SPUREN HINTERLASSEN. Ein Ratgeber für Ihren letzten Willen. Mehr Menschlichkeit für Tiere
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- Frauke Brandt
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1 SPUREN HINTERLASSEN Ein Ratgeber für Ihren letzten Willen Mehr Menschlichkeit für Tiere
2 FÜR EINE WELT OHNE TIERLEID für diese Vision setzt sich VIER PFOTEN seit vielen Jahren ein. Jedes Lebewesen hat das Recht auf eine respektvolle Behandlung und auf ein würdiges Dasein, das seiner natürlichen Lebensweise entspricht. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, und wir Menschen tragen für sie die Verantwortung. Als international tätige Tierschutzorganisation entwickeln wir konkrete Lösungen, um Tierschutz erfolgreich umzusetzen. In vielen nationalen und internationalen Hilfsprojekten, wie dem TANZBÄRENPARK Belitsa oder dem Grosskatzenrefugium LIONSROCK Park, leisten wir praktischen Tierschutz. Es ist uns ein grosses Anliegen, den Tierschutzgedanken in der Gesellschaft zu etablieren. Immer wieder aufs Neue weisen wir in der Öffentlichkeit auf Tierleid und Missstände hin. Im Gespräch mit der Politik setzen wir uns dafür ein, nachhaltige Verbesserungen für Tiere auch auf gesetzlicher Ebene zu verankern. Tierfreunden stehen wir mit unserem Informationsservice für Hund, Katze und Co. zur Seite. Viele kleine und grosse Erfolge begleiten unseren bisherigen Weg und leider auch der eine oder andere Rückschlag. Dies spornt uns an, uns weiterhin für eine Welt ohne Tierleid einzusetzen. Die wichtigsten Mitstreiter auf diesem Weg sind unsere Unterstützer. Immer häufiger nutzen Tierfreunde die Möglichkeit, VIER PFOTEN in ihrem Testament zu bedenken. Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus die Zukunft zu gestalten und Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen, sowohl Menschen als auch Tiere. SPUREN HINTERLASSEN 2
3 Mit einer Erbschaft oder einem Legat können Sie nachhaltig unsere Ziele und Tierschutzprojekte unterstützen. Ihr Vermächtnis wird auch in den Tieren der Welt weiterleben. Wir sind sehr dankbar für diese Hilfe und sind uns bewusst, dass auf diesem Wege Hoffnungen und Wünsche mitgegeben werden, für deren Erfüllung wir die Verantwortung tragen. Gemeinsam können wir auch in Zukunft viel erreichen und in dieser Welt Spuren hinterlassen. Ihr Vermächtnis hilft, Tieren eine bessere Zukunft zu schenken, und ich verspreche Ihnen von ganzem Herzen, zu Ihren Spuren Sorge zu tragen. Helmut Dungler Präsident Stiftung VIER FOTEN SPUREN HINTERLASSEN 3
4 Inhalt Seite Editorial 2-3 Projekte und Kampagnen von VIER PFOTEN 5-7 Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse 8 Was kann hinterlassen werden 9 Definition Erbschaft, Vermächtnis 10 Mein letzter Wille Die gesetzliche Erbfolge Testamentsformen 15 Das eigenhändige Testament 15 Das öffentliche Testament und Nottestament 16 Beispiel für ein Testament mit VIER PFOTEN als Vermächtnisnehmerin 17 Beispiel für ein Testament mit VIER PFOTEN als Erbin 18 Checkliste Glossar 21 SPUREN HINTERLASSEN 4
5 PROJEKTE UND KAMPAGNEN VON VIER PFOTEN VIER PFOTEN ist als internationale Tierschutzorganisation mit Sitz in Wien schon seit 1988 für das Wohl und den Schutz von Tieren in aller Welt im Einsatz. Mit zahlreichen Projekten, Kampagnen und Hilfseinsätzen sowie mit Öffentlichkeitsund Lobbyarbeit haben wir bereits viel bewirken können noch immer bleibt aber viel zu tun. Neben akuten Hilfseinsätzen für Tiere in Not setzen wir uns langfristig auf politischer, ökonomischer und praktischer Ebene für Verbesserungen zugunsten von Tieren ein. Wir arbeiten zudem unablässig daran, immer mehr Menschen für das Wohlergehen und den Schutz von Tieren zu sensibilisieren. VIER PFOTEN arbeitet unabhängig von Politik, Wirtschaft und Religion. Unsere Projekte Mit unseren nationalen und internationalen Projekten bieten wir rasche, direkte Hilfe für notleidende Tiere. Unser Disaster Relief Team leistet aktive Katastrophenhilfe in Krisengebieten: Bei den Einsätzen werden Tiere versorgt und so den ärmsten Menschen die Lebensgrundlage erhalten. Um den Bedürfnissen geretteter Wildtiere, die nicht mehr freigelassen werden können, auf Dauer gerecht zu werden, errichten wir Reservate. Ebenso setzt sich VIER PFOTEN für Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. So kann weiteres Tierleid schon von vornherein verhindert werden. SPUREN HINTERLASSEN 5
6 Bären Bären, die zuvor unter äusserst widrigen Bedingungen in Zirkussen, Zoos oder von Privatpersonen gehalten wurden, finden seit 1998 im BÄRENWALD Arbesbach in Österreich, seit 2000 im TANZBÄRENPARK Belitsa in Bulgarien und seit 2006 in Deutschland im BÄRENWALD Müritz endlich ein bärengerechtes Zuhause. Löwen Miserable Haltungsbedingungen in Zoos sowie auch bei Privatbesitzern veranlassten VIER PFOTEN, in Südafrika ein Refugium für Grosskatzen zu errichten. LIONSROCK bietet den Löwen und weiteren Raubkatzen Schutz und ein tiergerechtes Zuhause für den Rest ihres Lebens. Streunertiere In vielen Ländern leben Tiere, vor allem Hunde und Katzen, auf der Strasse. VIER PFOTEN arbeitet wirksam daran, Krankheiten und die ungewollte Vermehrung von Streunertieren nachhaltig einzudämmen. Die Tiere werden kastriert, geimpft und medizinisch behandelt, mit Wasser und Futter versorgt und anschliessend wieder freigelassen. SPUREN HINTERLASSEN 6
7 Unsere Kampagnen Unsere Kampagnen zielen darauf ab, die Lebensbedingungen von Nutz-, Wild- und Heimtieren zu verbessern und diese Verbesserungen gesetzlich und gesellschaftlich zu verankern. Wir bringen wissenschaftlich anerkannte, konkrete Lösungen und nachhaltige Verbesserungsvorschläge für die Haltung von Nutz-, Wild- und Heimtieren bei den zuständigen Stellen ein. Wir setzen uns für das längst überfällige Ende von Tierversuchen ein, um diese durch effizientere, wissenschaftlich besser fundierte Testmethoden zu ersetzen. Wir arbeiten an einem strikten Verbot von Züchtung und Haltung von Tieren zur Pelzgewinnung sowie an einem Verbot für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Privatbesitz. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union bei der Erlassung tierschutzrelevanter Gesetze haben wir unseren Einsatz auf EU-Ebene verstärkt: Bereits in der Entwurfsphase von Gesetzen nehmen wir im Sinne der Tiere und ihres Schutzes Einfluss. SPUREN HINTERLASSEN 7
8 EIN TESTAMENT SORGT FÜR KLARE VERHÄLTNISSE Viele Menschen schieben die Regelung ihrer Hinterlassenschaft lange vor sich her. Sie denken, dafür bleibe noch viel Zeit, oder aber es fällt ihnen schwer, sich mit dem eigenen Tod und der Sorge um liebe Menschen auseinanderzusetzen. Doch ein Testament bietet uns die Möglichkeit, diese Welt ein wenig mitzugestalten über unser irdisches Dasein hinaus. Wir können Verwandte und Freunde bedenken und so sicher gehen, dass unser Nachlass innerhalb des gesetzlichen Rahmens in die richtigen Hände gelangt. Vielleicht haben gerade Sie den Wunsch, einen guten Zweck zu unterstützen. Mit einem Testament können Sie Anliegen, die Ihnen wichtig sind, über Ihr Leben hinaus fördern und so in die Zukunft hineinwirken. Liegt keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) vor, die andere Anordnungen trifft, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein (siehe Seite 13). Wenn es keine Angehörigen und kein Testament gibt, fällt das Vermögen dem Staat zu. Sie müssen keine Bedenken haben, sich mit einem Testament vorzeitig festzulegen. Diese Sorge ist unbegründet, denn ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es gilt jeweils das letztdatierte Testament. SPUREN HINTERLASSEN 8
9 WAS KANN HINTER- LASSEN WERDEN Prinzipiell können alle Vermögenswerte hinterlassen werden. Dazu gehören Häuser Liegenschaften Sparbücher Wertpapiere Schmuck Des Weiteren Ansprüche auf Ablebens- und Unfallversicherungen, die keinen Begünstigten nennen. SPUREN HINTERLASSEN 9
10 DIE ERBSCHAFT Als Erbschaft bezeichnet man das gesamte Vermögen des Erblassers (siehe Glossar). Gibt es nur einen Erben, so wird dieser Alleinerbe genannt. Er erhält den gesamten Nachlass. Mehrere Erben heissen Miterben. Das Vermögen wird unter diesen aufgeteilt. Bei Vorhandensein eines Testamentes zählt der Wille des Verstorbenen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Pflichtteils (siehe Seite 11). Wenn nicht in einem Testament oder Erbvertrag andere Anordnungen getroffen werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft (siehe Seite 13). DAS VERMÄCHTNIS Mit dem Vermächtnis kann der Erblasser einzelne Vermögensbestandteile vererben. Das kann eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Geldbetrag sein. Das Vermächtnis stellt eine beliebte Möglichkeit dar, auch gemeinnützige Organisationen zu bedenken, nachdem man die Familie versorgt hat. SPUREN HINTERLASSEN 10
11 MEIN LETZTER WILLE Ein Testament sollten Sie immer dann errichten, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht oder nur teilweise einverstanden sind. Aber bedenken Sie, dass die Freiheit über Ihr Vermögen zu verfügen, gesetzlich durch das Pflichtteilsrecht zugunsten bestimmter naher Verwandter eingeschränkt ist. Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören die Nachkommen dazu zählen eheliche und uneheliche Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder und Adoptivkinder. Wo es keine Nachkommen gibt, fällt der Pflichtteil den Eltern des Erblassers zu sind Nachkommen vorhanden, gehen die Eltern leer aus. Ausserdem hat auch die Ehepartnerin oder der Ehepartner ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben hingegen Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten. Durch das Pflichtteilsrecht bekommen die Nachkommen des Erblassers die drei Viertel dessen, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen hätten. Jedes Elternteil hat seinerseits Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes, ebenso der eingetragene Partner oder Ehegatte. Ausser den genannten Personen kann niemand einen Pflichtteil geltend machen und die genannten Personen auch nur dann, wenn sie nicht ausreichend im Testament berücksichtigt wurden. SPUREN HINTERLASSEN 11
12 Nach Abzug des Pflichtteils können Sie über den Rest Ihres Nachlasses mit Hilfe eines Testamentes frei verfügen. Sollten Sie keine pflichtteilsberechtigten Verwandten haben, können Sie über den gesamten Nachlass frei verfügen. Wie mache ich ein Testament? Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie in aller Ruhe, was zu Ihrem Nachlass gehört und was Sie für sich und andere wünschen bzw. wollen. Auf den Seiten 19 und 20 finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei helfen kann, sich einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen. Wie man ein Testament verfasst, worauf man achten muss, damit es rechtsgültig ist, zeigen Ihnen die Beispiele auf den Seiten 17 und 18. Vergessen Sie bitte nicht, dass auch Schulden und Forderungen vererbt werden. Hinweis: In einigen Kantonen ist ERBEN und SCHENKEN steuerfrei. Erkundigen Sie sich. In jedem Fall erben steuerbefreite Organisationen ohne Steuerlast. SPUREN HINTERLASSEN 12
13 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament gemacht wird. Sie orientiert sich am Willen eines durchschnittlichen Erblassers und weist das vererbbare Vermögen den nächsten Verwandten des Verstorbenen und dem Ehepartner zu. Die Reihenfolge, in der die Verwandten als gesetzliche Erben zum Zug kommen, gliedert sich in drei Parentelen: Verwandte 1. Parentel: Verwandte 2. Parentel: Verwandte 3. Parentel: Nachkommen und deren Nachkommen elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister und deren Nachkommen) grosselterlicher Stamm (Grosseltern, Onkel, Tanten und deren Nachkommen) SPUREN HINTERLASSEN 13
14 Nur wenn Verwandte der 1. Parentel nicht vorhanden sind, nicht erben wollen oder können, kommt die 2. Parentel oder schliesslich die 3. Parentel zum Zug. Überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner erhalten wenn sie mit Nachkommen des Erblassers teilen, die Hälfte, wenn sie mit den Eltern des Erblassers teilen, 3/4 des Nachlasses und alles, wenn keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind. Wenn weder Ehegatte oder Partner noch Verwandte der drei Parentelen vorhanden sind und keine Verfügung von Todes wegen (z.b. Testament) gemacht wurde, fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Ein Ausländer kann jedoch durch letztwillige Verfügung den Nachlass seinem Heimatrecht unterstellen. Diese Unterstellung fällt dahin, wenn er zum Todeszeitpunkt jenem Staat nicht mehr angehört oder Schweizer Bürger geworden ist. SPUREN HINTERLASSEN 14
15 TESTAMENTSFORMEN Das eigenhändige Testament Sie können ein rechtswirksames Testament selbst verfassen, wenn Sie folgende Formvorschriften beachten: Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben sein. Das Testament muss von Ihnen auf der letzten Seite unterschrieben sein. Wenn nur die erste Seite unterschrieben ist, gelten die nachfolgenden Seiten nicht mehr, unterschreiben Sie daher alle Seiten. Das Testament muss festhalten, wer der bzw. die Erben sind. Es muss Datum und Ort der Erstellung enthalten. Gültig ist jeweils das zuletzt verfasste Testament. Wo Sie Ihr Testament aufbewahren, bleibt Ihnen überlassen. Sie sollten aber unbedingt einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, dass Sie ein Testament verfasst haben und wo es zu finden ist. Es ist in Ihrem Interesse, dass es nach Ihrem Ableben gefunden und Ihr letzter Wille befolgt wird. Am sichersten ist es aber, wenn Sie Ihr Testament bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Testamentaufbewahrungsstelle hinterlegen. Zudem können Sie ein gleichlautendes, auch von Hand geschriebenes Original beim vorgesehenen Willensvollstrecker deponieren. SPUREN HINTERLASSEN 15
16 Das öffentliche Testament und Nottestament Sie müssen Ihr Testament nicht unbedingt selbst schreiben, sondern können auch ein sogenanntes öffentliches Testament schreiben lassen. Dieses führt im Gegensatz zu einem eigenhändigen Testament jedoch zu Kosten. Zur Gültigkeit dieses Testaments ist es erforderlich, dass es von einer Urkundsperson (Notar) unter Mitwirkung von zwei Zeugen nach bestimmten Regeln, über die Sie vom Notar oder der Notarin aufgeklärt werden, verfasst wird und bei einer Amtsstelle hinterlegt wird. Nur falls beispielsweise infolge einer Epidemie oder einer nahen Todesgefahr die Errichtung eines anderen Testaments nicht möglich ist, kann der Erblasser ein sogenanntes Nottestament errichten lassen und vor zwei Zeugen seinen letzten Willen erklären. Die Zeugen werden dann beauftragt, diesen Willen bei einem Gericht zu deponieren. SPUREN HINTERLASSEN 16
17 BEISPIEL FÜR TESTAMENT MIT VIER PFOTEN ALS VERMÄCHTNISNEHMERIN Testament Ich, Hanna Meyer, geboren am , wohnhaft in 3011 Bern, Kantengasse 12, verfüge als meinen letzten Willen das Folgende: 1. Hiermit hebe ich sämtliche früher errichteten letztwilligen Verfügungen ausdrücklich auf. 2. An VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz, Enzianweg 4, 8048 Zürich ist vorab ein Vermächtnis von CHF auszurichten. 3. Meinen Sohn Alain Meyer, whft Bern, Würzenbachstrasse 11, setze ich angesichts seiner vorzüglichen finanziellen Verhältnisse auf den Pflichtteil. 4. Die frei verfügbare Quote soll nach Ausrichtung des Vermächtnisses an VIER PFOTEN, meiner Schwester Emma Meyer, whft Bern, Bridelstrasse 10, als eingesetzte Erbin zukommen. 5. Als Willensvollstrecker setze ich Notar Xaver Ysenschmid, Mustergasse 20, 3000 Bern, ein. Bern, 6. Juli 2012 Hanna Meyer SPUREN HINTERLASSEN 17
18 BEISPIEL FÜR TESTAMENT MIT VIER PFOTEN ALS ERBIN Mein Testament Ich, Hanna Meyer, geboren am , wohnhaft in 3011 Bern, Kantengasse 12, verfüge als meinen letzten Willen das Folgende: 1. Hiermit hebe ich sämtliche früher errichteten letztwilligen Verfügungen ausdrücklich auf. 2. Ich habe keine Pflichtteilserben. 3. Als Alleinerbin meines gesamten Nachlasses setze ich VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz, Enzianweg 4, 8048 Zürich ein. 4. Die Erbin soll dafür besorgt sein, dass meine geliebte Katze Annabelle bis zu deren Ableben ein schönes Zuhause hat und gut für sie gesorgt ist. Bern, am 6. Juli 2012 Hanna Meyer SPUREN HINTERLASSEN 18
19 CHECKLISTE Was gehört zu meinem Vermögen? Bankverbindung Bankinstitut Kontonummer/Depot Name des Inhabers Privatkonto 1 Privatkonto 2 Sparkonto 1 Sparkonto 2 Wertpapiere Safeinhalt Immobilien PLZ/Ort Strasse Miteigentümer Haus Wohnung Grundstück Einrichtungsgegenstände Möbel Teppiche Stereoanlage Fernsehgerät Porzellan Silberbesteck Hersteller Typ SPUREN HINTERLASSEN 19
20 Wertgegenstände Bezeichnung Anzahl Schmuck 1 Schmuck 2 Münzsammlung Markensammlung Antiquität 1 Antiquität 2 Bilder Versicherungen Versicherungsgesellschaft Policennummer Name des Begünstigten Versicherung 1 Versicherung 2 Fahrzeuge Marke/Typ Kennzeichen Baujahr Auto Motorrad Schulden/Kredite Bank bzw. Kreditinstitut Vertragsnummer Mitschuldner Kredit 1 Kredit 2 Private Schuldner 1 Private Schuldner 2 Leasingvertrag Forderungen des Schuldners Name und Adresse Höhe der Forderung Sonstiges SPUREN HINTERLASSEN 20
21 GLOSSAR Erblasser Nachlass Erbe Vermächtnis oder Legat Vermächtnisnehmer oder Legatar Pflichtteilsberechtigter Gesetzliche Erbfolge Im Erbrecht wird der Verstorbene Erblasser genannt. Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers von seinem Tod bis zur Übernahme des Vermögens durch die Erben. Der Erbe erwirbt den ganzen Nachlass oder eine bestimmte Quote (z. B. die Hälfte, zwei Neuntel) des Nachlasses. Der Erblasser kann nicht nur einen Erbteil, sondern auch einzelne Vermögensbestandteile wie z. B. eine Uhr, ein Auto, ein Sparbuch oder einen bestimmten Geldbetrag vererben. Das nennt man Vermächtnis oder Legat. Ist jene Person, die mit einem Vermächtnis bzw. Legat bedacht wurde. Nach schweizerischem Recht kann jeder von Todes wegen über sein Vermögen frei verfügen. Der Erblasser muss aber bestimmten Verwandten und dem Ehegatten einen bestimmten Mindest-Anteil seines Vermögens zukommen lassen. Wenn der Erblasser dies nicht macht, haben die Pflichtteilsberechtigten nach dem Gesetz das Recht, den entsprechenden Pflicht-Erbteil herauszuverlangen. Wenn kein Testament oder Erbvertrag erstellt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. SPUREN HINTERLASSEN 21
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