Inklusive Bildung in der Stadt Lemgo
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- Judith Schenck
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1 Inklusive Bildung in der Stadt Lemgo Inklusion eine Herausforderung an uns alle an mich und dich die Institutionen für die Weiterentwicklung des Bildungssystems in einer menschengerechten Gesellschaft schulhorizonte
2 Das soll mit der Auftaktveranstaltung erreicht werden einen gleichen Informationsstand haben, ein gemeinsames Verständnis von inklusiver Bildung entwickeln, die Herausforderung Inklusion als gemeinschaftliche Aufgabe aus unterschiedlichen Perspektiven und Zuständigkeiten annehmen, den Dialog starten und erste gemeinsame Schritte vereinbaren schulhorizonte
3 Die Etappen (1) Was bedeutet Inklusion? (2) Der Druck und die Anforderungen des Völkerrechtes (3) Was tut sich auf politischer Ebene? (4) Inklusive Bildung bedeutet (5) Auf dem Weg zur inklusiven Bildungslandschaft schulhorizonte
4 (1) Was bedeutet Inklusion? Inklusion ist insgesamt und besonders im Bildungsbereich kein eindeutig definiertes Konzept. Derzeitige Ansätze: gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung Überwindung aller Formen der Diskriminierung aller Risikogruppen institutionelle Entwicklung einer Schule für alle gesamtgesellschaftlicher Auftrag für mehr Teilhabe aller, Gerechtigkeit, Respekt vor Vielfalt schulhorizonte
5 Inklusion bedeutet allgemein das Einbeziehen von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend verstehen wir diesen Begriff als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens. schulhorizonte
6 Inklusion bedeutet die aktive Umsetzung von Werten zur Überwindung aller Formen von Ausgrenzung. (BOOTH 2008) Inklusion ist ein Beitrag zur Friedenserziehung. Wir müssen lernen, miteinander klarzukommen! (Wocken 2010) schulhorizonte
7 Inklusion bedeutet und bewirkt: Vielfalt in Werte-voller Gemeinschaft ermöglichen Vielfalt meint: persönlich, regional, sozial, kulturell und anders bedingte Eigenschaften und Fähigkeiten, Geschlechterrollen, ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, soziale Milieus, Religionen, weltanschauliche Orientierungen, körperliche Bedingungen etc. Inklusion will die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe erkennen und aktiv beseitigen. schulhorizonte
8 Teilhaben bedeutet eigenverantwortlich handeln können und nicht fürsorglich ausgegrenzt bleiben dabei sein können wohlfühlen + anerkannt sein mitwirken kooperieren Freunde finden profitieren schulhorizonte
9 in allen Lebensbereichen Wohnen Arbeit Bildung als lebenslanger Auftrag Kultur und Freizeit Mobilität Kommunikation Gesundheit schulhorizonte
10 (2) Der Druck und die Anforderungen des Völkerrechtes Die UN Konvention (2006) zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 auch in Deutschland bindendes Recht. Artikel 3 Grundgesetz: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (1994) schulhorizonte
11 Artikel 3 Allgemeine Grundsätze die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit; die Nichtdiskriminierung; die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; die Achtung vor der Unterschiedlichkeit schulhorizonte
12 Artikel 7 Kinder mit Behinderungen (1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. (2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. schulhorizonte
13 Die Verpflichtungen des Art. 24 Ziel ist die vollständige (80 bis 90 %) Inklusion = Abbau, nicht Abschaffung der Förderschulen in einem hochwertigen und flächendeckenden Bildungssystem = wohnortnahe allgemeine Schule mit angemessenen Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen sowie individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen. Es besteht die Verpflichtung zur schrittweisen Umsetzung zur Umsetzung des individuellen Anspruchs schulhorizonte
14 Die Entwicklung zur Inklusion stellt sich als gesamtgesellschaftlicher Auftrag allen staatlichen Organen Bund Länder Kommunen und: Alle staatlichen Organe Bund, Länder, Kommunen, Behörden, Gerichte, Schulen - haben die Normen des Völkerrechtes zu beachten. (Dr. Aichele, Leiter der Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschrechte Berlin) schulhorizonte
15 Die Ebenen der Verantwortung laufen noch nicht synchron Das Land: Gesetzgebung und Personal-Ressourcen Die Schulträger Kreise, Städte, Kommunen: inklusivpädagogischer Schulbau, Ausstattungen, Personal- Ressourcen und regionale Konzepte Konnexitätsprinzip Die Unterstützungssysteme in unterschiedlicher Zuständigkeit: regionale Bündelung und Koordination Die Schulen: Inklusion als Aufgabe der Schulentwicklung = Werte Strukturen - Praktiken schulhorizonte
16 (3) Was tut sich auf politischer Ebene? Aktionsplan der Bundesregierung (Juni 2011) Aktionsplan der Landesregierung NRW inklusiv (Juli 2012) Entwurf 9. Schulrechtsänderungsgesetz und Verordnung über die Schulgrößen von Förderschulen Kommunale Aktions- und Teilhabepläne schulhorizonte
17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz 2011) 7 Diskriminierungsverbot Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden. 8 Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. schulhorizonte
18 Die Kitas haben die besten Integrationserfahrungen Bundesland Kita Grundschule Sekundarstufe NRW 73 % 29 % 14 % Brandenburg Sachsen- Anhalt 100 % 54 % 37 % Bremen 99 % 90 % 15 % Schleswig- Holstein 89 % 73 % 47 % schulhorizonte
19 Aktionsplan der Landesregierung NRW inklusiv 3. Juli 2012 Aus Sicht der Landesregierung bedeutet der Anspruch an ein inklusives Bildungssystem grundsätzlich mehr als eine Antwort auf die Frage, wie künftig das Recht auf Bildung für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemeinen Schulen sowohl in allgemeinbildenden Schulen als auch in Berufskollegs umgesetzt werden kann Ein weiter Inklusionsbegriff umfasst zahlreiche Facetten der Verschiedenheit, die eine Bildungspartizipation behindern oder fördern können schulhorizonte
20 Die Anforderungen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem an die Schulen konzentrieren sich aus Sicht der Landesregierung dabei auf zwei wesentliche Grundsätze: Allen Kindern unabhängig davon, ob sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder nicht muss vom Grundsatz her der Zugang zu allgemeinen Schulen eröffnet werden und unabhängig davon, welcher Art ein Förderbedarf ist. Schulen, die im Lauf der Schulzeit bei Kindern einen sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen, müssen so gestärkt und unterstützt werden, dass sie im Regelfall eine Kultur des Behaltens entwickeln und leben können. Dabei müssen sie in die Lage versetzt werden, ihren Bildungsauftrag im Sinne eines qualitativ anspruchsvollen Umgangs mit Vielfalt auch bei Menschen mit Behinderungen zu realisieren. schulhorizonte
21 Diesen Anforderungen tragen bisher weder die Schulwirklichkeit noch die schulrechtlichen Grundlagen in Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang Rechnung Schwerpunkte eines schulischen Inklusionsplans sind daher die Veränderung der bestehenden schulrechtlichen Grundlagen durch eine erste Schulgesetznovelle Die Schulgesetznovelle auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist ausdrücklich auch rechtlich ein erster Umsetzungsschritt. Spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Schulgesetznovelle werden die Landesregierung und der Landtag über weitere Schritte zu entscheiden haben. schulhorizonte
22 Umsetzung der Vorgaben des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes. Neukonzeption des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (bisher AO-SF). Folgeänderungen an AO-GS und APO-SI werden geprüft. Inkrafttreten ist zeitgleich mit der gesetzlichen Regelung angestrebt. schulhorizonte
23 Kinder und Jugendliche Frühkindliche Bildung Früherkennung und Frühförderung Teilhabe an den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit Bildungsgrundsätze? schulhorizonte
24 Gestaltung der Übergänge von der Schule in Ausbildung, Beruf und Studium Generelles Ziel der Landesregierung ist es, ein zielgruppenübergreifendes, landesweites, verbindliches Übergangssystem für alle jungen Menschen zu entwickeln, das auch benachteiligte und behinderte Jugendliche (insbesondere auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen) einschließt und gleichwohl ihre spezifischen Unterstützungsbedarfe berücksichtigt. Alle Programme werden in das Neue Übergangssystem Schule Beruf NRW überführt und den Anforderungen der Inklusion angepasst: StartKlar, BUS, ILJA schulhorizonte
25 Inklusion braucht Zeit schrittweiser Ausbau eines integrativen zu einem hochwertigen inklusiven Schulsystem unterschiedliche Startbedingungen brauchen unterschiedliche Entwicklungszeiten regionalisierte, lokale Konzepte ausbauen zu einem Gesamtkonzept Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Entwicklung vollzieht, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Schulangebote die Schulträger einrichtenund von den Eltern der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gewünscht werden. schulhorizonte
26 Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen (Entwurf ) 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke Förderschwerpunkt Lernen: 144 Förderschwerpunkt Sprache: je 33 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: je 33 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, mit dem Förderschwerpunkt Sehen und mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: jeweils 110 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, Die Errichtung von Förderschulen ist nur dann möglich, wenn die Schülerzahlen 50 Prozent höher als die Zahlen nach Absatz 1 sind. Die Schülerzahlen müssen für mindestens fünf Jahre gesichert sein. schulhorizonte
27 (4) Inklusive Bildung bedeutet Gibt es ermutigende Angebote für Jugendliche und Erwachsene, Bildungsabschlüsse nachzuholen? Gibt es Informationen und Auskunftsstellen zu Bildungsangeboten, die allen zugänglich sind? Berücksichtigen die Sportangebote unterschiedliche kulturelle Bedürfnisse und Anliegen? Sind die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit für alle offen, berücksichtigen die Angebote die Interessen und Talente von Kindern und Jugendlichen, die bisher noch nicht erreicht wurden? Schulen und Kitas so zu entwickeln, dass sie alle Kinder besser annehmen, dass sich jeder dort wohl fühlt. Es geht darum, Schulen und Kitas auch von Innen zu entwickeln, sie zu besseren Orten für die Erwachsenen zu machen. Dann werden sie auch bessere Orte für die Kinder. Inklusion ist also nicht allein ein Konzept für die Kinder, sondern es geht genauso um dieerwachsenen Tony Booth, Interview Kölner Stadtanzeiger 1. Oktober 2012 schulhorizonte
28 Inklusive Kitas, Schulen verfügen über die notwendigen Voraussetzungen: Vielfalt der Professionen die Spezialisten (Sonderpäd., Sozialpäd., Assistenz, Pflege- und Therapiekräfte ) gehören zum Stellen-Grundbedarf, ohne dass Kinder etikettierte werden müssen barrierefreie Gebäude und päd. Raumprogramm Ausstattungen, Hilfsmittel Inklusive Kitas, Schulen erhalten Beratung und besondere Unterstützung durch regional verbundene pädagogische Zentren schulhorizonte
29 Inklusive Kitas, Schulen sind durch eine Kultur gekennzeichnet, die alle willkommen heißt, in ihrer Besonderheit wertschätzt, Vielfalt als Bereicherung erlebt, Spiel, Bildung und Unterstützung für alle in flexiblen individualisierten und kooperativen Spiel-, Lern- und Arbeitsformen ermöglicht, Kinder/Jugendliche, Eltern aktiv beteiligt, Werte-volle Gemeinschaft im Alltag lebt in einer lernorientierten Pädagogik der Vielfalt schulhorizonte
30 (5) Auf dem Weg zur inklusiven Bildungslandschaft Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist ein Nordstern, eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können. (Ines Boban 2010) Das Paradies der Inklusion ist auf dieser Erde nicht zu finden. schulhorizonte
31 Integration und Inklusion Die Vielfalt der Kinder Exklusion Theorie der Bildungsunfähigkeit Segregation Zwei Schulen - Theorie schulhorizonte
32 nicht integrationsfähig Integration Zwei - Gruppen - Theorie Inklusion Theorie der ungeteilten, heterogenen Lerngruppe Nicht die Kinder müssen integrationsfähig werden und sich an die Schule anpassen, sondern die Schule passt sich an die Kinder an und verfügt über die notwendigen personellen sowie materiellen Ressourcen. Die anderen Lernorte Das ist der entscheidende Unterschied. schulhorizonte
33 Inklusion ein langer Weg im Treibsand mit vielen Stolpersteinen, Widersprüchen und Barrieren schulhorizonte
34 Ein regionales Gesamtkonzept in der KITA/ALLGEMEINEN SCHULE: Zentrum für unterstützende Pädagogik Kita Allgemeine Schule: inklusive Kultur Regionales Beratungsund Unterstützungszentrum alternative Bildungsorte schulhorizonte
35 Inklusive Entwicklungen in Gang setzen braucht die nachdrückliche Initiative in zivilgesellschaftlichen Bündnissen Beteiligungen und Werteorientierung von Beginn an die gemeinsame Sprache, das gemeinsame Verständnis von Inklusion das (kommunal)politische Bekenntnis sowie die Eindeutigkeit des Auftrags Leadership und Steuerung geklärte Verantwortlichkeiten und konkrete Beiträge Bündelung und Neuausrichtung der kommunalen/regionalen Unterstützungssysteme Planung in anspruchsvollen, wirksamen und realisierbaren Zieletappen beginnend in einem Bereich in kleinen Schritten schulhorizonte
36 Es beginnt bei MIR, mit meinem Nachdenken über meine Haltung und mein Handeln: Hinterfrage ich eingefahrene Meinungen und Verhaltensweisen? und in meinen Kontakten zu anderen Helfe ich anderen gerne und nehme Hilfen in Anspruch?... in meinem Arbeitsbereich Fällt es uns in unserer Organisation, Firma auf und reagieren wir entsprechend, wenn andere ausgegrenzt werden? in unserer Kommune als Wohn- und Lebensort Fühlen sich alle Menschen an ihrem Wohnort gut aufgehoben, sicher, dazugehörig und anerkannt? schulhorizonte
37 Der Index für Inklusion als Instrument der Kita-Schul-Kommunalentwicklung schulhorizonte
38 Inklusion was ist das eigentlich? Unsere Kommune als Wohn- und Lebensort Inklusive Entwicklung unserer Organisation Kooperation und Vernetzung in unserer Kommune Inklusive Prozesse umsetzen Beispiele aus der kommunalen Praxis schulhorizonte
39 Inklusion Alle können mitmachen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! schulhorizonte
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