Deutscher Fallschirmsportverband
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- Britta Peters
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1 Seite 1
2 Tandem-Master/AFF-Lehrer selbständig/angestellt? Claus Blesch Königstraße Rottenburg Telefon: 07472/42163 Telefax: 07472/41993 Seite 2
3 Gliederung Behandlung von Tandemsprüngen und Tandemmaster Behandlung von Sprunglehrern Seite 3
4 Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung sind diejenigen, die Arbeit gegen Entgelt in einem Beschäftigungsverhältnis leisten Arbeitnehmer steht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber, da er dem Direktionsrecht unterliegt (Weisungsgebundenheit) i. d. R. liegt auch ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis vor Maßgeblich ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse! Seite 4
5 Kriterien die für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft sprechen Weisungsgebundenheit Einhaltung von Arbeitszeiten Persönliche Erbringung der Arbeitsleistung Zielvereinbarungen, Erbringung von Berichten und Duldung von Arbeitskontrollen Der Status des Arbeitnehmers wird für alle Bereiche des Sozialversicherungsrechts einheitlich beurteilt. Seite 5
6 Verpflichtung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet zu prüfen, ob der Mitarbeiter bei ihm abhängig beschäftigt ist oder selbständig tätig ist. Rechtssicherheit durch Anfrageverfahren zur Statusklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach 7 a SGB IV Seite 6
7 Steuerliche Behandlung des Selbstständigen stellt für die DRV lediglich ein Indiz dar. Maßgeblich ist jedoch das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse (diese können von den vertraglichen Vereinbarungen ebenfalls abweichen) Seite 7
8 Tandemsprünge Tandemsprünge werden dem Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zugeordnet. Die Einnahmen unterliegen dem Regelsteuersatz (19 %). Aus den entsprechenden Kosten hat der Verein den Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen von 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Aufteilung der Kosten aus dem Flugbetrieb auf den Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe und auf den Bereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe, soweit keine direkte Zuordnung möglich ist. Seite 8
9 Tandemmaster Ist der Tandemmaster ausschließlich für den Verein mit dem vereinseigenen System tätig? Rechnet der Tandemmaster mit den Springern direkt ab? Rechnet der Tandemmaster mit dem Verein ab? Rechnet der Verein mit den Springern direkt ab? Seite 9
10 Tandemsprünge Abrechnung erfolgt durch den Verein Der Verein schließt den Tandemvertrag mit dem PAX ab. Der Tandemmaster erhält vom Verein die Entlohnung pro Sprung (z. B. 100,00). Der Tandemmaster ist regelmäßig Arbeitnehmer des Vereins und nicht selbständig (weisungsgebunden, kein wirtschaftliches Risiko, etc.). Die Einnahmen vom PAX sind Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb; Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug Seite 10
11 Tandemsprünge Verein rechnet ab Die Entlohnung des Tandemmasters über die so genannte Ehrenamtspauschale gemäß 3 Nr. 26 a EStG mit maximal 500,00 kann nicht erfolgen, da dieser Bereich dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet ist. Die Entlohnung des Tandemmasters über die so genannte Aufwandsentschädigung gemäß 3 Nr. 26 EStG mit monatlich maximal 175,00 bzw ,00 kann nicht erfolgen, da dieser Bereich dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet ist. Seite 11
12 Tandemsprünge Verein rechnet ab Versteuerung erfolgt als so genanntes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bis max. 400,00. Alternativ: Versteuerung erfolgt über die Lohnsteuerkarte. Seite 12
13 Tandemsprünge Tandemmaster rechnet direkt ab Der Tandemmaster rechnet direkt mit dem PAX ab und ist daher grundsätzlich selbständig tätig. Der Tandemmaster zahlt an den Verein pro Sprung die Ticketpreise oder Pauschale. Er hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 Abs. 1 EStG). Sofern aus diesem Bereich regelmäßig Verluste erzielt werden, stellt sich das Problem der Liebhaberei. Seite 13
14 Tandemsprünge Tandemmaster rechnet direkt ab Er ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er kann die Kleinunternehmer-Regelung gemäß 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen. Zur Überprüfung der Sozialversicherungsfreiheit ist eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu empfehlen. Zur Überprüfung der Selbständigkeit kann eine so genannte Anrufungsauskunft gemäß 42 e EStG beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Seite 14
15 Sprunglehrer (Ausbildung) Deutscher Fallschirmsportverband Ist der Sprunglehrer unentgeltlich (ehrenamtlich) für den Verein tätig? Ist der Sprunglehrer entgeltlich für den Verein tätig? Ist der Sprunglehrer Arbeitnehmer des Vereins? Ist der Sprunglehrer selbständig? Seite 15
16 Sprunglehrer (Ausbildung) Der Sprunglehrer kann die steuerfreie Aufwandsentschädigung (so genannte Übungsleiterpauschale) gemäß 3 Nr. 26 EStG erhalten (monatlich max. 175,00/ jährlich max ,00) Übungsleiterpauschale ist sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Der Verein muss beim angestellten Sprunglehrer ein so genannte Lohnkonto führen. Seite 16
17 Sprunglehrer (Ausbildung) Der Verein muss sich vom angestellten Sprunglehrer schriftlich bestätigen lassen, dass dieser die Übungsleiterpauschale nicht bereits von einem anderen Verein erhält (insgesamt max. 175,00/max ,00). Seite 17
18 Sprunglehrer (selbständig) Einzelfallprüfung! Liegt Hauptberuf vor? Deutscher Fallschirmsportverband Gesetzliche Rentenversicherungspflicht bei bestimmten Berufsgruppen auch bei Selbständigkeit (z. B. Sportlehrer). Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Anrufungsauskunft gem. 42 e EStG Seite 18
19 Problemfall mit Lösungsvorschlag Tandemmaster hat ca. 30 Passagiere, die er selbst zu 100 % abrechnet (TM zahlt Sprungtickets, usw. selbst) Daneben führt er für den Verein A im Jahr ca. 2-3 Tandemsprünge durch, die der Verein A organisiert hat Für den Verein B führt er ca. 4-5 Sprünge durch, die der Verein B organisiert hat Für den Verein C führt er 90 Sprünge durch, die der Verein C organisiert hat Seite 19
20 Lösungsvorschlag In Bezug auf die eigenen Passagiere und auch in Bezug auf die durchgeführte Sprünge für die Vereine A und B kann der TM selbständig tätig gewesen sein. Für seine Tätigkeit für den Verein C kann es bei der Beurteilung durch die DRV durchaus zu dem Ergebnis abhängiges Beschäftigungsverhältnis kommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Seite 20
21 Alternative Lösungsansätze TM hat eine(n) sozialversicherungspflichtigen Angestellte(n) TM und seine Ehefrau gründen eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) TM 1 + TM 2 begründen eine GbR Gesellschaften können keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialversicherungsrechts sein Seite 21
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