Michael Bünker. Das Modell Leuenberg: Vom Wert der Unterschiede

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1 Michael Bünker Das Modell Leuenberg: Vom Wert der Unterschiede Referat im Rahmen der Ökumenischen Fachtagung Geist und Sinnesart der getrennten Schwestern und Brüder kennen 40 Jahre Ökumenismusdekret am 14. Jänner 2005 im kardinal könig haus in Wien-Lainz Vorbemerkung: Die Beschlussfassung über das Dokument Unitatis Redintegratio (UR) am 21. November 1964 schlug sich in der evangelischen Presse in Österreich erstaunlicherweise kaum nieder. Nur wenige Hinweise finden sich. So schreibt Bischof Gerhard May in seinem Neujahrhirtenbrief für das Jahr 1965 eher zurückhaltend und warnend, es mögen unsere Gemeindeglieder in dem religiösen Aufbruch des ökumenischen Zeitalters, unbeirrt durch trügerische Stimmen und schwärmerische Hoffnungen, das lautere Evangelium von der rettenden Gnade Gottes allein in Jesus Christus bekennen 1 Im selben Heft der Zeitschrift Amt und Gemeinde wird ein Aufsatz des deutschen Konfessionskundlers Gottfried Maron zur dritten Session des Konzils abgedruckt, der hinsichtlich des Ökumenismusdekrets schreibt, dass die Kirchen der Reformation als solche theologisch in den Blickpunkt des Konzils gerückt sind und meint, die Formulierung Die im Westen getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, also ecclesiae et communitates ecclesiales in occidente nach der Überschrift zum zweiten Abschnitt des dritten Kapitels des Konzilsdokuments 2, kommt einer Anerkennung als Kirche nahe und ist sicher ein Maximum an Aussage für den augenblicklichen Stand des interkonfessionellen Gesprächs. 3 Wenige Monate später nimmt der Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich ausführlicher auf das Ökumenismusdekret Bezug, und zwar in seiner Denkschrift an die Österreichische Bischofskonferenz, in der die anstehenden Fragen des Miteinanders der Kirchen im Lande angesprochen werden. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Franz König, hat diese 1 Gerhard May, Neujahrshirtenbrief 1965, AuG 16 (1965) 1 2 UR II 3 Gottfried Maron, Die dritte Session, AuG 16 (1965) 2

2 Initiative aufgenommen und die Gemischte katholisch-evangelische Kommission 4 ins Leben gerufen. Ohne das Ökumenismusdekret wäre es nie zur Denkschrift gekommen, so Bischof May, der seine Initiative auch als Wagnis auffasste: Wir wagen dies, weil wir in dem Dekret über den Ökumenismus ein Dokument sehen, das weit über die römisch-katholische Kirche hinaus auch für die reformatorischen Kirchen von hoher Bedeutung werden kann, die wir nicht in einer unmittelbar bevorstehenden Wiedervereinigung der Kirchen sehen, sondern darin, dass aus dem letztlich unverbindlichen Klimawechsel ein neues verpflichtendes interkonfessionelles Ethos wird. 5 Um an das Klima zu erinnern, in dem diese Worte gelesen wurden, sei darauf hingewiesen, dass in derselben Ausgabe von Amt und Gemeinde, in der Bischof Mays Denkschrift steht, sich eine ausführliche Diskussion mit scharfem Pro und Contra findet. Sie steht unter der Überschrift: Sollen Evangelische und Katholische gemeinsam beten? Nur am Rande sei vermerkt, dass einer der engagiertesten Befürworter dieser Frage der damalige Pfarrer und heutige juristische Oberkirchenrat der evangelischen Kirche, Rober Kauer war. Nun aber zu der Aufgabe, die durch das Thema gestellt ist: Das Modell Leuenberg. Vom Wert der Unterschiede. Also kein historischer Rückblick auf die Zeit des Konzils, sondern ein Versuch, den evangelischen Weg in der Ökumene, soweit er unter das Leitwort Leuenberg gestellt werden kann, nachzuzeichnen und dann von dort die weiterführende Verbindung zu einigen Grundgedanken des Konzils herzustellen. Was ist die Leuenberger Konkordie? Am 16. März 1973 wurde im Tagungszentrum Leuenberg bei Basel die Arbeit an einem Text abgeschlossen, der mit der Kirchenspaltung im Protestantismus Europas Schluss machen sollte 6. In der Tat: Die Leuenberger Konkordie (LK) hat eine mehr 4 Gustav Reingrabner, Die Gemischte Katholisch-Evangelische Kommission, in : Hans Paarhammer / Alfred Rinnerthaler (Hgg.), Scientia Canonum. FS für Franz Pototschnig, Verlag Roman Kovar: München 1991, Gerhard May, Denkschrift an die Österreichische Bischofskonferenz, AuG 16 (1965) Folge 7/8, Seite 1 6 Wilhelm Hüffmeier/Udo Hahn (Hgg.), Evangelisch in Europa. 30 Jahre Leuenberger Kirchengemeinschaft, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2003

3 als 450jährige Epoche der Kirchenspaltung in Europa beendet Dies kann sich sehen lassen. 7 Die historischen Wurzeln für die angesprochene Spaltung gehen auf die Reformationszeit zurück und lassen sich mit dem Scheitern des Marburger Religionsgesprächs 1529 datieren. Lutheraner und Reformierte kamen damals in der Abendmahlsfrage nicht zusammen. Die Bestrebungen, diese Spaltung zu überwinden, reichen ins 19. Jahrhundert zurück und die Unionsbemühungen, sie nehmen aber auch die Erfahrungen des Kirchenkampfes auf und beziehen sich auf die Bekenntnissynode von Barmen im Mai 1934, wo es in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zu einer gemeinsamen Lehräußerung reformierter und lutherischer Theologie und Kirche gekommen ist 8. Auf Anregung der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des ÖRK in Genf behandelte der Verständigungsprozess, der zur LK führte, seit 1963 die kirchentrennenden Lehrunterschiede und Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts. Das Vorgehen war dabei so, dass die an der Erarbeitung der LK beteiligten Kirchen (also speziell lutherische und reformierte) die in den jeweiligen Bekenntnissen des 16. Jahrhunderts vorfindlichen gegenseitigen Verwerfungssätze als heute nicht mehr kirchentrennend definiert haben. Diese gegenseitigen Verwerfungen mit kirchentrennender Konsequenz betrafen die Christologie, die Abendmahlslehre und das Verständnis der Prädestination. Wenige Monate nach der Fertigstellung des Textes der Konkordie 9 später hatten bereits rund 50 lutherische, reformierte und unierte Kirchen die Leuenberger Konkordie unterzeichnet und sich damit bei Wahrung des jeweiligen Bekenntnisstandes Kirchengemeinschaft gewährt. Das übertraf die eher bescheidenen Erwartungen der Väter der LK bei weitem, wie manche Zeitzeugen berichten 10. Heute sind es 103 Kirchen, die zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) wie die Leuenberger Kirchengemeinschaft seit ihrem 30. Geburtstag, also seit Oktober 2003, heißt - gehören. Zu den schon genannten 7 Martin Friedrich, Von Marburg nach Leuenberg. Der lutherisch-reformierte Gegensatz und seine Überwindung, Waltrop 1999, Seite Ulrich H.J. Körtner, Siebzig Jahre nach Barmen, ZEE 48 (2004) Seite 2-6 zählt die Leuenberger Konkordie zu den Fernwirkungen von Barmen (Seite 3) 9 Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie), mit einer Einleitung von Friedrich- Otto Scharbau hg. von Wilhelm Hüffmeier, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Helmut Zeddies, Wie die Leuenberger Konkordie entstand, in: Wilhelm Hüffmeier/Udo Hahn (Hgg.), Evangelisch in Europa. 30 Jahre Leuenberger Kirchengemeinschaft, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2003, Seite 15

4 Konfessionen kamen die Waldenser und Böhmischen Brüder, die Hussiten und die Methodisten. Die Leuenberger Kirchengemeinschaft steht in stabilen Arbeitsbeziehungen mit den Anglikanern 11 und den Baptisten 12 und führt Dialoge mit der Orthodoxie 13. Leuenberg und Österreich Eine Kirchengemeinschaft von bekennntisverschiedenen Kirchen ist nun für Evangelische in Österreich nichts Neues. Das Miteinander von Lutheranern und Reformierten, die seltsame Dreiheit von A.B., H.B. und A.und H.B. und die Teilnahme von Wilhelm Dantine an den entscheidenden Gesprächen lassen zu Recht von einem österreichischen Beitrag zur Leuenberger Konkordie sprechen. Die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich kann als Vorwegnahme wesentlicher Anliegen der Leuenberger Konkordie angesehen werden, auch wenn sich diese einmalige Konstruktion der Gemeinschaft von lutherischer und reformierter Kirche in Österreich weniger theologischer Grundsatzreflexion als vielmehr der Kontingenz der Geschichte und politischem (kaiserlichem) Willen verdanken mag 14. Aber es war doch von Bedeutung, dass auf die bange Frage, ob denn eine Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen mit Leben erfüllt werden könne, Wilhelm Dantine positiv auf das österreichische Beispiel verweisen konnte 15. Das Modell der Kirchengemeinschaft Das Besondere des Ökumenemodells der Leuenberger Konkordie liegt darin, dass bei bleibender Bekenntnisverschiedenheit Kirchengemeinschaft realisiert werden 11 Martin Friedrich, in: 30 Jahre Leuenberger Kiirchengemeinschaft. Was die Leuenberger Kirchengemeinschaft bewirkt hat, in: Wilhelm Hüffmeier/Udo Hahn (Hgg.), Evangelisch in Europa. 30 Jahre Leuenberger Kirchengemeinschaft, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2003, Seite Wilhelm Hüffmeier / Tony Peck (Hgg.), Dialog zwischen der Europäischen Baptistischen Föderation (EBF) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) zur Lehre und Praxis der Taufe, Leuenberger Texte 9, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Wilhelm Hüffmeier / Viorel Ionita (Hgg.), Konsultation zwischen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Leuenberger Kirchengemeinschaft (LKG) zur Frage der Ekklesiologie, Leuenberger Texte 8, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Karl Schwarz, Ein Briefwechsel zur Trias evangelischer Kirchen in Österreich ( 1 Abs 1 Protestantengesetz 1961), ÖAKR 41 (1992) Dazu die Beiträge in: Johannes Dantine (Hg.), Österreichs Beitrag zur Leuenberger Konkordie, Reformiertes Kirchenblatt Aktuelle Reihe 28, Wien 1988

5 kann. Die Konkordie formuliert das so: Kirchengemeinschaft im Sinne dieser Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes aufgrund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis der Evangeliums einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und eine möglichst große Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt anstreben (LK 29). Dahinter steht ein ganz bestimmtes Verständnis dessen, was Kirchengemeinschaft bedeutet. Unter Rückgriff auf Artikel 7 der Confessio Augustana heißt es in der Konkordie:. Nach reformatorischer Einsicht ist darum zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente notwendig und ausreichend (LK 2) Dieser Satz ist als der Schlüssel zum Verständnis der Kirchengemeinschaft als Ökumenemodell gemäß der Leuenbeger Konkordie bezeichnet worden 16. Der consensus doctrinae, der in der Rechtfertigungslehre fundiert ist, wird im zweiten Teil der Konkordie entfaltet (LK 7-12), und zwar im Blick auf Verkündigung, Taufe und Abendmahl (LK 13-16). Der dritte Hauptteil (LK 17-28) hebt die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts insofern auf, als sie nicht negiert werden, sondern indem festgestellt wird, dass sie den gegenwärtigen Stand der Lehre der jeweiligen Kirche nicht mehr betreffen. Solche Lehrverurteilungen gab es in Bezug auf die Abendmahlslehre, die Christologie und die Lehre von der Gnadenwahl Gottes, der Prädestination. Im vierten Hauptteil der Konkordie geht des um die Erklärung und Verwirklichung der Kirchengemeinschaft: Kirchengemeinschaft im Sinne dieser Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes aufgrund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und eine möglichst große Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt erstreben. (LK 29) Verwirklicht wird die Kirchengemeinschaft auf den Feldern Zeugnis und Dienst (LK 35-36), theologische Weiterarbeit in der Gestalt der Lehrgespräche (LK 37-41), organisatorische Folgerungen (LK 42-45) 17 und unter ökumenischen Aspekten (LK 46-49). 16 Wilhelm Hüffmeier, Die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (Leuenberger Kirchengemeinschaft): Grund, Aufgaben und Ziele, in: Wilhelm Hüffmeier / Viorel Ionita (Hgg.), Konsultation zwischen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Leuenberger Kirchengemeinschaft (LKG) zur Frage der Ekklesiologie, Leuenberger Texte 8, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2004, Seite Sie standen in den ersten Jahren der Kirchengemeinschaft etwas im Hintergrund. Ausnahme: Friedrich-Otto Scharbau, Leuenberg. Theologische und kirchenrechtliche Folgerungen, ZevKR 40 (1995)

6 Der Grund der Kirchengemeinschaft Der Grund der Kirchengemeinschaft ist kein anderer als der Grund der Kirche und des Glaubens. Denn Kirche ist nach lutherischer Auffassung nichts anderes als die Versammlung aller Gläubigen, die congregatio sanctorum (CA VII) oder congregatio sanctorum et vere credentium (CA VIII). Der Glaube entsteht nicht aus eigener Vernunft noch Kraft, wie Luther im Kleinen Katechismus formuliert (BSLK 511, 46f), sondern durch eine von außen den Menschen total bestimmende, Vertrauen weckende Begegnung mit dem Evangelium. Diese Begegnung erfolgt durch Wortverkündigung und Sakramentdarreichung. Dieses verkündigte, dargereichte, gehörte, empfangene äußere Wort (verbum externum) wird durch den Heiligen Geist in den Herzen der Menschen zur Gewissheit, aufgrund derer sie ihr Vertrauen im Leben wie im Sterben ganz und allein auf den dreieinigen Gott setzen (Heidelberger Katechismus, Frage 1). Grundsätzlich: Dieses Geschehen ist gebunden an Gottes Freiheit, der den Glauben weckt, wo und wann er will (CA V: ut hanc fidem consequamur, institutum est ministerium docendi evangelii et porrigenda sacramenta. Nam per verbum et sacramenta tamquam per instrumenta donatur spiritus sanctus, qui fidem efficit, ubi et quando visum est Deo ). Daraus ergibt sich als Konsequenz das evangelische Verständnis vom Wesen der Kirche und der Kirchengemeinschaft. Die Identität, das Wesen der Kirche, ihr Grund, ist nichts anderes als das, was Menschen zu Christen und zu Gliedern der Kirche Jesu Christi macht. Deshalb ist das rechte Verständnis des Evangeliums auch für die wahre Einigkeit der Kirche die einzig notwendige und hinreichende Bedingung. Daraus ergibt sich, dass der Lehrkonsens der Leuenberger Konkordie und der auf ihr beruhenden Lehrgespräche etwa zu Taufe und Abendmahl 18, zur ethischen Urteilsbildung 19, zu Gesetz und Evangelium 20 zwar die Spaltungen zwischen den Konfessionen überwand und die Gemeinschaft verwirklichte, nicht aber selbst den 18 Wilhelm Hüffmeier (Hg.), Sakramente, Amt, Ordination: Zur Lehre und Praxis der Taufe / Zur Lehre und Praxis des Abendmahls / Amt Ämter Dienste Ordination / Thesen zur Amtsdiskussion heute, Leuenberger Texte 2, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Wilhelm Hüffmeier (Hg.), Evangelische Texte zur ethischen Urteilsfindung: Zwei-Reiche-Lehre Lehre von der Königsherrschaft Jesu Christi / Christsein in der Welt von heute. Über die Frage des aktuellen Bekennens / Aktualisierende Auslegung von Iure bellare CA 16, Leuenberger Texte 3, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Das vorläufige Ergebnis, das nach Eingang der Stellungnahmen aus den Kirchen nochmals überarbeitet werden soll, ist abgedruckt bei: Wilhelm Hüffmeier / Ruth-Christine Müller (Hgg.), Versöhnte Verschiedenheit der Auftrag der evangelischen Kirchen in Europa. Texte der 5. Vollversammlung der LKG in Belfast, Juni 2001, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2003, Seite

7 Grund der Kirchengemeinschaft darstellt. Der Grund der Kirchengemeinschaft wie der Einheit der Kirche überhaupt ist das Evangelium, ist Jesus Christus. Ein Lehrkonsens kann daraus die entsprechenden Folgerungen ziehen, indem und soweit er auf diesen Grund verweist. Der Catholica-Beauftragte der VELKD, der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich, drückte das so aus: Für die ökumenische Methodik würde das heißen: Lehreinheit steht nicht am Anfang, sie ist vielmehr das Ziel. Ein Grundkonsens im gemeinsamen Verständnis des Evangeliums ist ausreichend für die gegenseitige Erklärung von Eucharistiegemeinschaft. So können die Kirchen immer stärker zusammenwachsen. 21 Kirchengemeinschaft als Ziel der Ökumene Zur grundsätzlichen Frage nach dem Ziel der ökumenischen Bemühungen hat im Jahr 2004 die Kirchenleitung der VELKD eine Stellungnahme vorgelegt 22, die in erster Linie der innerlutherischer Selbstklärung dienen soll, darüber hinaus aber auch mehr Klarheit für das typisch evangelisch-lutherische Ökumeneverständnis bringt. In dieser Stellungnahme wird ausgeführt, dass weder die Herstellung der wahren Einheit der Kirche Ziel evangelischer Ökumene ist, noch die Schaffung einer organisatorische Einheit. Die wahre Einigkeit der Kirche ist von Gott gewirkt. Angestrebt werde eine Kirchengemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit, für die ganz im Gefolge von CA VII die hinreichende und notwendige Voraussetzung darin gegeben ist, dass hinsichtlich des rechten Verständnisses des Evangeliums und des einsetzungsgemäßen Gebrauchs der Sakramente Übereinstimmung besteht. Zwischen bekenntnisgleichen Kirchen ist die Kirchengemeinschaft grundsätzlich als gegeben anzunehmen. Zwischen bekenntnisverschiedenen Kirchen ist Kirchengemeinschaft dann zu erklären, wenn jede der beiden beteiligten Seiten ohne Preisgabe der Bindung an ihr Bekenntnis sehen und anerkennen kann, dass ihre Partner ohne Preisgabe der Bindung an deren Bekenntnis einen Umgang mit dem Evangelium und den Sakramenten pflegen, wie er als notwendige Bedingung für das Zustandekommen des Glaubens verlangt ist. Keine Erklärung 21 Johannes Friedrich, Vorbild Australien. Kirchen können zusammenwachsen, ohne dass sie ihre Eigenart aufgeben müssen, zeitzeichen 1/2005, Ökumene nach evangelisch-lutherischem Verständnis. Positionspapier der VELKD-Kirchenleitung vom , Texte aus der VELKD 123, Hannover Hier zitiert nach epd-dokumentation 8/2004, 36-42

8 und Praktizierung von Kirchengemeinschaft gibt es dort, wo das gemeinsame Verständnis des Evangeliums nicht als gegeben anerkannt werden kann. Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen? Grundlegend wurden diese Überlegungen entwickelt in der Studie Die Kirche Jesu Christi, dem ekklesiologischen Grundsatzdokument der GEKE, verabschiedet von der 4. Vollversammlung in Wien Die Studie stellt dazu fest: Die Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums kann und wird in einer legitimen Vielfalt von Lehrgestalten ausgedrückt werden. Eine vom Heiligen Geist gewirkte Einheit bewirkt nicht Vereinheitlichung, wie schon das Neue Testament zeigt. Doch ist auch nicht eine beliebige Vielfalt gemeint. Dieses gemeinsame Verständnis des Evangeliums wird in der Rechtfertigungsbotschaft als der Botschaft von der freien Gnade Gottes gesehen. Auf der Basis dieser Botschaft kommt es zu Lehrausprägungen und Bekenntnisbildungen, die unterschiedlich sein können. Diese Unterschiede betreffen nicht den Glaubensgrund, wohl aber die kirchliche lehrhafte Reflexion des Glaubensgrundes. Weil sie auf dieser Ebene angesiedelt sind, stellen sie keine Ursache dar, die Kirchengemeinschaft zu verweigern. So ist es möglich, dass bekenntnisverschiedene Kirchen miteinander in Kirchengemeinschaft stehen. Die Lehrgegensätze des 16. Jahrhunderts treffen heute nicht mehr und haben daher keine kirchentrennende Bedeutung. Mit dieser Einsicht wurde der Weg frei, die Kirchengemeinschaft zwischen den Kirchen zu erklären Wo die Differenzen das gemeinsame Verständnis des Evangeliums betreffen, ist Kirchengemeinschaft nicht möglich. Der kirchentrennende Charakter solcher Differenzen muss überwunden werden. Ob das möglich ist, muss und kann im ökumenischen Dialog festgestellt werden. Das Modell der Einheit ist das der versöhnten Verschiedenheit, die Einheit wird sichtbar in der Kirchengemeinschaft, also in der Gemeinschaft an Wort und Sakrament und einer möglichst großen Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt (LK 29) 23 Dazu: Michael Beintker, Die Studie Die Kirche Jesu Christi aus evangelischer Sicht, in: Wilhelm Hüffmeier / Viorel Ionita (Hgg.), Konsultation zwischen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Leuenberger Kirchengemeinschaft (LKG) zur Frage der Ekklesiologie, Leuenberger Texte 8, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2004, 56-72

9 Eine der wesentlichen Fragen der Kirchengemeinschaft nach dem Modell der LK betrifft das Bekenntnis. Konkret geht es um die Tatsache, dass die GEKE eine Kirchengemeinschaft von bekenntnisverschiedenen Kirchen darstellt. Sie will, kann und soll nicht verwechselt werden mit den konfessionellen Weltbünden wie LWB und WARC, die ja bekenntnisgleiche Kirchen miteinander verbinden, sie kann auch nicht verglichen werden mit Kirchen wie der VELKD 24, in der die meisten der deutschen lutherischen Landeskirchen zusammengefügt sind 25. Wohl vergleichbar ist die GEKE mit der EKD, die einen Zusammenschluss von lutherischen, reformierten und unierten Kirchen darstellt und doch sich selbst als Kirche im Sinne der LK versteht 26 und ihr deshalb 1999 auch als 100. Kirche beigetreten ist. Was meint Bekenntnis? Zuerst ist zu betonen, dass die Lehrbekenntnisse nicht bloß überlieferte Formeln sind und auch nicht bloß unterschiedliche Sprachregelungen, sondern sie erheben Anspruch auf objektive Wahrheit. 27 Sie bringen mit dem Ich glaube... den Glauben als das persönliche Ergriffensein von der Wahrheit Gottes zum Ausdruck. Der im Credo sich aussprechende Glaube ist zugleich der Gegenstand der theologischen Lehrbildung der Kirche. Die Lehrbekenntnisse sind also auf eine Sache bezogen nämlich den Glauben als persönlicher Gewissheit objektiver Wahrheit die ihnen grundsätzlich entzogen, vorgegeben ist. Die Bekenntnisse sind also daraufhin zu prüfen, ob sie die den Glauben, den Gott stiftet, zutreffend und wahr bezeugen und beschreiben. Gleichzeitig sind sie davor zu schützen, dass sie selbst an die Stelle der absoluten Wahrheit gesetzt werden, die ihren Grund und Gegenstand darstellt. Wenn so die kirchlichen Bekenntnisse unterschieden werden müssen von ihrem Grund und Gegenstand, der ihnen immer voraus und überlegen bleibt, dann können 24 Friedrich Hauschildt, Existenzberechtigung verloren? Die VELKD und die Leuenberger Konkordie, in: Friedrich Hauschildt/Udo Hahn (Hgg.), Bekenntnis und Profil. Auftrag und Aufgaben der VELKD, Hannover 2003, Klaus Grünwaldt, Bekenntnis und Kirchengemeinschaft. Theologische Überlegungen zum Selbstverständnis der VELKD, KuD 49 (2003) Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen. Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD Texte 69), Hannover Eberhard Jüngel, Einheit gewinnen durch Vielfalt, zeitzeichen 5/2002, 36-39

10 Unterschiede in der Formulierung kirchlicher Bekenntnisse kein Grund dafür sein, dass Kirchengemeinschaft verweigert wird. Die Kirchen haben sich zu fragen, ob sie dem unterschiedlichen Lehrbekenntnis der anderen Kirche nicht attestieren müssen, das es in ebensolchem Bezug zur vorausgesetzten Sache liegt wie das eigene und dass zweitens die bestehenden Unterschiede nicht derart sind, dass von einer Verdunkelung, Verundeutlichung dieses Sachbezuges gesprochen werden muss. Wenn beide Fragen bejaht werden können, ist die von Jesus Christus geschenkte Kirchengemeinschaft zu erklären und zu verwirklichen, unter Umständen auch einseitig Die GEKE Kirchen erklären sich gegenseitig im ursprünglichen Sachezug überein zu stimmen, das gemeinsame Verständnis des Evangeliums zu teilen im Blick auf das eigene und das davon abweichende unterschiedliche Lehrbekenntnis der anderen Kirche. 28 Worin besteht nun dieser Grundkonsens im gemeinsamen Verständnis des Evangeliums? Einerseits in der gemeinsamen Formulierung des rechten Verständnisses des Evangeliums als der Botschaft vom rechtfertigenden Handeln Gottes in Christus durch den Heiligen Geist und andererseits in der gemeinsamen Überzeugung, dass die Rechtfertigungsbotschaft als die Botschaft von der freien Gnade Gottes Maßstab aller Verkündigung der Kirche ist (LK 12) Damit wird nicht nur der Unterschied im Bekenntnis verständlich und respektabel, sondern auch die Unterschiede in den Kirchenordnungen, die sich ja ihrerseits an die Bekenntnistradition gebunden wissen. Es fehlt nicht an Versuchen, die Leuenberger Konkordie als ein Bekenntnis zu verstehen. Hermann Barth hat dieses Verständnis cum grano salis entfaltet. Er zieht den Schluss, dass die Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts nicht mehr geeignet sind, dem Glauben heute angemessen Ausdruck zu verleihen. Das Bekenntnis der Kirche kann nicht ein für alle mal abschließend formuliert werden. Angesichts neuer Herausforderungen braucht es die Aktualisierung. Er formulierte in seiner Analyse: Die Bindung ans Bekenntnis ohne Bildung von Bekenntnis ist ein Hohn aufs Bekenntnis Zum Verhältnis von Konsens und Differenz im ökumenischen Dialog: Ulrich H.J. Körtner, Von der Konsensökumene zur Differenzökumene, KuD 47 (2001) Hermann Barth, Welches Bekenntnis braucht die Kirche? EKD Texte: Hannover 2002

11 Eilet Herms hingegen behauptete 30, wer heute unter Berufung auf die LK behaupten sollte, die überlieferten Bekenntnisse würden an Bedeutung verlieren, bestätigt damit nicht nur das Recht jener alten Warner gegen die LKG aus den frühen siebziger Jahren, sondern übertrifft zudem deren Fehler. Der Fehler liege eben darin, dass die LK nicht nur gegen ihren ausdrücklichen Wortsinn verstanden und damit missverstanden würde, sondern auch darin, dass sie damit kirchenpolitisch missbraucht würde. Die LK stellt also die unterschiedlichen Bekenntnisse nicht in Frage, sondern als Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen setzt sie im Gegenteil die Geltung und das Anerkanntsein der unterschiedlichen Bekenntnisse voraus. Kritische Anfragen von Anfang an Von Anfang an wurde die Leuenberger Konkordie kritisiert. Einmal wurde ihr vorgeworfen, sie wäre gegen ihren ausdrücklichen Wortlaut doch ein neues Bekenntnis, ein Unionsbekenntnis, das die konfessionelle Identität aushöhle. So etwa der damalige Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Oskar Sakrausky 31. Dann diejenigen, die ihr eine Minimalökumene oder theologischen und kirchenrechtlichen Minimalismus vorwarfen. Und dann gab es die, die behaupteten, dass sich hinter ihr eine Ökumene im Rückwärtsgang 32 befinde, wo die Kirchen mehr an den Lehräußerungen des 16. Jahrhunderts interessiert wären als an den heutigen und zukünftigen Herausforderungen. Die Leuenberger Konkordie ist gebannt vom gestern schrieb noch 1975 Hans Joachim Kraus, Sie bastelt Altes zusammen, statt Neues beherzt und tapfer anzugreifen 33. Aber auch in der Ökumene ist das Modell der GEKE umstritten eben auch und gerade wegen der Bekenntnisfrage. Ich zitiere exemplarisch Kardinal Walter Kasper: Wir Katholiken können dieses Leuenberger Modell einer gegenseitigen Anerkennung nicht mitvollziehen, eben so wenig wie die Orthodoxen und die Anglikaner, übrigens auch 30 Eilert Herms, Kein Unionsbekenntis. Interview mit VELKD-Informationen vom Die Kritik von konservativ-lutherischer Seite ist gesammelt in: Ulrich Asendorf/Friedrich-Wilhelm Künneth (Hgg.), Leuenberg Konkordie oder Diskordie? Berlin Zitiert bei Peter Neuner, Ökumenische Theologie. Die Suche nach der Einheit der christlichen Kirchen, Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt 1997, Hans Joachim Kraus, Reich Gottes: Reich der Freiheit. Grundriß systematischer Theologie Neunkirchener Verlag: Neukirchen-Vluyn 1975, 92f Anmerkung 4

12 nicht alle evangelischen Kirchen. Für uns ist die sichtbare Einheit im Glauben, in den Sakramenten und im Amt das Ziel. 34 Weitere Entwicklungen In den drei Jahrzehnten ihres Bestehens hat sich die Leuenberger Kirchengemeinschaft tiefgreifend geändert, wofür die Namensänderung nur ein äußeres Zeichen ist. Nach fünf Vollversammlungen und einer ganzen Reihe von zum Teil bahnbrechenden und für den Protestantismus erstmaligen Lehrdokumenten, wie zum Beispiel Die Kirche Jesu Christi von oder Kirche und Israel von , versteht sie sich heute als Plattform des Protestantismus in einem zusammenwachsenden Europa 37. So nimmt sie Herausforderungen politischer und gesellschaftlicher Entwicklung auf und bringt die reformatorische Position in die sozialethischen Auseinandersetzungen ein. Sie bietet sich selbst als Modell für Europa an, in dem Vielfalt positiv gesehen wird und erkannt wird, dass Einheit ( Konkordie ) nur in versöhnter Verschiedenheit Gestalt gewinnen kann. Dabei kann auf die Erfahrung des Protestantismus beim Aufbau der europäischen Zivilgesellschaften und des demokratischen und sozialen Rechtsstaates zurückverwiesen werden. So hat sich der nach vorn drängende Charakter der Konkordie, von dem Kurt Lüthi einmal gesprochen hat 38, durchsetzen können. Lüthi weiter: Die mit der Konkordie übernommene Verpflichtung bedeutet zugleich ein Aufbrechen nach vorn, bedeutet die Bejahung eines Prozesses, ein Ja zum Satz Ecclesia semper reformanda 39. Für das Engagement reformatorischer Kirchen in Europa wird die Herausbildung übergreifender Strukturen immer mehr notwendig sein. Noch scheint die Zeit nicht reif für das Projekt einer Europäischen Evangelischen Synode, aber es gibt erste Ansätze von übergreifenden regionalen Kooperationen, die in diese Richtung gehen. 34 Walter Kasper, Konfessionelle Identität: Reichtum und Herausforderung, Hauptvortrag am Ökumenischen Kirchentag Berlin, epd Dokumentation 25/2003, (Zitat: 22) 35 Wilhelm Hüffmeier (Hg.), Die Kirche Jesu Christi. Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit, Leuenberger Texte 1, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 2001 (3. Auflage) 36 Helmut Schwier (Hg.), Kirche und Israel. Ein Beitrag der reformatorischen Kirchen Europas zum Verhältnis von Christen und Juden, Leuenberger Texte 6, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Wilhelm Hüffmeier / Christine-Ruth Müller (Hgg.), Versöhnte Verschiedenheit der Auftrag der evangelischen Kirchen in Europa. Texte der 5. Vollversammlung der LKG in Belfast, Juni 2001, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Kurt Lüthi, Versöhnte Verschiedenheit. Das Gegenüber von Lutheranern und Reformierten in Österreich als Beispiel, in: Heiko Franke u.a. (Hgg.), Veritas et Communicatio, FS Ulrich Kühn, Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen 1992, , Zitat Kurt Lüthi (Anm. 38), 293f

13 Die Geschichte Leuenbergs ist auch ein Zeichen für die Lernfähigkeit und Veränderungsbereitschaft von Kirchen und dafür, dass Ökumene als Kirchengemeinschaft realisierbar ist. Leuenberg und die Ökumene Zur ökumenischen Bedeutung des Modells Leuenberg ist der Beitritt der Methodisten zur Kirchengemeinschaft von großer Bedeutung geworden. Damit wurde das Modell auch für andere Konfessionsfamilien übernommen und stellte seine Tauglichkeit unter Beweis. In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts haben die methodistischen Kirchen in Europa, nämlich die verschiedenen Zentralkonferenzen sowie die nationalen methodistischen Kirchen, durch eine eigene Gemeinsame Erklärung der Kirchengemeinschaft ihren Beitritt zur GEKE erklärt ( ) 40. Freilich erfuhr das Modell auch seine Grenzen: Die lutherischen Kirchen in Finnland 41 und Schweden halten sich von der Unterzeichnung zurück, sind aber an den Lehrgesprächen beteiligt. Ihr Verständnis von Kirchengemeinschaft ist eher episkopal ausgerichtet, was in der Porvooer Gemeinsamen Feststellung mit den anglikanischen Kirchen in Europa 1992 ausgedrückt wird. Die Norwegische Kirche und die lutherischen Kirchen Estlands und Litauens, die ebenfalls zur Porvooer Gemeinschaft gehören, sind Mitglieder der GEKE, was zeigt, dass zwischen diesen beiden Wegen kein Widerspruch besteht. 42 Das Ökumenismusdekret und Leuenberg UR bietet eine ganze Reihe von wichtigen Ansätzen für einen ökumenischen Dialog mit dem Protestantismus 43. Als Voraussetzung dafür ist auf die im subsistit der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (LG 8) angelegte Selbstdifferenzierung 40 Wilhelm Hüffmeier / Christine-Ruth Müller (Hgg.), Wachsende Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst. Reformatorische Kirchen in Europa. Texte der 4. Vollversammlung der LKG in Wien, 3. bis 10. Mai 1994, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main 1995, Dazu Tuomo Mannermaa, Von Preussen nach Leuenberg. Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode der Leuenberger Konkordie, Lutherisches Verlagshaus: Hamburg Wilhelm Hüffmeier / C Podmore (Hgg.), Leuenberg, Meißen und Porvoo. Konsultation zwischen den Kirchen der LKG und den an der Meißener Erklärung und der Porvoo Erklärung beteiligten Kirchen, Leuenberger Texte 4, Verlag Otto Lembeck: Frankfurt/Main Siehe dazu: Peter Neuner, Das Dekret über den Ökumenismus, in: Franz Xaver Bischof / Stephan Leimgruber (Hgg.), Vierzig Jahre II. Vatikanum. Zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte, Echter Verlag: Würzburg 2004,

14 der erfahrbaren Kirche von der geglaubten Kirche zu verweisen. Es steht eben kein est im Konzilsdokument, womit die exklusive Selbstidentifizierung der geglaubten Kirche mit der erfahrbaren Kirche abgewehrt ist. Die ökumenische Brisanz 44 dieser Wortwahl wird erst deutlich, wenn die Konsequenzen bedacht werden. Erst damit ist es möglich, von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften außerhalb der römischkatholischen Kirche zu sprechen. Peter Neuner meint, wenn eine Pluralität von Subsistenzen von Kirche von vorneherein ausgeschlossen werden sollte, hätte man gleich das est des Entwurfes stehen lassen können. 45 Leuenberg und die Hierarchie der Wahrheiten Ich konzentriere mich nun auf einen Gedanken des Ökumenismusdekrets, dessen Aufnahme in den Konzilstext dem Wiener Erzbischof Kardinal Franz König zu verdanken ist, nämlich UR 11: Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhanges mit dem Fundament des christlichen Glaubens. Unter Berücksichtigung dieser Hierarchie der Wahrheiten ist es meines Erachtens möglich, zu differenzierten Konsensen zu kommen bzw. Differenzen, Unterschiede nicht mehr als (kirchen-)trennend bewerten zu müssen. Wie weit das gehen kann, ist im einzelnen und von Fall zu Fall zu prüfen. Aber es ist doch sicher davon auszugehen, dass es solche nicht (mehr) trennenden Differenzen gibt. Wenn ja, wäre es auf dieser Basis möglich, zu einer vorläufigen Kirchengemeinschaft zu kommen. Ich greife damit Überlegungen von Otto Hermann Pesch auf 46, der seinerseits auf einen Vorschlag von Lukas Vischer zurückkommt. Lukas Vischer hatte 1974 als damaliger Generalsekretär der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung anlässlich des 10 jährigen Jubiläums von UR vorgeschlagen, die Kirchen sollten sich zu einer vorläufigen Einheit zusammenschließen. Da das Verständnis von Einheit nun selbst sehr unterschiedlich ist, schlägt Pesch stattdessen den begriff Kirchengemeinschaft vor. Diese vorläufige Kirchengemeinschaft richtet auf dem Fundament des christlichen Glaubens die verschiedenen Kirchen auf das Ziel aus, 44 Peter Neuner (Anm. 42), Peter Neuner (Anm. 42), Otto Hermann Pesch, Hierarchie der Wahrheiten und die ökumenische Praxis, Conc 37 (2001)

15 von dem die Mittel der Zielerreichung zu unterscheiden sind. Die Mittel der Zielerreichung sind gegenüber dem Ziel selbst relativ. Pesch nennt als Beispiele dafür die Zahl der Sakramente, die Heiligen- und Marienverehrung, auch die konkrete Gestaltung des Amtes der Episkope. Innerhalb dieser vorläufigen Kirchengemeinschaft gibt es Kirchen, die untereinander bereits in voller Kirchengemeinschaft stehen. Es gibt in der vorläufigen Kirchengemeinschaft aufgrund historischer, kultureller und theologischer Unterschiede aber auch Kirchen anderen Typs, wie Kardinal Walter Kasper einmal die reformatorischen Kirchen bezeichnet hat. 47 Dass das Leuenberger Ökumenemodell durchaus auch für katholische Theologie anregend sein kann, geht aus dem folgenden Zitat von Wolfgang Thönissen hervor: Wenn es überhaupt eine Gestalt der Einheit der Kirchen gibt, dann ist es die der Kirchengemeinschaft. Kirchengemeinschaft bedeutet Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft auf der Grundlage einer weitgehenden Übereinstimmung im Verständnis von Rechtfertigung und Kirche. So sieht es jedenfalls die heutige ökumenische katholische Theologie. Dieses aus der lutherischen und reformierten Tradition hervorgegangene Modell der Kirchengemeinschaft, das in der Leuenberger Konkordie erklärt und praktiziert wurde, ist dabei Vorbild auch für katholische Überlegungen. 48 Schlussbemerkungen Vor kurzem wurde Eberhard Jüngel, lutherischer Dogmatiker in Tübingen, gefragt, welches Ziel die Ökumene haben sollte 49. Die Wiedervereinigung der Kirchen oder eine friedliche Koexistenz der Konfessionen? Er antwortet: Weder das eine noch das andere, sondern eine echte Kirchengemeinschaft. Und die ist nach evangelischem Verständnis dort möglich, wo man über das Evangelium und die evangeliumsgemäße Feier der Sakramente ins Einverständnis gelangt ist. Ob das gleich Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und gegenseitige Anerkennung der Ämter bedeutet? Nein, fährt Jüngel fort, das wäre sozusagen die reiche Form von 47 zitiert bei: Eberhard Jüngel, Man reibt sich die Augen, zeitzeichen 1/2005, Wolfgang Thönissen, Auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft, in: Georg Hintzen/Wolfgang Thönissen (Hgg.), Kirchengemeinschaft möglich? Einheitsverständnis und Einheitskonzepte in der Diskussion, Thema Ökumene 1, Bonifatius: Paderborn 2001, Seite 130, dazu auch: Wolfgang Thönissen, Die Leuenberger Konkordie als ökumenisches Einheitsmodell? Catholica (1995) Eberhard Jüngel, Man reibt sich die Augen, zeitzeichen 1/2005, (daraus die folgenden Zitate)

16 Kirchengemeinschaft. Aber es wäre schon viel erreicht, wenn auch die katholische Kirche evangelische Christen zur Eucharistie einladen würde. Wichtig ist aber vor allem ein wahrnehmbares gemeinsames Zeugnis dafür, dass wir alle zu der einen heiligen, apostolischen, katholischen Kirche gehören. Eine solche Kirchengemeinschaft halte ich durchaus für möglich. Hindernis dafür, so der Tübinger Dogmatiker, sei die auf allen Seiten verbreitete Angst. Notwendig sei ein bisschen mehr frischer Wind und - dass es dem Heiligen Geist gefällt, sich etwas mehr einzumischen.

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