Mietvertrag. zwischen. der Ortsgemeinde Plaidt, vertreten durch den Ortsbürgermeister, - nachfolgend Vermieter - genannt

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1 Mietvertrag zwischen der Ortsgemeinde Plaidt, vertreten durch den Ortsbürgermeister, - nachfolgend Vermieter - genannt und Name (Herr / Frau / Eheleute / Firma) Anschrift Straße PLZ, Ort Telefon-Nr. mobil (handy) vorsteuerabzugsberechtigt - nachfolgend Mieter genannt - Ja Nein (Zutreffendes bitte unbedingt anzukreuzen!) über die Nutzung der Plaidter Hummerich-Halle Tag der Veranstaltung Mietzeitraum vom (Datum; 12.00Uhr) bis (Datum; 10.00Uhr) (Zwecks Vorbereitung und Abbau) Art der Veranstaltung: (Zutreffendes ist anzukreuzen) Veranstaltung mit Bewirtung Seminar / Tagung Gewerblich (z. B. Messe) Kulturell (ohne Bewirtung), Vereinsversammlung u. a. Nähere Bezeichnung der Veranstaltung: (z.b. Hochzeit, Konzert) Veranstaltung mit Eintritt Ja Nein Sicherheitspersonal (Security) Ja Nein Anzahl Sicherheitspersonal Nutzung von Geschirr/Besteck Ja Nein *) Tische/Stühle Ja Nein *) Beschallungsanlage Ja Nein *) Beleuchtungsanlage Ja Nein *) Schutzbodenbelag Ja Nein *) Kühlzelle/Zapfanlage Ja Nein *) *) siehe Übergabeprotokoll

2 1 MIETSACHE (1) Mietsache ist das Bürgerhaus, bzw. sind die nachfolgend aufgeführten Bereiche des Bürgerhauses (Zutreffendes ist anzukreuzen): Plaidter Hummerich-Halle komplett einschl. Foyer, Garderobe, Schrotteler Saal, Schrotteler Stube, beide Umkleideräume, Küche, Flur und Putzraum. Festsaal und Foyer. Festsaal und Foyer, Küche, Theke und Garderobe. nur Foyer mit Küche, Theke und Garderobe. Beachte: Vermietung nur unter besonderen Bedingungen möglich! Schrotteler Saal (Schrotteler Stube und Schrotteler Saal) Schrotteler Saal (ohne Schrotteler Stube). nur Schrotteler Stube (ohne Schrotteler Saal). Beachte: Vermietung nur unter besonderen Bedingungen möglich! Willibrordsaal. (2) Die Plaidter Hummerich-Halle wird als Betrieb gewerblicher Art geführt. Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gilt: Die Vermietung an andere Unternehmer (z. B. Vereine) ist mit zur Zeit 19 % steuerpflichtig. 2 BENUTZUNGSENTGELT / MIETE (1) Das Benutzungsentgelt bemisst sich grundsätzlich nach den vom Vermieter an den Mieter veräußerten Kaltgetränken. (2) Der Mieter erwirbt die für seine Veranstaltung benötigten Getränke beim Vermieter. Der Vermieter erwirbt die Getränke nach Wahl des Mieters ausschließlich bei einem der nachfolgend aufgeführten Getränkehändler: 1) Name Ort Anschrift Tel.-Nr. bitte ankreuzen a) Plaidter Getränkemarkt Schmitz b) Getränke Schumacher c) Getränke Willi Plaidt Miesenheimer Str / Plaidt Hauptstr. 5 a 02632/5700 Andernach- Blumenstr /5608 Klein Miesenheim d) Golden Plate Plaidt Hauptstr /5346 od ) Anmerkung: Im übrigen besteht die Möglichkeit für weitere Gewerbebetriebe aus Plaidt, mittels Bewerbung als Getränkelieferant in die Liste aufgenommen zu werden. Die Getränke werden von der Gemeinde mit einem Aufschlag auf die Netto- Einkaufspreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer (z.zt. 19 %) veräußert. Die Höhe des Aufschlages ist in der jeweils gültigen Preisliste, die Bestandteil dieses Vertrages ist, geregelt.

3 Unterschreitet der Aufschlag die festgesetzte Mindestmiete gemäß der Preisliste, so ist die Mindestmiete zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, bei Lieferung und Rückgabe der Getränke zum Zweck der Überprüfung anwesend zu sein. (3) Tätigkeiten des Hausmeisters beim Auf- und/oder Abbau oder während der Veranstaltung sind gesondert zu vergüten. Die Einweisung des Mieters in die ordnungsgemäße Benutzung der Mietsache bei Übergabe sowie Abnahme der Halle nach der Veranstaltung durch den/die Hausmeister/in (maximal 4 Stunden für Übergabe und Abnahme zusammen) ist im Nutzungsentgelt enthalten. (4) Der Vermieter behält sich vor, bei Veranstaltungen mit Ausschank hinsichtlich des Warenbezugs und deren Begleichung Regelungen einzelfallweise zu treffen. Bei Messen und Ausstellungen kann der Vermieter ein zusätzliches Entgelt verlangen. (5) Der Mieter gilt als vom Vermieter mit der Getränkebestellung im Namen und für Rechnung der Ortsgemeinde, sowie mit der gesamten Abwicklung gegenüber den in Absatz (2) aufgeführten Getränkelieferanten beauftragt. Als Legitimation des Mieters gegenüber dem Getränkelieferanten dient dieser Mietvertrag. (6) Nachlass vom Mietpreis wird grundsätzlich nicht gewährt, auch dann nicht, wenn die Mietsache ganz oder teilweise nicht genutzt wird. Über Ausnahmen entscheidet der Vermieter im Einzelfall. (7) Tritt der Mieter bis zu 30, 15 bzw. 10 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück, werden 25, 50 bzw. 80 % des Mietpreises fällig. Über Ausnahmen entscheidet der Vermieter im Einzelfall. (8) Die in der Preisliste aufgeführten Beträge sind Netto-Preise. 3 NEBENKOSTEN (1) Der Vermieter erhebt für die nachfolgenden Einrichtungsgegenstände folgende Entgelte: 1. Hallenschutzbodenbelag 50 EUR/Tag 2. Musikanlage 15 EUR/Tag 3. Wird die Mietsache außerhalb der vertraglich vereinbarten Mietzeit nach Absprache mit dem Vermieter zur Vor- oder Nachbereitung zur Verfügung gestellt, sind pauschal 25 EUR/Tag zu entrichten. (2) Die Mietsache ist nach Ende der Veranstaltung besenrein zu übergeben. Die endgültige Reinigung obliegt dem Vermieter. Die Kosten hierfür richten sich nach der geltenden Preisliste. Hiervon ausgenommen sind Verschmutzungen etc., die das übliche Maß überschreiten. Ein solcher Mehraufwand wird dem Mieter je nach Aufwand im Einzelfall in Rechnung gestellt.

4 4 FÄLLIGKEIT Das Benutzungsentgelt und die Nebenkosten sind spätestens 10 Tage nach Rechnungstellung fällig und auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Pellenz einzuzahlen. Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Mayen Kto.Nr BLZ VR Bank Rhein-Mosel eg Kto.Nr BLZ Volksbank Rhein-Ahr-Eifel eg Kto.Nr BLZ Postgiroamt Köln Kto.Nr BLZ NUTZUNG (1) Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln! (2) Die Mietbedingungen über die Nutzung der Hummerich-Halle, einschl. Anlagen (Bestuhlungsplan, Fluchtwegeplan, etc.), sind Bestandteil dieses Vertrages (3) Die Hausordnung der Hummerich-Halle ist zu beachten. (4) Die Mietsache wird dem Mieter durch den/die Hausmeister/in übergeben. (5) Die Überlassung der Mietsache an Dritte ist mit Ausnahme von Ausstellungen oder entsprechenden Vertragsvereinbarungen nicht zulässig. (6) Der Mieter nutzt die Mietsache nur zu dem vereinbarten Zweck. Eine andere Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Beabsichtigte Programmänderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Ausstellungen und Veranstaltungen mit lebenden Tieren sowie Ballsportveranstaltungen und traditionelle Polterabende (auch im Außenbereich) finden nicht statt. Veranstaltungen auf dem Außengelände vor der Hummerich-Halle sowie im Bereich des Schrotteler Saales sind spätestens um zu beenden. Die Veranstaltung darf weder den Gesetzen noch den guten Sitten zuwider laufen, noch darf sie dem Ansehen der Gemeinde abträglich sein. (7) Sofern sich zwischen dem Programm und den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben und der Bezeichnung der Veranstaltung Abweichungen dergestalt ergeben, dass sich der Vermieter ein falsches Bild über die Art der Veranstaltung machen konnte, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, ohne dass vom Mieter dadurch Ansprüche gegenüber der Vermieter geltend gemacht werden können. In diesem Fall ist der Mieter dennoch zur Zahlung der Mindestmiete gemäß Preisliste verpflichtet. (8) Die Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter erfolgt spätestens bei der Abnahme. 6 HAFTUNG (1) Der Mieter übernimmt für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum die dem Vermieter als Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflichten!

5 Der Mieter hat die Räume, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörenden Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor Benutzung auf eine ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. (2) Der Mieter haftet uneingeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Vorbereitung, der Veranstaltung selbst oder hiernach durch ihn, seine Beauftragten, Besucher und sonstige Dritte verursacht werden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste am Nutzungsgegenstand, den Zugangswegen und Zufahrten sowie dem Inventar der Halle, die durch ihn, seine Beauftragten, durch Teilnehmer oder gebetene wie auch ungebetene Besucher seiner Veranstaltung entstanden sind. Dies gilt auch für Proben, Auf-, Abbau- und Aufräumarbeiten. (3) Wird die Hummerich-Halle von mehreren Mietern gleichzeitig genutzt, haften die Mieter im Zweifel für die der Gemeinde entstandenen Schäden an den gemeinsam genutzten Flächen, Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen als Gesamtschuldner. (4) Eingetretene Schäden werden vom Vermieter auf Kosten des Mieters, bzw. der Mieter behoben. (5) Der Mieter stellt die Gemeinde von jeglichen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder, Beauftragten, Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei und verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für Schäden vor, während und nach der Veranstaltung, a) die dadurch entstehen können, dass die zum Gebäude führenden Wege, einschließlich der öffentlichen Verkehrswege entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung der Ortsgemeinde Plaidt, nicht ordnungsgemäß gereinigt bzw. bei Glätte bestreut sind. b) die auf den angrenzenden Grundstücken unmittelbar oder mittelbar durch die Fremdbenutzung verursacht werden. (6) Der Mieter schließt eine Haftpflichtversicherung ab, durch welche auch die Freistellungsansprüche ausreichend abgedeckt sind. (7) Bei Verlust des/der Schlüssel/s wird die Schließanlage im betroffenen Bereich der Hummerich-Halle auf Kosten des Mieters ausgetauscht. (8) Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Der Mieter räumt das Mietobjekt bis zum Ablauf der Mietzeit und übergibt es in seinem ursprünglichen Zustand. (9) Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignisse haftet der Vermieter nicht. (10) Das Nähere ist in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.

6 7 KAUTION Die Kaution beträgt 500 Euro für die Plaidter Hummerich-Halle Euro für Discoveranstaltungen u.ä. 250 Euro für den Schrotteler Saal, Willibrordsaal und ist durch den Mieter mindestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung bei der Verbandsgemeindekasse Pellenz einzuzahlen. Sind keine Beanstandungen festzustellen (Beschädigungen, Verluste o. ä.), wird die Kaution nach der Abnahme der Mietsache erstattet oder auf den Mietzinsanspruch des Vermieters angerechnet. Erfolgt die Einzahlung nicht, so besteht kein Anspruch auf Überlassung der Mietsache. Die vereinbarte Miete (Mindestmiete zuzüglich angefallener Nebenkosten) ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. In besonderen Fällen kann der Vermieter auf die Zahlung der Kaution verzichten. 8 RÜCKTRITT VOM VERTRAG Dem Vermieter steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bei wichtigem Grund zu. Wichtige Gründe liegen z.b. vor, wenn a) der Mieter gegen diesen Vertrag oder die Mietbedingungen verstößt, b) der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, c) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen oder die Veranstaltung gegen geltende Gesetze verstößt, d) die Mietsache infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, e) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Ortsgemeinde oder eine Beschädigung der überlassenen Einrichtung zu befürchten ist, f) der Vermieter das Mietrecht wegen unvorhergesehener Umstände oder für eine im allgemeinen Interesse liegende Veranstaltung dringend benötigt. In den Fällen a), b), c) und e) ist der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietentgeltes zuzüglich der angefallenen Kosten verpflichtet. Im Fall d) trägt jeder Vertragspartner seine angefallenen Kosten selbst. Im Falle des Rücktritts nach f) ist der Vermieter dem Mieter zu Ersatz der bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entstandenen Kosten verpflichtet. Entgangener Gewinn wird nicht vergütet. Jeglicher Schadenersatz entfällt, wenn die Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden kann. 9 ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN Die Mietbedingungen über die Nutzung sowie die Hausordnung der Plaidter Hummerich- Halle und die Preisliste sind Bestandteil dieses Vertrages. Weitere Nebenabreden, Änderungen und Nachträge des Vertrages bedürfen der Schriftform.

7 10 VERSTOSS GEGEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN (1) Bei Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der Mietbedingungen oder die Hausordnung, ist der Mieter auf Verlangen des Vermieters zur sofortigen Räumung und Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, Räumung und Instandsetzung der Mietsache auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. (2) Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Benutzungsentgeltes verpflichtet; weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter ausdrücklich vor. Der Mieter selbst kann keine Schadenersatzansprüche geltend machen. 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. (2) Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des BGB über die Miete. (3) Ist eine Bestimmung des Mietvertrages oder der Mietbedingungen unwirksam, treffen beide Vertragspartner eine einverständliche Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. (4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andernach. (5) Diese Mietbestimmungen treten am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. 12 Besondere Vereinbarungen * Wir weisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Nichtrauchergesetzes hin. Kostenpflichtige Verstöße werden beim Mieter eingefordert! * Hinweis zu den Mietpreisen: Es gelten die am Miettag gültigen Mietkonditionen! Plaidt, (Datum) für die Ortsgemeinde Plaidt für den Mieter

8 (Ortsbürgermeister) (Unterschrift)

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