Nutzungsvereinbarung

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1 Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden Mieter genannt 1/5

2 1 Mietsache Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung eines Dokumentenscanners [Typ-Angabe] für den Zeitraum vom bis zum. 2 Mietzins Der Mietzins beträgt pro angefangener Woche XX,XX EUR (inkl. MwSt.). In die Berechnung des Mietzeitraums gehen der Tag der Zustellung des Mietgeräts sowie der Tag der Zurücksendung desselben nicht mit ein. Falls der Versand der Mietsache gewünscht wird, fällt hierfür eine einmalige Versandpauschale in Höhe von XX,XX EUR (inkl. MwSt.) an, mit welcher der einmalige Hin- und Rücktransport abgegolten ist. Pro Mietwoche und -gerät gilt ein Freivolumen von XX.XXX Scans (zzgl. 10% als Pauschale für eventuelle Fehlscans). Alle über dieses Freivolumen hinausgehenden Scans werden mit X,XX EUR/Scan (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Der Mietzins wird vom Vermieter nach der Rücksendung der Mietsache in Rechnung gestellt und ist dann innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Vermietung ist der Vermieter berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen. 3 Kaution Die Kaution für die Mietsache beträgt XXX,XX EUR und ist vom Mieter im Voraus auf das folgende Konto zu entrichten: Inhaber: MOOHN GmbH Dresden Bank: Deutsche Bank Dresden Kontonummer: Bankleitzahl: Wichtig: Ein Versand der Mietsache erfolgt nur, wenn die Kaution vorab auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mietsache zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.b. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontonummer Bankleitzahl Bank Name des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin 2/5

3 4 Pflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o. Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. (2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. (3) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. (4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. (5) Der Mieter verpflichtet sich, alle überlassenen Verpackungs- und Versandmaterialien während der Mietzeit aufzubewahren. Bei der Rücksendung des Mietgeräts ist damit für eine ordnungsgemäße Verpackung zu sorgen (das ist auch die Voraussetzung dafür, um im Falle eines Transportschadens die üblicherweise abgeschlossene Transportversicherung in Anspruch nehmen zu können). Wurde die Abholung des Mietgeräts durch einen Paketdienst vereinbart, hat der Mieter sicherzustellen, dass der Paketdienst am vereinbarten Tag das entsprechend verpackte Gerät entgegennehmen kann. 3/5

4 5 Pflichten des Vermieters (1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. (2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters, dasselbe gilt für die Rücksendung des Geräts an den Vermieter. (3) Im Falle eines nicht vom Mieter zu verantwortenden Mangels des Mietgeräts hat der Mieter Anspruch auf die Zusendung eines Ersatzgerätes. Ist der Vermieter nicht in der Lage, ein vergleichbares Ersatzgerät zeitnah zur Verfügung zu stellen, besteht über die Erstattung des Mietzinses hinaus kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter. 6 Vertragslaufzeit Der Vertrag wird auf die in 1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 7 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt., den, den (Vermieter) (Mieter) 4/5

5 WICHTIGER HINWEIS Private Mieter werden gebeten, dieser Nutzungsvereinbarung eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen. Bei gewerblichen Mietern bitten wir um eine Kopie des Handelsregisterauszugs. Dieser Vereinbarung wurde beigefügt: Kopie Personalausweis Kopie Handelsregisterauszug Bitte senden oder faxen Sie die komplett ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsvereinbarung an: MOOHN GmbH Olaf Neubert Werdauer Str Dresden Fax: 03 51/ /5

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