Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel. Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft

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1 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft

2 Einzelbetriebliche Förderung Investitionen sind förderfähig, wenn folgenden Zielen dienen: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, Energieeinsparung und Emissionsminderung, verstärkte Umstellung und Ausrichtung auf den ökologischen Landbau, Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene durch artgerechte Tierhaltungssysteme, dem Verbraucherschutz durch qualitätsschonende und gesundheitsfördernde Verarbeitungsmaßnahmen, Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen in den Bereichen Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof und Diversifizierung.

3 Einzelbetriebliche Förderung Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, Die mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus Landwirtschaft erzielen, die Mindestgröße gemäß ALG 1 Abs. 2 erreichen oder überschreiten. die unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

4 Einzelbetriebliche Förderung allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Mindestvoraussetzungen in bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz müssen zum Zeitpunkt der Einzelentscheidung erfüllt sein; nach Abschluss der Investition darf der Viehbesatz 2 GVE je Hektar selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten; die Summe der positiven Einkünfte muss im Ø der letzten 3 Jahre bei Ledigen und bei Verheirateten sein.

5 Einzelbetriebliche Förderung Förderprogramme Kleine Investitionen Große Investitionen Junglandwirteförderung umweltschonende Mechanisierungssysteme im Steillagenweinbau moderne Techniken zur umweltschonenden Ausbringung von Flüssigmist und Pflanzenschutzmitteln

6 Kleine Investitionen besondere Zuwendungsvoraussetzungen der Unternehmer hat den Nachweis zu führen über die berufliche Befähigung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung, die Wirtschaftlichkeit, zumindest aber die Zweckmäßigkeit, und die Finanzierbarkeit Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen. zuwendungsfähige Investitionen mindestens max

7 KI: Beispiele für Fördergegenstände

8 KI: Beispiele für Fördergegenstände

9 Beispiele für Fördermaßnahmen Kleine Investitionen Fördergegenstand Bruttoinvestitions -volumen Förderfähiges Investitionsvolumen Beihilfe % Zuwendungs fähiges Investitionsvolumen Beihilfeintensität Förderstufe Maschinenhalle Traubenpresse Gärkühlung und Weintanks nicht Maischetanks für Rotwein Edelstahltanks privilegiert Tunnelsprühgerät Weinbergsraupe mit hydrostatischem Antrieb Steillagenmechanisierungssystem privilegiert Flaschenlager und Etiketierraum

10 Große Investitionen besondere Zuwendungsvoraussetzungen grundsätzlich Agrarberufsabschluss und erfolgreich abgeschlossene Fachschul- oder Meisterausbildung, Vorwegbuchführung für mindestens 2 Jahre angemessene bereinigte Eigenkapitalbildung, Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen, zuwendungsfähige Investitionen mindestens

11 Große Investitionen Förderkonditionen max. förderfähiges Volumen 1,25 Mio. 1) kapitalisierter Zinszuschuss Zinsverbilligungsvolumen für die ersten beiden AK bis zu für jede weitere AK bis zu Zuschuss bei Baumaßnahmen bis zu 20 % Zuschuss bei Betriebsvorrichtungen Maschinen und Geräten bis zu 10 % geförderte Darlehenslaufzeit bis zu 20 Jahre zu 1) innerhalb von 6 Jahren

12 Große Investitionen besondere Zusatzförderung (Privilegierung) für die Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft und bei Diversifizierung Zuschuss von bis zu 10 %, jedoch höchstens (vom zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen) bei Verlegung des Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich Erschließungskostenzuschussbis zu (bei erheblichem öffentlichen Interesse)

13 A) Bau einer Gerätehalle (nicht privilegierte Maßnahme) förderfähiges Investitionsvolumen (ohne MWST und unbare EL) mindestens 10 % bare Eigenmittel zuwendungsfähiges Darlehensvolumen hiervon kapitalisierter Zuschuss (20 %) aufzunehmendes Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins

14 B) Bau von Einrichtungen der Direktvermarktung (privilegierte Maßnahme) förderfähige Investitionen (ohne MWST und unbare EL) mindestens 10 % bare Eigenmittel zuwendungsfähig für 10 % - Zuschuss hiervon 10% - Zuschuss zuwendungsfähiges Darlehensvolumen hiervon kapitalisierter Zuschuss (20 %) aufzunehmendes Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins

15 C) förderfähige Investitionen gesamt (ohne MWST und unbare EL) Eigenmittel Direktvermarktung Gerätehalle Zuschüsse Gerätehalle Direktvermarktung Direktvermarktung Darlehen Gerätehalle Direktvermarktung

16 GI: Bau von Einrichtungen der Direktvermarktung (privilegierte Maßnahme) mit Junglandwirtezuschuss förderfähige Investitionen (ohne MWST und unbare EL) mindestens 10 % bare Eigenmittel Zuwendungsfähig für Junglandwirtezuschuss hiervon 10 % - Junglandewirte Zuschuss Zuwendungsfähig für 10 % Zuschuss zuwendungsfähiges Darlehensvolumen hiervon kapitalisierter Zuschuss (20%) aufzunehmendes Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins

17 GI: Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräte für die Innenwirtschaft Bis zu 10 % kapitalisierter Zinszuschuss (Maschinen der Außenwirtschaft sind nicht förderfähig)

18 GI: Junglandwirte- Investitionszuschuss Bis zu 10 % max Nur bei Baumaßnahmen, wenn gleichzeitig ein kapitalisierter Zinszuschuss für ein Kapitalmarktdarlehen gewährt wird. Auf den Höchstbetrag von wird die Niederlassungsprämie bis angerechnet

19 Junglandwirteförderungsprogramm Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen mindestens (auch Maschinen der Außenwirtschaft) das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer Einzelentscheidung über die Förderung innerhalb von 12 Monaten nach der Niederlassung Bis zu Zuschuss

20 Verwaltungsverfahren Große Investitionen Landw. Unternehmer Externe Hilfe Bau. u. Förderberatung, Architekt, Steuerberater Antrag Bescheid Verwendungsnachweis Bewilligungsbehörde Regionale DLR prüfen Freigabe der Mittelauszahlung Schlussfeststellung des Verfahrens

21 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

22

23

24 GI: Biomasse- und Biogasanlagen Bis zu 10 % kapitalisierter Zinszuschuss da De-minimis-Beihilfe: max , (Art.2 Abs.2 der VO (EG) Nr. 69/2001)

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