Förderung der Ausstattung der Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik

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1 Förderung der Ausstattung der Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik 18 Das Ziel der Förderung wurde nicht erreicht. Die Bedarfsberechnung des SMK für den Förderzeitraum 2001 bis 2006 war um ca. 38 Mio. zu hoch. 1 Prüfungsgegenstand Für die Förderung der Ausstattung von Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) standen für den Zeitraum 2000 bis 2006 rd. 92 Mio. EFRE- Mittel zur Verfügung. Hiervon hatte das SMK bis 2004 rd. 57,4 Mio. veranschlagt. Ziel der Förderung war neben der Absicherung des Informatikunterrichts an den Schulen auch die Ausstattung mit modernen IuK-Techniken zur fachspezifischen oder fächerübergreifenden Integration neuer Medien in den Unterricht. Der SRH hat die Zuschüsse des SMK für die Ausstattung der Schulen mit IuK-Technik in den Hj bis 2004 geprüft. 2 Prüfungsergebnisse und Folgerungen 2.1 Bedarfsberechnung Schülerentwicklung Für den Förderzeitraum bis 2006 unterlegte das SMK der Bedarfsberechnung für die Ausstattung der Schulen mit IuK-Technik die Zahl der Grundschulen im Schuljahr 1999 sowie die Schülerzahlen für das Schuljahr 1999/2000 für Berufs- und Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen. Das SMK ging von einem Preis von je PC aus. Über alle Schularten errechnete das SMK einen Förderbedarf von T. Für die Vernetzung der Computer wurden weitere T eingeplant. Somit wurde ein Gesamtbedarf von T für den Förderzeitraum von 2001 bis 2006 ermittelt. Berechnungsunterlagen für die Ausgaben je PC in Höhe von und den schulartspezifischen Ausstattungsorientierungen konnte das SMK nicht nachweisen. Das SMK führt jährlich eine Berechnung zur Prognose der künftigen Schüler- und Absolventenzahlen durch. Diese Schülerprognose bildet nach den Aussagen des Ministeriums eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Lehrerbedarfs und für die bildungspolitische Planung. Diese Schülerprognose wurde der Bedarfsberechnung nicht zugrunde gelegt. 171

2 Die Entwicklung der Schülerzahlen lt. Schülerprognose 2000 des SMK für das Schuljahr 2005/2006, dem Ende der Förderperiode, weicht erheblich von den Zahlen des SMK ab, die dieses der Ermittlung des Fördermittelbedarfs zugrunde gelegt hat. Die in der Fördermittelbedarfsberechnung des SMK nicht berücksichtigte sinkende Schülerzahl um rd Schüler entsprechend der Schülerprognose 2000 des SMK führte zu einem überhöhten Finanzbedarf von rd. 22 Mio.. Das SMK hat es versäumt, den Fördermittelbedarf den rückläufigen, ihm bekannten Schülerzahlen anzupassen Preisentwicklung Die Preisentwicklung bei PC war in den letzten Jahren rückläufig. So sank z. B. der Preisindex für PC des Statistischen Bundesamtes von 100 % im Jahr 2000 auf 43,7 % im Jahr Der voraussehbare Preisverfall bei Informationsverarbeitungsgeräten wurde bei der Ermittlung des Fördermittelbedarfs nicht berücksichtigt. Ebenso wenig erfolgte später eine entsprechende Korrektur der Fördermittelbedarfsberechnung. Der errechnete Fördermittelbedarf des SMK für PC war in jedem Jahr zwischen 2001 bis 2004 preisbedingt um durchschnittlich 19 % zu hoch. Für den Zeitraum 2001 bis 2004 ergab sich damit eine Überschätzung des Fördermittelbedarfs von rd. 16,6 Mio.. Die Jahre 2005 und 2006 sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die niedrigeren Preise führten jedoch nicht zu einer Reduzierung der Ausgaben, weil die Antragsteller die nicht benötigten Mittel nutzten, um durch ergänzende Anträge im Rahmen der Ausstattungsorientierungen ihre Technik zu erweitern. Die Ausstattungsorientierungen enthalten Angaben zur maximalen Zahl der anzuschaffenden Technik; sie enthalten keine Preisvorgaben oder Preisspannen. Das SMK hat es versäumt, bei der Ermittlung des Fördermittelbedarfs voraussehbare Preissenkungen zu berücksichtigen. Die Bedarfsberechnung des SMK war somit für den Förderzeitraum insgesamt um mindestens 38,6 Mio. zu hoch. 2.2 Erfolgskontrolle Förderkonzeption Das SMK hatte für die Haushaltsaufstellung 2001/2002 keine Förderkonzeption mit jeweils messbaren Zielgrößen als Grundlage für die Veranschlagung der Fördermittel. In der Bedarfsermittlung des SMK aus dem Jahr 2000 wird von einem Schüler-Computer- Verhältnis von 10 : 1 ausgegangen (außer Grundschulen: 10 Computer je Grundschule). In den Erläuterungen zur Tit.Gr. 86 des Epl. 05 im Haushaltsplan 2003/2004 werden erstmals messbare Zielgrößen aufgeführt, wie z. B. die Annäherung der Schüler- Computer-Relation von 40 Schülern pro Computer an den bundesweiten Durchschnitt von 12 Schülern pro Computer. 172

3 In welchen Grenzen die Annäherung erfolgreich ist, lassen die o. a. Erläuterungen offen. Weitere messbare Zielgrößen, die aus der Förderkonzeption hätten abgeleitet werden können, wie Absicherung des Informatikunterrichts sowie Auslastung und Einsatz im Fachunterricht hat das SMK nicht erarbeitet. Das SMK hätte vor einer Veranschlagung von Mitteln im StHpl. eine Förderkonzeption mit messbaren Zielgrößen erarbeiten müssen Schüler-Computer-Relation an allgemein bildenden Schulen Die Zielstellungen des SMK gehen einmal von 1 PC je 12 Schüler (Haushaltsplan 2003/2004, Epl. 05, S. 58), ein anderes Mal aber von 1 PC je 10 Schüler (Bedarfsberechnung des SMK) aus. Sie waren damit widersprüchlich. In einer ersten Erfolgskontrolle des SMK vom wurde zur Entwicklung der Schüler-Computer-Relation für das Jahr 2004 ein Verhältnis über alle Schularten von 19 : 1 festgestellt: Für jeden neu hinzu gekommenen Schüler-PC wurden 2001 bis 2004 rd Fördermittel eingesetzt (darin sind auch Ausgaben für Lehrer-PC, Drucker, Scanner und andere Hardware sowie die Ausgaben für die Wartung enthalten). Rechnet man diesen Wert bis zum Jahr 2006 hoch, lässt sich über die verbleibenden Fördermittel eine Schüler-Computer-Relation von 14 : 1 - über alle Schularten betrachtet - erreichen. Nach dieser ersten Erfolgkontrolle wurde das Ziel der Förderung, im Jahr 2006 eine Schüler-Computer-Relation von 10 : 1 zu erreichen, verfehlt. Das SMK hat daraus keine Maßnahmen abgeleitet, um das Förderziel doch noch zu erreichen Schüler-Computer-Relation an berufsbildenden Schulen Bei der Ermittlung des Bedarfs im Jahr 2000 ist das SMK bei Berufsschulen von einem Schüler-Computer Verhältnis von 10 : 1 ausgegangen. Der Ausbildungsrichtung der Berufsschule Rechnung tragend konnte die Ausstattung hiervon nach oben oder unten abweichen. Im Bereich der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft teilten sich bei Ausbildungsrichtungen wie Kosmetik, Kinderpflege sowie Dienstleistungswirtschaft rechnerisch 2,15 bis 3,76 Schüler einen PC. Eine Vielzahl von Fällen zeigt, dass das angestrebte Förderziel von 10 : 1 teilweise deutlich übererfüllt wurde. Die Überversorgung kann nicht mit den angebotenen Ausbildungsberufen begründet werden. Die Förderung von Berufsschulen war teilweise nicht notwendig und damit unwirtschaftlich. Das SMK hat es versäumt, die unterschiedliche Ausstattung mit Hard- und Software von Berufsschulen in der Förderrichtlinie entsprechend dem Ausbildungsprofil zu regeln Bereitstellung multimedialer Inhalte über zentrale Plattformlösungen Das SMK hat den Schwerpunkt der Förderung auf die Einrichtung, Ausstattung und Wartung von Computerkabinetten pro Schule (Insellösung) gelegt. Sogenannte Plattformlösungen wurden in der Förderrichtlinie nicht berücksichtigt, obwohl diese kostengünstiger sein können, weil z. B. durch eine zentrale Wartung und Administration und einen zentralen Kinder- und Jugendschutz weniger Ausgaben anfallen können. 173

4 Beabsichtigten die Schulträger, eine Plattformlösung für mehrere Schulen zu schaffen, so mussten sie die Ausgaben für deren Projektierung aus eigenen Mitteln finanzieren. Sie waren nicht förderfähig. So betrug z. B. der Einsatz finanzieller Mittel für die Bereitstellung multimedialer Inhalte über zentrale Datenspeicher in der Stadt Dresden gegenüber einem vergleichbaren Projekt eines Landkreises nur ein Drittel, umfasste aber die vierfache Anzahl von Schulen als Nutzer. Das SMK hat es versäumt, in die Förderrichtlinie auch die Förderung von Plattformlösungen und Projektierungsleistungen einzubeziehen. Mögliche Einsparungen konnten deshalb nicht genutzt werden Einbeziehung der IuK-Technik in den Fachunterricht Ziel der Förderung war auch die Einbeziehung der IuK-Technik in den Fachunterricht. Das SMK erfasst jährlich zum Stichtag die Ausstattung der Schulen in Sachsen mit IuK-Technik sowie deren Nutzung in unterschiedlichen Unterrichtsbereichen. Einen bzw. nur gelegentlichen Einsatz eines Computers im Unterricht wiesen mit Stand vom danach aus: In die Erfassung einbezogene Schulen Fächer 808 Grundschulen 761 Sekundarbereiche I+II 112 BBS in % Sachunterricht 24,7 2,3 15,8 Naturwissenschaften 1,8 18,8 5,7 Mathematik 13,3 7,7 1,9 Informatik - 84,4 78,2 Deutsch 20,0 6,2 5,5 Fremdsprachen 5,0 13,6 15,0 Arbeitsgemeinschaften 37,2 49,4 22,0 Die Nutzung der IuK-Technik war in den ausgewiesenen Fächern weitgehend nur gelegentlich oder nahezu gar nicht gegeben. Selbst im Fach Informatik fand in rd. 22 % aller beruflichen Schulen und in rd. 16 % aller Schulen der Sekundarstufen I und II der Unterricht ohne oder nur gelegentlich mit Computern statt. Der fachspezifische oder fächerübergreifende Einsatz der IuK-Technik im Unterricht ist kaum erreicht worden. Deren Anschaffung war insoweit unwirtschaftlich. Sie kann durch den vermehrten Einsatz im Unterricht erhöht werden. Das SMK muss die Ursachen der mangelhaften Umsetzung der Anwendung der Computertechnik in den Fachfächern feststellen und auf deren Beseitigung hinwirken. 2.3 Inanspruchnahme der Fördermittel durch Schulträger Im Hinblick auf die Chancengleichheit aller sächsischen Schüler sollen bereits in der Grundschule unterschiedliche soziale und geschlechtsspezifische Lernvoraussetzungen im Bereich der Computernutzung ausgeglichen und ein möglichst einheitliches Aus- 174

5 gangsniveau für die Grundlagenbildung ab Klassenstufe 7 geschaffen werden. Nach den Erkenntnissen der früheren Regionalschulämter hatten bis September 2005 die Schulträger von 174 Grundschulen, 54 Mittelschulen, 7 Gymnasien, 31 Förderschulen und 2 Berufsschulzentren keinen Antrag auf Förderung gestellt. Mehrfach genannte Gründe hierfür waren fehlende Eigenmittel, keine Standortgenehmigung für die betreffende Schule und keine Kenntnis von der Förderung. Einige dieser Schulen verfügten über eine z. T. ältere Grundausstattung mit PC. Die Regionalschulämter hatten keinen Überblick, inwieweit ältere IuK-Technik vorhanden war und ob diese ggf. den Ansprüchen des Lehrplanes genügte. Nach Aussage des SMK vom März 2005 war ihm nicht bekannt, ob und ggf. wie viele Schulen ohne geeignete Grundausstattung mit IuK-Technik es gab. Der gestufte Prozess der Integration der informatischen Bildung beginnend in der Grundschule wurde bislang nicht vollständig in Sachsen umgesetzt. 2.4 Ersatzbeschaffung Die Förderung des Einsatzes der IuK-Technik an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen endete am Das SMK hat nicht untersucht, ob bis dahin alle Schulen mit der notwendigen Technik ausgestattet wurden. Angesichts der Tatsache, dass der Gegenstand der Förderung gem. Nr. 2 der Richtlinie nur mit moderner und funktionsfähiger Ausstattung gewährleistet ist, muss das SMK entscheiden, ob und ggf. wie ein notwendiger Ersatzbedarf befriedigt werden soll. Der notwendige Finanzbedarf zur Erneuerung der aufgrund der Förderung geschaffenen technischen Ausstattung, der die Entwicklung der Schülerzahlen im Freistaat, die technische Entwicklung der Hard- und Software und den eingetretenen Preisverfall seit dem Jahr 2000 berücksichtigt, ist derzeit nicht bekannt. Die Schulträger müssen seit dem Ende der Förderung ohne Zuschüsse auskommen. Das SMK hat keine ausreichende organisatorische und finanzielle Vorsorge getroffen, um das Ziel einer dauerhaften IuK-Technik gestützten Modernisierung des schulischen Unterrichts zu erreichen. Deshalb droht schon nach wenigen Jahren eine Ausstattung der Schulen mit IuK-Technik, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. 3 Zusammenfassende Folgerungen 3.1 Vorhandene Informationstechnik wurde bisher in hohem Umfang nicht ausreichend genutzt, obwohl das SMK der Nutzung neuer Medien in der Schule einen immer größeren Stellenwert eingeräumt hat. Sowohl im Hinblick auf diese Zielsetzung wie auch der Wirtschaftlichkeit der Beschaffung muss der Einsatz der Technik deutlich gesteigert werden. Hierzu bedarf es klarer pädagogischer Zielstellungen, die mit den neuen Medien umgesetzt werden sollen und können. Die Prüfung zeigt, dass die derzeitigen pädagogischen Konzepte nicht stimmig sind. 3.2 Für die Anschaffung der Technik sind die Schulträger, i. d. R. die Kommunen, zuständig. Die Aufteilung der Verantwortung im Schulwesen auf Schulträger/Kommunen (sächliche Ausgaben) und den Freistaat (inhaltliche Vorgaben der Lehrpläne, Personalausgaben) erscheint in Bezug auf den Prüfungsgegenstand problematisch. 175

6 Wegen der Notwendigkeit, einen eigenen Finanzierungsanteil erbringen zu müssen, ist die Bereitschaft und/oder Fähigkeit der Schulträger, IuK-Technik im erforderlichen Umfang, in der notwendigen Qualität und zum angemessenen Zeitpunkt zu beschaffen, ggf. eingeschränkt oder überhaupt nicht gegeben. Dies betrifft insbesondere finanzschwache Schulträger/Kommunen. Wegen dieser Abhängigkeit von den Schulträgern kann der Freistaat - trotz seiner Förderangebote - eine landesweit gleichmäßige Versorgung der Schulen mit Informationstechnik nicht gewährleisten. Die Erfüllung der Lehrpläne und die angestrebte Ausbildung der Schüler in Nutzung und Anwendung der Informationstechnik kann auf diese Weise landesweit nicht sichergestellt werden. Das SMK ist aufgefordert, angemessene Lösungen zu entwickeln. 4 Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Das SMK bestätigt, keine schriftlichen Unterlagen für die Berechnung der Ausgaben pro PC zu besitzen und bei der Preisentwicklung nicht davon ausgegangen zu sein, dass die Preise fallen können. Es sei zutreffend, dass die vom SMK selbst prognostizierten Schülerzahlen je Schulart und Förderjahr nicht unmittelbar in die Mittelplanung für jedes einzelne Haushaltsjahr eingegangen sind. Nach einer Erfolgskontrolle durch das SMK per sei ein Schüler-Computer- Verhältnis von 9 : 1 festgestellt worden. Das SMK habe die Entwicklung von Plattformlösungen unterstützt. Der Kostenvergleich von Netzlösungen zwischen Dresden und dem Landkreis sei nicht möglich. Die Lehrerinnen und Lehrer seien zur Einbeziehung der IuK-Technik in den Fachunterricht ganz unterschiedlich eingestellt. Über die Fortbildung, Beratung und ggf. auch über die Schulaufsicht ist auf die Einhaltung der Lehrplanvorgaben hinzuwirken. Die Ersatzbeschaffung der IuK-Technik sei Pflichtaufgabe der Schulträger. Diese seien unabhängig von ggf. möglichen Förderungen verpflichtet, die für den lehrplangerechten Unterricht erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. 176

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