AGJ Fachtagung Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe am 11./ , Berlin

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1 AGJ Fachtagung Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe am 11./ , Berlin Fachforum I: Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Gestaltungsaufgaben Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 1

2 Entwicklungen I Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe hat in Deutschland eine lange Tradition und gehört zu den Strukturprinzipien der Jugendhilfe. Das Bundesverfassungsgericht hat schon zu Zeiten des JWG in seiner berühmten Subsidiaritätsentscheidung vom dieser Form der Zusammenarbeit die Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers gegenübergestellt. Primärer Ausgangspunkt für die Ausgestaltung der Angebotsstruktur vor Ort ist nicht ein abstraktes Rangverhältnis zwischen freien und öffentlichen Trägern als Leistungsanbieter, sondern der Bedarf, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln ist (vgl. Wiesner, RdjB 4/4014) Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 2

3 Entwicklungen II In keinem anderen Rechtsgebiet im Bereich der öffentlichen Fürsorge werden die Begriffe öffentlicher und freier Träger verwendet. Münder hat diese (bewährte) Zusammenarbeit als Korporatismus bezeichnet. In vielen Briefköpfen findet sich bis heute die Bezeichnung: anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Damit wurde den leistungsberechtigten Personen eine implizite Steuerung zuerkannt, die im so genannten Wunsch und Wahlrecht ( 5 SGB VIII) seinen Ausdruck findet Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 3

4 Folgen der Verrechtlichung Eröffnung eines Raumes für eine eigenständige Betätigung der freien Jugendhilfe bei gleichzeitiger Zurückhaltung des öffentlichen Trägers. Förderung des freien Trägers bei der Ausübung ihres autonomen Betätigungsrechts war lange Zeit auf das klassische Instrument der Zuwendung bezogen. Ablösung der Zuwendungsfinanzierung durch einzelfallbezogene Entgelt- bzw. Vergütungsregelungen. Zunehmende Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen im so genannten sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 4

5 Jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis Leistungsberechtigte Bürger Rechtsanspruch gegenseitiger Vertrag Öffentlicher Träger Vereinbarung Freier Träger Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 5

6 Steuerungsverantwortung und Rolle freier Träger Veränderte Rolle des freien Trägers; er erfüllt zwar weiterhin seine eigenen Aufgaben gleichzeitig erbringt er aber auch eine gesetzlich definierte Leistung. Umsetzung der Rechtsansprüche auf individuelle Hilfen wird über das Instrument der Hilfeplanung gesteuert und ist mit besonderen Anforderungen an die Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Träger der freien Jugendhilfe verbunden. Öffentlicher Träger behält die Steuerungsverantwortung auch wenn der Hilfeprozess im Wesentlichen durch die Interaktion zwischen Fachkraft (LE) und Leistungsadressaten bestimmt wird Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 6

7 Dauerbaustelle Hilfeplanung Die Qualität der Kooperation im jugendhilferechtlichen Dreieck ist ein entscheidender Faktor für das Gelingen bzw. Misslingen einer erzieherischen Hilfe. Gestaltung eines professionellen Arbeitszusammenhangs zwischen JA und freier Träger, der geprägt ist durch: Rollenklarheit Fairness und Respekt offener, auch kritischer Kommunikation und Reflexion Mangelnde Kooperation innerhalb des Jugendamtes und zwischen JA/ASD und freien Trägern kann zu Risikofaktoren der Hilfe werden (siehe S. Ader, 2006) Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 7

8 Hilfeplanung - Fragen Grundsätzlich gilt: Die Fachkräfte der JÄ haben die Aufgabe, insbesondere im Rahmen der als kooperatives Verhaltungshandeln konzipierten Hilfeplanung fachlich produktiv mit den freien Trägern zusammenzuarbeiten: Wann wird der freie Träger in die Hilfe einbezogen? In welcher Häufigkeit finden Hilfeplangespräche statt? Gibt es Standards z.b. mit Blick auf die Kommunikation in Konflikt- und Krisenfällen? Gibt es ein gemeinsames Verständnis über den Einbezug von jungen Menschen und ihren Eltern? Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 8

9 Hilfeplanung kritische Faktoren äußere Rahmenbedingungen: ungleiche Machtverteilung zwischen Jugendamt als Auftraggeber und freien Träger als Auftragnehmer, Konkurrenzbeziehungen zu anderen freien Trägern und (zu) knappe Ressourcen. Innere Belastungen, die sich aus der spezifischen Dynamik von Hilfeprozessen ergeben; z.b. divergierende Loyalitäten zwischen ASD-Fachkraft und Fachkräfte des freien Trägers. Herausforderung: Klarheit über die unterschiedlichen Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis nach innen und außen (aber: kein erstickendes Netz von professioneller Hilfe) Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 9

10 Vom Korporatismus zum Markt I Abkehr vom sog. Selbstkostendeckungsprinzip Entgelte bzw. Vergütungen erhalten Freie Träger nur und erst dann, wenn leistungsberechtigte Personen dieses Angebot im Einzelfall auch tatsächlich wählen (subjektbezogene Finanzierung). Einführung prospektiv vereinbarter Entgelte. Einführung von Wettbewerbselementen bis hin zur Ausschreibung von Leistungen (z.b. SPFH). Nutzung und Ausweitung von betriebswirtschaftlichen Steuerungselementen (siehe outputorientierte Steuerung in der Jugendhilfe ) Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 10

11 Vom Korporatismus zum Markt II Änderung der Sichtweise auf freie Träger: werden nicht mehr als humanitäre Organisationen, sondern als Wirtschaftsunternehmen betrachtet. Aber auch ambivalente Haltung der Leistungsträger: Betonung des Wettbewerbs dann, wenn eine Kostensenkung damit verbunden wird. Freie Träger tragen das wirtschaftliche Risiko mangelnder Auslastung und befinden sich in einer Doppelrolle: sie verstehen sich weiterhin als Vertreter der Interessen der von ihnen betreuten hilfebedürftigen Personen, müssen aber gleichzeitig ihre Interessen als Arbeitgeber in der Konkurrenz mit anderen Leistungsanbietern im Blick haben Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 11

12 Vom Korporatismus zum Markt III Auch wenn die freien Träger am Beginn dieser Umbrüche alles andere als begeistert warten, kann heute durchaus konzediert werden, dass mit den höheren unternehmerischen Risiken auch der unternehmerische Gestaltungsspielraum freier Träger zugenommen hat. Die Spannung zwischen wettbewerblichen Umfeld sozialer Dienstleistungen und Anwaltschaft bleibt bestehen. Das Sozialrechtliche Dreiecksverhältnis ist die nach wie vor dominierende Marktordnungsform für die Erbringung sozialer Dienstleistungen. Seine wettbewerbliche Ausgestaltung zur Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts der hilfesuchenden Menschen fordert die Freie Träger heraus, passgenaue Angebote zu entwickeln Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 12

13 Weitere Diskussionspunkte Es braucht eine stärkere Orientierung an einem tatsächlichen Dreieck, sprich einer Stärkung der Rechte der Hilfe suchenden Personen. Qualifizierung der Jugendhilfeplanung und des Jugendhilfeausschusses als kommunale Plattform einer partizipativen Demokratie, die die Interessen der Kinder, Jugendlichen und ihren Eltern vorrangig im Blick hat. Die Entwicklung von rechtlich abgesicherten Mischfinanzierungen, insbesondere im Blick auf präventiv, sozialräumlich ausgerichtete Ansätze und z.b. für die Arbeit mit besonders schwierigen Jugendlichen. (Schnittstelle SGB II, III, VIII) Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Roland Fehrenbacher, Deutscher Caritasverband 14

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