Erben und Schenken ab Ihre RaiffeisenBank Kitzbühel informiert

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1 Erben und Schenken ab Ihre RaiffeisenBank Kitzbühel informiert Seite 1 Dir. Dr. Heinrich Weninger Mag. Hannes Laner Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank AG Wipplingerstrasse Wien RaiffeisenBank Kitzbühel Achenweg Kitzbühel heinrich.weninger@kathrein.at tel.: +43/1/ hannes.laner@rbkitz.at tel.: +43/5356/ Seite 2 Seite 1 1

2 Inhaltsübersicht 1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes 2. Verlassenschaftsverfahren 3. Grundsatzüberlegungen 4. Der richtige Zeitpunkt 5. Die Rolle Ihrer Hausbank und unsere Tipps 6. Fehler in Theorie und Praxis 7. Neuerungen in der Besteuerung 8. Zusammenfassung 9. Beispiele Seite 3 1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes Seite 4 Seite 2 2

3 Erbvermögen / Verlassenschaft Was ist vererbbar? Vermögen Schulden Nicht vererbbar sind persönliche Rechte (akademische oder Berufstitel) persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) Gewerberechte, Konzessionen Recht auf Unterhalt Seite 5 Erbe / Vermächtnisnehmer Erbe Erhält das gesamte Erbe oder eine Quote davon. Vermächtnisnehmer / Legatar Erhält konkrete Sachen, Beträge oder Zuwendungen aus dem Nachlass. Seite 6 Seite 3 3

4 Arten der Erbschaften Gesetzliche Erbfolge Testamentarische Erbfolge Erbvertrag Seite 7 Gesetzliche Erbfolge Eintritt der gesetzlichen Erbfolge Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder Achtung: Sondererbfolge Eigentümerpartnerschaft beim Wohnungseigentum Lebensgefährten/Lebensabschnittspartner (keine Absicherung, außer bei Wohnungseigentum und Mietrechten) Seite 8 Seite 4 4

5 Das Parentelsystem (nach Erbrecht) Legende: Parentel Urgroßeltern Parentel Parentel Parentel Großeltern Eltern Onkel/ Tante (Halb) Geschwister Erblasser Gattin Cousin/ Cousine Neffe/Nichte Großneffe/ Großnichte Kinder Enkel Großcousin/ Großcousine Weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete Verwandte haben kein gesetzliches Erbrecht! Seite 9 Testamentarische Erbfolge Arten Testament (Erbe) Kodizill (Vermächtnisnehmer) Formen Schriftlich, eigenhändig, ohne Zeugen Schriftlich, fremdhändig, mit drei Zeugen KEIN mündliches Testament Inhalt Datum, Widerruf früherer Testamente wer soll was wann und wie oder unter welchen Bedingungen bekommen Seite 10 Seite 5 5

6 Erbvertrag Notariatsakt Ehegatten setzen sich als Erben ein nur über ¾ des Verlassenschaftsvermögens kann so verfügt werden das reine Viertel muss für die gesetzlichen und testamentarischen Erben bleiben Seite 11 Pflichtteilsrecht Bestimmte Verwandte haben Anspruch auf einen Mindestanteil aus der Verlassenschaft sogenannte Noterben! Höhe des Pflichtteils (Noterbes) 1. Parentel: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches 2. Parentel: ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruches Seite 12 Seite 6 6

7 Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder: Gesetzliche Erbfolge: 1/3 Kind 1 1/3 Kind 2 1/3 Ehefrau Pflichtteil bei Übergehen der Kinder (1/2 des gesetzlichen Erbrechtes): 1/6 Kind 1 1/6 Kind 2 4/6 (=2/3) Ehefrau Pflichtteil bei Übergehen der Kinder bei der Lebensgefährtin: 1/4 Kind 1 1/4 Kind 2 1/2 Lebensgefährtin Seite 13 Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und keine Kinder: Gesetzliche Erbfolge: 2/3 Ehefrau 1/3 Eltern Pflichtteil bei Übergehen der Eltern (1/3 des gesetzlichen Erbrechtes): 8/9 Ehefrau 1/9 Eltern Pflichtteil bei Übergehen der Eltern bei der Lebensgefährtin: 2/3 Lebensgefährtin 1/3 Eltern Seite 14 Seite 7 7

8 Pflichtteilberechtige Personen (inkl. Reihenfolge) Urgroßeltern Großeltern(4) Eltern (3) Onkel/ Tante (Halb) Geschwister Erblasser Gattin(1) Cousin/ Cousine Neffe/Nichte Kinder (1) Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel (2) Nur die senkrechte Erblinie ist überhaupt pflichtteilsberechtigt Seite 15 Pflichtteilserhöhung durch Schenkungen Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden auf das Erbe zeitlich unbegrenzt angerechnet Schenkungen an Dritte zwei Jahre vor dem Tod Schenkung auf den Todesfall Seite 16 Seite 8 8

9 Pflichtteilsminderung Pflichtteilsanspruch kann auf die Hälfte vermindert werden: beim Fehlen jeglichen Naheverhältnisses Seite VERLASSENSCHAFTS- VERFAHREN Seite 18 Seite 9 9

10 Verlassenschaftsverfahren 1. Anzeige des Todesfalls 2. Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär 3. Aufforderung zur Erbserklärung 4. Erbschaftsantretung durch die Erben 5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär 6. Abgabe des Vermögensbekenntnisses 7. Einantwortung, Endbeschluss 8. Bezahlung der Steuern und Gebühren, Unbedenklichkeitsbescheinigung 9. Eintragung in das Grundbuch Seite Grundsatzüberlegungen Seite 20 Seite 10 10

11 Grundsatzüberlegungen Was muss ich berücksichtigen? Was besitze ich eigentlich alles? Wie mache ich es richtig? Was kostet es? Wann soll ich es tun? Seite 21 Zivilrechtliche Basis Was muss ich berücksichtigen? - Erben oder schenken - Testament, gesetzliches Erbrecht, Erbvertrag - Parentelen - Pflichtteilsrecht - Ehegatten, Geschiedene und Lebensgefährten - Kinder (ehelich, außerehelich, adoptiert) - Stiftung versus Erbrecht Seite 22 Seite 11 11

12 Inhaltliche Umstände Was besitze ich eigentlich alles? - Geld - Wertpapiere - Grund und Boden, Wohnung und Haus - Auto, Boot - Beteiligungen - Schmuck Seite 23 Inhaltliche Umstände Was besitze ich eigentlich alles? Besondere Bereiche Unternehmen Immobilien Land- und Forstwirtschaft Mietrechte Lebensversicherungen Seite 24 Seite 12 12

13 Grundsatzüberlegungen Formale Umstände ( Wie mache ich es richtig? ) Formgebundenheit des letzten Willens Verfahren Steuerrechtliche Basis ( Was kostet es? ) Erbschaftssteuer bis , dann frei Seite Der richtige Zeitpunkt Seite 26 Seite 13 13

14 Zeitpunkt Notwendige Entscheidungsgrundlagen: - Wissen über die eigene Situation (Vermögen, Familie) - Klarheit über das erwünschte Ziel - Erforderliches Know-How zur Umsetzung (gute Berater) >>> Richtiger Zeitpunkt ergibt sich oft aus Situationen, Ereignissen oder Umständen ( noch rechtzeitig ) Seite 27 Zeitpunkt Typische Situationen für Handlungsbedarf : - Familienrechtliche Ereignisse oder Situationen (Krankheit, Heirat, Scheidung, Freundin, Kinder, Erbfall) - Streit in der Familie - Offene Betriebs- oder Unternehmensübergabe oder nachfolge - Geplanter Unternehmensverkauf - Plötzlicher Vermögenszuwachs (Verkauf, Lotto,..) - Frage nach einer Stiftung Seite 28 Seite 14 14

15 5. DIE ROLLE IHRER HAUSBANK Seite 29 Bankgeheimnis 38 BWG: Kreditinstitute { } dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden { } anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. Seite 30 Seite 15 15

16 Bankgeheimnis Ausnahmen: gerichtlich eingeleitetes Finanzstrafverfahren Verlassenschaftsabhandlung Kunde ermächtigt die Bank ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht Seite 31 Ablauf Verlassenschaft legitimierte Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär Seite 32 Seite 16 16

17 Ablauf Verlassenschaft Einantwortungsbeschluss vom Gericht Auszahlung an die Erben Seite 33 Tipps aus der Bankpraxis 1. Gemeinschaftskonto ( und-konto / oder-konto ) 2. Zeichnungsberechtigung und Inhaberschaft am Konto 3. Aufbewahrungsort (Testament, Sparbücher, Safeschlüssel, Versicherungspolizzen, Dokumente,..) 4. Klarheit von Anordnungen (Anzahl, Inhalt, Ausmaß) 5. Minderjährige Erben 6. Produkte: Sparbuch Lebensversicherung Stiftungen 7. Unternehmensnachfolge Seite 34 Seite 17 17

18 3. 6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS Seite 35 Häufige Fehler in Theorie und Praxis 1. Angst vor dem Umgang mit der Materie 2. Zu langes Hinauszögern aus anderen Gründen 3. Falsche oder keine Vorsorge bzw. Beratung 4. Versäumnis von Anpassungen 5. Handlungsunfähigkeit bei Unternehmern 6. Falsche Inhalte (Freundin, außereheliche Kinder,..) 7. Mündliches Testament 8. (Unnötige Kostenbelastung) Seite 36 Seite 18 18

19 7. NEUERUNGEN BEI DER ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER Seite 37 Steuersätze und Steuertarife bis in Steuerklasse Euro I II III IV V 7.300, ,00 2,5 5 7, , ,00 3,5 7 10, , , , , , , , , , , , darüber Seite 38 Seite 19 19

20 SchenkMG 2008 Entstehung der Steuerschuld! Meldepflicht für Schenkungen Ab Keine Meldung von Erbschaften Seite 39 SchenkMG 2008 Meldepflicht für Schenkungen von: Bargeld Depotwerte Sparbücher Firmenanteile Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer Seite 40 Seite 20 20

21 SchenkMG 2008 Keine Meldepflicht: Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu ,- Euro p.a. Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu ,- Euro für 5 Jahre Übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro (Hausrat, Kleidung, ) Seite 41 SchenkMG 2008 Anzeigeverpflichtung: Erwerber, Geschenknehmer Rechtsanwalt, Notar Binnen 3 Monate In elektronischer Form Seite 42 Seite 21 21

22 SchenkMG 2008 Finanzstrafgesetz: Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes ( 49a FinStrG) Abgabenhinterziehung unter Vortäuschung einer Schenkung: erschwerender Umstand ( 38 FinStrG) Strafe bis zum 6-fachen der Hinterziehung; bis 7 Jahre Freiheitsstrafe Seite 43 SchenkMG 2008 Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Erwerbe Schenkungen & Erbschaften 3-facher Einheitswert 2 % bei Ehegatten, Kinder Sonst 3,5 % Seite 44 Seite 22 22

23 SchenkMG 2008 Von der GRESt ausgenommen: Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge ( ,- Euro Freibetrag) Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m² Seite ZUSAMMENFASSUNG Seite 46 Seite 23 23

24 Zusammenfassung Aussetzung der ErbSt und SchSt per fix GrESt bleibt bestehen Zivilrechtliche Grundlagen bleiben erhalten Neue Gestaltungsmöglichkeiten Asset allocation Schenkung zu Lebzeiten Seite 47 Zusammenfassung Änderung vieler Ratschläge von früher: Wegfall der (aufsteigend teureren) Steuerklassen Vorbehaltsrechte zur Senkung der Steuerbasis Partner und Freundinnen Adoption wegen ErbSt Lebensversicherungslösungen zugunsten Dritter Erbschaftssteuerversicherung hinfällig Vermögensgestaltung nach Endbesteuerung Seite 48 Seite 24 24

25 9. BEISPIELE Seite 49 Schenkung einer Wohnung Schenkung an die Lebensgefährtin Wohnung hat EW ,- Euro Bisher: SchSt ,- Euro (29,5% von 3-fachen EW = ,- Euro) Neu: GRESt 2.100,- Euro (3,5% von 3-fachen EW = ,- Euro) Tipp: Warten bis ! Seite 50 Seite 25 25

26 Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Wohnhaus: EW ,- Euro Übergeber: Vater Beschenkter: Sohn Zurückbehaltung Wohnrecht mit ,- Euro Bisher: SchSt von ,- Euro abzgl ,- Euro SchSt (2 % - 6 %) von ,- Euro = 6.400,- Euro 2 % GRESt von ,- Euro = 1.400,- Euro Belastung SchSt+GRESt: 7.800,- Euro Neu: 2% GRESt von ,- Euro = 3.000,- Euro Tipp: Warten bis ! Seite 51 Schenkung eines Sparbuches Vater schenkt Sparbuch in Höhe von ,- Euro an Tochter - bisher: SchSt i.h.v ,- Euro - Neu: keine Schenkungsteuer! - aber Meldepflicht (> ,- Euro) Tipp: Mit Sparbuchschenkung warten bis ! Seite 52 Seite 26 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 53 Seite 27 27

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