Leitfaden Legebetriebe Tierschutz geprüft. Haltungsanforderungen für die Vermarktung von Eiern mit dem Zeichen TIERSCHUTZ GEPRÜFT

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1 Leitfaden Legebetriebe Tierschutz geprüft Haltungsanforderungen für die Vermarktung von Eiern mit dem Zeichen TIERSCHUTZ GEPRÜFT Version Mai 2012 ersetzt Version Status:

2 Inhalt Präambel 1. Grundsätzliches 1.1 Gesetzliche Anforderungen 1.2 Allgemeine Anforderungen 1.3 Fütterung und Pflege 1.4 Tiergesundheit/Arzneimittel 1.5 Hygiene 1.6 Eierlagerung 1.7 Tierschutzaspekte 1.8 Krisenmanagement 2. Haltungsanforderungen für Legehennen in Tierschutz geprüfter Haltung : Checkliste KAT Legebetriebe Tierschutz geprüft Bewertungsgrundlagen KAT Legebetriebe Tierschutz geprüft Formblätter - Ersterfassung der Legebetriebe - Meldung Legehennenbestand - Meldung Aufstallung - Auslaufjournal - Besucherliste Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. -KAT- Holbeinstr. 12 D Bonn Telefon Telefax info@kat.ec Internet: Gültig ab: Seite 2 von 10

3 Präambel KAT Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. steht als Herkunfts- und Rückverfolgungssystem für Eier aus alternativen Haltungsformen in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern. Ziel ist eine lückenlose Überwachung und konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel unter besonderer Berücksichtigung tierschützerischer Aspekte. Die deutschen Tierschutzorganisationen Deutscher Tierschutzbund e.v., Bundesverband Tierschutz e.v. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.v. stellen weitergehende Anforderungen an das Halten von Legehennen. Ziel ist eine besonders artgerechte Haltung für Legehennen in Boden- und Freilandbetrieben. Gemeinsam mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e V. (KAT) für Eier aus Bio-, Boden- und Freilandhaltung und den Tierschutzverbänden wurden für Legehennen aus diesen Systemen über den KAT-Standard hinaus zusätzliche Anforderungen erarbeitet. Teilnehmer sind Betriebe, deren Unternehmenszweck die Erzeugung und Vermarktung von Hühnereiern und daraus hergestellten Produkten ist. 1. Grundsätzliches 1.1 Gesetzliche Grundlagen Es gelten die in den Vermarktungsnormen für Eier (Verordnungen 589/2008/EG, 1234/2007/EG), der Richtlinie 1999/74/EG, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Registrierungsrichtlinie 2002/4/EG festgelegten Mindestanforderungen in der jeweils geltenden Fassung sowie die national jeweils strengsten Anforderungen an das Halten von Legehennen. Änderungen und Aktualisierungen der Haltungsanforderungen gelten ebenfalls für den abgeschlossenen Teilnehmervertrag. 1.2 Allgemeine Anforderungen Der Legebetrieb muss insgesamt ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild haben. Die Printung auf dem Legebetriebsgelände ist obligatorisch. Printerausfallmeldungen sind unverzüglich inkl. Vorlage von Reparatur- bzw. Wartungsnachweisen an die Geschäftsstelle und die zu beliefernde Packstelle zu melden. Es ist lebensmittelechte Printerfarbe zu verwenden. Die Eiersammlung erfolgt mind. 1x täglich. Schmutz- und Brucheier sowie verlegte Eier werden aussortiert. Es wird empfohlen vor jedem Stall eine Übersicht mit den Stallinformationen (Stallgröße, m²- Innenfläche, Hennenanzahl/Besatzdichte usw.) anzubringen. Junghennen dürfen nur aus KAT-registrierten Aufzuchtbetrieben bezogen werden. Junghennen müssen analog den KAT-Leitlinien Zoonosen auf Salmonellen untersucht bzw. geimpft sein. Nachweis einer tierärztlichen Bescheinigung über die Salmonellenfreiheit bei Anlieferung der Junghennen erforderlich. Junghennen müssen spätestens in der 18. Lebenswoche, jedoch mindestens 10 Tage vor Einstallung in den Legebetrieb eine Salmonellenimpfung erhalten. Kot muss ab einem Alter von 22 bis 26 Wochen im Abstand von 15 Wochen auf Salmonellen untersucht werden (Stiefelüberzieher-/Sockenproben). Ergebnisse müssen hierfür für jeden separaten Stall vorliegen (keine Poolproben). Um einem Salmonelleneintrag entgegenzuwirken, ist während der gesamten Legephase auf absolute Hygiene und Sauberkeit, insbesondere Staubreduzierung, im Stall zu achten. Die Reinigung der Futtersilos und der gesamten Fütterungstechnik im Legebetrieb ist regelmäßig durchzuführen. Für die Zulassung von Legebetrieben ist bei Erstabnahme eine Dioxin-/PCB-DL- und NDL-PCB- Analyse der Eier obligatorisch. Die Probenziehung erfolgt durch das KAT-Prüfinstitut und ist nachfolgend jährlich durchzuführen. Eigene Analyseergebnisse werden akzeptiert, sofern die Untersu- Gültig ab: Seite 3 von 10

4 chungen entsprechend wissenschaftlich bzw. amtlich anerkannter Verfahren durchgeführt wurden und diese der KAT-Geschäftsstelle bzw. dem Auditor zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Trinkwasser ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (als Trinkwasser geeignet) einzusetzen. Bei Nutzung nichtöffentlicher Wasserversorgungen bzw. Brunnenwasser sind mikrobiologische Qualitätsuntersuchungen alle 12 Monate notwendig und entsprechende Laborergebnisse vorzulegen. Ausstallungen dürfen nur durch Geflügelservicebetriebe mit entsprechenden Zertifikaten bzw. geschultem Personal durchgeführt werden, die Einhaltung der Tierschutzbedingungen sind zu beachten. Ausstallungsfirmen werden auf der Checkliste erfasst und registriert. Vor einer Ausstallung wird eine Lebendtierbeschau durch den Amtstierarzt durchgeführt, der u.a. genehmigt, dass die Tiere geschlachtet werden dürfen und transportfähig sind. Während der Ausstallung sind die Lichtverhältnisse zur Beruhigung der Tiere entsprechend herunterzufahren bzw. abzudunkeln; der Lichteinfall beim Öffnen und Schließen der Türen ist zu beachten. Bis zum Abschluss der Ausstallung ist der ständige Zugang zum Trinkwasser und zum Futter zu gewährleisten. Für Neubauten wird die Einrichtung von Trockenschleusen (Schuhwechsel, Überzieher, Overall) im Vorraum von Ställen empfohlen. Die Trennung der Räume kann mittels einer niedrigen Mauer oder einer Bank vollzogen werden, solange das Material hygienisch einwandfrei und leicht zu reinigen ist. Legebetriebe müssen Besucherlisten führen. Ein- und Ausstalldaten (Legehennenbestände) sind der KAT-Geschäftsstelle sofort mitzuteilen (Formblatt Meldung Legehennenbestand). Eierlieferungen müssen bei jeder Lieferung in die Online-Datenbank eingetragen werden. Der Geschäftsstelle muss in schriftlicher Form bekannt gegeben werden, wer der derzeitige Futtermittellieferant ist. Über Änderungen gilt es entsprechend KAT zu informieren. Jeder Betrieb ist für die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und entsprechend für sämtliche eingegebenen Daten inhaltlich selbst verantwortlich. Liegt dem Legebetrieb eine behördliche Genehmigung für zwei Haltungsformen vor, muss er dokumentieren, zu welchen Zeiten er Freiland-, bzw. Bodenhaltung betreibt. Der Wechsel zwischen den Haltungsformen muss mindestens zwei Wochen vorab der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. 1.3 Fütterung und Pflege Alle Tiere müssen ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Legehennenfutter darf ausschließlich von KAT-zugelassenen Mischfutterherstellern bzw. landwirtschaftlichen Selbstmischern bezogen werden. Selbstmischer und Verwender von eigenem Getreide müssen sich ebenfalls bei KAT anmelden und die im Kriterienkatalog für Mischfutterwerke & Selbstmischer beschriebenen Anforderungen erfüllen. Eine GlobalGAP- Zertifizierung auf landwirtschaftlicher Ebene (Selbstmischer, Verwender eigenes Getreide) ist empfohlen. Für Legehennenfutter gilt der Verzicht auf gentechnisch veränderte Bestandteile entsprechend des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes. Es muss sichergestellt sein, dass alle Tiere mit Futter und Wasser in ausreichender Qualität versorgt werden. Die Fütterung der Tiere erfolgt entsprechend einem Futterplan, der jederzeit einsehbar ist. Der Wasser- und Futterverbrauch ist täglich zu dokumentieren (z.b. bei Abweichungen als frühzeitiger Indikator für Krankheiten). Handbefüllte Futtertröge als ausschließliches Fütterungssegment sind verboten. Der für die Fütterung und Pflege verantwortliche Mitarbeiter hat das Befinden der Tiere zweimal täglich sowie die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen (mindestens einmal täglich) zu überprüfen und zu dokumentieren. Kontrollkriterien für die Beurteilung sind u.a.: Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche Futter- und Wasseraufnahme Fortbewegung der Tiere Frequenz und Art der Atmung Fußballenerkrankungen Beschaffenheit des Gefieders Gültig ab: Seite 4 von 10

5 Veränderungen an Augen und Nasenöffnungen Kotbeschaffenheit Die Tiere sind vor extremen Witterungsbedingungen (Zugluft, Nässe) zu schützen. 1.4 Tiergesundheit / Arzneimittel Prüfgegenstand des Kriteriums Tiergesundheit/Arzneimittel sind Aufzeichnungen über den Bezug und den Verbleib von Arzneimitteln sowie deren Aufbewahrung im Betrieb. Jeder Tierhalter hat einen Betreuungsvertrag mit seinem Hoftierarzt abzuschließen, der im Falle von Auffälligkeiten und Krankheiten der Hennen entsprechend zu konsultieren ist. Der Hoftierarzt muss alle unerklärlichen Vorfälle (z.b. erhöhte Mortalitätsraten) untersuchen. Zur Vermeidung von wiederholtem Auftreten sind die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren. Bei erhöhten Verlusten > 0,5 % innerhalb 24 Stunden ist in Absprache mit dem Tierarzt eine diagnostische Sektion durchzuführen. Rezeptpflichtige Medikamente sind nur zu verabreichen, wenn diese von einem Tierarzt verschrieben und in Übereinstimmung mit den Produktlizenzbestimmungen verwendet wurden. Verabreicht der Tierarzt das Arzneimittel selbst, sind die tierärztlichen Arzneimittel-, Anwendungs- und Abgabebelege aufzubewahren. Die Verabreichung der Arzneimittel darf darüber hinaus nur durch geschultes und fachlich qualifiziertes Personal erfolgen. Dabei sind die Anweisungen des Tierarztes exakt zu befolgen. Die angegebenen Wartezeiten sind strikt einzuhalten. Darüber hinaus ist der Betriebsleiter dazu verpflichtet, zusätzlich zu den Anwendungs- und Abgabebelegen ein Bestandsbuch über die Anwendung der Arzneimittel zu führen; die Verantwortung liegt hierfür beim Betriebsleiter. Die formale Vollständigkeit des Bestandsbuches wird überprüft. Es sollen Informationen über Tierarztbesuche, Datum, Anzahl, Identität und Standort der behandelten Herde, Arzneimittelbezeichnung, Wartezeit und Anwender aus dem Bestandsbuch hervorgehen. Die Rückverfolgbarkeit anhand des Bestandsbuches zum Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg und umgekehrt muss möglich sein. Stichprobenartig und im Verdachtsfall wird geprüft, ob Medikamente ohne Abgabebeleg existieren. Medikamentenlagerung Medikamente sind entsprechend der Medikamentenaufdrucke aufzubewahren. Die Aufbewahrung hat in einem abgeschlossenen Schrank zu erfolgen. Nach Ablauf der Verfallsdaten sind die Arzneimittel vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die Sauberkeit und Zweckmäßigkeit der zur Medikamentengabe verwendeten Instrumente ist sicherzustellen. Ferner wird darauf geachtet, ob Medikamente mit überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum oder Medikamentenflaschen ohne Etikett vorhanden sind. Zugang zu Arzneimitteln dürfen nur autorisierte Personen haben. Bei Verwendung von Futterarzneimitteln muss die getrennte Lagerung von anderen Futtermitteln sichergestellt sein. 1.5 Hygiene Personalhygiene: Betriebsfremde Personen stellen ein hygienisches Risiko dar. Grundsätzlich müssen alle Ställe verschließbar sein. Betriebsfremde Personen sollen nur dann Zugang zu den Ställen und Haltungseinrichtungen erhalten, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Stallungen dürfen nur mit betriebseigener Kleidung bzw. Einwegkleidung betreten werden. Es ist sicherzustellen, dass der Stall oder der sonstige Aufenthaltsort der Tiere von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierhalten betreten werden darf. Betriebsfremden Personen muss ausreichend Einwegkleidung oder betriebseigene Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. In jedem Stallvorraum sollte zumindest ein Waschbecken mit Wasser, Seifen- und Papierhandtuchspender vorhanden sein. Alle Personen müssen vor und nach Betreten der Ställe bzw. vor und nach Sortierung der Eier die Hände waschen. Handdesinfektion nach Waschen und Trocknen der Hände wird empfohlen. Das Personal ist regelmäßig hinsichtlich der Hygienevorschriften zu schulen, entsprechende Schulungsnachweise müssen vorliegen. Gültig ab: Seite 5 von 10

6 Das Rauchen in den Stallgebäuden ist verboten. Legebetriebe müssen Besucherlisten führen (s. Formblatt Besucherliste). Betriebshygiene: Für Neubauten wird die Einrichtung von Trockenschleusen (Schuhwechsel, Überzieher, Overall) im Vorraum von Ställen empfohlen. Die Trennung der Räume kann mittels einer niedrigen Mauer oder einer Bank vollzogen werden, solange das Material hygienisch einwandfrei und leicht zu reinigen ist. Um einem Salmonelleneintrag entgegenzuwirken, ist während der gesamten Legephase auf absolute Hygiene und Sauberkeit, insbesondere Staubreduzierung, im Stall zu achten. Die Reinigung der Futtersilos und der gesamten Fütterungstechnik im Legebetrieb ist regelmäßig durchzuführen. Nach jeder Ausstallung sind die Stallgebäude inkl. aller Einrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einstreu ist nach jeder Periode zu entfernen bzw. zu erneuern. Einstreumaterialien sind trocken und sauber zu lagern. Feuchte oder kontaminierte Einstreuballen dürfen nicht verwendet werden. 1.6 Eierlagerung Die Eierlagerung erfolgt in sauberen Behältnissen in einem von den Tieren separierten Raum bei einer Umgebungstemperatur, die 18 C nicht überschreiten soll. Abholung der Eier jeden 3. Arbeitstag bzw. 1x/Woche, wenn eine Umgebungstemperatur von 18 C gewährleistet ist. Bei Transport der Eier, z.b. zur Packstelle, muss eine gleichbleibende Temperatur sichergestellt werden. 1.7 Tierschutzaspekte Es ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Tierschutzstandards zuständig und verantwortlich ist. Eine fachliche Ausbildung der Farmleiter ist obligatorisch. Die fachliche Qualifikation zum Umgang mit Tieren unter Tierschutzaspekten kann erfolgen (a) in Form von Ausbildungsnachweisen (b) in Form von Schulungsnachweisen 1.8 Krisenmanagement Für Krisenfälle müssen Notfallpläne mit klaren Verantwortlichkeiten (Telefonnummern) vorliegen. Diese sind mindestens jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren. Die Notfallpläne müssen u.a. nachfolgende Verhaltensregeln beinhalten: - Verhalten im Falle von unfallbedingten Verletzungen, - Verhalten bei Feuer, Hochwasser, Stromausfall usw; zu den Feuerschutzmaßnahmen gehört der beschränkte Zugang zu Gebäuden und die sichere Handhabung und Lagerung entflammbarer Materialien. - Pläne der Stallgebäude mit allen Zugängen inkl. Angaben zu Feuerlöschern, Erste Hilfe-Set, Wasseranschlüssen usw. Die Betriebe müssen alle Mitarbeiter in eigens entwickelte Katastrophen- und Notfallpläne sowie - maßnahmen einweisen, um möglichen Gefahren wie Feuer, Hochwasser oder Unfällen am Arbeitsplatz begegnen zu können. Weiterhin müssen die Betriebe über Katastrophenpläne verfügen, die die Betriebsfortführung im Falle anzuzeigender Krankheitsausbrüche (einschließlich Vogelgrippe) gewährleisten. Die Geschäftsführung von KAT ist unverzüglich zu informieren: wenn der Verdacht oder die Annahme besteht, dass ein Produkt nicht verkehrsfähig nach den jeweils geltenden Gesetzen ist und/oder den Anforderungskriterien nicht entspricht. bei Feststellung eines positiven Salmonellenbefundes im Falle der behördlichen Anordnung von Aufstallungspflichten bzw. Ausnahmegenehmigungen. Gültig ab: Seite 6 von 10

7 wenn bei verschließbaren Anlagen aus speziellen Gründen die Verplombung entfernt werden muss. Vorgaben für die Auslobung Tierschutz geprüft Die Auslobung Tierschutz geprüft darf nur für Eier aus Haltungsformen verwendet werden, die einer Legehennenhaltung gemäß folgender Anforderungen entsprechen: Die Legehennen müssen bereits ab dem Kükenalter an die spätere Haltungsform gewöhnt werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Tiere die ihnen gebotene Haltungsumgebung auch in vollem Umfange nutzen können. Dies betrifft auch das Kriterium Tageslicht bzw. tageslichtähnliche Verhältnisse in Aufzuchtbetrieben. Hinsichtlich tageslichtähnlicher Verhältnisse werden Tageslichtlampen, d.h. Vollspektrumlampen, die sowohl UV-A als auch UV-B-Licht abstrahlen, anerkannt. Tageslichtlampen müssen nach 1 Jahr ausgetauscht werden. Das Kürzen der Schnäbel ist grundsätzlich verboten Zusätzlich gelten für die Auslobung mit der Zeichenvergabe Tierschutz geprüft nachstehend aufgeführte Anforderungen: 2. Haltungsanforderungen für Legehennen in Tierschutz geprüfter Haltung Tierschutz geprüfte Freilandhaltung Als Tierschutz geprüfte Freilandhaltung gilt die Legehennenhaltung, die folgenden Bedingungen entspricht: Definition a) Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum auf maximal drei Ebenen nutzen d.h. bei mehretagigen Systemen sind maximal 3 Ebenen für die Besatzdichte anrechenbar; Unterteilungen in Großgruppen sind möglich. Als Ebene gilt jede begehbare Fläche, die als Nutzfläche gezählt wird. b) Den Tieren steht ein jederzeit uneingeschränkt zugänglicher Scharrraum zur Verfügung; kurzzeitige Absperrungen in der Eingewöhnungsphase (2 3 Wochen ab Beginn der Legeperiode) sind erlaubt. Der Freilandauslauf muss in der unmittelbaren Umgebung des Stalles liegen und für die Hühner direkt erreichbar sein und im Umkreis von maximal 150 m um den Stall liegen. Jeder Stall von Hennen bildet eine getrennte Einheit im Auslauf. Für die Freilandhaltung sind bei Anmeldung entsprechende Pläne/Flurkarten mit Kenntlichmachung der Freilandflächen vorzulegen. Stall-Neubauten dürfen eine maximale Breite von 15 m nicht überschreiten, wenn nur an einer Längsseite Auslauföffnungen zur Freifläche angebracht sind. Dies gilt auch, wenn sich an der zweiten Seite lediglich ein Kaltauslauf ohne Zugang zur Freifläche befindet. Besatzdichte Die Besatzdichte beträgt 7 Hennen/m 2 nutzbare Fläche. Es dürfen maximal Hennen pro Stall (eine Altersgruppe) gehalten werden, eine Gruppengröße von maximal Tieren ist obligatorisch. Bei mehretagigen Systemen darf die Besatzdichte insgesamt 14 Hennen/m² der von den Tieren nutzbaren Stallgrundfläche nicht überschreiten. Maximal 3 Stallungen à Tiere gelten als ein Legebetrieb (Legebetrieb = hygienisch abgetrennte Einheit). Gültig ab: Seite 7 von 10

8 Als Nutzfläche gelten Flächen, deren Bodenbeschaffenheit den Anforderungen an Scharrraum und Kotebene entspricht und die eine Lichte Höhe von mindestens 45 cm und eine Breite von mindestens 30 cm aufweisen. Der Boden darf höchstens 14 % geneigt sein. Anrechenbar sind maximal drei Ebenen übereinander. Der Kot darf nicht auf darunter liegende Ebenen fallen. Nestflächen und erhöhte Sitzstangen sind nicht Bestandteil der Nutzfläche. Über den Nestern angebrachte Platten ohne darunter installiertes Kotband werden aus hygienischen Gründen (Ansammlung von Kot) nicht als zusätzliche Nutzfläche akzeptiert. Geneigte Flächensysteme über den Nestern, bei denen der Kot durch die Bewegung der Tiere auf das Transportband getreten wird und es somit zu keiner Kotanhäufung kommt, bleiben hiervon ausgenommen. Als Kotebene gilt der Stallteil, der mit perforiertem Boden ausgestattet ist. Es muss sichergestellt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten. Rostenboden: ca. 2,5 x 5 cm Weite bei einer Stärke von mindestens 2 mm. Die Roste sind so anzubringen, dass ein Durchhängen vermieden wird. Als Scharrraum gilt der Stallteil mit planbefestigtem Boden, der ganzflächig mit von Hühnern manipulierbarem Material bedeckt ist. Die Einstreu im Scharrraum muss überwiegend aus Stroh bestehen (verformbares Material wie z.b. Stroh mit Hobelspänen, Hackschnitzeln oder Sand). Die Scharrfläche befindet sich nur auf einer Ebene. Die Größe muss mindestens 1/3 der Stallgrundfläche betragen, wobei jedem Huhn 250 cm² zur Verfügung stehen müssen und die maximale Tierzahl pro qm 40 Hennen nicht übersteigt. Außenscharrraum/Kaltscharrraum: Definition: Ein Außenscharrraum/Kaltscharrraum ist eine überdachte und durch Windschutznetze oder Gitter (Wind- und Raubtierschutz) begrenzte Fläche mit Außenklima, die unmittelbar an den Stallraum anschließt und von allen Tieren leicht und uneingeschränkt erreichbar ist. Der planbefestigte Boden ist mit einem geeigneten Scharrmaterial eingestreut. Der Außenscharrraum ist über den ganzen Lichttag, bei jeder Witterung und zu jeder Jahreszeit für die Hühner frei zugängig. Flächen im Außenscharrraum sind nicht als nutzbare Fläche anrechenbar. Ein Außenscharrraum ist im Ausmaß von mind. 50 % der nutzbaren Stallgrundfläche oder einer maximalen Besatzdichte von 28 Hennen/m² verpflichtend. Mind. 3 m 2 für 1000 Tiere müssen den Tieren im Außenscharrraum als Staubbad zur Gefiederpflege zur Verfügung stehen, empfohlen werden 5 m 2. Die Durchgangsöffnungen müssen mindestens 35 cm hoch und 40 cm breit sein und gleichmäßig über die gesamte Länge der Außenwand verteilt sein. Für Hühner müssen 2 Meter Durchgangsöffnung vorhanden sein. Sitzstangen Die Gesamtlänge der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können, wobei mindestens 20 cm pro Huhn vorzusehen sind. Sie müssen so beschaffen sein, dass die Fußballengesundheit nicht beeinträchtigt wird. Oberhalb der Sitzstangen ist ein Freiraum von mindestens cm erforderlich, sofern die Sitzstangen ohne Anflug erreichbar sind. Ansonsten sind mindestens 40 cm vorzusehen. Der Abstand zur Wand muss mindestens 20 cm betragen, der Abstand zwischen zwei Sitzstangen sollte im Achsmaß 30 cm betragen. Die Sitzstangen dürfen nicht über dem Einstreubereich angebracht werden. Es dürfen keine Spalten an den Verbindungsstellen entstehen. Sitzstangen müssen erhöht sein. Nester Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/6 Hennen) oder Gruppennester (80 Hennen/m²) bzw. Einstreunester (100 Hennen/m²), die den Tieren täglich während der Legephase uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Einzelnester müssen mindestens eine Größe von 35 cm x 25 cm aufweisen; die Mindesttiefe für Gruppennester beträgt 30 cm. Der Nestboden muss aus weichem, verformbaren Material oder Kunstgrasmatten bestehen und eine Höhe von mindestens 0,5 cm auf- Gültig ab: Seite 8 von 10

9 weisen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Jede Henne muss die Möglichkeit zu einer ungestörten Eiablage erhalten. Futter- und Tränkevorrichtungen Bei Verwendung von Längströgen zur Fütterung ist je Henne eine Kantenlänge von mindestens 10 cm vorzusehen, bei Verwendung von Rundtrögen eine Länge von 4 cm. Erhöhte Fütterungen müssen bei Längströgen- oder Bandfütterung mindestens zur Hälfte und bei Rundtrögen oder kombinierten Fütterungen mindestens zu zwei Dritteln erhöht ausgeführt sein. Besatzdichtenrelevant gelten als erhöhte Fütterung Fütterungseinrichtungen, bei denen die Hennen durch Sitzstangen oder Laufstege Zugang zum Futter haben. Stangen oder Laufstege, von denen aus die Hühner fressen, müssen eine problemlose Fortbewegung der Tiere gewährleisten. Bei Rundtränken ist mindestens 1 cm Kantenlänge je Huhn vorzusehen, bei Nutzung von Nippeloder Bechertränken müssen für bis zu 10 Legehennen zwei Tränken und für jeweils 10 weitere Legehennen eine zusätzliche Tränkestelle vorhanden sein. Tränken müssen in einer für die Hennen optimalen Höhe angebracht werden und sollten so beschaffen sein, dass Wasserverlust vermieden wird. Natürliche Beleuchtung Der Einfall von natürlichem Tageslicht ist obligatorisch. Die Fensterfläche muss mindestens 5 Prozent der Stallfläche entsprechen und eine gleichmäßige Verteilung des Lichts gewährleisten. Empfohlen werden Lichtbänder im Dachbereich mit Verdunkelungsmöglichkeit. Bei Seitenfenstern darf die Raumtiefe 12 m nicht überschreiten. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Für eine gleichmäßige Ausleuchtung des Stalles im Aktivitätsbereich der Tiere ist zu sorgen. Die Lichtverhältnisse müssen den Tieren einen klaren Tag-Nacht-Wechsel gewährleisten und die Möglichkeit geben, sich bei Tage zu orientieren, andere Artgenossen zu erkennen und ihre normalen Aktivitätsmuster auszuführen. Legenester, Sitzstangen und Ruhezonen sind im dunkleren Bereich anzubringen. Künstliche Beleuchtung Die Lichtphase beträgt mindestens 8 bzw. maximal 16 Stunden/Tag bei mindestens 20 Lux im Tierbereich. Es ist eine ununterbrochene Dunkelphase von mindestens acht Stunden vorzusehen mit einer Beleuchtungsstärke von weniger als 0,5 Lux. Insbesondere soll verhindert werden, dass die Hennen aus Angst vor Federpicken und Kannibalismus im Dämmerlicht gehalten werden und die gesamte Aktivität der Hennen künstlich reduziert wird. Der Dunkelphase sollte jeweils eine Dämmerungsphase vorgeschaltet werden. Das Beleuchtungsschema wird protokolliert. Eine gesteuerte Beleuchtung erfolgt nur mit Warmtonlampen; weißes Neonlicht ist verboten. UV-Licht wird empfohlen. Stallklima Im Stallbereich muss ein für die Besatzdichte und das Alter der Hennen entsprechendes Stallklima (Belüftungssystem, Umgebungstemperatur) gewährleistet werden. Die Stalltemperatur (Min- /Maximumtemperatur) muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Der Ammoniakgehalt als Richtwert für die Schadgasbelastung sollte unter 10 ppm liegen, ein dauerhaftes Überschreiten von 20 ppm ist verboten. Die Messung erfolgt in Höhe der Tiere im Einstreu- und Kotgrubenbereich. Ein CO 2 -Gehalt von max ppm ist einzuhalten. Notstromversorgung Eine Notstromversorgung ist für alle Ställe bereitzustellen. Das Notstromaggregat muss regelmäßig auf Funktionalität getestet werden. Die Tests sind zu dokumentieren. Auslaufgegebenheiten/Nutzung Ziel ist eine ausreichende Nutzung der Ausläufe durch die Hennen. Der Auslauf muss täglich spätestens ab Uhr bis zum Sonnenuntergang gewährleistet sein, empfohlen ist eine Auslaufzeit von 8 Stunden entsprechend guter landwirtschaftlicher Praxis. Die behördliche Zulassung der Freilandfläche zur Nutzung für die Legehennenhaltung muss vorliegen. Gültig ab: Seite 9 von 10

10 Die Auslaufflächen müssen täglich inspiziert bzw. mindestens alle drei Tage vom Farmleiter bzw. einem entsprechend geschulten Mitarbeiter auf die Kontrolle der Vegetationsdecke und das Eindringen von Wildtieren überprüft werden. Die Inspektionsprotokolle sind vorzuhalten. Geflügelkot oder Gülle darf nicht auf der Freilandfläche verteilt werden. Größe der Auslaufflächen Die Tiere müssen grundsätzlich Zugang zur Freilandfläche (4 m 2 /Tier uneingeschränkter Auslauf) haben. Die maximale Auslaufentfernung beträgt 150 m zur der nächstgelegenen Auslauföffnung des Stalles. Ausstattung Es gelten die gesetzlichen Anforderungen. Die ersten Meter vom Stall auf die Auslauffläche sollen aus hygienischen Gründen befestigt sein (Schotter, Kies); empfohlene Breite der Befestigung 2-3 Meter. Die Auslaufflächen müssen größtenteils Pflanzenbewuchs aufweisen und mit Schutzvorrichtungen versehen sein. Über die gesamte Fläche sollten gleichmäßig verteilt Buschwerk, Hecken u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere angepflanzt und gepflegt werden. Der Auslauf muss in regelmäßigen Abständen kurz gehalten werden. Auslauföffnungen Für Tiere müssen mindestens 2 m Auslauföffnungen zur Verfügung stehen. Die Öffnungen müssen gleichmäßig über die gesamte Stallfläche verteilt bzw. von allen Hennen ohne Hindernis erreichbar sein. Die Auslauföffnungen müssen ebenerdig liegen und dürfen nicht übereinander angebracht werden. Einzäunung der Auslauffläche Die Auslauffläche ist einzuzäunen. Empfohlen wird eine 1,25 m hohe Außeneinzäunung der Auslauffläche in Stallnähe, die im Weiteren mindestens 1,0 m hoch sein sollte und so beschaffen, dass eine Vermischung der Herden nicht möglich ist. Dokumentation Täglich muss der Zeitraum der Auslaufnutzung dokumentiert werden. Ebenfalls sind die Gründe zu notieren für den Fall, dass kein Auslauf gewährt werden konnte (Formblatt Auslaufjournal). Auslaufjournale sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und möglichst in gebundener Form zu führen. Im Falle einer amtstierärztlichen Bescheinigung der zuständigen Behörde auf Aufstallung dürfen die Hennen maximal 12 Wochen in den Ställen bleiben und die Eier dennoch als Freilandware vermarktet werden. Danach ist eine Kennzeichnung und Verkauf der Eier nur noch als Bodenhaltungsware möglich. Die 12-Wochenfrist wird auf max. 2 x jährlich beschränkt. Tierschutz geprüfte Bodenhaltung Bei einer Vermarktung von Eiern aus Bodenhaltung unter dem Zeichen Tierschutz geprüft gelten die Kriterien entsprechend der Freilandhaltung. Ein Freilandauslauf ist jedoch nicht vorgegeben. Der Außenscharrraum ist jedoch für eine Bodenhaltung obligatorisch. Gültig ab: Seite 10 von 10

11 Checkliste KAT-Legebetriebe Tierschutz geprüft Legebetrieb:. Anschrift:.. Telefon: LB-Nr.: Fax:..... Kombiaudit:.... Verantwortlicher / Auskunftsperson:..... Zertifizierungsaudit Erstabnahme Sonderprüfung Nachaudit / Probenahme Auditdatum :. Uhrzeit:... - Uhr Dauer: Std. Gefahrene Kilometer:.. km Auditor/in: Ställe Anzahl Hennen Printnummer/n Freiland-:.... Bodenhaltung:.... Proben: Isotopen Dioxin-/PCB-DL-Analyse.. Fotos: Nein Ja Aktuell (meldepflichtige) Krankheiten im Bestand: Nein Ja,... Beschwerden Dritter in Bezug auf angestrebte Zertifizierung: Nein Ja,.... Bauliche Änderungen (Stall,Einrichtung,Freiland): Nein Ja, Erstabnahme weiterer Ställe: Nein Ja, Ein- und Ausstallung durch: Verwender von eigenem Getreide/Selbstmischer: Nein Ja (s. Checkliste Futtermittel Pkt. 9) Vermarktungswege: Direktverkauf Packstelle/n Sonstige,.. Belieferte Packstelle/n: Ort / Datum Auditor Betrieb Kopie erhalten

12 Legebetriebsnummer: Datum: Bewertung: A = kein Mangel B = leichter Mangel C = noch abstellbarer Mangel D (bzw. ) = schwerer Mangel M = Major (Version Version Juli 2012) Nr. Kriterium Ergebnis Bemerkungen A B C D M 1. Allgemeiner Zustand 1.1 Stall, Lager-, Pack- und Verpackungsräume Eier gegen Witterungseinflüsse geschützt Printer / Hersteller Printer: Name Printerhersteller in Bemerkungsfeld eintragen Kennzeichnung Paletten/ Eier Stallgebäude Gebäudesicherheit / kontrollierter Zugang zum Stall Abschließbarkeit prüfen Fütterungsanlage Abholung Eier 1.2 Ordnung / Sauberkeit Eiersammlung (Farmpacker) Eierlagerung Stallordnung /-hygiene Futter / Lagerung Futter Tränken Verpackungsmaterial hygienisch gelagert 1.3 Personalhygiene Sanitäranlagen Umkleideräume 2. Haltungsbedingungen 2.1 Hennenbesatz 2.2 Größe, Zustand Scharrraum 2.3 Erhöhte/integrierte Sitzstangen vorhanden 2.4 Länge Sitzstangen 2.5 Länge der Futterketten 2.6 Anzahl Tränken 2.7. Kaltscharrraum vorhanden

13 Nr. Kriterium Ergebnis A B C D M 2.8 Auslauföffnungen zum Kaltscharrraum Bemerkungen 2.9 Nestmaterial / Nestfläche 2.10 Anzahl Etagen 2.11 Lichtverhältnisse 2.12 Stallklima in Ordnung 2.13 Räumliche Herdentrennung 3. Freilandkriterien 3.1 Laufende Meter Auslauföffnung 3.2 Größe Auslauföffnungen / Funktionalität 3.3 Verteilung Auslauföffnungen 3.4 Größe / Zulassung Auslauffläche 3.5 Zustand Freilandfläche 3.6 Nutzung der Freilandfläche 3.7 Mindestbreite Auslauf (2 m/1.000 Hennen) 3.8 Breite Stall 3.9 Führung Auslaufjournal / Überschreitung der 12-Wochenfrist bei Aufstallung 4 Tierseuchenprophylaxe Tiergesundheit 4.1 Tägliche Gesundheitskontrolle 4.2 Untersuchung toter Tiere 4.3 Nachweis über den Bezug von Arzneimitten 4.4 Bestandsbuch/Arzneimittelbuch/Betreuung durch den Tierarzt 4.5 Nachweis über den Bezug von Desinfektionsmitteln 4.6 Schädlingsbekämpfung (bauliche Präventivmaßnahmen, kein Befall erkennbar, keine offenen Köder, Dokumentation: Vertrag, Köderplan, Bekämpfungsmaßnahmen) (insbes auf den Einsatz nikotinfreier Desinf.-/ Schädlingsbekämpfungsmittel)

14 Nr. Kriterium Ergebnis A B C D M 4.7 Desinfektionsmatten/-wannen; Schuhwechsel 4.8 Desinfektion im Service 4.9 Notstromversorgung Visuelle Tierbeurteilung (Gefieder, Allgemeinzustand, Schnabelkürzen) 4.11 Lagerung Kot 4.12 Lagerung toter Tiere Bemerkungen 5. Führung EKS 5.1 Dokumentation Ein- und Ausstalldaten; Junghennen aus KAT-registriertem Betrieb; Alter d. Hennen; Hennenanzahl, Futterverbrauch, Legeleistung, Aufzucht aus Tageslichtprodukt. 5.2 Dokumentationspflicht KAT 5.3 Nachweis Impfpflicht Junghennen / Bescheinigung salmonellenfreier Junghennen 5.4 Dokumentation tägl. Eierzahl 5.5 Eintragung in die Datenbank 5.6 Dokumentation täglicher Hennenzahl (pro Altersgruppe) 5.7 Nachweis durchgeführter Salmonellen-Untersuchung nach Leitfaden Zoonosen (pro Stall, keine Poolprobe) 5.8 Zugelassener Futtermittellieferant 5.9 Nachweisuntersuchung Wasserqualität 5.10 Digitale Aufnahmen von Stallansichten und/oder Mängeln 5.11 Führung von Besucherlisten 5.12 Dioxin-/PCB-DL-Analyse in Eiern Name des Werkes eintragen Raum für weitere Bemerkungen

15 Abweichungsbericht neutralen Kontrolle Legebetriebe Tierschutz geprüft Kurzname Betrieb: Prüfdatum: Festgestellte Abweichungen: Vereinbarte Korrekturmaßnahmen: Ort, Datum Unterschrift Auditor Unterschrift für den Betrieb Vorläufige Berechnung: Kategorie Anzahl: A = B = C = D = Major = Punktezahl A/B/C/D/ 20 Pkt 15 Pkt 5 Pkt -20 Pkt Kategorie multipliziert mit Punktezahl = keine Zulassung aller Punkte (max. 1220) = Punkte dividiert durch anwendbare Kategorien (max. 61) Erreichte Punktzahl von 20 Erreichte Punktzahl * 5 = [%] Bei Major -15% vom Endergebnis = [%]

16 Bewertungsgrundlagen KAT Legebetriebe (Version Juli.2012) Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll 1 Allgemeiner Zustand 1.1 Lager-, Pack- und Verpackungsräume, Stall Eier gegen Witterungseinflüsse geschützt Printer / Hersteller Printer: B: - leichte negative Beeinflussung C: - direkte Sonneneinstrahlung, Fremdgerüche D: - Eier künstlich unter 5 C gekühlt - Starke negative Beeinflussung D = Kein Printer vorhanden Keine Printerausfallmeldung an KAT Kennzeichnung Paletten/Eier B: - nur Tagesproduktion unvollständig gekennzeichnet - Farmpacker vorhanden, Printer defekt (Dokumentation z.b. Stallbuch) - Palettenkennzeichnung ohne LB-Nr., ohne Legedatum C: - keine Palettenkennzeichnung - Printer defekt: Dokumentation, aber keine gesonderte Kennzeichnung der Paletten - undeutliche, unvollständ. Printung - über eine Tagesproduktion unvollständig gekennzeichnet D: - Fehlende Printung ohne Dokum. - Printerdefekt nicht dokumentiert - Verwendung nicht zugelassener Printerfarbe (lt. Zusatzstoffzul.VO) Stall B: leichte bauliche Mängel C: starke bauliche Mängel D: neg. Beeinflussung der Eier/Hennen Gebäudesicherheit / kontrollierter D: Kein kontrollierter Zugang, Zugang zum Stall keine Abschließbarkeit vorhanden Fütterungsanlage B: leichte Verschmutzung C: starke Verschmutzung D: starke neg. Beeinflussung des Futters Abholung Eier Mjr: Eier werden nicht jeden 3. Arbeitstag abgeholt und es gibt keinen Lagerraum, in dem die Raumtemperatur künstlich auf 18 C gehalten wird. 1.2 Ordnung/ Sauberkeit Eiersammlung (Farmpacker) B: leichte Verschmutzungen (kein Tagesschmutz) C: zusätzlich Fremdgerüche und stärkere Verschmutzungen D: starke Verkrustungen, Schimmel, Fremdgerüche Eierlagerung B: leichte Verschmutzungen C: starke Verschmutzungen D: neg. Beeinflussung Eier möglich, deutliche Fremdgerüche, Schimmel keine Lagerung der Eier zwischen 5-18 C (=keine Güteklasse A) - keine Fremdgerüche - keine Witterungseinflüsse - keine Lichteinwirkung Name des Herstellers ist obligatorisch in Bemerkungsfeld einzutragen Eier der Güteklasse A dürfen weder vor noch nach der Sortierung gewaschen oder anderweitig gereinigt werden. Abschließbarkeit prüfen. Abholung jeden 3. Arbeitstag oder 1x/Woche, wenn Raumtemperatur künstlich unter 18 C gehalten wird (Ausnahme Industrieware) B, C und D nicht anwendbar Lagerung Eier bei 5-18 C muss gewährleistet sein für Güteklasse A Stallordnung / -hygiene B: Verschmutzungen, Zugang zu Gemeint sind Schmutz = Müll, Gerä-

17 Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll Geräten, Abfall, Maschinen C: hohe Staubbelastung im Stall, D: Hygiene im Stall nicht genügend, Futter / Lagerung Futter B: leichte neg. Beeinflussung C: mittlere neg. Beeinflussung, leichter Schadnagerbefall D: starke neg. Beeinflussung, deutl. Fremdgerüche, Schimmel, starker Schadnagerbefall Mjr: keine regelmäßige Reinigung der Fütterungsanlagen bzw. bei Silo ohne Reinigungsluke Tränken B: leichte Verschmutzung C: mittlere Verschmutzung Verpackungsmaterial hygienisch gelagert 1.3 Personalhygiene D: starke Verschmutzung B: - direkt auf dem Boden sauberes Umfeld C: - Lagerung im Außenbereich D: - verschmutztes Verpackungsmaterial - negative Beeinflussung des Verpackungsmaterials ist möglich Sanitäranlagen B: - leichte Verschmutzungen, Papier / Spender nicht aufgefüllt - über längeren Weg erreichbar (nicht auf Betriebsgelände) C: - stärkere Verschmutzungen, - fehlende Seife D: - keine Sanitäranlagen Umkleideräume B: - leichte Verschmutzungen C: - nicht vorhanden - stärkere Verschmutzungen 2. Haltungsbedingungen Stall 2.1 Hennenbesatz D: >2% mehr als gesetzlich zugelassene Hennenzahl 2.2 Größe, Zustand Scharrraum D: - < 1/3 der Stallbodenfläche - Scharrraum auf mehreren Ebenen - kein Scharrraum vorhanden 2.3 Erhöhte/integrierte Sitzstangen D: - es sind keine Sitzstangen vorhanden vorhanden 2.4 Länge anerkannter Sitzstangen B: - gesamt 20 cm/tier, aber Abstände nicht eingehalten - < 10 cm erhöht C: - < 8 cm erhöht - Abstände nicht eingehalten Mjr: - unzureichend anerkannte Sitzstangen 2.5 Länge der Futterketten D: - < 10 cm Längstrog oder < 4 cm Rundtrog 2.6 Anzahl Tränken D: - 10 Hennen pro Nippel bzw. Napf te, Maschinen, Futterreste, etc. A: keine Sanitäranlage, aber LB direkt am Haus A: keine Umkleideräume, aber LB direkt am Haus 50 % der Sitzstangen sind möglichst in unterschiedlichen Höhen anzubringen Integrierte Sitzstangen können bis 50 % angerechnet werden D = nicht wählbar nicht gegeben 2.7 Kaltscharrraum vorhanden D: - kein Kaltscharrraum vorhanden Kaltscharrraum mind. 50% bzw. 28 Hennen/m² Für mind. 3 m²/1.000 Tiere muss Sandbad zur Verfügung stehen. 2.8 Auslauföffnungen zum Kaltscharrraum B: <2 m pro Hennen C: KSR nicht uneingeschränkt

18 Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll während Hellphase zugänglich D: nicht 2 m pro Hennen vorhanden ohne behördl. Genehm. 2.9 Nestmaterial, Nestfläche B: - verschmutzte Nester D: - Käfigtypische Abrollspuren können entstehen > 6 Hennen / Einzelnest bzw. > 80 Hennen / m² Nestmaße nicht eingehalten Nestmattenhöhe <0,5 cm 2.10 Anzahl Etagen D: - lichte Höhe zwischen Etagen unter 45 cm - Kot fällt auf darunter liegende Ebenen - mehr als 3 berechenbare Flächen als Nutzfläche angerechnet 2.11 Lichtverhältnisse D: - keine 5% Tageslicht, < 20 Lux - 8 h ununterbrochene Dunkelphase ohne künstliches Licht nicht eingehalten, keine ausreichende Dämmerungsphase - keine Verwendung von Warmtonlampen - kein klarer Tag/Nacht-Wechsel gewährleistet 2.12 Stallklima in Ordnung B: - leichte Abweichungen C: - sehr staubig D: - starker Ammoniakgeruch 2.13 Räumliche Herdentrennung D: - kein räumliche Trennung der Herden vorhanden 3 Freilandkriterien 3.1 Laufende Meter Auslauföffnungen 3.2 Größe der Auslauföffnungen / Funktionalität 3.3 Verteilung der Auslauföffnungen 3.4 Größe / Zulassung der Auslauffläche 3.5 Zustand der Freilandfläche D: - vorgeschriebene Länge nicht eingehalten, Freifläche schlecht angenommen D: - Mindestmaße nicht eingehalten, Öffnungen nicht angenommen, - Auslauföffnungen übereinander - Auslauföffnungen in Höhe > 50 cm - Auslauföffnungen nicht zu öffnen, Funktionalität nicht gegeben B: nicht über gesamte Länge einer Außenwand verteilt, behördliche Genehmigung liegt vor D: nicht über gesamte Länge eines Gebäudes verteilt D: - vorgeschriebene Fläche nicht vorhanden - Auslauffläche nicht als Nutzfläche zugelassen B: - > 30% der Fläche ohne Bewuchs C: - > 50 % ohne Bewuchs, unzurei_ - chende Unterschlupfmöglichkeiten D: : - > 50 % ohne Bewuchs - keine Unterschlupfmöglichkeiten 3.6 Nutzung der Freilandfläche B: Hennen am Tag der Prüfung nicht im Freiland, (Gründe angeben), Auslauffläche aber ansonsten gut Anzurechnen sind die unteren 3 Ebenen - Trennung in 1.500er Einheiten (Draht u.ä.) pro Tiere mind. 2 m Auslauföffnung Mind. 40 cm breit und 35 cm hoch, Ebenerdig, nicht übereinander Jede Henne muss Zugang zur Öffnung haben C nicht anwendbar 4 m² pro Tier, max. 150 m Entfernung zum Stall mind. 4 Unterschlupfmöglichkeiten je Hektar; <150 m muss kein Unterschlupf vorhanden sein; Bäume u. Büsche gelten als Unterschlupf B nicht anwendbar keine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen außer Obstgarten, Wald,

19 Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll 3.7 Mindestbreite Auslauf (2 m/1.000 Hennen) genutzt C: Hennen laut Auslaufjournal an mehreren Tagen nicht im Freiland D: 8 Stunden Auslauf/Tag nicht gewährleistet unberührte Grasnarbe, Freilandfläche sieht ungenutzt aus. B: Abstand auf max. 10 % nicht der Länge gewährleistet C: Abstand auf max. 25 % nicht der Länge gewährleistet D: Abstand auf mehr als 25% der Länge nicht gewährleistet 3.8 Breite Stall D: - Breite beträgt mehr als 15 m ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung von KAT, wenn der Stall nur einseitige Auslauföffnungen hat 3.9 Führung Auslaufjournal / Überschreitung der 12- Wochenfrist bei Aufstallung 4 Tiergesundheit / Tierseuchenprophylaxe B: - geführt mit geringen Lücken C: - geführt mit großen Lücken / Unstimmigkeiten D: - keine Aufzeichnungen vorhanden - Überschreitung der 12-Wochenfrist (Umstellung auf Bodenhaltung!) 4.1 Tägliche Gesundheitskontrolle B: -vereinzelt nicht durchgeführt - einzelne tote Tiere im Stall C: - mehrere tote Tiere im Stall D: - tote Tiere über ein Tag im Stall 4.2 Untersuchung toter Tiere (bei Verlusten > 2% innerhalb 24 Stunden) 4.3 Nachweis über den Bezug von Arzneimitteln Bestandsbuch/Arzneimittelbuch/ Betreuung durch den Tierarzt Nachweis über den Bezug von Desinfektionsmitteln 4.6 Schädlingsbekämpfung (bauliche Präventivmaßnahmen, kein Befall erkennbar, keine offenen Köder, Dokumentation: Vertrag, Köderplan, Bekämpfungsmaßnahmen) 4.7 Desinfektionsmatten/-wannen; Schuhwechsel C: - keine Untersuchung toter Tiere D: - Maßnahmen und Zuständigkeiten bei erhöhten Tierverlusten nicht geregelt - keine Untersuchung toter Tiere bei erhöhten Verlusten B: - vereinzelt Fehlen von Nachweisen C: - lückenhafte und unübersichtliche Aufbewahrung der Nachweise D: - keine Nachweise vorhanden B: - unübersichtliche Dokumentation C: - lückenhafte Dokumentation über Einsatz von Medikamenten/Desinfektionsmittel, keine Nutzung des vorgeschriebenen Formblattes D: keine Dokumentation B: - vereinzelt Fehlen von Nachweisen C: - lückenhafte und unübersichtliche Aufbewahrung der Nachweise D: - keine Nachweise vorhanden B: - leichter Befall - offene Köder im Lagerraum (kein Zugang für Hennen) C: - mittlerer Befall, nur unzureichende Maßnahmen D: - starker Befall unzureichende Maßnahmen - offene Köderboxen mit Zugang für Hennen B: - Desinfektionsmatten/-wannen können leicht umgangen werden Weide mit behördlicher Genehmigung; Abstand muss mind. Länge der Auslauföffnungen an der betreffenden Wand entsprechen. Beidseitige Auslauföffnungen bei Ställen >15 m Breite KSR kein Bestandteil der Stallbreite -Verantwortlichkeiten festgelegt, - mind. 1x täglich - täglich tote Tiere entfernen D= Empfehlung: Bei erhöhten Verlusten > 2 % Verluste innerhalb 24 Stunden in Absprache mit Tierarzt diagnostische Sektion D= Führung Bestandsbuch, erst wenn Arzneimittel verabreicht werden (insbesondere auf den Einsatz nikotinfreier Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel) Mjr: nicht zugelassene Mittel verw. D=

20 Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll C: - Zugang zu 1 Stall ohne Desinfektionsmöglichkeiten - Verschmutzte, trockene Desinfekt.- wanne D: - keine Desinfektionsmöglichkeit D= 4.8 Desinfektion im Service D: keine Reinigung und Desinfektion vor Neueinstallung 4.9 Notstromversorgung B: - kein Notstromaggregat, aber keine akute Gefährdung der Tiere C: - Notstromaggregat nur unregelmäßig getestet; keine Dokumentation der Funktionsprüfung D: - kein Notstromaggregat D= vorhanden Visuelle Tierbeurteilung (Gefieder, Allgemeinzustand, Schnabelkürzen) D = Schnäbel sind gekürzt 4.11 Lagerung Kot C: Zugang für Hennen möglich D: Zugang für Hennen ungehindert möglich Lagerung toter Tiere B: - kein Kadaverbehälter, aber Lagerung im getrennten Raum C: - Lagerung im Vorraum - in geschlossenen Behältern in unmittelbarer Nähe der Eier D: - Kontakt zu lebenden Tieren - offene Lagerung im Vorraum bzw. im selben Raum wie Eier 5. Führung EKS 5.1 Dokumentation Ein- und Ausstalldaten; Junghennen aus KAT-registriertem Betrieb; Aufzucht aus Tageslichtbetrieb, Alter der Hennen; Hennenzahl, Futterverbrauch/ Legeleistung, B: unübersichtliche Dokumentation D: - keine Dokumentation über eingestallte Hennenzahl - Keine Meldung des Hennenbestandes - Futterverbrauch./. Hennenanzahl nicht plausibel (Legeleistung) - Junghennen nicht aus registriertem Betrieb, nicht aus Tageslichtaufzucht oder tageslichtähnlichen Verhältnissen 5.2 Dokumentationspflicht KAT D: - Dokumentationspflicht gegenüber KAT nicht nachgekommen - wenn bei pos.salmonellenbefund keine Meldung an KAT erfolgt ist - wenn bei Aufstallungsgeboten keine Meldung an KAT erfolgt ist 5.3 Nachweis Impfpflicht Junghennen / Bescheinigung salmonellenfreier Junghennen D: - keine Nachweise auf Lieferschein - keine veterinärmedizinische Bescheinigung bei Anlieferung der Junghennen, dass diese salmonellenfrei sind 5.4 Dokumentation täglicher Eierzahl B: Dokumentation unübersichtlich D: keine Dokumentation 5.5 Eintragung in der Datenbank B: - vereinzelt Fehler in der Wochenmeldung D: - keine oder falsche Eintragung in Datenbank - Unterlagen nicht eindeutig Auffälligkeiten bzw. interne Bewertungen sind unter Bemerkungen zu dokumentieren C nicht anwendbar Hinsichtlich tageslichtähnlicher Verhältnisse werden Tageslichtlampen, d.h. Vollspektrumlampen, die sowohl UV-A als auch UV-B-Licht abstrahlen, anerkannt. Tageslichtlampen müssen nach 1 Jahr ausgetauscht werden. Nachweis durch Lieferant zu erbringen (Bestätigung). Im Prüfbericht protokollieren. Nachweis Salmonellenimpfung (spätestens in der 18. Lebenswoche, jed. mind. 10 Tage vor Einstallung) C nicht anwendbar C nicht anwendbar

21 Pkt. Kontrollpunkt Bewertung Bemerkung / Soll 5.6 Dokumentation täglicher Hennenzahl (pro Altersgruppe) 5.7 Nachweis durchgeführter Salmonellenuntersuchungen nach Leitfaden Zoonosen (pro Stall / keine Poolprobe!) 5.8 Zugelassener Futtermittellieferant 5.9 Nachweisuntersuchung Wasserqualität B: unübersichtliche Dokumentation D: keine Dokumentation B: - Untersuchung von Kot vorhanden, aber unvollständig dokumentiert C: - Untersuchungen unregelmäßig D: - länger als 6 Monate keine Untersuchung von Kot auf Salmonellen D: Bezug Futtermittel von nicht-zugelassenen Lieferanten Verwendung von Nicht-GVO-freiem Futter B: nichtöffentliches Netz: Ergebnis der Untersuchung liegt > 1 Jahr zurück, höchstens jedoch 2 Jahre C: nichtöffentliches Netz: Nachweise über Untersuchungen älter > als 3 jedoch höchstens 5 Jahre; D: nichtöffentliches Netz, keine Untersuchungsergebnisse vorhanden 5.10 Digitale Aufnahme von Stallansichten und / oder Mängeln D: - Die Aufnahme von Stallansichten und/oder Mängeln wird verweigert 5.11 Führung Besucherlisten B: - geführt mit geringen Lücken C: - geführt mit großen Lücken / Unstimmigkeiten D: - keine Aufzeichnungen vorhanden 5.12 Dioxin-/PCB-DL und NDL- PCB-Analyse von Eiern D: - Probenziehung durch Auditor wurde verweigert C nicht anwendbar Aktuelle Hennenzahl ist gleichbedeutend regelmäßig (alle 15 Wochen) Kot auf Salmonellen untersuchen lassen (Sockenprobe) Probenahmeprotokoll! Name FuMi eintragen! Wasseruntersuchungen aus nichtöffentlichem Netz jedes Jahr. Wasser aus öffentlichem Netz (für Trinkwasser zugelassen) bedarf keiner zusätzlichen Untersuchung Mikrobiologische Untersuchung durch akkreditiertes Labor. Probenziehung durch den Auditor! Wenn das Ergebnis >2 ng/kg liegt, muss nach 10 Wochen eine weitere Probenziehung erfolgen.

22 Erfassung KAT-Legebetriebe Erstaufnahme Datum: Uhrzeit von: bis: Kürzel HaFo: Überprüfung Prüfinstitut Unterschrift: Land/Bundesland: LB-Nr.: 1. Allgemeine Angaben Name des Legebetriebes: Telefon: Straße: Telefax: PLZ/Ort: Ansprechpartner: Hennenhalter: identisch mit Inhaber: Name: Strasse: PLZ/Ort: Stalladresse (wenn vom Legebetrieb abweichend): Stall Nr.: Straße: PLZ/Ort: 2. Angaben zum Stall Nr. Beschreibung Nr. Beschreibung 1 Größe des Stalls Anforderungen Nester erfüllt Länge m ja nein Breite m Beschreibung Reinigungszone Stallgrundfläche qm zusätzliche Nutzfläche qm 6 Kotentsorgung Kaltscharraum qm Kotgrube ja Gesamtnutzfläche qm Kotbänder ja Gesamtscharraumfläche qm 7 Licht Stallkapazität Tiere Tageslicht ja nein Anzahl Abteile Anzahl Fenster Anzahl Abteile baugleich ja nein Gleichmäßige Verteilung ja nein Kapazität/Abteil Tiere künstliche Lichtquelle Warmtonlampen 2 Futtersystem Sparlampen Röhren Länge Längströge m Glühlampen Sonstiges Rundtröge Anzahl Ruhezeit Stunden Durchmesser Rundtrog m Lux-Messung Länge gesamt m Anforderungen erfüllt ja nein Troglänge/Henne cm 8 Auslauffläche Freiland Anforderungen erfüllt ja nein Fläche ha 3 Wassertränkensystem Bewuchs gut mittel schlecht Anzahl Nippel Anzahl Tränken vorhanden ja nein Länge Tröge m Beschattung ja nein Anforderungen erüllt ja nein Wechselauslauf ja nein Anbringung über Kotgrube/-bänder 9 Auslauföffnungen zur Freifläche ja nein Anzahl 4 Sitzstangen: ja nein Gleichm. Verteilung ja nein Gesamtlänge m Laufende Meter m Länge / Tier cm Länge Öffnung m Beschaffenheit Sitzstangen anerkannt Höhe Öffnung m ja nein Anforderung erfüllt ja nein Anbringung nicht über Scharraum 10 Auslauföffnungen vom Stall in Kaltauslauf ja nein Anzahl 5 Nester Gleichm. Verteilung ja nein Anzahl Gruppennester Anzahl Laufende Meter m Anzahl Einzelnester Anzahl Länge Öffnung m Fläche gesamt qm Höhe Öffnung m Hennen/qm Tiere Anforderung erfüllt ja nein Material Nestboden 11 Stallklima Kunstrasen Spelzen Noppen natürliche Lüftung ja Plastikschale Sonstiges Ventilatoren ja

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