Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):"

Transkript

1 eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für Sportschützen (gelbe WBK) für Erben für Sammler und / oder Sachverständige (rote WBK) Munitionserwerbschein (Vogelschreckmunition) Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines Vermerks in der WBK Waffenschein Sonstiges: 1. Angaben zur Person der Antragstellerin / des Antragstellers: Familienname, ggf. Geburtsname Vorname/n Geburtsdatum und ort Staatsangehörigkeit deutsch andere: Aktuelle Anschrift (alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung) Nebenwohnung Geburtsname der Mutter Derzeit ausgeübter Beruf Telefon (privat / tagsüber) Telefon (privat / tagsüber) Anschrift/en in den letzten fünf Jahren (Gemeinde, Kreis, Land) (ggf. Beiblatt verwenden) Personalausweis-/Passnummer, ausstellende Behörde sowie Ausstellungsdatum Erstmals im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft seit: Seit wann ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft: 2. Wurden Ihnen bereits jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt? Nein Ja, folgende: Erlaubnis (z. B. WBK / EFP / Kleiner Waffenschein / Jagdschein) Ausstellende Behörde sowie Ausstellungsdatum ggf. gültig bis 3. Welche Art von Schusswaffe/n wollen Sie erwerben Lfd.-Nr. Art Anzahl Kaliber Hersteller Nummer Welche Art von Munition wollen Sie erwerben?

2 4. Waffenrechtliches Bedürfnis Die Schusswaffe/Munition wird aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein/Landesverband benötigt (Nachweis liegt bei). Hinweis: Der Nachweis über das waffenrechtliche Bedürfnis wird durch den Schützenverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehören muss, bescheinigt. Voraussetzung hierfür ist die Vereinsmitgliedschaft und eine 12- monatige regelmäßige Teilnahme (mindestens 16 Mal) am Schießsport. Bei Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Erben: Von wem wurde/n Ihnen die Waffe/n vererbt (Bitte entsprechende Nachweise beifügen, z. B. Testament, Erbschein, Verzichtserklärung von Miterben, Waffenbesitzkarte des Erblassers)? Name und Anschrift des Erblassers verstorben am 5. Sachkunde Haben Sie bereits eine Sachkundeprüfung abgelegt? Ja Nein Wenn ja, wann und wo? (Prüfungsbescheinigung ist beizulegen) Andere anzuerkennende Sachkunde: 6. Persönliche Eignung Körperliche und geistige Mängel (z.b. schwere Formen von Sehschwäche Angabe der Dioptrie, links/rechts, Fahruntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arznei- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Lähmungen, Debilität, psychische Krankheit usw.) habe ich bzw. hatte ich keine folgende Ich bin voll geschäftsfähig! Ja Nein 7. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit Es sind gegen mich strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet oder rechtskräftige Verurteilungen ausgesprochen worden: keine folgende Es besteht bzw. bestand in den letzten zehn Jahren eine Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Partei, in einem verbotenen Verein oder in einer Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet ist. Ja Nein

3 8. Bitte nur bei Beantragung eines Waffenscheines ausfüllen! Welche Waffe/n wollen Sie in der Öffentlichkeit führen? Lfd.-Nr. Art Anzahl Kaliber Hersteller Nummer Zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe(n) führen (bitte ausführlich begründen)? Bedürfnisnachweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind beizufügen! Die von mir gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben zum sofortigen Widerruf der Erlaubnis führen können. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers So können Sie uns erreichen: Besuchszeiten: Montag Dienstag Mittwoch: Donnerstag Freitag geschlossen und Uhr bis Uhr Sie können fernmündlich auch Ihren individuellen Besuchstermin vereinbaren. Frau Andersen Kreis Nordfriesland Ordnungsamt Marktstraße Husum Zimmer 11 Telefon: / Telefax: /

4 Auskunft über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition Name, Vorname Geb.datum Anschrift Telefon (tagsüber) Angaben zum vorhandenen/beantragten Besitz Kurzwaffen Langwaffen Wechsel-/Austauschläufe Munition Ort der Aufbewahrung bewohntes Gebäude unbewohntes Gebäude Standort des Waffenschrankes/Tresors: obige Adresse folgende Adresse Aufbewahrung der Waffe/n Die Aufbewahrung erfolgt im klassifizierten Sicherheitsbehältnis: lfd. Nr. Angabe der Sicherheitsstufe oder des Widerstandsgrades (z.b. A / B / 0 / I) Leergewicht (ca. kg) Anzahl der insgesamt verwahrten Langwaffen (inkl. Wechselläufe etc.) Anzahl der insgesamt verwahrten Kurzwaffen (inkl. Wechselläufe etc.) zusätzliches abschließbares Innenfach (Sicherheitsstufe angeben) Befestigung durch Boden- bzw. Wandverankerung Klassifizierung nachweisbar durch Rechnung oder Typenschild Ja Nein Ja Nein Ja Nein Die Aufbewahrung erfolgt in einem Behältnis ohne Klassifizierung: Art (z. B. Schrank, Truhe, Kiste etc.) Leergewicht (ca. in kg) Art und Anzahl der Doppelwandig? Ja Nein Befestigung an Wand/Boden? Ja Nein Aufbewahrung der Munition (bitte erläutern, wo die Munition verwahrt wird): Entsprechende Nachweise zur Art der Waffen-/Munitionsaufbewahrung (Rechnung bzw. Zertifikat des Herstellers sowie ggf. Fotos) habe ich beigefügt. Ich versichere hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift

5 Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Dieser allgemeine Grundsatz ist in 36 Abs. 1 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt. Im Einzelnen gilt nach 36 WaffG in Verbindung mit den 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) folgendes: Waffenaufbewahrung in dauernd bewohnten Gebäuden: Art und Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen Aufbewahrung (Mindestanforderungen) Bis zu 10 Langwaffen Stahlschrank der Sicherheitsstufe A 1) Mehr als 10 Langwaffen Bis zu 5 Kurzwaffen Bis zu 10 Kurzwaffen Mehr als 10 Kurzwaffen Bis zu 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen Mehrere Schränke der Sicherheitsstufe A 1) mit jeweils max. 10 Langwaffen oder Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 2) bzw. Sicherheitsstufe B 3) Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 2) bzw. Sicherheitsstufe B 3), wenn das Behältnis leichter als 200 kg ist oder die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht liegt. Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 2) bzw. Sicherheitsstufe B 3), wenn das Behältnis schwerer als 200 kg ist oder die Verankerung gegen Abriss über einem vergleichbaren Gewicht liegt. Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad I 4) oder mehrere Behältnisse mit Widerstandsgrad 0 2) bzw. Sicherheitsstufe B 3) mit jeweils max. 10 Kurzwaffen, wenn das Behältnis schwerer als 200 kg ist oder die Verankerung gegen Abriss über einem vergleichbaren Gewicht liegt Stahlschrank der Sicherheitsstufe A 1) mit einem Innenfach der Sicherheitsstufe B 2) (sog. Jägerschrank) Kurzwaffen im Innenfach! Die Waffenbehörde empfiehlt, bei Neuanschaffungen Behältnisse mit Zahlenkombinationsschloss zu wählen, um Probleme bei der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel zu vermeiden. Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden: In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad I 4) aufbewahrt werden. Erlaubnisfreie Waffen und Munition: Druckluft-, Federdruck- oder CO 2-Waffen mit F-Zeichen oder Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden. Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden. Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO 2-Waffen sind keine Munition im Sinne des Gesetzes. Aufbewahrung von Munition: Gemäß 13 Abs. 3 der AWaffV ist erlaubnispflichtige Munition mindestens in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis zu verwahren. Grundsätzlich dürfen Schusswaffen gemäß 36 Abs. 1 WaffG nur getrennt von der entsprechenden Munition aufbewahrt werden. Sofern die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens Widerstandsgrad 0 2) erfolgt, dürfen Schusswaffen und Munition zusammen verwahrt werden. In diesem Zusammenhang ist ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nicht mit einem Behältnis Widerstandsgrad 0 2) gleichzusetzen. Eine weitere Ausnahme ist der sog. Jägerschrank, wo Kurzwaffen und die Munition für Kurz- und Langwaffen im B-Innenfach des A-Schrankes gemeinsam aufbewahrt werden dürfen. Bei mehreren Schränken ist eine Überkreuz-Aufbewahrung möglich, d.h. nicht zueinander passende Munition und Waffen dürfen in einem Behältnis aufbewahrt werden. Häusliche Gemeinschaft: Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben und zum Waffenbesitz berechtigt sind, dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahren. Entgegen der früheren Regelung dürfen Waffen auch zur vorübergehenden Aufbewahrung nur noch an Personen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, abgegeben werden. Dies bedeutet, dass der Ehepartner - soweit sie oder er keine WBK besitzt - in keinem Fall Zugang zu Waffen und Munition haben darf. Ausnahmen: Im Einzelfall kann die Waffenbehörde eine andere gleichwertige Aufbewahrung zulassen. Solche Ausnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn Waffen und Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht. Auch für Schützenhäuser, Schießstätten oder den gewerblichen Bereich sind Ausnahmen möglich, wenn ein geeignetes Aufbewahrungskonzept besteht. Dieses ist der Waffenbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Hinweis: Gemäß 36 Abs. 3 WaffG hat derjenige, der erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer solcher Gegenstände haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wer seine Waffen und Munition nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Eine Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften kann letztendlich zum Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse führen. Verweigert ein Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen der zuständigen Behörde den Zutritt zu den Aufbewahrungsräumen, so ist dies als gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz zu werten und führt in der Regel ebenfalls zum Widerruf der waffen- und auch jagdrechtlichen Erlaubnisse. 1) Sicherheitsstufe A nach VDMA (Stand Mai 1995) 2) Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN (Stand Mai 1997) 3) Sicherheitsstufe B nach VDMA (Stand Mai 1995) 4) Widerstandsgrad I nach DIN/EN (Stand Mai 1997)

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für

Mehr

Antrag auf Erteilung einer

Antrag auf Erteilung einer Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte

Mehr

Antrag auf Erteilung einer / eines

Antrag auf Erteilung einer / eines Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Waffenbesitzkarte Standard-WBK Waffenbesitzkarte für Sportschützen Antrag auf Erteilung einer / eines gleichzeitig Erlaubnis zum

Mehr

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen

Mehr

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz 1. Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller Name,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer / eines

Antrag auf Erteilung einer / eines Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer / eines Waffenbesitzkarte (WBK) grün ( 10 Abs. 1 WaffG) Erwerbserlaubnis (sog. Voreintrag) in bereits vorhandene WBK

Mehr

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert

Mehr

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände

Mehr

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes

Mehr

Waffen- und Munitionsaufbewahrung

Waffen- und Munitionsaufbewahrung Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis, Ausnahme vom Mindestalter oder sonstigen waffenrechtlichen

Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis, Ausnahme vom Mindestalter oder sonstigen waffenrechtlichen Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis, Ausnahme vom Mindestalter oder sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnis Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung

Mehr

Antrag auf Erteilung Verlängerung

Antrag auf Erteilung Verlängerung Gemeinde Seevetal -Ordnungsamt- Kirchstraße 11 21218 Seevetal - 1 - Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen Vorderladerschießen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG)

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Mehr

Umgang mit Waffen oder Munition

Umgang mit Waffen oder Munition Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis An das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Waffen- und Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Antrag auf Erteilung einer(s): Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von nicht vollständig ausgefüllten Anträgen zu teils erheblichen Verzögerungen bei

Mehr

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München Frau / Herrn Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei

Mehr

1. Angaben zur Person:

1. Angaben zur Person: Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gem. 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Aus künfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz DER OBERBÜRGERMEISTER HANSESTADT ROSTOCK Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Ich beantrage die Erteilung eines / einer: Waffenbesitzkarte (grün) WBK für Sachverständige Schießerlaubnis

Mehr

Vor- und Nachname. ggfs. Geburtsname. Geburtsdatum/Geburtsort. Staatsangehörigkeit. PLZ/Ort. Telefon/Handy. Wohnhaft in Deutschland seit

Vor- und Nachname. ggfs. Geburtsname. Geburtsdatum/Geburtsort. Staatsangehörigkeit. PLZ/Ort. Telefon/Handy. Wohnhaft in Deutschland seit Stadt Heilbronn Ordnungsamt Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der

Mehr

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz Eingangsstempel An das Landratsamt Heidenheim Hinweis nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften: (Bundesdatenschutzgesetz i. V. mit dem Landesdatenschutzgesetz: Die personenbezogenen Daten werden erhoben

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Aufbewahrung von Waffen und Munition Aufbewahrung von Waffen und Munition In Zusammenarbeit mit der Behörde für Waffen- und Jagdangelegenheiten Stand: Januar 2019 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Landeskriminalamt Hamburg Caffamacherreihe

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/ Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt Abt. 2 Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt I. Wichtige Pflichten Unverzüglich musss bei der zuständigen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Eingegangen Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde 32 FD Ordnung und Straßenverkehr -Waffenbehörde- 06400 Bernburg (Saale) Ich bitte um

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Kitzingen Sachgebiet 35 Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Waffen und Munition Das Landratsamt Kitzingen informiert: Oktober 2005 Das Waffenrecht hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren,

Mehr

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG Eingangsvermerk/Eingangsstempel Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gemäß 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu

Mehr

Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von Waffen Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine

Mehr

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention

Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Waffenaufbewahrung Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen am 10. Mai 2012 Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Folie 2, 02.06.2012 Waffenaufbewahrung

Mehr

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern Herr Stiehl Herr Alt Tel.: 06761 / 82 316 Tel.: 06761 / 82 318 Fax: 06761 / 82 9 316 Fax: 06761 / 82 9 318 E-Mail: marius.stiehl@rheinhunsrueck.de

Mehr

Angaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung)

Angaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung) Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Senden Sie den ausgefüllten Antrag an: Polizeipräsidium, Polizeidirektion Ost, Direktionsstabsbereich 4, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder)

Mehr

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport

Mehr

Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003

Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Anknüpfend an 42 des alten Waffengesetzes, der die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorschreibt,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden Waffenrecht; Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen

Mehr

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) Ort: Koblenz Datum: 05.05.2014 Stadtverwaltung Koblenz - Ordnungsamt - Ludwig-Erhard-Straße 2 56073 Koblenz Kommunikation: Privat: Mobil: Fax: E-Mail: Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer

Mehr

Antrag. zum Verbringen von (Ortsveränderung außerhalb einer Betriebsstätte. Angaben zur Person. explosionsgefährlichen Stoffen.

Antrag. zum Verbringen von (Ortsveränderung außerhalb einer Betriebsstätte. Angaben zur Person. explosionsgefährlichen Stoffen. Eingangsvermerke Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) im nicht gewerblichen Bereich zum Erwerb von zum Umgang mit (zur Begrifflichkeit siehe 3 Abs. 2 Nr.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Nur Ausfüllen bei Erstanträgen oder Änderungen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte / Erwerbsberechtigung nach 10 Abs. 1 WaffG Waffenbesitzkarte / Erwerbsberechtigung

Mehr

Eingangsstempel. Antrag auf. Erteilung Nachtragung Verlängerung

Eingangsstempel. Antrag auf. Erteilung Nachtragung Verlängerung Landratsamt Forchheim - Waffenrecht - Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim Eingangsstempel Antrag auf Erteilung Nachtragung Verlängerung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen

Mehr

Telefax. Art der Erlaubnis ausgestellt am gültig bis ausstellende Behörde

Telefax. Art der Erlaubnis ausgestellt am gültig bis ausstellende Behörde Eingangsvermerke Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) im nicht gewerblichen Bereich zum Erwerb von zum Umgang mit (Herstellen, Be- und Verarbeiten, Wiedergewinn,

Mehr

Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten

Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Diese Empfehlungen sollen als Grundlage für die Ausarbeitung von Aufbewahrungskonzepten

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Antrag auf Eintragung der unten aufgeführten Waffe(n) in eine neu auszustellende

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG)

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Mehr

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) Zutreffendes bitte ankreuzen

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) Zutreffendes bitte ankreuzen Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Wasserweg 7-9, 54292 Trier, Telefon: 0651-718-3325 / Telefax 0651-718-19-3325 / E-Mail: yvonne.weber-hetterich@trier.de Telefon: 0651-7183324 / Telefax: 0651-718-19-3324

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall Landeshauptstadt Saarbrücken Ordnungsamt - Waffenbehörde - Großherzog-Friedrich-Straße 111 66121 Saarbrücken E-Mail ordnungsamt@saarbruecken.de Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall Name

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Eingegangen Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde 32 FD Ordnung und Straßenverkehr -Waffenbehörde- 06400 Bernburg (Saale) Gemäß Nr. 10.7.2

Mehr

Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Änderung einer Erlaubnis nach 27 SprengG

Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Änderung einer Erlaubnis nach 27 SprengG Eingangsstempel Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Änderung einer Erlaubnis nach 27 SprengG 1) Antragsart Neuerteilung Verlängerung Änderung Erlaubnisnummer: ausstellende Behörde Antrag zum Erwerb von

Mehr

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen . Antrag 7 SprengG Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn Angaben zur Person

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Telefon: (0391) 546-1014 oder 1840 Dezernat 21.2 Waffen- und Sprengstoffrecht Telefax: (0391) 546-1375 Postadresse: Sternstraße 12, 39104 Magdeburg E-Mail: kbd-pyro.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

Mehr

Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer

Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sind Ihre Waffen sicher aufbewahrt? Die von Waffen insbesondere aber von Schusswaffen ausgehende Gefahr, wenn sie in unbefugte

Mehr

Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund

Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund Obersportleiter Rainer Stein - Ellernweg 1-21407 Deutsch Evern - 04131/791717 Email: stein-deutschevern@t-online.de Bescheinigung

Mehr

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zeichen )

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zeichen ) Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen vn Schreckschuss-, Reizstff- und Signalwaffen mit Zeichen ) Landratsamt Heilbrnn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstff 74064 Heilbrnn

Mehr

Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -)

Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -) Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstr. 110, 85748 Garching-Hochbrück, 089/316949-0, Fax: 089/316949-50, e-mail: gs@bssb.de Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung

Mehr

Ostfriesischer Schützenbund e.v.

Ostfriesischer Schützenbund e.v. Ostfriesischer Schützenbund e.v. MITGLIED IM NWDSB e.v. UND IM DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND e.v. GESCHÄFTSSTELLE: Stellv. Bezirkssportleiter Hans Meyer Dornumer Str. 15 26607 Aurich-Sandhorst Telefon 04941 73333

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie

Mehr

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben:

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben: Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie auch die ersten Wochen und Monate mit und unter dem neuen Gesetz waren von Verwirrung, Unwissenheit und in manchen Bereichen

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017

Hintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017 Hintergrund Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung

Mehr

Sicherheit beim Umgang mit Waffen

Sicherheit beim Umgang mit Waffen Sicherheit beim Umgang mit Waffen www.vdb-waffen.de www.gebrauchtwaffe.de Der richtige Umgang mit einer Waffe Bitte unbedingt vor Benutzung einer Waffe beachten! 1. Machen Sie sich mit der Handhabung der

Mehr

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von sen STAND: 31.07.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater

Mehr

FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen

FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen Am 06.07.2018 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten, das unter anderem

Mehr

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung

Mehr

Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen

Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen Merkblatt Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen Stand: 16.01.2019 Am 06.07.2018 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten,

Mehr

O F F I Z I E L L E S

O F F I Z I E L L E S O F F I Z I E L L E S Hinweise des DSB zur Aufbewahrung von Waffen und in Schützenhäusern 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung A-WaffV Seitens unserer Mitgliedsvereine wurde nach dem Attentat

Mehr

Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition

Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Vorbemerkung Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf für eine Änderung des Waffengesetzes auch in Bezug auf die Aufbewahrungsvorschriften.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Ich bitte um Erteilung /Eintragung einer/eines. Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Ich bitte um Erteilung /Eintragung einer/eines. Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Ich bitte um Erteilung /Eintragung einer/eines Waffenbesitzkarte Erwerbsberechtigung in eine vorhandene WBK Munitionserwerbsberechtigung Personalien

Mehr

Das neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten

Das neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten Fragen und Antworten Compiled für Hegering 1, 13.07.2017 - HDr (siehe Mail Sabine Ley vom 05.07.17 sowie Pressemitteilung des deutschen Jagdverbandes e.v. ) Geändertes Waffengesetz ist am 6.7.2017 in Kraft

Mehr

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

M e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: Waffenwesen.Steinfurt@polizei.nrw.de

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S. bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) Personalien

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition 5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren

Mehr

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote

Mehr

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG)

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG) Rheinischer Schützenbund e.v.. 1872 Am Förstchens Busch 2 b 42799 Leichlingen Telefon: 02175-1692 18 Telefax: 02175-1692 29 mail: bender@rsb2020.de Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe*

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Hauptstr. 92 58332 Schwelm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein

Mehr

Antrag. auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )

Antrag. auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung

Mehr

Antrag nach 27 SprengG

Antrag nach 27 SprengG DER OBERBÜRGERMEISTER Ich beantrage die Antrag nach 27 SprengG - Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang Erteilung Verlängerung Erweiterung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes zum nichtgewerbsmäßigen

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht 1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) Eingang: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zum Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosions- zum Sprengen bestimmten Zündmitteln pyrotechnischen

Mehr