Prozesse am Eurogate Containerterminal Hamburg ab

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1 Prozesse am Eurogate Containerterminal Hamburg ab

2 Inhalt Vorstellung Eurogate Containerterminal Hamburg Allgemeine Grundlagen Konsequenzen für die LKW-Abfertigung Fallbeispiele Konsequenzen für die Bahn-Abfertigung Konsequenzen für die Reeder Überleitungskonzept Diskussion

3 Eurogate Containerterminal Hamburg Gesamtfläche m² Kailänge m Liegeplätze 6 Wassertiefe 15,2 m Containerbrücken 23 Straddle Carrier 160 Reach Stacker 1 Reefer -Anschlüsse

4 Zollrechtliche Grundsätze Freizone vs. Seezollhafen Freizone Alle Waren werden als Nichtgemeinschaftsware (NGW) angesehen bis zum Beweis des Gegenteils. Seezollhafen Alle Waren werden als Gemeinschaftsware (GW) angesehen bis zum Beweis des Gegenteils

5 Grundlagen Eurogate Containerterminal Hamburg (CTH) wird Verwahrer für alle zollrelevanten Container Elektronische Verarbeitung aller zollrelevanten Anforderungen CTH hat ein Zolllager (Typ C) bewilligt Das bekannte Zollbüro oberhalb des Interchange bleibt bestehen nur noch Eröffnung/Schließen von LKW-Versandverfahren am CTH Versandverfahren im LKW-Verkehr mit Start/Ende CTH werden nur noch vom ZAT CTH bearbeitet CTH nimmt am Überleitungskonzept teil, d.h. ab wird CTH nach Seezollhafenrecht arbeiten Eurokombi wird zollrechtlich nicht auftreten kein Verwahrer

6 Konsequenzen für die LKW-Abfertigung Container werden erst ausgeliefert, wenn die Verwahrung des Terminals beendet ist Abfertigung zum freien Verkehr durch den Importeur/Spediteur vor Abholung Eröffnung eines Versandverfahren durch den Trucker vor Ort (Nutzung des ZAT Zoll am Terminal) vor dem Terminal Übernahme der Verwahrung durch den Trucker (oder den Zielschuppen) vor Abholung Operative Abläufe auf dem Terminal bleiben ansonsten gleich

7 LKW-Anlieferung Gemeinschaftswaren Sämtliche administrativen und operativen Abläufe auf dem Terminal bleiben gleich Keine Information vom Trucker zu Zolldaten eines Containers: Container wird als Gemeinschaftsware angesehen

8 LKW-Auslieferung Gemeinschaftswaren Sämtliche administrativen und operativen Abläufe auf dem Terminal bleiben gleich

9 CPA-Beschau bei Antrag zur Auslieferung zum freien Verkehr Waren, die zum freien Verkehr abgefertigt wurden, zählen als Gemeinschaftswaren Wird während der Bearbeitung eines Antrags auf Abfertigung zum freien Verkehr vom Zoll eine Beschau in der CPA angeordnet, ist ein Verwahrerwechsel auf herkömmlichen Wege (Teilnehmer) nicht mehr möglich Nebenstehendes Formblatt (HH 0339-E-) kann verwendet werden, um sich vom Zoll in die Verwahrung setzen zu lassen

10 LKW-Anlieferung im Versandverfahren Immer zuerst beim Terminal (Schalter) melden CTH-Mitarbeiter nimmt den Container an und trägt die MRN des Versandverfahrens in das CTH-System ein CTH-Mitarbeiter übergibt das VBD (Versandbegleitdokument) an den ZAT und weist dem LKW-Fahrer den Platz zur Kontrolle der Plombe zu Zollbeamter kommt zu diesem Platz, um die Plombe zu kontrollieren Danach Fahrt in das Ingate, LKW-Fahrer erhält die bekannt Anlieferquittung Die Abläufe auf dem Terminal bleiben unverändert Nach Ausfahrt aus dem Terminal mit der Anlieferquittung ins ZAT-Büro zum Schließen der Versandverfahren (CTH wird vom Zollbeamten in Verwahrung gesetzt)

11 LKW-Auslieferung Versandverfahren (NCTS) Immer zuerst beim Terminal (Schalter) melden Operative Auslieferbereitschaft wird geprüft, Auslieferung initiiert Trucker wird zum Zoll am Terminal (ZAT) geschickt inkl. CTH-Laufzettel ZAT eröffnet das Versandverfahren (erzeugt eine MRN), Verwahrung von CTH wird dadurch beendet Fahrt ins Gate, operativen Abläufe innerhalb der Fuhre bleiben gleich Ausfahrt durch speziell gekennzeichnete Outgatespuren Verplombung durch einen Zöllner

12 LKW-Auslieferung Versandverfahren (NCTS) CPA-Beschau Ausfahrt durch speziell gekennzeichnete Outgatespuren Verplombung durch einen Zöllner CPA-Beschauanordnung während der Eröffnung des Versandverfahren: Verwahrerwechsel weiterhin möglich

13 Ablauf Hafenumfuhr Umfuhren zwischen Terminals und Schuppen innerhalb des Zollamtsbezirkes werden im Verwahrerwechsel durchgeführt Voraussetzungen: Container ist vom Reeder freigestellt Beendigung der Verwahrung in ATLAS notwendig zur Auslieferung des Container (Übernahme der Verwahrung durch Trucker oder Schuppen) LKW fährt in eigener Verwahrung oder der des Auftraggebers Container zum Bestimmungsort Fuhrunternehmen trägt in ATLAS den Verfügungsberechtigten (das Zielterminal) und die Containernummer im spezifischen Ordnungsbegriff ein Verwahrung des LKW wird durch den GateIn-Check automatisch beendet (Zielterminal zieht sich die Verwahrung) Prozess kann auch für Umfuhren zwecks Zollbeschau verwendet werden

14 Hafenumfuhr Umfuhr von Containern innerhalb des Zollamtsbezirkes EUROGATE / EUROKOMBI CTB CTT SWT BUSS O Swaldkai CTA Wallmann

15 LKW-Anlieferung mit Verwahrerwechsel (Hafenumfuhr) Anlieferung erfolgt in der Verwahrung des Truckers bzw. seines Auftraggebers Containernummer muss im spezifischen Ordnungsbegriff der ATB-Nummer und CTH als Verfügungsberechtigter eingetragen sein (in ATLAS) Restverwahrdauer 5 Tage beachten! beim Terminal melden Tourenplan, Selbstabfertigungskonsole oder Schalter Danach Fahrt in das Ingate Mit dem Ingate-Check zieht sich CTH die Verwahrung vom Trucker Die Abläufe auf dem Terminal bleiben unverändert

16 LKW-Auslieferung mit Verwahrerwechsel (Hafenumfuhr) Auslieferung erfolgt in der Verwahrung des Truckers bzw. seines Auftraggebers, diese Verwahrung vor Meldung beim Terminal ziehen beim Terminal melden Tourenplan, Selbstabfertigungskonsole oder Schalter Danach Fahrt in das Ingate Die Abläufe auf dem Terminal bleiben unverändert

17 Ausnahmen In der Anfangsphase werden Auslieferungen im Versandverfahren ausschließlich am Schalter durchgeführt

18 Ablauf

19 Grundlagen für die Bahnabfertigung EUROGATE Containerterminal Hamburg (CTH) wird Verwahrer für alle zollrelevanten Container Einrichten Zolllager bei CTH Elektronische Verarbeitung aller zollrelevanten Anforderungen Hafenumfuhr zollrelevanter Container im Verwahrerwechsel HabisZoll (HZO) wird für den Bahnversand (Vollcontainer ATLAS, vgvv, NCTS) weiterbetrieben (Alternativlösung wird 2013 entwickelt und bereitgestellt werden) HZO wird bis im Freizonenmodus laufen, ab im Seezollhafenmodus CPA-Beschau zollrelevanter Container unter Regie des Terminals EUROKOMBI (EKOM) Beschau am Terminal läuft wie bisher wird kein Verwahrer wird keinerlei zollrechtliche Aufgaben übernehmen Ab keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Erreichbarkeit Statusnachweis für Bahnverladungen entfällt

20 Konsequenzen für die Bahnanlieferung (Export) Gestellungsort ist das Terminal (außer vgvv) Anlieferungen mit einem Versandverfahren müssen im Habis-Transportauftrag gemeldet werden (wie heute) EVUs gehen bei Bahnanlieferung für den Zeitraum bis zur Entladung in die Verwahrung (wie bei CTA) Eintragung der Containernummer im spezifischen Ordnungsbegriff Eintragung des Terminals als Verfügungsberechtigten Beantragen eines Verwahrortes auf dem Terminal Mögliche Zollverfahren vgvv KV KV NCTS / ATLAS (ZE) KV NCTS / ATLAS

21 Konsequenzen für die Bahnverladung (Import) Container werden erst ausgeliefert, wenn die Verwahrung des Terminals beendet ist Abfertigung zum freien Verkehr durch den Importeur/Spediteur vor Abholung des Containers (Erledigung der ATB) Eröffnung eines Versandverfahren Gestellungsmeldungen an HZO werden erst gesendet, wenn Container operativ verladefähig und eine HAB-Nummer vorliegt Mögliche Zollverfahren vgvv KV KV NCTS / ATLAS (ZV) KV NCTS / ATLAS Abfertigung zum freien Verkehr

22 Ablösung HABIS Zoll wie geht es weiter? Fristen HZO Im Export Ende Im Import für Vollcontainer weiterhin verpflichtend Für vgvv kein Ende absehbar Alle anderen Verfahren enden im Lauf des Jahres 2013 (bis Alternative einsetzbar). Wozu braucht man HZO im Import? VGVV, da kein papierloses Verfahren Statusauskünfte /Zoll (->Gestellung / Überlassung) Verteilung Nachrichten ZAA an nicht Zollbeteiligte IMP ist als Alternative im Gespräch. Alle EUROGATE Daten sind ab sofort abrufbereit Übermittlung aller Terminal-Statusmeldungen möglich Ziel: Absenderkennung im Transportauftrag ist Eintrittskarte für den Abruf von Daten aus der IMP Keine zusätzlichen Eingaben (z. B. Freistellungs- oder B/L:Nummer) sind für den Datenabruf erforderlich. ZAA Info bleibt ein Problem und ist schwierig zu lösen

23 Konsequenzen für die Reeder Gestellung der Importcontainer erfolgt aufgrund der übermittelten Importmanifeste (IFTMCS an IMP) Bereits heute Realität ATB-Nummer (inkl. Position) muss vom Reeder an seinen Kunden weitergegeben werden, damit dieser die Importverzollung anstoßen kann Werden bereits heute über die IMP bereitgestellt

24 Überleitungskonzept Überleitungskonzept wird am starten Zoll bestimmt Zeitpunkt des Starts des Überleitungskonzeptes Ab Start des Überleitungskonzeptes gilt Seezollhafenrecht Entscheidend: Löschzeitpunkt des Containers Nach Start des Überleitungskonzeptes gelöscht Seezollhafenrecht Vor Start des Überleitungskonzeptes gelöscht Freizonenrecht Schiffe werden zerrissen Freizonen- und Seezollhafencontainer auf einem Schiff Freizonencontainer werden im Dezember noch nach Freizonenrecht behandelt neue summarische Anmeldung aller noch vorhandenen Freizonencontainer

25 Freihafenauflösung Hamburg??

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