Mitarbeiterinfo. Wir bedanken uns bei der AK OÖ für die freundliche Unterstützung
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- Margarete Kranz
- vor 7 Jahren
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1 Mitarbeiterinfo Pausen Wir bedanken uns bei der AK OÖ für die freundliche Unterstützung durch Hr. Mag. Ernst Stummer. 1
2 ULV- Betriebsräte sind für alle da!!! Als Vorsitzender der ULV (Unabhängige Lokführer Vertretung) möchte ich die ULV und mich kurz vorstellen: Mein Name ist Wagner Herbert. Ich bin Triebfahrzeugführer am Standort Wien FJB, Bahneintritt 1985, von 2005 bis 2009 ULV- Betriebsrat im Fahrbetrieb Nord- FJB, Mitglied der ULV seit der Gründung und ab 2008 Vorsitzender der ULV. Ich bin jederzeit unter 0664/ zu erreichen. Was ist die ULV? Die ULV ist ein VEREIN, der für die Rechte der Mitarbeiter und Mitglieder kämpft. Bei uns kann jeder beitreten und mitarbeiten, unabhängig ob er oder sie Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Anmeldungen bei Roman Sattler (Tel: ), oder allen ULV- Mitgliedern. Unser Ziel ist es in den einzelnen Betriebsratskörperschaften vertreten zu sein, die Kollegen besser zu informieren und allen eine unabhängige Alternative zu bieten. Hochachtungsvoll Wagner Herbert 2
3 AZG 11(1) Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Wenn es im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten gewährt werden. Laut KV 6(2) sind im Tfz- Fahrdienst alle Ruhepausen in einer Schicht zu addieren. Bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6h ist von der Gesamtdauer der Ruhepausen 30`, bei mehr als 8h sind 45` in Abzug (taz) zu bringen. Der Rest ist zu 100Prozent zu bezahlen. Bei mehr als 6h Tagesarbeitszeit ist eine ungeteilte Ruhepause von 30`, bei mehr als 8h eine mit 45`zu gewähren. 3
4 Praktische Auswirkung: Beim Erkennen der Verspätung welche die Einhaltung der Lage der ungeteilten Ruhepause verhindert, vereinbart Tfzf mit Lel weitere Vorgehensweise (Einzelvereinbarung). Eine Verringerung, Verschiebung oder ganzer Ausfall der unbezahlten Pause ist möglich (z.b. durch Verspätung). Die unbezahlte Pause unterliegt in ihrer Lage und Länge der normativen Wirkung. Mit dem Lel eine Vereinbarung treffen! Dienstschichten können nicht mit einer Pause enden. (z.b. Pb/ML) Ruhepausen deren zeitliche Lage nicht festgelegt werden können (Pv) bzw. dem Regenerationsgedanken nicht Rechnung tragen, sind zu bezahlen. 28 ArbeitnehmerSchutzGesetz: Dem Arbeitnehmer sind für den Aufenthalt während der Arbeitspausen geeignete Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen. Sind keine Aufenthaltsräume vorhanden, müssen den Arbeitnehmern an sonstigen geeigneten Plätzen, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische in ausreichender Anzahl zur Einnahme der Mahlzeiten sowie Einrichtungen zum Wärmen und zum Kühlen von mitgebrachten Speisen und Getränken zur Verfügung stehen. 4
5 Lageänderung der ungeteilten Ruhepause 1.Beispiel Verspätung von Zug 4711 verhindert die Einhaltung der Lage der ungeteilten Ruhepause. Verkürzte Pu wird Pb; gesetzliche ungeteilte Ruhepause wird nach Zug 4713 in Pb gehalten; (sollte Pb nach Zug 4711 und Pu nach Zug 4713 in Grundschicht liegen, kann der gesetzlichen Ruhepause bereits in Pb nach Zug 4711 entsprochen werden, wenn diese Pb dem Regenerationsgedanken entspricht) geplante Schicht Ist-Schicht 5
6 2.Beispiel Verspätung von Zug 4711 verhindert die Einhaltung der Lage der ungeteilten Ruhepause. Beim Erkennen der Verspätung vereinbart Tfzf mit Lel entweder Einhaltung der Pause (= Versp. Zug 4712) oder Lageänderung ans De. (Schicht darf nicht mit Pause enden; am De keine Pu, da dem Regenerationsgedanken dort nicht Rechnung getragen wird) geplante Schicht Ist- Schicht 6
Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
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