanzierung (R 6.3 (4) EStR) evtl. Änderung steuerliche HK mit neuer ESt-Richtlinienfassung (vgl. BMF v , BStBl. I 2010, S.597, Rz.25)

16 1.2 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: - BayLfSt v (S /1 St 33) à Grundsatz: 2 Cent/kWh à Wohnhaus: max. 600,-- bis 1.000,-- p. a. Hinweis: Verfügung für ESt weiterhin gültig!

17 1.2 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Meinungen Finanzverwaltung: - OFD Rheinland v (a. a. O.) à der Entnahmewert bestimmt sich nach den anteiligen HK (auch: AfA, Finanzierungskosten). Dies entspricht der umsatzsteuerlichen Behandlung des BHKW (so auch FG Nds. v , Az.: 16 K 41/09, Rev. BFH XI R 3/10). à m. E. abzulehnende Auffassung, weil FG Nds. ausschließlich mit USt befasst war

18 1.2 ESt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme noch: Teilwertansatz bei Eigenerzeugnissen Fazit: à Vereinfachungsregelung BayLfSt anwendbar à i. d. R. Einigung mit dem FA bezüglich ESt

19 Themenübersicht: 1. Einkommensteuer 1.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom 1.2 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme 2. Umsatzsteuer 2.1 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom 2.2 Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme

20 2.1 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom PV-Anlagen BMF-Schreiben vom (BStBl I 2009, S.523) - dezentraler (privater) Stromverbrauch führt nicht zu unentgeltlicher Wertabgabe Lieferfiktion: à à erzeugter Strom gilt als vollständig an den Netzbetreiber geliefert selbstverbrauchter Strom gilt als Rücklieferung

21 2.1 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom BHKW BMF-Schreiben vom (BStBl I 2011, S.254) - BMF geht von BHKW in einem Einfamilienhaus aus - Behandlung wie bei PV-Anlagen: - dezentraler (privater) Stromverbrauch führt nicht zu unentgeltlicher Wertabgabe Lieferfiktion: à à erzeugter Strom gilt als vollständig an den Netzbetreiber geliefert selbstverbrauchter Strom gilt als Rücklieferung

22 2.1 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: BHKW BMF Schreiben vom (a. a. O.) noch: Lieferfiktion: à liegt nur vor, wenn Anlagenbetreiber für dezentral verbrauchten Strom eine Vergütung nach EEG oder KWKG in Anspruch genommen hat

23 2.1 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Strom noch: BHKW aber: - bei Großanlagen (PersGes) wird Strom i. d. R. zu 100% an den Netzbetreiber geliefert - der von Gesellschaftern benötigte Strom wird i. d. R. von diesen gesondert bezogen à keine Lieferfiktion

24 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW BMF-Schreiben vom (a. a. O.) à Bemessungsgrundlage Wärme Meinung Finanzverwaltung: - Wärme wird vom Betreiber selbst hergestellt à Folge: bei unentgeltlicher Wertabgabe oder bei Lieferungen an nahestehende Personen gegen niedriges Entgelt = Ansatz der Selbstkosten

25 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW Wie werden Selbstkosten definiert? - Kommentierung vertritt unterschiedliche Auffassungen - Finanzverwaltung äußert sich nicht - Sind auch die Selbstkosten einzubeziehen, für die kein Vorsteuerabzug bestand? (Miete, Pacht, Zinsen, Löhne) à ungeklärt

26 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW FG Nds. vom , Az.: 16 K 41/09 Rev. BFH, Az.: XI R 3/10 Sachverhalt: Ansatz der Selbstkosten bei Abgabe von Wärme für den privaten Bereich (BHKW im Einfamilienhaus) - dem Urteil ist keine genaue Ermittlung der Selbstkosten zu entnehmen - BHKW produziert neben Prozesswärme auch Abwärme à kein Entnahmewille bei Abwärme à BFH-Entscheidung bleibt abzuwarten

27 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW BFH vom , Az.: XI R 8/09 (BFH/NV 2011, S.2184) Sachverhalt: Verbilligte Lieferung von Zeitungen an Arbeitnehmer - mangels Einkaufspreis ist für die Mindest-BMG von den Selbstkosten auszugehen à alle diejenigen Kosten, mit denen die Kostenrechnung des Unternehmers belastet wird à Kosten, die für den Hersteller bei der Fertigung einer Ware anfallen

28 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW noch: BFH vom , Az.: XI R 8/09 (BFH/NV 2011, S.2184) übertragen auf Wärme: à insbes. Substratkosten, Unterhaltungskosten, Abschreibungen und alle übrigen Kosten, mit denen die Kostenrechnung des Biogasanlagenbetreibers belastet wird

29 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW aber: KWK-Bonus kann m. E. bei der Ermittlung der BMG für unentgeltliche Wertabgabe Entgelt von dritter Seite darstellen Ermittelte Selbstkosten x Wärmeentnahme = abzgl. (versteuerter) KWK-Bonus = = Summe Summe x 19% = USt à beachte: Deckelung der BMG!

30 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW BMG nach Selbstkosten über marktübliches Entgelt für Wärme gedeckelt! (so auch: BFH vom , a. a. O., Zeitungsfall ) à BFH kommt zum Ergebnis, dass bei einer Gegenstandsentnahme mangels EK-Preis grundsätzlich die Selbstkosten anzusetzen sind aber: marktübliches Entgelt = Obergrenze

31 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW noch: BMG nach Selbstkosten über marktübliches Entgelt für Wärme gedeckelt! - Finanzverwaltung sieht Deckelung nur vor, wenn vor Ort ein Wärmeversorgungsunternehmen Wärme anbietet à m. E. nicht sachgerecht à vor Ort : m. E. auch Region (bspw.: Bundesland)

32 2.2 USt: Entnahme/ eigenbetriebliche Nutzung von Wärme BHKW Fazit:

33 Vielen Dank! StB Sebastian Nehls Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel

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