Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Autohaus Uetze GmbH, Gifhorner Straße 18 in Uetze

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1 Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Autohaus Uetze GmbH, Gifhorner Straße 18 in Uetze Datum des Gutachtens: Nummer: Umfang: 18 Seiten Bericht 2 Seiten Anhang DIN A 3 Bearbeiter: Dipl.- Geogr. H. Lotsch Dipl.-Ing. (FH) M. Oehlerking Auftraggeber: Autohaus Uetze GmbH Gifhorner Straße Uetze Ausführung: AMT Ingenieurgesellschaft mbh Steller Straße 4, Isernhagen/Hannover Telefon (051 36) , Telefax info@amt-ig.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Auftraggeber Planungsgrundlagen Beschreibung des Untersuchungsraums Beschreibung der Emissionsquellen Nutzungskonzept Gebäudeabstrahlung Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgrundstück Pkw-Stellplätze Sonstige Geräuschquellen Vorbelastung Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen Ergebnisse Berechnungsmodell Berechnungsgröße Beurteilungsgrundlage Immissionsorte Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tieffrequente Geräusche Qualität der Prognose Schlussfolgerungen und Fazit Quellen Anhang Seite 2

3 1 Aufgabenstellung Auf dem Betriebsgrundstück in der Gifhorner Straße 18 in Uetze befindet sich die Autohaus Uetze GmbH, eine Automobilwerkstatt für Pkw und Nutzfahrzeuge der Firma Volkswagen. Das bestehende Autohaus soll um einen Anbau für die Unterbringung einer weiteren ca. 235 m² großen Werkstatt erweitert werden, sodass zukünftig auch größere Fahrzeuge wie Sprinter etc. repariert werden können. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und zur Vorbeugung vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist eine schalltechnische Untersuchung für das gesamte Betriebsgrundstück durchzuführen. Die AMT Ingenieurgesellschaft mbh wurde aus diesem Grund beauftragt, im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens ein schalltechnisches Gutachten auf Grundlage der TA Lärm [4] zu erstellen. Hierbei sollen gegebenenfalls Vorschläge für aktive Schallschutzmaßnahmen erarbeitet und in ihrer Wirksamkeit beurteilt werden. Eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorrufen können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Die Beurteilungspegel aller bereits bestehenden Industrie- und Gewerbeanlagen (Vorbelastung) darf inklusive der hinzutretenden Anlage als Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschreiten. Die Bestimmung der Vorbelastung kann gemäß TA Lärm entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der betrachteten Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreiten, da in der Regel der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag hier als nicht relevant im Sinne der TA Lärm, Kapitel anzusehen ist. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die folgenden vom Betriebsgrundstück ausgehenden Geräuschquellen berücksichtigt: Gebäudeabstrahlung Werkstatt, Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände, Pkw-Stellplätze, sonstige Geräuschquellen (haustechnische Anlagen etc.), Vorbelastung. 2 Auftraggeber Autohaus Uetze GmbH Gifhorner Straße Uetze Seite 3

4 3 Planungsgrundlagen Für die Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wurden folgende Unterlagen verwendet, bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt: Lageplan Autohaus Uetze, Garriock & Associates, Maßstab 1:500, Stand (1 Seite DIN A 3), Grundriss und Schnitte, Anbau/Erweiterung einer Werkstatthalle an das Autohaus Uetze, Garriock & Associates, Maßstab 1:100, Stand (1 Seite DIN A 3) (vgl. Anhang A), Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Gewerbegebiet Benroder Straße mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15A Gewerbegebiet Ost mit Planzeichnung und Planzeichenerklärung und textlicher Festsetzung, Gemeinde Uetze per , Maßstab 1:1.000, Stand (6 Seiten DIN A 4), Bebauungsplan Nr. 33 Gifhorner Straße, Gemeinde Uetze, Maßstab 1:1.000, Stand (1 Seiten DIN A 4), Flächennutzungsplan Untersuchungsgebiet, Gemeinde Uetze, per , Stand (1 Seiten DIN A 4), Ortstermin zur Sichtung des Plangebietes am Beschreibung des Untersuchungsraums Das Betriebsgrundstück befindet sich in der niedersächsischen Gemeinde Uetze in der Region Hannover in innerstädtischer Lage östlich der Gifhorner Straße (vgl. Abbildung 1). Das allgemeine Umfeld ist gemäß Darstellung im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Uetze durch eine Nutzung entsprechend eines Mischgebietes (MI) geprägt. Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsraum Autohaus Uetze GmbH (Ausschnitt ohne Maßstab) Betriebsgrundstück Gifhorner Straße 18 Quelle: Stand 04/ Seite 4

5 Das Betriebsgrundstück grenzt im Osten an das Gewerbegebiet Benroder Straße an. Nach Norden schließen sich Wohnhäuser in zweigeschossiger Bauweise als Bestandteil des Mischgebietes (MI) an. Das Grundstück Gifhorner Straße 20 ist das nächstgelegene Wohngebäude und grenzt unmittelbar an das nördliche Betriebsgrundstück der Autohaus Uetze GmbH. Weitere Wohngebäude befinden sich im Südosten (Raiffeisenstraße 1) jenseits der Gifhorner Straße (Hausnummer 9) bzw. in südlicher Richtung jenseits der Raiffeisenstraße (Gifhorner Straße 16) die ebenfalls Bestandteil eines Mischgebietes (MI) sind. Abbildung 2 Ausschnitt B-Plan Nr. 15 (Quelle: Gemeinde Uetze, Stand ) Betriebsgrundstück Gifhorner Straße 18 Abbildung 3 Ausschnitt Flächennutzungsplan (Quelle Gemeinde Uetze, Stand ) Betriebsgrundstück Gifhorner Straße Seite 5

6 5 Beschreibung der Emissionsquellen Als immissionsrelevante Geräuschquellen werden folgende Emissionsquellen auf dem Gelände der Autohaus Uetze GmbH betrachtet, wobei weitere immissionsrelevante Geräuschquellen, die für den Betrieb der Kfz-Werkstatt notwendig sind, derzeit nicht bekannt sind: Gebäudeabstrahlung Werkstatt (Kapitel 5.2), Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände (Kapitel 5.3), Pkw-Stellplätze (Kapitel 5.4), sonstige Geräuschquellen (Kapitel 5.5), Vorbelastung (Kapitel 5.6). 5.1 Nutzungskonzept Das ca. 0,61 ha große Betriebsgrundstück der Autohaus Uetze GmbH umfasst das Bestandsgebäude (Höhe bis 5,30 m) welches von Westen nach Osten in die Bereiche Ausstellung/Service, Ersatzteillager, Werkstatt, Karosseriebereich und Sozialräume untergliedert ist. Die Dialogannahme mit einer Pflegehalle befindet sich südlich, dem Gebäude vorgelagert. Die Erweiterung der Automobilwerkstatt für Nutzfahrzeuge in Form einer zusätzlichen Werkhalle ist unmittelbar angrenzend an das östliche Bestandsgebäude geplant. Die geplante Grundfläche beträgt ca. 235 m², die Höhe 6,62 m (vgl. Abbildung 5 und Anhang A). Abbildung 4 Seitenansicht geplanter Anbau (Quelle: Garriock & Associates) Abbildung 5 Lageplan Betriebsgrundstück Gifhorner Straße 18 (Quelle: Garriock & Associates) Seite 6

7 Es befinden sich auf dem Außengelände diverse Pkw-Stellplätze auf dem Betriebsgrundstück, die sowohl von den Mitarbeitern als auch Kunden genutzt werden (siehe Kapitel 5.4). Darüber hinaus befinden sich im Außenbereich diverse Container (Höhe bis 2,90 m) zur Aufbewahrung von Ersatzteilen, Reifen bzw. anteilig auch Akten. Nach Angaben der Autohaus Uetze GmbH finden Tätigkeiten auf dem Grundstück montags bis freitags zwischen 7:30 und 16:30 Uhr bzw. samstags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten statt. Darüber hinaus findet eine Anlieferung von Ersatzteilen im nördlichen Bereich des Grundstücks dienstags bis samstags in der Nacht (ca. 5:00 Uhr) statt. Eine weitere Nutzung während des Beurteilungszeitraums Nacht findet auf dem Betriebsgrundstück nicht statt. 5.2 Gebäudeabstrahlung Die Gebäudeabstrahlung wird maßgeblich durch das Schalldämm-Maß der verwendeten Bauteile bestimmt, wobei erfahrungsgemäß die Fenster und Türen/Tore die schwächsten Bauteile darstellen. Sowohl das Bestandsgebäude als auch der geplante Anbau sind in Massivbauweise (Gasbeton) geplant, sodass davon ausgegangen werden kann, dass über die massiven Wände keine relevante Schallabstrahlung stattfindet. Als relevante Außenbauteile werden im Folgenden das Dach und die anteilig verglasten Seitenwände mit den Rolltoren betrachtet. Die Schalldämmung des Dachs wird aus Erfahrung bei vergleichbaren Projekten im Modell mit einem Schalldämm-Maß R w von 20 db(a) und die Schalldämmung der Seitenwände mit Rolltoren mit einem Schalldämm-Maß R w von 30 db(a) bewertet. Im Rahmen der Werkstattarbeiten, die im Innenbereich stattfinden, kann mit Betriebsvorgängen gerechnet werden, die nennenswerte Geräuschemissionen verursachen. Dabei wird für die zu erwartenden Betriebsvorgänge (Hämmern, Schrauben etc.) ein Halleninnenpegel von 77 db(a) konservativ über die gesamte Betriebsdauer von 9 h für die bestehenden Werkstattbereiche sowie den geplanten Anbau berücksichtig werden. Zusätzlich wird ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit der Geräusche in Höhe von 3 db(a) vergeben (siehe Tabelle 1). Für die nachfolgenden Berechnungen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung anteilig geöffnete Tore unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass das nördliche Tor im Werkstattbereich über eine Dauer von maximal 1 h (60 min) und das Tor im Bereich der Karosseriewerkstatt über maximal 2,5 h (150 min) geöffnet bleibt. Für die rechnerische Ermittlung der Geräuschimmissionen wird im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten eine effektive Betriebszeit über insgesamt bis zu 9 h veranschlagt Seite 7

8 Tabelle 1 Schallpegelangaben Werkstatthallen Bezeichnung Innenpegel L WA Differenzierung Schalldämm-Maß* Betriebszeit Werkstatthallen 77 db(a) + 3 db(a) für Impulshaltigkeit Seitenwände mit Rolltoren Dach Lichtkuppeln 20 db(a) 30 db(a) 20 db(a) 07:30 16:30 Uhr effektive Einwirkzeit (Tag) 540 min (9 h) *abgeschätzter Wert aus Erfahrung bei vergleichbaren Projekten 5.3 Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgrundstück In die Rubrik Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände fallen alle betriebsinternen Fahrzeugbewegungen. Im Rahmen der regulären Öffnungszeiten erfolgen die Fahrbewegungen sowohl im Beurteilungszeitraum Tag (06:00 22:00 Uhr) als auch in der Nacht ( Uhr). Zu den Fahrbewegungen gehören im Einzelnen: An- und Abfahrt der Kunden und Mitarbeiter (über Gifhorner Straße), Lieferverkehr. An- und Abfahrt Kunden und Mitarbeiter Weil die Zu- und Abfahrt zum/vom Betriebsgelände direkt über die Gifhorner Straße erfolgt, werden die Fahrzeugbewegungen über den konservativ gewählten Ansatz zur Ermittlung des Parkplatzlärms miterfasst, so dass eine separate Ermittlung dieser Geräuschquelle nicht notwendig ist (siehe Kapitel 5.4). Lieferverkehr (inkl. Be- und Entladung) Es findet werktags von Dienstag bis Samstag täglich eine Anlieferung von Ersatzteilen auf einer Palette mit einem Kleintransporter mit Hebebühne im Beurteilungszeitraum Nacht (ca Uhr) statt. Die Ersatzteile werden mittels eines Hubwagens in einen Container an der nördlichen Fassade des Bestandsgebäudes verladen. Die durchschnittliche Wegstrecke auf dem Betriebsgelände für die Lieferfahrten beträgt ca. 70 m. Es wird die Annahme getroffen, dass für einen Lkw (Leistung > 105 kw) ein Schallleistungspegel L WA,1h von 63 db(a) zu Grunde liegt. Die abgestrahlte Schallleistung berechnet sich nach dem Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen (HLUG 2005) zu: L WAr = L WA,1h + 10 log n + 10 log (l/1 m) 10 log (T r /1h) mit L WA,1h = zeitlich gemittelter Schalleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1 m n = Anzahl der Lkw innerhalb der Beurteilungszeit, l = Länge des befahrenen Streckenabschnittes T r = Beurteilungszeit Seite 8

9 Die Entladungen der Ersatzteilpalette wird als immissionsrelevanter Vorgang berücksichtigt. Hierzu wird unterstellt, dass dieser Transportvorgang von der abgesenkten Hebebühne des Transporters in den unmittelbar daneben befindlichen Container mit Hilfe eines Hand- Hubwagens ca. 2 min dauert. In der Zeit zwischen 7:00 und 7:30 Uhr werden die Ersatzteile aus dem Container mit einem Gabelstapler in das Lager gefahren. Dieser Vorgang wird konservativ mit 15 min im Modell berücksichtigt. Die Verortung der Betriebsvorgänge auf dem Außengelände im Simulationsmodell erfolgt jeweils als horizontale Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,2 m über Grund. Tabelle 2 Schallpegelangaben Entladung im Außenbereich Nr. Bezeichnung Schallleistung L WA Betriebszeit effektive Einwirkzeit (Tag) Quelle 1 Einsatz Hubwagen 97 db(a) :20 Uhr 2 min HLUG (2002) 2 Einsatz Gabelstapler 102 db(a) Uhr 15 min HLUG (2002) Hinweis: Für den Betrieb des Hubwagens sowie des Gabelstaplers wird ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit in Höhe von jeweils 3 db gemäß TA Lärm beaufschlagt. 5.4 Pkw-Stellplätze Die Ermittlung der Geräuschemissionen erfolgt anhand der Parkplatzlärmstudie [9]. Dieses allgemein anerkannte Verfahren gewährleistet, dass alle Geräuschquellen eines Parkplatzes (Parksuch- und Durchfahrtsverkehr, Türklappen etc.) und in der Regel ein im Vergleich zu Messungen auf der sicheren Seite befindliches Ergebnis berücksichtigt werden. Auf dem Betriebsgrundstück befinden sich diverse Pkw-Stellplätze rund um das Bestandsgebäude, die sowohl von den Kunden als auch von den Mitarbeitern genutzt werden. Dabei werden die Parkplätze im westlichen und nördlichen Teilbereich rund um das Verkaufsgebäude von den Kunden und anteilig von den Mitarbeitern (in Summe ca. 60 Stellplätze) und die Parkplätze im östlichen und südöstlichen Teilbereich (in Summe ca. 40 Stellplätze) von den Mitarbeitern bzw. als Abstellflächen für die Fahrzeuge, die von bzw. in die jeweiligen Werkstattbereiche überführt werden, genutzt. Zur Ermittlung der Geräuschemissionen aus der Nutzung der Parkplätze wird in Anlehnung an die Vorgaben der Parkplatzlärmstudie in Bezug auf die Wechselhäufigkeit der Stellplätze im Bereich der Kunden von einer durchschnittlichen Verweildauer von 2 h pro Stellplatz ausgegangen. Im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten ergeben sich daraus bis zu 5 Fahrbewegungen pro Stellplatz und Tag, woraus sich bei einer 16-stündigen Bezugszeit (Beurteilungszeitraum Tag) eine typische Wechselrate von 0,3 Bewegungen/h ergibt (vgl. Tabelle 3). Die Mitarbeiterparkplätze entsprechen hinsichtlich ihrer Wechselrate den Annahmen für einen P+R Parkplatz. Da die Stellplätze anteilig auch als Abstellfläche für Fahrzeuge genutzt werden die in den Werkstätten bearbeitet werden, wird im Folgenden ein konservativer Berechnungsansatz entsprechend dem eines Kundenparkplatzes (siehe oben) gewählt. Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen erfolgt über die Gifhorner Straße Seite 9

10 Tabelle 3 Berechnungsansätze Pkw-Stellplätze Bezeichnung Bezugsgröße Stellplatz/ Bezugsgröße Beweg/h/BezGr. lauteste Tag Nachtstunde Stellplätze 1 Stellplatz 1,0 0,30 - Die Nutzung der Pkw-Stellplätze findet ausschließlich im Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) statt. Für die Stellplätze werden die Zuschläge entsprechend der eines Mitarbeiterund Besucherparkplatzes bzw. für die Fahrbahnoberfläche Betonsteinpflaster Fugen > 3 mm aus der Parkplatzlärmstudie zu Grunde gelegt: Zuschlag für Fahrbahnoberfläche K Stro = 1 db(a), Zuschlag für Parkplatzart K PA = 0 db(a), Zuschlag für impulshaltige Geräusche K I = 4 db(a). Tabelle 4 Schallleistungspegel Mitarbeiter- und Kundenparkplätze Bezeichnung Anzahl Stellplätze Tag [db(a)] Schallleistungspegel L WA Kundenparkplatz 60 84,8 - Mitarbeiterparkplatz 40 82,5 - Nacht [db(a)] Mit Hilfe des gewählten Berechnungsansatzes des sog. zusammengefassten Verfahrens gemäß Parkplatzlärmstudie ist gewährleistet, dass sowohl der eigentliche Parksuch- und Durchfahrtsverkehr als auch die betrieblich notwendigen Fahrbewegungen zwischen den Stellplätzen und der Werkstatt erfasst werden. Zusätzlich ist aufgrund des konservativen Ansatzes gewährleistet, dass die Probefahrten von der Werkstatt aus und zurück auf den Parkplatz berücksichtigt werden. Die höchsten Maximalpegel sind durch das Kofferdeckelschlagen mit Maximalpegeln L WAmax von bis zu 100 db(a) auf der Stellplatzfläche zu erwarten. Es befinden sich keine Lkw-Stellplätze auf dem Betriebsgrundstück. 5.5 Sonstige Geräuschquellen Es befinden sich auf dem Gebäudedach zwei Abluftöffnungen, die der Abgasentsorgung der Verbrennungsmotoren dienen, die zeitweilig im Bereich der Werkstatt betrieben werden. Es liegen keine Angaben zur Schallleistung L WA der Aggregate vor, weshalb auf Angaben aus vergleichbaren Projekten mit einer Schallleistung L WA von 85 db(a) zurückgegriffen wird. Die Abluftöffnungen werden im Simulationsmodell als Punktschallquellen auf dem Gebäudedach mit einer maximalen effektiven Einwirkzeit von 2 h am Tag berücksichtigt (vgl. Tabelle 5) Seite 10

11 Tabelle 5 Schallpegelangaben Abluft Nr. Bezeichnung Schallleistung L WA* Betriebszeit effektive Einwirkzeit (Tag) 1 2 x Abluftauslass 85 db(a) :30 Uhr 120 min (2 h) *abgeschätzter Wert aus Erfahrung bei vergleichbaren Projekten 5.6 Vorbelastung Als immissionsrelevante Geräuschquelle im Sinne der TA Lärm befindet sich eine Gewerbefläche (GE) östlich an das Betriebsgrundstück angrenzend, welches diverse Gewerbenutzungen beinhaltet. Es liegen für diesen Betrieb keine Ergebnisse aus schalltechnischen Berechnungen, Gutachten und/oder Messungen vor. Die Bestimmung der Vorbelastung kann gemäß TA Lärm entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der betrachteten Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreiten. Wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet, ist in der Regel der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag als nicht relevant im Sinne der TA Lärm, Kapitel anzusehen. 5.7 Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen Gemäß TA Lärm [4] ist der Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Umkreis von 500 m von dem Betriebsgrundstück zu betrachten, soweit dieser der Anlage zuzuordnen ist. Die Prüfung hat für alle Nutzungsarten, außer Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI) zu erfolgen. Die Geräusche sollen gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich verringert werden, wenn sich der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db (entspricht einer Verdopplung der Verkehrsmenge) erhöht, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [1] erstmalig oder weitergehend überschritten werden. Aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Autohaus Uetze GmbH sind obige Bedingungen nicht erfüllt. Eine weitergehende Betrachtung ist deshalb nicht erforderlich Seite 11

12 6 Ergebnisse 6.1 Berechnungsmodell Zur Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen wurden alle für die Schallausbreitung wesentlichen baulichen und topographischen Parameter digitalisiert, so dass ein Digitales Simulationsmodell (DSM) entstanden ist. Dabei wurde die derzeit vorhandene bzw. geplante Bebauungsstruktur berücksichtigt. Da keine nennenswerten Höhendifferenzen im Untersuchungsraum auftreten, wird ebenes Gelände im Simulationsmodell unterstellt. Dabei wurden für die Aufpunkte eine Immissionspunkthöhe von 3,0 m über Gelände für den Erdgeschossbereich sowie eine Höhe von 2,8 m für die weiteren Obergeschosse berücksichtigt. Aufgrund der geringen Distanzen zwischen Emissionsquellen und Immissionsorten wird auf eine Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur C met gemäß DIN ISO [7] verzichtet. Der Boden im Untersuchungsraum wird als teilweise hart und reflektierend unterstellt (Bodenabsorbtion G = 0,5). Die Berechnungen wurden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm CadnaA (Version 4.5) der Firma DataKustik GmbH durchgeführt. Abbildung 6 Digitales Simulationsmodell Untersuchungsgebiet (Ausschnitt ohne Maßstab) 6.2 Berechnungsgröße Als maßgebliche Beurteilungsgröße wird der Beurteilungspegel L r gebildet. Der Beurteilungspegel wird für die Beurteilungszeiträume Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr, lauteste Nachtstunde) getrennt ermittelt und ist gemäß TA Lärm [4] folgendermaßen definiert: L r mit 1 10 lg Tr N j 1 T j 10 0,1 LAeqj Cmet KTj K Ij KRj Seite 12

13 Beurteilungszeit T R = 16 h tagsüber, 1 h nachts Einwirkzeit T j = im Emissionsansatz der Quellen enthalten Meteorologische Korrektur C met = 0 db Zuschlag Ton- und Informationshaltigkeit K Tj = im Emissionsansatz der Quellen enthalten Zuschlag Impulshaltigkeit K Ij = im Emissionsansatz der Quellen enthalten Zuschlag Ruhezeiten K Rj = gemäß TA Lärm, Kap Beurteilungsgrundlage Die Genehmigung zur Errichtung des geplanten Anbaus soll erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Hierzu werden zur Prüfung der Schutzwürdigkeit an den maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [4] zu Grunde gelegt (siehe Tabelle 6). Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Kriterien für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen nicht überschritten werden. Kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen dürfen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um nicht mehr als 30 db(a) am Tag bzw. 20 db(a) in der Nacht überschreiten. Tabelle 6 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwerte (für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden) Tag ( Uhr) Nacht ( Uhr) Industriegebiet (GI) 70 db(a) 70 db(a) Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 50 db(a) Kerngebiet (MK), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) 60 db(a) 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 40 db(a) Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 35 db(a) Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) 6.4 Immissionsorte Als maßgeblicher Immissionsort ist gemäß TA Lärm der Ort im Einwirkbereich einer Anlage definiert, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Als maßgebliche Immissionsorte werden hier die nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen zum Betriebsgrundstück betrachtet (siehe Tabelle 7). Dabei wird für die Aufpunkte eine Immissionspunkthöhe von 3,0 m über Gelände für den Erdgeschossbereich sowie eine Höhe von jeweils Seite 13

14 2,80 m für die weiteren Obergeschosse in einem Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster der jeweils den Geräuschquellen zugewandten Fassaden berücksichtigt. Tabelle 7 Maßgebliche Immissionsorte im Untersuchungsgebiet Bezeichnung Lage zum Plangebiet Fassadenrichtung Nutzung Entfernung zum Betriebsgrundstück IO 1 Gifhorner Straße 9 nördlich Süden MI ca. 22 m IO 2 Gifhorner Straße 20 nördlich Südosten/Südwesten MI angrenzend IO 3 Gifhorner Straße 22A nördlich Süden MI ca. 32 m IO 4 Raiffeisenstraße 1 südöstlich Westen MI ca. 29 m IO 5 Gifhorner Straße 16 nördlich Norden MI ca. 95 m 6.5 Beurteilungspegel Zur Berücksichtigung der Geräuschbelastung durch den Anlagenlärm erfolgen die Berechnungen frequenzunabhängig nach TA Lärm [4] in Verbindung mit der DIN ISO [7] und es werden die entsprechenden Quellpunkthöhen berücksichtigt. Aufgrund des unterstellten Nutzungskonzepts im regulären Betrieb (bei anteilig geöffneten Toren, siehe Kapitel 5.2) sind folgende Beurteilungspegel L r an den maßgeblichen Immissionsorten an den der Geräuschquelle zugewandten Fassaden für den Regelbetrieb der Autohaus Uetze GmbH (Zusatzbelastung) zu erwarten (siehe Tabelle 8, Abbildung 7 bzw. Anhang B). Tabelle 8 Beurteilungspegel L r im Regelbetrieb der Kfz-Werkstatt (Zusatzbelastung) Immissionsort Tag in [db(a)] Immissionsrichtwert Nacht in [db(a)] Beurteilungspegel EG Tag in [db(a)] Nacht in [db(a)] IO 1 Gifhorner Straße IO 2 Gifhorner Straße IO 3 Gifhorner Straße 22A IO 4 Raiffeisenstraße IO 5 Gifhorner Straße Die Berechnung der Beurteilungspegel für die Belastung aus dem Regelbetrieb der Autohaus Uetze GmbH ergibt während des Beurteilungszeitraums Tag ( Uhr) an den betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel unterhalb der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Die rechnerisch prognostizierten Beurteilungspegel im Regelbetrieb liegen um mindestens 6 db(a) unter den maßgeblichen Immissionsrichtwerten, so dass an diesen Immissionsorten die Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm als irrelevant bewertet werden kann. Die Ermittlung der Vorbelastung im Untersuchungsraum kann daher entfallen Seite 14

15 Im Beurteilungszeitraum Nacht ( Uhr) ergibt sich am benachbarten Immissionsort 2 Gifhorner Straße 20 aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Betriebsgrundstück rechnerisch ein Beurteilungspegel von 47 db(a), der maßgeblich durch den Betrieb des Hubwagens in diesem sensiblen Beurteilungszeitraum hervorgerufen wird. An den verbleibenden Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert deutlich unterschritten. Abbildung 7 Rasterlärmkarte Regelbetrieb, Beurteilungszeitraum Tag, h = 3,0 m (EG) (CadnaA, ohne Maßstab) 6.6 Kurzzeitige Geräuschspitzen Es sind am nächstgelegenen Immissionsort (IO 2) kurzzeitige Geräuschspitzen von bis zu 78 db(a) nicht auszuschließen. Damit bleibt der Immissionsrichtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen in Höhe von 90 db(a) unterschritten Seite 15

16 6.7 Tieffrequente Geräusche Aufgrund der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Autohauses ist davon auszugehen, dass keine störenden tieffrequenten Geräusche auftreten. Eine Gefährdung durch tieffrequent abstrahlende Quellen ist in der Regel durch Betriebe, wie sie in der TA Lärm (siehe Anhang A.1.5) benannt sind, zu erwarten. Nach den für die Berechnung vorliegenden Daten sind störende Beeinträchtigungen durch den Regelbetrieb nicht zu erwarten. 6.8 Qualität der Prognose Die Berechnungen basieren auf konservativen Annahmen, die im Berechnungsansatz der Quellen integriert worden sind. Höhere Emissionen als im vorliegenden Bericht angenommen sind im Untersuchungsraum aus dem Betrieb der Autohaus Uetze GmbH nicht zu erwarten. Die Genauigkeit der Ausbreitungsrechnung wird entsprechend DIN ISO [7] für eine Entfernung von weniger als 100 m zwischen der zu beurteilenden Anlage und den Immissionsorten mit +/- 1 bis 3 db(a) angegeben. 7 Schlussfolgerungen und Fazit Es ergeben sich unter Annahme des dargestellten Betriebskonzepts aufgrund des Regelbetriebs der Autohaus Uetze GmbH im Untersuchungsraum an keinem der maßgeblichen Immissionsorte Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Die Geräuschimmissionen aus dem Regelbetrieb der Kfz-Werkstatt (Zusatzbelastung) sind als nicht relevant im Sinne der TA Lärm zu bewerten, da der Immissionsrichtwert im maßgeblichen Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) um mindestens 6 db(a) unterschritten wird. Es findet in der Regel kein Betrieb während des Beurteilungszeitraums Nacht ( Uhr) in den Werkstätten statt. Eine immissionsrelevante Schallabstrahlung ergibt sich jedoch aufgrund der nächtlichen Anlieferung der Ersatzteilpalette mittels eine Kleintransporters bzw. Hand-Hubwagens im Bereich des Lagers an der nördlichen Gebäudefassade. Im Beurteilungszeitraum Nacht ( Uhr) ist am Immissionsort 2 Gifhorner Straße 20 rechnerisch unter ungünstigen Bedingungen eine Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes an der Südfassade des Gebäudes um 2 db(a) nicht ausgeschlossen, die maßgeblich durch den Betrieb des Hubwagens in diesem sensiblen Beurteilungszeitraum hervorgerufen wird. Bei der Anlieferung sollte daher darauf geachtet werden, dass der Transporter rückwärts an den Container (senkrecht zur Gebäudefassade) und damit zwischen der Betriebsfläche des Hubwagens und dem Immissionsort 2 steht, um die Eigenabschirmung des Transporters zu nutzen. Auf diese Weise lässt sich eine maßgebliche Reduzierung des Beurteilungspegels und damit eine Unterschreitung des zulässigen Richtwertes an der Südfassade des Gebäudes erreichen. Tore, Türen und Fenster der Werkstatthalle sind bei der Durchführung von Tätigkeiten geschlossen. Den Berechnungsergebnissen liegt konservativ jedoch die Annahme zugrunde, dass das Tor im nördlichen Fassadenabschnitt der bestehenden Werkstatt 60 min und das Tor im Bereich der Karosseriewerkstatt 2,5 h am Tag geöffnet bleibt. Sollte eine zusätzliche Lüftung Seite 16

17 der bestehenden Werkstatthalle erforderlich sein, sollte auf das Tor an der südlichen Gebäudefassade zurückgegriffen werden. Es erfolgt nur eine nächtliche Anlieferung mittels eines Transporters. Eventuell zusätzlicher Lieferverkehr zur Kfz-Werkstatt sollte sich tagsüber auf den Zeitraum werktags zwischen Uhr beschränken. 8 Quellen [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1740) [2] Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2146) [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [4] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (GMBl S. 503) [5] DIN Norm, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beuth Verlag [6] DIN Beiblatt 1 Norm, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag [7] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Beuth Verlag [8] DIN 4109 Norm Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Beuth Verlag [9] Parkplatzlärmstudie 6. Aufl., Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg [10] VDI , Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Beuth Verlag [11] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2585) [12] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 466) [13] UBA Österreich (2002): Schallemission von Betriebstypen und Flächenwidmung, C. Lechner, Monographien Band 154, Wien, S. 28 [14] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Seite 17

18 Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Wiesbaden 2005 [15] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 2, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Wiesbaden Anhang A) Lageplan Autohaus Uetze, Garriock & Associates, Maßstab 1:500, Stand (1 Seite DIN A 3) B) Rasterlärmkarte Regelbetrieb der Kfz-Werkstatt (Zusatzbelastung), Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr), h = 3,0 m, Rasterauflösung 1 m x 1 m (1 Seite DIN A 3) AMT Ingenieurgesellschaft mbh Isernhagen, Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Heike Lotsch Dipl.-Ing. (FH) Michael Oehlerking Seite 18

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20 Gifhorner Straße Gifhorner Straße 22A AMT Ingenieurgesellschaft mbh Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Gifhorner 31 Straße Anlieferung Ersatzteile Container Stellplätze Verkauf Lager Kunden/Mitarbeiter Betriebsgrundstück Gewerbegebiet (GE) Hubwagen Gabelstapler Garage Container Werkstatt Karosserie Container Anbau Abluft 1 Abluft 2 Lichtkuppel 2 Stellplätze Mitarbeiter/Werkstatt Bewuchs Anhang B Auftraggeber: Autohaus Uetze GmbH Gifhorner Straße Uetze Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Erweiterung der Autohaus Uetze GmbH, Gifhorner Straße 18 in Uetze Rasterlärmkarte Regelbetrieb Immissionspunktehöhe: 3,0 m (EG) Rasterauflösung: 1,0 m x 1,0 m Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) Raiffeisenstraße > db db(a) > 35.0 db db(a) > 40.0 db db(a) > 45.0 db db(a) > 50.0 db db(a) > 55.0 db db(a) > 60.0 db db(a) > 65.0 db db(a) > 70.0 db db(a) > 75.0 db db(a) > 80.0 db db(a) > 85.0 db db(a) Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Parkplatz Haus Bewuchs Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Datei: Uetze Autohaus DSM cna, Isernhagen Datum: Massstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

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