63. Kunstausstellung. im Rahmen der Allgäuer Festwoche Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen
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- Hannelore Reuter
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1 63. Kunstausstellung im Rahmen der Allgäuer Festwoche 2012 Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen 1
2 Zur 63. Kunstausstellung im Rahmen der Allgäuer Festwoche werden folgende vier Kunstpreise ausgeschrieben: Kunstpreis der Stadt Kempten (Allgäu) mit EUR Thomas-Dachser-Gedenkpreis mit EUR Förderpreis der Dr.-Rudolf-Zorn-Stiftung mit EUR Publikumspreis, zum Ende der Ausstellung mit EUR 500 Checkliste Was für die Teilnahme zu tun ist: 1 oder 2 Kunstwerke am Einlieferungstermin im Hofgartensaal zur Ausstellung einliefern. Begleitpapier ausfüllen und an jedem eingelieferten Kunstwerk (Rückseite) anbringen, ggfs. Hängeerläuterung beifügen. (Keil-)Rahmen müssen über Ösen zum Aufhängen verfügen. Künstlerischen Werdegang auflisten. Anmeldung mit vollständigen, leserlichen Angaben ausfüllen. Katalog Die Aufnahme in den Katalog mit Abbildung kostet pro Werk EUR 30,-. Zusätzlich erhalten Sie eine CD mit dem Digitalfoto Ihres Kunstwerks sowie ein Belegexemplar des Katalogs. Bitte kreuzen Sie die Katalogabbildung auf der Anmeldung entsprechend an. Die Aufnahme ins Internet ( ist nur in Verbindung mit der Katalogabbildung möglich. Die EUR 30,- pro abgebildetem Werk erheben wir bei der Abholung Ihres Katalogs (anlässlich der Ausstellungseröffnung) oder bei der Abholung Ihrer Werke von Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten in Barzahlung gegen Quittung. 2
3 Inhalt Kunstpreise Checkliste Teilnahme 2 Katalog Teilnahme 2 Ausschreibung mit Teilnahmebedingungen Seite Allgemeines 4 2. Zulassung 4 3. Anmeldung 5 4. Einlieferung und Abholung 5 5. Preise 7 6. Aufgaben und Zusammensetzung der Jury 8 7. Haftung der Stadt Kempten (Allgäu) und Kostentragung Verkauf Vervielfältigungen Erfüllungsort Schlussbestimmungen 11 Termine Kontakt 12 3
4 1. Allgemeines Die Stadt Kempten (Allgäu) veranstaltet jährlich im Rahmen der Allgäuer Festwoche eine Kunstausstellung. Sie bedient sich dabei der Mithilfe und des fachlichen Rates des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. 2. Zulassung 2.1 Zugelassen zur Ausstellung werden Originalwerke der Malerei, (Druck-)Grafik, Skulptur/Plastik, Installation, Fotografie und Film-/Medienkunst. 2.2 Berechtigt zur Einreichung von Arbeiten sind alle lebenden Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens einem Jahr ihren Lebensmittelpunkt im Allgäu haben oder im Allgäu geboren sind. Zum Allgäu gehören dabei die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Lindau und das württembergische Allgäu (ehemaliger Landkreis Wangen), die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen sowie die Zollanschlussgebiete Kleines Walsertal und Jungholz. 2.3 Jede/r Künstler/in ist berechtigt, bis zu zwei Arbeiten einzuliefern. 2.4 Die zur Einlieferung kommenden Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und in den letzten 6 Monaten nicht in anderen Kollektivausstellungen im Allgäu (Ziff. 2.2) gezeigt worden sein. 2.5 Großformatige Arbeiten können nur unter Vorbehalt einer Hänge- bzw. Stellmöglichkeit angenommen werden. (Die Galerieleisten sind in 2,40 m Höhe angebracht.) 2.6 Die Stadt Kempten (Allgäu) darf im Einvernehmen mit dem/der Künstler/in geeignete Werke Skulpturen/Plastiken oder Installationen im Freien, insbesondere im Innenhof der Residenz, aufstellen. 4
5 Die Werke für den Außenbereich müssen wetterfest, bruchsicher und vom/von der Künstler/Künstlerin für die Ausstellung stabil und sicher aufzustellen sein. 3. Anmeldung 3.1 Die Arbeiten sind innerhalb der von der Stadt Kempten (Allgäu) festgelegten Zeit anzumelden und gleichzeitig einzureichen. Dieser Zeitraum wird öffentlich bekanntgegeben, insbesondere in der regionalen Presse oder auf der Homepage der Museen der Stadt Kempten (Allgäu). Für Anmeldung und Einreichung sind ausschließlich von der Stadt Kempten (Allgäu) bereitgestellte Formblätter zu verwenden. Die Anmeldeunterlagen sind im Vorfeld bei der Stadt Kempten (Allgäu) Museumsverwaltung im Internet ( bzw. bei Einreichung erhältlich. Angaben zur künstlerischen Biografie werden auf dem ausgegebenen Vordruck oder als eigener Ausdruck erbeten. 3.2 Anmeldungen oder Einreichungen, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bei der Stadt Kempten (Allgäu) eingehen, bleiben unberücksichtigt. Der Künstler/die Künstlerin ist berechtigt, Dritte in seinem/ihrem Namen und auf seine/ihre Kosten mit der Anmeldung und Einreichung zu beauftragen. Der Künstler/die Künstlerin hat die Beauftragung gegenüber der Stadt Kempten (Allgäu) schriftlich nachzuweisen. 4. Einlieferung und Abholung 4.1 Den An- und Abtransport des Kunstwerks übernimmt der/die Künstler/Künstlerin auf eigene Kosten. 4.2 Der Künstler/die Künstlerin hat auf jedem eingelieferten Kunstwerk ein Begleitpapier so anzubringen, dass es sich nicht vom Kunstwerk lösen kann. Die Angaben auf dem Begleitpapier müssen mit den Angaben auf der Anmeldung übereinstimmen und darüber 5
6 hinaus folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Künstlers/der Künstlerin Titel des Werkes Art und Technik des Werkes sowie dessen Größe (Höhe x Breite x Tiefe in cm) 4.3 Alle Bilder müssen trocken, gerahmt und hängetechnisch einwandfrei sein. Die (Keil-)Rahmen müssen über Ösen zum Aufhängen verfügen. Bei Bildern auf Leinwand, die nur einen Keilrahmen haben, müssen die Keilrahmen mit Ösen oder geeigneten Befestigungen versehen sein. Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden, müssen mit einem entsprechenden Sockel eingereicht werden. Für Video- oder Filmarbeiten müssen für die Ausstellung die entsprechenden Abspiel- oder Projektionsgeräte eingereicht werden. Zur Vorstellung bei der Jury genügt zunächst eine Filmkopie in gängigem Format, mit Erläuterung der vorgesehenen Filmpräsentation. Werke, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. Verpackungsmaterial kann nicht von der Stadt Kempten (Allgäu) eingelagert werden. 4.4 Die Einlieferung der Werke hat nach den von der Stadt Kempten (Allgäu) angegebenen Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen. Eine Einlieferung zu anderen Terminen ist nicht möglich. Die Abholung der Werke hat ebenfalls zu den von der Stadt Kempten (Allgäu) genannten Terminen zu erfolgen. 4.5 Die Stadt Kempten (Allgäu) bestimmt Termine, an denen die Kunstwerke abzuholen sind. Zehn Tage nach dem Einlieferungstermin gibt die Stadt Kempten (Allgäu) die Entscheidung der Jury schriftlich bekannt und fordert den/die Künstler/Künstlerin ggfs. schriftlich unter Fristsetzung auf, das/die Kunstwerk(e) abzuholen. Holt der Künstler/die Künstlerin das/ die Kunstwerk(e) nicht innerhalb dieser Frist ab, sind sich der Künstler/die Künstlerin und die Stadt 6
7 Kempten (Allgäu) einig, dass das Eigentum am/an den Kunstwerk(en) auf die Stadt Kempten (Allgäu) übergeht. Bei nicht fristgerechter Abholung werden pauschal Verwaltungskosten in Höhe von EUR 30,- pro Werk erhoben, die der Künstler/die Künstlerin unmittelbar am Tag der Abholung bar zu entrichten hat. 5. Preise 5.1 Von der Stadt Kempten (Allgäu) wird der Kunstpreis der Stadt Kempten (Allgäu) ausgelobt. Der Preis wird von der Jury einem/r in der Ausstellung vertretenen Künstler/in zuerkannt, entweder für das/die in der Ausstellung vertretene/n Werk/e oder für das gesamte künstlerische Schaffen. Bei Nichtvergabe des Kunstpreises wird der Betrag zum Ankauf von Kunstwerken aus der Ausstellung verwendet. 5.2 Als weiterer Preis kann der vom Unternehmen DACHSER GmbH & Co KG gestiftete Thomas-Dachser-Gedenkpreis für Malerei oder Bildhauerei vergeben werden. 5.3 Zur Förderung junger Kunstschaffender wird der Förderpreis der Dr.-Rudolf-Zorn-Stiftung ausgelobt. Der Preis soll an eine förderungswürdige Künstlerin oder einen förderungswürdigen Künstler gehen, der oder die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 5.4 Die Stadt Kempten (Allgäu) bietet den Ausstellungsgästen zudem die Möglichkeit, per Wahlschein einen Publikumspreis zu bestimmen. Den Publikumspreis erhält der Künstler/die Künstlerin, für dessen/ deren Werk die höchste Stimmenzahl vergeben wurde. 5.5 Mit der Zuerkennung der Preise erwirbt die Stadt Kempten (Allgäu) ein Ankaufsrecht an den ausgezeichneten, verkäuflichen und in der Ausstellung gezeigten Werken. Macht die Stadt Kempten (Allgäu) von diesem Ankaufsrecht binnen 3 Tagen nach Ausstellungsbeginn keinen Gebrauch, erlischt das Ankaufsrecht. 7
8 6. Aufgaben und Zusammensetzung der Jury 6.1 Welche Kunstwerke in der Ausstellung gezeigt werden, bestimmt eine Jury. Die Jury trifft auch die Entscheidung über die Vergabe der ausgelobten Preise. 6.2 Die Jury besteht aus sieben Mitgliedern: Vier Vertretern/innen der Stadt Kempten (Allgäu) sowie drei Vertretern/innen des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. 6.3 Vertreter der Stadt sind: Der jeweils amtierende Oberbürgermeister oder ein/e von ihm zu benennende/r Vertreter/in als Vorsitzende/r der Jury sowie drei weitere von der Stadt Kempten (Allgäu) zu benennende Mitglieder, von denen mindestens eine/r bildende/r Künstler/in oder anerkannte/r Kunstsachverständige/r sein soll. Weibliche Jurymitglieder sollen gleichrangig berücksichtigt werden. 6.4 Kein/e Juror/in, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Kempten (Allgäu) und des/der 1. Vorsitzenden des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v., darf länger als drei Jahre in der Jury mitwirken. Nach einer Pause von drei Jahren kann er/sie erneut aufgestellt werden. 6.5 Die vom Berufsverband Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. benannten Juroren/innen müssen ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren im Allgäu haben (zur Begriffsbestimmung Allgäu vgl. Ziff. 2.2). Ein/e Vertreter/in des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. soll Maler/in oder Grafiker/in, ein/e andere/r Vertreter/in Bildhauer/in sein. 6.6 Die Jury ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten. Ein Kunstwerk erhält einen Preis, 8
9 wenn die Mehrheit der Jury dafür stimmt. Welchen Preis das Kunstwerk erhält, bestimmt die Jury mit Stimmenmehrheit. (Satz 3 und 4 gelten nicht für den Publikumspreis.) 6.7 Kriterien für die Entscheidung der Jury über die Annahme der eingereichten Arbeiten zur Ausstellung sind die künstlerische Qualität des Kunstwerkes und die Hänge- bzw. Stellmöglichkeit. 6.8 Kriterium für die Vergabe der ausgesetzten Preise ist ausschließlich die künstlerische Leistung. 6.9 Eine von der Jury bestimmte Hängekommission kann Werke, die von der Jury angenommen sind, nur zurückstellen, wenn sie von der Jury hierfür zur Disposition gestellt worden sind Dem Künstler/der Künstlerin steht gegen die Entscheidung der Jury und der Hängekommission kein Einspruchsrecht zu Mitglieder der Jury 2012 Die Vertreter der Stadt Kempten (Allgäu) sind: Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Netzer als Vorsitzender Frau Maya Heckelmann, künstlerische Leiterin des Künstlerhauses Marktoberdorf Herr Dr. Uwe Degreif, Kunsthistoriker, stv. Leiter Museum Biberach Herr Dr. Thomas Elsen, Leiter des H2-Zentrum für Gegenwartskunst im Glaspalast und Stellvertretender Direktor der Kunstsammlungen und Museen Augsburg Als Ersatzmitglied: Frau Susanne Flesche M.A., Leiterin des Kunsthauses Kaufbeuren 9
10 Die Vertreter des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. sind: Herr Hans Günter Stephan, Maler, Grafiker, Fotograf und Vorsitzender des BBK Schwaben-Süd, Ebratshofen Herr Karl Maurer, Bildhauer, Günzach Frau Renate Bühr, Malerin, Kempten Als Ersatzmitglied: Herr Gerhard Kindermann, Maler, Isny 7. Haftung der Stadt Kempten (Allgäu) und Kostentragung 7.1 Die Stadt Kempten (Allgäu) schließt jede Haftung aus, wenn der Künstler/die Künstlerin oder sein/ ihr Beauftragter das Kunstwerk/die Kunstwerke einliefert oder abholt. Das Gleiche gilt, wenn die Kunstausstellung beendet ist und die Kunstwerke zur Abholung bereitgehalten werden. 7.2 Die Kosten der Einlieferung und der Abholung der Kunstwerke trägt ausschließlich der Künstler/die Künstlerin. 8. Verkauf 8.1 Der Künstler/die Künstlerin beauftragt die Stadt Kempten (Allgäu) im Namen des Künstlers/der Künstlerin das Kunstwerk zu verkaufen. Ausgenommen hiervon sind die ausdrücklich als unverkäuflich gekennzeichneten Werke (vgl. hierzu Ziff. 5.3). 8.2 Bei allen Verkäufen aus der Ausstellung behält die Stadt Kempten (Allgäu) aus dem Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer 10 % zur Deckung ihrer Kosten und 5 % für den Berufsverband Bildender Künstler Schwaben-Süd e.v. ein. 8.3 Auch verkaufte Arbeiten sind bis zum Schluss der Ausstellung in dieser zu belassen. 10
11 8.4 Der Versand verkaufter Kunstwerke obliegt dem/ der Künstler/in auf eigene Rechnung und Gefahr. 9. Vervielfältigungen Die Stadt Kempten (Allgäu) ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke für Presse- und Werbungszwecke unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens und Reproduzierens ausgestellter Werke durch nicht berechtigte Dritte in der Ausstellung ist untersagt. 10. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). 11. Schlussbestimmungen Durch die Abgabe seiner/ihrer Anmeldung und Beschickung der Ausstellung erklärt sich der/die Künstler/in mit allen vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos einverstanden. Kempten (Allgäu), Dr. Ulrich Netzer Oberbürgermeister der Stadt Kempten (Allgäu) 11
12 Termine 2012 Hofgartensaal der Residenz Einlieferung und Anmeldung: Samstag, 23. Juni und Sonntag, 24. Juni, jeweils Uhr Abholung der ausjurierten Werke: (nach schriftlicher Benachrichtigung) Samstag, 7. Juli und Sonntag, 8. Juli, jeweils Uhr Eröffnung der Ausstellung: mit Bekanntgabe der Preisträger/-innen Freitag, 10. August, Uhr Ausstellung: Samstag, 11. August, bis Sonntag, 9. September, täglich Uhr Finissage: mit Bekanntgabe Preisträger/in des Publikumspreises Sonntag, 9. September, Uhr Abholung der ausgestellten Werke: Sonntag, 9. September, Uhr Montag, 10. September, Uhr Download der Unterlagen und weitere Informationen unter Stadt Kempten (Allgäu) Museumsverwaltung Memminger Str Kempten (Allgäu) Tel. (0831) Fax. (0831) sonja.john@kempten.de Gestaltung: Gabriele Abler
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