Information für die Anteilinhaber des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS

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1 Information für die Anteilinhaber des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS Die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit der Investmentfonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, dessen Anteile Sie besitzen, mit dem Investmentfonds ESPA BOND LOCAL EMERGING verschmolzen w ird. Übertragender Fonds: ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg idgf, Übernehmender Fonds: ESPA BOND LOCAL EMERGING, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg 2011 idgf, beide verwaltet von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Habsburgergasse 1 a, A Wien ("Verwaltungsgesellschaft"). Zum Stichtag übernimmt somit der ESPA BOND LOCAL EMERGING alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS, sodass der Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht. 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Die Veranlagungsstrategie sowie das Anlageuniversum des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING sowie des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS sind ähnlich. Seide Fonds sind Anleihenfonds mit Anlageschwerpunkt auf Anleihen aus Schwellenländern (=Emerging Markets). Sie unterscheiden sich vor allem durch die vergleichsweise kürzere Zinsbindung des übertragenden Fonds. Die Hauptbeweggründe für die geplante Verschmelzung sind sinkendes Kundeninteresse am übertragenden Fonds, die Straffung der Investmentfondspalette sowie die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Ein größeres Fondsvolumen ermöglicht ein effizienteres Management und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken. Im Zuge der Verschmelzung kommt es zu einer Anpassung der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds. Aktuell verfügt der ESPA BOND LOCAL EMERGING (übernehmender Fonds) über ein Fondsvolumen von rund EUR 37,6 Mio. und der ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS (übertragender Fonds) von rund EUR 23,9 Mio. 2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS (übertragender Fonds) zu Anteilinhabern des ESPA BOND LOCAL EMERGING (übernehmender Fonds). Seide Fonds sind Anleihenfonds mit Anlageschwerpunkt auf Anleihen aus Schwellenländern (=Emerging Markets). Für den übernehmenden Fonds werden überwiegend Staatsanleihen, Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, Anleihen von Unternehmen sowie Anleihen in Form von Geldmarktinstrumenten von Schwellenländern erworben. Es werden sowohl auf Euro als auch auf USO sowie auf lokale Währung lautende Anleihen erworben. Für den übertragenden Fonds werden überwiegend auf lokale Währungen lautende

2 Geldmarktinstrumente, die von Staaten aus Ernerging Markets begeben werden, erworben. Darüber hinaus können auch Staatsanleihen und sonstige (Unternehmens-) Anleihen mit geringer Restlaufzeit erworben werden. Weiters können auch Sichteinlagen eine wesentliche Rolle spielen. Die Veranlagungsstrategie sowie das Anlageuniversum des übertragenden und des übernehmenden Fonds weichen insbesondere hinsichtlich der vergleichsweise kürzeren Zinsbindung des übertragenden Fonds voneinander ab. Sowohl der übertragende ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS sowie der übernehmende ESPA BOND LOCAL EMERGING weisen bezüglich des Synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (SRRI) die gleiche Einstufung auf. Folglich ergibt sich durch die Verschmelzung keine wesentliche Änderung im Risiko- und Ertragsprofil für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Aufgrund der höheren Verwaltungsgebühr des übernehmenden Fonds kommt es zu einer Erhöhung der laufenden Kosten für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Gleichzeitig ist aufgrund des höheren Fondsvolumens des verschmolzenen Fonds eine Senkung der anteiligen Fixkosten möglich. Größere und somit kosteneffizientere Transaktionen können darüber hinaus eine positive Auswirkung auf die Gesamtkosten des verschmolzenen Fonds haben. Die im übertragenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in Höhe von rund EUR 15,5 Mio. gehen im Zuge der Verschmelzung verloren. Im übernehmenden Fonds sind keine Verlustvorträge vorhanden. Einheitliche Standards österreichischer Lagerstelien regeln den Umgang mit Fondsverschmelzungen im Zusammenhang mit Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern des übertragenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte. Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass die Verschmelzung auch eine Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerposition haben kann. Sie sollten Ihren Kundenbetreuer und/oder Steuerberater hinsichtlich einer Einschätzung der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung kontaktieren. Nachstehende Tabelle zeigt, welche Anteilsklasse des übernehmenden Fonds die entsprechende Anteilsklasse des übertragenden Fonds aufnehmen wird: ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS (übertragender Fonds) ESPA BOND LOCAL EMERGING (übernehmender Fonds) AT (Ausschüttungsanteile) ATOOOOAOAUEO { Ausschüttungsanteile) AT (Thesaurierungsanteile) ATOOOOAOAUF7 (Thesaurierungsanteile) AT (Vollthesaurierer-Ausland) (EUR) ATOOOOAOOGG9 (Vollthesaurierer-Ausland) (HUF) ATOOOOA01294 (Vollthesaurierer-Ausland} (CZK) ATOOOOAOAUG5 (Vollthesaurierer-Ausland) (EUR) ATOOOOA 1 FW A 1 (Vollthesaurierer- Inland/Ausland) (HUF) ATOOOOA 16X22 (Vollthesaurierer-lnland/Ausland) (CZK) Nachstehende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Anlagestrategie, der synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren (SRRI), der Gebühren- und Kostenstrukturen des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds:

3 Fondsname ESPA SHORT TERM EMERGING ESPA BOND LOCAL EMERGING MARKETS (übernehmender Fonds) (übertragender Fonds) Anlagestrategie Für das Fondsvermögen werden Für den Investmentfonds werden überwiegend auf lokale Währungen überwiegend, d.h. zu mindestens 51% lautende Geldmarktinstrumente, die des Fondsvermögens, Staatsanleihen, von Staaten aus Lateinamerika, Schuldverschreibungen von Zentral- und Osteuropa, Asien und Kreditinstituten, Anleihen von Afrika (Emerging Markets) begeben Unternehmen sowie Anleihen in Form werden, erworben. Darüber hinaus von Geldmarktinstrumenten ohne können auch Staatsanleihen und Einschränkung hinsichtlich der sonstige (Unternehmens-)Anleihen mit Beurteilung der Bonität der Emittenten geringer Restlaufzeit erworben werden. (Rating von Investment Grade- Sichteinlagen können eine wesentliche Segment bis Speculative Grade Rolle spielen. Segment), von Schwellenländern (= Ernerging Markets), in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. Es werden sowohl auf Euro, auf USO als auch auf lokale Währung lautende Anleihen erworben. SRRI 4 4 (Risiko/Ertragsprofil) Laufende Kosten 0,88% 1,11 % Ausgabeaufschlag bis zu 3,0% bis zu 3,5 % gemäß Fondsbestimmungen Rücknahmeabschlag 0,0% 0,0% Rechnungsjahr Ausschüttung ab ab Periodische Berichte halbjährlich und jährlich halbjährlich und jährlich Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt vor der Verschmelzung keine Neugewichtung des Portfolios des ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS {übertragender Fonds) vorzunehmen. Eine Verwässerung der Performance und eine Änderung des erwarteten Ergebnisses auf Seiten des übertragenden oder des übernehmenden Investmentfonds wi rd grundsätzlich nicht erwartet. Nach der Verschmelzung wird das übernommene Portfolio an das Portfolio des übernehmenden Fonds angeglichen. Dadurch kann es kurzfristig zu einer Verwässerung der Performance kommen. 3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS haben Sie gemäß 123 lnvfg 2011 bis einschließlich (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) das Recht Ihre Anteile am übertragenden Fonds kostenlos zurückzugeben und deren Auszahlung zu verlangen. Wir empfehlen Ihnen die Wesentliche Anlegerinformation {KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Diese ist ebenfalls unter im Internet abrufbar. Der Abschlussprüfer des übertragenden Fonds wird eine Bestätigung ausstellen, die die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis umfasst. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung des Abschlussprüfers anfordern ( 119 lnvfg 2011 ).

4 Die Depotbank (Erste Group Bank AG) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan ( 117 lnvfg 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplans durch die Depotbank anfordern ( 118 lnvfg 2011 ). Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz oder per kontaktieren (kontakt@sparinvest.com), um weitere Informationen zu erhalten. 4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung Im Austausch für Ihre Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS erhalten Sie eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf zwei Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandswert der Anteile des übertragenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übertragenden Fonds vom durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Pkt. 2). Ausgabe- und Rücknahmeaufträge bezüglich des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS werden nach dem Order-Annahmeschluss des nicht mehr akzeptiert. Anteile am übertragenden Fonds, für die bis Order-Annahmeschluss des keine Rücknahme beantragt wird, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information). Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem übertragenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient durchgeführt werden kann. Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungsstichtag verbucht. Die Verschmelzung wird am wirksam. An diesem Stichtag werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, sodass der ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht. Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft 5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des übertragenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzunq Vor der Verschmelzung: Sie können Ihre Anteile ab sofort bis einschließlich (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie im Punkt 4).

5 Nach der Verschmelzung: Nach der Verschmelzung ( ) werden Sie, als vormaliger Anteilinhaber des übertragenden Fonds ESPA SHORT TERM EMERGING MARKETS zum Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und können Ihre Anteile unter Einhaltung der Bestimmungen des Prospekts des übernehmenden Fonds an jedem Bewertungstag zurückgeben: Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Order-Annahmeschlusszeiten: für Beorderungen über Depotbank angebundene Systeme (insbesondere Orders in den Filialen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG): bis 15:45 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) für Beorderungen aller anderen Kunden (Sales, Handel, etc.): bis 15:00 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter abrufbar. Wien am Mit freundlichen Grüßen ERSTE-SPARINVEST ~a l anlagegese l~ ~~~ ~==:> --- Beilagen: Prospekt und Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING Wesentliche Anlegerinformation des übernehmenden Fonds ESPA BOND LOCAL EMERGING

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