Cover. Zukunft in Kinderhände. Deutsches Kinderhilfswerk e.v.

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1 Cover Zukunft in Kinderhände Deutsches Kinderhilfswerk e.v.

2 VORWORT Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer Liebe Leserin, lieber Leser, es freut mich, dass Sie diese Broschüre zur Hand genommen haben. Wir möchten Ihnen damit bei den wichtigsten Fragen rund um Ihr Testament helfen, damit Sie Ihren Nachlass so gestalten können, wie Sie es sich vorstellen. Mahlzeiten, Schulstarterpaketen und Ferienfahrten. Und politisch, indem wir ein Ende der Kinderarmut in Politik und Verbänden fordern und unermüdlich den Blick auf die Situation benachteiligter Kinder in Deutschland lenken. Was habe ich im Leben erreicht? Was war mir wichtig? Diese Fragen tauchen auf, wenn man an das eigene Lebensende denkt. Sicherlich sind die Beziehungen zur Familie und zu engen Freunden das, was uns Menschen begleitet hat. Doch auch die Sorge um Andere und das Gefühl, etwas für die Gesellschaft tun zu wollen, hat unser Leben geprägt. Beim Nachdenken über das eigene Testament kann dann der Wunsch entstehen, wichtige und vertraute Menschen zu bedenken, aber auch der Gesellschaft etwas zu geben z.b. den Kindern. Vielleicht denken auch Sie darüber nach, sich für Kinder in Deutschland einzusetzen? Die Unterstützung unserer Arbeit mit einer Testamentsspende ist hierzu ein guter Weg. In unserer Broschüre Zukunft in Kinderhände finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Testament. Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich 1972 für Kinder in Deutschland ein. Wir engagieren uns dafür, dass Kinderrechte in unserer Gesellschaft verankert und umgesetzt werden. Das ist die Grundlage unserer gesamten Arbeit. Wir machen Kinder stark, indem wir sie an wichtigen Entscheidungen beteiligen und dieses Recht auf Beteiligung einfordern. Wir kümmern uns um Kinder in Armut ganz praktisch z.b. mit warmen Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer

3 INHALTSVERZEICHNIS Zukunft in Kinderhände Seite Über uns 04 Schenken Sie Zukunft! 06 Warum ein Testament sinnvoll ist 07 Der Testamentsratgeber Die gesetzliche Erbfolge 08 Der Pflichtteil 10 Das Vermächtnis, die Schenkung 11 Gemeinschaftliches Testament 12 Das eigenhändig geschriebene Testament 13 Das notariell beglaubigte Testament 14 Testamentsänderungen, Testamentsvollstreckung und die Erbschaftssteuer 15 Nützliche Hilfen Für Ihre Unterlagen 16 Vorsorgen und Gedenken bewahren Ihre Hilfe kommt an, Beratung 17 Nützliche Addressen 18 Impressum 19

4 ZUKUNFT IN KINDERHÄNDE Über uns Seit mehr als 35 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk e.v. für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut ein. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der Kinder ihre Interessen selbst vertreten. Weil sie das können. Wir geben Spendengelder über unsere Förderfonds an Projekte weiter, die sich für diese Ziele einsetzen und Kinder aktiv in ihre Arbeit einbeziehen. Mit unseren Kooperationsprojekten stehen wir in engem Kontakt und können genau nachverfolgen, was dank der Spendengelder erreicht werden konnte. Unser Kindernothilfefonds hilft Kindern und ihren Familien in Notsituationen. Wir sorgen z.b. für ausreichende und gesunde Mahlzeiten für bedürftige Kinder in ganz Deutschland. Wir setzen uns für gute Bildung für alle Kinder ein, indem wir sie z.b. mit Schulranzen und Nachhilfeunterricht unterstützen. Wir ermöglichen armen Kindern, die oft noch nie von zu Hause weg waren, Ausflüge oder Ferienfahrten. Wir verdeutlichen in Politik und Gesellschaft die Notwendigkeit, Kinder einzubeziehen und zeigen kulturelle, politische und rechtliche Wege auf, die dies ermöglichen. Aktiv und zielgerichtet setzen wir uns dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, damit die Stimme der Kinder Gehör und ihre Rechte Beachtung finden. Wir vergessen auch die Erwachsenen nicht: Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet durch Beratung, Tagungen und Seminare, Materialien und Förderung all jenen Erwachsenen Hilfe, die gemeinsam mit Kindern arbeiten möchten. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt sich seiner Aufgabe, für Kinder und Familien eine kinderfreundliche Lebenswelt zu schaffen. Und solange Kinderinteressen nicht im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Geschehens stehen, gibt es noch viel zu tun. 4

5 BEISPIELE UNSERER ARBEIT Unbeschwerte Stunden im Kinderhaus Weimar Gesunde, warme Mahlzeiten bei den Kindernöten e.v. Das Kinderhaus Weimar bietet benachteiligten Kindern ein zweites Zuhause, in dem sie Freiräume finden, sich entfalten können und mit viel Spaß und kindlicher Unbeschwertheit entdecken, spielen und toben. Das Haus steht an sechs Tagen allen Kindern von 6-14 Jahren offen, z.b. dem neunjährigen Nils. Nils kommt regelmäßig ins Kinderhaus. Seine Eltern haben zu wenig Zeit und Kraft für ihn, sein Vater ist arbeitslos und die Familie hat viele Sorgen. Nach der Schule geht der quirlige Junge zur Hausaufgabenbetreuung, wo er in Ruhe und mit geduldiger Hilfe der Mitarbeiter lernen kann. Er nutzt begeistert die Holzwerkstatt und hat auch schon beim Theaterprojekt mitgemacht. Demnächst erfüllt sich sein großer Traum und er fährt mit dem Kinderhaus ins Ferienlager. Für Nils sind das einzigartige, wunderbare Erfahrungen, die seine Kindheit schöner machen und ihm Selbstvertrauen geben. Im Brennpunktwohnviertel Köln-Chorweiler leben viele Kinder in Armut. Häufig fehlen einfachste Dinge wie Kleidung und Schulmaterialien. Aber auch an gesunden, regelmäßigen Mahlzeiten mangelt es. In den Familien wird selten gekocht, feste Essenszeiten gibt es oft nicht. Manche Kinder müssen ihren Schultag ohne eine warme Mahlzeit überstehen. Mit unserem Projekt Eine warme Mahlzeit für alle Kinder helfen wir diesen Kindern deutschlandweit, z.b. in Köln-Chorweiler. Dort lernen Kinder gesundes Essen kennen und können bei der Zubereitung helfen. Das gesunde, selbstgekochte Essen wird dann gemeinsam an einem großen Tisch gegessen. 5

6 ZUKUNFT IN KINDERHÄNDE Schenken Sie Zukunft! Welche Möglichkeiten gibt es, die eigenen Ideale und Werte weiterzugeben? Wie kann das, was mein Leben ausgemacht hat, über den Tod hinaus bestehen? Was ist, wenn ich keine gesetzlichen Erben habe oder mein Erbe in Hände geben will, die ich selber bestimme? Diesen Fragen hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk gewidmet. Fragen, die viele Menschen beschäftigen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Investition in unsere Kinder der schönste Weg ist, sich über das eigene Leben hinaus sinnvoll zu engagieren. Wenn Sie darüber nachdenken, mit Ihrem Testament Kinder in Deutschland in der Zukunft zu unterstützen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Ein Vermächtnis zugunsten des Deutschen Kinderhilfswerks bietet eine gute Möglichkeit, sich nachhaltig und generationsübergreifend an der Zukunft unserer Kinder zu beteiligen und sich somit ein unvergessenes Andenken zu bewahren, welches in bester Erinnerung bleibt. Unterstützen wir Kinder in Deutschland darin, ihre Interessen selbst zu vertreten und somit die Welt mitzugestalten, so nehmen wir bereits heute Einfluss auf die Gesellschaft der Zukunft. 6

7 ZUKUNFT IN KINDERHÄNDE Warum ein Testament sinnvoll ist Die Auseinandersetzung mit dem Testament bedeutet immer auch die Beschäftigung mit dem eigenen Abschied. Und dennoch: Gründe, dies frühzeitig zu tun, gibt es viele. Sollten Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, verhindern Sie mit einer Testamentsspende außerdem, dass Ihr Nachlass anonym dem Staatshaushalt zukommt. Ein Testament drückt Ihren eigenen Willen aus und gibt Ihnen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Vermögen so eingesetzt wird, wie Sie es wünschen und dass es diejenigen erhalten, die Sie bedenken möchten. Liegt kein Testament vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei unterscheidet das Gesetz, genauer gesagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), zwischen Erben verschiedener Ordnung. Dies können engste Angehörige sein, sowie auch Freunde, Bekannte oder hilfsbedürftige Personen. Sie können aber auch einen Teil Ihres Vermögens in Form einer Testamentsspende einer gemeinnützigen Organisation wie zum Beispiel dem Deutschen Kinderhilfswerk vermachen. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist als gemeinnützige Organisation von der gesetzlichen Erbschaftssteuer ausgenommen. Dies bedeutet, dass Ihr Vermächtnis uneingeschränkt und in voller Höhe den Kindern in Deutschland zugute kommt und zur Gestaltung ihrer Zukunft eingesetzt wird. 7

8 DER TESTAMENTSRATGEBER Die gesetzliche Erbfolge Grundsätzlich gilt Folgendes: Zunächst erben die Angehörigen 1. Ordnung (Ehegatte oder Ehegattin, Kinder, Enkel, Urenkel, Nachkommen) Solange Sie einen Angehörigen einer vorherigen Ordnung haben, kann kein Erbe der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Nachkommen) und 3. Ordnung (Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins, Nachkommen) berufen werden. (Siehe Abbildung S. 9) Das bedeutet konkret: Sind Sie verheiratet und haben Kinder, erhält der hinterbliebene Ehepartner die Hälfte des Erbes, sofern kein Erb- oder Ehevertrag etwas anderes regelt. alles. Soweit keine Gütertrennung oder eine andere Ausnahmeregelung getroffen wurde, erhält der noch lebende Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Das restliche Viertel erben die Verwandten der zweiten Ordnung. Finden sich hingegen keine Verwandten der zweiten Ordnung, erben die Verwandten der dritten Ordnung. Sind Sie verwitwet oder aber ledig lebend, wird das gesamte Erbe unter den vorhandenen Verwandten aufgeteilt. Kann das für Sie zuständige Nachlassgericht nach Ihrem Ableben keine Erben ermitteln, so ist der Staat kraft des Bürgerlichen Gesetzbuches letzter Erbe. Die Erben der ersten Ordnung, also Ihre Kinder oder deren Nachkommen, erhalten zu gleichen Teilen die übrige Hälfte. Der Hausrat mit all seinen Möbeln und Sachgegenständen steht dem jeweils hinterbliebenen Ehepartner zu. Sind Sie verheiratet, jedoch kinderlos geblieben, erbt der hinterbliebene Ehepartner keineswegs Bitte bedenken Sie: Jeder Erbfall ist so einzigartig und individuell wie Sie es sind. Möchten Sie wissen, was für die Regelung Ihres letzten Willens notwendig ist, empfehlen wir Ihnen, die juristische Hilfe eines Notarbüros in Anspruch zu nehmen. 8

9 DER TESTAMENTSRATGEBER Beispiele zur Erbfolge: Erblasser Erbfolge 1. Ordnung Erbfolge 2. Ordnung Erbfolge 3. Ordnung Erbfolge 4. Ordnung 1. Ehegatte/Ehegattin* 2. Kinder 3. Enkel 4. Urenkel 5. Nachkommen 1. Eltern 2. Geschwister 3. Nichten, Neffen 4. Nachkommen 1. Großeltern 2. Tanten, Onkel 3. Cousinen, Cousins 4. Nachkommen 1. Urgroßeltern 2. Großtanten 3. Schwipcousinen 4. Nachkommen * Neben Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung ist der Ehegatte / die Ehegattin mit unterschiedlichen Quoten am Nachlass als Erbe beteiligt. 9

10 DER TESTAMENTSRATGEBER Der Pflichtteil Ihre nächsten Angehörigen haben immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch eindeutig geregelt. Wenn Sie sich also dazu entscheiden sollten, Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder sofern Sie keine Kinder haben Ihre lebenden Eltern testamentarisch nicht zu berücksichtigen, so können die genannten Personen einen Pflichtteil vom Erbe in Form von Geld beanspruchen. Dieser Pflichtteil besteht aus der Hälfte dessen, was den jeweils Pflichtteil-Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge zustünde. Freibeträge Abhängig von dem zu vererbenden Vermögen und von der verwandtschaftlichen Beziehung gewährt der Staat unterschiedliche Freibeträge auf das Vermögen. Je entfernter die verwandtschaftliche Beziehung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge ist, desto höher ist der Betrag der zu leistenden Erbschaftssteuer und desto niedriger der vom Finanzamt gewährte Freibetrag (Siehe beiliegendes Informationsblatt). Ausgenommen von der Erbschaftssteuer sind nur Stiftungen und Organisationen wie z.b. das Deutsche Kinderhilfswerk. Wenn eine gemeinnützige Organisation als Erbe eingesetzt wird, erhalten die Angehörigen in jedem Fall ihren Pflichtteil, sofern sie diesen geltend machen. So erstellen Sie Ihr Testament Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, müssen Sie ein Testament verfassen. Durch ein Testament können Sie selbst entscheiden, welche Personen Sie als Erben einsetzen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Auch eine Organisation, die Sie unterstützen möchten, können Sie als Erben bestimmen. Ein Testament zu verfassen ist im Prinzip ganz einfach. Damit es gültig ist, sind jedoch unbedingt gesetzliche Formvorschriften zu beachten, die Sie kennen sollten. Alle Informationen hierzu finden Sie ab Seite

11 ZUKUNFT IN KINDERHÄNDE Erbschaft oder Vermächtnis? Es gibt verschiedene Wege, eine gemeinnützige Organisation wie z.b. das Deutsche Kinderhilfswerk über den Tod hinaus zu bedenken. Mit Ihrem Testament setzen Sie einen Erben ein, der automatisch Ihre Rechtsnachfolge antritt. Der Erbe übernimmt alle Ihre Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass er Ihre Vermögenswerte, aber auch alle eventuellen Schulden und Verpflichtungen erbt. Das Vermächtnis Vertrag zugunsten Dritter Ein Vermächtnis ist ein sehr einfacher Weg, einer Person eine festgelegte Summe oder einen Gegenstand zu hinterlassen. Sie müssen in Ihrem Testament lediglich festlegen, dass der Gegenstand oder die Geldsumme an diese Person gehen soll. Sie können sicher sein, dass Ihr Wille befolgt wird, weil die Erben rechtlich dazu verpflichtet sind. Das Vermächtnis ist eine gute Wahl, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie das Deutsche Kinderhilfswerk in Ihrem Testament bedenken, es aber nicht als Erben einsetzen möchten. Eine weitere Alternative ist der sogenannte Vertrag zugunsten Dritter. Das heißt, dass Sie mit Ihrer Bank einen Vertrag abschließen, der beinhaltet, dass ein oder mehrere Konten im Todesfall dem Begünstigten übertragen werden. Dieser Vorgang entspricht einer Schenkung, die kein Teil des Erbes ist. Um einen optimalen Ablauf zu garantieren, sollte der Begünstigte dem Vertrag schon zu Lebzeiten des Schenkers zustimmen. Der Vertrag sollte außerdem notariell beglaubigt werden. Die Schenkung Eine weitere Möglichkeit, sein Vermögen weiterzugeben, ist die Schenkung. Mit einer Schenkung können Sie Ihre Erben schon zu Lebzeiten bedenken. Die Schenkung bezieht sich auf Ihren gesamten Nachlass oder auf einzelne Gegenstände, die Sie einer bestimmten Person oder zum Beispiel einer gemeinnützigen Organisation vermachen wollen. [...] Meine beiden Kinder Jürgen und Isabel Mustermann setze ich als meine Erben zu jeweils der Hälfte meines Vermögens ein. Da ich dem Deutschen Kinderhilfswerk e.v. schon seit längerem verbunden bin, bestimme ich, dass von meinem Erbe ein Betrag von Euro an den Vermächtnisnehmer Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Str Berlin zur Förderung seiner Arbeit zur Verfügung gestellt wird. [...] Absatz über ein Vermächtnis aus einem notariellen Testament 11

12 DER TESTAMENTSRATGEBER Das Testament Ein rechtsgültig eigenhändig geschriebenes Testament können Sie jederzeit erstellen. Wichtig hierbei ist, dass der gesamte Text des Testamentes von Ihnen persönlich und handschriftlich niedergeschrieben worden ist. Zwingend ist darüber hinaus, dass Sie diesen Text mit einem Ort und einem Datum versehen und namentlich am Ende unterschreiben. Allerdings muss ein gemeinsames Testament dann auch von beiden Ehepartnern persönlich unterzeichnet worden sein. Auch bei einem solchen Testament sind der Ort und das Datum, an dem das Testament verfasst wurde, zu benennen. Gemeinschaftliches Testament Umfasst Ihr Testament mehrere Blätter, so sollte jedes Blatt einzeln mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und nummeriert werden. Kosten entstehen Ihnen bei einem eigenhändig geschriebenen Testament nicht. Auch der Aufbewahrungsort ist nicht vorgegeben. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Hier können sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sollten Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner ein eigenhändig geschriebenes Testament erstellen wollen, reicht es aus, wenn ein Ehepartner das Testament handschriftlich verfasst. Sollten Sie Nachträge zu einem Testament verfassen wollen, ist wichtig, dass diese immer vor der abschließenden Unterschrift stehen müssen und erneut mit Datum und Ort gekennzeichnet werden. 12

13 DER TESTAMENTSRATGEBER Das eigenhändig geschriebene Testament / Mustervorlage Maria Mustermann Daheimstr Musterstadt Testament Fügen Sie Ihre Adresse ein Bestimmen Sie, wen Sie als Erben einsetzten Ich, Maria Mustermann, geboren am 10. Mai 1946 in Heimatstadt, Setze als Erben meine beiden Kinder Hans-Peter Mustermann, wohnhaft in Erbenhausen, und Erna Liebmann, geb. Mustermann, wohnhaft in Liebenhausen, ein. Dem Deutschen Kinderhilfswerk e.v., Leipziger Str in Berlin vermache ich die Summe von Euro. Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstrecker setze ich den Rechtsanwalt Klaus Justus, Hauptstr. 3 in Musterstadt ein. Alle meine vorherigen Testamente erkläre ich für ungültig. Musterstadt, den 15. Mai 2010 Bestimmen Sie, ob und wen Sie mit einem Vermächtnis bedenken. Ort, Datum und Unterschrift sind notwendig. 13

14 DER TESTAMENTSRATGEBER Das Testament aufbewahren Sie können jederzeit selbst entscheiden, ob Sie das Testament in Ihrer Wohnung aufbewahren, es bei einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen möchten oder ein Notarbüro mit der Hinterlegung beim Nachlassgericht beauftragen möchten. Am sichersten ist die Hinterlegung Ihres Testamentes beim Amtsgericht. Hierbei fallen wie beim notariellen Testament Kosten an. Bei einem Nachlasswert in Höhe von beispielsweise Euro belaufen sich die Kosten auf ca. 33 Euro. Sich für eine solche Form der Testamentserrichtung zu entscheiden, hat zweifelsohne Vorteile: Das Notarbüro bestätigt Ihre Geschäfts- und Testierfähigkeit. Die notarielle Beurkundung und zuverlässige Verwahrung des Testamentes gewährt Ihnen Sicherheit gegen Fälschungen oder Missbrauch des von Ihnen verfassten letzten Willens. Und: Das notariell beglaubigte Testament ersetzt den Erbschein, den die Erben ansonsten kostenpflichtig beim Amtsgericht erwerben müssen. Das notariell beglaubigte Testament Möchten Sie Ihr Testament mit fachlicher Unterstützung verfassen, empfiehlt es sich, ein Testament zur Niederschrift bei einem Notar Ihres Vertrauens zu errichten. Dieser ist dazu verpflichtet, Sie zu beraten und Ihnen die rechtliche Tragweite Ihres letzten Willens genau aufzuzeigen. So können Sie bereits zu Lebzeiten mögliche Unklarheiten ausräumen. Ein solches Testament können Sie jederzeit widerrufen. Für diese Arbeit verlangen Notare eine vom Vermögenswert abhängige Gebühr (siehe Tabelle). Da sich jedoch auch diese Gebühren einmal ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Vereinbarung eines Notartermins nach den Gebühren zu erkundigen. Notargebühren für die Erstellung von Testamenten* plus Nebenkosten und Umsatzsteuer Vermögenswert in Gebühr in (Stand Juli 2010) * Gemeint ist das ordentliche Testament. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag fallen die doppelten Gebühren an. 14

15 ZUKUNFT IN KINDERHÄNDE Testamentsänderungen Die Erbschaftssteuer Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihr eigenhändiges Testament ändern zu wollen, ist es wichtig, die Änderungen ebenfalls handschriftlich zu verfassen und erneut mit Ort, Datum und Unterschrift zu kennzeichnen. Außerdem ist es sinnvoll, die Ungültigkeit früherer testamentarischer Verfügungen anzugeben. Wird ein notariell beglaubigtes Testament aus der notariellen Verwahrung heraus genommen, erlischt es. Verfassen Sie mit dem Notar ein neues Testament, ist das vorherige ebenfalls ungültig. Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten kann nur gemeinsam aufgehoben werden. Beabsichtigt einer der Ehepartner, allein ein gemeinschaftliches Testament zu Lebzeiten zu widerrufen oder zu ändern, so kann dies nur in Form einer notariellen Beurkundung erfolgen. Testamentsvollstreckung Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Testament in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dies können Personen aus ihrem Familien- oder Bekanntenkreis sein, oder auch zum Beispiel ein Rechtsanwalt. Dem Testamentsvollstrecker steht eine Vergütung von in der Regel ein bis vier Prozent des Nachlasswertes zu. Nur in einem Fall ist eine Erbschaft oder eine Schenkung grundsätzlich und in vollem Umfang steuerbefreit: wenn die Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation wie das Deutsche Kinderhilfswerk geht. Alle anderen Erbeinsetzungen, die über einem gesetzlichen Freibetrag liegen, unterliegen - bis auf wenige Ausnahmen - der Erbschafts- und Schenkungssteuer (siehe beiliegendes Infoblatt). Für die Höhe der Steuerpflicht sind zwei Kriterien maßgebend: 1. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. 2. Die Höhe der Erbschaft. Das Verwandtschaftsverhältnis entscheidet über die Steuerklasse, mit der die Erbschaft besteuert wird. Je näher dieses Verwandtschaftsverhältnis ist, desto niedriger ist auch der Steuersatz und desto höher der vom Finanzamt eingeräumte Freibetrag. Seit dem 1. Januar 2010 gilt das neue Erbschaftssteuergesetz. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihr bereits bestehendes Testament. Generell empfehlen wir Ihnen, sich bei allen Fragen an ein Steuerberatungsbüro zu wenden. 15

16 NÜTZLICHE HILFEN Beiliegend finden Sie zwei Listen, die sie darin unterstützen können, an die wichtigsten Dinge zu denken. Sie können im Bedarfsfall sehr hilfreich sein. Eine Tabelle Ihrer Vermögenswerte als Überblick für Ihre Erben und eine Übersicht darü ber, wer benachrichtigt werden muss und wo sich z.b. Ihr Testament befindet. Für Ihre Unterlagen Sie haben sich Zeit genommen, durch den Testamentsratgeber des Deutschen Kinderhilfswerkes zu blättern. Sie haben sich über die gesetzlichen Hintergründe einer Erbschaft kundig machen können und erfahren, wie ein Nachlass, ein Vermächtnis oder eine Schenkung aufgesetzt werden können. Sollten Sie sich entscheiden, das Deutsche Kinderhilfswerk als Erben zu bestimmen oder ihm ein Vermächtnis zu hinterlassen, können Sie dies nach dem beiliegenden Musterbrief vornehmen. Beachten Sie bitte auf jeden Fall die korrekte juristische Bezeichnung: Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße Berlin Ein Antwortschreiben, wenn Sie uns mitteilen möchten, dass Sie das Deutsches Kinderhilfswerk e.v. in Ihrem Testament bedenken werden. Außerdem finden Sie eine Übersicht über die Freibeträge für die Erbschaftssteuer. Falls Sie weitere Exemplare der oben genannten Unterlagen brauchen oder sich für andere Materialien interessieren, nutzen sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten. Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße Berlin Fon: Fax: Mail: Bitte vergessen Sie nicht, dass die Liste über Ihre Vermögenswerte schnell gefunden werden muss, wenn Sie zur Sterbefall- und Nachlassregelung helfen soll. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Erben frühzeitig darauf aufmerksam zu machen. 16

17 Ihre Hilfe kommt an Ihre Hilfe kommt an Ihre Ansprechpartnerin Sie können sicher sein, dass wir Ihr Vermächtnis dort einsetzen, wo es dringend gebraucht wird. Ihr Testament oder Vermächtnis wird ausnahmslos für die satzungsmäßigen Zwecke des Deutschen Kinderhilfswerkes eingesetzt. Selbstverständlich können Sie hinsichtlich der Verwendung Ihres Nachlasses auch besondere Wünsche äußern. Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie das Deutsche Kinderhilfswerk in Ihrem Testament bedenken wollen. Hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an: Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Herr Holger Hofmann (Bundesgeschäftsführer) Leipziger Straße Berlin Fon Für eine individuelle Beratung bezüglich Ihres Testamentes oder in rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens zu wenden. Unsere Arbeit wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Wir nehmen regelmäßig am Transparenzpreis von PrincewaterhouseCoopers teil. Wir haben uns zu den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International verpflichtet. 17

18 NÜTZLICHE ADRESSEN Bundesnotarkammer Mohrenstraße Berlin Tel.: Fax: bnotk@bnotk.de Deutsche Anwalt Auskunft Tel.: * Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v. Hauptstraße Angelbachtal/Heidelberg Tel.: Fax: Erbrechtsgesellschaft e.v. Sendlinger-Tor-Platz München Tel.: Fax: Institut für Erbrecht e.v. Wallgutstraße Konstanz Tel.: Fax: Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.v. Schloßstraße Berlin *(Festnetzpreis 14 ct/min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich) 18

19 Impressum IMPRESSUM Herausgeber: Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße / Berlin Fon / Fax dkhw@dkhw.de, Redaktion: Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße / Berlin Verantwortlich: Holger Hofmann Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße Berlin Stand: Januar 2013 Gestaltung: Fabian Maahs Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Straße / Berlin Fotos: Marzanna Syncerz - fotolia.de ideabug - istock.com ParkerDeen - istock.com ChantalS - fotolia.de Viacheslav Anyakin - fotolia.de FrankyDeeMeyer - istock.com lu-photo - fotolia.de gaiamoments - istock.com monkeyphoto - istock.com deeauvil - istock.com JJRD - istock.com akurtz - istock.com contrails - istock.com hockeymom4 - istock.com

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