Mein letzter Wille. Gut, dass ich das geregelt habe. Informationen und Tipps für die Regelung der Hinterlassenschaft

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1 Mein letzter Wille Gut, dass ich das geregelt habe Informationen und Tipps für die Regelung der Hinterlassenschaft

2 Wichtiger Hinweis! Diese Broschüre wendet sich an Personen jeden Alters, die sich um die Regelung ihrer Hinterlassenschaften kümmern wollen. Sie versucht, einen kurzen und verständlichen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und gesetzlichen Regelungen zu geben. Dabei erhebt die Broschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Informationen dieser Broschüre sind sorgfältig recherchiert. Sie beziehen sich auf den Stand von Juni 2009, können aber eine Beratung mit Fachleuten, zum Beispiel Notaren, nicht ersetzen. Zwischenzeitliche Änderungen durch Gesetze und Verordnungen sind nicht ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir dringend, bei Unklarheiten oder größeren Zuwendungen, Vermächtnissen oder Erbschaften immer eine/n Notar/in, einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder Steuerberater/in zu befragen. Auch an die Stadtmission Nürnberg können Sie sich jederzeit vertrauensvoll für Hilfestellungen wenden. Wir helfen Ihnen in allen Fragen gerne weiter! Impressum: Hrsg. Stadtmission Nürnberg e.v. Text: Dr. Marius Kliesch Pirckheimerstraße 16a Nürnberg Tel. (09 11) Fax (09 11) Auflage: Stück Gestaltung: Druck: Nova Druck, Goppert GmbH, Nürnberg Stand: Oktober

3 Offenheit, die hilft. Ist es ein Zeichen der Zeit oder des Menschseins überhaupt? Wir führen unser Leben, als würden wir ewig leben und sind meist aktiv noch bis ins hohe Alter. Das ist sehr schön. Den Tod aber klammern wir dabei oft aus, er hat im Leben keinen Platz. Der Gedanke an das eigene Sterben wird an den Rand gedrängt, ihn lassen wir nicht zu. Und trotzdem: Wir alle müssen eines Tages gehen. Deshalb meinen wir: Es ist nie zu früh, sich einmal in aller Ruhe mit den Dingen rund ums Sterben zu befassen. Wir brauchen nur ein wenig Offenheit. Außerdem: Ist es nicht auch ein gutes und beruhigendes Gefühl, wenn man mit sich im Reinen ist, alles geregelt hat? Hierfür soll Ihnen diese Broschüre eine Hilfestellung sein. Sie möchte Ihnen Hilfestellungen und Tipps bieten, wie Sie das Thema Hinterlassenschaft und Erbe richtig anpacken und sie will vor allem Eines: Ihnen helfen, unnötige und für die Nachkommen oft teure Fehler, die dabei immer wieder gemacht werden, zu vermeiden. Mit dem Wunsch für ein noch langes und erfülltes Leben, Ihre Gabriele Sörgel Vorstandssprecherin der Stadtmission Nürnberg 3

4 Mein letzer Wichtige Informationen rund um Vererbung und Testament Die letzten Dinge regeln Das Leben birgt viele Geheimnisse. Eines davon ist ganz sicher, dass wir nicht wissen, wann wir sterben werden. Schon morgen oder erst in 35 Jahren? Deshalb gibt es auf die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, ein Testament zu machen, eigentlich nur eine Antwort: immer. In jedem Abschnitt des Lebens. Denn in seinem Testament verfügt man zwar über seine»letzten Dinge«, doch ist es auch ein wichtiger Moment der eigenen Besinnung. Man macht sich ja Gedanken, wem man etwas vererben möchte, wen man fördern, unterstützen möchte und warum. Man zieht Bilanz. Das klärt auch und erleichtert, wie uns immer wieder berichtet wird. In Ruhe nachdenken, was einmal werden soll Ein Testament ist immer freiwillig Dieses gleich vorab: Niemand kann Sie zwingen, ein Testament zu verfassen. Ein Testament ist immer freiwillig. Aber es legt Ihren ganz persönlichen Willen fest und erspart Ihren Erben nicht nur meistens hohe Kosten, sondern auch oftmals Ärger und nicht selten Streit. Und es sorgt dafür, dass beispielsweise Einrichtungen, die Sie unterstützen möchten, auch entsprechend berücksichtigt werden. Voraussetzung für den verlässlichen Vollzug Ihrer Absichten ist allerdings, dass das Testament rechtsgültig ist, und dafür gibt es eine Reihe von Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Welche, erfahren Sie im Folgenden. 4

5 Wille geschehe! Hilfreiche Adressen im Internet Als hilfreiche und gute Adressen für ausführliche Informationen haben sich erwiesen: (speziell zu den Fragen Erbrecht, Erbschaftssteuer, Erbschein, Pflichtteil, Schenkungssteuer, Testament) (speziell zu den Fragen Rechtstipps, Erbschaftsrecht) Allerdings gibt keine der Adressen eine Gewähr für die Aktualität der hinterlegten Informationen verständlich angesichts sich häufig ändernder Gesetze und Verordnungen. Auch hier hilft Ihnen die Stadtmission gerne weiter! Alles hat seine Zeit. Ein jegliches hat seine Zeit: geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit; abbrechen hat seine Zeit, bauen hat seine Zeit; weinen hat seine Zeit, lachen hat seine Zeit; behalten hat seine Zeit, wegwerfen hat seine Zeit; schweigen hat seine Zeit, reden hat seine Zeit; Streit hat seine Zeit, Friede hat seine Zeit. Prediger 3 5

6 Wer bekom Erben und Erbfolge Geben Sie denen, die Ihnen im Leben viel gegeben haben Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge Wurde kein Testament verfasst, tritt die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft. Sie unterscheidet zwischen Erben erster, zweiter, dritter und fernerer Ordnungen. Leben weder solche Verwandten noch ein Ehegatte/Lebenspartner, geht das Vermögen an den Staat. Strikt ausgeschlossen bei der gesetzlichen Erbfolge sind Stief- und Pflegekinder, Menschen, von denen Sie betreut wurden, Freunde und Bekannte, nichteheliche Partner und gemeinnützige Organisationen, auch wenn sie Ihnen viel bedeuten alles sehr wichtige und gute Gründe für ein Testament. Damit bleibt, was bleiben soll Wichtige Einschränkungen beim Testament Auch das ist wichtig zu wissen: Man kann, so sagt es der Gesetzgeber, mit seinem Testament bestimmte Personen nicht gänzlich übergehen: Ehegatten sowie Kindern bzw., sollten diese verstorben sein, dann Enkeln sowie Eltern, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind steht ein Pflichtteil zu. Dieser besteht aus der Hälfte des in der gesetzlichen Erbfolge festgelegten Erbteils (vgl. Angaben im Kasten). Man sollte beim Verfassen des Testamentes also darauf achten, dass man die Pflichtteile entsprechend berücksichtigt. 6

7 mt das einmal alles? Erben erster Ordnung sind die Kinder, mehrere Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. Sind diese verstorben, treten die Enkel an ihre Stelle. Adoptivkinder und nicht eheliche Kinder haben die gleichen Rechte. Ehegatte 50% Verstorbener (Erblasser) Kind 1 25% Kind 2 25% Wichtig Der überlebende Ehegatte ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu 1/4, der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zu 1/2 (und bei gesetzlichem Güterstand jeweils zu einem weiteren 1/4) als gesetzlicher Erbe berufen. Erben zweiter Ordnung Verstorbener (Erblasser) Hat der Verstorbene weder Ehepartner noch Kinder bzw. sind diese verstorben, geht das Erbe an dessen Eltern. Sind diese verstorben, geht es an dessen Geschwister. Sollten diese verstorben sein, erben die Nichten und Neffen. Erben dritter Ordnung Sind keine Erben zweiter Ordnung vorhanden, erben zuerst die Großeltern. Sind diese verstorben, geht das Erbe an Onkel und Tanten. Sollten auch diese verstorben sein, erben Cousinen und Cousins. Eltern Großeltern 1 oder 2 oder 3 Geschwister Verstorbener (Erblasser) 1 oder 2 oder 3 Onkel, Tanten Nichten, Neffen Cousinen, Cousins Wichtig! Diese Regelungen gelten nur, sofern die Ehepartner in der so genannten Zugewinngemeinschaft gelebt haben! Für andere Eherechtsformen wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten gesonderte gesetzliche Regelungen! Die Stadtmission informiert Sie gerne im persönlichen Gespräch ausführlich über alle Regelungen. 7

8 Wie mache Das Testament Einmal innehalten und resümieren Achtung die Form muss gewahrt sein! Wichtig! Es ist immer allein Ihre Entscheidung Wenn man sein Testament verfasst, sollte man sich über dieses eine im Klaren sein: Es ist eines der wichtigsten Dokumente des gesamten Lebens und niemand ist bei der Eröffnung seines eigenen Testamentes dabei. Deshalb benötigt das Verfassen des Testamentes nicht nur eine gewisse Sorgfaltspflicht, sondern es muss auch gewisse Bedingungen erfüllen. Wichtige Formalitäten, die erfüllt sein müssen Ein Testament ist nur gültig, wenn es komplett per Hand und eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet ist! Falls Sie Ihr Testament selbst verfassen möchten, schreiben Sie es deshalb komplett selbst mit der Hand, unterschreiben Sie es mit Vor- und Zuname, nummerieren Sie die Seiten fortlaufend, setzen Sie Ort und Datum der Niederschrift ein. Verwahrung des Testamentes: Auffindbar Verwahren Sie Ihr Testament so, dass es von Ihren Erben auch gefunden werden kann. Sonst kann Ihr letzter Wille nicht verwirklicht werden und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Änderungen im Testament sind immer möglich Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder umschreiben. Das kann nötig werden, wenn sich Vermögensverhältnisse geändert haben, wenn eine Pflege des Ehegatten abgesichert werden soll, neue Personen oder Organisationen mit aufgenommen werden sollen und vieles andere mehr. Grundsätzlich, so die Rechtslage, gilt immer das zuletzt verfasste Testament. 8

9 ich das richtig? Fehler vermeiden: Die Stadtmission berät So einfach es auch klingt, handschriftlich ein Testament zu verfassen man kann dabei auch viele Fehler machen. Ob es um Auflagen geht, die man macht, etwa zur Grabpflege, ob man Personen enterben möchte, ob man Ersatzerben benennen will, Vermächtnisse fixieren oder Bedingungen formulieren, einen Testamentsvollstrecker bestimmen mit der Bandbreite der Möglichkeiten, die einem das Testament bietet, steigt auch die Bandbreite der möglichen Fehler. Deshalb empfehlen wir dringend, sich fachkundig beraten und begleiten zu lassen. Sie können sich dazu jederzeit vertrauensvoll an die Stadtmission Nürnberg wenden. Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat weiter. Am besten zum Notar Ein häufig gewählter und sehr sinnvoller Weg ist der Gang zum Notar. Auch hier helfen wir Ihnen gerne mit Empfehlungen und Tipps. Die Vorteile der Testamentserstellung in Zusammenarbeit mit einem Notar sind vielfältig und überzeugend: Fehler werden vermieden, alles ist auch juristisch klar formuliert, die Erbschaftssteuer wird minimiert, das Testament ist sicher aufbewahrt und die Erben ersparen sich die oft nicht ganz einfache und vor allem kostspielige Ausstellung des Erbscheins. Natürlich kostet der Notar Geld, aber seine Gebühren sind festgelegt und berechnen sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens. Wir halten sie rundum für eine sinnvolle Investition im Sinne der Sicherheit des letzten Willens. 10 Schritte zum eigenen Testament Sollten Sie Ihr Testament ohne Beratung durch die Stadtmission und ohne Hinzuziehung eines Notars erstellen, beachten Sie bitte folgende zehn Schritte: 1 Zeit nehmen. 2 Übersicht über das Vermögen erstellen. 3 Notieren des näheren Verwandtenkreises. 4 Welche Personen und Organisationen sollen bedacht werden? 5 Festlegen, wer welchen Teil erhalten soll. 6 Auflagen überlegen und festlegen. 7 Ersten Entwurf anfertigen 8 Haben Sie alles bedacht? In Ruhe überlegen. 9 Schreiben des Testamentes in Reinschrift. 10 Sichere Aufbewahrung des Testaments. Grundsätzlich aber raten wir immer, einen Notar hinzuzuziehen. 9

10 Offen auch Vermächtnis oder Stiftung? Hilfe, die bedürftigen Menschen in unserer Stadt zugutekommt Nach so vielen»paragraphen«nun ein Wort in eigener Sache. Wie Sie wissen, helfen wir, die Stadtmission Nürnberg, auf vielfältige Weise dort, wo Hilfe nötig ist. Kindern, Menschen in Not, sozial Schwachen, Menschen im Alter, mit Demenz und Menschen ohne Obdach. Doch wo auch immer unsere Hilfe hingeht, eines ist ihr gemein: Sie bleibt in Nürnberg. Deshalb auch unsere Bitte: Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen sollten, Ihre»letzten Dinge«zu regeln, würde es uns sehr freuen und helfen, wenn Sie auch an uns, die Arbeit der Stadtmission Nürnberg, denken. 10 Zwei Wege, HILFE IM LEBEN zu geben Ein Vermächtnis Eine Zustiftung wirkt»ewig«sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, unsere Arbeit mit einem größeren Betrag zu unterstützen, würden wir Ihnen zwei und zwar für alle Seiten! sinnvolle Wege nahelegen: Den der Zustiftung und den des Vermächtnisses. Beide Wege können Ihnen und Ihren Erben steuerliche Vorteile bieten. Ein Vermächtnis ist z.b. ein bestimmter Geldbetrag oder Gegenstand, den Sie der Stadtmission in Ihrem Testament vermachen. Die Stadtmission erhält Ihr Vermächtnis dann von den Erben oder dem Nachlassverwalter ausgezahlt bzw. übereignet. Sie können ein Vermächtnis auch an Bedingungen knüpfen, zum Beispiel einen Zweck benennen, für den die Stadtmission das Vermächtnis verwenden soll. Bei einer Zustiftung stiften Sie eine von Ihnen festgelegte Summe in den Kapitalstock einer vorhandenen Stiftung, z.b. der Stiftung HILFE IM LEBEN. Das Stiftungskapital wird sicher angelegt, die Erträge fließen in unsere Arbeit. Auch dabei können Sie bestimmen, wofür die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.

11 zu helfen? Sind Sie daran interessiert? Gerne informieren wir Sie darüber mit der Broschüre der Stiftung HILFE IM LEBEN oder auch im persönlichen Gespräch. Gabriele Sörgel vom Stiftungsvorstand nimmt sich gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Sie erreichen sie telefonisch unter Tel. (0911) , postalisch in der Pirckheimerstraße 16a, Nürnberg. Die Stiftung HILFE IM LEBEN wird in der Zukunft so stark sein, wie wir uns heute an ihr beteiligen. 11

12 Gerne senden wir Ihnen auch die anderen Broschüren unserer Reihe Gut, dass ich das geregelt habe zu: Was geschieht eines Tages mit mir? Informationen und Tipps zu Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vollmacht Zukunft säen Hoffnung ernten Die Stiftung HILFE IM LEBEN stellt sich vor Lebe endlich bis zum letzten Tag Vorbereitung auf den letzten Abschied Stadtmission Nürnberg e.v. Pirckheimerstraße 16 a Nürnberg Tel. (0911) empfang@stadtmission-nuernberg.de

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