Untersuchungsbericht

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1 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 11. August 2015 Ort: Luftfahrzeug: Frankfurt/Main Flugzeug Hersteller / Muster: The Boeing Company / B Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Aktenzeichen: Einige Personen leicht verletzt Luftfahrzeug unbeschädigt Zwei Fahrzeuge (Passagierbusse) beschädigt Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU BFU X

2 Sachverhalt Beim Einrollen einer Boeing auf die Parkposition C15 des Flughafens Frankfurt/Main wurden zwei Passagierbusse beschädigt, die sich im Bereich des Abgasstrahls des Luftfahrzeuges befanden. In einem der Busse befanden sich etwa 70 Passagiere, die gerade ein Luftfahrzeug auf einer Parkposition südlich der einrollenden Boeing verlassen hatten. Ein Passagier wurde leicht verletzt. Ereignisse und Flugverlauf Am landete das Luftfahrzeug Boeing aus Newark (Vereinigte Staaten von Amerika) kommend um 07:19 Uhr 1 auf der Piste 25L des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Die Boeing verließ die Piste über den Rollweg M21 und rollte dann über die Rollwege M, M8, L5, N3 und N zur Parkposition C15. Nach Aussage von Zeugen befand sich ein Passagierbus südlich des Rollweges N im Bereich der Parkposition V127. Der Fahrer hatte den Auftrag Passagiere eines ankommenden Fluges auf der Parkposition V129 aufzunehmen. Der Bus stand parallel zur Rollbahnrandmarkierung in Fahrtrichtung West. Als das Luftfahrzeug von Rollweg N auf die Parkposition C15 nach links einkurvte, setzte sich der Bus in Bewegung und beschrieb eine Linkskurve. Das Fahrzeug kam etwa parallel zur Leitlinie der Position V128 in südlicher Richtung zum Stehen. Im Verlauf dieses Manövers barst auf der rechten Seite des Busses eine Scheibe zwischen den Türen 1 und 2. Auf der Parkposition V129 befand sich ein weiterer, parallel zur Leitlinie der Parkposition V129 in südlicher Richtung geparkter Passagierbus. Dieser zweite Passagierbus wurde durch den ersten Passagierbus in Fahrtrichtung links passiert. Die Positionen der Passagierbusse konnten durch die Darstellung des Flughafenbetreibers von der BFU nachvollzogen werden. Der genaue Abstand der Passagierbusse von der Rollwegrandmarkierung war der BFU nicht bekannt. Der zweite Bus nahm bereits Passagiere eines zuvor auf Parkposition V129 eingetroffenen Luftfahrzeuges auf. Es wurden zwei Scheiben auf der linken Seite im hinteren Teil des Busses zerstört. Nach Aussage von Zeugen waren zu diesem Zeitpunkt bereits etwa 70 Passagiere in den Bus eingestiegen. Ein Passagier erlitt leichte Schnittverletzungen im Gesicht. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 2 -

3 Den Aufzeichnungen des Flugdatenschreibers (FDR) ist zu entnehmen, dass sich der Steuerkurs (Heading) des Luftfahrzeuges ca. 10 min 58 s nach der Landung über einen Zeitraum von 35 s von 070 auf 330 änderte. In diesem Zeitraum nahm die aufgezeichnete Geschwindigkeit über Grund (Groundspeed) von 5 kt auf 1 kt ab und stieg wieder auf 7 kt an. Im gleichen Zeitraum wurde eine Erhöhung der Triebwerksdrehzahl (N1) auf 50% bei Triebwerk #4 (rechts außen) aufgezeichnet. Die Drehzahlen der Triebwerke #1 und #3 wurden mit 40%N1, bzw. 43%N1 aufgezeichnet. Die Drehzahl des Triebwerks #2 betrug 0%N1. Angaben zu Personen Verantwortlicher Luftfahrzeugführer Der 61 Jahre alte verantwortliche Luftfahrzeugführer war im Besitz einer Pilotenlizenz (ATPL(A)), die am nach Teil-FCL ausgestellt wurde. In die Lizenz war die Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen des Typs Boeing 747/400 als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Instrumentenflugregeln (PICIR) eingetragen. Die Berechtigung war bis zum gültig. Die Berechtigung beinhaltete das Führen von Luftfahrzeugen des Typs Boeing Der verantwortliche Luftfahrzeugführer war im Besitz eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1, ausgestellt am nach Teil-MED, gültig bis zum Copilot Der 37 jährige Copilot besaß eine Pilotenlizenz (ATPL(A)), ausgestellt nach Teil-FCL am Die in die Lizenz eingetragene Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen des Typs Boeing 747/400 als Copilot nach Instrumentenflugregeln (COPIR) war bis zum gültig. Die Berechtigung beinhaltete das Führen von Luftfahrzeugen des Typs Boeing Darüber hinaus besaß der Copilot eine gültige Berechtigung als PICIR für Luftfahrzeuge des Typs Airbus A318/319/320/321. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis der Klasse eins des Copiloten war bis zum gültig und wurde am nach Teil-MED ausgestellt

4 Angaben zum Luftfahrzeug Die Boeing ist ein Verkehrsflugzeug mit vier Mantelstromtriebwerken in Tiefdecker Bauweise und einem konventionellen Leitwerk. Hersteller: The Boeing Company Erstzulassung: Baujahr: 2013 Werknummer: Triebwerke: Maximale Startmasse: vier General Electric GEnx-2B67B kg Ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis lag der BFU vor. Das Luftfahrzeug war in der Bundesrepublik Deutschland zum Luftverkehr zugelassen und wurde von einem deutschen Luftfahrtunternehmen betrieben. Meteorologische Informationen Die Routinewettermeldung (METAR) des Flughafens Frankfurt/Main von 06:50 Uhr lautete wie folgt: Wind: 310 /6 kt, zwischen 250 und 340 Sicht: Bewölkung: größer als 10 km 1-2 achtel in ft, 3-4 achtel in ft Temperatur: 19 C Taupunkt: 16 C Luftdruck (QNH): 1016 hpa Zum Zeitpunkt des Zwischenfalls herrschte Tageslicht. Funkverkehr Das Luftfahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Ereignisses Funkkontakt mit Frankfurt Apron. Der Funkverkehr wurde auf Englisch geführt

5 Angaben zum Flugplatz Der Verkehrsflughafen Frankfurt/Main befindet sich 6,5 nautische Meilen (NM) südwestlich des Zentrums der Stadt Frankfurt. Er liegt auf einer Höhe von 364 ft AMSL. Der Flughafen verfügt über drei parallele Pisten mit der Ausrichtung 068 /248 sowie eine Piste mit der Ausrichtung 178. Das Vorfeld auf dem sich der Zwischenfall ereignete befand sich im Nordwesten des Flughafens, nördlich der Schwelle der Piste 25C. Die Verfahren zum Führen von Luftfahrzeugen auf dem Vorfeld waren im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) in AD2 EDDF 1-18 unter 3. festgelegt. Als bindende Vorschrift für den Betrieb von Bodenfahrzeugen auf dem Vorfeld galten die Verkehrs- und Zulassungsregeln die vom Flughafenbetreiber herausgegeben wurden. Flugdatenaufzeichnung Der FDR und der Cockpit Voice Rekorder (CVR) wurden von der BFU sichergestellt und ausgewertet. Die Daten des FDR wurden für die Darstellung des Sachverhalts verwendet. Der CVR enthielt keine für die Sicherheitsuntersuchung relevanten Informationen. FDR Hersteller: L-3COM Typ: FA Teilenummer: Seriennummer: Es wurden die Daten der letzten fünf Stunden gespeichert. CVR Hersteller: L-3COM Typ: FA Teilenummer: Seriennummer: Es wurden 120 Minuten Aufzeichnung generiert

6 Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Das Luftfahrzeug wurde bei dem Vorfall nicht beschädigt. Die Schäden an den Passagierbussen stellten sich nach Beschreibung von Zeugen folgendermaßen dar: Auf der rechten Seite des ersten Fahrzeuges wurde eine Scheibe zwischen der vorderen und der mittleren Einstiegstür zerstört. Die Motorabdeckung links hinten am Fahrzeug wurde aus der Verankerung gerissen und deformiert. Am zweiten Bus, der sich auf Parkposition V129 befand, wurden auf der hinteren linken Seite, auf Höhe der Hinterachse, zwei Scheiben zerstört. Die Bruchstücke der Scheibe gelangten durch die geöffnete hintere Tür des Fahrzeugs (rechts) auf das Vorfeld und waren nach Zeugenaussagen über die Position V129 verteilt. Sicht auf Parkposition V129 in westliche Richtung Foto: ADM - 6 -

7 Beschädigte Passagierbusse auf Parkposition V129 Foto: BFU Organisationen und deren Verfahren In der AIP war unter AD 2EDDF folgendes festgelegt: Luftfahrzeuge dürfen auf dem Vorfeld nur mit der unbedingt erforderlichen Mindestdrehzahl der Triebwerke gerollt werden [ ] In den Verkehrs- und Zulassungsregeln des Flughafens Frankfurt/Main stand unter 1.3 (7): Hinter mit Eigenkraft rollenden oder anrollenden Luftfahrzeugen (Abrollschub) mit Propeller-Triebwerken ist ein Sicherheitsabstand von 50 m, bei Luftfahrzeugen mit Strahltriebwerken von 125 m einzuhalten [ ]

8 Das Luftfahrtunternehmen beschreibt im Flugbetriebshandbuch (OM-B) unter , Taxi die Verwendung von Schub während des Rollens: [ ] Idle thrust is adequate for taxiing under most conditions. A slightly higher thrust setting is required to begin taxiing. [ ]. Breakaway power should be limited to 40% N1! Unter steht im OM-B des Luftfahrtunternehmens: One or two engine(s) should be shutdown for environmental reasons and fuel saving, taking into account condition of taxiways and ramps (i.e. upslope, icing etc.). [ ]. Two engines out taxi-in permitted if all conditions are favorable (e.g. weight, taxi route, weather). Sicherheitsabstand hinter einem rollenden Luftfahrzeug Quelle: Verkehrs- und Zulassungsregeln Untersuchungsleiter: Mitwirkung: Lutz Jäkel Christian Blanke Braunschweig den

9 Anlagen Graphische Darstellung der FDR-Daten Rollkarte 9A des Flughafens Frankfurt - 9 -

10 Graphische Darstellung der FDR-Daten Quelle: BFU

11 Flugplatzrollkarte Quelle: AIP

12 Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall- Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str Braunschweig Telefon Telefax Mail Internet box@bfu-web.de

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