Kapitel 8. Rentenübergang und Produkte für die Rentenbezugsphase. Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr. Jochen Ruß.

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1 Kapitel 8 Rentenübergang und Produkte für die Rentenbezugsphase Dr. Alexander Kling apl. Prof. Dr. Jochen Ruß

2 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 2 November 2013 Kapitel 8

3 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Wiederholung zur Besteuerung von Rentenversicherungen Zur Erinnerung: Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten in der 3. Schicht Besteuerung einer lebenslangen Rente Besteuerung hängt nicht davon ab, ob es sich um eine sofort beginnende oder eine aufgeschobene Rente handelt. Jede Rente ist mit dem so genannten Ertragsanteil zu besteuern. Der Ertragsanteil ist eine Näherung für die Zinserträge, die der Versicherte nach Rentenbeginn mit seinem Kapital erwirtschaftet. Konsequenz für aufgeschobene Renten: Alle Erträge, die vor Rentenbeginn angefallen sind, steuerfrei. Aber: Dies gilt nur, wenn gewisse Regeln eingehalten werden: gleich bleibende oder steigende Renten in Euro (Details folgen) lebenslange Rentenzahlung Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos bereits bei Vertragsbeginn (Details folgen) Rentengarantiezeit darf die auf volle Jahre aufgerundete mittlere Lebenserwartung der versicherten Person bei Rentenbeginn nicht übersteigen. 3 November 2013 Kapitel 8

4 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenhöhen Gleich bleibende oder steigende Renten in Euro Eine Rente, die in Euro gleich bleibt oder steigt, wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Eine Bezahlung (des Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds (ohne weitere Garantie) ist keine Rente im steuerlichen Sinne. Aber: Wird neben einem gleich bleibenden oder steigenden Sockelbetrag eine jährlich schwankende Überschussbeteiligung gewährt, handelt es sich dennoch insgesamt um gleich bleibende oder steigende Bezüge Grauzone: Wie hoch muss der gleich bleibende oder steigende Sockelbetrag sein? Unsere Interpretation (nicht mit Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfern abgestimmt) OK, falls Sockelbetrag mindestens so hoch ist wie eine normale Rente eines Versicherers, die mit der aktuellen Sterbetafel für Renten und einem Garantiezins von 0% kalkuliert ist. Ebenso unklar: Wie eng ist der Begriff Überschussbeteiligung auszulegen? 4 November 2013 Kapitel 8

5 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenhöhen Alle Produkte, deren Rentenzahlungen in Euro gleich bleibend oder steigend sind, erfüllen die notwendigen Eigenschaften für die Ertragsanteilbesteuerung Beispiel 1: Konventionell kalkulierte Rentenbezugsphase mit Überschusssystem Bonus (auch dynamisches Überschusssystem genannt) gezahlte Renten steigen (oder bleiben im Extremfall konstant) 5 November 2013 Kapitel 8

6 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenhöhe Beispiel 2: Anteilsrente: Lebenslange Auszahlung einer gleich bleibenden oder steigenden Anzahl von Investmentfondsanteilen, wobei der Fonds gewisse Garantien enthält: Beispiel 2.1: Fonds kann monatlich nicht fallen, z.b. DWS FlexProfit 100 Beispiel 2.2: bekannte Höchststandsgarantiefonds (z.b. DWS FlexPension) Anfangs garantiert der Fonds, dass der Kurs bei Fälligkeit mindestens so hoch ist wie zu Beginn. Während der Laufzeit ist ein Mal im Monat Höchststandsstichtag des Garantiefonds. Wenn der Kurs des Garantiefonds an einem Höchststandsstichtag höher ist als an jedem früheren Höchststandsstichtag, wird die Garantie auf dieses Niveau angehoben. Verteilung des Deckungskapitals auf Fonds verschiedener Fälligkeiten (ggf. regelmäßig Anpassungen erforderlich), sodass sich eine gleich bleibende oder steigende Rente in Euro ergibt weitere Beispiele zu steuerbegünstigen Renten im Abschnitt zu klassischen Rentenversicherungen 6 November 2013 Kapitel 8

7 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenhöhe Nicht steuerlich begünstigt ist z.b. die reine Anteilsrente, d.h. eine Bezahlung (des Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds, wenn der Fonds keine Garantien besitzt Beispiel 3: R+V PremiumRente Die Rente beträgt den Euro-Gegenwert einer konstanten (oder wahlweise um x% - Gestaltungsfaktor fallenden) Anzahl von Fondsanteilen. Zu jedem Rentenzahlungstermin wird der Anteilspreis festgestellt und der entsprechende Eurobetrag der Rentenzahlung ermittelt. Fazit: Die Rentenhöhe schwankt also mit dem Wert der entsprechenden Anteile. Diese Rente kann ohne eine Begrenzung nach unten sinken. Eindeutig keine Ertragsanteilbesteuerung, da diese Produktkategorie auch explizit im BMF- Schreiben ausgeschlossen wird. Zwischen den genannten Beispielen gibt es Produkte, bei denen die Ertragsanteilbesteuerung mit Unsicherheit behaftet ist. 7 November 2013 Kapitel 8

8 Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos ab Beginn der Vertrags Damit es sich im steuerlichen Sinne um eine Rente handelt, ist die Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos ab Beginn des Vertrags notwendig (BMF-Schreiben vom ). Hier geht es also um die aufgeschobenen Rentenversicherungen. Festlegung der garantierten Rentenhöhe in Form eines konkreten Geldbetrags in EUR oder wie z.b. bei üblichen konventionellen Versicherungen Garantie eines konkret bezifferten Rentenfaktors (s. dazu nächster Abschnitt) war bis 2010 bei reinen fondsgebundenen Versicherungen nicht üblich unterschiedliche Rentenfaktoren für unterschiedliche Teile des zu verrentenden Kapitals (Deckungskapital, Verzinsliche Ansammlung, Fondsvermögen) möglich Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf nicht zu spät sein. genauer: Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf mittlere Lebenserwartung nicht nur unwesentlich unterschreiten [maßgebend: die dem Vertrag zugrunde gelegte Sterbetafel]. Positiv-Beispiel: Zeitraum zwischen dem vereinbarten spätesten Rentenbeginn und der mittleren Lebenserwartung beträgt mehr als 10% der bei Vertragsabschluss verbliebenen Lebenserwartung. VN mit x=30 und Lebenserwartung=82 verbliebene LE=52 davon 10% = 5,2 Jahre ein vereinbarter Rentenbeginn mit 77 Jahren (und jünger) wäre nicht zu beanstanden. 8 November 2013 Kapitel 8

9 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 9 November 2013 Kapitel 8

10 Rentenübergang und Rentenfaktoren Motivation Die Kalkulation einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgt i.d.r. in zwei Teilen. Die Kalkulation dieser beiden Teile erfolgt völlig separat. Teil 1: Ansparphase beliebiges Underlying (insbes. Fonds) mit oder ohne Garantien Am Ende der Ansparphase ist ein Vermögen vorhanden, welches verrentet wird. Teil 2: Verrentungsphase konventionelle Rente, i.d.r. also nicht fondgebunden Hierzu verwendet der Versicherer quasi den Tarif seiner sofort beginnenden, konventionellen Rente gegen Einmalbeitrag. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen kann bei Vertragsabschluss keine Rente in Euro ausgewiesen werden, da die spätere Rentenleistung von dem angesparten Fondsvermögen abhängt. Die Anbieter lösen dies in der Praxis dadurch, dass sie bei Vertragsabschluss einen so genannten Rentenfaktor angeben. 10 November 2013 Kapitel 8

11 Rentenübergang und Rentenfaktoren Definition Rentenfaktor Ein Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase für jeweils EUR Fondsguthaben erhält. Fondsvermögen bei Ablauf Rentenfaktor Rente Beispiel: Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Fondsguthaben am Ende der Ansparphase von EUR beträgt die zugehörige Monatsrente 200 EUR. Bei konventionellen Versicherungen wird kein Rentenfaktor benötigt. direkte Kalkulation der Rente bereits bei Vertragsabschluss faktisch damit immer voll garantierter Rentenfaktor 11 November 2013 Kapitel 8

12 Rentenübergang und Rentenfaktoren Garantierter Rentenfaktor Aus steuerlichen Gründen (s. vorne) ist eine Garantie des Rentenfaktors in Schicht 3 erforderlich. Die Garantien sind in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dazu im Folgenden einige Beispiele: Einschränkung in Relation zur derzeitigen Höhe z.b. 85 % des aktuellen Rentenfaktors sind garantiert. Untergrenze für einzelne Rechnungsgrundlagen 50% der Sterbetafeln DAV 2004 R und Rechnungszins von 1% oder mind. 50% des Zinssatzes deutscher Staatsanleihen oder vergleichbarer Anleihen, deren Dauer der voraussichtlichen Dauer entspricht Einschränkung ohne genauere Spezifikation: Mindestens wird aber der im Versicherungsschein für den vereinbarten Rentenbeginn genannte, garantierte Rentenfaktor angesetzt. Unterschiedlich bzgl. der Vermögensteile auf einen Teil des Vermögens: für den Teil des Deckungskapitals, dessen Geldwert 100% der Beitragssumme entspricht, und für den restlichen Teil 12 November 2013 Kapitel 8

13 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 13 November 2013 Kapitel 8

14 Klassische Rentenversicherungen Kalkulation Bei einer konventionellen aufgeschobenen Rentenversicherung ergibt sich die Höhe der Rente direkt aus der geschlossenen Formel. Im Folgenden beschäftigen wir uns nur mit der Rentenbezugsphase. Die Höhe der Rente ist von den einzelnen Rechnungsgrundlagen und der Produktgestaltung abhängig: Kosten in der Rentenbezugsphase typische Kosten: 1,5 2% der gezahlten Rente Rechnungszins I.d.R. wird von den deutschen Lebensversicherern der Höchstrechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auch für die Kalkulation verwendet, derzeit 1,75% p.a. im Zuge der Garantie von Rentenfaktoren häufig niedrigerer Zins Sterbetafel z.b. DAV 2004 R Todesfallleistung im Rentenbezug: z.b. Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren z.b. Guthaben bei Rentenbeginn abzüglich bisher geleisteter Renten 14 November 2013 Kapitel 8

15 Klassische Rentenversicherungen Überschusssystem Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem. Dynamisch (auch Bonussystem) Mit jedem Überschuss wird eine neue Rentenscheibe gekauft. Gezahlte Rente kann nicht sinken. Teildynamisch (auch erhöhte Anfangsrente) Unter der Annahme, dass die Überschusse konstant bleiben, wird die gezahlte Rente gleich bleiben. Sinken die Überschüsse, sinkt auch die gezahlte Rente Alter In der extremem Ausprägung fällt die Rente, sobald die aktuell deklarierte Überschussbeteiligung unterhalb der bei Rentenbeginn deklarierten Überschussbeteiligung liegt. Jedoch kann die Rente nicht unterhalb einer Sockelrente (i.d.r. mit Höchstrechnungszins von 1,25% kalkuliert) fallen. Alter In der Praxis existieren meist Mischsysteme aus dynamischer und teildynamischer Überschussbeteiligung, sodass ein leichtes Absenken der Deklaration noch nicht zu einem Sinken der Rentenzahlungen führt. 15 November 2013 Kapitel 8

16 Klassische Rentenversicherungen Überschusssystem Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem. Bardividende sofortige Auszahlung der Überschüsse damit in der Regel fallende Überschüsse, da vorhandenes Guthaben fällt Alter Steuerliche Behandlung Eine Sockelrente, die auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert ist, scheint zulässig zu sein. Darüber hinausgehende Zahlungen sind Überschüsse, welche schwanken dürfen. Aller drei hier genannten Überschusssysteme gelten in Schicht 3 als gleich bleibend oder steigende Renten. 16 November 2013 Kapitel 8

17 Klassische Rentenversicherungen Kapitaleffiziente klassische Produkte Derzeit werden einige Ansätze von alternativen klassischen Produkten in der Branche diskutiert. Stichwort: Kapitaleffiziente klassische Produkte Derartige Konzepte sind ökonomisch auch auf die Rentenbezugsphase übertragbar. Je nach Ausgestaltung existieren allerdings noch rechtliche Unsicherheiten einer Umsetzung in Deutschland. 17 November 2013 Kapitel 8

18 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 18 November 2013 Kapitel 8

19 Fondsgebundene Rentenbezugsphasen In der Ansparphase ist man heute in der Lage, jedem Kunden ein Produkt zu bieten, das zu seiner Risikoneigung passt. sehr hohe Produktvielfalt, verschiedene Chance-Risiko-Profile Heutige Rentenversicherungen bieten in der Regel in der Auszahlungsphase alle (ungefähr) dasselbe Chance-Risiko-Profil. Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, die weiterhin Kapitalmarktpartizipation zulassen und gleichzeitig gewisse Garantien bieten. Rendite des Kapitalmarkts beeinflusst die Höhe der Rentensteigerung. Versicherer sorgt dafür, dass jeder die Rente garantiert lebenslang bekommt. Prinzipiell kann jedes Produktkonzept aus der Ansparphase auf die Entsparphase übertragen werden. siehe folgende Folien 19 November 2013 Kapitel 8

20 Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Ausgangspunkt: Rente in Fondsanteilen (Anteilsrente) Der Kunde bekommt den EUR-Gegenwert einer vorab bestimmten Anzahl von Fondsanteilen ausbezahlt. Rentenhöhe schwankt mit dem Wert der entsprechenden Anteile. Produkt ist steuerlich nicht als Rente anerkannt. Nahezu jedes Asset, das eine Familie von europäischen Garantien für jedes Jahr besitzt, amerikanische Garantien besitzt oder rollierende europäische Garantien für jedes Jahr besitzt kann mit geeigneten versicherungsmathematischen Modellen im Rahmen von Anteilsrenten eingesetzt werden. Durch geeignete Kombination mit konventionellen Bausteinen oder Zerobonds und durch Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeiten kann man geeignete Rententarife konstruieren. 20 November 2013 Kapitel 8

21 Fondsgebundene Rentenbezugsphasen So sind Rentenbezugsphasen möglich, in die beliebige Produktkonzepte, die wir aus der Ansparphase kennen, integriert werden können: alle Arten von (Höchststands-)Garantiefonds dynamische Hybridprodukte icppi-konzepte Select-Produkte etc. Kunde kann dann zwischen verschiedenen Chance-Risiko-Profilen auch in der Rentenbezugsphase wählen. hohe Garantierente und geringe Chance auf Rentensteigerung geringere Garantierente und höhere Chance auf Rentensteigerung passendes Produkt zu jeder Risikoneigung / Situation 21 November 2013 Kapitel 8

22 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 22 November 2013 Kapitel 8

23 Flexible Rentenbezugsphasen Bei allen vorgestellten Ansätzen bleibt das Problem, dass viele Menschen nicht bereit sind, ihr angespartes Geld in eine lebenslange Rente umzuwandeln, obwohl dies in den meisten Fällen rational wäre. Annuity Puzzle Ausgangslage: Warum ist die Akzeptanz für Verrentung so gering? Menschen wollen ihr Geld nicht verrenten, weil das Geld dann nach Rentenbeginn dem Kollektiv gehört. Man hat somit keine Kontrolle mehr über das Geld und keinen Zugang mehr zum Geld. Bei frühem Tod ist das restliche Geld weg. Variable Annuities mit einer lebenslangen GMWB-Garantie (GMWB for Life) haben dieses Problem gelöst. 23 November 2013 Kapitel 8

24 Flexible Rentenbezugsphasen Produkteigenschaften eines GMWB for Life 1) Das Guthaben des Kunden ist auch nach Rentenbeginn individuell dem einzelnen Kunden zugeordnet. 2) Aus seinem Guthaben bekommt der Kunde jeden Monat eine Rente bezahlt. 3) Der Kunde profitiert von Überschüssen / steigenden Fondskursen (verfügbares Kapital und Rente steigen). 4) Der Kunde kann jederzeit über sein Geld verfügen (Kündigung/Teilkündigung) auch in der Rentenbezugsphase. 5) Der Kunde kann ein bei Tod noch vorhandenes Restguthaben an Hinterbliebene vererben. 6) Wenn unterwegs das Geld ausgeht, zahlt der Versicherer die Rente weiter bis zum Tod. 7) Für diese Garantie gibt es eine transparente Garantiegebühr. 24 November 2013 Kapitel 8

25 Flexible Rentenbezugsphasen Produkteigenschaften eines GMWB for Life Klassische Rente GMWB for Life Fondsentnahmeplan Langlebigkeitsrisiko abgesichert Sicheres Einkommen Wenig Performance-Potenzial Langlebigkeitsrisiko abgesichert Sicheres Einkommen Performance-Potenzial Langlebigkeitsrisiko nicht abgesichert Einkommen kapitalmarktabhängig Performance-Potenzial i.d.r. geringer Todesfallschutz Mindesttodesfallschutz Vorhandenes Fondsguthaben Keine (Teil-)Kündigung (Teil-)Kündigung möglich (Teil-)Kündigung möglich Fehlende Kontrolle über das Kapital Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben Intransparente Kosten Transparente Kosten und Leistungen Transparente Kosten und Leistungen 25 November 2013 Kapitel 8

26 Flexible Rentenbezugsphasen Variable Annuities bringen allerdings einige Schwierigkeiten mit sich. Da in der Regel Fonds ohne Garantie verwendet werden, müssen die Garantien durch entsprechendes Hedging abgesichert werden. hohe Komplexität bilanzielle Schwierigkeiten bei einem Angebot einer VA aus Deutschland Viele Vermittler hegen nach wie vor ein gewisses Misstrauen gegen Variable Annuities. In der Presse sind diese Produkte ebenfalls oft negativ belegt. Auch mit den Bordmitteln eines traditionellen deutschen Versicherers lassen sich Rentenbezugsphasen mit den Eigenschaften eines GMWB for Life-Produktes darstellen. ohne Notwendigkeit für Hedging und ohne bilanzielle Schwierigkeiten Arbeitstitel: European Variable Annuity (EVA) 26 November 2013 Kapitel 8

27 Flexible Rentenbezugsphasen Das Produkt benötigt zwei Bausteine: Kundenkonto = ein wie auch immer geartetes Garantiekonzept, z.b. Höchststandsgarantiefonds dynamisches Hybridprodukt icppi Select-Produkt auch möglich: Kundenkonto ist ebenfalls Klassik. Garantiekonto = Klassik Grundsätzlich denkbar, dass auch das Garantiekonto fondsgebunden ist. 27 November 2013 Kapitel 8

28 Flexible Rentenbezugsphasen Grundsätzliche Funktionsweise Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital Gehört dem individuellen Kunden. Kann zurückgekauft und bei Tod an Hinterbliebene vererbt werden. Jährlicher Kontoauszug Zahlungen, solange Geld auf dem Kundenkonto ist (und VN noch lebt). Kundenkonto Garantiegebühr lebenslange Rente Garantiekonto Zahlungen beginnen, sobald Kundenkonto leer ist (und VN noch lebt). Gehört dem Versicherer. Für den Kunden unsichtbar. 28 November 2013 Kapitel 8

29 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 29 November 2013 Kapitel 8

30 Gesundheitsabhängige Renten Eine heutige Rentenversicherung ist in der Auszahlungsphase nur attraktiv für Kunden, die gesund sind. Alle anderen bekommen ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis. Bei Rentenbeginn kranke Kunden haben also die Wahl: Langlebigkeitsrisiko nicht absichern oder ein für sie überteuertes Produkt kaufen Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, bei denen die Rente umso höher ausfällt, je geringer die Lebenserwartung des Kunden ist. Impaired Annuities / Enhanced Annuities 30 November 2013 Kapitel 8

31 Gesundheitsabhängige Renten Ausgangspunkt war ein Leserbrief in der Financial Times: I will be 70 next birthday, am 6ft 6in, weigh 18.5 stone and have had high blood pressure for 15 years (I m on the maximum daily dose of my drug). I have had malaria three times, cancer of the larynx five years ago and now have apnoea, which surgery in 1993 has relieved but not cured. So, I am a low health prospect, according to life offices. I agree. But let me seek an annuity and hey presto! I am a normal life with an expectation in line with the standard tables. 31 November 2013 Kapitel 8

32 Gesundheitsabhängige Renten Eine mögliche Lösung sind gesundheitsabhängige Renten (Enhanced Annuities, Impaired Annuities) siehe folgendes Beispiel (Quelle: Partner Re) 32 November 2013 Kapitel 8

33 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden 33 November 2013 Kapitel 8

34 Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden Wie können Langlebigkeitsrisiken gesteuert bzw. reduziert werden? Trotz der Herausforderungen im Bereich Langlebigkeit sehen wir einen großen Bedarf für Entsparphasen-Produkte. in manchen Bereichen Zwangsverrentung in anderen Bereichen Steueranreize zur Verrentung Viele naheliegende Ansätze sind in der Praxis nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.b. natürliches Hedging, d.h. Mischung von Langlebigkeitsrisiken mit Sterblichkeitsrisiken Einkauf von Rückversicherungsschutz Absicherung über den Kapitalmarkt So genannte Annuity Pools stellen einen Denkansatz für innovative Entsparphasenprodukte dar. 34 November 2013 Kapitel 8

35 Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden Grundidee von Annuity Pools: Bündelung von Geldern von Kunden in einem kollektiven Anlagetopf Bestimme die lebenslange Rente, die unter gewissen Annahmen gezahlt werden kann. Annahmen über Kapitalanlageperformance und Sterblichkeit Passe die Rente an, sofern Sterblichkeit und/oder Kapitalanlageperformance von der Annahme abweichen. Konsequenzen: keine biometrische Garantie keine finanzielle Garantie keine Sicherheitsmargen in der Sterbetafel erforderlich ( höhere Anfangsrente) In Deutschland gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Annuity Pools in Reinform. würde auch steuerlich nicht als Rente anerkannt sein 35 November 2013 Kapitel 8

36 Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden Annuity Pool Mortality Indexed Annuities Raum für weitere Produkte? Rente mit Überschussbeteiligung Fixe Rente 36 November 2013 Kapitel 8

37 Kapitel 8 Agenda Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen Rentenübergang und Rentenfaktoren Klassische Rentenversicherungen Fondsgebundene Rentenbezugsphasen Flexible Rentenbezugsphasen Gesundheitsabhängige Renten Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Kontaktdaten Unser Beratungsangebot Formale Hinweise 37 November 2013 Kapitel 8

38 Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Kontaktdaten Dr. Alexander Kling Partner +49 (731) apl. Prof. Dr. Jochen Ruß +49 (731) November 2013 Kapitel 8

39 Handout Beratungsangebot Life Non-Life Health Produktentwicklung Schnittstelle Bank/VU Markteintritt Zweitmarkt Tarifierung und Produktentwicklung Schadenreservierung Risikomodellierung aktuarielle und finanzmathematische Fragen der privaten Krankenversicherung Solvency II Asset-Liability-Management Embedded Value aktuarielle Modellierung Data-Mining wert- und risikoorientierte Steuerung Projektkoordination strategische Beratung M&A aktuarielle Großprojekte aktuarielle Tests Überbrückung von Kapazitätsengpässen Research Aus- und Weiterbildung weitere Informationen unter 39 November 2013 Kapitel 8

40 Formale Hinweise Dieses Dokument ist in seiner Gesamtheit zu betrachten, da die isolierte Betrachtung einzelner Abschnitte möglicherweise missverständlich sein kann. Entscheidungen sollten stets nur auf Basis schriftlicher Auskünfte gefällt werden. Es sollten grundsätzlich keine Entscheidungen auf Basis von Versionen dieses Dokuments getroffen werden, welche mit Draft oder Entwurf gekennzeichnet sind. Für Entscheidungen, welche diesen Grundsätzen nicht entsprechen, lehnen wir jede Art der Haftung ab. Diesem Dokument basiert auf unseren Marktanalysen und Einschätzungen. Wir haben diese Informationen vor dem Hintergrund unserer Branchenkenntnis und Erfahrung auf Konsistenz hin überprüft. Eine unabhängige Beurteilung bzgl. Vollständigkeit und Korrektheit dieser Information ist jedoch nicht erfolgt. Eine Überprüfung statistischer bzw. Marktdaten sowie mit Quellenangabe gekennzeichneter Informationen erfolgt grundsätzlich nicht. Bitte beachten Sie auch, dass dieses Dokument auf Grundlage derjenigen Informationen erstellt wurde, welche uns zum Zeitpunkt seiner Erstellung zur Verfügung standen. Entwicklungen und Unkorrektheiten, welche erst nach diesem Zeitpunkt eintreten oder offenkundig werden, können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch für Auswirkungen einer möglichen neuen Aufsichtspraxis. Unsere Aussagen basieren auf unserer Erfahrung als Aktuare. Soweit wir bei der Erbringung unserer Leistungen im Rahmen Ihrer Beratung Dokumente, Urkunden, Sachverhalte der Rechnungslegung oder steuerrechtliche Regelungen oder medizinische Sachverhalte auslegen müssen, wird dies mit der angemessenen Sorgfalt, die von uns als professionellen Beratern erwartet werden kann, erfolgen. Wenn Sie einen verbindlichen Rat, zum Beispiel für die richtige Auslegung von Dokumenten, Urkunden, Sachverhalten der Rechnungslegung, steuerrechtlichen Regelungen oder medizinischer Sachverhalte wünschen, sollten Sie Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Experten konsultieren. Dieses Dokument wird Ihnen vereinbarungsgemäß nur für die innerbetriebliche Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe auch in Auszügen an Dritte außerhalb Ihrer Organisation sowie jede Form der Veröffentlichung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir übernehmen keine Verantwortung für irgendwelche Konsequenzen daraus, dass Dritte auf diese Berichte, Ratschläge, Meinungen, Schreiben oder anderen Informationen vertrauen. Jeglicher Verweis auf ifa in Zusammenhang mit diesem Dokument in jeglicher Veröffentlichung oder in verbaler Form bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für jegliche verbale Informationen oder Ratschläge von uns in Verbindung mit der Präsentation dieses Dokumentes. 40 November 2013 Kapitel 8

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