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- Hennie Braun
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Richtig erben und vererben Schnell zum richtigen Themenschwerpunkt... 9 Wichtige erbrechtliche Begriffe Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge...15 Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen Nutzen Sie weitere 3 Vorsorgemöglichkeiten Wie der Fiskus kassiert Alleinstehende ohne Abkömmlinge Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 6 Alleinstehende mit Abkömmlingen Verheiratete ohne Abkömmlinge Verheiratete mit Abkömmlingen Nichteheliche Lebensgemeinschaft Ihre Rechte als Erbe Den Pflichtteil verringern Die Haftung des Erben für Sozialleistungen Gesetzesauszüge Bewertungsgesetz Erbschaftsteuer-Richtlinien Findex...157
4 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 1 Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten...16 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten...20 Das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners...27 Das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes Der vorzeitige Erbausgleich...30 Der Erbverzicht...31 Checkliste: Gesetzliche Erbfolge... 32
5 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten Wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat, so gilt das gesetzliche Erbrecht. Es wird von dem Grundsatz beherrscht, dass Blut ein besonderer Saft sei. Es hält den Nachlass in der Familie und begünstigt einseitig die Blutsverwandten. Die Nähe entscheidet im Erbfall Entscheidend ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen, wobei der nähere Verwandte den entfernteren ausschließt. Dabei gilt meist ein Alles-Oder-Nichts-Prinzip: Wer dem Erblasser näher steht, bekommt alles, der entferntere Verwandte bekommt nichts. Das Gesetz teilt ein in Verwandte der ersten, zweiten, dritten und vierten Ordnung. Ein Verwandter der ersten Ordnung schließt alle Verwandten der zweiten und entfernteren Ordnung vollständig von der Erbschaft aus. Gibt es keine Verwandten erster Ordnung, dann schließt ein Verwandter der zweiten Ordnung die Verwandten der dritten Ordnung aus und so fort. Die Frage, die Sie sich stellen müssen: Wollen Sie, dass bei Ihrem Tod Ihr gesamtes Vermögen an den Bruder geht und Ihr Großneffe nichts erhält (Sie sind kinderlos)? Wenn Sie verteilen möchten, müssen Sie ein Testament machen. Ordnungen der gesetzlichen Erben Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind Ihre Abkömmlinge. Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind Ihre Eltern und deren Abkömmlinge (also Ihre Schwestern und Brüder, Neffen und Nichten). Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind Ihre Großeltern und deren Abkömmlinge (also Ihre Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins). Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind alle weiteren Verwandten, die von den gleichen Urgroßeltern wie Sie abstammen. 16
6 Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten noch: Ordnungen der gesetzlichen Erben Gesetzliche Erben der fünften Ordnung und der entfernteren Ordnungen sind Personen, die noch weiter entfernte Voreltern mit Ihnen gemeinsam haben. Der Ehegatte ist meist mit dem Erblasser nicht verwandt. Er erbt durch die besondere Vorschrift des 1931 BGB (siehe Seite 20 f.). Spätestens ab der dritten Ordnung kann die Ermittlung der Erben zu einer überaus schwierigen Aufgabe werden, bei deren Lösung das zuständige Nachlassgericht tief in Ihre Familiengeschichte einsteigen müsste. In vielen Fällen wird es einen Nachlasspfleger einsetzen müssen, dessen Aufgabe es ist, herauszufinden, wer als Erbe in Betracht kommt. Inzwischen gibt es sogar professionelle Erbenermittler, die mit dieser Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Wenn Sie ein hübsches Sümmchen hinterlassen sollten, so wird es Streit geben. Praxis-Tipp: Wer keine Abkömmlinge hinterlässt (Kinder, Enkel etc.), sollte unbedingt ein Testament machen! Auch innerhalb einer Ordnung schließt der nähere Verwandte den entfernteren aus. Gibt es gleichnahe Verwandte aus der gleichen Ordnung, so erben sie zu gleichen Teilen. Deshalb wird der Nachlass unter Kindern gleichmäßig aufgeteilt. Wenn Sie das nicht wollen, weil beispielsweise ein Kind schon zu Ihren Lebzeiten erheblich begünstigt worden ist, so müssen Sie ein Testament hinterlassen! Innerhalb einer Ordnung unterscheidet das gesetzliche Erbrecht nach Stämmen. Jedes Kind (Abkömmling) begründet einen Stamm. Auch innerhalb eines Stammes gilt, dass der nähere Verwandte den entfernteren ausschließt. Deshalb schließt Ihr Kind Ihre Enkel von der Erbschaft aus. Man nennt dies das Repräsentationsprinzip (der jeweils nächste Angehörige des Erblassers repräsentiert seinen Stamm). 17
7 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Beispiel: Die Witwe Wanninger hatte ursprünglich drei Kinder: Kuno, Kirsten und Kurt. Ihren Sohn Kuno hat Frau Wanninger schon zu ihren Lebzeiten begraben. Er hinterlässt zwei Kinder, nämlich Edeltraut und Erich. Kirsten ist kinderlos verheiratet. Kurt hat ein Kind, den minderjährigen Ernst. Erblasserin Witwe Wanninger Sohn Kuno ( ) Tochter Kirsten 1/3 Sohn Kurt 1/3 Enkelin Edeltraut 1/6 Enkel Erich 1/6 Enkel Ernst Wenn Frau Wanninger die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag nicht anderweitig geregelt hat, so erben ihre drei Kinder (Stämme), Kuno, Kirsten und Kurt jeweils ein Drittel. Da Kuno verstorben ist, geht sein Drittel an seine beiden Kinder zu gleichen Teilen. Edeltraut und Erich erhalten je ein Sechstel. Der kleine Ernst geht leer aus, weil sein Vater Kurt ihn von der Erbschaft ausschließt. Dieses Ergebnis gilt übrigens auch, wenn die leiblichen Kinder der Witwe aus verschiedenen Ehen stammen oder wenn eines der Kinder nichtehelich ist (siehe aber Das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes, Seite 28 ff.). Wenn der Verstorbene Abkömmlinge hinterlässt, so macht das gesetzliche Erbrecht weniger Schwierigkeiten. Fehlen diese, so beginnt das Rätseln und Rechnen. 18
8 Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten Beispiel: Ursula ist bei einem Unfall in mittleren Jahren verunglückt. Sie ist unverheiratet, hat keine Abkömmlinge, hinterlässt einiges Vermögen und hat leider kein Testament gemacht. Wer erbt? Variante 1: Ursulas Mutter lebt, ihr Vater ist verstorben. Ursula hat außerdem einen Bruder Berthold. Erben der ersten Ordnung (Kinder oder Kindeskinder) gibt es nicht. Erben der zweiten Ordnung sind Ursulas Eltern und deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen. Vater und Mutter bekämen deshalb je die Hälfte. Da der Vater verstorben ist, geht seine Hälfte an seinen Abkömmling, den Bruder Berthold. Mutter und Berthold teilen sich die Erbschaft. Variante 2: Ursulas Eltern sind beide verstorben. Ursula hatte ursprünglich zwei Geschwister, Berthold und Sigrid. Sigrid ist verstorben und hat ein Kind, Ursulas Neffen Nikolaus, hinterlassen. Die Erbschaft geht an die beiden gleichberechtigten Stämme Berthold und Sigrid zu gleichen Teilen. Sigrids Hälfte erhält Nikolaus. Variante 3: Ursula war einziges Kind. Ihre Eltern sind verstorben, auch Halbgeschwister gibt es nicht. Ursula hatte einen Onkel Otto, der verstorben ist und Ursulas Cousinen Carla und Claudia hinterlassen hat. Außerdem gibt es noch Ursulas Tante Thea mit Sohn (Ursulas Cousin Claus) und Tante Traute. Es gibt keine Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung. Gleichnahe Verwandte der dritten Ordnung wären Otto, Thea und Traute. Jeder Stamm würde ein Drittel erhalten. Da Otto verstorben ist, wird sein Drittel unter Carla und Claudia aufgeteilt. Claus wird durch seine Mutter Thea von der Erbschaft ausgeschlossen. Thea und Traute erhalten je ein Drittel, Carla und Claudia je ein Sechstel. 19
9 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Wichtig: Nicht zu den Verwandten, die durch das gesetzliche Erbrecht begünstigt werden, gehören Angeheiratete (Schwiegersohn und -tochter, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin sowie deren Verwandte), Stief- und Pflegekinder und der nichteheliche Lebensgefährte. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten Ansonsten hat nur der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Wie es ausgestaltet ist, hängt davon ab, welche sonstigen erbberechtigten Verwandten es gibt. Die Höhe des Ehegatten-Erbteils ist zudem abhängig vom Güterstand, in dem die Ehegatten gelebt haben. Grundsatz: 1/4 ist dem Ehegatten sicher Neben Abkömmlingen des Verstorbenen (Kindern und Kindeskindern) erbt der überlebende Ehegatte, wenn kein Testament existiert (!), zu einem Viertel. Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) oder neben den Großeltern erbt er zur Hälfte. Gibt es keine Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung und auch keine Großeltern, dann, 20
10 Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 2 Das Testament...34 Der Erbvertrag...57 Nichtigkeit und Anfechtung von Testament und Erbvertrag...60 Der Pflichtteil...61 Checkliste: Letztwillige Verfügungen.. 71
11 Nutzen Sie weitere Vorsorgemöglichkeiten 3 Prüfen Sie die Angebote...74 Schenkungen...74 Lebensversicherungen...76 Bankverfügungen...76 Vollmachten...78 Der Wert des Nachlasses...80 Checkliste: Vorsorgemöglichkeiten... 82
12 Wie der Fiskus kassiert 4 Wann fällt Erbschaftsteuer an? Erbschaftsteuer und Freibeträge...86 Checkliste: Erbschaftsteuer
13 Alleinstehende ohne Abkömmlinge 5 Wann sollten Sie ein Testament machen? Werden Ihre Eltern Alleinerben? Ist es sinnvoll, im Testament Vermächtnisse auszusetzen? Wo sollten Sie Ihr Testament hinterlegen? Checkliste: Was Sie tun können
14 Alleinstehende mit Abkömmlingen 6 Haben Sie an die Zuwendungen zu Lebzeiten gedacht? Welchen Anspruch haben nichteheliche oder adoptierte Kinder? 104 Wie ist die Rechtslage bei Pflege- und Stiefkindern? Was ist mit Erbschaftsteuer und Freibetrag? Checkliste: Was Sie tun können
15 Verheiratete ohne Abkömmlinge 7 Wird Ihr Ehegatte Alleinerbe? Wie vermeiden Sie Familienzwist? Was wird aus dem Hausgrundstück?. 109 Gemeinschaftliches Testament: Welche Vorteile? Wie hoch ist der Pflichtteil der Eltern? 111 Wie hoch sind die Freibeträge? Nachlass verringern Checkliste: Was Sie tun können
16 Verheiratete mit Abkömmlingen 8 Wie wird der Nachlass aufgeteilt? Miterbengemeinschaft: Problematisch? Können Sie Pflichtteilsansprüche vermeiden? Wann einen Testamentsvollstrecker benennen? Ausgleichspflichten bei Vorempfängen Barmittel für den Ehegatten? Checkliste: Was Sie tun können
17 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 9 Wer steht bei gesetzlicher Erbfolge an erster Stelle? Wie können Sie Ihren Lebensgefährten beim Nachlass berücksichtigen? Welche Rechte hat der eingetragene Lebenspartner? Welche Ansprüche haben Abkömmlinge? Sind Sie noch verheiratet? Was verlangt der Fiskus? Wie können Sie vorsorgen? Checkliste: Was Sie tun können
18 Ihre Rechte als Erbe 10 Sind Schulden vererbbar? Müssen Sie eine Erbschaft annehmen? Wie können Sie die Haftung auf den Nachlass beschränken? Können Sie die Ausschlagung einer Erbschaft später anfechten? Brauchen Sie einen Erbschein? Können Sie Auskunft verlangen? Checkliste: Was Sie tun können
19 Den Pflichtteil verringern 11 Auf den Pflichtteil verzichten Anrechnung lebzeitiger Schenkungen. 140 Anrechnung von Schenkungen auf die Pflichtteilsergänzung Rechtzeitig schenken Den Kaufpreis für das Eigenheim verrenten Das Konto umwandeln Erneute Heirat Adoption Den Erbteil verringern
20 Die Haftung des Erben für Sozialleistungen 12 Der Sozialhilferegress Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Arbeitslosengeld I Sozialhilfe Grundsicherung BAföG...148
21 Findex Findex Abkömmlinge 13, 104 Adoption 143 Alleinerbe 53, 56, 100, 101, 108, 126, 127 Altersvorsorge 76 Alterswertminderung 93 Anfangsvermögen 22, 27, 113 Anfechtung 60 Arbeitslosengeld I 147 Arbeitslosengeld II 146 Archive 89 Aufgebot 135 Auflage 41 Auseinandersetzung 13, 37 Ausgleichsgemeinschaft 27 Ausgleichspflicht 120 Auskunftsanspruch 71, 138 Auslegung des Testaments 44 Auto 89 Baden-Württemberg 136 BAföG 148 Banken 66, 74, 80, 95 Bankguthaben 76 Bankkonten 66 Bankverfügungen 76, 130 Beerdigung 80, 134 befreiter Vorerbe 119 Behindertentestament 122 Bestandsverzeichnis 66, 67 Betreuer 36 Betriebsvermögen inländisches 90 Beurkundung, notarielle 59 bevorzugte Wohnlage 93 Bewertungsgesetz 112, 149 Bibliotheken 89 Bodenrichtwert 93 Bruttonachlasswert 46 Bundesländer, neue 26, 28, 30, 32, 57, 136 Bundesverfassungsgericht 92 Dauerauftrag 79 DDR 26, 30, 57 Depot 65, 77, 81 Dürftigkeitseinrede 134 Ehegatten unbenannte Zuwendung 75 Eigeninteresse, lebzeitiges 55, 58 Eigentumswohnungen 92 Ein- oder Zweifamilienhaus 93 Einheitsprinzip 42 Einheitswert 85 Einkommensteuer, vorenthaltene 95 Einstimmigkeit 38, 101, 109, 117 Einzelkonto 77 Einzelvollmacht 79 Einzugsermächtigung 79 Endvermögen 22 Enterben 39, 81, 121 Entmündigung 36 Erbausgleich, vorzeitiger 30 Erbbaurecht 94
22 Findex Erbeinsetzung 38 wechselseitige 54, 56, 71, 126 Erbengemeinschaft 38, 101, 117, 119 Erbenhaftung 134, 146, 147 Erbfolge gesetzliche 7, 32, 124 vorweggenommene 90 Erblasser 13 Erbquote 21, 23, 24, 25, 88, 105 Erbrecht, gesetzliches 16, 20, 28 Erbrechtsgleichstellungsgesetz 28 Erbschaft 13 Annahme 132 Ausschlagung 13, 24, 134 Erbschaftsteuer 84, 86, 97, 105 Erbschein 13 Erbunwürdigkeit 61 Erbvertrag 16, 54, 57, 59, 60, 80, 100 Anfechtung 60 Nichtigkeit 60 Rücktrittsrecht 59, 128 Erbverzicht 31 Ergänzung 68 Ergänzungsanspruch, bei Pflichtteil 141 Errungenschaftsgemeinschaft 26 Ersatzerbe 44 Ertragswert 66, 67, 97, 112 Formvorschriften 60 Freibeträge 86, 105, 112 Mehrfachnutzung 94 Frist zur Ausschlagung 132 Geisteskrankheit 60 Gelegenheitsgeschenke 90 Generalvollmacht 79 Grundbesitz im Ausland 110 Grundbuch 65, 81, 142 Grundsicherung 147 Grundstücke 52, 75, 82, 92, 109 ausländische 94 bebaute 92, 93 betrieblich genutzte 94 Bewertung 93 landwirtschaftliche 67 unbebaute 93 Gütergemeinschaft 21, 25, 26, 27, 65 Güterstand 20, 21, 26, 27, 63, 95, 108, 113, 116 Güterstandsschaukel 96 Gütertrennung 21, 24, 26, 65, 96 Guthaben 77, 78, 81 Haftung 133, 145, 146, 147 Handelsgeschäfte 82 Haushaltsgegenstände 116, 120 Hausrat 89, 112 Heirat, erneute 143 Hinterziehungszinsen 95 Hochzeitsgeschenke 25, 108 Hypotheken 43 Immobilien 92 Bewertung 85 Irrtum 37, 60 Kinder 63, 120 adoptierte 104 behinderte 120 bis 26 Jahre 30 eheliche 28, 29 nichteheliche 28, 29, 30, 31, 104 Pflegekinder 105 Stiefkinder 105 Konto 65, 77, 78 Kontoumwandlung 142 Körperschaften, gemeinnützige
23 Findex Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtliche 27, 47, 126 nichteheliche 27, 54, 123 Lebenspartner eingetragener 27, 47, 126 Lebenspartnerschaft eingetragene 54 Lebensversicherungen 76, 95 Mätressentestament 128 Meldepflicht 95 Mietverhältnis 138 Minderjährige 36, 60, 144 Miterben 41, 109, 120, 127 Miterbengemeinschaft 101, 113, 117 Nacherbschaft 42, 70 Nachlass 14, 65 Aufteilung 116 Verringerung 113 Wert 66, 80 Nießbrauch 142 Notar 27, 31, 36, 49, 51, 56, 95 Oder-Konto 65, 143 Parteien 90 Pflichtteil 14, 61, 68 Auskunftsanspruch 66 Beschränkung 70 der Eltern 111 Entziehung 69 Ergänzungsanspruch 68 Höhe 64 kleiner 116 Verjährung 71 Verzicht 64 Rechtsschutzversicherung 80 Repräsentationsprinzip 17 Sachverständigengutachten 67, 82, 109 Sammlungen 89 Säumniszuschläge 95 Scheidung 21, 22, 25, 54, 128 Schenkung 79, 95 auf den Todesfall 75 beeinträchtigende 58 lebzeitige 74, 140 Schlusserbe 111 Schmuck 89 Schulden 21, 113, 132, 144 Sechswochenfrist 132 Sittenwidrigkeit 35 Sozialgeld 146 Sozialhilfe 147 Sozialhilferegress 146 Sozialleistungen 146 Sparkonto 65, 78 Sperrvermerk 78 Standesamt 102 Sterbeurkunde 80 steuerfreies Erbe 89, 96 Steuerklassen 88 Täuschung, arglistige 61 Teilungsanordnung 39, 119 Testament 16, 34, 49, 50, 51, 80, 100 Änderungen 50 Anfechtung 60 Behinderte 35 Berliner 56, 118 Bindungswirkung 53, 55 eigenhändiges 49, 56 Ergänzungen 50 Form 47 gemeinschaftliches 27, 34, 52, 54, 60, 110 Hinterlegung 50, 102 Nichtigkeit 60 notarielles 51, 60,
24 Findex öffentliches 51, 56 Unwirksamkeit 54 Widerruf 50, 52 Wirksamkeit 61 Testamentseröffnung 47 Testamentsvollstrecker 37, 119 Testamentsvollstreckung 40, 44 Testierender 14, 37 Testierfähigkeit 36 Testierfreiheit 35, 61 Todestag 82 Und-Konto 65 Unterhalt 26, 30, 112 Unternehmensbeteiligungen 67, 82 Unterschrift 50, 51 Verbindlichkeiten 66 Verfügung lebzeitige 55 letztwillige 14, 33, 71 wechselbezügliche 52 Verkehrswert 66, 82, 85 Vermächtnis 40 Quotenvermächtnis 110 Vorausvermächtnis 41 Vermögenstrennung 27 Verrentung 142 Versorgungsfreibetrag 112 Vertrag zugunsten Dritter 78 Vertragserbe 58 verwandtschaftliche Nähe 16 Vollerben 42 Volljährige 36, 144 Vollmacht 78, 79 Voraus 25 Vorempfänge 120 Vorerbe, befreiter 43 Vorerbschaft 42 Währungen, ausländische 66, 82 Wertausgleich 39 Wertpapiere 67, 77, 82 Witwengeld 87, 112 Witwenrente 87, 112 Zehnjahresfrist 68, 74, 94, 113, 142 Zugewinnausgleich 21, 95 Berechnung 23 pauschaler 22, 116 Zugewinngemeinschaft 21, 26, 63, 65, 96, 108, 113, 116 Zugewinnschaukel
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