Hinweis für die Gutachterin / den Gutachter: Die Schweigepflichtentbindung liegt dem Dienstleistungszentrum Personal des Landes S-H vor

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweis für die Gutachterin / den Gutachter: Die Schweigepflichtentbindung liegt dem Dienstleistungszentrum Personal des Landes S-H vor"

Transkript

1 Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - Beihilfe - Speckenbeker Weg Kiel Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Patient Nur Chiffre (Anfangsbuchstaben des Nachnamens und Geburtsdatum 6-stellig, z.b. T040763) Personal-Nr. Beih.-Sachb.-Nr. <PersNr> <BearbNr> Hinweis für die Gutachterin / den Gutachter: Die Schweigepflichtentbindung liegt dem Dienstleistungszentrum Personal des Landes S-H vor II. Bescheinigung der Behandlerin/des Behandlers 1. Welche Krankheit wird durch die Psychotherapie behandelt? Diagnose 2. Welcher Art ist die Psychotherapie? tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie analytische Psychotherapie Verhaltenstherapie Kurzzeit-Verhaltenstherapie bis höchstens 10 Sitzungen (Bericht nicht erforderlich) 3. Wurde bereits früher eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt? Wann Anzahl der Sitzungen Name des Gutachters 4. Mit wie vielen Sitzungen ist zu rechnen? Anzahl der Einzelsitzungen Anzahl der Gruppensitzungen 5. Wird bei Kindern und Jugendlichen auch eine Bezugsperson beraten? ja nein 6. Datum der letzten probatorischen Sitzung III. Fachkundenachweis für die beantragte Psychotherapie 1. Ärztinnen/Ärzte (Zutreffendes bitte ankreuzen) Fachärztin/Facharzt für psychotherapeutische Medizin Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Zusatzbezeichnung Psychotherapie verliehen: vor dem 1. April 1984 nach dem 1. April 1984 Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Schwerpunkt Verhaltenstherapie Zusatzbezeichnung Psychoanalyse DLZP SH 2606a 06/2013

2 2. Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 2.1 Approbation gem. 12 PsychThG (Übergangsvorschriften) Approbation durch (Behörde) am Abschluss der Ausbildung in (Behandlungsverfahren?) am An dem anerkannten Ausbildungsinstitut (Name, Ort) ggfs. Eintragung in das Arztregister als Psychologischer Psychotherapeut Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bei ehemals Fachpsychologen der Medizin gem. 12(2) PsychThG, KV-Nr. für Behandlungsverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie analytische Psychotherapie Verhaltenstherapie 2.2 Approbation gem. 2 in Verbindung mit 5 und 6 PsychThG Abschluss der Ausbildung mit staatlicher Prüfung am an der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (Name, Ort) in Folgendem durch den wissenschaftlichen Beirat bei der Bundesärztekammer/ Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkanntem Behandlungsverfahren Approbation durch (Behörde) 3. Bei Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen (nicht bei Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie, nicht bei Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten) Berechtigung erteilt durch KV am 4. Bei Gruppenbehandlung (approbierte Therapeutinnen/Therapeuten ohne KV-Nr. wegen z. B. Überversorgung) Berechtigung zur Erbringung der beantragten Gruppentherapie erteilt durch KV am (nicht bei Fachärztin/Facharzt für psychotherapeutische Medizin) Ort Datum Name und Anschrift der Behandlerin/des Behandlers, Unterschrift

3 Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - Beihilfe - Speckenbeker Weg Kiel Schweigepflichtentbindung I. Beihilfeberechtigte/Beihilfeberechtigter Name/Vorname (keine Chiffre) Personal-Nr. Beih.-Sachb.-Nr. <PersNr> <BearbNr> II. Auskunft der Patientin/des Patienten A) Wer wird behandelt? Name, Vorname der Patientin/des Patienten (keine Chiffre) Geburtsdatum B) Schweigepflichtentbindung Ich ermächtige Frau/Herrn der Fachgutachterin/dem Fachgutachter der Festsetzungsstelle Auskunft zu geben und entbinde sie/ihn von der ärztlichen Schweigepflicht und bin damit einverstanden, dass die Fachgutachterin/der Fachgutachter der Beihilfefestsetzungsstelle mitteilt, ob und in welchem Umfang die Behandlung medizinisch notwendig ist., (Ort) (Datum) Unterschrift der Patientin/des Patienten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Der zweiseitige Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie ist mit der Schweigepflichtentbindung offen an das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig- Holstein Beihilfe - zu übersenden. Die Schweigepflichtentbindung wird nicht an die Gutachterin / den Gutachter weitergeleitet.

4 Absender Name und Anschrift der Behandlerin/des Behandlers Bericht an die Gutachterin/den Gutachter zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Der Bericht ist in einem verschlossenen, deutlich als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Umschlag an die Beihilfefestsetzungsstelle zur Weiterleitung an die Gutachterin/den Gutachter zu übersenden. I. Angaben über die Patientin/den Patienten Nur Chiffre (Anfangsbuchstabe des Nachnamens und Geburtsdatum 6-stellig, z.b. T040763) Familienstand Geburtsdatum Geschlecht Beruf II. Angaben über die Behandlung 1. Art der vorgesehenen Therapie: 2. Datum des Therapiebeginns: 3. Datum der letzten probatorischen Sitzung 4. Anzahl und Frequenz der seit Therapiebeginn durchgeführten Einzel- oder Gruppensitzungen: 5. Anzahl und Frequenz der voraussichtlich noch erforderlichen Einzel- oder Gruppensitzungen (insgesamt und wöchentlich): III. Bericht der Behandlerin/des Behandlers zum Antrag auf tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie. Ergänzende Hinweise bei Anträgen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Fallbezogene Auswahl zu den folgenden Gesichtspunkten: 1. Spontanangaben der Patientin/des Patienten zu ihrem/ seinem Beschwerdebild, dessen bisherigem Verlauf, ggf. bisherige Therapieversuche. Grund des Kommens zum jetzigen Zeitpunkt, ggf. von wem veranlasst? Therapieziele der Patientin/ des Patienten (bei K+J auch der Eltern). Bei stationärer psychotherapeutischer/ psychosomatischer Vorbehandlung bitte Abschlussbericht beifügen. 2. Psychischer Befund: Emotionaler Kontakt, therapeutische Beziehung (Übertragung/Gegenübertragung), Intelligenz, Differenziertheit der Persönlichkeit, Einsichtfähigkeit in die psychische Bedingtheit des Beschwerdebildes, Motivation zur Psychotherapie, Stimmungslage, bevorzugte Abwehrmechanismen, Art und Ausmaß infantiler Fixierungen, Strukturniveau, Persönlichkeitsstruktur. Bei K+J. auch Ergebnisse der neurosenpysologischen Untersuchungen und Testuntersuchungen, Spielbeobachtung, Inszenierung des neurotischen Konflikts. Psychopatologischer Befund (z. B. Motorik, Affekt, Antrieb, Bewusstsein, Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis). 3. Somatischer Befund: Obligaten "Ärztlichen Konsiliarbericht" beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt es Bemerkenswertes zur Familienanamnese, oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung? DLZP SH b - 10/2008 -

5 Biographische Anamnese unter Berücksichtigung der Entwicklung neurotischer und persönlichkeitsstruktureller Merkmale, Angaben zur Stellung der Patientin/ des Patienten in ihrer/ seiner Familie, ungewöhnliche, individuelle oder familiäre Belastungen, Traumatisierungen, emotionales Klima der Primärgruppe, Beziehungsanalyse innerhalb der Familie früher und heute, schulische Entwicklung und Berufswahl, Art der Bewältigung von phasentypischen Schwellensituationen, Erfahrungen mit Partnerbeziehungen, Umgang mit Sexualität, jetzige soziale Situation, Arbeitsfähigkeit, einschneidende somatische Erkrankungen, bisherige psychische Krisen und Erkrankungen. Bei K. + J. auch Geburtsanamnese, frühe Entwicklungsbedingungen, emotionale, kognitive und psychosoziale Entwicklung, Entwicklung der Familie, soweit sie die Psychodynamik plausibel macht. 5. Psychodynamik der neurotischen Erkrankung: Wie haben sich Biographie, Persönlichkeitsstruktur, Entwicklung intrapsychischer unbewusster Verarbeitungsweisen und spezifische Belastungscharakteristik einer auslösenden Situation so zu einer pathogenen Psychodynamik verdichtet, dass die zur Behandlung kommende psychische oder psychisch bedingte Störung hieraus resultiert? Auch wenn die zur Behandlung anstehenden Störungen chronischer Ausdruck einer neurotischen Entwicklung sind, ist darzulegen, welche Faktoren jetzt psychodynamisch relevant zur Dysfunktionalität oder Dekompensation geführt haben. Bei K. + J.: Die aktuelle, neurotische Konfliktsituation muss dargestellt werden unter psychogenetischem, intrapsychischem und interpersonellem Aspekt. Bei strukturellen Ichdefekten auch deren aktuelle und abgrenzbare Auswirkung auf die o. g. Konflikte. Ggf. Schilderung krankheitsrelevanter, familiärer dynamischer Faktoren. 6. Neurosenpsychologische Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung: Ableitung der Diagnose auf symptomatischer und/oder struktureller Ebene aus der Psychodynamik, inklusive differentialdiagnostischer Erwägungen. 7. Behandlungsplan, indikative Begründung für die beantragte Behandlungsform unter Berücksichtigung der Definitionen von tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie und der Darlegung realisierbar erscheinender Behandlungszielsetzung. Die Sonderformen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie wie Kurz-, Fokal-, niederfrequente Therapie sind, bezogen auf die Therapiezielsetzungen, besonders begründen. Spezielle Indikation für Gruppentherapie. Es muss in jedem Fall ein Zusammenhang nachvollziehbar dargestellt werden zwischen der Art der zur Behandlung kommenden Erkrankung, der Sitzungsfrequenz, dem Therapievolumen und dem Therapieziel, das unter Berücksichtigung der jeweils begrenzten Behandlungsvolumina als erreichbar angesehen wird. 8. Prognostische Einschätzung, bezogen auf die Therapiezielsetzungen mit Begründung durch Beurteilung des Problembewusstseins der Patientin/ des Patienten und ihrer/ seiner Verlässlichkeit, ihrer/ seiner partiellen Lebensbewältigung sowie seiner Fähigkeit bzw. Tendenz zur Regression, ihrer/ seiner Flexibilität und ihren/ seinen Entwicklungsmöglichkeiten in der Therapie. Bei K. + J. auch Vorstellungen über altersentsprechende Entwicklungsmöglichkeiten der Patientin/ des Patienten, Veränderungen der realen Rollen in der Familie, Umstellungsfähigkeit der Eltern. 9. Angaben zur Eilbedürftigkeit des Therapiebeginns Bericht zum Fortführungsantrag 1. Evtl. Ergänzungen zum Erstbericht, zur Diagnose und Differential-Diagnostik. 2. Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs, insbesondere der Bearbeitung der individuellen, unbewussten pathogenen Psychodynamik, Entwicklung der Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehung und des Arbeitsbündnisses. Bei K. + J. auch beispielhafte Spielsequenzen und Art der Einbeziehung der Therapeutin/ des Therapeuten. Erreichte Besserungen, kritische Einschätzung der Therapiezielsetzung des Erstantrags. Angaben zur Mitarbeit der Patientin/ des Patienten, ihre/ seine Regressionsfähigkeit bzw. - tendenz, evtl. Fixierungen versus Flexibilität. Bei K. + J. Mitarbeit und Flexibilität der Eltern und Themen der Elterngespräche. 3. Bei Gruppentherapie: Entwicklung der Gruppendynamik, Teilnahme der Patientin/ des Patienten am interaktionellen Prozess in der Gruppe, Möglichkeiten der Patientin/ des Patienten, ihre/ seine Störungen in der Gruppe zu bearbeiten. 4. Änderungen des Therapieplanes mit Begründung. 5. Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf mit Begründung des wahrscheinlich noch notwendigen Behandlungsvolumens und der Behandlungsfrequenz unter Bezug auf die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Patientin/ des Patienten und Berücksichtigung evtl. krankheitsfixierender Umstände

6 - 3 - IV. Bericht der Behandlerin/des Behandlers zum Antrag auf Verhaltenstherapie 1. Angaben zur spontan berichteten und erfragten Symptomatik: Schilderung der Klagen der Patientin/ des Patienten und der Symptomatik zu Beginn der Behandlung, möglichst mit wörtlichen Zitaten ggf. auch Bericht der Angehörigen/Beziehungspersonen der Patientin/ des Patienten. (Warum kommt die Patientin/ der Patient zu eben diesem Zeitpunkt?) 2. Lebensgeschichtliche Entwicklung der Patientin/ des Patienten und Krankheitsanamnese: a) Darstellung der lerngeschichtlichen Entwicklung, die zur Symptomatik geführt hat und für die Verhaltenstherapie relevant ist. b) Angaben zur psychischen und körperlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der familiären Situation, des Bildungsgangs und der beruflichen Situation. c) Darstellung der besonderen Belastungen und Auffälligkeiten in der individuellen Entwicklung und der familiären Situation (Schwellensituation), besondere Auslösebedingungen. d) Beschreibung der aktuellen sozialen Situation (familiäre, ökonomische, Arbeits- und Lebensverhältnisse), die für die Aufrechterhaltung und Veränderung des Krankheitsverhaltens bedeutsam ist. Bereits früher durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen (ambulant/stationär) und möglichst alle wesentlichen Erkrankungen, die ärztlicher Behandlung bedürfen, sollen erwähnt werden. Bei Verhaltenstherapie von Kindern sind möglichst auch für die Verhaltsanalyse relevante Angaben zur lerngeschichtlichen Entwicklung der Beziehungspersonen zu machen. 3. Psychischer Befund: (Testbefunde, sofern sie für die Entwicklung des Behandlungsplans und für die Therapieverlaufskontrolle relevant sind) a) Aktuelles Interaktionsverhalten in der Untersuchungssituation, emotionaler Kontakt. b) Intellektuelle Leistungsfähigkeit und Differenziertheit der Persönlichkeit. c) Psychopathologischer Befund (z. B. Bewusstseinsstörungen, Störungen der Stimmungslage, der Affektivität und der amnestischen Funkton, Wahnsymptomatik, suicidale Tendenzen). 4. Somatischer Befund: Obligaten "Ärztlichen Konsiliarbericht" beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt es Bemerkenswertes zur Familienanamnese oder Auffälligkeit der körperlichen Entwicklung? 5. Verhaltensanalyse: Beschreibung der Krankheitsphänomene, möglichst in den vier Verhaltenskategorien Motorik, Kognitionen, Emotionen und Physiologie. Unterscheidung zwischen Verhaltensexessen, Verhaltensdefiziten und qualitativ neuer spezifischer Symptomatik in der Beschreibung von Verhaltensstörungen. Funktions- und Bedingungsanalyse der für die geplante Verhaltenstherapie relevanten Verhaltensstörungen in Anlehnung an das S-O-R-K-C-Modell mit Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der Symptomatik. Beschreibung von Verhaltensaktiva und bereits entwickelten Selbsthilfemöglichkeiten und Bewältigungsfähigkeiten. Wird die Symtomatik der Patientin/ des Patienten durch pathogene Interaktionsprozesse aufrechterhalten, ist die Verhaltensanalyse auch der Beziehungspersonen zu berücksichtigen. 6. Diagnose: Darstellung der Diagnose auf Grund der Symtomatik und der Verhaltensanalyse. Differentialdiagnostische Abgrenzung unter Berücksichtigung auch anderer Befunde, ggf. unter Beifügung der Befundberichte. 7. Therapieziele und Prognose: Darstellung der konkreten Therapieziele mit ggf. gestufter prognostischer Einschätzung (dabei ist zu begründen, warum eine gegebene Symptomatik direkt oder indirekt verändert werden soll); Motivierbarkeit, Krankheitseinsicht und Umstellungsfähigkeit; ggf. Einschätzung der Mitarbeit der Beziehungspersonen, deren Umstellungsfähigkeit und Belastbarkeit. 8. Behandlungsplan: Darstellung der Behandlungsstrategie in der Kombination bzw. Reihenfolge verschiedener Interventionsverfahren, mit denen die definierten Therapieziele erreicht werden sollen. Angaben zur geplanten Behandlungsfrequenz und zur Sitzungsdauer (50 Minuten, 100 Minuten). Begründung der Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlungen auch ihres zahlenmäßigen Verhältnisses zueinander mit Angabe der Gruppenzusammensetzung und Darstellung der therapeutischen Ziele, die mit der Gruppenbehandlung erreicht werden sollen. Bei Verhaltenstherapie mit Kindern: Soll bei einer begleitenden Behandlung der Bezugspersonen vom Regelverhältnis 1:4 abgewichen werden, muss dies begründet werden. Begründung der begleitenden Behandlung der Bezugspersonen in Einzel- oder Gruppensitzungen sowie zur Gruppengröße und Zusammensetzung. 9. Angaben zur Eilbedürftigkeit des Therapiebeginns - 4 -

7 - 4 - Bericht zum Fortführungsantrag 1. Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitte und 5. des Erstberichtes: Lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese, psychischer Befund und Bericht der Angehörigen der Patientin/ des Patienten, Befundberichte aus ambulanten oder stationären Behandlungen, ggf. testpsychologische Befunde. Ergänzungen zur Diagnose bzw. Differentialdiagnose. 2. Zusammenfassung der bisherigen Therapieverlaufs: Ergänzungen oder Veränderungen der Verhaltensanalyse, angewandte Methoden, Angaben über die bislang erreichte Veränderung der Symptomatik, ggf. neu hinzugetretene Symptomatik, Mitarbeit der Patientin/ des Patienten und ggf. der Beziehungspersonen. 3. Beschreibung der Therapieziele für den jetzt beantragten Behandlungsabschnitt und ggf. Änderung des Therapieplans: Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf und Begründung der noch wahrscheinlich notwendigen Therapiedauer mit Bezug auf die Veränderungsmöglichkeiten der Verhaltensstörungen der Patientin/ des Patienten., Stempel und Unterschrift der Behandlerin/des Behandlers

8 Pers. Nr.: <BearbNr>- <PersNr> Patientin / Patient Nur Chiffre (Anfangsbuchstabe des Nachnamens und Geburtsdatum 6-stellig, z.b.t040763) Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie Auf Veranlassung von: Name der Therapeutin/ des Therapeuten Auf Grund ärztlicher Befunde bestehen derzeit Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung Ärztliche Mitbehandlung ist erforderlich Art der Maßnahme Aktuelle Beschwerden, psychischer und somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes): Stichwortartige Zusammenfassung der im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevanten anamnestischen Daten: Medizinische Diagnose(n), Differential-, Verdachtsdiagnosen: Relevante Vor- und Parallelbehandlungen stat./amb. (z. B. laufende Medikation): Befunde, die eine ärztliche/ärztlich-veranlasste Begleitbehandlung erforderlich machen, liegen vor: Befunde, die eine psychiatrische bzw. Kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung erforderlich machen, liegen vor: Psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung ist erfolgt veranlasst Welche ärztlichen/ärztlich -veranlassten Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind notwendig? Welche ärztlichen Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind veranlasst? Ausfertigung für die Ärztin/ den Arzt Ausstellungsdatum Stempel/Unterschrift der Ärztin/ des Arztes DLZP SH h - 10/2008 -

9 Pers. Nr.: <BearbNr>- <PersNr> Patientin / Patient Nur Chiffre (Anfangsbuchstabe des Nachnamens und Geburtsdatum 6-stellig, z.b. T040763) Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie Auf Veranlassung von: Name der Therapeutin/ des Therapeuten Auf Grund ärztlicher Befunde bestehen derzeit Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung Ärztliche Mitbehandlung ist erforderlich Art der Maßnahme Aktuelle Beschwerden, psychischer und somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes): Stichwortartige Zusammenfassung der im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevanten anamnestischen Daten: Medizinische Diagnose(n), Differential-, Verdachtsdiagnosen: Relevante Vor- und Parallelbehandlungen stat./amb. (z. B. laufende Medikation): Befunde, die eine ärztliche/ärztlich-veranlasste Begleitbehandlung erforderlich machen, liegen vor: Befunde, die eine psychiatrische bzw. Kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung erforderlich machen, liegen vor: Psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung ist erfolgt veranlasst Welche ärztlichen/ärztlich -veranlassten Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind notwendig? Welche ärztlichen Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind veranlasst? Ausfertigung für die Therapeutin/den Therapeuten Ausstellungsdatum Stempel/Unterschrift der Ärztin/ des Arztes DLZP SH i - 10/ (zur Weiterleitung an die Gutachterin/den Gutachter)

10

11 Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein Hinweise zu der Beihilfefähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen 1. Bei privater Behandlung müssen ärztliche Leistungen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Die Rechnung muß insbesondere das Datum der Erbringung der Leistung, die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung, den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz (Vervielfältiger des Einfachsatzes des Gebührenverzeichnisses) sowie die Diagnose enthalten. 2. Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichen Psychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten berechnen ab ihre Leistungen ebenfalls nach der GOÄ, jedoch mit der Einschränkung auf bestimmte Gebührennummern des Gebührenverzeichnisses. Berechnet werden dürfen aus Abschnitt B die Gebührennummern: 1, 3, 4, 34, 60, 70 (ausgenommen Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), 75, 80, 85, 95 und aus Abschnitt G die Gebührennummern: 808, 835, 845, 846, 847, 849, 855, 856, 857, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 870 und Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie sowie für eine Verhaltenstherapie sind erst ab dem Ausstellungsdatum des Anerkennungsbescheides der Festsetzungsstelle beihilfefähig, besondere Eilbedürftigkeit bezüglich des Therapiebeginns sollte im Behandlungsbericht begründet werden, damit die Gutachterin/der Gutachter dazu Stellung nehmen kann. Die Aufwendungen für die biographische Anamnese bzw. das Erstellen der Verhaltensanalyse und höchstens f ü n f probatorische Sitzungen sind unabhängig davon beihilfefähig. 4. Nach Nr. 1.3 der Anlage 1 (zu 9 Abs. 1 Nr. 1 BhVO) schließen sich gleichzeitige Behandlungen nach Nr. 2 (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie), Nr. 3 (Verhaltenstherapie) oder Nr. 4 (psychosomatische Grundversorgung) aus. Eine andere als die von der Festsetzungsstelle anerkannte Art der Behandlung ist nicht beihilfefähig. 5. Bei einer Verlängerung der Behandlung oder Folgebehandlung (Nummer 2.3 der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 Nr. 1) ist der von der/dem behandelnden Therapeutin/Therapeuten begründete Verlängerungsbericht durch die Festsetzungsstelle der/dem mit dem Erstgutachten beauftragten Gutachterin/Gutachter zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Gutachterin/der Gutachter teilt seine Stellungnahme nach Formblatt Anlage 4 (Vordruck Nr d) in zweifacher Ausfertigung in dem Freiumschlag der Festsetzungsstelle mit. Eine Ausfertigung leitet die Festsetzungsstelle der/dem behandelnden Behandlerin/Behandler zu. DLZP SH g - 7/2015 -

12 Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein Auszug aus den Hinweisen zu den Beihilfevorschriften 6. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung nach den Nummern 2, 3 und 4 der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 Nr. 1 ist bis zu dem dort genannten Umfang vor Beginn der Behandlung durch die Beihilfestelle anzuerkennen: 6.1 nach Maßgabe einer vom Beihilfeberechtigten vorzulegenden, auf Grund eines ärztlichen Gutachtens erteilten Leistungszusage der Krankenversicherung des zu Behandelnden, aus der sich Art und Umfang der Behandlung und die Qualifikation des Behandlers ergeben; bestehen Zweifel an der Qualifikation des Behandlers, ist das nach Anlage 1 vorgesehene Gutachterverfahren durchzuführen oder 6.2 wenn von der Krankenversicherung ein Gutachterverfahren nicht vorgesehen ist, nach Maßgabe der Stellungnahme eines von der Festsetzungsstelle beauftragten Gutachters. Dazu hat der Beihilfeberechtigte - der Festsetzungsstelle eine Erklärung des zu Behandelnden über die Entbindung von der Schweigepflicht mit der Bescheinigung des behandelnden Arztes nach Formblatt Anlage 1 zuzuleiten und - den behandelnden Arzt zu beauftragen, einen Bericht für den Gutachter nach Formblatt Anlage 2 zu erstellen und diesen in einem verschlossenen, deutlich erkennbar als vertrauliche Arztsache zu kennzeichnenden und an die Beihilfefestsetzungsstelle adressierten Umschlag zur Weiterleitung an den Gutachter zu übersenden. Die Vordrucke für den Konsiliarbericht sind zusätzlich erforderlich, wenn die Therapie durch eine nicht ärztliche Behandlerin oder einen nicht ärztlichen Behandler erfolgt. Mit der Erstellung eines Gutachtens nach Formblatt Anlage 3 beauftragt die Festsetzungsstelle einen von dem Finanzminister benannten Gutachter; sie leitet ihm dazu gleichzeitig den ungeöffneten Umschlag mit dem Bericht des Arztes sowie - das Formblatt Anlage 1 - das Formblatt Anlage 4 in dreifacher Ausfertigung - einen an den Bearbeiter der Festsetzungsstelle adressierten, deutlich als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Freiumschlag und - ggf. die Bestätigung des Arztes bei fehlender Zusatzausbildung des Diplompsychologen/Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeuten zu. Der Gutachter teilt seine Stellungnahme nach Formblatt Anlage 4 in zweifacher Ausfertigung in dem Freiumschlag der Festsetzungsstelle mit. Eine Ausfertigung leitet die Festsetzungsstelle dem behandelnden Arzt zu. 6.3 Hält es die Festsetzungsstelle im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens für notwendig, ein Obergutachten einzuholen, beauftragt der Beihilfeberechtigte den behandelnden Arzt, eine Kopie von dessen Bericht an den Gutachter (Formblatt Anlage 2) in einem verschlossenen, deutlich erkennbar als vertrauliche Arztsache zu kennzeichnenden und an die Beihilfefestsetzungsstelle adressierten Umschlag zur Weiterleitung an den Obergutachter zu übersenden. Die Festsetzungsstelle beauftragt einen von dem Finanzminister benannten Obergutachter; sie leitet ihm den ungeöffneten Umschlag mit der Kopie des Berichts des Arztes sowie - das Psychotherapie Gutachten - einen an den Bearbeiter der Festsetzungsstelle adressierten, deutlich als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Freiumschlag ggf. eine erneute Stellungnahme des behandelnden Therapeuten zu. Ist der die psychotherapeutische Behandlung ablehnende Gutachter gleichzeitig Obergutachter, ist ein anderer Obergutachter einzuschalten. 6.4 Ein Anerkennungsbescheid ist dem Beihilfeberechtigten nach Formblatt Anlage 4 a zu erteilen. 6.5 Die Kosten des Gutachtens bzw. Obergutachtens trägt die Festsetzungsstelle. DLZP SH f - 10/2008

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Anonymisierungscode der oder des Beihilfeberechtigten Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie.

Mehr

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie....

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie.... Anhang 2 (VwV zu 18 Abs. 2 BBhV) Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Formblatt 1 (zu Nummer 18.2.2) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Anonymisierungscode

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie. Beihilfeberechtigter. Auskunft des Patienten. Bescheinigung des Behandlers

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie. Beihilfeberechtigter. Auskunft des Patienten. Bescheinigung des Behandlers Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I Beihilfeberechtigter Name, Vorname Personalnummer II Auskunft des Patienten Name, Vorname Geburtsdatum Schweigepflichtentbindung Ich ermächtige

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie Formblatt 1 (VV-Nummer 7 zu 9 Abs. 2 BayBhV) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie I. Pseudonymisierungscode (Bitte bei der Beihilfestelle erfragen) II. Bescheinigung der Therapeutin

Mehr

Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie

Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Anhang 3 (VwV zu 16 Abs. 3 und 4) Formblatt 1 (zu Nummer 16.3.2) I. Pseudonymisierungscode

Mehr

I. Name der beihilfeberechtigten Person

I. Name der beihilfeberechtigten Person Stand: 09/2014 (RLP) An die Beihilfefestsetzungsstelle... Anlage 1 Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Name der beihilfeberechtigten Person Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit

Mehr

Kurzinformation zur Beantragung einer Psychotherapie

Kurzinformation zur Beantragung einer Psychotherapie Kurzinformation zur Beantragung einer Psychotherapie Aufwendungen für eine ambulante Psychotherapie (analytische oder tiefenpsychologische Therapie bzw. Verhaltenstherapie) sind vorab anerkennungspflichtig,

Mehr

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie. Unterschrift der beihilfeberechtigten Person

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie. Unterschrift der beihilfeberechtigten Person Versicherungsnummer Versicherungsnehmer/in (Name, Vorname) L 601 Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie 1. Beihilfeberechtigte Person Name,

Mehr

Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Formblatt 1 (zu Nummer 18a.4.2)

Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Formblatt 1 (zu Nummer 18a.4.2) Anhang 2 (zu Nummer 18a.4) Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie Formblatt 1 (zu Nummer 18a.4.2) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Pseudonymisierungscode

Mehr

Absender Versicherungsnummer. Nachname. Vorname

Absender Versicherungsnummer. Nachname. Vorname L 601 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Versicherungsnehmer/in (Name, Vorname) Datum Telefon Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie 1. Beihilfeberechtigte

Mehr

zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie vom

zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie vom Vorblatt zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie vom Antragsdatum Dieses Vorblatt dient ausschließlich der beihilfeinternen Vorgangszuordnung. Es verbleibt beim Landesverwaltungsamt

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie. Erstbehandlung

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie. Erstbehandlung Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Beihilfeberechtigter Erstbehandlung Name, Vorname Beihilfenummer Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie.

Mehr

Beihilfe Psychotherapie

Beihilfe Psychotherapie FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Psychotherapie Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den Abschnitten B und G der Anlage

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Unterschrift des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters. Wurde bereits früher eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?

Unterschrift des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters. Wurde bereits früher eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt? Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I Beihilfeberechtigter Name, Vorname Abrechnungsnummer II Auskunft des Patienten Name, Vorname Geburtsdatum Schweigepflichtentbindung Ich

Mehr

Anwendernummer / Personalnummer 0 0 1 / Bearbeiternummer. Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Anwendernummer / Personalnummer 0 0 1 / Bearbeiternummer. Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Anwendernummer / Personalnummer 0 0 1 / Bearbeiternummer Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Formblatt 1 (VwV zu 18 Abs. 2 BBhV) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Universität des Saarlandes -Beihilfestelle- Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie I. Beihilfeberechtigter Name, Vorname Personalnummer Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit

Mehr

Antrag I (vom Antragsteller/der Antragstellerin auszufüllen) auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Antrag I (vom Antragsteller/der Antragstellerin auszufüllen) auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Absenderangabe der/des Beihilfeberechtigten: Name Vorname Geburtsdatum Personalnummer Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen Hünfeld 36086 Hünfeld Antrag

Mehr

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie. Unterschrift der beihilfeberechtigten Person

Ich bitte um Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie. Unterschrift der beihilfeberechtigten Person Versicherungsnummer Versicherungsnehmer/in (Name, Vorname) L 601 Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie 1. Beihilfeberechtigte Person Name,

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie Anhang 5 (VV-Nr. 3 zu 48 Abs. 1 BayBhV) Formblatt 1 (VV-Nr. 7 zu 9 Abs. 2 BayBhV) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie I. Pseudonymisierungscode (von der Beihilfefestsetzungsstelle

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

Vorwort 13 Aufbau des Buches 15 I. Theoretischer Teil Das Antragsverfahren Verschiedene Arten von Berichten

Vorwort 13 Aufbau des Buches 15 I. Theoretischer Teil Das Antragsverfahren Verschiedene Arten von Berichten Vorwort 13 Aufbau des Buches 15 I. Theoretischer Teil 17 1. Das Antragsverfahren 17 2. Verschiedene Arten von Berichten 17 2.1 Erstantrag 17 2.2 Umwandlungsantrag 19 2.3 Fortführungsantrag 20 3. Warum

Mehr

Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der:

Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der: 1 Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der: tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie,

Mehr

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie 17 ff BVO Stand: Februar 2016 Grundsatz Aufwendungen für eine ambulante Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie

Mehr

und höchstens fünf probatorische Sitzungen sind beihilfefähig. 3 Dies gilt auch dann, wenn sich eine psychotherapeutische

und höchstens fünf probatorische Sitzungen sind beihilfefähig. 3 Dies gilt auch dann, wenn sich eine psychotherapeutische Anlage 1 (zu 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung 1 Allgemeines 1.1 1 Im Rahmen des 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV sind Aufwendungen

Mehr

Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

Mehr

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Stand: 11.08.2015 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs. 3 in Verbindung

Mehr

Anlage 3 (zu den 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu den 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Nach den 8-13 der Bayerischen Beihilfeverordnung sind Aufwendungen für oben genannte Maßnahmen

Mehr

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten

Mehr

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Stand: 01.07.2017 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

A N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

A N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Posteingangsstempel A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen -für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten- Diesem Antrag

Mehr

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten Erstinterview Martina Rauchfuß Medizinische Klinik m. SP Psychosomatik CCM Oberhavelkliniken Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie martina.rauchfuss@charite.de Aufgaben des psychosomatischen

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4, 4a bis 4h BVO NRW Stand: November 2016 Ambulante Psychotherapie Aufwendungen

Mehr

Der Antrag auf psychodynamische. Psychotherapie. Dieter Adler. Ein Leitfaden zur Berichterstellung. Psychosozial-Verlag

Der Antrag auf psychodynamische. Psychotherapie. Dieter Adler. Ein Leitfaden zur Berichterstellung. Psychosozial-Verlag Dieter Adler Der Antrag auf psychodynamische Psychotherapie Ein Leitfaden zur Berichterstellung (inkl. Kinder- und Jugendlichen- und Gruppenpsychotherapie) Psychosozial-Verlag Dieter Adler Der Antrag

Mehr

Informationen zur Kostenerstattung

Informationen zur Kostenerstattung Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Viola Wedler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Informationen zur Kostenerstattung Was benötigen Sie, um eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

Mehr

Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung. Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie

Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung. Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie Klinisches Kolloquium SS2007 Dozent: AR Dipl. Psych. Caroline Kuhn Referent: Katy Bustorf, Jürgen

Mehr

Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung

Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Anlagen 1 Antragsvordruck LBV 327 (vierfach) 1 Berichtsvordruck

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter ab dem 1. April 2017 Ab

Mehr

Auftragserteilung. Auftragsart

Auftragserteilung. Auftragsart Auftragserteilung Ihr Name: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Erwachsene Auftragsart Kinder / Jugendliche Chiffre der/des Pat.: (Anfangsbuchstabe des Nachnamens und Geburtsdatum) weiblich männlich Erstantrag

Mehr

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1 Anlage zum BMI Rundschreiben vom 15. Dezember 2004 - D I 5-213 100-1/1f - Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften -

Mehr

Curriculum. (Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

Curriculum. (Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) A u f d e m R ö m e r b e r g 4 5 0 9 6 8 K ö l n T e l. 0 2 2 1 / 4 0 0 9 7 1 7 F a x 0 2 2 1 / 4 0 0 9 8 1 9 e M a i l I P R K o e l n @ a o l. c o m Curriculum für die vertiefte Ausbildung in Analytischer

Mehr

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1 Anlage zum BMI Rundschreiben vom 15. Dezember 2004 - D I 5-213 100-1/1f - Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften -

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie (Zutreffendes bitte ankreuzen, Angaben bitte vollständig und lesbar ausfüllen)

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie (Zutreffendes bitte ankreuzen, Angaben bitte vollständig und lesbar ausfüllen) Stand: 08/21012 Anlage 1 (VV Nr. 5.1.1 zu 6 Abs. 1 Nr. 1 HBeihVO) Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie (Zutreffendes bitte ankreuzen, Angaben bitte vollständig und lesbar ausfüllen)

Mehr

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Freigabe 26.03.2008 Antrag des Versicherten auf Psychotherapie PTV 1 geb. am Nicht zur Weiterleitung an den Gutachter bestimmt Kassen-Nr. Versicherten-Nr.

Mehr

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflegeund Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflegeund Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Zu 1 Anlage zum BMI Rundschreiben vom 15. Dezember 2004 - D I 5-213 100-1/1f - zuletzt geändert mit Rundschreiben vom 18.04.2007 - D I 5-213 100-1/13 - Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen

Mehr

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Nach den 8-13 der Bayerischen Beihilfeverordnung sind Aufwendungen für oben genannte Maßnahmen

Mehr

VORGEHEN BEIM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

VORGEHEN BEIM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Praxis für Psychotherapie Dr. Dipl.-Psych. Sarah dos Santos Mainzer Str. 62, 66121 Saarbrücken Tel.: 0174-6239875 E-Mail: info@psychotherapie-dos-santos.de Internet: www.psychotherapie-dos-santos.de VORGEHEN

Mehr

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Krankenkasse bzw. Kostenträger Name Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Antrag des Versicherten auf Psychotherapie PTV 1 Nicht

Mehr

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -)

Hinweise. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) (aktualisierte nichtamtliche Textfassung : Stand August 2005) Zu 1

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter seit dem 1. April 2017 Seit

Mehr

Teil 1 Entwicklungspsychologie, allgemeine Neurosenlehre

Teil 1 Entwicklungspsychologie, allgemeine Neurosenlehre Teil 1 Entwicklungspsychologie, allgemeine Neurosenlehre 1 Die vier Psychologien der Psychoanalyse.................... 3 Triebpsychologie/Libidotheorie (nach Freud)................. 4 Strukturmodell (

Mehr

Was ist Psychotherapie?

Was ist Psychotherapie? Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ( seelischen ) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen

Mehr

Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss der Patient folgende Voraussetzungen erfüllen:

Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss der Patient folgende Voraussetzungen erfüllen: Psychotherapie ( 27 SGB V) Bei psychischen Leiden - insbesondere, wenn sie über eine längere Zeit bestehen oder sich verschlimmern - sollten sich Betroffene fachkundige Hilfe holen. Etwaige Hemmungen,

Mehr

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für

Mehr

Anmeldebogen des Wiesbadener Psychotherapiezentrums für Personen ab 18 Jahren. -Vertraulich-

Anmeldebogen des Wiesbadener Psychotherapiezentrums für Personen ab 18 Jahren. -Vertraulich- Wiesbadener Psychotherapie-Zentrum (WIAP) Institutsambulanz der Wiesbadener Akademie für Psychotherapie Luisenstraße 28, 65185 Wiesbaden-Mitte, Tel.: 0611-45034-10, Fax: 0611-45034-24 E-Mail: therapiezentrum@wiap.de,

Mehr

Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der:

Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der: 1 Merkblatt ambulante psychotherapeutische Leistungen Psychotherapeutische Leistungen nach den 16 bis 19 SächsBhVO umfassen ambulante Leistungen der: tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie,

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag

Mehr

Praxis für Psychotherapie

Praxis für Psychotherapie Praxis für Psychotherapie Uwe-Michael Truhn Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut Dorfstraße 39, 24626 Groß Kummerfeld Telefon: (04328) 17 29 78 Fax: (04328) 17 06 199 kontakt@praxis-truhn.de

Mehr

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) Kapitel 23 nicht antragspflichtige Leistungen Bezeichnung Bewertung Bemerkungen 23210 Grundpauschale bis 5. Lebensjahr 81 Punkte 8,53 Euro

Mehr

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen

Mehr

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung Anlage 1 (Psychotherapie) Stand: 01.01.2004 Anlage 1 (zu 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung 1 Allgemeines 1.1

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung psychotherapeutischen

Mehr

Fragebogen zur Einleitung oder Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie

Fragebogen zur Einleitung oder Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie Fragebogen zur Einleitung oder Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Fragebogen soll helfen, Ihre ambulante Psychotherapie einzuleiten bzw.

Mehr

Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen

Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen NORDDEUTSCHE KIRCHLICHE VERSORGUNGSKASSE FÜR PFARRER UND KIRCHENBEAMTE Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen Stand: August 2013 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs.

Mehr

Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation

Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation 1. Wozu dient der psychologische Bericht? Wenn während der Rehabilitation psychodiagnostische, psychologische

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 329 Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 16. Jahrgang Potsdam, den 9. März 2005 Nummer 9 Inhalt Seite Ministerium der Finanzen Beihilfen in Krankheits-, Pflege-

Mehr

Patientenbogen Erstelldatum:

Patientenbogen Erstelldatum: Liebe Patientin, Lieber Patient, wir freuen uns, dass Sie sich für eine Behandlung in unserer Klinik entschieden haben. Wir möchten die Therapieangebote in unserem Haus vorab bestmöglich und individuell

Mehr

Psychotherapeutische Behandlung Mitgliedergruppe: B

Psychotherapeutische Behandlung Mitgliedergruppe: B Psychotherapeutische Behandlung Mitgliedergruppe: B Die nachfolgenden Hinweise zur psychotherapeutischen Behandlung B-Mitgliedern sollen Sie bei der Antragstellung unterstützen. Was ist Psychotherapie?

Mehr

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017 Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Oktober 2017 1 Muster 26: Verordnung Soziotherapie gem. 37a SGB V Die Verordnung von Soziotherapie dürfen folgende

Mehr

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie Hilfsangebote im Kontext von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Peter Lehndorfer 25. März 2010 AD(H)S Fachtagung StMAS Als leitliniengerecht

Mehr

1 Einleitung Auftrag und Ziele der Expertise Wissenschaftlicher Beirat der Expertise 3

1 Einleitung Auftrag und Ziele der Expertise Wissenschaftlicher Beirat der Expertise 3 VIII Anschriften der Autoren V Verzeichnis der Abkürzungen VI 1 Einleitung Auftrag und Ziele der Expertise 1 1.1 Wissenschaftlicher Beirat der Expertise 3 2 Epidemiologischer und gesundheits politischer

Mehr

Erstes Rentengutachten Auftrag vom

Erstes Rentengutachten Auftrag vom Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Datum: Name, Vorname: Aktenzeichen: geb.: Erstes Rentengutachten Auftrag vom Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Was ist eigentlich Psychotherapie?

Was ist eigentlich Psychotherapie? Was ist eigentlich Psychotherapie? Dr. med. Anke Valkyser Oberärztin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Katholisches Krankenhaus Hagen gem. GmbH 1 Kommunikation Geschultes Personal und hilfebedürftige

Mehr

Mitgliedsnummer: Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main

Mitgliedsnummer: Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Mitgliedsnummer: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Rehabilitation Gem. 18 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte beantrage ich die Gewährung eines Zuschusses zu einer Rehabilitationsmaßnahme

Mehr

Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V

Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V Anschreiben an Krankenkasse Anschrift des/ der Versicherten Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V Versichertennummer: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich,

Mehr

Akkreditierung. Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: *

Akkreditierung. Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: * Online- Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: * Ansprechpartner: * Straße, Hsnr: * PLZ, Ort: * Tel.: * Fax: E-Mail: Internet:

Mehr

Anlage zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen

Anlage zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.08.2013 Anlage zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen Aufwendungen für ambulante Leistungen der tiefenpsychologischen

Mehr

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005.

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005. Erich Schröder, Ralph Glücksmann Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005 Vorwort Literaturverzeichnis Teil 1: Theoretische Grundlagen und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Geschichte und Gegenwart der Psychotherapie... 1

Inhaltsverzeichnis. 1. Geschichte und Gegenwart der Psychotherapie... 1 Inhaltsverzeichnis 1. Geschichte und Gegenwart der Psychotherapie... 1 Die Entwicklung der Psychotherapie... 1 Die Situation der Psychotherapie in Deutschland... 3 Ärztliche Psychotherapeuten... 3 Psychologische

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8 a SGB V. Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses

Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8 a SGB V. Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8 a SGB V zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinien zur Einführung eines Schwellenkriteriums

Mehr

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4a bis 4g BVO NRW Stand: Januar 2015 Ambulante Psychotherapie ( 4, 4a, 4b,

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE

INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE Dr. phil. Eva-Maria Glofke-Schulz Brahmsstraße 4a Psychologische Psychotherapeutin 83024 Rosenheim Transaktionsanalytikerin Verhaltenstherapeutin Tel.: (0 80 31) 28 88 44 Psychotherapie Supervision Fax:

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Indikation Schizophrenie (Anfrage des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. April 2013) Berlin, 15.05.2013 Bundesärztekammer

Mehr

ich brauche Psychotherapie Eine Orientierungshilfe für Betroffene und deren Angehörige Ausschreibungstext

ich brauche Psychotherapie Eine Orientierungshilfe für Betroffene und deren Angehörige Ausschreibungstext Hilfe ich brauche Psychotherapie Eine Orientierungshilfe für Betroffene und deren Angehörige Ausschreibungstext Jeder von uns kann im Laufe des Lebens in eine Situation kommen, in der sie oder er wegen

Mehr

NORDDEUTSCHE KIRCHLICHE VERSORGUNGSKASSE FÜR PFARRER UND KIRCHENBEAMTE

NORDDEUTSCHE KIRCHLICHE VERSORGUNGSKASSE FÜR PFARRER UND KIRCHENBEAMTE NORDDEUTSCHE KIRCHLICHE VERSORGUNGSKASSE FÜR PFARRER UND KIRCHENBEAMTE Stand: 01.01.2006 Informationen zu psychotherapeutischen Behandlungen (Anlage 1 zu 6 Abs. 1 Nr. 1 der BhV) 1. Allgemeines 1.1 Im Rahmen

Mehr

Antrag. Eintragung Arztregister

Antrag. Eintragung Arztregister BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE DRESDEN Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Bezirksgeschäftsstelle Dresden Abteilung Sicherstellung PF 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Eintragung in das Arztregister

Mehr

Fragebogen zur Behandlungsplanung

Fragebogen zur Behandlungsplanung Kepler Universitätsklinikum - Neuromed Campus Psychosomatik-Leitstelle Leiterin: Prim. a Dr. in Hertha Mayr Telefon: +43 (0)5 7680 87-29430 Fax: +43 (0)5 7680 87-29454 E-mail: PsychosomatikLeitstelle.NMC@kepleruniklinikum.at

Mehr

Eingangsfragebogen für:

Eingangsfragebogen für: Eingangsfragebogen für: Name Vorname Geburtstag Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihnen wurde durch Ihren ambulanten Therapeuten oder Arzt eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung

Mehr

Forum Freud-Institut. 10. Februar 2017

Forum Freud-Institut. 10. Februar 2017 Forum Freud-Institut 10. Februar 2017 2 Psychotherapie was meint das Krankenversicherungsrecht dazu? Voraussetzungen und Grenzen der Psychotherapie aus der Sicht des Krankenversicherungsrechts Prof. Dr.

Mehr

A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE DRESDEN Abteilung Sicherstellung PF 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für Psychologische

Mehr

Wer bei psychischen Krisen hilft. Wer bei psychischen Krisen hilft. Was unterscheidet Psychologen, Psychotherapeuten, Neurologen und Psychiater?

Wer bei psychischen Krisen hilft. Wer bei psychischen Krisen hilft. Was unterscheidet Psychologen, Psychotherapeuten, Neurologen und Psychiater? Wer bei psychischen Krisen hilft 2016-06-07 14:51 Wer bei psychischen Krisen hilft Wer Zahnschmerzen hat, der geht zum Zahnarzt. Bei Rückenschmerzen hilft der Orthopäde. Wohin aber, wenn die Psyche Hilfe

Mehr

Informationen des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit einer Reha-Behandlung

Informationen des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit einer Reha-Behandlung Hinweis: Passend für Fensterkuvert Stadt Nürnberg Gesundheitsamt Medizinischer Dienst / Begutachtungen Burgstr. 4 90403 Nürnberg Stadt Nürnberg Gesundheitsamt Unsere telefonischen Sprechzeiten: Montag

Mehr

Ergotherapie. gemeinnûtzige Schulträger GmbH. Staatlich anerkannte/genehmigte private berufliche Schulen für Therapie, Pädagogik und Pflege

Ergotherapie. gemeinnûtzige Schulträger GmbH. Staatlich anerkannte/genehmigte private berufliche Schulen für Therapie, Pädagogik und Pflege gemeinnûtzige Schulträger GmbH Staatlich anerkannte/genehmigte private berufliche Schulen für Therapie, Pädagogik und Pflege Höhere Berufsfachschule für Ergotherapie Prüfungsbericht Name, Vorname: Klasse:

Mehr